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Kein Pufferstreifen an Wohnzonen

16. Juni 2016
Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Pufferstreifen für Pflanzenschutzmittel (PSM) und Dünger sind zum Schutze der Artenvielfalt und des Wassers vorgeschrieben, und zwar entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Waldrändern und oberirdischen Gewässern. Solche naturnahen Lebensräume sind reich an Nützlingen. Marienkäfer überwintern z.B. in der Streuschicht am Waldrand. Untersuchungen zeigen, dass die Förderung von Nützlingen den Ertrag von Ackerkulturen erhöhen kann, weshalb Forschungsinstitutionen 2014 zusammen mit dem Schweizer Bauernverband eine Plattform „Blühende Lebensräume“ geschaffen haben, siehe Agrarforschung Heft 6, Juni 2016.

Regelung Wohnzonen

Heidi wundert sich schon lange, ob es auch Einschränkungen gegenüber Wohnzonen, Spielplätzen usw. gibt, denn sie sieht da und dort einen Acker, der direkt an einen Hausgarten grenzt. Der Abstand ist kaum 50 cm und die Kultur jeweils offensichtlich bis zum Feldrand mit PSM behandelt und gedüngt. Heidis Nachfragen haben ergeben, dass kein Pufferstreifen zu Wohnzonen vorgeschrieben ist. Dies obwohl im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft zahlreiche PSM folgende Hinweise enthalten: „Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen“, „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ oder „Kann vermutlich Krebs erzeugen“.

Für Abstandsforderungen zum Schutze vor schädlichen Belastungen des Nachbargrundstücks durch Abdrift oder Abschwemmung kommt also einzig Art. 684 des Zivilgesetzbuches, das Nachbarrecht, in Frage – ein schwieriger Weg, wenn der Bauer nicht einsichtig ist.

Ausnahme: Helikopter-Sprühflüge

Die einzige konkrete Regelung besteht für Helikopter-Sprühflüge: 60 m. Das  Bundesamt für Umwelt hat das Reglement für PSM-Luftapplikation überarbeitet; es wird im Laufe des Sommers in Kraft treten. Vorgesehen ist für einen Grossteil der zugelassenen PSM ein zur bisherigen Regelung verkleinerter Abstand von nur 30 m zu Wohnzonen. Unter diesen PSM befinden sich auch sehr schädliche. Heidi meint: „Ein schlechtes Omen für den Pestizid-Aktionsplan, welcher demnächst in Vernehmlassung geht.“

Neuauflage Merkblatt Pufferstreifen

Die dritte Auflage des Merkblatts „Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften“ ist erschienen und kann bei Agridea bezogen werden, Download pdf gratis, Druckversion 5 Franken.

Französische Gemeinde schützt die EinwohnerInnen

Die französische Gemeinde Saint Jean führt einen Pufferstreifen zu Wohnzonen von 50 m ein, La commune de Saint-Jean (Haute Garonne) repousse les pesticides à 50 mètres des habitations, France 3, Midi-Pyrénées, 21.5.16

Deutschland: Pestizidaktionsplan ist ein Papiertiger

Deutschland hat bereits Erfahrung mit einem Pestizid-Aktionsplan. Eine Allianz aus Umwelt-, Imker- und Verbraucherverbänden informierte gestern in einer Medieninformation über den mangelnden Erfolg. Trotz der massiven Belastung von Gewässern, des alarmierenden Rückgangs der Artenvielfalt sowie der Zerstörung und Kontaminierung von Lebensräumen und Lebensmitteln durch Herbizide, Fungizide und Insektizide enthalte der Pestizid-Plan der Bundesregierung keine wirksamen Massnahmen, um Menschen, Natur und Umwelt zu schützen, bemängeln die Verbände. Der Inlandabsatz von Pestiziden sei von 2001 bis 2014 um einen Drittel gestiegen.

„Der Nationale Aktionsplan hinterlässt in der landwirtschaftlichen Praxis bisher keinerlei Spuren und unterbietet damit unsere ohnehin schon geringen Erwartungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Bienen wird mit viel Papier, aber ohne praxisrelevante Massnahmen nicht zu erreichen sein“, so Walter Haefeker, Präsident des Verbandes Deutscher Berufsimker. Zwei Drittel aller Vögel der Agrarlandschaft stehen auf der Liste der bestandsbedrohten Tierarten“, sagte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte.

Keine Abkehr von der Pestizid-Abhängigkeit
Traurige Halbzeitbilanz des Pestizid-Aktionsplans der Bundesregierung, Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, PAN Germany, Greenpeace e.V., DBIB, DNR und NABU.

16.6.16 HOME

Pufferstreifen: Wohin mit den Siloballen?

16. August 2012
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In einem 3 m breiten Streifen entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Waldrändern und oberirdischen Gewässern ist das Lagern von Siloballen verboten.

Siloballen sind für die Bauern eine bequeme und kostengünstige Konservierungsmethode. Heidi wird immer wieder gefragt, ob Siloballen an der Grenze zum Garten oder vor dem Fenster gelagert werden dürfen. Im Kanton Zürich sollen gar Siloballen in einem Wald lagern, der Beobachter wagt es aber nicht, diesen Verstoss anzuzeigen. Andere LeserInnen stört die Lagerung auf freiem Feld.

Es gibt ein klares Verbot, das in der ganzen Schweiz gilt: Siloballen dürfen nicht auf Pufferstreifen gelagert werden, denn Silosäfte zählen gemäss Gewässerschutzgesetz, Art. 4, zu den Hofdüngern. Weil die Gefahr besteht, dass Silosäfte aus den Ballen fliessen und in den Boden gelangen, ist das Lagern von Siloballen nur auf befestigtem Boden erlaubt oder auf Flächen, die gedüngt werden dürfen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft). Auch Zwischenlager auf Pufferstreifen sind verboten. Wo darf nicht gedüngt werden? Siehe Pufferstreifen sind wichtig für Tiere, Pflanzen und das Wasser. Landwirte, die gegen diese Gesetze verstossen, riskieren ein Strafverfahren. Direktzahlungsbezüger (98% der Bauern) verstossen zudem gegen die Direktzahlungsverordnung und müssen mit Beitragskürzungen rechnen (Direktzahlungs-Kürzungsrichtlinie Landwirtschaftsdirektorenkonferenz). Verschiedene Gemeinden im Kanton Graubünden schreiben im Baugesetz vor, dass die Siloballen bei den Betriebsgebäuden zu lagern sind. Eine gute Idee, findet Heidi. Nachbarschaftliche Probleme mit Siloballen sind im Zivilgesetzbuch geregelt, Art. 685 B Nachbarrecht, übermässige Einwirkungen: übler Geruch, Entzug von Besonnung oder Tageslicht…

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Illegales Siloballen-Lager im unteren Prättigau

16.8.12 HOME


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