Posts Tagged ‘Nährstoffbilanz’

Alpkäse, Alpschwein, Mythen Cordon bleu, Alpgottesdienst … Blackenweiden!

21. Juli 2021
Gottesdienst auf der Alp Gummen am 18.7.21. Die Schweine sind nicht auf der Weide (hellgrüne Flächen. Ein neuer Pfad wurde erstellt). Copyright: Tobeltoni.

Gottesdienst auf der Alp Gummen am 18.7.21. Die Schweine sind nicht auf der Weide (hellgrüne Flächen, Steinwall. Ein neuer Pfad wurde erstellt). Copyright: Tobeltoni.

Foto 6.9.20: Eine Steinwüste weit und breit, auch am Waldrand. Copyright: Vater Muggli

Foto 6.9.20: Eine Steinwüste weit und breit, auch am Waldrand. Copyright: Vater Muggli

Heidi hatte den prächtigen Tag zum Waschen genutzt, wo doch lange genug der Wäschetrockner „Sonne“ fehlte. Sie war daran, die Wäsche von der Leine zu nehmen, als in der Wegbiegung der Tobeltoni und der Geissenpeter auftauchten und ihr winkten.

Heidi: „Hoi zäme.“

Tobeltoni: „Allegra Heidi! Wir haben euch etwas mitgebracht.“ Der Tobeltoni öffnet den Rucksack, zieht eine Flasche mit Rahm heraus und fragt Heidi: „Kannst du uns einen Kaffee machen und den Rahm schlagen? Peter hat Himbeeren gesammelt.“

Heidi: „Klar! Kannst du dafür die restliche Wäsche abnehmen und du, Peter, ein Feuer entfachen und Wasser aufsetzen. Ich hole inzwischen den Öhi und richte alles übrige.“

Alpöhi: „Guten Abend Toni und Peter. Erzählt, was ihr in letzter Zeit unternommen habt!“

Geissenpeter: „Geissen hüten!“

Blackenweide: Grosse Flächen der Alp Gummen sind jetzt überdüngt und daher verunkrautet.

Blackenweide: Grosse Flächen der Alp Gummen sind jetzt überdüngt und daher verunkrautet. Copyright: Tobeltoni

Tobeltoni: „Eigentlich habe ich gute und schlechte Nachrichten von der Alp Gummen, wo ich am Sonntag (18.7.21) war. Der Älpler, der mit seinen Schweinen Wald, Weide und Grillplatz zerstört und die Mythen Cordon Bleus kreiiert hatte, ist nicht mehr auf der Alp. Jetzt ist dort ein Käser. Dieser bewirtschaftet die Alp aber nicht. Wer jetzt dafür zuständig ist, das weiss ich nicht. Es scheint aber, dass irgendeine Kontrolle stattgefunden hat und Massnahmen ergriffen wurden.

Geissenpeter: „Kontrolliert wird nur alle 10 Jahre!“

Tobeltoni: „Trotzdem ist es mir unerklärlich, dass niemand früher das gesehen und etwas unternommen hat. Der neue Bewirtschafter hat eine schwierige Aufgabe vor sich, denn grosse Teile der Alp sind total überdüngt und Blacken haben sich breit gemacht, sie werden wohl bald absamen. Mir ist es ein Rätsel, dass sie nicht sofort im Frühling gemäht oder beweidet haben. Ich konnte es kaum glauben – so viele Blackensamenständer! Sie hätten diese längst schneiden müssen. Auch wenn sie jetzt mähen, fallen unzählige Samen auf den Boden und wenn dann die kleinste Lücke entsteht, etwa ein Trittschaden, dann keimen diese erbarmungslos. Man sagt, sie wollen das heuen!!!! Dann kommen die Samen mit der Scheisse auf die Weiden oder über den Miststock auf die Weiden, denn diese sind extrem widerstandsfähig.

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Auch das giftige Alpenkreuzkraut wird demnächst versamen! Copyright: Tobeltoni

Geissenpeter:Jeder Bauer muss eine Nährstoffbilanz rechnen, aber auf der Alp scheint alles möglich zu sein. Johann hat mir gesagt, dass seine Nährstoffbilanz nicht aufgehe und er deshalb nicht mehr so viele Schweine halten dürfe oder Gülle abführen müsse. Es nimmt mich wunder, ob das nicht auch auf Alpen gilt. Was meinst du Heidi?

Heidi: „Keine Ahnung! Aber es ist ja so, dass fast alle heutigen Kühe mit der hohen Milchleistung zusätzlich zum Grünfutter auch Kraftfutter brauchen, um gesund zu bleiben, und die Alpschweine sowieso, die darf man nicht mit Schotte allein füttern, sonst bekommen sie Magenprobleme. Die Futterzufuhr ist ja erlaubt, Düngerzufuhr auch, ausser Stickstoff … also wo ist der Fehler? Bei den Älplern, die ein Maximum herausholen, oder bei den Gesetzen, die das erlauben?“

Ehemalige Schweineweide. Copyright: Tobeltoni

Ehemalige Schweineweide. Copyright: Tobeltoni

 

Grillplatz: Er war von den Schweinen zerstört worden, jetzt ist er wieder zugänglich, muss aber noch hergerichtet werden. Copyright: Tobeltoni

Grillplatz: Er war von den Schweinen zerstört worden, jetzt ist er wieder zugänglich, muss aber noch hergerichtet werden. Rechts oben: Blacken, Blacken, Blacken … Copyright: Tobeltoni

Vater Muggli und die Sechstel-Alpschweine. Heidis Mist vom 6.9.20

„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ (3). Heidis Mist vom 24.8.20

Alpschweine erobern den Grillplatz. Heidis Mist vom 8.6.20

„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ (2) Heidis Mist vom 31.5.20

„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ Heidis Mist vom 28.4.20

21.7.21 HOME

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Auch die Biobäuerin und Ständerätin Maya Graf kennt die Umweltgesetze nicht!

9. April 2021
Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen.

Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen. Nachtrag 20.4.23: Den Futterwarenhändler hat das Foto gestört und er hat heute die Löschung verlangt. Juristisch ist gegen das Foto nichts einzuwenden. Damit sich jedoch die Leute von der Firma nicht ärgern (ist nicht gesund!) hat Heidi die Aufschrift überdeckt. Es handelt sich um Import aus Österreich.

Maya Graf sagte gegenüber den Medien mit Blick auf die Trinkwasserinitiative: … Ein weiteres Problem sei, dass Obst-, Gemüse- und Mastbetriebe, die intensiv produzieren und nur wenig Direktzahlungen erhalten, wegen der Initiative ganz auf die Subventionen verzichten könnten und stattdessen die Produktion weiter intensivieren. Die Folge: eine unökologischere Produktion als heute. Diese Gefahr sei real und würde Fortschritte zunichte machen.

Es scheint Heidi, dass Maya Graf, Biobäuerin und Ständerätin Grüne, die Umweltschutz-/Gewässerschutzgesetzgebung nicht kennt. Und viele Bauern und Bäuerinnen sowie ihre VertreterInnen erzählen den gleichen Unsinn, sogar Bettina Dyttrich betet in der WOZ vom 1. April 2021 nach, was man ihr diesbezüglich eingeflüstert hat – ein April-Scherz? Tatsache ist, dass trotz Ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) die Umwelt weiter verschmutzt wird und sich die Nährstoff- und Pestizidsituation in all den Jahren ÖLN nicht gebessert hat, im Gegenteil.

Das Märchen vom strengen ÖLN

Heidi hat sich über die dumme Aussage in der WOZ geärgert „dann dünge ich einfach viel mehr“. Es zeigt sich, dass auch die WOZ-Journalistin Bettina Dyttrich keine Ahnung von der Rechtslage hat. Bezüglich Düngung setzt der ÖLN nicht einmal das Gesetz um! Seit mindestens 15 Jahren ist man sich z.B. einig, dass die 5% Krippenverluste in der Suisse Bilanz ein Witz sind und abgeschafft werden müssten, doch politisch ist es unmöglich, dies zu tun. Dasselbe gilt für die 10% jährlich erlaubtes Überziehen der Nährstoffbilanz. Diese beiden Posten sind nichts anderes als eine Erlaubnis zur Überdüngung. Selbst die Berücksichtigung der Bodenvorräte, wie das die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vorschreibt, wird nicht verlangt. Auch Kontrolleure jammern bisweilen über nicht deklarierte Futterzukäufe oder Dünger.

Beim Ausstieg aus dem ÖLN gibt es nur ein reales Problem: Niemand kontrolliert diese Bauern. Das ist das Grundübel in der Schweiz, dass niemand die Einhaltung des Umweltrechts kontrolliert. Auch bezüglich Pestiziden geht der ÖLN nur wenig über das für alle geltende Recht hinaus. Und hier machen nicht einmal die Nicht-Kontrollen einen wirklichen Unterschied zu den Nicht-ÖLN-Bauern …

Der ÖLN ist eben bei Düngung und Pestiziden zum Teil nicht einmal so streng wie das Umweltrecht, d.h. schon heute bewegen sich intensiv wirtschaftende Bauern eigentlich im illegalen Bereich. Und wem wollen solche Bauern die Ware verkaufen, wo sich doch die Mehrheit der SchweizerInnen für eine ökologischere Landwirtschaft ausgesprochen haben? Werden ihnen die Grossverteiler die Produkte ohne Umweltauflagen zu denselben Preisen abkaufen wie den ÖLN-Bauern? Wohl kaum!

Heidi meint: „Die Intensivierungs-Drohung – der Ausstieg aus dem ÖLN – ist eine Seifenblase! Kennen die Bauern die Gesetze nicht oder wollen sie diese nicht kennen?“

Verkehrte Welt: Warum die Grüne Maya Graf die Trinkwasserinitiative ablehnt und der Freisinnige Christian Wasserfallen sich dafür ausspricht. Aargauer Zeitung vom 9.4.21

Vollgas ohne Geld vom Staat. Bettina Dyttrich vom 1.4.21

Agrarbericht 2019: Viele interessante Zahlen! Heidis Mist vom 7.9.20

Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe. Heidis Mist vom 16.6.19

10.4.21 HOME

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Gewässerschutz: Cloud-Tigerli basteln!

8. Januar 2018

Oberengadiner Misthaufen auf Wiese in Cinuos-chel-Brail, fotografiert am 22.2.17. Copyright: Céline. Siehe auch <a href="https://map.search.ch/Cinuos-chel-Brail,staziun-Haltestelle?pos=797916,168522&amp;z=4096" target="_blank" rel="noopener">Karte map.search</a>.

Oberengadiner Misthaufen auf Wiese in Cinuos-chel-Brail, fotografiert am 22.2.17. Copyright: Céline. Siehe auch Karte map.search.

Alle drängen in die Cloud, auch die Behörden (Cloud Computing-Strategie Schweiz, Ziel: für Behörden Cloud erschliessen und Risiken minimieren). Nun kann z.B. ein Bundesamt Fehler in einem in der kalifornischen Cloud erstellten Dokument nicht mehr korrigieren, wenn es zurück in der Heimat ist. Heidis Frage: „In welcher Cloud sind unsere Gesetze und Verordnungen abgelegt?“ Manchmal wäre es gut, wenn der Bundesrat keine Änderungen anbringen könnte.

Pestizide: Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte

Über Papier-Tiger im Gewässerschutz schrieb Beatrix Mühlethaler am 13.12.17 im Infosperber: „Pestizide theoretisch letzte Wahl, real überall. Schweizer Bauern erhalten Direktzahlungen für naturverträglichen Pflanzenschutz. In Realität aber vergiften sie die Natur:

«Beim Schutz der Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Verunkrautung sind primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden.» So steht es in der Direktzahlungsverordnung des Bundes. Demnach dürften die Bauern zur Pestizidspritze erst greifen, wenn ein Schaden droht. Diese Bestimmungen gelten für alle Bauern, die Direktzahlungen beanspruchen. Und das sind über 95 Prozent der Betriebe in der Schweiz. Als Entgelt für die Leistungsentschädigung könnte die Bevölkerung somit erwarten, dass Bauern hierzulande mit Pestiziden keine Umweltschäden anrichten.“

Nährstoffe: Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte

 

Am 2.11.17 verteilte der Bauer den Mist, welchen Céline schon am 22.2.17 fotografiert hatte. Er lag also mehr als acht Monate auf der Wiese, statt maximal sechs Wochen wie vorgeschrieben. Am 27.12.17 war am selben Ort wieder ein Häufchen, schneebedeckt. Wohin versickern Stoffe wie Nitrat? Alle haben es gesehen, niemand hat reklamiert. Nicht weit weg lag ein grösserer Misthaufen ebenfalls monatelang auf der Wiese neben dem Bauernhof.

Am 2.11.17 verteilte der Bauer den Mist, welchen Céline schon am 22.2.17 fotografiert hatte. Er lag also mehr als acht Monate auf der Wiese, statt maximal sechs Wochen wie vorgeschrieben. Am 27.12.17 war am selben Ort wieder ein Häufchen, schneebedeckt. Wohin versickern Stoffe wie Nitrat? Alle haben es gesehen, niemand hat reklamiert. Nicht weit weg lag ein grösserer Misthaufen ebenfalls monatelang auf der Wiese neben dem Bauernhof.

Ähnlich wie bei den Pestiziden sieht es bei den Nährstoffen aus. Die Eawag schrieb am 11.12.17 in ihrem Newsletter: „Die Zusammensetzung der Blaualgen in den Seen am Alpenrand wird seit fast 100 Jahren immer gleichförmiger. Profiteure der Klimaerwärmung und des zeitweiligen Nährstoffüberangebots sind dabei vor allem Arten, die sich sehr schnell an Veränderungen anpassen können und potentiell giftig sind.“ Was sagt der Aktionsplan Biodiversität dazu?

Das ist nur ein Beispiel von vielen. Der Sempachersee wird seit Jahrzehnten auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet bzw. Gülle wird abtransportiert: 30 Jahre Sempachersee-Sanierung, Heidis Mist vom 28.12.13.

Selbst Kontrolleure beklagen die Lage: Frisieren von Nährstoffbilanzen, Pufferstreifen-Verletzungen, Ableitung von Abwässern in Gewässer, gesetzeswidrige Lagerung von Hofdünger usw. Heidis LeserInnen wissen, dass ihre veröffentlichten Beispiele keine Ausnahmen sind, wie gewisse Bauernvertreter es gerne sehen, sondern in einigen Kantonen häufig oder gar die Regel. Auch bei den rekordverdächtigen Ammoniak-Emissionen tut sich (ausser Forschung und Information) wenig.

Direktzahlungen werden regelmässig auch an Nichtberechtigte ausbezahlte. Hier könnte der Bund viel Geld sparen.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern, Heidis Mist vom 14.6.11

Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte? Heidis Mist vom 13.2.14

… und viele Artikel mehr! Siehe auch Heidis Wünsche.

Der Bund hat die Oberaufsicht

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Lange liegt der Mist schon auf der Wiese, der Witterung ausgesetzt. Vlies schützt nur beschränkt vor dem Versickern von Stoffen. Google Street View zeigt schon im September 2014 am gleichen Ort einen Misthaufen.

Lange liegt der Mist schon auf der Wiese, der Witterung ausgesetzt. Vlies schützt nur beschränkt vor dem Versickern von Stoffen. Google Street View zeigt schon im September 2014 am gleichen Ort einen Misthaufen.

In Artikel 46 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) heisst es unter Punkt 1: „Der Bund beaufsichtigt den Vollzug dieses Gesetzes“. Wer ist der Bund? Wer immer es ist, er übt sich in vornehmer Zurückhaltung, denn die Kantone mögen es nicht, wenn „der Bund“ an ihrer „Selbständigkeit“ knabbert, auch wenn die Schäden auf Kosten des Volkes und der Umwelt hoch sind. Heidi meint: „Das muss sich ändern! Gesetze, Anforderungswerte und Vollzugshilfen allein bewirken keinen Vollzug.“

Besserer Vollzug durch neue Pestizid-Anforderungswerte für oberirdische Gewässer?

Statt den Kantonen ins Gewissen zu reden, schickt das BAFU höhere (auch tiefere) Anforderungswerte für Pestizide in Oberflächengewässern in die Vernehmlassung (GSchV). Dies in der Hoffnung auf einen besseren Gesetzesvollzug. Das ist naiv! Das ist ein Cloud-Tigerli. 27 Jahre alt ist das Gewässerschutzgesetz, noch heute funktioniert der Vollzug Landwirtschaft in vielen Kantonen unzureichend oder gar nicht. Die Kantone haben kein Geld, die Kantonschemiker klagen über Stellenabbau, der Kanton Waadt hat kein Geld für weitere Sanierungsprojekte gemäss GSchG Art. 62a und er ist nicht der einzige.

Häufig werden Vollzugsaufgaben den Gemeinden delegiert, welche oft weder den Willen, die Ressourcen noch das Fachwissen für den Vollzug haben. Welches Verkehrschaos hätten wir, wenn im Strassenverkehr die Einhaltung der Gesetze nicht regelmässig kontrolliert und Vergehen sanktioniert würden? Hier wie dort gibt es Tote.

Wo ist der wissenschaftliche Beweis?

Bei den neuen Anforderungswerten dürfte es sich grösstenteils um die „Herleitung“ aus Publikationen handeln, also nicht um „wissenschaftliche Beweise“ wie das gerne kommuniziert wird. Echte wissenschaftliche Nachweise sind schwierig und kostspielig. Im Dokument zur Einführung der neuen Anforderungswerte heisst es klipp und klar:

„… Wichtige Kriterien zur Auswahl der finalen Kandidaten waren zum einen eine prognostizierte Relevanz – so wurden z.B. Substanzen nicht ausgewählt, die in der Schweiz nicht mehr zugelassen sind – und zum anderen, dass sich die ausgewählten Stoffe ohne teure und aufwendige Spezialmethoden von den kantonalen Laboren messen lassen, da die Überwachung der Gewässerqualität Aufgabe der Kantone ist.“

Die Beurteilung von Pestiziden basiert zu einem Teil auf den Unterlagen des Zulassungsverfahren, d.h. auf Dokumenten der Industrie, im Weiteren auf Forschungsarbeiten zahlreicher Institutionen sowie den EU-Daten. Heidi unterstützt die Forderung nach einer unabhängigen Zulassungsinstanz. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist nicht unabhängig.

Umweltqualitätskriterie: Herleitung von numerischen Anforderungen für die Gewässerschutzverordnung

Anreicherung in der Nahrungskette?

Für Wasserlebewesen sind die neuen Werte angeblich sicher. Und für die Vögel, die das Wasser trinken oder fischen, Frösche verspeisen, für Wildtiere aller Art? Akkumulieren sich gewisse Pestizide in den Sedimenten? Versickern sie ins Grundwasser? Anreicherung in der Nahrungskette? Hier hört die „Weisheit“ bzw. Wissenschaft auf. Stichproben des WWF haben hohe Werte in Fischen gezeigt: Pestizide in Schweizer Fischen gefunden, Tagesanzeiger vom 17.12.17.

Vorsorgeprinzip: Lernen aus der Vergangenheit

Es zeigt sich immer wieder, dass nicht mehr zugelassene Pestizide verwendet werden (auch Bauern kaufen ennet der Grenze ein oder sie legen vor dem Verkaufsverbot noch ein grosses Lager an) oder es tauchen längst verbotene Substanzen plötzlich „völlig unerwartet“ im Grundwasser auf. Daher sollte das Vorsorgeprinzip beachtet werden.

Es wäre zu teuer, all die Wirkstoffe und Formulierungen zu untersuchen, geschweige denn die Mischungen. Also muss man in erster Linie ansetzen bei den Vorschriften wie „Anwendung gemäss neuester Technik“, Kontrolle, Verbote usw. Etwa risikobasierende Kontrollen der Pufferstreifen zur „Spritz- oder Güllezeit“, was landwirtschaftliche Kontrolleure bereits vergeblich gefordert haben, denn es stört diese Landwirte, dass ihre Kollegen die Gesetze so unverfroren missachten „dürfen“. Protokollführung über jede einzelne Anwendung mit Angabe der behandelten Fläche sollte eingeführt werden sowie Einführung eines Registers für Pestizidverkäufe.

Änderung des Direktzahlungssystems nötig

Das Gewässerschutzgesetz enthält gute Artikel zum Schutz der Umwelt:

  •  Art. 3 Sorgfaltspflicht: Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.
  • Art. 3a Verursacherprinzip: Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
  • Reinheitsgebot: Die Gewässerschutzgesetzgebung verbietet jede Verunreinigung im Sinn von Art. 4 Bst. d des Gewässerschutzgesetzes (GSchG), die nicht ausdrücklich erlaubt ist. Eine Verunreinigung des Wassers liegt vor bei einer nachteiligen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderung des Wassers. Als „nachteilig“ zu qualifizieren ist jede messbare Mehrbelastung gegenüber dem Ausgangszustand, d.h. unabhängig vom ursprünglichen Reinheitsgrad des Wassers. Kommentar zum Gewässerschutzgesetz.

Statt die Bauern dafür zu bezahlen, dass sie die Gewässer weniger verschmutzen, müsste man sie zur Rechenschaft ziehen für Verschmutzungen, wobei die Überführung von Tätern bei Pestizidbelastungen von Gewässern nicht einfach ist; beim Grundwasser noch schwieriger. Aber wieso versucht man es nicht?

Ganz ohne Umweltverschmutzung kann Landwirtschaft wohl nicht betrieben werden, aber die heutige hohe Belastung von Luft, Boden und Wasser lässt sich sehr wohl durch gute landwirtschaftliche Praxis massiv vermindern. Ein erstrebenswertes Ziel ist eine Landwirtschaft frei von Pestiziden.

Unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide. Offener Brief der Allianz Pestizidreduktion an Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann vom 27.9.17

Lösung Grenzwert-Überschreitungen: Grenzwert erhöhen! Heidis Mist vom 9.12.17

Die perfiden Spielchen mit den Grenzwerten, Heidis Mist vom 10.12.17

Cypermethrin oder der Glaube der Ämter an ihre Anforderungswerte, Heidis Mist vom 14.12.17

Neue Anforderungswerte für oberirdische Gewässer: Cartoon von NaNa, Heidis Mist vom 21.12.17

9.1.18 HOME

Theoretisch sind Grundwasser, Bäche und Flüsse gut geschützt

29. Januar 2016

Heidi hat den Geissenpeter eingeladen. Sie möchte ihm zeigen wie gut die Gewässer eigentlich geschützt sind, auch vor Verschmutzungen aus der Landwirtschaft. Wenn nur die Vorschriften eingehalten würden!

Heidi: „Im Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist Grundsätzliches geregelt. Wenn das Grundwasser oder das Wasser in einem Bach nicht mehr naturnah ist, dann hat jemand mindestens einen Gesetzesartikel übertreten. Ein Indiz für eine durch Menschen verursachte Verschmutzung ist das Überschreiten eines Anforderungswerts an die Wasserqualität. Diese Werte – das weisst du schon – findest du im Anhang 2 der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Ich zeige dir nur diejenigen Artikel, welche die Landwirtschaft besonders betreffen.

Die zuständige Behörde muss bei Überschreitung eines Anforderungswerts das Warnsignal beachten und handeln. Das steht deutsch und deutlich in der Gewässerschutzverordnung, nämlich im Art. 47 und im Anhang 4 Ziffer 212. Tut sie das nicht, setzt sie die Sicherheit des Trinkwassers aufs Spiel und gefährdet die Lebensgemeinschaft im entsprechenden Gewässer.“

Peter: „Wenn ich das so höre, scheint mir, dass unsere Behörden ziemlich risikofreudig sind. Könnte man sie nicht einklagen, so wie das in Dänemark beim unzureichenden Klimaschutz geschehen ist?“

Heidi: „Schon möglich. Man müsste es einmal probieren: Klage gegen eine säumige Behörde. Das tönt spannend. Suche mir doch einen Sponsor, dann mach‘ ich das! Aber fangen wir jetzt mit dem gratis Nachschlagen im GSchG an, denn für eine solche Klage braucht es einen tüchtigen Anwalt und Geld!“

Peter: „Halt! Ich habe noch eine Frage: Wie wissen die Behörden, ob ein Gewässer verschmutzt ist, wo doch längst nicht alle Bäche untersucht werden?“

Heidi: „Natürlich ist auch dies ein Problem. Die Ämter müssten diesbezüglich viel mehr tun. Doch wer zahlt das? Überall wird gespart, auch bei den Behörden, ausser beim Subventionieren der Landwirtschaft!

Die Sorgfaltspflicht gemäss Art. 3 GSchG gilt für jedermann. Wenn wegen Verschmutzungen Massnahmen nötig sind, muss gemäss Art. 3a der Verursacher die Kosten dafür tragen.“

Peter: „Wie findet man den Schuldigen, wenn das Grundwasser durch Pflanzenschutzmittel oder Nitrat verschmutzt ist?“

Heidi: „Ja eben, das wäre mit Aufwand verbunden und unangenehm, also bezahlt oder leidet die Allgemeinheit. Man müsste die landwirtschaftliche Praxis hinterfragen und ändern.

Es ist gemäss Art. 6 verboten, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Solche Stoffe dürfen aber auch nicht ausserhalb eines Gewässers ausgebracht oder abgelagert werden, wenn die Gefahr besteht, dass das Gewässer verschmutzt wird. Solche Stoffe können Mistwasser von Misthaufen auf dem Feld oder Siloballensaft sein. Im Anhang 2 GSchV Absatz 11 f steht zudem, dass die Wasserqualität so beschaffen sein muss, dass Stoffe, die durch menschliche Tätigkeit ins Gewässer gelangen, die Fortpflanzung, Entwicklung und Gesundheit empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen nicht beeinträchtigen.

Das ist zwar einleuchtend, aber du weisst besser als ich, dass dieses Verbot von deinen KollegInnen häufig übertreten wird. Auch systematisch übertreten, nicht nur in Graubünden! Zwar können Unfälle passieren, aber was da so alles unter „Unfall“ läuft, das kenne ich zur Genüge.“

Peter: „Wieso steht hier nichts über das Pflanzenschutzmittel- und Düngerverbot an Bächen?“

Heidi: „Die Pufferstreifen sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt. Für Pflanzenschutzmittel im Anhang 2.5, für Dünger im Anhang 2.6. Zusätzlich gilt Art. 41c GSchV Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums. Doch Art. 41 wird laufend verwässert und torpediert, ist also umsetzungsmässig im Moment nicht besonders aktuell.

Art. 14 GSchG enthält verschiedene Vorschriften für die Nutztierhalter. Anzustreben ist etwa eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. Peter, erlaube mir die Bemerkung, dass beim Bilanzieren leicht gemogelt werden kann, z.B. kauft ein Bauer Futter oder Dünger zu, aber gibt dies in der Bilanz nicht an!

Peter: „Ich weiss! Das stört selbst gewisse Kontrolleure. Ich kenne ein zuständiges Amt, dem Wille und Mut fehlen, den Kontrolleuren strengeres Durchgreifen im Allgemeinen zu ermöglichen. Zudem ist es ihnen oft verwehrt, die Direktzahlungen zu kürzen. Aber Direktzahlungen sind schliesslich Steuergelder! Darum können sie die Bauern, welche betrügen, nicht zur Rechenschaft ziehen. Das schadet dem Ruf der Kontrolleure, unserem Ruf, der Umwelt und dem Vertrauen in den ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis).“

Heidi: „Da übertreibst du wohl gewaltig. Was kann eurem Ruf schon schaden?! Einen Teil eurer Werbung zahlen wir mit Steuergeldern und COOP und Migros helfen wacker mit. Nicht nur deshalb meide ich die Grossverteiler! Und dann wird die Bilanz systematisch überzogen: 110% sind erlaubt. Zwar gibt’s jetzt sanftes Gegensteuer für Problemgebiete und -betriebe (Anhang 1, Absatz 2.1.6 und 2.17 Direktzahlungsverordnung), aber so schnell verschwinden Traditionen in der Landwirtschaft nicht.

Vorgeschrieben ist auch die erforderliche Hofdünger-Lagerkapazität, die mindestens drei Monate betragen muss. Weil dies zu wenig ist, schreiben verschiedene Kantone für Neubauten fünf Monate vor, was auch der Empfehlung in der Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz für das Talgebiet entspricht, sechs Monate für das Berggebiet, dies wiederum entspricht der allgemeinen EU-Vorschrift.

Eine ausreichende Kapazität ist wichtig zum Schutz der Gewässer. Auch heute noch wird Gülle und Mist auf Schnee, gefrorenen oder nassen Boden ausgebracht. Entsprechende Anzeigen landen gerne in Amtsschubladen, wo sie verstauben. Das passiert besonders häufig in Kantonen, in welchen die Verantwortung für den Gewässerschutz Landwirtschaft beim Landwirtschaftsamt angesiedelt ist, wie in Graubünden, was eigentlich ein No-Go ist.“

Peter: „Fritz feierte letzte Wochen den 50. Geburtstag. Ich war eingeladen. Er sagte: ‚Ich darf meinen Mistsickersaft und das Milchzimmerabwasser in den Bach leiten. Das ist Gewohnheitsrecht!‘ Hans doppelte nach: ‚Ich mache das mit den Laufhofabwasser genauso, denn meine Güllegrube ist zu klein.‘ Stimmt das? Gilt auch Gewohnheitsrecht?“

Heidi: „So ein Unsinn! Das Wasser muss sauber bleiben. Es versickert teilweise ins Grundwasser oder dient anderen Leuten im Tiefland als Trinkwasser.

Peter:Art. 27 GSchG über die Bodenbewirtschaftung lese ich gleich selber: ‚Böden sind entsprechend dem Stand der Technik so zu bewirtschaften, dass die Gewässer nicht beeinträchtigt werden, namentlich nicht durch Abschwemmung und Auswaschung von Düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln.‘ Tönt gut, aber was genau ist der Stand der Technik?“

Heidi: „Ehrlich gesagt, das weiss ich auch nicht. Wenn ich so uralte rauchende Gefährte von Nebenerwerbsbauern umher fahren sehe, Pestizid-Wolken oder Gülleschwaden Richtung Wald und Bächlein driften, das Regenwasser in den Fahrspuren auf Feldern liegen bleibt …

Du hast aber Art. 15 übersprungen, Erstellung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen. Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiss, hat – nur etwa drei Kantone ausgenommen – kein Kanton die Prüfung der bestehenden Anlagen abgeschlossen. Die Umsetzung der Dichtigkeitsprüfung von Hofdüngeranlagen ist in den meisten Kantonen erst in der Planungs- oder Testphase. Und es soll auch Kantone geben, wo sie noch gar nicht an die Hand genommen wurde.

Das entspricht einer voll krassen Missachtung von Art. 77. Die Kantone hätten dafür sorgen müssen, dass innert 15 Jahren nach Inkrafttreten des GSchG sämtliche Lagereinrichtungen saniert sind. 25 Jahre (!) sind jetzt verstrichen, und zahlreiche Kantone haben noch nicht einmal richtig mit Kontrollieren angefangen. So eine Schlamperei! Und das Kontrollieren ist erst der Anfang. Wie lange geht es, bis die Anlagen saniert oder stillgelegt sind?“

Peter: „Das weiss ich nicht, jedenfalls lange. Erhalten wir Bundesgelder für die Sanierung?“

Heidi: „Bundesgelder? Natürlich gab es damals auch dafür Bundesgelder, doch die Eingabefrist ist längst abgelaufen. Kluge Bauern haben in die Hofdüngeranlagen investiert: mithilfe von Steuergeldern!

Peter: „Noch eine Frage: Wenn den Kantonen das Geld fehlt, sie die Gewässer-Sanierungsmassnahmen kaum zahlen können? Was dann?“

Heidi: „Für diesen Fall hat der Bund 1999 Art. 62a, Massnahmen der Landwirtschaft, geschaffen! Das sind die sogenannten Gewässerschutzprojekte in der Landwirtschaft. Sie dienen der Sanierung von durch die Bauern verschmutzten Gewässern. Der Hauptanteil der Kosten wird vom Bund getragen, den restlichen Betrag können sich verschiedene Parteien teilen (Kantone, Gemeinden, Wasserversorger, Sponsoren).

Die Erfahrungen zeigen, dass die Wasserqualität an den meisten Projektorten tatsächlich besser geworden ist, doch nachhaltig sind die Projekte nach meiner Auffassung von Nachhaltigkeit nicht, denn ohne den regelmässigen Zustrom von Steuergeldern funktioniert der Schutz nicht. Die Projekte sind eine Symptom-, keine Ursachenbekämpfung. Standortgerechte Nutzung wäre die Lösung des Problems ohne Subventionen.

Der Bund kann die Kantone, gestützt auf Art. 64, auch beim Ermitteln der Ursachen der ungenügenden Wasserqualität unterstützen. Weitere Hilfe kann er leisten für die Aufklärung der Bevölkerung, die Ausbildung von Fachleuten, das Inventarisieren von Wasserversorungsanlagen und Grundwasservorkommen usw. Für Erfolg versprechende neuartige Anlagen ist zudem eine Risikogarantie möglich (Art. 64a).“

Peter: „Damit könnte man doch sicher mehr tun! Hier, in Art. 70, sind die Sanktionen. Das interessiert mich. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich gegen die Art. 6, 22, 35, 37, 38, 39 Abs. 2 und 44 verstösst. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Wer in anderer Weise vorsätzlich dem GSchG oder einer Einzelverfügung zuwiderhandelt, wird nach Art. 71 mit einer Busse bis zu 20’000 Franken bestraft.

Auch Gehilfenschaft ist strafbar.“

Heidi: „Das scheint mir wichtig zu sein. Besonders deshalb, weil Gemeinden gerne den Bauern beim Vertuschen von Gewässerverschmutzungen helfen.

Wenn du willst, kann ich dir das alles aufschreiben, dann kannst du nachschauen, wenn du etwas nicht mehr weisst.“

Peter: „Das wäre nicht schlecht, denn das kann ich mir nicht alles merken. Jetzt muss ich noch die Geissen holen, wird es doch langsam dunkel. Wir sehen uns am Sonntag wieder, wenn du die Grossmutter besuchst. Sie freut sich schon lange darauf.“

Heidi: „Tut mir leid, dass ich sie vernachlässigt habe, aber es war so viel los.“

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit!, Heidis Mist 6.1.16

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (5) Pflanzenschutzmittel, «le Boiron des Morges» (VD), Heidis Mist 2.10.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co., Heidis Mist 30.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Gäu Solothurn, Heidis Mist 24.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (1) Heidis Mist 20.6.15

24.1.16 HOME


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