Posts Tagged ‘Nationalrat’

Pestizide: Ein Wunder ist geschehen … oder doch nicht?

11. März 2023
Schweizer Agrarpolitik: Lieber fressen und profitieren statt handeln.

Schweizer Agrarpolitik: Lieber fressen und profitieren statt handeln.

Wir wissen es: Unser Parlament ist bauern- und industriefreundlich. Grundsätzlich wäre das nicht so schlecht, wenn sie nicht auch noch umwelt- und gesundheitsfeindlich wären. Einmal mehr haben die vom Schweizer Volk gewählten PolitikerInnen mehr Ökologie in der Landwirtschaft abgelehnt. Sie wollen einen neuen Bericht und per 2030 soll die nächste Reform in Kraft treten. In sage und schreibe sieben Jahren! Das ist die übliche Verzögerungstaktik. So wird es weiterhin zu viele Tiere geben, zu wenig Klimaschutz, Gewässerschutz, Artenschutz, Gesundheitschutz …

Einen Lichtblick gibt es trotzdem. Die Bauern wollten sogar das Beschwerderecht der Umweltverbände bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, sprich Pestiziden, versenken. So weit ging der Nationalrat dann doch nicht. Er lehnte es ab. Das ist vernünftig und eigentlich schon ein Wunder!

.

11.3.23 HOME

Datenschutzerklärung

Was sollen wir dem Parlament noch glauben? Heidi kann die Sicherheitsgurten schon vor Weihnachten brauchen!

14. Dezember 2022

 

Diese Botschaft ist noch nicht bei den Bauern und ihren Hörigen angelangt: Die Tierbestände MÜSSEN gesenkt werden.

Diese Botschaft ist noch nicht bei den Bauern und ihren Hörigen angelangt: Die Tierbestände MÜSSEN gesenkt werden und zwar rasant.

Quelle: Keystone-SDA

Das Parlament will mit Rücksicht auf Viehhalter das Ziel bei den Nährstoffverlusten aus der Landwirtschaft tiefer setzen, als es der Bundesrat in einer Verordnung vorsieht. Der Nationalrat hat als Zweitrat eine Motion von Johanna Gapany (FDP/FR) angenommen.

Der Entscheid am Mittwoch fiel mit 93 zu 90 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Im Ständerat war der Vorstoss mit 25 zu 18 Stimmen erfolgreich. Mit dem Ja beider Räte ist nun der Bundesrat am Zug.

Die noch nicht in Kraft getretene Verordnung sieht vor, dass die Stickstoff- und Phosphor-Verluste in der Landwirtschaft bis 2030 um je mindestens 20 Prozent zurückgehen. Ausgangsbasis sind gemäss der für Anfang 2023 geplanten Verordnungsänderung die Mittelwerte der Jahre 2014 bis 2016. Dies Ziele muss der Bundesrat nun noch einmal überdenken.

Stickstoffziel „nicht umsetzbar“

Das Reduktionsziel beim Stickstoff würde eine Reduktion des Tierbestandes in der Landwirtschaft erfordern, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ) im Namen der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N). In der Vernehmlassung habe eine Mehrheit für eine Reduktion um 10 Prozent bevorzugt. Mehr sei „nicht umsetzbar“.

Der Bundesrat habe mit der Verordnung überstürzt gehandelt, so der Tenor im landwirtschaftsaffinen Kreis im Parlament. In der Branche gebe es Unsicherheiten. Viele Bauern hätten sich in den arbeitsintensiven Sommermonaten noch nicht richtig informiert können über die geplanten Neuerungen.

Die Ratslinke setzte sich zusammen mit der GLP und dem Bundesrat für ein Nein ein. Sie argumentierten mit der Glaubwürdigkeit des Parlaments. Die Räte dürften ihre Zusagen im Zusammenhang mit den zwei Pestizid-Initiativen nach dem Nein an der Urne nun nicht wieder infrage stellen.

Heidi meint: „Unsere PolitikerInnen haben die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt – nur auf die Bauern hören, das löst die grossen Probleme nicht!“

Parlament will Ziel für Stickstoffverlust tiefer setzen. Swissinfo.ch 14.12.22

Ein Weihnachtsgeschenk für Heidi. Heidis Mist 14.12.22

Heidi ist soeben fast vom Stuhl gefallen ob so viel Unverstand im Schweizer Parlament. Heidis Mist 21.11.22

.

14.12.22 HOME

Datenschutzerklärung

Hohe Krankheitslast und Kosten durch PFAS

29. Juli 2022

Am 21.3.22 schrieb der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) im Rahmen des Weltwassertags 2022: „Grundwasser – ein unsichtbarer Schatz … Zunehmend Sorge bereiten die so genannten Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Diese PFAS sind in Outdoor- und Arbeitskleidung, Papier und Pizzakartons, Teppichen, Schmiermitteln, sowie Baustoffe und Löschschäumen enthalten. PFAS sind kaum abbaubar und manche gefährden die Gesundheit.“

Interpellation im Kanton Solothurn

Bereits am 8.3.22 hatte Marlene Fischer im Kanton Solothurn eine Interpellation zu den Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen eingereicht: „… Das Auftreten von PFAS im Grundwasser der Schweiz wurde im Rahmen einer Pilotstudie der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA (2007-2008) analysiert. An 21 der 49 beprobten Messstellen wurden PFAS nachgewiesen. Die betroffenen Grundwassermessstellen lagen oft in der Nähe von Flüssen – denn PFAS können durch die üblichen Abwasserreinigungsverfahren nicht abgebaut werden, gelangen via Kläranlage in Flüsse und schliesslich ins Grundwasser. Jedoch gibt es Möglichkeiten, PFAS durch Aktivkohlefilterung grösstenteils aus dem Abwasser zu entfernen.“

Aus der Stellungnahme des Regierungsrates: „… Das Beispiel der hier genannten PFAS unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung langlebiger Mikroverunreinigungen für die Sicherung der Wasserversorgung. Die Chemisierung unserer Umwelt gepaart mit der grossen Vielzahl verschiedener Substanzen, die in unsere Umwelt und speziell den Wasserkreislauf gelangen, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Einzelsubstanzen oder deren Kombinationen neu beurteilt werden und Risiken für die menschliche Gesundheit plötzlich nicht mehr auszuschliessen sind …“

Interpellation im Nationalrat

Auch im Nationalrat waren die PFAS kürzlich ein Thema: 21.3873 Interpellation von Ursula Schneider Schüttel vom 17.6.21: Welche in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe und Abbauprodukte gelten als „forever-chemicals“? „… Die Umweltorganisation „ohneGift“ hat an mehreren Standorten in der Schweiz die Konzentration von Trifluoracetat (TFA) im Seewasser und im daraus gewonnenen Trinkwasser gemessen. Wie gefährlich das „forever-chemical“ ist – es baut sich weder in der Umwelt, noch in Lebewesen ab -, ob es krebserregend ist oder wie es mit anderen chemischen Rückständen reagiert (Cocktail-Effekt), ist weitgehend unklar …“

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat u.a. „Der Begriff „forever chemicals“ wird umgangssprachlich für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) verwendet, zu welchen auch das Trifluoracetat (TFA) zählt … Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stuft TFA als einen sogenannten toxikologisch nicht-relevanten Metaboliten (Abbauprodukt) von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ein … Aufgrund der Ergebnisse der Risikobeurteilung bei der Zulassung von PSM erwartet das BLW keine Konzentrationen von TFA über 10 Mikrogramm pro Liter im Grund- oder Trinkwasser. Das Auftreten von TFA als Abbauprodukt schliesst also eine Zulassung nicht generell aus …“

Studie zur Krankheitslast und den Kosten von PFAS

Ein Forscherteam des Department of Pediatrics, NYU Grossman School of Medicine, New York, USA hat die Krankheitslast und der Kosten der Exposition gegenüber Per- und Polyfluoralkylsubstanzen in den Vereinigten Staaten untersucht und kommt zu folgendem Ergebnis:

„In der vorliegenden Studie werden die jährliche Krankheitslast und die damit verbundenen sozialen Kosten der gegenwärtigen jährlichen Exposition gegenüber langkettigen PFAS mit mindestens 5,52 Milliarden Dollar beziffert, wobei unsere Sensitivitätsanalysen sogar bis zu 62,6 Milliarden Dollar ergeben. Regulierungsmassnahmen zur Begrenzung der laufenden Verwendung von PFAS und zur Sanierung kontaminierter Wasservorräte können erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen.“

Im Weiteren schreiben Vladislav Obsekov et al.: „Immer mehr Beweise bestätigen den Beitrag von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zur Krankheitslast und Behinderung über die gesamte Lebensspanne. Angesichts der Tatsache, dass politische Entscheidungsträger die hohen Kosten für die Sanierung und den Ersatz von PFAS durch sicherere Alternativen in Verbraucherprodukten als Hindernisse für die Bewältigung nachteiliger gesundheitlicher Folgen im Zusammenhang mit PFAS-Belastungen anführen, ist es wichtig, die Kosten der Untätigkeit zu dokumentieren, selbst wenn Unsicherheiten bestehen. Daher haben wir die Krankheitslast und die damit verbundenen wirtschaftlichen Kosten aufgrund von PFAS-Altlasten in den USA im Jahr 2018 quantifiziert.

Wir nutzten systematische Übersichten und verwendeten, wann immer möglich, meta-analytische Inputs, identifizierten zuvor veröffentlichte Expositions-Wirkungs-Beziehungen und berechneten die PFOA- und PFOS-bedingten Zunahmen bei 13 Erkrankungen. Diese Zuwächse wurden dann auf Zensusdaten angewandt, um die gesamten jährlichen PFOA- und PFOS-zuordenbaren Krankheitsfälle zu bestimmen, aus denen wir die wirtschaftlichen Kosten aufgrund von medizinischer Versorgung und Produktivitätsverlusten unter Verwendung zuvor veröffentlichter Daten zu den Krankheitskosten berechneten.

Obwohl weitere Arbeiten erforderlich sind, um die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zu bewerten und die Auswirkungen der breiteren Kategorie von PFAS mit grösserer Sicherheit festzustellen, bestätigen die Ergebnisse erneut, dass Massnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Politik nach wie vor erforderlich sind, um die Exposition gegenüber PFOA und PFOS und ihre endokrinschädigenden Auswirkungen zu verringern.

Diese Studie zeigt die grossen potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen der Untätigkeit der Behörden.“

Obsekov, V., Kahn, L.G. & Trasande, L. Leveraging Systematic Reviews to Explore Disease Burden and Costs of Per- and Polyfluoroalkyl Substance Exposures in the United States. Expo Health (2022).

.

29.7.22 HOME

Datenschutzerklärung

Unsere Royals

18. März 2021

NaNa.

Der bundesrätliche Vorschlag zur Agrarpolitik 22+ wird in Ständerat und Nationalrat bachab geschickt. Es
bleibt für Jahre alles beim Alten.

Hoheiten: Nur ca 3% der erwachsenen EinwohnerInnen der Schweiz arbeiten in der Landwirtschaft

Das geheime Kabinett: Grossbauern, Bauernverband und Agrarindustrie

Generaladjutant: Markus Ritter

Der Hofstaat (Abnicker, Verhinderer und Einzel-Profiteure): ParlamentarierInnen

Der Hofnarr: zuständiger Bundesrat, momentan Guy Parmelin

Die Hofschranzen: Grossverteiler, Futterimporteure usw.

Höflinge und Claqueure: die Nostalgiker, vom bluemete Trögli

Das Hoftheater: Trachtengruppen

24h-Dienst- und Küchenmägde: die ohne Vorsorge und Versicherung arbeitenden Frauen

Die Hofberichterstattung: Bauernzeitung

Die Hofkritik (wird kaum beachtet): Wasser-, Boden- und Klimafachleute

Das tumbe Volk: Alle steuerzahlenden Personen und Unternehmen des Landes

18.3.21 HOME

Datenschutzerklärung

Willkommen im Land der JauCHe!

8. März 2021

Ein Leser schrieb Heidi aufgrund ihres Artikels Es geschah am Mittwoch: stechiger Güllegestank wie noch nie!

„Auch wir leiden ungefähr einen Monat im Frühling jedes Jahr unter Güllegestank. Meine Fragen:

  • Gibt es kein Menschenrecht auf REINE Atemluft?
  • Gibt es Grenzwerte für Ammoniak in der Atemluft?
  • Könnte ich mit den propagierten Ammoniakmessstreifen eine Klage einreichen und diese als Beweismittel einsetzen?“

Saubere Luft als Menschenrecht wird häufig zitiert, denn v.a. in Grossstädten ist die Luft meist schlecht. Im Immisonsschutzbericht von Sachsen-Anhalt steht: „Saubere Luft ist ein Menschenrecht. Dort, wo die Luft mit Schadstoffen belastet ist, soll sie sauberer werden und wo sie eine hohe Qualität aufweist, soll keine Verschlechterung eintreten.“

Agrarbericht 2020 über Ammoniakemissionen

Der grösste Anteil des Ammoniaks aus der Landwirtschaft entweicht im Stall/Laufhof und bei der Gülleausbringung (je zwischen 32 und 35%). Die Entwicklung des Tierbestandes hat einen grossen Einfluss auf die Ammoniakemissionen. Dieser ist aber seit 25 Jahren konstant hoch, demzufolge auch die Ammoniakemissionen!

Der Bundesrat hat Massnahmen beschlossen

Das Umweltziel „Ammoniakemissionen“ ist längst nicht erreicht. Der Bundesrat hat u.a das Folgende beschlossen: Nachdem Verfahren zur emissionsarmen Ausbringung von Hofdüngern während über zehn Jahren vom Bund finanziell gefördert worden sind, gilt es heute als Stand der Technik. Der Bundesrat hat beschlossen, solche Verfahren – zusammen mit der dauerhaften Abdeckung von Güllelagern – ab dem 1. Januar 2022 in der Luftreinhalte-Verordnung und in der Direktzahlungsverordnung zur Pflicht zu machen (vgl. Website BLW).

In der EU gelten seit 1.1.16 strengere Richtlinien für das Ausbringen von Gülle (Gülle ausbringen: Diese Techniken sind weiter erlaubt.) und wenn Hofdünger auf Äcker ausgebracht werden, dann müssen sie innert vier Stunden eingearbeitet werden. So hinkt die Schweiz mit Umweltmassnahmen in der Landwirtschaft oft viele Jahre hinter der EU her.

Statt Grenzwert „Critical Level/Load“

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) legt keinen Immissionsgrenzwert für Ammoniak fest, jedoch wird der Critical Level der United Nations Economic Commission for Europe (UN/ECE) in der Praxis einem Immissionsgrenzwert gleichgesetzt. Er definiert die kritische Konzentration bzw. Dosis eines Schadstoffes in der Atmosphäre. Überschreitet er den Grenzwert, können bei Pflanzen, Tieren oder Menschen nachteilige Effekte auftreten. Die entsprechenden Werte für Wälder, Moore usw vielerorts überschritten, dies aufgrund des hohen Tierbestandes siehe Es geschah am Mittwoch: stechiger Güllegestank wie noch nie!

Zwei Beispiele für „Critical Level“ Ammoniak:

1 μg NH3/m3 für empfindliche Moose und Flechten
3 μg NH3/m3 für höhere Pflanzen

Für Menschen habe ich keinen Critical Level bzw. Load gefunden, obwohl in entsprechenden Publikationen die Gefahr für die menschliche Gesundheit fast immer erwähnt ist. Die SUVA nennt aber einen MAK-Wert für Ammoniak am Arbeitsplatz: MAK 1 = 20 ppm, MAK 2 = 14 mg/m3.

Es dürfte schwierig sein, Bauern mit einer eigenen Messung einzuklagen, obwohl saubere Luft ein Menschenrecht ist. Was du machen kannst, das ist mithilfe deiner Messungresultate Massnahmen zur Emissionssenkung zu verlangen. Die Beratung sollte hier aktiv werden. Viele Faktoren spielen eine Rolle, etwa auch Temperatur. Hilfreiche Informationen gibt es hier von Agrofutura: Wissenstransfer Ammoniak.

Nationalrat: «Schweiz ist Misthaufen Europas»

In Bundesbern befasst man sich im Moment gerade mit Nährstoffen. Der Schweizer Bauer schrieb am 5.3.21: „Der Nationalrat will eine Offenlegungspflicht für Dünger und für an Landwirtschaftsbetriebe gelieferte Futtermittel. Er hat dies am Donnerstag mit 105 zu 89 Stimmen bestätigt. Wer die Lieferungen deklarieren muss, entscheidet gemäss dem Vorschlag des Nationalrates der Bundesrat.“ Der Ständerat hingegen sieht vor, dass Düngerlieferungen deklariert werden müssen, nicht aber die Futterlieferungen, was der Überdüngung keinen Riegel schiebt! Dieser Mist dürfte also noch nicht geführt sein!

Wenn niemand reklamiert, dann geschieht meist nichts! Dass sich die Politik überhaupt mit diesem Problem befasst, haben wir v.a. der Trinkwasserinitiative zu verdanken. Merci Franziska!

Viele Informationen zu Ammoniak auf Wikipedia

Immissionsschutzbericht 2019: Gute Luftqualität im Land. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 29.10.20

Ammoniakemissionen. Agrarbericht 2020

Nationalrat: «Schweiz ist Misthaufen Europas». Schweizer Bauer vom 5.3.21

Gülle ausbringen: Diese Techniken sind weiter erlaubt. Agrarheute
14.1.21

Es geschah am Mittwoch: stechiger Güllegestank wie noch nie! Heidis Mist vom 5.3.21

Grundwasserschutz: Die Zahnärzte-Fraktion im Nationalrat

4. Dezember 2020

4.12.20 HOME

Datenschutzerklärung

FDP-Öko-Kurs: Haben wir so was nicht irgendwie erwartet?

24. November 2020

Schreiben ist nicht immer einfach. Heute schon! NaNa schickte einen Cartoon und den Link auf einen Artikel im SonntagsBlick mit der Bemerkung: „Haben wir so was nicht irgendwie erwartet?“

Die FDP vollzieht beim Umweltschutz eine Kehrtwende: Auf einmal lehnt sie es ab, das Trinkwasser besser vor Pestiziden zu schützen.
Lesen Sie weiter im SonntagsBlick:

Grün war gestern. Camilla Alabor, SonntagsBlick vom 22.11.20

Umweltrecht: Schubladisieren von Anzeigen, milde Strafen und nun noch eine Attacke auf den Rechtsstaat!

25. Februar 2018

„A collection of articles in the journal PLOS Biology reveals that there is no reliable safety data on most of the 85,000 synthetic chemicals to which we may be exposed. While hundreds of these chemicals “contaminate the blood and urine of nearly every person tested”, and the volume of materials containing them rises every year, we have no idea what the likely impacts may be, either singly or in combination.“ George Monbiot, System Failure, The Guardian, 24.1.18.

Scharfe Gesetzte, milde Strafen

Das erste Heft 2018 die umwelt des Bundesamt für Umwelt (BAFU) trägt den Titel Tatort Umwelt – Wie die Polizei ermittelt, und wo es schärfere Gesetze braucht.

Zwar müsste das Umweltrecht in der Schweiz verbessert werden, doch gibt es für viele Delikte eine ausreichende Basis für Verurteilungen. Die Strafbehörden tun sich schwer mit den Umweltgesetzen. Mangelnder Wille und fehlende Fachkenntnisse sind die wichtigsten Gründe, welche zur Einstellung von Verfahren führen oder milde Strafen bewirken. Heidi hat das im Kanton Graubünden aus der Nähe beobachtet und selber erlebt. Vergehen von Bauern gegen die Gewässerschutzgesetzgebung werden häufig einfach schubladisiert, etwa mit Beihilfe von Gemeindebehörden.

Die Schweiz auf dem Weg zum Willkür-Staat?

Ein Eckpfeiler des Rechtsstaates ist die Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit. Nun will die Rechtskommission des Nationalrates die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Medien massiv beschneiden, und zwar mit 12 zu 8 Stimmen. Das würde bedeuten, dass Journalisten und somit die breite Öffentlichkeit nicht mehr wissen, wenn eine Strafbehörde kein Verfahren eröffnet oder ein Verfahren einstellt. Das wäre ein Schritt vom Rechtsstaat in den Willkür-Staat. Das darf nicht geschehen!

Zu bemerken sei hier, dass in der Schweiz die kritische Justizberichterstattung beinahe inexistent ist. Aber immerhin wurden zahlreiche bedeutende Fälle durch Journalisten aufgedeckt, z.B. die Einstellungsverfügung betr. hoher Schmiergeldzahlungen an die Fifa.

Heute werden je nach Kanton bis zu 98% der Verurteilungen per Strafbefehl erledigt (Tagesanzeiger 19.2.18). All diese Entscheide von StaatsanwältInnen würden also mit Sicherheit im Dunkeln bleiben. Besonders drastisch wären die Auswirkungen im Umweltrecht, wo heute mehr toleriert, denn sanktioniert wird.

Die Parlamentarische Initiative von Jean-Luc Addor wollte noch mehr Dunkelheit in die Justiz bringen

Am 4.5.17 reichte Nationalrat Jean-Luc Addor (SVP) die Parlamentarische Initiative Für eine Öffentlichkeit von Gerichtsurteilen, die den Persönlichkeitsrechten und der Privatsphäre der Parteien besser Rechnung trägt ein. Diese ging der Rechtskommission des Nationalrates dann doch zu weit. Addor zog sie zurück.

„Wegen rassistischer Äusserungen auf Twitter hat das Sittener Bezirksgericht den Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Vor vier Jahren hatte er die Todesstrafe zurückgefordert.“ NZZ vom 17.8.17. Addor setzte sich 2016 für ein liberaleres Waffenrecht ein, 2017 sammelte er Unterschriften für „verhältnismässigere Strafen“ im Strassenverkehr.

Ist die Justiz unabhängig?

Aufgrund ihrer Erfahrungen zweifelt Heidi an der Unabhängigkeit der Schweizer Justiz. Und seid sie weiss, dass Richter einer Partei angehören müssen, um gewählt zu werden, erst recht. Absurd ist auch, dass die Richter ihrer Partei einen Obolus leisten müssen, der mehrere tausend Franken ausmachen kann. Gemäss Infosperber beträgt die durchschnittliche Mandatssteuer der Bundesrichter 20’000 bei den Grüne, 13’000 SP, 7’000 SVP, 3’000 FDP.

Magazin «die umwelt» 1/2018 – Tatort Umwelt, Bundesamt für Umwelt

Wichtige Entscheide der Justiz sollen geheim bleiben, Martin Wilhelm, Tagesanzeiger vom 19.2.18

«Das Vertrauen in die Justiz würde schwinden», 20 minuten vom 20.2.18

17.437 Parlamentarische Initiative Für eine Öffentlichkeit von Gerichtsurteilen, die den Persönlichkeitsrechten und der Privatsphäre der Parteien besser Rechnung trägt, Nationalrat Jean-Luc Addor, SVP vom 4.5.17

Walliser SVP-Nationalrat Addor verurteilt, NZZ vom 17.8.17

Der Rechtsanwalt rechts der Rechten, Aargauerzeitung vom 22.10.15

Darum wollen die Tessiner keine harten Verkehrsstrafen, Blick vom 20.6.17

Schweizer Richter als Mit-Finanzierer der Parteien, Infosperber vom 13.10.17

Bündner Richter kritisiert die Partei-Steuer, Südostschweiz vom 14.11.17

«Die Justiz liebt das Geheimnis», Kritische Justizberichterstattung ist in der Schweiz beinahe inexistent. Die Justiz droht, in ein dunkles Loch zu fallen. Tobias Tscherrig, Infosperber vom 30. Nov 2017

Kostenvorschüsse machen Gerichte zur Klassenjustiz, Urs P. Gasche, Infosperber vom 11.10.17

System Failure, George Monbiot vom 29.1.18, veröffentlicht in The Guardian vom 24.1.18

25.2.18 HOME

Postulat: Prüfung eines Pestizid-Verbots im Sömmerungsgebiet

27. September 2017

.

.

Die Nationalrätin Maya Graf hat am 21.9.17 das Postulat 17.3703 Prüfung eines Pestizid-Verbots im Sömmerungsgebiet eingereicht. Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot von Pestizid-Einsatz im Sömmerungsgebiet zu prüfen. Zuständig ist das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Postulat 17.3703

Das Sömmerungsgebiet wird mit der Agrarpolitik (AP) 2014-17 zu Recht massiv stärker gefördert als vorher. Als Gegenleistung kann der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide erwartet werden. Auch die meisten Leute und vor allem auch die Touristen gehen davon aus, dass im Sömmerungsgebiet keinerlei Pestizide zum Einsatz kommen, und schätzen die „unberührte Natur“.

Tatsächlich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sömmerungsgebiet heute rechtlich bereits eingeschränkt. Es dürfen einzig bestimmte Herbizide zur Einzelstockbehandlung eingesetzt werden. Zur Flächenbehandlung dürfen sie nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle und im Rahmen eines Sanierungsplans eingesetzt werden.

In der Praxis ist aber immer mehr zu beobachten, dass von Laien und Fachleuten regelmässig und flächig Herbizide ausgebracht werden. Die grösste Alpbesitzerin in der Schweiz (mit 42 Alpen in der lnnerschweiz) gibt ihren Pächtern und Bewirtschaftern die Herbizide sogar gratis ab. Viele Weide- und Wildtiere fressen behandelte Pflanzen, weil sie offenbar mit dem Dörren einen attraktiven Geschmack entwickeln. Eine Umfrage bei mehreren Kantonen ergibt allerdings, dass die zuständigen Behörden kaum Bewilligungen erteilen.

In dieser Situation fordere ich eine klare rechtliche Regelung, wie sie auch der Tourismus-Konkurrent Österreich bereits kennt, nämlich ein generelles Verbot des Einsatzes von Herbiziden im Sömmerungsgebiet. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, entlastet Mensch, Tier und Natur und gibt ein positives Signal für den Tourismus. Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot von Pestizid-Einsatz im Sömmerungsgebiet zu prüfen und die entsprechenden Verordnungen zu überarbeiten.

Postulat 17.3703 Prüfung eines Pestizid-Verbots im Sömmerungsgebiet, Maya Graf, Nationalrätin, 21.9.17.

Heidi hat schon 19 Artikel zum Thema geschrieben. Hier der Link zur Serie Herbizide auf Alpen.

27.9.17 HOME

Schweizer Kälbermärkte: Drama in drei Akten – Dritter Akt: Fehlende Vernunft im Parlament

25. Juli 2017

Mastkälber dürfen schon im Alter von 121 Tagen auf Schlachtviehmärkten verkauft werden.

Mastkälber dürfen schon im Alter von 121 Tagen auf Schlachtviehmärkten verkauft werden.

Die einzige Konstante in der Agrarpolitik sind die sich widersprechenden Ziele. Hier korrigieren, dort verteufeln. Einen Meter vorwärts, zwei nach links, drei zurück… Was wir jetzt haben ist ein riesiges Labyrinth. Darunter leiden auch die Tiere, obwohl das Tierwohl dem Schweizer Volk wichtig ist, heisst es mindestens. Zum Beispiel Kälbermärkte.

Ein Spezialist im Generieren von Ausnahmen und Vertreten von Eigeninteressen ist Nationalrat und Erich von Siebenthal (Lobbywatch.ch). Der Bergbauer versteht es, im Parlament die Stimmung des Magazins Schweizer LandLiebe aufkommen zu lassen: Zurück zur Natur; Sehnsucht nach heiler Bergwelt, die dort nie war …

Motion 14.3541 Erich von Siebenthal

Das „Problem“ beschränkt sich auf das Berner Oberland, also auf die Heimat von Erich von Siebenthal. Die Bauern wollen die Kälber schon im Alter von 121 Tagen statt erst 161 auf Schlachtviehmärkten verkaufen dürfen. Dies diene der Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet, heisst es. Im Klartext generiert dieses System aber Importkontingente, dank derer die Bauern bessere Preise lösen.

Proviande, die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft, hat inzwischen mit dem Bauernverband und den Viehhändlern eine private Lösung gefunden, so dass die Motion eigentlich überflüssig geworden ist. Doch die Bauern trauen der Abmachung offenbar nicht und wollen eine staatliche Regelung, um allenfalls Druck ausüben zu können. Heidi hört immer wieder von den Bauern, dass es zu viele Regelungen gebe, doch sie selber wollen mehr … und das kostet in diesem Fall: 200’000 bis 300’000 Franken für die Anpassung der Tierverkehrsdatenbanken. Und das wegen 3’000 Berner Oberländer Kälbern!

Unser Parlament hat sich Zeit für eine ausführliche Debatte genommen und die leicht geänderte Motion von Siebenthal angenommen, der Ständerat am 27.9.16 mit 38:0 Stimmen, der Nationalrat am 7.3.17 mit 100:87 Stimmen. Nun werden in Zukunft wieder Mastkälber auf Schlachtviehmärkten zum Verkauf angeboten.

SAB fordert weniger Administration

Wenn es um das Wohl der Bauern geht, dann darf es nicht genug Administration und Regulierung sein, aber sonst …? Laut einer Mitteilung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) vom 4.7.17 hemmen administrative Lasten die Entwicklung der Berggebiete. Handlungsbedarf ortet die SAB bei der Raumplanungs- und Umweltschutz-Gesetzgebung.

Nebeneffekt: mehr Antibiotika

Auf Schlachtviehmärkten kommen gemäss neuer Regelung Mastkälber zusammen; sie können sich gegenseitig mit Krankheiten anstecken. Dann werden die Tiere zur Fortsetzung der Mast in einen anderen Bauernhof transportiert, wo sie erneut auf fremde Kälber treffen. Also werden sie meist prophylaktisch mit Antibiotika behandelt. Neu ist zwar die Regelung, dass der Bauer für diese prophylaktische Behandlung (theoretisch) den Tierarzt beiziehen muss. Das dürfte kein Problem sein, denn für den Tierarzt ist das ein Geschäft. Wenn ER oder SIE es nicht macht, dann vielleicht die Konkurrenz.

Eigentlich müsste der Antibiotika-Einsatz stark reduziert werden. Oder ist die Strategie Antibiotikaresistenzen StAR des Bundes nur eine Sternschnuppe?

Unterschied zwischen Mastrind und Mensch? Heidis Mist 8.1.17

Heidis Artikel zum Stichwort Antibiotika

Motion 14.3542 von Erich von Siebenthal, Tiere ab einem Alter von 121 Tagen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten.

Schweizer Kälbermärkte: Drama in drei Akten – Zweiter Akt: Bankkälber, Heidis Mist 16.5.17

Schweizer Kälbermärkte: Drama in drei Akten – Erster Akt: Tränker, Heidis Mist 10.4.17

Die SAB bekämpft die administrativen Lasten im Berggebiet, SAB-Medienmitteilung Nr. 1136 vom 4.7.17

25.7.17 HOME


%d Bloggern gefällt das: