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Italien soll Einsatz von Pestiziden deutlich reduzieren

24. September 2022

UN-Sonderberichterstatter rät Italien, den Einsatz von Pestiziden deutlich zu reduzieren

Am 20. September stellte der UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte, Marcos Orellana, seinen Bericht über den Einsatz von Pestiziden in Italien vor. Er beglückwünscht Italien zu den Massnahmen, die es zur Verringerung des Pestizideinsatzes ergriffen hat, äussert jedoch seine grosse Besorgnis über die Ausfuhr gefährlicher Pestizide aus Italien, die nicht für die Verwendung in der Europäischen Union zugelassen sind.

Er ist auch ernsthaft besorgt über die Zunahme des Pestizideinsatzes in Regionen, in denen Prosecco angebaut wird, und insbesondere über das Vorhandensein gefährlicher Pestizide auf Kinderspielplätzen in der Nähe landwirtschaftlicher Gebiete. Er rät der Regierung, Pufferstreifen einzurichten, um gefährdete Menschen und Gebiete sowie Wasserläufe vor den ernsten Risiken und Schäden durch Pestizidabdrift zu schützen. Ausserdem fordert er Massnahmen, um die Menge der in Italien verwendeten Pestizide im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip deutlich zu reduzieren.

Pufferstreifen

Der Bericht weist auf die Bedeutung von Pufferstreifen hin, ein aktuelles Thema in der Diskussion um die neue EU-Pestizidreduktionsverordnung. 2019 wurde in Italien der Entwurf eines nationalen Aktionsplans für Pestizide vorgelegt. Dieser Plan sollte bald abgeschlossen werden, da der alte Aktionsplan 2018 auslief und die EU-Richtlinie 2009/128/EG alle fünf Jahre einen neuen Plan vorschreibt.

Der Entwurf sieht vor, dass der Einsatz von Pestiziden in landwirtschaftlichen Gebieten in der Nähe von bewohnten Gebieten oder gefährdeten Bevölkerungsgruppen in einem Abstand von weniger als 50, 40, 20, 15 oder 5 Metern verboten ist, je nach Klassifizierung des Pestizids. „Diese Spritzverbote sind unerlässlich, um gefährdete Menschen und Gebiete zu schützen, darunter Schulen, Spielplätze und Krankenhäuser, Naturschutzgebiete und archäologische Stätten. Pufferzonen sind auch wichtig, um die Verschmutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser zu verhindern“.

Pestizidfreie Städte

Der Berichterstatter begrüsst die Initiative mehrerer italienischer Gemeinden, sich dem Europäischen Netzwerk pestizidfreier Städte anzuschliessen. Das Netzwerk zielt darauf ab, den Einsatz von Pestiziden zu minimieren und sie durch bestehende nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Ziel ist es, die Gesundheit aller Menschen und die Umwelt zu schützen und die Lebensqualität zu verbessern. Interessant ist, dass der Staatsrat im Jahr 2021 in einem Urteil in Bezug auf die Stadt Conegliano, die im Prosecco-Weinanbaugebiet liegt, bestätigt hat, dass die Gemeinden berechtigt sind, den Einsatz von Pestiziden zu verbieten.

Heidis Frage: „Wann endlich werden in der Schweiz Pufferstreifen entlang von Wohnzonen, Schulen usw. gesetzlich vorgeschrieben?“

Der vollständige Bericht: Besuch in Italien – Bericht des Sonderberichterstatters über die Auswirkungen des umweltgerechten Umgangs mit und der Entsorgung von gefährlichen Stoffen und Abfällen auf die Menschenrechte. Von Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte – Marcos Orellano.

Die Punkte 69 bis 74 des Berichts sind den Pestiziden gewidmet. Visit to Italy – Report of the Special Rapporteur on the implications for human rights of the environmentally sound management and disposal of hazardous substances and wastes, Marcos Orellana

Marcos A Orellana auf Twitter

Banned in Europe: How the EU exports pesticides too dangerous for use in Europe. Public Eye 10.9.20

Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards. Caroline Linhart et al. Environmental Sciences Europe 8.5.19

Überschreiten PFAS eine planetare Grenze?

15. August 2022
Quelle: Outside the Safe Operating Space of a New Planetary Boundary for Per- and Polyfluoroalkyl Substances (PFAS)

Quelle: Outside the Safe Operating Space of a New Planetary Boundary for Per- and Polyfluoroalkyl Substances (PFAS)

Quelle: Outside the Safe Operating Space of a New Planetary Boundary for Per- and Polyfluoroalkyl Substances (PFAS). Ian T. Cousins,, Jana H. Johansson, Matthew E. Salter, Bo Sha, and Martin Scheringer. ACS Publications 2.8.22. Übersetzt von Heidi mithilfe von DeepL.

Es wird die Hypothese aufgestellt, dass die Umweltverschmutzung durch Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) eine separate planetarische Grenze definiert und dass diese Grenze überschritten wurde. Diese Hypothese wird durch den Vergleich der Werte von vier ausgewählten Perfluoralkylsäuren (PFAAs), d.h. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorohexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluorononansäure (PFNA) in Regenwasser, Böden und Oberflächengewässer mit kürzlich vorgeschlagenen Richtwerten getestet.

Grenzwerte oft weit überschritten

Auf der Grundlage der vier betrachteten PFAAs kommt man zu dem Schluss, dass die PFOA- und PFOS-Konzentrationen im Regenwasser oft weit über den von der US-Umweltschutzbehörde (EPA) empfohlenen Werten für die lebenslange Trinkwasserversorgung liegen und die Summe der oben genannten vier PFAAs (Σ4 PFAS) im Regenwasser oft über den dänischen Trinkwassergrenzwerten liegt, die ebenfalls auf Σ4 PFAS basieren; die PFOS-Werte im Regenwasser liegen häufig über der Umweltqualitätsnorm für Oberflächengewässer im Binnenland der Europäischen Union; und die atmosphärische Ablagerung führt auch dazu, dass die Böden weltweit ubiquitär kontaminiert sind und häufig über den vorgeschlagenen niederländischen Richtwerten liegen.

PFAS rasch einschränken!

Daraus wird der Schluss gezogen, dass die globale Verbreitung dieser vier PFAA in der Atmosphäre dazu geführt hat, dass die planetarische Grenze für chemische Verschmutzung überschritten wurde. Die PFAA-Konzentrationen in der Atmosphäre sind aufgrund der hohen Persistenz der PFAA und ihrer Fähigkeit, in der Hydrosphäre, einschliesslich der aus den Ozeanen emittierten Gischt-Aerosole, kontinuierlich zu zirkulieren, besonders schlecht reversibel.

Aufgrund der geringen Reversibilität der Umweltexposition gegenüber PFAS und der damit verbundenen Auswirkungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Verwendung und Emission von PFAS rasch eingeschränkt wird.

Grosse Investitionen nötig

Schliesslich kommt die Forschergruppe zum Schluss, dass PFAS eine neue planetarische Grenze definieren, die überschritten wurde, da die PFAS-Konzentrationen in den Umweltmedien überall über den Richtwerten liegen. Unabhängig davon, ob man der Schlussfolgerung zustimmt, dass die planetarische Grenze für PFAS überschritten ist oder nicht, ist es dennoch höchst problematisch, dass überall auf der Erde, wo sich Menschen aufhalten, die kürzlich vorgeschlagenen Gesundheitsempfehlungen nicht ohne grosse Investitionen in fortschrittliche Reinigungstechnologie erreicht werden können.

Obwohl PFOS und PFOA von einem der grössten Hersteller (3M) bereits vor 20 Jahren aus dem Verkehr gezogen wurden, wird es noch Jahrzehnte dauern, bis die Konzentrationen in Gewässern und Niederschlägen an Land die niedrigen Werte von Pikogramm pro Liter erreichen.

Nur die Spitze des Eisbergs – Tausende von PFAS

Darüber hinaus sind die mit PFOS, PFOA oder Σ4-PFAA verbundenen Probleme wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs, da es viele Tausende von PFAS gibt und die mit den meisten von ihnen verbundenen Risiken unbekannt sind.

Angesichts der Auswirkungen des chemischen Fussabdrucks der Menschheit auf die Gesundheit des Planeten ist es von grosser Bedeutung, eine weitere Eskalation des Problems der grossflächigen und langfristigen Exposition der Umwelt und des Menschen gegenüber PFAS zu vermeiden, indem die Verwendung von PFAS so weit wie möglich rasch eingeschränkt wird.

Verwendung von PFAS

Quelle: PFAS Wikipedia

Die Verbindungen werden in der Textilindustrie zur Herstellung wasserabweisender, atmungsaktiver Textilien und in der Papierindustrie zur Herstellung von schmutz-, fett- und wasserabweisenden Papieren verwendet. Weitere Einsatzgebiete sind die Fotoindustrie, die Herstellung von Feuerlöschmitteln, die Luftfahrt und die Galvanische Industrie. Sie können auch Bestandteil von Schmier- und Imprägniermitteln sein. Bei der Herstellung der Fluorpolymere PTFE (Polytetrafluorethylen, „Teflon“) und PVDF (Polyvinylidenfluorid) wird PFOA als Emulgator eingesetzt. Bei dieser Anwendung tritt PFOA als Prozessemission und als Verunreinigung in Endprodukten auf. PFAS sind unter anderem ein Bestandteil von Skiwachs.

Im bluesign-System, welches für eine nachhaltige Herstellung von Textilien eintritt und umweltbelastende Stoffe aus dem Fertigungsprozess ausschliesst, sind zahlreiche PFAS in der Negativliste enthalten, darunter Perfluoralkylsulfonate, Perfluorcarboxylate und Fluortelomerverbindungen.

Zumindest in den USA enthalten viele Kosmetika schädliche PFAS.

Heidi meint: „Das Zulassungsverfahren muss dringend geändert werden, und zwar ohne Rücksicht auf den Druck der Industrie! Entscheidend ist der Schutz unserer Gesundheit und unseres Lebensraums, nicht der Profit der Industrie.“

Outside the Safe Operating Space of a New Planetary Boundary for Per- and Polyfluoroalkyl Substances (PFAS). Ian T. Cousins,, Jana H. Johansson, Matthew E. Salter, Bo Sha, and Martin Scheringer. ACS Publications 2.8.22

Belastet mit PFAS Weltweit fallen mit dem Regen Chemikalien vom Himmel. SRF 11.8.22

PFAS: stabil und überall, auch im Skiwachs und Wasser. Heidis Mist 28.9.21

PFAS: Die versteckte Gefahr auf Ihrem Gestell. Heidis Mist 29.9.21

Hohe Krankheitslast und Kosten durch PFAS. Heidis Mist 29.7.22

Flusseinzugsgebiete in Europa – Weiterhin im schlechten Zustand

10. Juni 2021
Copyright: Living Rivers Europe

Copyright: Living Rivers Europe

Quelle: PAN Germany

Gemäss einer Analyse von Umweltverbänden zeigen die Zustände europäischer Flusseinzugsgebiete und die Entwürfe von Managementplänen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) ein ernüchterndes Bild. Mit Ausnahme von zwei Flusseinzugsgebieten in Finnland werden die übrigen 11 untersuchten Einzugsgebiete selbst bis 2027 keinen guten Zustand erreichen, sollte nicht bei den Managementplänen deutlich nachgearbeitet werden. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bericht [1], der von der Living Rivers Europe Coalition und dem WWF unter Beteiligung zahlreicher Umweltverbände heute veröffentlicht wurde.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die meisten EU-Länder weiterhin das rechtlich bindende Ziel der WRRL verfehlen werden, Europas verschmutzte Oberflächengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dieses Ziel hätte bereits 2015 erfüllt sein müssen. Firstverlängerungen waren nur in begründeten Ausnahmefällen bis 2027 vorgesehen. Die Mitgliedstaaten haben nur noch sechs Monate Zeit, um ihre Flussgebietsmanagementpläne für die nächsten sechs Jahre fertigzustellen, wie es das EU-Recht verlangt …

Noch bis zum 22. Juni 2021 haben Gewässer-interessierte BürgerInnen und Verbände die Möglichkeit, bei den zuständigen Umweltbehörden der Bundesländer ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Gewässerschutz-Massnahmen im Einzugsgebiet der Elbe und zu weiteren Flussgebieten in Deutschland abzugeben. Weil die Öffentlichkeit in nahezu allen Bundesländern bisher nur unzureichend über die Anhörung informiert wurde und die relevanten Informationen zur Situation und den Vorhaben vor Ort wegen der unübersichtlichen Dokumente faktisch nicht auffindbar sind, erwartet PAN Germany von den zuständigen Stellen umgehend eine bessere Aufklärungs- und Informationsarbeit zur aktuell laufenden Anhörung.

[1] The Final Sprint for European´s Rivers – An NGO Analysis of 2022-2027 Draft River Basin Management Plans. Living Rivers Europe, June 2021

[2] Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

Flusseinzugsgebiete in Europa – Weiterhin im schlechten Zustand. PAN Germany vom 10.6.21

10.6.21 HOME

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Studie zu Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen

23. Mai 2021

.Es wird gemunkelt …

Taktik!

Taktik

Vision Landwirtschaft hat am 16.5.21 eine Publikation Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen veröffentlicht. Hier ein kleiner Auszug aus der 24-seitigen Studie:

Gut ein Drittel der Schweizer Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Ohne das  Sömmerungsgebiet (Alpweiden) entspricht die Fläche ziemlich genau ein Viertel der Landesfläche – 1 Million Hektaren. Wie diese Flächen genutzt werden, hat grosse Auswirkungen auf die Umwelt – die Luft, die Oberflächengewässer, das Grundwasser, die Landschaft und die Biodiversität – auch weit über die Landwirtschaftsflächen hinaus.

Dadurch bestimmt die Landwirtschaft die Umwelt von uns allen. Wir können im Laden zwar zwischen Bio- oder anderen Produkt-Segmenten wählen, aber die von der Landwirtschaft geprägte Umwelt konsumieren wir gemeinsam. Niemand kann sich ihr entziehen, und sie ist für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden wichtig.

Bestehende Publikationen des Bundes befassen sich vor allem mit Umweltauswirkungen der Landwirtschaft auf nationaler Ebene. Wie aber sehen die Auswirkungen auf regionaler Ebene aus? – Der vorliegende Bericht wirft einen Blick auf den Zustand der durch die Landwirtschaft geprägten Umwelt in den Kantonen.

Wie die Kantone bei den Umweltkennzahlen abschneiden, liegt aber nicht nur an Produktionsweisen, sondern auch an den natürlichen Voraussetzungen, welche die Ausrichtung der Landwirtschaft auf Ackerbau, Milchwirtschaft, Rebbau, usw. bestimmen. Zudem entscheiden nicht – oder nicht hauptsächlich – die Kantone, welche Produktionsweisen wie unterstützt werden, sondern der Bund. Der Spielraum der Kantone ist begrenzt. Dies ist bei der Interpretation der Zahlen zu berücksichtigen.

Diese Zusammenstellung von Umweltdaten hat nicht die Absicht, den Ursachen der Umweltauswirkungen nachzugehen. Für weitere Informationen dazu verweisen wir auf bereichsspezifische Studien. Einige sind im Kapitel „Erläuterungen zu den Daten“ aufgeführt.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Landwirtschaft in den Kantonen und es werden Kennzahlen zu den Umweltauswirkungen der Landwirtschaft – von den Umweltbelastungen durch Nährstoffe und Pestizide in Gewässern, naturnahen Flächen und im Grundwasser bis hin zu Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Landschaft aufgezeigt.

5 Stickstoffeintrag aus der Luft

Der übermässige Eintrag von Stickstoffverbindungen (Nitrit, Nitrat, Ammoniak, Ammonium) führt zur Eutrophierung (Überdüngung) von sensitiven Ökosystemen, trägt zur Bodenversauerung bei und kann zu einer erhöhten Nitratauswaschung und einer damit einhergehenden Auswaschung von Nährstoffen im Boden führen. Zusätzlich wird in den Böden die Produktion von Lachgas (Klimagas) erhöht.

Rund 70 Prozent der stickstoffhaltigen Luftschadstoffe stammen aus der Landwirtschaft (BAFU & BLW 2016). Zwei Drittel der stickstoffhaltigen Luftschadstoffe sind Ammoniakemissionen, zu denen die Landwirtschaft über 90 Prozent beiträgt. Davon wiederum werden 78 Prozent von Rindvieh, 15 Prozent von Schweinen und 4 Prozent von Geflügel verursacht. Die Ammoniak-Emissionen entstehen vorwiegend beim Ausbringen von Gülle und Mist (43%), in Stall und Laufhof (37%) und beim Lagern von Dünger (17%). Die weit über den Grenzwerten liegenden Immissionen (Stickstoff-Eintrag) sind zu einem grossen Teil auf die importierten Futtermittel zurückzuführen (s. Anhang B).

5.2 Naturnahe Lebensräume mit zu hohen Stickstoffeinträgen

Anteil der naturnahen Lebensräume (wie Moore, Wälder, Trockenwiesen), in denen die Grenzwerte (Critical Loads of
Nitrogen) überschritten werden (in Prozent).
In den meisten Kantonen ist der Stickstoffeintrag aus der Luft fast flächendeckend zu hoch.

Seite 13. Copyright: Vision Landwirtschaft

Seite 13. Copyright: Vision Landwirtschaft

6 Pestizide

Pestizide oder Pflanzenschutzmittel, die auf Landwirtschaftsflächen ausgebracht werden, töten aber nicht nur Tiere und Pflanzen ab, die der Landwirtschaft schaden, sondern auch zahlreiche andere wildlebende Organismen. Betroffen sind ganze Nahrungsketten (Pflanzen > Pflanzenfresser und Bestäuber; Insekten > Vögel > Greifvögel; Wasserinsekten > Fische > Raubfische). Darüber hinaus belasten Pestizide Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird. Werden problematische Wirkstoffe aus dem Verkehr gezogen, so belasten die Stoffe und ihre Abbauprodukte das Grundwasser teilweise noch über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinaus.

Anzahl Applikationen, Wirkstoffmengen und Einzelstoff-Konzentrationen im Grundwasser sind nur begrenzt aussagekräftig. Bewertungen der Toxizität sind anhand der verfügbaren Daten nur sehr begrenzt möglich.

6.4 Pestizide im Grundwasser

Pestizid-Metaboliten: Anteil der Messstellen mit maximalen Einzelstoff-Konzentrationen > 0.1 Mikrogramm (µg) pro Liter (in Prozent)
Pestizid-Metabolen sind (organische) Abbauprodukte von Pestizid-Wirkstoffen.

Seite 15. Copyright: Vision Landwirtschaft

Seite 15. Copyright: Vision Landwirtschaft

Lesen Sie den ganzen Bericht, den Sie hier finden: Landwirtschaft und Umwelt in den Kantonen. Vision Landwirtschaft 2021

23.5.21 HOME

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Kanton Luzern: Pestizid-Konzentrationen in Fliessgewässern und Seen

2. Mai 2021

Der Sempachersee ist ein beliebtes Ausflugsziel.

Zuschrift eines Wasserfachmanns vom 2.5.21.

Die www.lebensmittelkontrolle.lu.ch meldet:

“Neuste Messungen vom März 2020 zeigen, dass der Sempacher- und Baldeggersee ebenfalls mit dem Abbauprodukt von Chlorothalonil (R471811) über dem Anforderungswert für Organische Pestizide (0,1 µg/l je Einzelstoff) belastet sind (Baldeggersee um 0,5 µg/l, Sempachersee um 0,3 µg/l).”

Das Seewasserwerk der Korporation Sempach-Stadt musste bereits Ende der 1990-er Jahre wegen zu hohen Atrazin-Konzentrationen in der Trinkwasseraufbereitung zusätzlich einen Aktivkohlenfilter einbauen.

Untersuchung Zuflüsse Sempachersee:

Die Abteilung Oberflächengewässer der kantonalen  Gewässerschutzfachstelle (uwe) zeigte im Jahr 2005 in einer Tabelle auf, dass drei Zuflüsse und der Abfluss des Sempachersees ein- bis zehnmal bezüglich Pestizide über dem Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (μg/l) liegen.

 Zentralplus vom 12.12.2019 publiziert:

“Acht Wasserwerke nach wie vor ausser Betrieb: Man habe acht Wasserwerken in den Gemeinden Nottwil, Sempach und Oberkirch «vorsorglich» vom Netz genommen. Das kommunizierte Aquaregio Sursee-Mittelland Ende Oktober. Der Grund: Unabhängige Wasseruntersuchungen haben ergeben, dass die erlaubten Pestizidwerte (namentlich von Chlorothalonil und seinen Abbauprodukten) bei den besagten Werken teilweise deutlich überschritten oder aber fast erreicht worden seien.”

Die gemeinsame Untersuchung 2002 – 2007 der Pestizide in Aargauer und Luzerner Fliessgewässern stellt fest:

“Die höchste Konzentration wurde mit 7,2 μg/l für Glyphosat gemessen. Die Pestizid-Grundbelastung ist hoch und gibt zur Besorgnis Anlass … An allen 46 Messstellen wurden Pestizide nachgewiesen, bei 36 sogar Überschreitungen der gesetzlichen Anforderung.“

Die Öffentlichkeit wird zu wenig informiert

Die Faktenlage der Pestizid-Anreicherung in den Gewässern und den Trinkwasserversorgungen – auch im Kanton Luzern – ist somit schon lange bekannt. Offensichtlich herrscht bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle und bei der zuständigen kantonalen Gewässerschutzfachstelle (uwe) Stillschweigen.

Dabei müsste die Öffentlichkeit darüber vorsorglich auch im Zusammenhang mit beiden Pestizid-Initiativen besser informiert werden.

Bei den öffentlichen Trinkwasserbezugsorten aus Grundwasser und Seewasser zeigt die Auflistung die ganze Problematik mit teilweise massiver Verunreinigung von Pestiziden auch im Kanton Luzern auf. Dies hat negative Folgen für die Wasserlebensräume mit Pflanzen und Tieren und auf die Trinkwasserqualität. Auch ältere Sportfischer Fliegenfischer stellen bei der Ausübung der Fliegenfischerei eine starke Verminderung von Wasserinsekten fest, einhergehend mit deutlichem Rückgang der Forellenfangerträge.

Wenn nach der Gewässerschutzverordnung des Bundes Grenzwert-Konzentrationen für Nitrate und Pestizide im Wasser überschritten werden, müssten Massnahmen mit Ursachenbekämpfung eingeleitet werden. Zu diesem gesetzlichen Vollzug sind die Kantone gemäss Art. 28 des Gewässerschutzgesetzes verantwortlich:

Art. 28 Massnahmen am Gewässer

Reichen bei einem Gewässer die Massnahmen nach den Artikeln 7–27 nicht aus, um die Anforderungen an die Wasserqualität (Art. 9 Abs. 1) zu erfüllen, so sorgt der Kanton dafür, dass zusätzlich Massnahmen am Gewässer selbst getroffen werden.

Von den landwirtschaftlichen Kreisen wird leider kein Lösungsansatz für die Pestizid-Problematik angeboten, obwohl viele Bauern aus ihren eigenen Quellwasserbezugsorten mit Fremdstoffen verunreinigtes Wasser trinken.

In der Diskussion um die Trinkwasserinitiative sprechen Wortführer aus den Landwirtschaftskreisen verharmlosend statt von Pestiziden von Pflanzenschutzmittel, die sogar „Medizin“ für die Nutzpflanzen  sind. Ich bin einverstanden, dass die Bauern vieles befolgten, was die Agrarwissenschaften, Landwirtschaftliche Schulen, Berater von Agrochemie empfahlen. Dies erfolgte auch mit Förderbeiträgen von biodiversitätsschädigenden Bundessubventionen.

Wir befinden uns in einer Sinnkrise, dieses Problem wird von der Politik verkannt.

An der Frühlingsession 2021 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat unter Unterstützung der Bauernverbände beschlossen, die Beratung über die Agrarpolitik (AP22+) zu sistieren.

Heidi meint: Das Problem „Gewässerverschmutzung“ wird seit Jahrzehnten auf die Seite geschoben. Wir müssen es gezielt und energisch angehen, denn es wird lange dauern bis Grundwasser und Bäche wieder sauber sind! Jetzt den KonsumentInnen den Schwarzen Peter zuzuschieben – wie man das immer wieder lesen kann – ist eine Frechheit!

2.5.21 HOME

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7. Juni 2018: SVGW lädt ein zum Fachaustausch „Trinkwasserschutz und Agrarpolitik 2022“

29. Mai 2018

Unser Trinkwasser muss besser geschützt werden. Copyright: SVGW

Unser Trinkwasser muss besser geschützt werden. Copyright: SVGW

Früher hatten viele Häuser und Dörfer eine eigene Quelle. Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen wurde intensiviert und die Bauern hielten immer mehr Tiere, weshalb Quellfassungen in tiefere Bodenschichten verlagert oder aufgegeben werden mussten. Heute beziehen wir das meiste Trinkwasser über riesige teure Infrastrukturen aus dem Grundwasser, einen Teil aus Oberflächengewässern. Doch auch hier wächst der Verschmutzungsdruck durch die Landwirtschaft und Gesellschaft, so dass Trinkwasserversorger bereits Grundwasserfassungen aufgeben oder mit Steuergeldern sanieren mussten. Zudem besteht die Gefahr der Übernutzung unserer Ressource Wasser.

Trinkwasser-Initiative: SVGW fordert Gegenvorschlag

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) hat Sympathien für die Ziele der Trinkwasser-Initiative. Er fordert einen pragmatischen und zielführenden indirekten Gegenvorschlag. Aus diesem Grund hat er Forderungen formuliert und einen Fachaustausch im Alten Spital Solothurn organisiert, der am Donnerstag, 7. Juni 2018 stattfindet.

Heidi meint: „Dies wird wohl ein interessanter Anlass werden, nehmen doch Referenten und Podiumsteilnehmer aus folgenden Institutionen teil: Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Landwirtschaft, Schweizer Bauernverband, Bio Suisse … ).“

Zusammenfassung der Forderungen des SVGW:

Die Trinkwasserressourcen müssen planerisch besser geschützt werden (RPG, GSchG, DZV)

  • Planungspflicht: Kantone und Gemeinden werden zu einer verbindlichen Planung in der Trinkwasserversorgung verpflichtet (regional/kantonal/lokal). Die bundesrechtlichen Vorgaben inkl. Schutzzonen sind innert 5 Jahren zu vollziehen.
  • Sicherung des Vollzugs und der Finanzierung: Werden geltende Anforderungswerte für das Grundwasser nicht eingehalten, müssen innert 5 Jahren rechtskräftige Zuströmbereiche ausgeschieden und geeignete Massnahmen festgelegt werden.
    Die Direktzahlungen an die Landwirte werden so angepasst, dass die Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Vorgaben dauerhaft gesichert ist. Zum heutigen Zeitpunkt betrifft dies insbesondere Nitrat sowie Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte.

Fremdstoffeinträge sind zu reduzieren, insbesondere sind die Vorgaben an den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verschärfen (GSchG, GSchV, PSMV)

  • Keine Pflanzenschutzmittel in Schutzzonen: Im Sinne der Vorsorge wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Schutzzonen verboten. Davon ausgenommen sind die für „Bio“ zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
  • Keine Fremdstoff im Zuströmbereich: Werden kritische Fremdstoffe in Fassungen in einem Gehalt von mehr als 0,1 µg/l pro Einzelstoff bzw. mehr als 0,5 µg/l pro Stoffgemisch festgestellt, ist deren Einsatz im Zuströmbereich zu verbieten.
  • Saubere Gewässer: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird im Einzugsgebiet verboten, wenn deren Konzentration in Oberflächengewässern über den SVGW-Forderungen liegt (0,1 µg/l für Einzelsubstanzen resp. 0,5 µg/l für Summe der Pflanzenschutzmittel und Abbauprodukte).

Indirekter Gegenvorschlag Trinkwasser-Initiative

Der SVGW betont die Notwendigkeit von Massnahmen für die Stärkung des Trinkwasserschutzes und steht als Partner zur Ausarbeitung und Unterstützung eines substantiellen indirekten Gegenvorschlages zur Verfügung.

Hier finden Sie das Programm des SVGW-Fachaustausches „Trinkwasserschutz und Agrarpolitik 2022“

„Trinkwasserinitiative“: SVGW fordert pragmatischen und zielführenden indirekten Gegenvorschlag, Positionspapier vom 20.3.18

29.5.18 HOME

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Neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer: Rechnen mit Heidi

1. März 2018

Gablers Wirtschaftslexikon über Grenzwerte in der Umweltpolitik: „… Die Festlegung eines Grenzwertes kann unterschiedlich normiert werden, bspw. als Anteil der Produktion oder der Abluft. Sie folgt naturwissenschaftlichen und ökonomischen Kriterien, unterliegt aber auch politischen Prozessen und damit dem Lobbyismus.“ Anforderungswerte sind Annahmen, also keine „wissenschaftlichen Erkenntnisse“.

Das Bundesamt für Umwelt will neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer einführen. Die Vernehmlassung Gewässerschutzverordnung (GSchV) läuft bis 15.3.18; es bleibt also noch Zeit für die Erarbeitung von Stellungnahmen!

Betroffen sind 37 Pestizide. Vier Werte sind kleiner als der bisherige Wert, zwei bleiben wie bisher 0,1 µg/l, für 31 Pestizide sind höhere Werte vorgesehen. Der höchste Wert beträgt das 10’300-fache des bisherigen Grenzwerts.

Eines der Ziele für Oberflächengewässer gemäss GSchV ist, dass Stoffe, die natürlicherweise im Gewässer nicht vorkommen, nur in Konzentrationen nahe bei Null vorhanden sind! Das BAFU ist also grausig auf dem Holz- bzw. Lobbyweg. Das Wasser gehört allen, nicht nur den Wasserlebewesen! Wasser ist Leben – schmutziges Wasser gefährdet Leben.

Durchschnittlich 40 Wirkstoffe in Gewässerproben

Die Eawag hat in einem aufwendigen Screening in Wasserproben von Schweizer Fliessgewässern über 100 von 300 zugelassenen Wirkstoffen gefunden. Für 31 Substanzen wurde der Grenzwert der Gewässerschutzverordnung verletzt. Jede Probe enthielt im Durchschnitt 40 unterschiedliche Stoffe.

Rechenbeispiel: Künftig 727 mal mehr Pestizide in Gewässern erlaubt?

Heidi hat nun ausgerechnet wie hoch die Konzentration eines theoretischen Pestizid-Cocktails in Zukunft sein darf. Sie hat die 37 neuen (sogenannten risikobasierenden/für Wasserlebewesen) Anforderungswerte und drei allgemeine Werte von 0,1 µg/l zusammengezählt, d.h. total 40 Werte addiert; dies in Anlehnung an die von der Eawag in Gewässern gefundenen durchschnittlichen Zahl von Stoffen.

Wenn also diese 40 Pestizide in einem Gewässer in einer gerade noch erlaubten Konzentration vorkommen, dann macht dies total genau 2’906,96484 µg/l aus. Gemäss der heute gültigen Gewässerschutzverordnung wären maximal 40 x 0,1 µg/l zugelassen, also 4 µg/l. Wenn es nach dem Willen des BAFU geht, dann darf in einem Bach – wie dieses Rechenbeispiel zeigt – in Zukunft die 727-fache Konzentration an Pestiziden vorhanden sein, ohne dass die Kantone einen Finger rühren müssen. Der vielerorts nicht existente Vollzug ist somit schon fast gerettet. Und die Zulassungsbestimmungen? Müssen sie in Zukunft nicht verschärft werden? Potz Blitz und Tonner! Simsalabim!

Wert für das Neonicotinoid Thiamethoxam

Für Wild- und Honigbienen sind Neonicotinoide, eine Gruppe hochwirksamer Insektizide, eine Gefahr. Das hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) in einem aktuellen Bericht erneut klargestellt. Trotzdem will das BAFU den Wert des Neonicotinoids Thiamethoxam auf das 14-fache erhöhen; das Mittel schadet offenbar den Wasserorganismen nicht – da kann man doch! Die Bienen halten sich ja nicht im Bach auf, trinken höchsten daraus.

Heidis Vorschlag

Das Vorsorgeprinzip muss hochgehalten und das Ziel der GSchV respektiert werden. Weil Oberflächengewässer Menschen und Tieren als Trinkwasserquelle dienen, zur Bewässerung von Kulturpflanzen verwendet werden und sie das Grundwasser speisen, soll für alle Pestizide der allgemeine Anforderungswert von 0,1 µg/l gelten. Zusätzlich ist ein Summenwert von 0,5 µg/l einzuführen. Höchst schädliche Pestizide wie Chlorpyrifos und Cypermethrin sind aus dem Verkehr zu nehmen statt neue Anforderungswerte von 0,0044 bzw. 0,00044 µg/l festzuschreiben, denn – so meint Heidi – sie bewirken kaum etwas.

Grenzwert, Gablers Wirtschaftslexikon, Prof. Dr. Heinrich Holland

Neue Anforderungswerte für Oberflächengewässer: z.B. Diazinon

21. Februar 2018

Die Anwendungsfrist von Alaxon, einem Pestizid der Firma Maag mit dem Wirkstoff Diazinon, lief am 31.7.11. ab, die Ausverkaufsfrist bereits am 31.7.9. Trotzdem bietet der Internetshop von <a href="http://www.swissmania.ch/A1516825/Maag_Alaxon_50_500ml.html" target="_blank" rel="noopener">Swissmania Alaxon 50 (mit Diazinon</a> zum Aktionspreis an. Im Impressum heisst es: "Wir betreiben Handel – ganz im klassischen Sinne. Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Vertrauen definieren unser Unternehmen." Mag sein, dass dieses Angebot am "schlechten Kundenkontakt" liegt, wie das <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/swissmania-ch-schlechter-kundenkontakt" target="_blank" rel="noopener">SRF am 15.8.16 im Espresso</a> berichtete und diese Firma mit einem "riesigen Gemischtwarenladen" verglich. Heidis Bildschirmfoto vom 21.2.18.

Die Anwendungsfrist von Alaxon, einem Pestizid der Firma Maag mit dem Wirkstoff Diazinon, lief am 31.7.11. ab, die Ausverkaufsfrist bereits 2009. Trotzdem bietet der Internetshop von Swissmania Alaxon 50 (mit Diazinon) zum Aktionspreis an. Im Impressum heisst es: „Wir betreiben Handel – ganz im klassischen Sinne. Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Vertrauen definieren unser Unternehmen.“ Mag sein, dass dieses Angebot am „schlechten Kundenkontakt“ liegt, wie das SRF am 15.8.16 im Espresso berichtete und diese Firma mit einem „riesigen Gemischtwarenladen“ verglich. Heidis Bildschirmfoto vom 21.2.18.

Diazinon war von Geigy als Nachfolgeprodukt für DDT vorgesehen (1950er Jahre). Danach wurde es von Novartis, später von Syngenta übernommen. Der Stoff wird gegen Blatt- und Bodeninsekten eingesetzt, wirkt aber nicht artspezifisch, sondern greift alle Insekten an.

Diazinon ist relativ stark toxisch für Wirbeltiere. Es wird auch über die Haut aufgenommen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) bewertete das Mittel im März 2015 wie folgt: Begrenzte Nachweise an Menschen für das krebserzeugende Potenzial von Diazinon sowie überzeugende Hinweise auf eine DNS- oder chromosomenschädigende Wirkung der Substanz. IARC stuft Diazinon daher in die Kategorie 2A ein: wahrscheinlich krebserregend für den Menschen.

Diazinon-Anwenderverbot seit 2011

Diazinon ist als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln infolge einer Entscheidung der EU-Kommission vom 6.6.7 nicht mehr zugelassen. In der Schweiz wurde Diazinon am 15.5.11 aus dem Anhang der zugelassenen Wirkstoffe gestrichen, siehe auch Allgemeinverfügung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Diazinon vom 14.2.11, Bundesamt für Landwirtschaft.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) will trotzdem einen Anforderungswert für Diazinon in Oberflächengewässern in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festlegen. Dieses Pestizid ist eines der vier (von total 37 Pestiziden) für welche ein tieferer Wert vorgesehen ist als der allgemeine Wert von 0,1 µg/l, nämlich 0,02 µg/l bzw. 0,012 µg/l (chronisch). Die neuen Anforderungswerte – so das BAFU – sollen den Kantonen helfen, den Vollzug zu verbessern. Klar! Denn sie sind bis 4’700-fach höher als der bisherige Wert. Seit bald sieben Jahren sind Produkte mit Diazinon verboten, der Verkauf gar seit mehr als acht Jahren. Diazinon ist allenfalls noch im Boden oder Grundwasser relevant, aber kaum in Oberflächengewässern, meint Heidi.

Noch in Flohhalsbändern …

Das Tierarzneimittel Dimpylat enthält zwar den Wirkstoff Diazinon, dieser dürfte in Oberflächengewässern aber kaum in schädlichen Mengen vorkommen. Gemäss Angaben des Ökotoxzentrums werden Mittel mit Diazinon noch in der Tiermedizin eingesetzt. Dimpylat wurde gegen Ektoparasiten an Schafen, Ziegen, Rindern und Schweinen eingesetzt; die Zulassung solcher Produkte ist aber eine nach der andern erloschen. Dimpylat kommt noch in etwa einem Dutzend Insektizidhalsbändern für Katzen und Hunde vor (Flohhalsband).

Dass Diazinon ein gefährlicher Wirkstoff ist, zeigt auch das Fallbeispiel Nr. 46 der Kleintierpraxis Lyssbach vom Januar 2012. Eine Glasflasche mit dem Pflanzenschutzmittel Alaxon D fiel vom Regal. Dummerweise erwischt es die Katze. TIGER putzte sich intensiv, nahm also auch Gift auf. Die Halterin reagierte rasch, duschte das Tier und brachte es als Notfall in die Praxis.

Im Fallbericht steht unter Wissenschaftliches: „Der Inhaltsstoff Diazinon (Dimpylat) wirkt bei Hunden und Katzen auch gegen Ektoparasiten wie Flöhe – deshalb sind auch Halsbänder mit diesem Inhaltsstoff als Flohhalsbänder im Verkauf. Wird der Stoff aber im Übermass aufgenommen (z.B. geschluckt) oder ist ein Jungtier betroffen, so können Vergiftungen bis hin zum Atemstillstand vorkommen. Die Chemikalie bewirkt eine veränderte Leitfähigkeit der Nervenendigungen an den Muskelfasern und kann im schlimmsten Fall zu einer Atemlähmung führen. Andere Symptome sind vermehrtes Speicheln, ein verlangsamter Puls, Krämpfe, Erbrechen und verengerte Pupillen.“

Es macht also keinen Sinn, diesen Stoff in Oberflächengewässern zu messen bzw. zu bewerten im Hinblick auf die Schädlichkeit für Wasserorganismen.

Risikobasierend ist anders!

Was auf den ersten Blick als vernünftig erscheint, ist bei genauer Betrachtung nicht haltbar, nämlich die „risikobasierenden“ Werte für einen besseren Vollzug. Die Landwirtschaft ist dynamisch in verschiedenen Beziehungen, etwa aktuell zugelassene Pestizide, Häufigkeit und Zeitpunkt von Spritzungen usw. Wenn schon, dann schon z.B. häufige und risikobasierende Kontrollen! Mehr demnächst auf Heidis Mist.

Verkaufen darf jeder!

Wie das Beispiel von Swissmania zeigt: Verkaufen darf wohl wer will, es braucht keine Fachkenntnisse, auch nicht für höchst gefährliche Wirkstoffe –  oder nicht? Heidi hat keine diesbezüglichen klaren Informationen gefunden. Vage Hinweise über „Abgabe …“ führen von einer Verordnung zur anderen und dann zu EU-Dokumenten.

Verordnung des UVEK über die Änderung von Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 der Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Lösung Grenzwert-Überschreitungen: Grenzwert erhöhen! Heidis Mist vom 9.12.17

Die perfiden Spielchen mit den Grenzwerten, Heidis Mist vom 10.12.17

Cypermethrin oder der Glaube der Ämter an ihre Anforderungswerte, Heidis Mist vom 14.12.17

Neue Anforderungswerte für oberirdische Gewässer: Cartoon von NaNa, Heidis Mist vom 21.12.17

Gewässerschutz: Cloud-Tigerli basteln! Heidis Mist vom 9.1.18

Neu: 4’700-facher Anforderungswert im Bach für ein mobiles Pestizid. Heidis Mist vom 9.2.18

Toxisches Chlorpyrifos: Neuer Anforderungswert löst das Problem nicht, Heidis Mist vom 13.2.18

21.2.18 HOME

Neu: 4’700-facher Anforderungswert im Bach für ein mobiles Pestizid

9. Februar 2018

Bentazon wird als Kontaktherbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter verwendet. Die Pflanzen nehmen es über Blatt und Spross auf. Bentazon hemmt die Photosynthese. Im Boden wird das Herbizid zwar rasch abgebaut, aber es ist sehr mobil und gefährdet somit das Grundwasser (Wikipedia). Vorsorglich verbot das Bundesamt für Landwirtschaft daher die Anwendung von Bentazon in der Grundwasserschutzzone S2, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in den Grundwasserschutzzonen S2 bzw. S2 und Sh.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat jetzt für Oberflächengewässer einen neuen Anforderungswert in die Vernehmlassung geschickt. Er ist 4’700-fach höher als der bisherige allgemeine Wert von 0,1 µg/l, nämlich 470 µg/l bzw. 270 µg/l für chronische Belastung. Dies ist erstaunlich! Oberflächengewässer werden als Trinkwasser genutzt; für Trinkwasser gilt ein Anforderungswert von 0,1 µg/l, und zwar auch für Bentazon.

Das Oekotoxzentrum hat Bentazon im Detail evaluiert und sieht für das Leben in den Gewässern und im Hinblick auf eine Anreicherung keine Gefahr, weshalb der hohe Anforderungswert gerechtfertigt sei.

Neuer Anforderungswert im Widerspruch mit der Gewässerschutzgesetzgebung

In der Gewässerschutzverordnung (GSchV) sind die ökologischen Ziele für oberirdische Gewässer formuliert: Die Wasserqualität soll so beschaffen sein, dass Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen, im Gewässer nur in nahe bei Null liegenden Konzentrationen vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen. Bentazon kommt natürlicherweise nicht in Gewässern vor.

Oberflächengewässer sind im steten Austausch mit dem Grundwasser, weshalb Substanzen wie Pestizide leicht ins Grundwasser gelangen können, besonders wenn sie so mobil sind wie Bentazon. Auch für das Grundwasser, unsere wichtigste Trinkwasserquelle, gilt ein Anforderungswert von 0,1 µg/l.

Im Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist das Reinheitsgebot verankert. Art. 6 Grundsatz schreibt Folgendes vor:

  1. Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.
  2. Es ist auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht.

Der vorgeschlagene Anforderungswert ist im Widerspruch mit den in der GSchV festgesetzten Zielen und den Geboten des GSchG.

Bentazon in Österreich verboten

In Österreich ist das umstrittene Herbizid verboten. Das Lebensministerium stützt sich auf die Einschätzung zahlreicher Experten, welche auf Probleme im Zusammenhang mit einer möglichen Grundwasserkontamination aufmerksam machen, und zwar auch bei korrekter Anwendung. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde seitens der dafür zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit, entschieden, die Zulassung des letzten noch zugelassenen Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Bentazon (Handelsbezeichnung „Artett“), von Amts wegen aufzuheben.

Bentazon in der EU

In der EU macht man sich Sorgen über die Verschmutzung des Grund- und Trinkwassers mit dem mobilen Bentazon, dessen Bewilligung am 30.6.18 abläuft. Zwar möchte die EU-Kommission diese bis 2032 verlängern, doch das EU-Parlament lehnte die Wiederzulassung von Bentazon ab, obwohl die EFSA die Substanz als unbedenklich eingestuft hatte.

Die Europaabgeordneten warnen dagegen vor Bentazon im Grundwasser, wo es im Vereinigten Königreich am häufigsten nachgewiesen wurde. Zudem führen die Abgeordneten mögliche Risiken auf die Embryonalentwicklung bei Ratten an. Vor der Wiederzulassung müssten diese Bedenken geklärt werden.

Aktuelle Klassifikation in der EU Pestizid-Datenbank:

  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken (H302)
  • kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317)
  • verursacht schwere Augenreizung (H319)
  • schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412)

Im Oktober 2014 senkte die EU den Bentazon-Grenzwert für einige Lebensmittel.

EU-Parlament lehnt Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs Bentazon ab, Österr. Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz, 23.11.16

Erfolg: wassergefährdendes Pestizid „Bentazon“ nach jahrelangen Bemühungen aus dem Verkehr gezogen! OÖ. Umweltlandesrat will strengere Zulassungsverfahren und eine drastische Verringerung der derzeit hunderten verschiedenen Pestizide

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Gewässerschutz: Cloud-Tigerli basteln!

8. Januar 2018

Oberengadiner Misthaufen auf Wiese in Cinuos-chel-Brail, fotografiert am 22.2.17. Copyright: Céline. Siehe auch <a href="https://map.search.ch/Cinuos-chel-Brail,staziun-Haltestelle?pos=797916,168522&amp;z=4096" target="_blank" rel="noopener">Karte map.search</a>.

Oberengadiner Misthaufen auf Wiese in Cinuos-chel-Brail, fotografiert am 22.2.17. Copyright: Céline. Siehe auch Karte map.search.

Alle drängen in die Cloud, auch die Behörden (Cloud Computing-Strategie Schweiz, Ziel: für Behörden Cloud erschliessen und Risiken minimieren). Nun kann z.B. ein Bundesamt Fehler in einem in der kalifornischen Cloud erstellten Dokument nicht mehr korrigieren, wenn es zurück in der Heimat ist. Heidis Frage: „In welcher Cloud sind unsere Gesetze und Verordnungen abgelegt?“ Manchmal wäre es gut, wenn der Bundesrat keine Änderungen anbringen könnte.

Pestizide: Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte

Über Papier-Tiger im Gewässerschutz schrieb Beatrix Mühlethaler am 13.12.17 im Infosperber: „Pestizide theoretisch letzte Wahl, real überall. Schweizer Bauern erhalten Direktzahlungen für naturverträglichen Pflanzenschutz. In Realität aber vergiften sie die Natur:

«Beim Schutz der Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Verunkrautung sind primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden.» So steht es in der Direktzahlungsverordnung des Bundes. Demnach dürften die Bauern zur Pestizidspritze erst greifen, wenn ein Schaden droht. Diese Bestimmungen gelten für alle Bauern, die Direktzahlungen beanspruchen. Und das sind über 95 Prozent der Betriebe in der Schweiz. Als Entgelt für die Leistungsentschädigung könnte die Bevölkerung somit erwarten, dass Bauern hierzulande mit Pestiziden keine Umweltschäden anrichten.“

Nährstoffe: Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte

 

Am 2.11.17 verteilte der Bauer den Mist, welchen Céline schon am 22.2.17 fotografiert hatte. Er lag also mehr als acht Monate auf der Wiese, statt maximal sechs Wochen wie vorgeschrieben. Am 27.12.17 war am selben Ort wieder ein Häufchen, schneebedeckt. Wohin versickern Stoffe wie Nitrat? Alle haben es gesehen, niemand hat reklamiert. Nicht weit weg lag ein grösserer Misthaufen ebenfalls monatelang auf der Wiese neben dem Bauernhof.

Am 2.11.17 verteilte der Bauer den Mist, welchen Céline schon am 22.2.17 fotografiert hatte. Er lag also mehr als acht Monate auf der Wiese, statt maximal sechs Wochen wie vorgeschrieben. Am 27.12.17 war am selben Ort wieder ein Häufchen, schneebedeckt. Wohin versickern Stoffe wie Nitrat? Alle haben es gesehen, niemand hat reklamiert. Nicht weit weg lag ein grösserer Misthaufen ebenfalls monatelang auf der Wiese neben dem Bauernhof.

Ähnlich wie bei den Pestiziden sieht es bei den Nährstoffen aus. Die Eawag schrieb am 11.12.17 in ihrem Newsletter: „Die Zusammensetzung der Blaualgen in den Seen am Alpenrand wird seit fast 100 Jahren immer gleichförmiger. Profiteure der Klimaerwärmung und des zeitweiligen Nährstoffüberangebots sind dabei vor allem Arten, die sich sehr schnell an Veränderungen anpassen können und potentiell giftig sind.“ Was sagt der Aktionsplan Biodiversität dazu?

Das ist nur ein Beispiel von vielen. Der Sempachersee wird seit Jahrzehnten auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet bzw. Gülle wird abtransportiert: 30 Jahre Sempachersee-Sanierung, Heidis Mist vom 28.12.13.

Selbst Kontrolleure beklagen die Lage: Frisieren von Nährstoffbilanzen, Pufferstreifen-Verletzungen, Ableitung von Abwässern in Gewässer, gesetzeswidrige Lagerung von Hofdünger usw. Heidis LeserInnen wissen, dass ihre veröffentlichten Beispiele keine Ausnahmen sind, wie gewisse Bauernvertreter es gerne sehen, sondern in einigen Kantonen häufig oder gar die Regel. Auch bei den rekordverdächtigen Ammoniak-Emissionen tut sich (ausser Forschung und Information) wenig.

Direktzahlungen werden regelmässig auch an Nichtberechtigte ausbezahlte. Hier könnte der Bund viel Geld sparen.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern, Heidis Mist vom 14.6.11

Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte? Heidis Mist vom 13.2.14

… und viele Artikel mehr! Siehe auch Heidis Wünsche.

Der Bund hat die Oberaufsicht

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Lange liegt der Mist schon auf der Wiese, der Witterung ausgesetzt. Vlies schützt nur beschränkt vor dem Versickern von Stoffen. Google Street View zeigt schon im September 2014 am gleichen Ort einen Misthaufen.

Lange liegt der Mist schon auf der Wiese, der Witterung ausgesetzt. Vlies schützt nur beschränkt vor dem Versickern von Stoffen. Google Street View zeigt schon im September 2014 am gleichen Ort einen Misthaufen.

In Artikel 46 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) heisst es unter Punkt 1: „Der Bund beaufsichtigt den Vollzug dieses Gesetzes“. Wer ist der Bund? Wer immer es ist, er übt sich in vornehmer Zurückhaltung, denn die Kantone mögen es nicht, wenn „der Bund“ an ihrer „Selbständigkeit“ knabbert, auch wenn die Schäden auf Kosten des Volkes und der Umwelt hoch sind. Heidi meint: „Das muss sich ändern! Gesetze, Anforderungswerte und Vollzugshilfen allein bewirken keinen Vollzug.“

Besserer Vollzug durch neue Pestizid-Anforderungswerte für oberirdische Gewässer?

Statt den Kantonen ins Gewissen zu reden, schickt das BAFU höhere (auch tiefere) Anforderungswerte für Pestizide in Oberflächengewässern in die Vernehmlassung (GSchV). Dies in der Hoffnung auf einen besseren Gesetzesvollzug. Das ist naiv! Das ist ein Cloud-Tigerli. 27 Jahre alt ist das Gewässerschutzgesetz, noch heute funktioniert der Vollzug Landwirtschaft in vielen Kantonen unzureichend oder gar nicht. Die Kantone haben kein Geld, die Kantonschemiker klagen über Stellenabbau, der Kanton Waadt hat kein Geld für weitere Sanierungsprojekte gemäss GSchG Art. 62a und er ist nicht der einzige.

Häufig werden Vollzugsaufgaben den Gemeinden delegiert, welche oft weder den Willen, die Ressourcen noch das Fachwissen für den Vollzug haben. Welches Verkehrschaos hätten wir, wenn im Strassenverkehr die Einhaltung der Gesetze nicht regelmässig kontrolliert und Vergehen sanktioniert würden? Hier wie dort gibt es Tote.

Wo ist der wissenschaftliche Beweis?

Bei den neuen Anforderungswerten dürfte es sich grösstenteils um die „Herleitung“ aus Publikationen handeln, also nicht um „wissenschaftliche Beweise“ wie das gerne kommuniziert wird. Echte wissenschaftliche Nachweise sind schwierig und kostspielig. Im Dokument zur Einführung der neuen Anforderungswerte heisst es klipp und klar:

„… Wichtige Kriterien zur Auswahl der finalen Kandidaten waren zum einen eine prognostizierte Relevanz – so wurden z.B. Substanzen nicht ausgewählt, die in der Schweiz nicht mehr zugelassen sind – und zum anderen, dass sich die ausgewählten Stoffe ohne teure und aufwendige Spezialmethoden von den kantonalen Laboren messen lassen, da die Überwachung der Gewässerqualität Aufgabe der Kantone ist.“

Die Beurteilung von Pestiziden basiert zu einem Teil auf den Unterlagen des Zulassungsverfahren, d.h. auf Dokumenten der Industrie, im Weiteren auf Forschungsarbeiten zahlreicher Institutionen sowie den EU-Daten. Heidi unterstützt die Forderung nach einer unabhängigen Zulassungsinstanz. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist nicht unabhängig.

Umweltqualitätskriterie: Herleitung von numerischen Anforderungen für die Gewässerschutzverordnung

Anreicherung in der Nahrungskette?

Für Wasserlebewesen sind die neuen Werte angeblich sicher. Und für die Vögel, die das Wasser trinken oder fischen, Frösche verspeisen, für Wildtiere aller Art? Akkumulieren sich gewisse Pestizide in den Sedimenten? Versickern sie ins Grundwasser? Anreicherung in der Nahrungskette? Hier hört die „Weisheit“ bzw. Wissenschaft auf. Stichproben des WWF haben hohe Werte in Fischen gezeigt: Pestizide in Schweizer Fischen gefunden, Tagesanzeiger vom 17.12.17.

Vorsorgeprinzip: Lernen aus der Vergangenheit

Es zeigt sich immer wieder, dass nicht mehr zugelassene Pestizide verwendet werden (auch Bauern kaufen ennet der Grenze ein oder sie legen vor dem Verkaufsverbot noch ein grosses Lager an) oder es tauchen längst verbotene Substanzen plötzlich „völlig unerwartet“ im Grundwasser auf. Daher sollte das Vorsorgeprinzip beachtet werden.

Es wäre zu teuer, all die Wirkstoffe und Formulierungen zu untersuchen, geschweige denn die Mischungen. Also muss man in erster Linie ansetzen bei den Vorschriften wie „Anwendung gemäss neuester Technik“, Kontrolle, Verbote usw. Etwa risikobasierende Kontrollen der Pufferstreifen zur „Spritz- oder Güllezeit“, was landwirtschaftliche Kontrolleure bereits vergeblich gefordert haben, denn es stört diese Landwirte, dass ihre Kollegen die Gesetze so unverfroren missachten „dürfen“. Protokollführung über jede einzelne Anwendung mit Angabe der behandelten Fläche sollte eingeführt werden sowie Einführung eines Registers für Pestizidverkäufe.

Änderung des Direktzahlungssystems nötig

Das Gewässerschutzgesetz enthält gute Artikel zum Schutz der Umwelt:

  •  Art. 3 Sorgfaltspflicht: Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.
  • Art. 3a Verursacherprinzip: Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
  • Reinheitsgebot: Die Gewässerschutzgesetzgebung verbietet jede Verunreinigung im Sinn von Art. 4 Bst. d des Gewässerschutzgesetzes (GSchG), die nicht ausdrücklich erlaubt ist. Eine Verunreinigung des Wassers liegt vor bei einer nachteiligen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderung des Wassers. Als „nachteilig“ zu qualifizieren ist jede messbare Mehrbelastung gegenüber dem Ausgangszustand, d.h. unabhängig vom ursprünglichen Reinheitsgrad des Wassers. Kommentar zum Gewässerschutzgesetz.

Statt die Bauern dafür zu bezahlen, dass sie die Gewässer weniger verschmutzen, müsste man sie zur Rechenschaft ziehen für Verschmutzungen, wobei die Überführung von Tätern bei Pestizidbelastungen von Gewässern nicht einfach ist; beim Grundwasser noch schwieriger. Aber wieso versucht man es nicht?

Ganz ohne Umweltverschmutzung kann Landwirtschaft wohl nicht betrieben werden, aber die heutige hohe Belastung von Luft, Boden und Wasser lässt sich sehr wohl durch gute landwirtschaftliche Praxis massiv vermindern. Ein erstrebenswertes Ziel ist eine Landwirtschaft frei von Pestiziden.

Unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide. Offener Brief der Allianz Pestizidreduktion an Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann vom 27.9.17

Lösung Grenzwert-Überschreitungen: Grenzwert erhöhen! Heidis Mist vom 9.12.17

Die perfiden Spielchen mit den Grenzwerten, Heidis Mist vom 10.12.17

Cypermethrin oder der Glaube der Ämter an ihre Anforderungswerte, Heidis Mist vom 14.12.17

Neue Anforderungswerte für oberirdische Gewässer: Cartoon von NaNa, Heidis Mist vom 21.12.17

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