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Ein Balkon nur, aber ein kleines Wildblumen-Paradies

6. Juni 2022
Auch unscheinbare sandige Flächen können biodivers sein. Hier zwei Fanggruben des Ameisenlöwen. Eine Feuerwanze ist in der rechten Grube gelandet. Kann sie sich retten? Kaum!

Auch unscheinbare sandige Flächen können biodivers sein. Hier zwei Fanggruben des Ameisenlöwen vor Heidis Haus. Eine Feuerwanze ist in der rechten Grube gelandet. Kann sie sich retten? Kaum!

Am Telefon schwärmte Patricia von ihrem Balkon: „Ich habe nur Wildblumen! Was mir noch fehlt, das sind blühende Pflanzen im Frühling. Aber das werde ich für nächstes Jahr vorsehen. Es ist einfach schön den Insekten, Schmetterlingen zuzuschauen!“

Zwei Tage darauf ein Mail von Ilona: „Ich habe soeben Bilder gesehen von so schrecklichen Steingärten. Da ist mir in den Sinn gekommen, dass das vielleicht zusammen hängt mit kleinbürgerlichen Konzepten: Einen Garten muss man regelmässig pflegen, rasenmähen, vertikulieren, jäten, Laub rechen, entmoosen usw. usw. Ich habe auch Bekannte , die geben ihr Haus deswegen auf. Man muss einen Garten gar nicht gross pflegen, der wächst und erneuert sich von selbst. Und wie schön ist das!!! Erspart mir Ferien in Graubünden.“

Wenn es um Artenvielfalt geht, dann ist (war?) kein Verlass auf die Subventionspolitik des Bundes. Das soll sich nun ändern, aber es wird dauern. Und ein wesentlicher Teil der Bauern wird gewaltig dagegen kämpfen. Es gibt aber schon Bauern, welche ohne „Anreize“ der Natur begeistert Raum bieten und sie schonen.

Medieninformation des Bundesrates vom 3.6.22

Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine prioritäre Aufgabe, denn von der Artenvielfalt hängt die Versorgung mit sauberem Trinkwasser, Sauerstoff oder auch Lebensmitteln ab. Gewisse Subventionen und finanzielle Anreize können die Biodiversität jedoch teilweise schädigen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Wirkung von acht Instrumenten in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität vertieft zu untersuchen.

Der Bund finanziert zahlreiche Massnahmen, um den Biodiversitätsschwund aufzuhalten. Gewisse Subventionen haben jedoch einen gegenteiligen Effekt und schädigen die Umwelt direkt oder indirekt. Mit dem Beitritt zur Biodiversitätskonvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen abzuschaffen oder umzugestalten.

Der Bundesrat hat dieses Ziel in der Strategie Biodiversität Schweiz festgeschrieben und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Wirkung von Bundessubventionen und weiteren Anreizen mit Folgen für die Biodiversität zu evaluieren. An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 nahm er die Vorstudie dazu zur Kenntnis.

Untersuchte Beiträge und Finanzhilfen

In der Vorstudie werden acht Instrumente identifiziert, die vertieft untersucht werden sollten. Zwei davon liegen im Zuständigkeitsbereich des UVEK und betreffen den Wald: die Programmvereinbarung Wald und die forstlichen Investitionskredite.

Die anderen sechs Instrumente liegen im Verantwortungsbereich des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dabei geht es um Kontingente und Zölle für bestimmte Fleischprodukte, um Versorgungssicherheitsbeiträge und um Strukturverbesserungsbeiträge in der Landwirtschaft sowie um die Absatzförderung bei Milch, Fleisch und Eiern. Hinzu kommen die Darlehen für touristische oder industrielle Infrastrukturen, die im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) gewährt werden, und die Rückerstattung der Mineralölsteuer für schwere Fahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus eingesetzt werden.

Die beiden betroffenen Eidgenössischen Departemente werden den Reformbedarf analysieren und bis Ende 2024 dem Bundesrat mögliche Vorschläge unterbreiten.

Untersuchung zur Wirkung verschiedener Bundessubventionen auf die Biodiversität. Medieninformation des Bundesrates vom 3.6.22

Der Ameisenlöwe: So kämpfen seine Opfer ums Überleben! Video ARD, youtube

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