Posts Tagged ‘Obstbau’

Bauerntaktik: Lügen und ablenken auf Nichtrelevantes …

16. März 2021

„Heidi, du musst reagieren“, sagte der Alpöhi. Für Heidi ist sein Wunsch Befehl – nicht immer!

Falsche Zahlen = Lügen

Das obige Bild verbreitet „Extreme Agrar-Initiativen Nein“ auf Facebook, Instagram … Heidi hat kontrolliert, ob diese Zahlen überhaupt stimmen und deshalb den Bericht des Bundesrates vom 16.6.2017 hervorgeholt, der als Quelle der Zahlen angegeben wird (sie sollen seriös wirken). Darin gibt es Seite 7 die folgende Tabelle:

Es handelt sich also lediglich um Beispiele von festgestellten Substanzen, nicht etwa um die Summe. Was als „Lebensmittelzusatzstoffe“ präsentiert wird, das sind zwei Beispiele, die künstlichen Süssstoffe Acesulfam und Sucralose. Bei den Pflanzenschutzmitteln sind nur zwei der total etwa 300 Wirkstoffe aufgeführt, nämlich Mecoprop, ein Wuchsstoffherbizid, und Carbendazim, ein Fungizid. Das macht zusammen nach Adam Riese lediglich 0,5 Tonnen, nicht 1 Tonne und es ist kein Total, nur zwei Beispiele aus 300! Übrigens, Beispiel Medikamente sind 17 Tonnen, nicht 20 Tonnen; hier wird grosszügig aufgerundet!!!!

DEET ist nicht im Pflanzenschutzmittelverzeichnis zu finden. DEET wurde 1946 von der US-Armee als militärisch genutztes Insektenabwehrmittel entwickelt. Militärische Einsatzbereiche fand es in Regionen mit hohem Aufkommen von Stechmücken, unter anderem in Südostasien, z. B. im Vietnamkrieg. Im Jahr 1957 wurde die Substanz für die zivile Verwendung zugelassen und ab 1965 kommerziell vermarktet. Quelle: Wikipedia.

Verschwiegen wird zudem, dass ein Teil der Abwasserreinigungsanlagen inzwischen aufgerüstet wurden und somit heute weniger Stoffe aus Industrie, Haushalten und Spitälern im Rhein landen dürften, nicht aber Pestizide.

Irrelevantes zeigen – Probleme verbergen

Hinzu kommt, dass die Tonnen Pflanzenschutzmittel, welche in einem Jahr den Rhein hinunterfliessen umweltmässig mehr oder weniger irrelevant sind. In den grossen Flüssen werden Schadstoffe durch viel Regenwasser aus dem „Wasserschloss Europas“ verdünnt, das ist zwar nicht harmlos, aber nicht das Kernproblem. Auch fallen die übrigen Stoffe das ganze Jahr über kontinuierlich an, hingegen Pestizide nur in einem Teil der Vegetationsperiode. Ihre Konzentration ist daher auch im Rhein im Verlaufe des Jahres unterschiedlich.

StimmbürgerInnen für dumm halten!

Irreführend ist aber grundsätzlich der Verweis auf die Mengen im Rhein, denn Pestizide sind ein Problem in den vielen Bächen und Bächlein in Gebieten mit Kulturen, die gespritzt werden. Dort sind jedoch die Konzentrationen zum Zeitpunkt des Spritzens zum Teil extrem hoch und können zum Absterben ganzer Lebensgemeinschaften führen: Dann ist einfach plötzlich alles tot! Natürlich kann sich Leben wieder ansiedeln, aber vielleicht kommt schon bald die nächste Spritzung.

Also merken wir uns: Pestizide sind nicht im Rhein, sondern in den Bächen und Bächlein im Acker- und Obstbaugebiet ein Problem, und zwar ein grosses!

Heidi meint: Haarsträubend! Dieses Plakat der Bauern ist eine klare Lüge und bewusste Irreführung der nichtwissenden StimmbürgerInnen! Unterstützen wir doch die beiden Volkswohl-Initiativen!

Weiter steht im Bericht des Bundesrates vom 16.6.17, Seite 7:

Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft: Ihr Einsatz führt in den Gewässern verbreitet zu unerwünschten Belastungen insbesondere in kleinen Gewässern. Bei Regenereignissen nach der Anwendung werden in vielen kleinen und mittelgrossen Bächen in Acker-, Obst- und Rebbaugebieten Konzentrationen gemessenen, welche die Wasserlebewesen stark beeinträchtigen. Die Eintragswege sind: Abdrift während der Anwendung, oberflächliche Abschwemmung und/oder Versickerung in den Boden und Eintrag in die Gewässer via Drainagen. Bei einer unsachgemässen Reinigung der Spritzgeräte und Entsorgung von Spritzbrüheresten können zudem Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft auch direkt über die Entwässerungssysteme und/oder via ARA in die Oberflächengewässer gelangen.

Mikroverunreinigungen: Bundesrat für weiterführende freiwillige Massnahmen. Medienmitteilung vom 16.6.17, Abteilung Wasser, Bundesamt für Umwelt BAFU

Massnahmen an der Quelle zur Reduktion der Mikroverunreinigungen in den Gewässern. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 12.3090 Hêche vom 7. März 2012

16.3.21 HOME

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Pestizidtirol-Plakat löst Diskussionen aus

25. August 2017
Das Münchner Umweltinstitut: "Unsere Provokation ist gelungen." Copyright: Umweltinstitut München e.V.

Das Münchner Umweltinstitut: „Unsere Provokation ist gelungen.“ Copyright: Umweltinstitut München e.V.

Nur zwei Tage hing das Pestizidtirol-Plakat des Umweltinstituts München am Karlsplatz. Dann war es weg. Ein technischer Fehler? Nein! Die Plakatierfirma hatte eine rechtliche Androhung erhalten. Das Umweltinstitut druckte nun 1’000 Plakate mit einer neuen Version im A3-Format. Diese sind zusammen mit Informationen zur Provokation hier erhältlich: Wirbel um Pestizidtirol-Plakat, Umweltinstitut München.

Besonders hohe Wellen schlug das Plakat im Südtirol. Der Partschiner Biobauer Sigmund Kripp fordert die Wein- und Obstwirtschaft auf, den KonsumentInnen endlich reinen Wein einzuschenken. Und Landesrat Arnold Schuler solle ein Signal setzen – und auch auf Bio umstellen.

Heidi empfiehlt ihren LeserInnen, das Interview der Neuen Südtiroler Tageszeitung mit Kripp zu lesen, denn der Bauer bringt vieles zur Sprache, was auch für die Schweiz gilt. Ein paar Zitate:

„… Man kann nicht immer nur mit Strahlebildern kommunizieren und die Sprüher einfach weglassen. Wir sind jetzt so weit, dass Kunden sagen, sie wollen keine Äpfel mehr aus Südtirol …

So schlimm ist es bereits?

Wir haben sieben Millionen Gäste pro Jahr, die schauen sich an, was vor ihrem Hotel passiert. Wenn ich eine Weinprobe mache, dann werde ich vom Kunden gefragt: Was spritzen Sie? In Südtirol wird darüber nicht geredet. Es ist ähnlich wie mit dem Sex und der Katholischen Kirche: Alle machen es, niemand redet darüber.

Welche ist die Pestizid-Wahrheit?

Diese Wahrheit steht im Spritzbuch. Wer sich an die Agrios-Regeln hält, ist in Ordnung. Aber nicht alles, was gesetzlich möglich ist, tut uns gut. Die Produzenten verstecken hinter dem gesetzlich Möglichen, hinter der Legitimität. Wir Südtiroler Obst- und Weinbauern sind top nach rein produktionswirtschaftlichen Kriterien, aber wir produzieren chemisch-synthetisch …

Das machen andere auch …

Das stimmt, aber die stehen ja auch in der Kritik, etwa die Anbauer am Bodensee. Wir arbeiten chemisch-synthetisch seit dem Zweiten Weltkrieg. Die große Frage ist, warum die Landesregierung nicht früher Bio als positiv angesehen hat …

Welche Qualitätsunterschiede gibt es bei Bio und im konventionellen Anbau?

Das mit der Qualität ist auch so eine Sache. Viele glauben, man könnte einfach aufhören zu spritzen. Das ist leider nicht möglich, weil wir Schädlinge haben, die nicht aus Europa kommen, sondern die wir mit der Handelsschifffahrt nach Europa importiert haben. Mehltau, Apfelschorf, Feuerbrand, Peronospora … Gegen Peronospora hat man 1856 zu spritzen begonnen. Einen Vorwurf muss man an die Laimburg machen: Warum haben wir in Südtirol nicht früher mit Resistenzzüchtungen begonnen?

Bitte lesen Sie hier weiter: „… wie mit dem Sex“, Die Neue Südtiroler Tageszeitung vom 20.8.17.

25.8.17 HOME

 

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?

3. März 2016
Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: "Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern." Heidi: "Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?" ... und mit Blick gen Himmel: "Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft."

Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: „Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern.“ Heidi: „Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?“ … und mit Blick gen Himmel: „Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft.“

Heidi: „Besonders stört mich, dass man jetzt die Distanz zur engen Grundwasserschutzzone S1, die nur gerade 10 m gross ist, von 60 auf 30 m verkleinern möchte. Von der S2 gar nicht zu reden! Dort ist das Versprühen der meisten Pflanzenschutzmittel sowieso erlaubt. Wie wird die Distanz gemessen?“

Peter: „Von der Mitte des Helikopters aus.“

Alpöhi: „Dann ist dies ja gar nicht die Distanz zu den Sprühdüsen, sondern sie variiert je nach der Breite des Spritzbalkens. Unglaublich! Hat man in Bern das Denken verlernt?“

Peter: „Auch die Bio-Bauern werden keine Freude haben, will man doch die Schutzdistanz zu biologisch bewirtschafteten Flächen ebenfalls von 60 auf 30 m reduzieren. Dasselbe gilt für schützenswerte Objekte wie Gewässer, Naturschutzgebiete, Hecken usw.

Bei den BeamtInnen sind Ausnahmen beliebt, dann weiss niemand mehr was rechtens ist. Besonders störend ist, dass gegenüber Hecken und Grünbegrenzungen, welche zum Schutz vor Abdrift dienen, nur ein Abstand ab Helikopter-Mitte von 10 m vorgesehen ist.

Heidi: „Wie breit ist ein Spritzbalken?“

Peter: „Für Luftfahrzeuge? Das weiss ich nicht, aber die Spritzbalken sind einige Meter breit, d.h. bei 10 m Abstand ist das brutal nahe!

Heidi: „Was geschieht mit all den Lebewesen in den Hecken? Mausetot?“

Peter: „Das interessiert die Flieger und Bauern und Beamten doch nicht. Es sind meist „bloss“ Pilzbekämpfungsmittel, wobei darunter z.B. auch Folpet ist, das als umweltgefährlich und gesundheitsschädlich eingestuft ist.

Einzig für Wohngebiete, öffentliche Gebäude, Pärke usw. wird die 60-Meter-Distanz beibehalten, doch nicht ohne Ausnahme: So kann bei der Anwendung von gewissen Mitteln die Distanz zu bewohnten Gebäuden auf 30 m reduziert werden.

Zu Kantonsstrassen und Autobahnen sind nur 10 m Abstand von der Mitte des Luftfahrzeugs aus vorgesehen.“

Heidi: „Ist ja jede selber schuld, wenn sie im offenen Sportcoupé herumfährt! Ich muss das Kathy und Fritz sagen, die reisen ja so gerne ins Wallis, um dort Wein einzukaufen. Vielleicht besuchen sie dann in Zukunft lieber uns und kaufen Herrschäftler. Das wäre wenigstens eine gute Seite der furchtbaren Sache.“

Peter: „Mit den Ausnahmen bin ich noch nicht am Ende: Wenn ein angrenzender Bio-Bauer oder Bewirtschafter von Ackerbau-, Beeren- oder Gemüsekulturen sein schriftliches Einverständnis gibt, dann kann die Schutzdistanz auf 10 m reduziert werden.“

Heidi: „Und wir dummen Konsumentinnen sollen dann diese Produkte kaufen und essen? Nein danke!“

Alpöhi: „Und wo bleibt da das Vorsorgeprinzip? Klara würde sagen: Die sind ja völlig bekloppt! Wo bleibt der Aktionsplan Artenvielfalt? Was ist mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Wenn man noch bedenkt wie miserabel es mit Vollzug und Kontrolle steht!

Peter: Natürlich muss auch das Wetter berücksichtigt werden, d.h. nicht mehr als 5 m/s, keine Böen, nicht mehr als 25°C. Abdrift ist aber bis 10% des Wirkstoffes erlaubt.“

Heidi: „PAN Germany hat Abdrift untersucht, u.a. wird die Windgeschwindigkeit häufig nicht beachtet. Das alles ist völlig krass. 10% erlaubt! Mich erstaunt nichts mehr!“

 

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: "Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist." Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: "Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?"

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: „Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist.“ Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: „Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?“

3.3.16 HOME

Vinschgau: Vor der Bio-Wende?

12. Februar 2016
Das Bundesamt für Landwirtschaft setzt bei der Feuerbrand-Bekämpfung im Obstbau auf Integrierte Produktion.

Das Bundesamt für Landwirtschaft setzt bei der Feuerbrand-Bekämpfung im Obstbau auf Integrierte Produktion.

Der Schweizer Obstverband kritisiert vehement den weisen Entscheid des Bundesamts für Landwirtschaft: Verbot des Antibiotikums Streptomycin.

Kein Einsatz von Streptomycin im Kampf gegen den Feuerbrand, Medieninformation BLW vom 10.2.16.

Die Neue Zürcher Zeitung leistet dem Obstverband Schützenhilfe, Apfelschuss aus der Hüfte, NZZ vom 2.1.16.

Derweil ist im italienischen Südtirol nicht nur die pestizidfreie Gemeinde Mals mit der Gründung einer Bürgergemeinde beschäftigt, sondern die Meinung der Bauern über Pestizide weicht stark von jener ihrer Interessenvertreter ab.

Auszug aus salto vom 2.2.16: „Weiter wie bisher ist keine Option“: Unter diesem Slogan wird sich am Mittwoch dieser Woche der Träger des alternativen Nobelpreises und Gründer der Stiftung Biovision Hans Rudolf Herren in Mals für einen Kurswechsel in der Landwirtschaft stark machen.

Glaubt man einer aktuellen Bauernbund-Umfrage dürfte der Öko-Guru damit nicht nur in der aufständischen Vinschger Anti-Pestizid-Gemeinde offene Türen einrennen. Denn knapp 60 % der Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes deklarierten sich darin als Fans der biologischen Landwirtschaft. 67 % von ihnen können sich laut Informationen von salto.bz gar einen Umstieg vorstellen. Eine Bombe, die der mächtige Südtiroler Verband selbst zündete. Denn die Zahlen stammen aus einer internen Mitgliederbefragung, mit der der Bauernbund alle fünf Jahre die Zufriedenheit seiner Mitglieder überprüft und ihrer Stimmung bzw. ihren Einstellungen auf den Zahn fühlt…“

Interessant wäre eine solche Umfrage bei den Schweizer Bauern.

Nachtrag 12.2.16: Meldung aus dem Vinschgau: „Dass Streptomycin im Obstbau eingesetzt wurde, war seit jeher ein Wahnsinn, ein hochgefährliches Antibiotikum mit Riesen-Resistenzpotenzial, das bei uns schon seit Langem verboten ist.“

12.2.16 HOME

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit!

6. Januar 2016
An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

Der Geissenpeter besuchte Heidi und den Alpöhi, brachte einen Käse und gute Laune mit. Bei Alpenkräuter-Tee und Kuchen diskutierten sie viel und heftig, etwa über verschmutzte Gewässer, Pflanzenschutzmittel (PSM), Nitrat und Sinn von Gesetzen sowie den Gesetzesvollzug. Was Heidi eigentlich wolle, fragte Peter. Sie schaltete den Computer ein, klickte auf den Link zur Gewässerschutzverordnung (GSchV) und scrollte zum Anhang 1. Was auf dem Bildschirm stand, war für Peter völlig neu, denn Gesetze interessieren ihn nicht sonderlich.

Peter: Das Ziel ist also offenbar, die ganzen Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in und an den Gewässern zu schützen. Man will die natürlichen Gewässerfunktionen erhalten. Und die Trink- und Brauchwasserversorgung soll gesichert sein. Ja, das Vorsorgeprinzip! Die Grossmutter sagt auch immer: Vorbeugen ist besser als heilen!“ So fasste Peter das Gelesene zusammen.

Heidi: „Ja, deshalb soll etwa das Grundwasser prinzipiell keine langlebigen künstlichen Substanzen enthalten, auch keine Pestizide oder deren Abbauprodukte. Du siehst also, die Ökosysteme als Ganzes sind, mindestens theoretisch, gut geschützt, auch jene, die vom Grundwasser abhängen. Es gilt daher, nicht nur ein paar Rote Liste-Arten zu schonen, sondern die vernetzten Lebensgemeinschaften.

Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder vorgesehen ist, haben die Gesetzesschreiber folgenden Satz verfasst: ‚Die Wasserqualität muss so beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält.‘

Überhaupt: Die Vorsorge ist in verschiedenen Gesetzen gut verankert, doch gelebt wird zu häufig nicht danach. Schade!“

Peter: „Im Anhang 2 GSchV sind Anforderungswerte für verschiedene Stoffe aufgeführt. Was bedeutet Anforderungswert, wo doch alle von Grenzwerten reden?“

Heidi: „Ein Anforderungswert ist quasi ein Warnsignal; er liegt tiefer als ein Grenzwert, wird auch anders begründet; ein Anforderungswert bietet Raum zum Handeln. Das Überschreiten des Werts ist Auslöser für Abwehr- und Sanierungsmassnahmen bzw. müsste es sein. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Überschreiten des Anforderungswerts das Grundwasser oder das Wasser im Bach verunreinigt ist. Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, muss saniert werden.“

Peter: „Wie macht man das? Und wie lange dauert es?“

Heidi: „Ich kann darauf keine konkrete Antwort geben, denn das hängt von der Art und dem Ausmass der Verunreinigung ab. Auch die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen spielt eine Rolle. Und natürlich die Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt durch den kritischen Stoff oder die Stoffe im Grundwasser. Oft ist es ja eine Mischung. Es kann Jahrzehnte dauern, bis das einmal verschmutzte Grundwasser wieder sauber ist, wenn überhaupt.“

m Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Im Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Peter: „Das leuchtet mir einigermassen ein. Aber wie kommt es, dass Anforderungswerte um das 20- bis 90fache überschritten werden, wie im Eschelisbach bei Güttingen (TG)? Das Bundesamt für Landwirtschaft sagt, dass dies ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ sei. Das irritiert mich. Hier im Anhang 1 der GSchV, Ökologische Ziele für oberirdische Gewässer, lese ich

‚Die Wasserqualität soll so beschaffen sein, dass:
b) im Wasser, in den Schwebstoffen und in den Sedimenten keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sind;
c) andere Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen können, im Gewässer nur in nahe bei Null liegenden Konzentrationen vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen.‘

Da liegen doch Welten zwischen Gesetz und Wirklichkeit! Wie kommt das, was meinst du? Zum Glück bin ich zur Zeit bloss Geisshirt, und – dir zuliebe – bekämpfe ich seit letztem Sommer die Unkräuter nicht mehr mit Chemie.“

Heidi: „Ich weiss, du gibst dir Mühe. Doch heute ist die Anwendung von PSM für viele so selbstverständlich, dass das ewige Spritzen kaum hinterfragt wird, d.h. durch alle Böden verteidigt wird*, und zwar auch dann, wenn es andere wirksame Methoden gäbe.

Klipp und klar ist in der Gewässerschutzverordnung verankert, dass gehandelt werden muss, wenn ein Anforderungswert überschritten wird, z.B. 0,1 µg/l je Wirkstoff PSM, und zwar völlig unabhängig davon, ob ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ besteht. Der Eschelisbach erfüllt die Anforderungen an ein Gewässer nicht im Entferntesten.

Bemerkenswert ist, dass dieser Missstand nicht durch Behörden, sondern durch das Schweizer Fernsehen öffentlich gemacht wurde. Wie viele „Eschelisbäche“ gibt es?“

Alpöhi: „Mich stört, dass die Gewässer in den Obstbau-, Weinbau- und Ackerbaugebieten nicht gezielt und systematisch untersucht werden; es würde mich gar nicht überraschen, wenn sie sogar noch stärker verschmutzt wären, als wir annehmen. Risiko? Peter, du weisst doch ganz genau, welchen riesigen Einfluss eure InteressenvertreterInnen auf Behörden und Parlament haben! Aber wenigstens dann, wenn ein Anforderungswert überschritten ist, müsste doch die zuständige kantonale Behörde gemäss Art. 47 der GSchV handeln. Das kann dir Heidi besser erklären.“

Heidi:Die kantonale Behörde muss (müsste!!!):

  • Die Art, das Ausmass und die Ursache der Verunreinigung ermitteln und bewerten.
  • Sodann muss sie prüfen, welche Massnahmen technisch und betrieblich möglich sind, z.B. müsste sie den Zuströmbereich ausscheiden, innerhalb desselbigen den Pestizideinsatz einschränken und, falls nötig, die im Übermass vorhandenen Wirkstoffe verbieten, grössere Gewässerabstände vorschreiben und abklären, ob Drainagen oder andere direkte Verbindungen zwischen behandelten Flächen und dem betroffenen Gewässer bestehen.
  • Die Behörde muss zudem die Wirksamkeit der Massnahmen ermitteln und die geeigneten Massnahmen zum Beheben der Ursachen der Verunreinigungen anordnen.

Du siehst, es gibt viel Arbeit für die BeamtInnen, wenn sie das Problem ernst nehmen. Und es ist ein grosses Problem! Handlungsbedarf besteht auch beim Grundwasser, denn Rückstände von Pestiziden, d.h. von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und -Abbauprodukten, treten landesweit an 20% der Messstellen in Konzentrationen von über 0,1 µg/l auf. In intensiv ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen einzelner oder mehrerer Substanzen sogar an 70% der Messstellen über diesem Wert.

Nicht viel besser sieht es beim Nitrat aus. Der Anforderungswert von 25 mg/l wird landesweit an bis zu 25% der beprobten Messstellen deutlich überschritten. In überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen an bis zu 60% der Messstellen über diesem Wert.

Wird das Warnsignal von den zuständigen Behörden wahrgenommen? Wird gehandelt? Das frage ich mich immer wieder. Wahrscheinlich wartet man in den meisten Fällen ab. Worauf? Auf ein Wunder?“

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Alpöhi: „Behörden sind oft überlastet. Während sie nichts unternehmen, gelangen aus verschmutzten Bächen und durch Versickern von Niederschlägen weiterhin Schadstoffe ins Grundwasser. Ein weiteres Problem ist die Speisung des Grundwassers. Der Wasserverbrauch pro Kopf sinkt zwar, aber die Einwohnerzahl steigt, und es braucht immer mehr Wasser zum Bewässern usw. Wenn es mit dem Siedlungs- und Strassenbau so weitergeht, dann fliesst immer noch mehr Wasser oberirdisch ab, statt unsere Grundwasserreserven zu speisen.

Wir haben eben früher in der Schule noch gelernt, wie Grundwasser entsteht; das wurde wohl aus den Lehrplänen gestrichen. Und wie es mit den Niederschlägen in Zukunft aussehen wird, das wissen wir nicht. Sicher aber müssen wir dem Grundwasser schon heute Sorge tragen!“

Heidi: „Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine gute Dokumentation zusammengestellt über Wasser, Wasserforscher.de, mit separaten Seiten für Schüler und Lehrer. Darin gibt’s ein Kapitel Wie entsteht Grundwasser. Anschaulich beschrieben und bebildert. Das musst du dir einmal anschauen, Peter!“

Peter: „In der landwirtschaftlichen Schule lernten wir den Wasserkreislauf, aber das habe ich längst vergessen, und, ehrlich gesagt, das interessierte mich damals nicht.

Langsam brummt mir der Kopf vor lauter Paragraphen! Ihr könnt mir ein anderes Mal weitererzählen. Ich habe sowieso der Grossmutter versprochen, ihr heute noch etwas vorzulesen. Und danach möchte ich Bulle und Bär anschauen, Der Bulle von Tölz.“

Nachdenklich schaut Heidi dem Peter nach. Was hatte ihr Herr Sesemann kürzlich geschrieben? „Wir haben schon lange einen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, aber genützt hat er bisher nicht viel.“

Derweil übt die Schweizer Armee für das WEF. Es dröhnt am Himmel. Je nach Wetter wird man die Spuren von Drohnen sehen.

Biomonitoring mit Gammarus pulex im landwirtschaftlich intensiv belasteten Eschelisbach, Thurgau, Oekotoxzentrum Eawag-EPFL, Zentrum für angewandte Ökotoxikologie in der Schweiz. Gammarus pulex ist der Bachflohkrebs.

Zustand des Grundwassers, Bundesamt für Umwelt BAFU

* Erklärung der Redewendung durch alle Böden und ihrer Herkunft für NichtschweizerInnen siehe Kommentar zu Durch alle Böden — Neue (alte) Schweizer Lieblingsredewendungen, Blogwiese, 18.2.8

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GÜ: Strengere Auflagen für Pflanzenschutzmittel

21. Februar 2014
Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Agrarbericht 2013: 2.3.3.1 Gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln mit alten Wirkstoffen

Die Schweizer Behörden überprüfen Pflanzenschutzmittel (PSM) mit alten Wirkstoffen. In aufwändigen Verfahren analysierten sie bisher 8 herbizide und 5 fungizide Wirkstoffe mit total 222 Produkten und 700 Vorbeuge-/Heilanwendungen (Indikationen). Zum Schutze der Arbeitenden und der Oberflächengewässer wurden bei mehr als der Hälfte der überprüften Indikationen neue Auflagen verfügt, siehe Tabelle.

Die „Gezielte Überprüfung“ (GÜ) orientiert sich an den Bedingungen und Einschränkungen, die bei der Genehmigung eines Wirkstoffs in der EU festgelegt wurden. „Ziel ist es, ein Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, das demjenigen in der EU vergleichbar ist.“, heisst es im Agrarbericht 2013 des Bundesamts für Landwirtschaft, Seite 217.

„Zum Schutz des Grundwassers dürfen Chloridazonhaltige Produkte nicht mehr in der Grundwasserschutzzone S2 ausgebracht werden. Zudem darf die Wirkstoffmenge, die pro ha auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren ausgebracht wird, 2,6 kg Chloridazon nicht überschreiten.“ Der Bundesrat hatte 1999 ein allgemeines Verbot für Pflanzenschutzmittel in der S2 erlassen, doch die Bauern haben es rückgängig gemacht, siehe Heidis Artikel Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität. Dies sind einmal mehr Auflagen, welche nicht überprüfbar sind, meint Heidi.

Zum Beispiel Folpet, ein Kontaktfungizid. Für den Obstbau wurde neu ein Abstand zu Oberflächengewässern von 20 m verfügt. Der Geissenpeter hat eine grosse Obstanlage, welche an einen Bach grenzt. Folpet ist sein bevorzugtes Pilzschutzmittel. Ab Böschungsoberkante sind es 3 m bis zu den Obstbäumen. Der massgebende Abstand gemäss neuer Schweizer Messart „Gewässerraum“ ab Uferlinie beträgt allerdings 5 m,  also darf der Geissenpeter 2 m näher an den Gewässern PSM spritzen als früher, siehe Heidis Artikel Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! „Doch wie kriege ich die geforderten 20 m hin? Es fehlen 15 m, unmöglich! Und ich habe die Anlage erst vor vier Jahren gepflanzt. Einen Ertragsausfall will ich keinesfalls riskieren. Was soll ich tun?“, frägt sich der Geissenpeter … und bleibt bei der altbewährten Strategie, d.h. er wird den ganzen Obstgarten mit Folpet spritzen, wo es doch im Obstbau keine Pflanzenschutzmittel-Kontrollen gibt. Anders Georg: Er „kennt“ die Vorschriften und liest die (neuen) Vorgaben auf der Folpet-Verpackung schon gar nicht.

21.2.14 HOME


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