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Pestizide: Einst ein Wildwest-Geschäft – heute immer noch mangelhaft geregelt

9. März 2023
Copyright: Hans Maurer

Quelle: Umweltrecht in der Praxis URP 7/2022, Hans Maurer

Heidi findet im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen immer wieder Pestizide, die das Kind im Mutterleib schädigen oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder vermutlich Krebs erzeugen können usw. Viele Pestizide sind sehr giftig für Wasserorganismen. Heidi frägt sich dann: „Wie kommt es, dass solche Pestizide überhaupt bewilligt wurden, ja sogar für das Sprühen aus der Luft mit Helikoptern. Das Folgende schafft hier Klarheit.

Massnahmen an der Quelle nötig

„Mein Vater, Bauer in Buchs/ZH, mischte in den 1950er Jahren DDT direkt in die Kalkmilch für das Weisseln des Kuhstalls. In den ersten Jahren starben die Fliegen phänomenal, dann liess die Wirkung nach. Höhere Dosen mussten eingesetzt werden.“ Das schreibt Hans Maurer Bauernsohn, Chemiker und Rechtsanwalt im Beitrag „Schädliche Pestizide in der Umwelt: Rechtsmängel, Vollzugsmängel, Verbesserungsmöglichkeiten“, der in der Fachzeitschrift Umweltrecht in der Praxis URP 7 | 2022 erschienen ist. Er zeigt auf, was alles schief läuft … – heute noch – und das ist viel!

Maurer kennt sich in der Pestizidproblematik aus wie kaum ein anderer. Für ihn ist klar, dass Verbesserungen dringend nötig sind. Das vom Bund im Jahre 2017 eingeleitete Programm zur Risikoverringerung (Aktionsplan Pflanzenschutzmittel) bekämpfe das Problem nicht an der Quelle. Ob es die Natur und Artenvielfalt zu schützen vermag, sei zweifelhaft. Nötig seien Massnahmen, die das Zulassungssystem verbessern, vermehrte Massnahmen an der Quelle sowie eine Verhaltensänderung der KonsumentInnen.

Pestizide schädigen die Natur und Artenvielfalt. Lange Zeit waren nur ein paar natürliche «Wirkstoffe» wie Schwefel oder Arsen gegen Schadinsekten oder Pilzkrankheiten bei Pflanzen bekannt. Erst ab den 1940er Jahren wurden immer mehr «chemische» Stoffe für den Pflanzenschutz entwickelt und eingesetzt.

Veraltete Pflanzenschutzgesetzgebung

Maurer: „Rechtsstaatlich und im Lichte einer vollzugstauglichen Gesetzgebung ist die PSMV ein Lehrbeispiel, wie man es nicht machen sollte.“ 1992 trat in der EU die erste Pflanzenschutzgesetzgebung in Kraft, die von der Schweiz einschliesslich der seither erfolgten Revisionen übernommen wurde (Pflanzenschutzmittelverordnung – PSMV). Noch heute basiert die PSMV auf dem Konzept von 1992, das jedoch durch den wissenschaftlichen Fortschritt und grossen Mehreinsatz von Pestiziden überholt sei, so Maurer.

2019 und 2021 hat der Bund die PSMV mit Regeln ergänzt, die das Zulassungsverfahren schwächen. Per 1. Januar 2019 setzte das BLW durch, dass die 10-jährige Befristung für PSM aufgehoben wird. Per 1. Januar 2021 setzte das BLW zudem ein Denkverbot für Mitarbeitende durch: Danach soll bei der Wirkstoffprüfung nur noch auf die «Beurteilungsergebnisse der EFSA sowie die Erwägungen der Kommission der EU» abgestellt werden, die meist nur einige zehn Seiten umfassen.

Diese Änderung sei verfassungswidrig, weil sie dazu führt, dass die Bundesaufgaben zum Schutz der Gesundheit der Menschen (Art. 118 BV), der Umwelt (Art. 74 BV), der Gewässer (Art. 76 BV) und Natur (Art. 78 BV) nicht umgesetzt werden. Die Bestimmung widerspreche auch dem übergeordneten Gesetzesrecht, namentlich dem Vorsorgeprinzip (Art. 1 Abs. 2 Umweltschutzgesetz [USG]) und dem Gebot der Rücksichtnahme auf schützenswerte Tiere und Pflanzen bei der Schädlingsbekämpfung (Art. 18 Abs. 2 NHG), denn beide Bestimmungen stellen auf wissenschaftliche Erkenntnisse ab, nicht auf Umstände, die sich aus (veralteten oder mangelhaften) Beurteilungen der EU ergeben.

Mangelhafter Vollzug

Zum einen seien es Rechtsmängel, welche die Schädigung von Natur und Artenvielfalt zur Folge haben. Zum anderen würden die bestehenden Vorschriften mangelhaft umgesetzt. Die EU-Regeln lassen sich zudem nicht 1:1 auf die Schweiz übertragen, da die Verhältnisse (z.B. Niederschläge) anders sind. Die Vollzugsmängel gehen auf eine unvollständige Rechtsanwendung und insbesondere Missachtung des Vorsorgeprinzips zurück. Dieses verlangt, dass umweltschädliche Stoffe primär an der Quelle bekämpft werden, also durch die Streichung von zugelassenen Wirkstoffen oder den Widerruf bestehender Pflanzenschutzmittelbewilligungen.

Das Inhaltsverzeichnis

Der Beitrag ist in klarem Deutsch verfasst, also für ALLE verständlich. Er ist in folgende Kapitel aufgeteilt:

I. Historisches

1. Von der Antike bis 1930

2. Erste Regulierung bis heute (Übersicht)

II. PSMV: schwer verständlich und veraltete Konzeption

1. Eugen Hubers Alptraum

2. Heutiges Recht beruht auf Konzeption von 1992

III. Systemversagen

1. Hintergründe

2. Rechtsmängel

3. Vollzugsmängel

4. Besondere Verhältnisse in der Schweiz vernachlässigt

IV. Bedeutung des Vorsorgeprinzips im Pflanzenschutzmittelrecht

V. Verbesserungsmöglichkeiten

1. Grundsätze

2. Bisherige Massnahmen des Bundes

3. Notwendige Massnahmen zum Schutz der Biodiversität

Lesen Sie den ganzen Beitrag!

Heidi empfiehlt ihren Leserinnen und Lesern den ganzen Artikel zu lesen. Immer wieder ist man erstaunt, z.B.:

„Einer Bemerkung wert sind die Gebühren für die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln. Diese sind mit einer Maximalhöhe von CHF 2’500.– für ein PSM mit einem neuen Wirkstoff (Art. 24c Gebührenverordnung GebV BLV]; Gesamteinnahmen rund CHF 100’000.–/Jahr, Angabe für 2018) überaus tief und vermögen den Aufwand der beteiligten Behörden (BLV, BAFU, SECO, BLW, Agroscope; total 27 Vollzeitäquivalente) bei weitem nicht zu decken. Bei durchschnittlichen Kosten von CHF 150’000.–/Stelle resultiert ein Kostendeckunsgrad von mageren 2 Prozent.

Die tiefen Gebühren erklären wohl, warum auf dem Schweizer Pestizidmarkt basierend auf nur 300 Wirkstoffen geschätzt 4’000 Produkte zugelassen sind, was die Marktüberwachung durch die dafür zuständigen Kantone (Art. 80 PSMV) faktisch verunmöglicht, und warum ein aufgestauter Berg von 700 Gesuchen (Stand Juni 2022) teils seit über sechs Jahren einer behördlichen Behandlung harrt. Da die Pestizidvermarktung ein kommerzielles Geschäft bildet, ist die Gesuchsbehandlung zu Lasten der Staatskasse verfehlt. In Deutschland beträgt die Gebühr CHF 64’000.– bis 251’000.– pro Bewilligung eines PSM mit einem neuen Wirkstoff.“

Die KonsumentInnen könnten handeln!

„Es wäre im Gesamten allerdings zu kurz gegriffen, die KonsumentInnen zu vergessen. Sie haben es in der Hand, durch den Einkauf (Bio statt konventionell), Konsum (mehr pflanzliche statt tierische Produkte) und weniger Food-Waste den Einsatz von Pestiziden, auch im Ausland, stark zu verringern …

Indem der Bund die Produktion von tierischen Lebensmitteln massiv subventioniert und die Fleischwerbung unterstützt, wirkt er dem eigenen Ziel eines nachhaltigen Ernährungssystems entgegen.“

Nun aber genug copy & paste! Hier finden Sie den vollständigen Artikel; er ist ausgesprochen aufschlussreich:

Schädliche Pestizide in der Umwelt: Rechtsmängel, Vollzugsmängel, Verbesserungsmöglichkeiten. Hans Maurer, Umweltrecht in der Praxis URP 7 | 2022

Heidis Frage: „Wollen wir weiterhin so schlampige oder eher verantwortungslose Regulierungen der Pestizide akzeptieren?“

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Trinkwasserverbände fordern rasche Umsetzung der Motion Zanetti

17. November 2022
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Medienmitteilung vom 17.11.22 der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR) und der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR)

Die im Trinkwasser nachweisbaren Pestizidrückstände zeigen die Systemfehler und Defizite im schweizerischen Gewässer- und Trinkwasserschutz. Obwohl die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats und der Bundesrat diese Defizite wiederholt bestätigen, scheinen viele Kantone von den anstehenden Vollzugsaufgaben überwältigt. Die Trinkwasserverbände IAWR und AWBR fordern deshalb die rasche Umsetzung der Motion Zanetti, welche für die Kantone Planungshilfen und finanzielle Unterstützung vorsieht.

80% unseres Trinkwassers stammt aus Grundwasser, weshalb diese Ressource besonderen Schutz verdient. Dies haben unlängst sowohl die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats wie auch der Bundesrat bestätigt. In seinem Mediencommuniqué vom 4.10.2022 fordert der Bundesrat, „dass die in vielen Kantonen bestehenden Defizite rasch beseitigt werden müssen und ein besserer Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleistet werden soll.“ Konkret soll den Kantonen bis Ende 2034 eine Frist gesetzt werden, um die bestehenden Vollzugsdefizite bei Grundwasserschutzzonen und -arealen zu beheben.

„Viel entscheidender aber als die Grundwasserschutzzonen und -areale sind die Zuströmbereiche“, sagt Roman Wiget, Präsident des Trinkwasserverbands AWBR beim heutigen Treffen der Wasserversorger in Lausanne. „Da viele chemisch-synthetische Pestizide fast nicht abbaubar, aber sehr wassergängig sind, legen sie lange Fliesswege zurück und können bis in Trinkwasserfassungen gelangen“, so Wiget. „Deshalb reicht es nicht aus, die kleinen Grundwasserschutzzonen zu sichern, sondern es braucht Massnahmen in den viel grösseren Zuströmbereichen“, doppelt Matthias Maier nach, Präsident des Trinkwasserverbands IAWR.

Aufgrund der erheblichen Grösse der zu schützenden Flächen und des erwarteten Widerstands der Landwirtschaft, haben die meisten Kantone bisher keine Zuströmbereiche ausgeschieden, obwohl die Pflicht seit 25 Jahren besteht. Zumindest überall dort, wo das Wasser durch Pestizidrückstände oder Nitrat belastet ist. Und diese Belastung ist im gesamten Mittelland eine seit Jahren nachgewiesene Tatsache.

„Deshalb braucht es die Motion Zanetti“, erklärt Wiget, „denn die Motion sieht vor, die Kantone mit planerischer und finanzieller Hilfe bei diesen wichtigen trinkwasserbezogenen Vollzugsaufgaben zu unterstützen.“ „Diese Motion bietet den Kantonen, was bisher gefehlt hat“, ergänzt Maier, „und die erste Phase ist eine rein hydrogeologische Zonenausscheidung.“

Dass die Ausscheidung von Zuströmbereichen durchaus machbar ist, zeigt beispielsweise der Kanton Schaffhausen, welcher innerhalb der nächsten Jahre mindestens die Hälfte der prioritären Zuströmbereiche ausgeschieden haben wird. Die Präsidenten Maier und Wiget sind überzeugt, dass dieser Prozess mit der Motion Zanetti beschleunigt und in allen Schweizer Kantonen umgesetzt werden kann und muss: „Zum Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels“, betont Maier, „denn der Klimawandel wird in vielen Fassungsgebieten die Belastung durch Pestizide und Nitrat bei rückläufigen Grundwasserständen noch deutlich verschärfen, sofern jetzt keine wirksamen Massnahmen ergriffen werden.“

Ähnliche Forderungen stellen die Trinkwasserverbände IAWR und AWBR auch auf EU-Ebene, wo mit der „Zero Pollution“- und der „Farm-to-Fork“-Strategie (Vorschlag Pestizidverordnung/SUR) bereits heute sehr ambitionierte Trinkwasserschutzziele verfolgt werden.

Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR)

Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR)

Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche. Eingereicht von Roberto Zanetti

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Deutschland: Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten gefordert

8. November 2022

Heidi meint: „Ähnliche Forderungen sind in der Schweiz an den Wänden des Bundeshaus ungehört verhallt.“

Medienmitteilung vom 3.11.22: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten.

BDEW, DVGW und Bioland e.V. fordern ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und die Ausweitung des Ökolandbaus in Einzugsgebieten, die der Trinkwassergewinnung dienen.

Erstmals äussern sich dazu gemeinsam Akteure aus der Wasserwirtschaft und dem Ökolandbau und unterstützen entsprechende Pläne der europäischen Kommission.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: “Fast zwei Drittel unseres Trinkwassers stammt aus dem Grundwasser. Das macht es besonders wichtig, diese Wasserressource zu schützen. Genau hier muss die Politik endlich ins Handeln kommen. Jahrzehntelang wurden die Probleme der Verunreinigungen durch chemisch-synthetische Pestizide und der Überdüngung nicht ernst genommen. Ziel muss es sein, von der intensiven Landwirtschaft wegzukommen und so Einträge von chemisch-synthetischen Pestiziden und erhöhte Nitratfrachten ins Grundwasser zu vermeiden. Der Ökolandbau hat bereits die Antworten auf unsere Probleme und ist die geeignetste präventive Massnahme, unser Grundwasservorkommen vor Kontaminationen aus dem Bereich zu schützen.”

Trotz strenger Zulassungsvorschriften werden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM-Wirkstoffe) und ihre Abbauprodukte (Metaboliten) regelmässig in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen. Die Konzentrationen liegen laut der Wasserverbände teilweise oberhalb der geltenden Schwellenwerte und Umweltqualitätsnormen.

Seit vielen Jahren unvermindert hoch sei auch die Nitratbelastung des Grundwassers in vielen intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen. Gleichzeitig sei mittlerweile bekannt, dass das natürliche Nitratabbauvermögen in den Grundwasserleitern endlich ist, was unmittelbar einen weiteren Anstieg der Nitratkonzentrationen im Grundwasser zur Folge hat.

Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser DVGW: “Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und es gelten strenge Grenzwerte zum Schutz vor Belastungen mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und ihren Abbauprodukten. Um diese Grenzwerte einzuhalten, müssen Wasserversorgungsunternehmen teilweise viel Aufwand und Geld in eine kostenintensive Trinkwasseraufbereitung investieren. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über einen erhöhten Wasserpreis die von der Intensivlandwirtschaft verursachten Folgekosten der Trinkwasseraufbereitung bezahlen. Daher plädieren wir dafür, dass der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten und den Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen die erste Wahl sein muss. Wir brauchen umgehend politische Rahmenbedingungen, die den Ausbau des Ökolandbaus in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung stärken und die ökologischen Leistungen dieses Anbauverfahrens ausreichend finanziell fördern.”

Im Ökolandbau sind chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide verboten. Die wenigen zugelassenen Wirkstoffe im Pflanzenschutz führen wegen ihrer hohen biologischen Abbaubarkeit oder geringen Mobilität zu keinen Konflikten mit dem Grundwasserschutz, so Bioland. Im ökologischen Landbau werden in aller Regel nur in Dauer- und Sonderkulturen Pflanzenschutzmittel auf Naturstoffbasis eingesetzt, darüber hinaus werden keine herbiziden Wirkstoffe verwendet.

EU-Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Die EU-Kommission leitet ihren Verordnungsentwurf über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) aus der Farm-to-Fork Strategie ab. Diese beinhaltet zwei wichtige Ziele: Die Verwendung und das Risiko von Pestiziden sollen bis 2030 um 50 Prozent verringert werden. Zudem soll europaweit die Ökofläche in der EU auf 25 Prozent der gesamten Anbaufläche steigen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten bietet bei entsprechender Umsetzung die Möglichkeit, den Einsatz von chemisch- synthetischen Pestiziden zu beenden.

Ein breites Verbändebündnis hat dazu ein Positionspapier (Verbändepapier: Trinkwasserschutz und Ökolandbau stärken | BDEW) verfasst und an Bundesagrarminister Cem Özdemir, Bundesumweltministerin Stefanie Lemke und die Berichterstatterin des federführenden Ausschusses des EU-Parlaments, Sarah Wiener, verschickt. Darin fordern sie wichtige Nachbesserungen.

Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik bei Bioland: “Wir begrüssen im Grundsatz den Vorschlag der EU-Kommission. Allerdings umfasst das Anwendungsverbot in ökologisch empfindlichen Gebieten sämtliche Pflanzenschutzmittel und damit auch solche natürlichen Ursprungs. Damit macht das Anwendungsverbot den ökologischen Landbau in den empfindlichen Gebieten unmöglich. Das Anwendungsverbot muss daher auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel spezifiziert werden. Nur wenn die für den Ökolandbau zugelassenen Naturstoffe einschliesslich mineralischer Stoffe weiterhin zugelassen bleiben, ist dieser zukunftsfähig.”

So solle für eine kohärente Verwendung von Wirkstoffkategorien die SUR an die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 so angepasst werden, dass anders als im jetzigen Entwurf, nicht zwischen chemischen und biologischen Wirkstoffen, sondern zwischen chemisch-synthetischen und Naturstoffen (inkl. mineralischen Ursprungs) unterschieden wird.

Die Verbände sind sich einig, der Ökolandbau müsse auch in den ökologisch empfindlichen Gebieten gefördert werden. “Die vollständige Honorierung der ökologischen Leistungen des Ökolandbaus über die GAP muss dazu zukünftig auch in denjenigen Gebieten möglich sein, wo Verbote des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel gelten. Nur so sind die europaweiten Ziele der Farm-to-Fork Strategie mit der Halbierung des Pestizideinsatzes und 25 Prozent Ökolandbau erreichbar. Entscheidend ist eine gute kohärente Umsetzung der SUR in Verbindung mit der EU-Ökoverordnung und der GAP”, ergänzt Wehde.

Verbändebündnis fordert mehr Ökolandbau und ein Anwendungsverbot für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Trinkwassergewinnungsgebieten. Medienmitteilung Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und Bioland e.V. 3.11.22

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8.11.22 HOME

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Coca-Cola erobert weiter die Welt

22. Oktober 2022

Unsere Grossverteiler fördern Coca-Cola durch wöchentliche Aktionen. In Automaten, Bäckereien, auf Aushängeschildern usw. wird diesem Getränk bevorzugt Raum geschenkt und am nächsten Klimagipfel COP27 ist Coca-Cola Sponsor.

Wikipedia informiert ausführlich über Folgen für die Gesundheit. Übergewicht, Fettleibigkeit und Zuckerkrankheit sind in der Zucker-Problem-Kategorie aufgeführt, aber auch andere Inhaltsstoffe, z.B. Süssstoffe sind bedenklich. Und das Valser-Wasser gehört – ja wem?

Auch wenn in grossen Teilen des Schweizer Mittellands das Trinkwasser Stoffe enthält, die da nicht sein dürften, wie Pestizide, Nitrat, PFAS usw., ist es nicht sinnvoll auf Coca-Cola auszuweichen. Wenn es unbedingt Mineralwasser sein muss, dann gibt es weniger schädliche Produkte.

Wir müssen unserem Trinkwasser Sorge tragen – dann haben wir das billigste Getränk direkt aus dem Hahnen!

Beispiel Sénégal

Nach der Scheidung des amerikanischen Riesen von der Castel-Gruppe wurde die Industries des boisons du Sénégal (IBS) im Juli zum exklusiven Abfüller im Land.

Die kohlensäurehaltigen Getränke der Marke Africa Star werden im Senegal nicht mehr vertrieben. Dasselbe wird bald auch für die Uno-Saftdosen und den Energydrink Black Power gelten. Als die Senegalesische Getränkeindustrie (IBS) im Juli zum exklusiven Abfüller von The Coca-Cola Company im Land wurde, musste sie ihre eigenen Marken aufgeben und sich auf die Marken des amerikanischen Riesen konzentrieren – nämlich Coca-Cola, Fanta, Sprite, Minute Maid und Schweppes. „Es war nicht einfach“, räumt Rouda El Sahili, ihr Generaldirektor, ein, den Jeune Afrique am Sitz des 2013 gegründeten Unternehmens im Industriegebiet Hann Bel-Air in Dakar getroffen hat.

Boissons : au Sénégal, IBS en effervescence avec Coca-Cola. Jeune Afrique 20.10.22

Coca-Cola als Sponsor der COP27 entfernen! Heidis Mist 14.10.22

Mexiko: Schmutziges Trinkwasser aus dem Fluss – sauberes Grundwasser für die Coca-Cola-Produktion. 12.10.21

Der Alpöhi auf Weltreise. 8.5.22

Verschmutztes Trinkwasser? Kein Problem! 22.8.20

Heidis Alp-Orakel zu Chlorothalonil …

11. Oktober 2022
BAFU: Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser. Abgerufen am 10.10.22

BAFU: Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser. Abgerufen am 10.10.22

Heidi ist erstaunt, dass sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) plötzlich besorgt über den Zustand des Grundwassers zeigt. Bereits am 30.6.22 verschickte sie offenbar eine Medieninformation Grundwasserschutz: Angesichts der Vollzugsdefizite erwartet die GPK-N aktiveres Eingreifen des Bundesrates. Und im 10vor10 SRF vom 4.10.22 Bundesrat will besserer Schutz des Grundwassers werden die Pestizide, die (fehlenden) Schutzzonen, das Vollzugsdefizit bei den Kantonen und die mangelnde Oberaufsicht des BAFUs … angesprochen.

Die Überschreitungen der Nitrat-Werte, besonders im Mittelland, sind seit Jahrzehnten bekannt, die Konzentration von Pestiziden und ihrer Abbauprodukte kennt man auch schon lange. Doch Chlorothalonil hat mit den vielen Höchstwertüberschreitungen die Diskussionen über die Pestizidverschmutzungen erst recht entfacht.

Heidi hat das Alp-Orakel gefragt: „Was meinst du, was hat die GPK dazu bewegt, plötzlich mehr Grundwasserschutz zu fordern?“

Alp-Orakel:

Chlorothalonil: Entscheid Bundesverwaltungsgericht

Syngenta hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eingeklagt, da dieses Chlorothalonil als „wahrscheinlich krebserregend“ und seine Metaboliten als „toxikologisch relevant“ eingestuft hatte, analog zur EU. In einem Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht vorläufig dem BLV untersagt, die Abbauprodukte öffentlich als „relevant“ zu bezeichnen. Was zu grosser Verunsicherung bei den Trinkwasserversorgern geführt hat: „Muss ich jetzt sanieren oder nicht?“

Viele Trinkwasserversorger haben ein ernsthaftes Problem mit Höchstwertüberschreitungen. Diese sind zum Teil massiv. Werden die Abbauprodukte vom Bundesverwaltungsgericht als „relevant“ bezeichnet, dann müssen die Trinkwasserversorger tief in die Tasche greifen, damit ihr Trinkwasser innert nützlicher Frist wieder rechtskonform wird. Es steht also viel Geld auf dem Spiel. Einige Trinkwasserversorger haben bereits gehandelt, viele aber warten zu. Dies verärgert die Kunden, denn es ist ihnen nicht einfach egal, ob sie Wasser trinken oder Wasser mit Chlorothalonil und seinen Metaboliten drin.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Akten beisammen. Der Entscheid wird demnächst erwartet, sicher noch dieses Jahr. Aufgrund der wissenschaftlichen Publikationen zu Chlorothalonil & Co. wage ich, dein Alp-Orakel, eine Prognose: Die Metaboliten werden als „relevant“ eingestuft werden. Sauberes Trinkwasser ist wichtig, daher MUSS es so kommen. Ich bin aber NUR ein Orakel und kann mich täuschen. Ich meine aber, dass es so nicht weitergehen kann. Schlimmstenfalls müsste das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Ich vermute, dass die GPK auch ein „relevant“ für die Chlorothalonil-Metaboliten befürchtet und daher energisch für mehr Trinkwasserschutz wirbt – ENDLICH!

Vernachlässigte Zuströmbereiche

Die GPK pocht auf den Grundwasserschutzzonen, die längst überall hätten ausgeschieden werden sollen, d.h. ab 1972. Damit lenkt sie von einem weiteren Problem ab, nämlich den Zuströmbereichen, die zwar einmal definiert wurden im Art. 29 der Gewässerschutzverordnung, aber jetzt ist das Parlament daran, etwas anderes zu basteln. Das folgende Vorgehen ist durchaus üblich: Man stellte fest, dass die alte Regelung nicht umgesetzt wird, also versucht man eine neue Regelung. Das ist kein sauberes Handeln, denn man müsste zumindest abklären wieso die Regelung NICHT funktioniert. Im Moment findet ein Hickhack im Parlament statt. Die 20.3625 Motion: Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche von Roberto Zanetti vom 16.6.20 wurde vom Bundesrat am 2.9.20 zur Ablehnung empfohlen, aber dann vom Stände- und Nationalrat mit kleinen Änderungen gutgeheissen.

Bis zu einer definitiven Regelung wird es noch Jahre dauern und der Vollzug wird weitere Jahre beanspruchen. Diese Prognose kann ich, dein Alp-Orakel, mit grosser Sicherheit aussprechen.

Vorschläge GPK

Ich, dein Alp-Orakel, wage noch eine weitere Aussage: Es wird für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen viel länger dauern als von der GPK gefordert.

BAFU: Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser, abgerufen am 10.10.22

Stickstoff: Globale Überdosis

20. September 2022
Veröffentlichungen: WDR 5 Quarks, Quarks Storys, WDR ZeitZeichen, Deutschlandfunk Nova, Deutschlandfunk.

Veröffentlichungen von Anne Preger bei: WDR 5 Quarks, Quarks Storys, WDR ZeitZeichen, Deutschlandfunk Nova, Deutschlandfunk.

Eine Leserin hat Heidi auf dieses Buch aufmerksam gemacht.

Die Erde leidet an vielen menschlichen Eingriffen. Die Wissenschaftsjournalistin Anne Preger hat in ihrem Buch Globale Überdosis die Rolle des Stickstoffs untersucht. Unter anderem war sie dafür als Journalist in Residence am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte (MPIWG) in Berlin. Während ihrer Zeit am MPIWG hat Anne die Geschichte der Stickstoffgewinnung für die Nahrungsmittelproduktion und Kriegsführung erforschen und wie die menschliche Nutzung von Stickstoff die heutige Welt prägt.

Stickstoff im Überfluss verschmutzt Luft und Wasser, greift die Ozonschicht an, macht Menschen krank und vernichtet Artenvielfalt. Wie es zu der globalen Überdosis gekommen ist, was der 2. Juli 1909 damit zu tun hat und was wir konkret dagegen tun können, erklärt Anne Preger in ihrem Buch.

Buchbeschreibung: „Wir überdüngen den Planeten mit Stickstoff. Eigentlich waren alle biologisch nutzbaren Formen des Elements über Milliarden von Jahren eine heiss umkämpfte Mangelware. Um an sie heranzukommen, haben sich Pflanzen und andere Organismen einige Tricks einfallen lassen. Doch vor allem eine Erfindung aus Deutschland hat die Lage seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts drastisch verändert, und inzwischen herrscht statt Mangel ein fataler Überfluss! Zum Glück gibt es nachhaltige Lösungsansätze – und das Beste daran: Wer dieses Problem angeht, schützt nicht nur die Biodiversität und das Klima, sondern gleichzeitig auch die menschliche Gesundheit und hat die Chance, sogar den Welthunger zu besiegen.“

Globale Überdosis. Quadriga Verlag

Anne Preger, RiffReporter, die Genossenschaft für freien Journalismus eG

Globale Überdosis. Stickstoff – die unterschätzte Gefahr für Umwelt und Gesundheit. Hörwelten

Oh du heiliger Mist!

7. September 2022
Naturschutzgebiet Ibergeregg: Heidis Misthaufenblick hat sofort weiter oben am Weg ...

Naturschutzgebiet Ibergeregg: Heidis Misthaufenblick hat sofort weiter oben am Weg …

... den Misthaufen entdeckt, an wunderschöner Aussichtslage.

… den Misthaufen entdeckt, an wunderschöner Aussichtslage.

Wieder einmal sind die geöffneten Tabs in Heidis Browser so zahlreich, dass sie fast nicht weiss wo anfangen. Eigentlich wollte sie das Drama des ausgetrockneten UNESCO-Naturerbes Coto de Doñana thematisieren und den Marche funèbre von Chopin verlinken. Seit mehr als zehn Jahren schreibt sie immer wieder über die wasserverschleissenden Erdbeeren, Himbeeren usw., bio und konventionell, die wir aus diesem Gebiet auch mitten im Winter beziehen, angeblich nachhaltig.

Am Sonntag sind Fotos von einem illegal gelagerten Misthaufen im Naturschutzgebiet Ibergeregg SZ eingetroffen und am Tag darauf ein Blog-Beitrag von Martin Sager, Direktor des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW), mit dem Titel Heiliger Mist.

Auch wenn die Zahl der illegal gelagerten Misthaufen stark rückläufig ist, so ist es die Menge der umweltschädlichen Dünger nicht. Ammoniak-Emissionen belasten nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch den Wald, Naturschutzgebiete, naturnahe Flächen … und Stickstoff und Phosphor verschmutzen Gewässer und Grundwasser. So ist es denn an der Zeit, dieses leide Thema in den Vordergrund zu stellen. Hinzu kommen die Pestiziden und deren Metaboliten im Wasser.

Über Misthaufen hat Heidi schon viel geschrieben, sie sind selbstredend. Das Verschmutzungsproblem Dünger ist weiterhin ungelöst.

Hier sei nur der Lead von Sagers Blog-Beitrag veröffentlicht, den vollständigen Kurzbeitrag lesen Sie am besten bei Aqua & Gas:

„Obwohl seit 1998 mit Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes substanzielle Mittel in Massnahmen der Landwirtschaft zur Senkung von übermässigen Gewässerbelastungen durch Nitrat, Phosphor und Pflanzenschutzmittel fliessen, ist die Verunreinigung des Grundwassers mit Nährstoffen kaum zurückgegangen. Gleichzeitig werden alle konkreten Massnahmen, die den Einsatz von Gülle und Dünger reduzieren wollen, im Parlament torpediert.“

Heiliger Mist. Martin Sager, SVGW, Aqua & Gas

BAFU-Studie 2014: Auch künftig genügend Wasser, wenn …

23. Juli 2022
Damit wir auch ünftig überall genügend Wasser haben, ist es wichtig, dass die Wasserversorger diese Studie ernst nehmen.

Damit wir auch künftig überall genügend Wasser haben, ist es wichtig, dass die Wasserversorger diese Studie ernst nehmen.

In der Schweiz ist das Wasser an verschiedenen Orten knapp geworden. Die Basler FDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein fordert daher ein nationales Konzept. Es scheint so, dass die Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) aus dem Jahre 2014 Grundlagen für die Wasserversorgung 2025 nicht in allen Kantonen die notwendigen Massnahmen generiert hat. Plötzlich schreit man nach Gewässerschutz, wo doch viele Kantone bzw. Gemeinden während Jahrzehnten den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung vernachlässigt haben, etwa die rechtskräftige Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen. Hinzu kommt die recht grossflächige Verschmutzung des Grundwassers im Mittelland mit Nitrat, diversen Stoffen, nicht nur aus der Landwirtschaft, u.a. auch Metaboliten des Fungizids Chlorothalonil.

Vorwort BAFU-Studie 2014

So sei denn das Vorwort der Studie von Franziska Schwarz, Vizedirektorin BAFU im Folgenden wiedergegeben:

„Einwandfreies Wasser und eine zuverlässig funktionierende Wasserversorgung sind entscheidende Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes und für das Wohl und die Sicherheit der Bevölkerung.

Der Bund hat sich bis anhin – ausser für den Notfall – nur wenig um die Wasserversorgung gekümmert. Die Besorgnisin der Bevölkerung über eine allenfalls drohende Wasserknappheit hat das BAFU dazu bewogen, die Situation der Wasserversorgung in der Schweiz durch die Eawag analysieren zu lassen. Die Resultate dieser Analyse wurden im Bericht «Vorstudie Wasserversorgung 2025» (BAFU/Eawag 2009) veröffentlicht. Darauf aufbauend liess das BAFU, in Zusammenarbeit mit einem Team von Experten, die Herausforderungen der Wasserversorgung im Hinblick auf den Klimawandel sowie die künftige demografische und wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz ermitteln und daraus Handlungsempfehlungen ableiten.

Die Resultate dieses Projekts zeigen, dass, trotz Klimawandel und Bevölkerungswachstum, bei rechtzeitiger und umsichtiger Planung und Nutzung in der Schweiz auch in Zukunft genügend Wasser vorhanden sein wird, um die Bedürfnisse nach einwandfreiem Trink-, Lösch- und Brauchwasser (inkl. landwirtschaftliche Bewässerung) zu decken. Es wird empfohlen, verschiedene konkrete Massnahmen umzusetzen, um die, dank den Anstrengungen des Gewässerschutzes und der Wasserversorger gewohnt hohe Versorgungssicherheit und Qualität zu halten und wo nötig noch zu erhöhen. Dabei soll der Bund die Kantone bei der Umsetzung dieser Massnahmen unterstützen. Der Impuls für diese Umsetzung sollte vom Bund kommen.

Vorgeschlagene Massnahmen

Versorgungssicherheit

  • M1: Zweites Standbein (Intelligente Vernetzung)
    Verbundanlagen garantieren eine sichere Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Sie ermöglichen einen gemeindeübergreifenden Wasseraustausch. Deshalb sollen die Wasserversorgungen ihr Wasser aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Ressourcen beziehen können.

    Im Weiteren ist die längerfristige Versorgungssicherheit auch durch die Sicherung künftiger Fassungsstandorte (Ausscheidung der erforderlichen Grundwasserschutzareale) zu gewährleisten.
  • M2: Erstellen von Bereitschaftsdispositiven
    Das Erstellen von Überwachungs-, Alarm– und Bereitschaftsdispositiven hilft dem Wasserversorger, Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.  Bereitschaftsdispositive dienen daher der Versorgungssicherheit.

Werterhaltung und optimierte Infrastruktur

  • M3: Infrastrukturmanagement
    Eine wesentliche Herausforderung ist der Unterhalt der Infrastruktur. Nötig ist eine Anlage- und Finanzplanung, die sicherstellt, dass die für die Werterhaltung nötigen Investitionen rechtzeitig erkannt und getätigt werden können.

Effizienz/Wirtschaftlichkeit

  • M4: Regionale Wasserversorgungsplanung
    Die regionale Wasserversorgungsplanung beantwortet technische Fragen wie den Bau von neuen Leitungen und befasst sich mit quantitativen, qualitativen, organisatorischen und finanziellen Aspekten. Diese regionalen Planungen sollen über die Versorgungsgebiete mehrerer Wasserversorgungen aufzeigen, wie die Wassergewinnung und -abgabe am besten organisiert wird, welche Fassungen nötig sind, ob Verbundleitungen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit gebaut werden müssen und wie die Ressourcen am besten bewirtschaftet werden.
  • M5: Verbesserung der Organisation
    Reorganisations- und Regionalisierungsmassnahmen sollen getroffen werden, wo aufgrund der regionalen Wasserversorgungsplanung eine Verbesserung von Qualität, Versorgungssicherheit und Effizienz zu erwarten ist. Denkbar sind Massnahmen sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene, beispielsweise Zusammenschlüsse mehrerer Trägerschaften oder Betriebsgemeinschaften.

Ressourcenschutz

  • M6: Wasserressourcen-Nutzungsplanung
    Die Strategie des Bundes hat sich bisher– mit Erfolg– auf den Ressourcenschutz konzentriert. In Anbetracht der demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen, des zunehmenden Drucks auf die Ressourcen und der möglichen Auswirkungen des Klimawandels reicht dies auf die Dauer aber nicht mehr aus. Die Kantone müssen mittels einer Wasserressourcen-Nutzungsplanung die Übersicht über ihre Ressourcen und deren aktuelle sowie voraussichtliche künftige Nutzung erlangen, damit sie lenkend eingreifen können.
  • M7: Umgang mit Nutzungskonflikten
    Nebst der Wassernutzung durch die öffentliche Wasserversorgung gilt es, die vielen anderen Nutzungen zu berücksichtigen, welche sich gegenseitig und auch die öffentliche Wasserversorgung konkurrenzieren können. Diese Konkurrenzsituationen bezüglich der Wasserressourcen bestehen vielerorts bereits heute und könnten sich in Zukunft noch verstärken. Auch Landnutzungskonflikte in bestehenden Grundwasserschutzzonen sind ein Thema. Es muss ein Vorgehen entwickelt werden, das eine nachvollziehbare regionale Situationsanalyse und zuverlässige gerechte Einzelfallprüfungen
    ermöglicht.
  • M8: Verbesserung im Vollzug des Gewässerschutzes
    Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, rund um Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse rechtsgültige Grundwasserschutzzonen auszuscheiden, die erforderlichen Schutzmassnahmen im zugehörigen Reglement festzulegen und für deren Einhaltung zu sorgen.
    Wo mit einem Mehrbedarf an Wasser oder dem Wegfall bestehender Ressourcen zu rechnen ist, müssen die Kantone baldmöglichst geeignete Wasserressourcen erschliessen und Grundwasservorkommen durch die Ausscheidung von Grundwasserschutzarealen für die künftige Nutzung und Anreicherung schützen.

Organisation

  • M9: Erheben und Bewirtschaften der Daten
    Die Daten bezüglich Gewässerschutz und Wassernutzung, Wasserqualität im Allgemeinen und Trinkwasserqualität im Besonderen sowie ökonomische Kennzahlen sollen erhoben und bewirtschaftet werden. So stehen künftig die erforderlichen Informationen zentral im nötigen Detaillierungsgrad zur Verfügung.
  • M10: Koordination unter den Bundesämtern
    Die beim Bund bezüglich Wasserversorgung involvierten Ämter sollen sich untereinander besser koordinieren und so gegenüber den Kantonen und weiteren Akteuren im Bereich Wasserwirtschaft einen einheitlichen Standpunkt vertreten.

Zukunftsszenarien

Parallel zu den Wasserversorgungsprofilen wurden Zukunftsszenarien entwickelt. Diese ermöglichen, die zukünftigen Risiken der Wasserversorgung anhand der Wasserversorgungsprofile abzuschätzen.

Szenario 1: Schweiz in Wirtschaftskrise

Szenario 2: Entwicklung gemäss heutigem Wissensstand

Szenario 3: Florierende Wirtschaft, starker Klimawandel, geringes Umweltbewusstsein

Heidi meint: „Es lohnt sich, einen vertieften Blick in die 116-seitige Studie zu werfen.“

Grundlagen für die Wasserversorgung 2025. BAFU 2014

Wasserknappheit Versorgung mit Trinkwasser soll national geregelt werden. SRF 17.7.22

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Ammoniak-Emissionen, Ammoniak-Emissionen … eine neue Studie!

17. Mai 2022

Die Schweiz ist, je nach Quelle, an erster oder zweiter Stelle der Ammoniak-Verursacher in Europa mit den entsprechenden Schäden.

Die Schweiz ist, je nach Quelle, an erster oder zweiter Stelle der Ammoniak-Verursacher in Europa mit den entsprechenden Schäden.


Zu viele Tiere, zu viel Fleisch, zu viel Exkremente!

Zu viele Tiere, zu viel Fleisch, zu viel Exkremente!


Die Auswirkungen sind enorm!

Die Auswirkungen sind enorm!


In der Agrarpolitik sind die Nutztiere eine Heilige Kuh.

In der Agrarpolitik sind die Nutztiere eine Heilige Kuh.

 

Nicht einmal der Vollzug der Gesetze funktioniert!

Nicht einmal der Vollzug der Gesetze funktioniert!

Wer auf Heidis Mist „Ammoniak“ sucht, findet 39 Beiträge und mehrere Cartoons von NaNa. Zuerst das Schöne: Cartoons von NaNa, anschliessend die gemeinsame Medienmitteilung WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt von heute:

StickstoffÜberschüsse: Bund soll zukunftsgerichtete Betriebe unterstützen

Stickstoffverluste schädigen die Biodiversität, die Luft und das Wasser und damit unsere Lebensgrundlage. Zudem wirken sie sich negativ auf das Klima und die Gesundheit von Menschen und Tieren aus. Die heute im Auftrag der Umweltverbände veröffentlichte Studie “Ammoniak die Situation in ausgewählten Kantonen” zeigt, wie wichtig entschlossenes Handeln ist. Eine standortangepasste Landwirtschaft kann die AmmoniakEmissionen wirksam senken. Dafür muss die Agrarpolitik kohärent ausgestaltet und zukunftsgerichtete Betriebe müssen gezielt unterstützt werden.

  • Die AmmoniakEmissionen verharren auf einer Höhe, welche für die Umwelt untragbar ist. Das zeigt die im Auftrag der Umweltverbände erstellte AmmoniakStudie. Sie untersucht die AmmoniakSituation in neun Kantonen, in denen die Tierproduktion besonders intensiv ist (ZH, LU, BE, ZG, FR, TG, SG, AR, AI). Obwohl das Problem in den meisten untersuchten Kantonen erkannt und teilweise teure Massnahmenpläne erarbeitet wurden, werden die kantonalen und nationalen Reduktionsziele in keinem der untersuchten Kantone (auch nur annähernd) erreicht.
  • Um die AmmoniakEmissionen wirksam zu verringern, müssen die Kantone ihre Rolle als Vollzugsorgane konsequenter wahrnehmen. Es gilt ausserdem die Produktion und den Konsum von pflanzlichen Proteinen zu fördern. Der Bund soll einen Unterstützungsfond für Landwirtschaftsbetriebe schaffen, welche aus der Tierhaltung aussteigen oder ihre Viehdichte reduzieren und vermehrt auf die Produktion pflanzenbasierter Kalorien für die menschliche Ernährung setzen. Zudem müssen staatliche Subventionen abgeschafft oder umgestaltet werden, welche direkt oder indirekt StickstoffÜberschüsse fördern, z.B. Abschaffung der Absatzförderung für Fleisch, Milchprodukte und Eier.

Zitate:

Kurt Eichenberger, Projektleiter interkantonaler AmmoniakVergleich, WWF Schweiz:

«Der Bericht zeigt, dass fast alle Kantone in der Reduktion von Ammoniak kaum Fortschritte machen, dies trotz vom Bund bezahlten, teuren Ressourcenprogrammen. Bund und Kantone sollten das Problem an der Wurzel packen und Betriebe unterstützen, die von Viehhaltung auf Pflanzenproduktion umstellen wollen.»

Marcel Liner, Verantwortlicher Agrarpolitik, Pro Natura:

«Wir begrüssen, dass der Bundesrat die Dringlichkeit erkannt und im April ernsthafte Reduktionsziele bei den DüngerÜberschüssen festgelegt hat. Diese sollen nun in den Kantonen mit griffigen Massnahmen umgesetzt werden.»

Patrik Peyer, Projektleiter Landwirtschaft, BirdLife Schweiz:

«Die Düngewirkung des Ammoniaks hat eine schleichende und zerstörerische Auswirkung auf den Wald und andere Lebensräume, die für Menschen und Tiere lebensnotwendig sind. Das Ammoniak schadet damit der Biodiversität und ist mitverantwortlich für das massive Insektensterben.»

Martin Forter, Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz AefU:

«Ammoniak verursacht unter anderem Asthma und andere Lungenkrankheiten.»

Die Zeit ist reif für griffige Massnahmen

Die Umweltorganisationen begrüssen, dass der Bund die äusserst schädlichen AmmoniakEmissionen nun ernsthaft reduzieren will. Diese Ziele sind zu erreichen, wenn wir eine standortangepasste und ressourceneffiziente Landwirtschaft setzen, wie sie in Artikel 104a der Bundesverfassung eigentlich schon seit Herbst 2017 verlangt wird.

Voraussetzung dafür ist, dass wir die Agrarpolitik kohärent ausgestalten. Subventionen, welche direkt oder indirekt StickstoffÜberschüsse sowie emissionen verursachen, müssen beseitigt werden. Das Schweizer Grasland lässt sich sinnvoll nutzen. Dies aber nur mit so vielen Tieren, wie mit dem regional vorhandenen Futter auch ernährt werden können. Unsere Äcker sollten wir effizienter nutzen, und zwar für die direkte Produktion von menschlichen Nahrungsmitteln. So erhöhen wir auch die Ernährungssicherheit.

Unser Fleisch soll vorwiegend von Wiederkäuern stammen, die graslandbasiert gehalten und gefüttert wurden ohne Importfutter. Zudem gilt es zukunftsgerichtete Betriebe zu unterstützen. Dazu könnte der Bund einen Unterstützungsfond für Landwirtschaftsbetriebe schaffen, welche aus der Tierhaltung aussteigen oder die Viehdichte reduzieren und vermehrt auf die Produktion pflanzenbasierter Kalorien für die menschliche Ernährung setzen.

Steuermillionen versanden

In den letzten Jahren sind auf Ebene Bund und Kantone Hunderte Millionen an Steuerfranken in technische Massnahmen zur Behebung und Vermeidung von Umweltschäden aus den hohen Tierbeständen geflossen. So etwa in die Finanzierung des SchleppschlauchEinsatzes, Finanzhilfen für die Anpassung von Ställen oder der Abdeckung von Güllelagern. Diese Massnahmen hatten durchaus positive Effekte wie das Beispiel des Kantons Zug zeigt. Doch zugleich wurden diese Anstrengungen zunichte gemacht durch agrarpolitische Fehlanreize wie zum Beispiel die Absatzförderung von Milch, Fleisch und Käse oder Zollerleichterungen für Importkraftfutter etc. Diese Fehlanreize wirken sich ammoniakfördernd aus es erstaunt deshalb wenig, dass es bei der Reduktion seit Jahren keine nennenswerten Fortschritte mehr gibt. Dabei ist zu betonen, dass es sich bei dieser Aufgabe um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die nicht alleine der Landwirtschaft angelastet werden darf. Es braucht also Massnahmen, die auch beim Handel und beim Konsum ansetzen.

Glossar

Stickstoff: Stickstoff ist ein unentbehrlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Der Einsatz mineralischer und organischer Stickstoffdünger zur Steigerung von Erträgen ist gängige Praxis in der Landwirtschaft. Entscheidend ist der sorgsame, bedarfsgerechte und standortangepasste Einsatz. Denn Stickstoffverluste in Form von Ammoniak führen zu Emissionen, welche Klima, Luftqualität und die Biodiversität beeinträchtigen. Stickstoffverluste in Form von Nitrat belasten das Grundwasser und damit unser Trinkwasser.

Ammoniak: Ammoniak entsteht vor allem in der Tierhaltung. Dies weil Gülle und Mist Harnstoff und Eiweiss enthalten, die in Ammoniak umgewandelt werden. Hauptquelle ist die Rinderhaltung, insbesondere Milchvieh, aber auch Mastrinder. Besonders viel Ammoniak entweicht bei der Ausbringung von Gülle, Festmist und Gärresten in die Luft. Über die Luft wird Ammoniak in empfindliche Ökosysteme eingetragen, wo es eine eutrophierende und versauernde Wirkung hat und die Artenvielfalt schädigt.

Ammoniak -_Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen. WWF, Pro Natura, BirdLife, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz Mai 2022

Stickstoffreduktion: Weitergehende Massnahmen verlangt. Echo der Zeit, 16.5.22

Heidis Artikel mit Stichwort Ammoniak

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Heidi, wie hoch ist der Grenzwert für Nitrat?

27. März 2021
Ist das Wasser sauber?

Liebe Heidi

Wie ist heute der Grenzwert für Nitrat. Wir haben 25 mg/l, was mir schon recht hoch scheint.

Besten Dank und Grüsse

Xaver

Lieber Xaver

Der Höchstwert für Trinkwasser beträgt 40 mg/l. 80% des Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Für das Grundwasser gilt ein Anforderungswert von 25 mg/l. Wenn dieser Wert erreicht oder überschritten ist, dann müssen die Behörden Massnahmen für die Verbesserung der Wasserqualität ergreifen. In der Praxis ist es meist so, dass das nicht gemacht wird. Der Nitratgehalt im Ackerbaugebiet ist an vielen Orten seit Jahrzehnten zu hoch, vermutlich auch bei dir.

Ich rate dir, von der Gemeinde zu verlangen, dass sie dem Problem nachgehen und die Verschmutzungsquellen ausschalten. Normalerweise betrifft dies die Landwritschaft. Von selber geschieht das in der Regel nicht, besonders in kleinen Gemeinden wie deiner. Frag doch auch die Werte der letzten zehn Jahre nach mit Datum der Probenahmen.

Viel Erfolg!

Herzliche Grüsse

Heidi

27.3.21 HOME

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