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Nitrat: Deutschland hat die EU im Nacken – die Schweiz hört auf die Bauern

16. Februar 2017
Diese Gülle blieb auf dem abgeernteten Maisacker bis zum Pflügen im nächsten Jahr.

Diese Gülle blieb auf dem abgeernteten Maisacker bis zum Pflügen im nächsten Jahr.

Das Deutsche Bundeskabinett beschloss am 15.2.17, die Novelle der Düngeverordnung. Heute hat der Bundestag das angepasste Düngegesetz verabschiedet, um die Verordnung in Kraft zu setzen. Im März dann muss noch der Bundesrat dem Paket zustimmen.

Mit einem neuen Düngerecht reagiert die Bundesregierung auch auf eine Klage der EU-Kommission. Diese hatte Deutschland im November vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltend hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt. Deutschland drohen Geldstrafen in Milliardenhöhe. Als Ursache für die Nitratbelastung gelten der übermässige Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft.

Mit der neuen Düngeverordnung sollen u.a.

  • die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert (1. Oktober bis 31. Januar) und
  • die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden.
  • Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden.
  • Zum Verringern von Ammoniak-Emissionen muss die Gülle in Zukunft innert vier Stunden in den Boden eingearbeitet werden; der Vorschlag „innert einer Stunde“ wurde gekippt.
  • Die neu eingeführte Stoffstrombilanz soll helfen zu prüfen, ob landwirtschaftliche Betriebe die Düngevorschriften einhalten oder nicht.
  • Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Massnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten im Grundwasser verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fliessende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.

„Das Land Nordrhein-Westfalen fordert vom Bund seit mehr als fünf Jahren eine angepasste Düngerverordnung. Fünf Mal schon hat der Bundeslandwirtschaftsminister eine Vorlage angekündigt“, kritisiert der NRW-Umweltminister Johannes Remmel.

Umweltschützern gehen die Regelungen nicht weit genug. Auch herrscht Skepsis, dass Deutschland damit wieder den EU-Vorgaben entsprechen wird. Der Bauernverband sieht noch Nachbesserungsbedarf, wichtig sei jetzt Planungssicherheit für die Landwirte. Zu viele Ausnahmen gebe es immer noch, findet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, und er fordert einen absoluten Düngerstopp, wenn Grenzwerte im Grundwasser überschritten sind. In der Anhörung betonte Kirsten Tackmann, Die Linke, dass jedes Gesetz nur so gut sei wie der Vollzug. „Oh – wie wahr“, meint Heidi.

Und in der Schweiz?

  • Die Bauern wollten keine Sperrzeiten, obwohl gewisse Kantone damit gute Erfahrungen gemacht hatten. Also gibt es in der Schweiz keine Sperrzeiten, welche verlängert werden könnten!
  • Bei uns wurden die Pufferstreifen auf Wunsch der Bauern anlässlich der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) per 1.1.11 verkleinert, dies vor allem dort, wo die Kantone keinen Gewässerraum ausscheiden (Messung Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante). Und die Kantone bekommen laufend mehr Freiheit bei der Ausscheidung des Gewässerraums, z.B. kein Gewässerraum für „sehr kleine Gewässer“, wobei dies für den Innerschweizer Bauernbund Gewässer bis zu einer Gerinnesohle von 2 m sind, d.h. 80% der Gewässer wären betroffen, wenn man auf sie hören würde. Die definitive Version der neuen GSchV ist noch nicht veröffentlicht.
  • Pufferstreifen werden, nicht nur an Gewässern, vielerorts systematisch missachtet. Es mangelt an Vollzug!
  • Wenn die Gewässer arg verschmutzt sind, dann erhalten die Bauern Geld für standortgerechte Bewirtschaftung auf der Basis von Art. 62 des Gewässerschutzgesetzes.
  • Schweizer Unsitte: Im Herbst Gülle oder Mist auf Äcker, auch Maisfelder, ausbringen und erst im Frühling pflügen; keine Winterbegrünung.

Die reiche Schweiz ist kein Vorbild. Statt Vorsorge werden Probleme lieber auf die lange Bank geschoben, eine zweifelhafte Strategie!

Bundestag beschliesst Änderung des Dünge­gesetzes, Deutscher Bundestag, 16.2.17

Gülleflut gebremst? Bundeskabinett beschließt Novelle der Düngeverordnung, Lebensraum Wasser 15.2.16

Weg frei für neues Düngerecht, Medienmitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 12.1.17.

In NRW besonders viel Nitrat im Grundwasser, WDR 3.1.17.

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist 27.7.16.

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15.

Gülleausbringung: Diese Geräte sind seit 1. Januar 2016 verboten, agrarheute 31.1.17.

16.2.17 HOME

Reldan 22 in der Schweiz erlaubt, in Deutschland (noch) verboten

24. Juni 2014
Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

„Die Aufregung war groß, als Angelika Leistikow, Leiterin des NABU-Arbeitskreises Hornissenschutz, erfuhr, dass auf Grünlandflächen in der Nähe von Wipperfürth-Thier und Wipperfeld (Nordrhein-Westfalen) ein Insektizid zu Versuchszwecken ausgebracht werden sollte. Das Insektizid RELDAN 22, mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos-methyl ist derzeit in Deutschland für die normale Anwendung in der Landwirtschaft offenbar nicht zugelassen. Das soll sich jetzt ändern: Ein Forschungsinstitut aus Leverkusen sollte – im Auftrag eines global agierenden Pestizid-Unternehmens – im Oberbergischen testen, wie das Insektizid auf verschiedene Mäusearten wirkt… Laut technischem Datenblatt für RELDAN 22 führt eine Dampfphase des Giftstoffes dazu, dass auch nicht bespritzte Randflächen kontaminiert werden… Im ursprünglich geplanten Testgebiet sind die Giftversuche nach jetzigem Stand gestoppt, denn im Wasserschutzgebiet ist Giftausbringung verboten…“, NABU Oberberg ist besorgt wegen des Insektizid-Versuchs bei Wipperfürth, Oberberg-Nachrichten vom 23.6.14.

In der Schweiz ist Reldan 22 für verschiedene Kulturen zugelassen: Kernobst, Reben, Gewächshaus, Getreide, Raps, Buchsbäume, Zierpflanzen. Reldan 22 ist gemäss den Angaben im Pflanzenschutzmittelverzeichnis gefährlich für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen. Das Insektizid wirkt gegen Schädlinge wie Käfer, Läuse, Falter, Wanzen, Zikaden, Wespen, Mücken, Thripse… Heidi nimmt daher an, dass Reldan 22 sehr viele unterschiedliche Insekten tötet, nicht nur die Schädlinge, welche die Bauern vernichten möchten.

Werden die 13 Auflagen und Bemerkungen zum Produkt eingehalten? Zum Beispiel der Abstand zu Oberflächengewässern für Obstkulturen, Reben, Buchsbäume und Zierpflanzen von 50 m? Oder 20 m bei Getreide und Raps? Wie immer gibt es Ausnahmen: „… Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW„. „Wo findet man diese Weisungen?, frägt sich Heidi. Eine regelmässige amtliche Kontrolle gibt es nicht.

Für Obst- und Weinbau gilt: „… Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). “ Übrige Kulturen ohne Gewächshaus: „Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.“ Diese Forderungen sind einmal mehr praxisfremd, auch beim besten Willen der Bauern nicht korrekt umsetzbar. Schon der kleinste Windstoss stösst die gute Absicht um.

NABU Oberberg traut den Behörden nicht und ist besorgt … Heidi meint: Auch in der Schweiz muss man den Behörden genau auf die Finger schauen. Haben Sie schon einmal im Pflanzenschutzmittelverzeichnis geblättert?

Grüne sehen Kreis in der Pflicht, Bergische Landeszeitung vom 22.6.14. Danke Grünwolf für den Hinweis.

Larven des Rapsglanzkäfers

Larven des Rapsglanzkäfers

Nachtrag: Reldan 22 ist gemäss Hersteller in Deutschland für die Bekämpfung des Rapsglanzkäpfers zugelassen. Der Feldversuch sei im Hinblick auf eine Neuzulassung geplant. Heidi hat dieses Produkt aber im Deutschen Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis nicht gefunden, siehe Raps/Rapsglanzkäfer. Der Wupperverband, der die zweitgrößte Trinkwassertalsperre Deutschlands betreibt, erfuhr durch eine Anfrage der Bergischen Zeitung vom geplanten Versuch und intervenierte beim Auftraggeber der Studie, der dann den Auftrag zurück zog, Bergische Landeszeitung, Pestizid-Versuch ist gestoppt, 18.6.14.

Medieninformation des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 3.4.7, BVL wirkt an Strategie zur Bekämpfung resistenter Rapsglanzkäfer mit: „… Beide Mittel sind daher nur im Fall einer drohenden Gefahr eines starken Befalls nach einem Warndiensthinweis durch die amtlichen Dienste der Länder anzuwenden… Im Mittelpunkt steht dabei die Einhaltung der Bienenschutzverordnung, da sowohl Ultracid 40 wie Reldan 22 bienengefährlich sind. Verstöße gegen diese Verordnung können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das BVL hat ferner daran erinnert, dass gemäß dieser Verordnung ein Bestand bereits dann als blühend zu verstehen ist, wenn in diesem nur eine blühende Pflanze, egal welcher Art, aufzufinden ist.

Eine Sonderbewilligung wurde erteilt, siehe Kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag und Antwort der Bundesregierung, Auswirkungen der Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers auf die Bienen und die Imkerei, 28.3.7. Resistenzbildung ist ein uraltes Problem!

Nachtrag 19.7.14: Flächen für Gift-Test ein Irrtum? Bergische Landeszeitung vom 18.7.14. „Nach der Gemeinde Lindlar hat nun auch die Gemeinde Kürten bei den Aufsichtsbehörden interveniert und Aufklärung verlangt. Dabei wurde offenbar klar, dass die Flächen nahe der Großen Dhünn-Talsperre praktisch „aus Versehen“ für den Versuch vorgesehen worden sind … Das Bundesamt hatte nach Darstellung der beiden Verwaltungen in Lindlar und Kürten die Genehmigung erteilt und gemäß Gesetz dem Pflanzenschutzdienst NRW mitgeteilt. Die betroffenen Gemeinden erfuhren zunächst nichts davon: Eine Hinweispflicht gegenüber Kommunen besteht nicht.

24.6.14 HOME


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