
Lurchi-Land – bald nur noch aus Künstlerhand?
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schickte im Mai einen Vorschlag zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) in die Vernehmlassung, welche bis 15.9.16 dauert, Inkrafttreten per 1.1.17. Sie verschafft den Kantonen mehr Handlungsspielraum, siehe Motion 15.3001, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S).
Unsinniger Vorschlag zur Änderung der GSchV
Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 wird unter anderem wie folgt geändert, Entwurf vom 23.5.16:
Art. 41a Abs. 5 Bst. d
5
Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden, wenn das Gewässer:
d. sehr klein ist.
Die Interpretation von „sehr klein“ gibt den Kantonen grossen Handlungsspielraum, denn das ist „sehr subjektiv“. Doris Leuthard sagte in der Nationalratsdebatte, Link zu Text und Video: „… Und der Kanton legt auch fest, was kleine Gewässer sind, für die er ebenfalls auf den Gewässerraum verzichten kann…“
Auszug aus dem erläuternden Bericht: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.„
Dieser „Bauernwunsch“ ist schon im Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft enthalten, nun will man ihn auf Gesetzesebene verankern. Dagegen muss in der Vernehmlassung Einspruch erhoben werden. Und zwar energisch!
Starke Verschmutzung der kleinen Gewässer
Gerade die kleinen Gewässer sind oft besonders stark mit Nährstoffen und Pestiziden verschmutzt, siehe Grosse Defizite beim biologischen Zustand der Schweizer Fliessgewässer, BAFU 14.7.16. Die Wasserqualität der kleinen Gewässer wird nur in seltenen Ausnahmefällen untersucht, denn das käme zu teuer für die zuständigen Behörden, auch fehlen die Ressourcen. Wo nicht kontrolliert wird, da kann das Gesetz ruhig verwässert werden, denn niemand merkt, wenn es übertreten wird. Irgendwann wird man über die verlorene Biodiversität klagen und viel Geld für deren Rettung sprechen. Geld für wen? Für die Bauern natürlich!
Was ist ein „sehr kleines Gewässer“?
Besonders wenn es um die Landwirtschaft geht, werden die Gesetze so schwammig formuliert, dass vieles darin Platz hat. Heidis Umfrage zeigt, dass die Meinungen darüber, was ein „sehr kleines Gewässer“ ist, beträchtlich auseinander gehen.
Der Norddeutsche Fliessgewässerökolog Dr. Ludwig Tent schrieb Heidi: „Ein sehr kleines Fliessgewässer kann eigentlich nur der Oberlauf gleich unter dem Quellbereich sein. Also „Lurchi-Land“, das Schützenswerteste überhaupt! Es ist wirklich traurig, dass solch Wissen nicht nur vollkommen verloren scheint, sondern – ich glaube fast, inzwischen überall – im wahrsten Sinn des Wortes darauf geschissen wird.“ Lebendige Bäche und Flüsse, Osmerus‘ Blog.
Die Antworten zeigen, dass man auch merklich grössere Gewässer darunter einordnet, etwa mit Gerinnesohle bis gut 50 cm oder gar mehr. Im Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft vom 20.5.14 ist unter Punkt 2.3 (An welchen Fliessgewässern kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden?) zu lesen: „sehr kleine Gewässer (z.B. nicht auf der Landeskarte 1:25‘000).“ Da liegt viel Spielraum drin!
Auswirkungen Schweizer Messmethode Pufferstreifen
Beim Verzicht auf die Ausscheidung eines Gewässerraums kann sich, je nach Form des Gewässers, die neue Methode zum Messen des Pufferstreifens „ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante“ stark negativ auf die Wasserqualität auswirken. Besonders an kleinen Gewässer wird der Pufferstreifen oft nicht eingehalten, nach dem Motto: Ist ja nichts! Doch, meint Heidi: „Lurchi-Land!“ Aber das sieht der Bauern vom Traktor aus nicht. Statt das Einhalten des gesetzlich vorgeschriebenen Pufferstreifens zu fordern, wird dieser noch verkleinert! Gesetze werden schleichend der schlechten landwirschaftlichen Praxis angepasst.
Das Parlament redet „Ökologie“ und erfüllt blindlings die Wünschen der Bauern. Ein grosser Widerspruch! Und wie verträgt sich der aktuelle Vorschlag zur Verwässerung der GSchV mit dem Aktionsplan Biodiversität? Mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Heidi meint: Nichts als leere Versprechen!
Vernehmlassungen UVEK
Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13
Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13
„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14
27.7.16 HOME
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