Posts Tagged ‘Ökologischer Leistungsnachweis’

Mit Phosphor verschmutzte Seen, z.B. Zugersee

25. September 2022

Am 19.7.21 berichtete Heidi über die verschmutzten Flüsse in Grossbritannien Es stinkt: Landwirtschaft und Abwasser verschmutzen ALLE Flüsse in Grossbritannien. Heute früh eine Meldung in The Guardian: Chicken farm giant linked to River Wye decline was sued over water blight in US. Der Hühnerfarm-Riese Cargill, der mit der Abnahme der Qualität des Flusses Wye in Verbindung gebracht wird, wurde in den USA wegen Wasserverschmutzung verklagt, und zwar wegen des gleichen Verschmutzungsproblems, mit dem er jetzt im Vereinigten Königreich in Verbindung gebracht wird. Es wird behauptet, dass grosse Mengen an Dung von Hühnerfarmen in den Fluss Wye gespült werden und das Wasser mit einem übermässigen Phosphatgehalt verseuchen. Phosphor fördert das Wachstum von Algenblüten.

Das erinnert Heidi an die verschmutzten Seen in der Innerschweiz, die seit Jahrzehnten mit Phosphor überdüngt sind wegen der hohen Tierbestände: Schweine und Rindvieh. Sie werden zum Teil ebenso lange auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet, was keine wirklich nachhaltige Massnahme ist.

Zugersee: Jahrzehntelanger Bauernwiderstand gegen die Sanierung

SRF berichtete am 14.9.22: Hohe Phosphorbelastung Zu viel Gülle im Zugersee – Kanton nimmt Bauern in die Pflicht. Der Titel tönt zwar zielorientiert, aber die Geschichte ist lange, lange lange… viel zu lange! Weiter heisst es: „Der Zugersee ist überdüngt. Das ist schlecht für den See und tödlich für die Fische. Jetzt greift der Kanton Zug durch. Von den grossen Schweizer Seen ist der Zugersee der nährstoffreichste…  Das Problem ist schon lange bekannt, doch griffige Lösungen fehlten. Bis jetzt: Vor Kurzem hat der Kanton Zug mitgeteilt, was zu tun ist. Bauern, die ihre Felder rund um den Zugersee haben, erhalten strengere Vorschriften, wie viel Gülle sie ausbringen dürfen.“ Die Bauern reagieren genervt. „… Auch mit den neuen Regeln für die Bauern dauert es noch lange, bis der Zugersee wieder gesund ist. «Das ist ein Generationenprojekt», so Michael Vogel vom Amt für Umwelt. Als Zeithorizont nennt er das Jahr 2070.“

Es gab griffige Lösungen!!!!

Heidi weiss, dass die folgende Aussage nicht stimmt: „doch griffige Lösungen fehlten“.

  • Der Zuströmbereich hätte seit 1999 bezeichnet werden müssen.
  • 2016 lag ein Sanierungskonzept vor, an dem eine Mitarbeiterin des Amts für Umwelt ein ganzes Jahr gearbeitet hatte.
  • Flugs wurde das Konzept von Bauernseite gekippt.
  • 2016 hatte der Kanton einen Zuströmbereich bezeichnet; dieser wurde kurz darauf aufgehoben, auf Druck der politisch mächtigen Bauernschaft.
  • Danach wurde dem Zuger Bauernverband der AUFTRAG erteilt, ein (schmerzloses) Projekt (ausserhalb des Bundesrechts) zu erarbeiten.
  • Weitere fünf Jahre vergingen bis man im Kanton Zug erkannte, dass ein solches Projekt nicht möglich ist.
  • Auch merkte man im Kanton Zug, dass der Kanton längst hätte dafür sorgen müssen, die notwendigen Massnahmen zur Sanierung des Zugersees zu ergreifen gemäss Art. 47 der Gewässerschutzverordnung, der da lautet:
    Art. 47 Vorgehen bei verunreinigten Gewässern
    1
     Stellt die Behörde fest, dass ein Gewässer die Anforderungen an die Wasserqualität nach Anhang 2 nicht erfüllt oder dass die besondere Nutzung des Gewässers nicht gewährleistet ist, so:
    a. ermittelt und bewertet sie die Art und das Ausmass der Verunreinigung;
    b. ermittelt sie die Ursachen der Verunreinigung;
    c. beurteilt sie die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen;d. sorgt sie dafür, dass gestützt auf die entsprechenden Vorschriften die erfor­derlichen Massnahmen getroffen werden.
    2 Sind mehrere Quellen an der Verunreinigung beteiligt, so sind die bei den Verur­sachern erforderlichen Massnahmen aufeinander abzustimmen.
  • Seit 2008 hätte die Düngungs-Einschränkung nach Direktzahlungsverordnung (DZV) umgesetzt werden müssen, wenn der Kanton nicht auf Amtsverweigerung gemacht hätte. Die Bauern hätten also – wenn es rechtmässig zugegangen wäre – seit 15 Jahren die P-Düngung gemäss DZV-Vorschrift auf 80% einschränken müssen. Sie haben somit vom Kanton 15 Jahre lang ein Geschenk erhalten, das dem Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) widerspricht. Und weil das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Kanton Luzern bis heute seine eigene DZV, Anhang 1 Ziffer 2.1.6 nicht korrekt anwendet, gilt die Düngungseinschränkung bis 2026 nur auf 90% und nicht auf 80%. Erst ab 2026 will das BLW die DZV gemäss dem effektiven Wortlaut anwenden. Also noch einmal ein Zusatzgeschenk.
  • Und wenn Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Absatz 1 Buchstabe a der Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) effektiv umsetzen würde (Berücksichtigung der im Boden vorhandenen Nährstoffe bei der Düngung), dann müsste auf mit P überversorgten Böden sogar die P-Düngung auf Null gesenkt werden. Also noch ein Zusatzgeschenk an die Verursacher von überdüngten Böden bzw. Seen.
  • Stattdessen durften die Bauern im Einzugsgebiet des Zugersees während 25 Jahren (seit Einführung der DZV) ganz offiziell selbst auf überversorgten Böden jedes Jahr bis zu 110% des P-Bedarfs düngen gemäss dem erlaubten 10%-Fehlerbereich, der selbstverständlich nur gegen oben gilt. Jahr für Jahr Fortsetzung der Überdüngung während 25 Jahren erlaubt, so dass offiziell mit „ökologischem Leistungsnachweis“ seit 1997 die P-Überversorgung dieser Böden um bis zu 250% eines jährlichen P-Bedarfs weiter ansteigen durfte. Geschenk über Geschenk… von den Behörden.

Nach 25 Jahren Nicht-Vollzug des Umweltrechts …

… finden die Bauern die Massnahmen eine Zumutung. Dies obwohl das Umweltrecht jetzt nur teilweise zum Vollzug kommt. Was sagen wir betroffene Steuerzahlende dazu?

Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich …

28. Januar 2022
In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

Einst wurde der Ökologische Leistungsausweis (ÖLN) geschaffen. Dieser sollte sicherstellen, dass die Schweizer Bauern ökologisch wirtschaften; er ist Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Wer immer Kritik an den tatsächlichen Verhältnissen äussert, der/die hält zur Antwort: Die meisten Bauern erfüllen den ÖLN und halten sich an die Gesetze. Nur hapert es schon bei den Gesetzen und erst recht bei deren Vollzug durch die Kantone. Wir wissen es längst: Die landwirtschaftlichen Umweltziele werden nicht erreicht.

Löchrige Suisse-Bilanz

Seit die Suisse-Bilanz geschaffen wurde, weiss man, dass sie einem Emmentaler gleicht, viele Löcher hat. Kontrolleure wissen z.B., dass Futter oder Mineraldünger zugekauft werden, ohne dass Bauern diese deklarieren, aber sie haben keine Möglichkeit, dies zu beweisen. Und wenn zweimal monatlich der Futtermittellieferant zum Bergbauern hochfährt, dann ist vermutlich mehr Futter – sprich Dünger – auf dem Betrieb, als die Umwelt erträgt.

Freipass für regelmässige Überschüsse

Hinzu kommt, dass die Suisse-Bilanz den Bauern einen Fehlerbereich von 10% zugesteht. Wenn die Bilanz einmal um 10% überzogen wird, dann wird dies toleriert, denn im nächsten Jahr liegt die Bilanz vielleicht 10% unter dem Soll, durchschnittlich aber bei 100%. Ein Fehlerbereich ist eigentlich: plus oder minus 10%. So mindestens hatten die Fachleute diese Regelung ursprünglich gedacht.

In Wirklichkeit sind viele Böden überdüngt, Bäche, Flüsse und Grundwasser leiden unter den Nährstofflasten, welche man nicht wegreden kann. Und man weiss, dass beschissen wird, massiv beschissen wird!

Das BLW will es wissen

Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat im Jahr 2020 im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) die einzelbetriebliche Methodik der Suisse-Bilanz verwendet, um eine nationale Nährstoffbilanz für den gesamten Schweizer Landwirtschaftssektor zu berechnen. Damit wurde geprüft, ob die Stickstoff- und Phosphorbilanzen aus gesamtsektoraler Sicht eingehalten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass der nationale Stickstoffsaldo die erlaubte Grenze von 110% des Pflanzenbedarfs bei fast allen berechneten Szenarien überschreitet. Dies ist ein Indiz dafür, dass in der Praxis nicht alle Nährstoffmengen korrekt deklariert werden.

Abschaffung 10%-Fehlerbereich

Das BLW möchte den 10%-Fehlerbereich, der von den Bauern als Freipass zu Überschüssen missbraucht wird, schon seit Jahren abschaffen. Im Agrarbericht 2021 schreibt es:

„Die Projektergebnisse unterstreichen die Wichtigkeit einer zukünftig griffigen Mitteilungspflicht beim Einsatz von Mineraldünger und Kraftfutter, aber auch bei der Zu- und Wegfuhr von Grundfutter. Diese Pflicht würde dazu beitragen, dass die effektiven Nährstoffmengen präzise erfasst werden und Saldo-Werte von über 110 % nicht mehr auftreten.

Die Studie zeigt weiter, dass mit einer zusätzlichen Reduktion des Spielraums bei den «ausgewählten Suisse Bilanz-Parametern» und/oder einer «Streichung der 10%-Toleranz» ein zusätzlicher, grosser Beitrag zur Reduktion der N- und P-Düngung und damit auch der Nährstoffüberschüsse geleistet werden kann. Die damit einhergehende Verknappung des Nährstoffangebots würde u.a. auch eine Substitution von importiertem Mineraldünger mit einheimischen Hofdünger bewirken und folglich zu einem effizienteren Umgang mit den Nährstoffen führen.“

Den vollständigen Bericht finden Sie hier:Stickstoffsaldo einer sektoralen Suisse Bilanz, Agrarbericht 2021

Heidis Frage: „Kommen wir mit Selbstdeklaration ans Ziel?“

Parlamentarische Initiative. BLW

19.4480 Interpellatio: Wie ambitioniert ist der bundesrätliche Stickstoff-Absenkpfad tatsächlich? Kathrin Bärtschy

Stickstoff in der Schweizer Landwirtschaft – Ziele und Massnahmen nicht umweltrechtskonform. Vision Landwirtschaft. Vision Landwirtschaft

Der ÖLN ist eine durchzogene Erfolgsgeschichte. Vision Landwirtschaft

Absenkpfade Nährstoff- und Pestizidemissionen. Agrarallianz

Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen begrüssen konkrete Zielvorgabe der Pestizid- und Nährstoffreduktion, Pro Natura 18.8.21

28.1.22 HOME

Datenschutzerklärung

Was sagt ‚Die Stimme des Wassers‘ zum Massnahmenplan für sauberes Wasser?

21. August 2021
Biotope leiden unter dem Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.

Biotope leiden unter dem Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.

Am 28. April hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum „Massnahmeplan für sauberes Wasser“ eröffnet. Der Massnahmenplan enthält ein Paket von Landwirtschaftsverordungen im Zusammenhang mit der Parlementarischen Initiative 19.475 „Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“. Die vorgestellten Massnahmen sollen den Schutz von Oberflächengewässern, Biotopen, Grund- und Trinkwasser vor Verunreinigung durch Pestizide gewährleisten.

Das Konsultationsverfahren dauerte bis 18.8.21. Die Stimme des Wasser, 4aqua, ist ein Zusammenschluss von Fachleuten und WissenschaftlerInnen. Diese Organisation hat beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Stellungnahme eingereicht. 4aqua vertritt die Ansicht, dass die Umweltbelastungen durch Pestizide und Nährstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft dringend anzugehen sind, um eine möglichst nachhaltige, energieeffiziente und naturnahe Trinkwassergewinnung zu ermöglichen und die Resilienz, Funktionalität und Artenvielfalt unserer Gewässer wiederzuerlangen. Deshalb würdigt und begrüsst 4aqua das vorliegende Massnahmenpaket auf Verordnungsstufe.

Zusätzliche Schritte sind nötig

Die Massnahmen gehen in die richtige Richtung. Es braucht jedoch zusätzliche Schritte, denn der Klimawandel wird die Belastungen und Defizite unserer Gewässer und Trinkwasserressourcen weiter verschärfen.

  • 4aqua begrüsst die Absenkpfade zu Pestiziden und Nährstoffen. Dass der Bundesrat nun auch bei den Nährstoffen einen verbindlichen Absenkpfad vorsieht, ist für die Gewässerqualität eminent wichtig. Die Absenkpfade für Pestizide und Nährstoffe führen jedoch nicht in der notwendigen Frist zur Einhaltung der Umweltziele Landwirtschaft (UZL) und gehen folglich zu wenig weit. 4aqua fordert, dass die Absenkpfade auch nach 2027 bzw. 2030 fortgeführt werden. Ausserdem sind – für den Fall, dass die gesetzten Ziele verfehlt werden – verpflichtende und zielführende Korrekturmechanismen festzulegen.
  • Lenkungsabgaben auf Pflanzenschutzmittel und Stickstoff: Es gibt weder aus ökologischer noch aus wirtschaftlicher Sicht einen plausiblen Grund, der gegen Lenkungsabgaben spricht.
  • Strengere Vorgaben bei der Pestizidzulassung und -überprüfung. Mittelfristig müssen zum Schutz des Trinkwassers gänzlich pestizidfreie und nährstoffausgeglichene Zuströmbereiche erreicht werden.
  • 4aqua begrüsst die Liste mit den im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht mehr zugelassenen Pestiziden. Allerdings muss die Risikobeurteilung breiter gefasst werden und auch die Risiken für Boden, Luft, den Menschen und weitere Lebewesen (beispielsweise Amphibien und Bienen) umfassen. 4aqua fordert, dass die Liste und die zugelassenen Wirkstoffe alle 4 Jahre aufgrund neuer Erkenntnisse und Monitoringdaten neu bewertet werden. Weiter wird gefordert, dass nicht mehr bewilligte oder verbotene Stoffe innert 3 Monaten nicht mehr auf den Betrieben gelagert werden und der Bund die Rücknahme der Produkte sicherstellt.
  • Die durch den Bund vorgeschlagenen Sonderbewilligungen für Pestizide, deren Wirkstoffe auf der Verbotsliste stehen, lehnt 4aqua kategorisch ab, da sie die Systemumstellungen und Reduktionsbemühungen unterwandern. Vielmehr ist endlich sicherzustellen, dass die in der Direktzahlungsverordnung vorgesehenen präventiven Massnahmen und das Schadschwellenprinzip umgesetzt und überwacht werden.
  • 4aqua begrüsst die Einführung zentraler Informationssysteme zum Nährstoffmanagement und Pestizideinsatz. Die erhobenen Daten müssen aber auch den für die Überwachung der Trinkwasserversorgung resp. des Gewässerschutzes zuständigen Kantonsbehörden zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig mit dem vorliegenden Verordnungspaket sind Inkonsistenzen und Widersprüche zu eliminieren: Dazu gehören die Aufhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Pflanzenschutzmitteln sowie die Reduktion der Pestizid-Einträge in Biodiversitätsförderflächen (BFF), Bioparzellen, Schutzgebiete, Waldränder, Gewässer und dergleichen.

Das PDF der Stellungnahme an das BLW finden Sie hier:

4aqua-Stellungnahme zum „Massnahmenplan Sauberes Wasser“.

19.475 Parlamentarische Initiative „Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren“, Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ständerat vom 29.8.19

Bundesrat lanciert einen Massnahmenplan für sauberes Wasser. Medieninformation vom 28.4.21

21.8.21 HOME

Datenschutzerklärung

 

Auch die Biobäuerin und Ständerätin Maya Graf kennt die Umweltgesetze nicht!

9. April 2021
Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen.

Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen. Nachtrag 20.4.23: Den Futterwarenhändler hat das Foto gestört und er hat heute die Löschung verlangt. Juristisch ist gegen das Foto nichts einzuwenden. Damit sich jedoch die Leute von der Firma nicht ärgern (ist nicht gesund!) hat Heidi die Aufschrift überdeckt. Es handelt sich um Import aus Österreich.

Maya Graf sagte gegenüber den Medien mit Blick auf die Trinkwasserinitiative: … Ein weiteres Problem sei, dass Obst-, Gemüse- und Mastbetriebe, die intensiv produzieren und nur wenig Direktzahlungen erhalten, wegen der Initiative ganz auf die Subventionen verzichten könnten und stattdessen die Produktion weiter intensivieren. Die Folge: eine unökologischere Produktion als heute. Diese Gefahr sei real und würde Fortschritte zunichte machen.

Es scheint Heidi, dass Maya Graf, Biobäuerin und Ständerätin Grüne, die Umweltschutz-/Gewässerschutzgesetzgebung nicht kennt. Und viele Bauern und Bäuerinnen sowie ihre VertreterInnen erzählen den gleichen Unsinn, sogar Bettina Dyttrich betet in der WOZ vom 1. April 2021 nach, was man ihr diesbezüglich eingeflüstert hat – ein April-Scherz? Tatsache ist, dass trotz Ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) die Umwelt weiter verschmutzt wird und sich die Nährstoff- und Pestizidsituation in all den Jahren ÖLN nicht gebessert hat, im Gegenteil.

Das Märchen vom strengen ÖLN

Heidi hat sich über die dumme Aussage in der WOZ geärgert „dann dünge ich einfach viel mehr“. Es zeigt sich, dass auch die WOZ-Journalistin Bettina Dyttrich keine Ahnung von der Rechtslage hat. Bezüglich Düngung setzt der ÖLN nicht einmal das Gesetz um! Seit mindestens 15 Jahren ist man sich z.B. einig, dass die 5% Krippenverluste in der Suisse Bilanz ein Witz sind und abgeschafft werden müssten, doch politisch ist es unmöglich, dies zu tun. Dasselbe gilt für die 10% jährlich erlaubtes Überziehen der Nährstoffbilanz. Diese beiden Posten sind nichts anderes als eine Erlaubnis zur Überdüngung. Selbst die Berücksichtigung der Bodenvorräte, wie das die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vorschreibt, wird nicht verlangt. Auch Kontrolleure jammern bisweilen über nicht deklarierte Futterzukäufe oder Dünger.

Beim Ausstieg aus dem ÖLN gibt es nur ein reales Problem: Niemand kontrolliert diese Bauern. Das ist das Grundübel in der Schweiz, dass niemand die Einhaltung des Umweltrechts kontrolliert. Auch bezüglich Pestiziden geht der ÖLN nur wenig über das für alle geltende Recht hinaus. Und hier machen nicht einmal die Nicht-Kontrollen einen wirklichen Unterschied zu den Nicht-ÖLN-Bauern …

Der ÖLN ist eben bei Düngung und Pestiziden zum Teil nicht einmal so streng wie das Umweltrecht, d.h. schon heute bewegen sich intensiv wirtschaftende Bauern eigentlich im illegalen Bereich. Und wem wollen solche Bauern die Ware verkaufen, wo sich doch die Mehrheit der SchweizerInnen für eine ökologischere Landwirtschaft ausgesprochen haben? Werden ihnen die Grossverteiler die Produkte ohne Umweltauflagen zu denselben Preisen abkaufen wie den ÖLN-Bauern? Wohl kaum!

Heidi meint: „Die Intensivierungs-Drohung – der Ausstieg aus dem ÖLN – ist eine Seifenblase! Kennen die Bauern die Gesetze nicht oder wollen sie diese nicht kennen?“

Verkehrte Welt: Warum die Grüne Maya Graf die Trinkwasserinitiative ablehnt und der Freisinnige Christian Wasserfallen sich dafür ausspricht. Aargauer Zeitung vom 9.4.21

Vollgas ohne Geld vom Staat. Bettina Dyttrich vom 1.4.21

Agrarbericht 2019: Viele interessante Zahlen! Heidis Mist vom 7.9.20

Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe. Heidis Mist vom 16.6.19

10.4.21 HOME

Datenschutzerklärung

Agrarbericht 2019: Viele interessante Zahlen!

8. September 2020

In der neuen Bündner <a href="&quot;https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/910.150&quot;" target="&quot;_blank&quot;" rel="&quot;noopener&quot;">Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft</a> (KGSchVL) steht in Art. 9 das Folgende: "Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld in den Gewässerschutzbereichen üB und Au/Ao ist für längstens acht Wochen zulässig. Während der Vegetationsruhe, bei Gefährdung der Gewässer und in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3 ist sie untersagt." Ein Misthaufen im Gewässerschutzbereich Ao neben der Landquart in Malans, fotografiert am 3.9.20. Wie lange liegt er schon? Wie lange wird er hier noch liegen?<br /> In der neuen Bündner <a href="https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/910.150" target="_blank" rel="noopener">Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft</a> (KGSchVL) steht in Art. 9 das Folgende: "Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld in den Gewässerschutzbereichen üB und Au/Ao ist für längstens acht Wochen zulässig. Während der Vegetationsruhe, bei Gefährdung der Gewässer und in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3 ist sie untersagt

In der neuen Bündner Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) steht in Art. 9 das Folgende: „Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld in den Gewässerschutzbereichen üB und Au/Ao ist für längstens acht Wochen zulässig. Während der Vegetationsruhe, bei Gefährdung der Gewässer und in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3 ist sie untersagt.“ Ein Misthaufen im Gewässerschutzbereich Ao neben der Landquart in Malans, fotografiert am 3.9.20. Wie lange liegt er schon? Wie lange wird er hier noch liegen?

Es lohnt sich immer einen Blick in den Agrarbericht des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu werfen, denn es gibt regelmässig auch Informationen zum Einfluss der Landwirtschaft auf die Umwelt.

Die wichtigsten Agrarumweltindikatoren

Direkt-Download

Direkt-Download, Excel-Tabelle

Das BLW schreibt: „Das Gesamtbild zeigt deutliche Rückgänge der Emissionen, der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse (Input minus Output) und des Energieverbrauchs zwischen 1990 und 2000. Abgesehen von Energieverbrauch und -produktion, die beide zunahmen, stagnieren die Agrarumweltleistungen seit Beginn der 2000er-Jahre.“

Einträge von Stickstoff in die Gewässer

Obwohl das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das BLW 2008 Umweltziele für die Landwirtschaft festgelegt hatten, änderte sich diesbezüglich nur wenig. So heisst es im Statusbericht 2016, Seite 67 betreffend Teilziel 2 Einträge von Stickstoff in die Gewässer: „Der hohe Stickstoffüberschuss der Schweizer Landwirtschaft ist der Hauptgrund dafür, dass das Umweltziel nicht erreicht wird … Mit der Agrarpolitik 2014–2017 werden Anreize gesetzt, um diese Entwicklung zu stoppen … Die Agrarpolitik 2014–2017 hat im Bereich Stickstoff zum Ziel, bis 2017 gegenüber 2007/09 die Stickstoffeffizienz von 29 auf 33% zu erhöhen und die Stickstoffbilanzüberschüsse von 112000 Tonnen Stickstoff auf 95000 Tonnen zu senken.“ Das sind 15 Prozent! Trotz zusätzlicher „Anreize“, d.h. Steuergelder, kein Fortschritt. Das Ziel wurde weit verfehlt!

Mogelpackung „Ökologischer Leistungsnachweis“

Interessant wird es, wenn man in der Grafik schaut, was sich seit der Einführung des Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) 1997, ausser dem gestiegenen Energieverbrauch, noch verändert hat. Die Ammoniak-Emissionen haben leicht abgenommen; das festgesetzte Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent wird, wenn wir weitermachen wie bisher, in diesem Jahrhundert nicht erreicht. Einzig beim Phosphor hat der Überschuss auch nach 1997 einigermassen klar abgenommen. Aber sonst erfolgten praktisch alle Verbesserungen vor der Einführung des ÖLN. Daraus schliesst Heidi, dass der ÖLN eine riesige Mogelpackung ist, die nur dazu dient, dass man die Subventionen nicht mehr WTO-widrige bezeichnen kann.

„Ökologischer Leistungsnachweis“ tönt gut, tönt nach Optimum, was perfid ist, denn, was soll man da noch verbessern, wenn alles top ist? Er enthält aber nur mehr oder weniger das, was vorher schon war. Seit 20 Jahren gab es also wenig Fortschritt.

Neue Ziele lösen die Problem nicht!

Nun redet man von neuen Zielen und neuen Zahlen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat sogar die Agrarpolitik 22+ blockiert. Aber wo bleiben die dringend nötigen Veränderungen wie die Reduktion der Tierbestände? Die Reduktion der Futtermittelimporte? Eine standortgerechte Nutzung?

PolitikerInnen schweben in den Wolken und wollen von dort die Realität nicht sehen! Sie schlucken Geld und versprechen das Blaue vom Himmel, während das BLW Jahr für Jahr einigermassen klaren Wein einschenkt. Es gibt nicht die Ausrede „Wir haben es nicht gewusst.“

Heidi meint: Es ist höchste Zeit, die grossen Probleme anzupacken, und zwar energisch!

Umweltziele Landwirtschaft, Statusbericht 2016

Agrarumweltindikatoren (AUI). Agrarbericht 2019. Bundesamt für Landwirtschaft

Agrarbericht 2019. Bundesamt für Landwirtschaft

Bündner Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL), gültig ab 1.1.20

7.9.20 HOME

Datenschutzerklärung

Pestizide: Alles unter Kontrolle

4. September 2019

NaNa: Where Have All the Flowers Gone ist ein Antikriegslied, 1955 von Pete Seeger geschrieben. Es wurde von Max Colpet unter dem Titel Sag mir wo die Blumen sind ins Deutsche übertragen. NaNas Version:

Sag mir wo die Pestizide sind, wo sind sie geblieben?
Sag mir wo die Pestizide sind, was ist geschehen?
Sag mir wo die Pestizide sind, Bauern spritzten sie geschwind!
Wer wird das BLW verstehen?
Wer wird das BLW verstehen?

30.8.19 Beobachter – Die Stunde der Schönschwätzer:

Andreas Bosshard, Vision Landwirtschaft, Zitate aus dem Beobachter-Artikel: „«In der Schweiz sind Pestizide verhältnismässig günstiger als anderswo. Die Hemmschwelle ist kleiner, lieber etwas zu viel als zu wenig Pestizide einzusetzen».

Es sei tatsächlich schwierig, den Pestizidverbrauch international zu vergleichen. Das hänge mit der miserablen Datenlage zusammen. «Sie ist in der Schweiz viel schlechter als in den meisten EU-Staaten, wir sind hier auf einem Drittweltniveau.»

So weiss niemand, wie viel Pestizide die Schweizer Bauern wirklich spritzen. Zwar melden knapp 300 Bauern ihre Verbrauchsdaten dem Bund freiwillig; er rechnet daraus den landesweiten Pestizidverbrauch für den Anbau von Weizen, Äpfeln oder Kartoffeln hoch. Doch mit dieser Methode können die Behörden nur ungefähr die Hälfte des Schweizer Pestizidabsatzes erklären. Rund 1000 Tonnen verkaufte Mittel verschwinden jedes Jahr auf den Feldern, ohne dass sie in der Statistik auftauchen. Das bestätigt die eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope.

Die Daten sind zudem lückenhaft und zeigen möglicherweise einen viel zu tiefen Verbrauch. Zum Gemüse­anbau fehlen die Angaben ganz – dort werden besonders viele Pestizide eingesetzt.

Bei Weinreben basiert die ­landesweite Hochrechnung auf nur 15 Meldungen. Darunter ist kein einziger Winzer aus dem Wallis, obwohl dort Pestizide oft grossflächig per Helikopter versprüht werden. Das Bundesamt für Land­wirt­schaft will nun mehr Bauern dazu bringen, ihren Verbrauch zu melden, damit man repräsentative Aussagen für alle Kulturen machen kann.“

Wieso keine Aufzeichnungspflicht und Kontrolle?

Wer spritzt was wo? Ökologischer Leistungsnachweis: Fast alles muss dokumentiert und beziffert werden, nur der Pestizidverbrauch nicht??? Mit Ressourceneffizienzbeiträgen will man nun die sanfte Tour fahren. So gibt es für Teilverzicht auf Herbizide im Obst- und Rebbau 200 Franken pro Hektare und Jahr, für Vollverzicht 600 Franken. Bei einem Vollverzicht auf Fungizide erhalten die Bauern 200 bzw. 300 Franken pro Hektare und Jahr.

Jede Apotheke muss den Inhalt des Giftschranks und Abgaben streng unter Kontrolle halten. Die Bauern geniessen Freiheit.

Helikoptersprühflüge: Heidis 10 Artikel über Helikoptersprühflüge

Marlene Dietrich – Sag mir, wo die Blumen sind, youtube

4.9.19 HOME

Datenschutzerklärung

Sauberes Trinkwasser oder Öko-Freiheit für die Bauern?

8. März 2019

Kleinbäuerin in Burkina Faso. Copyright: FIAN, Mit Menschenrechten gegen den Hunger, Deutschland

Kleinbäuerin in Burkina Faso. Copyright: FIAN, Mit Menschenrechten gegen den Hunger, Deutschland

Kaum ein Tag vergeht ohne Nachricht über verschmutztes Wasser, knappes Wasser, Wassermigration, Wasserkrieg, Wasserklau, illegale Brunnen … Heidi könnte nonstopp über solche Meldungen aus aller Welt berichten. Heute sind ihr zwei besonders aufgefallen, eine betrifft den Klimawandel und die Agrarindustrie und somit auch uns, die zweite unser (noch gutes) Trinkwasser.

Klimawandel und Agrarkonzerne bedrohen Rechte von Frauen im ländlichen Raum

Insbesondere in Ländern um den Äquator führt die Erderhitzung bereits jetzt dazu, dass Trocken- und Regenzeiten sich nicht mehr verlässlich abwechseln. Dies führt oft zu Ernteverlusten sowie mangelndem Zugang zu Trink- und Nutzwasser. „Frauen in ländlichen Gegenden sind überdurchschnittlich von Hunger betroffen. Gleichzeitig sind Frauen in der Regel zuständig für die Ernährung der Familien“ … Die Agrarindustrie nutzt Klimawandel und Klimapolitik, um sich immer mehr Rechte an natürlichen Ressourcen anzueignen …

André Olschewski, Leiter Bereich Wasser, SVGW. Copyright: SVGW.

André Olschewski, Leiter Bereich Wasser, SVGW. Copyright: SVGW.

Bauernverband tritt auf der Stelle

Blog SVGW: In seiner Stellungnahme positioniert sich der Schweizerische Bauernverband SBV zur Agrarpolitik ab 2022. Dabei äussert er sich auch zum bundesrätlichen Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative, das aus Sicht des Trinkwasserschutzes sehr bescheiden ausfiel.

Von den vorgeschlagenen Massnahmen lehnt der Bauernverband praktisch alle kategorisch ab. So will er nichts wissen von der griffigeren Verankerung des Gewässerschutzes im ökologischen Leistungsnachweis. Auch die regionalisiert abgestimmten Massnahmen zur Lösung von Pflanzenschutz- und Nitratproblemen schiesst er ab und von einer massvollen Reduktion von Düngergrossvieheinheiten will er schon gar nichts wissen.

Diese Stellungnahme und die Blockade selbst kleinster Fortschritte im vorsorglichen Gewässerschutz irritieren uns als Trinkwasserverband sehr. Diese Stellungnahme ist nicht nur für die Trinkwasserversorger und -Konsumenten eine schallende Ohrfeige, sondern auch für den Bundesrat, dessen Massnahmepaket zur Trinkwasserinitiative ohne Alternative bachab geschickt wird.

Der Bauernverband hat es verpasst, eine nachhaltige Vision für die Schweizer Landwirtschaft im Einklang mit der Natur und die Gesellschaft aufzuzeigen und sich als verlässlicher und glaubwürdiger Partner zu positionieren. Die pragmatischen Vorschläge des SVGW zum Schutz der Trinkwasserressourcen wurden vom SBV abgelehnt. Der Schutz der Trinkwasserressourcen hat beim Bauernverband offensichtlich eine sehr tiefe Priorität. Das ist unverständlich und bedauerlich.

Als Trinkwasserverband und Hüter der Trinkwasserqualität werden wir uns weiterhin und noch konsequenter für den Schutz unserer einmaligen und bedrohten Wasservorkommen einsetzen. Als nächsten Schritt werden wir nun die Unterstützung der Trinkwasserinitiative konkret prüfen.

André Olschewski
Leiter Bereich Wasser

Heidi meint: „Freuen wir uns darüber, dass sich immer mehr Leute für unser Trinkwasser (in Gefahr) einsetzen! Und kaufen wir nicht alle Nahrungsmittel, die uns angeboten werden!“

Klimawandel und Agrarkonzerne bedrohen Rechte von Frauen im ländlichen Raum, FIAN Deutschland vom 7.3.19

Bauernverband tritt auf der Stelle, Blog SVGW vom 7.3.19

8.3.19 HOME

Datenschutzerklärung

Schöne Pufferstreifen in Dänemark!

19. Juni 2017

„In Dänemark sind die Pufferstreifen durchwegs schön“, schreibt ein Schweizer Tourist. Er hat einige fotografiert und Heidi geschickt. Im Hintergrund das Wassermobil. Er und seine Frau werden damit ab Ende Juli in der Schweiz unterwegs sein und Unterschriften für die Trinkwasser-Initiative sammeln.

Vorschrift in der Schweiz für Direktzahlungsempfänger: 50 cm Grasstreifen entlang von Wegen und Strassen gemäss Ökologischem Leistungsnachweis.

Zwei besonders hässliche Schweizer Pufferstreifen. Kontrolliert wird ja nicht!

19.6.17 HOME

Kritik am Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bundes

2. Oktober 2016

Zitat aus dem Aktionsplan des Bundes, Seite 9: "... Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind."

Zitat aus dem Aktionsplan des Bundes, Seite 9: „… Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind.“

Die Direktzahlungsverordnung schreibt gemäss Art. 11 Grundsatz vor: Beiträge werden ausgerichtet, wenn die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) nach den Artikeln 12-25 auf dem gesamten Betrieb erfüllt sind. Art. 18 Gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel lautet wie folgt:

1 Beim Schutz der Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Verunkrautung sind primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden.

2 Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die Schadschwellen sowie die Empfehlungen von Prognose- und Warndiensten berücksichtigt werden.

Der Ökologische Leistungsnachweis wird oft nicht erfüllt …

Der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln des Bundes weist darauf hin, dass Art. 18 der Direktzahlungsverordnung oft missachtet wird: „… Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind.“

Das heisst konkret, dass offenbar zahlreiche Bauern Direktzahlungen beziehen, obwohl sie gar kein Anrecht darauf hätten. Heidi hat von sehr unterschiedlichen Seiten gehört, dass Bauern oft Pflanzenschutzmittel (PSM) unter Missachtung von Art. 18 der Direktzahlungsverordnung spritzen. Kontrolliert wird kaum, doch Direktzahlungen werden trotzdem ausgeschüttet.

… das Reduktionsziel PSM-Einsatz des Bundes wäre heute schon erreicht

Fachleute weisen darauf hin, dass allein durch das Einhalten der Vorschriften der Direktzahlungsverordnung eine Reduktion des PSM-Einsatzes von 12% erreicht werden könnte, d.h. soviel wie der Aktionsplan des Bundes innerhalb von 10 Jahren vorsieht! Es ist bekannt, dass z.B. nach der Ernte oft Herbizide vor dem Pflügen auf die Stoppeln ausgebracht werden. Zitat aus dem Aktionsplan des Bundes:

„… Mit den in Kapitel 6.1.1 beschriebenen Massnahmen, kann in gewissen Fällen auf die Anwendung von PSM zum Schutz der Kulturen verzichtet werden. Das in den nächsten 10 Jahren umsetzbare Potential zur Reduktion der Anwendungen wird auf 12% berechnet. Dieses Potential soll genutzt werden. Die Zielerreichung wird mit einem Indikator, der die Reduktion der behandelten Fläche beschreibt, überprüft (siehe 7.1)…“

Dies ist zwar nicht das einzige Ziel des Aktionsplans, aber ein Zeichen dafür, dass die Ziele nicht hoch gesteckt sind.

Zukunftsweisender Pestzid-Reduktionsplan Schweiz

Der Pestizid-Reduktionsplan Schweiz der Vision Landwirtschaft, der von den Trinkwasserversorgern (SVGW) und einem breiten Bündnis von weiteren Organisationen unterstützt wird, geht wesentlich weiter. Er sieht als langfristige Perspektive einen weitgehenden Verzicht auf PSM vor, d.h. PSM sollen nur im Notfall eingesetzt werden.

Abbildung 4 aus dem Aktionsplan PSM der Vision Landwirtschaft: Pflanzenschutzpyramide: Pestizide nur im Notfall

Abbildung 4 aus dem Aktionsplan PSM der Vision Landwirtschaft: Pflanzenschutzpyramide: Pestizide nur im Notfall

Es würde den Rahmen dieses Artikel sprengen, wenn Heidi den Aktionsplan des Bundes (75 Seiten) detailliert mit jenem der Vision Landwirtschaft (76 Seiten) vergleichen würde. In Anbetracht der mit PSM stark verschmutzten Gewässer und dem steten massiven Rückgang der Biodiversität tut ein grundsätzliches Umdenken Not.

Auswirkungen von PSM zu wenig bekannt

Über die Probleme im Boden, den Einfluss auf das Bodenleben usw. weiss man wenig. Es ist aber bekannt, dass PSM, welche schlecht abgebaut werden, langsam ins Grundwasser „wandern“ können, wie das aktuell bei Chloridazon geschieht, das als Herbizid für den Anbau von Rüben und Randen zugelassen ist. Die Abbauprodukte Desphenyl-Chloridazon und Methyl-Desphenyl-Chloridazon wurden mit Abstand am häufigsten in Konzentrationen von mehr als 0,1 μg/l im Grundwasser nachgewiesen. Beide Substanzen werden erst seit 2010 im Rahmen von NAQUA analysiert. Liste der PSM und ihrer Abbauprodukte im Grundwasser, soweit heute untersucht. Es ist zu hoffen, dass durch Massnahmen, wie Sonderbewilligungen im Zuströmbereich, die Wasserqualität von betroffenen Trinkwasserfassung verbessert werden kann. Doch langfristig ist auch dies keine Lösung des Problems.

Bereits 2006 wurde Desphenyl-Chloridazon vornehmlich in Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in anderen Deutschen Bundesländern in Gewässern gefunden. Aus diesem Grund ist der Wirkstoff vor allem bei den Trinkwassergewinnungsunternehmen verstärkt in die Kritik geraten. Chloridazon und seine Metaboliten, Umweltbundesamt Österreich.

Wir müssen also in Zukunft mit „Überraschungen“ rechnen. Die gezielten Überprüfung von in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmitteln des Bundesamts für Landwirtschaft führt dies drastisch vor Augen, mussten doch 2015 für 88 PSM neue Anwendungsvorschriften eingeführt werden.

Eine besonders schlechte Erfahrung hat man schon mit Atrazin und dessen Abbauprodukt Desethylatrazin gemacht, die noch heute in vielen Grundwasserleitern nachgewiesen werden. Atrazin im Grundwasser, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden, 9.7.14:

„Die Proben widerspiegeln die Ergebnisse der letzten Jahre einer insgesamt geringfügigen Belastung unserer Grundwässer. Allerdings spricht der Nachweis des Herbizids Atrazin und dessen Abbauprodukts Desethylatrazin in zehn von elf Messstellen für die unerwünschte Persistenz dieser Stoffe in der Umwelt und deren langsame aber stete Infiltration ins Grundwasser. In der Schweiz ist Atrazin deshalb seit dem Jahr 2008 nicht mehr zugelassen. Bis Ende 2011 durfte Atrazin allerdings noch eingesetzt werden. Der Wirkstoff wurde vorwiegend im Maisanbau verwendet.

Zusätzlich zu einem Verbot von Atrazin sind weitere Massnahmen zum Schutz der Grundwässer vor Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Zu diesen Massnahmen gehört beispielsweise ein Verbot für deren Ausbringung in Risikozonen wie den Grundwasserschutzzonen S2.“

Volkswirtschaftliche Kosten höher als Nutzen?

Es wäre schön, wenn die Behörden aus alten Problemen lernten. Vorsorge ist ein wichtiges Prinzip!

PSM verursachen hohe Kosten durch Umwelt- und Gesundheitsschäden sowie Verlust an Biodiversität. Diese Kosten fallen der Öffentlichkeit an, werden nicht als Aufschlag bei der Berechnung der entsprechenden Lebensmittelpreise berücksichtigt. Eine exakte Gesamtkostenrechnung ist zwar nicht möglich, aber es ist wahrscheinlich, dass die volkswirtschaftlichen Kosten des Einsatzes von PSM höher sind als ihr Nutzen.

Breites Bündnis für eine starke Reduktion des Pestizideinsatzes, Heidis Mist 24.5.16

GÜ – Neue Anwendungsvorschriften für 88 Pflanzenschutzmittel, Heidis Mist 3.2.16

Pflanzenschutzmittel: Kosten sie uns mehr als sie nützen? Heidis Mist 23.3.16

Pestizid-Cocktail in Schweizer Äpfeln, Dani Müller SRF Kassensturz 27.9.16

Mach mit bei der Volksvernehmlassung! Greenpeace zum Aktionsplan des Bundes 27.9.16

55 von 68 in Südtirol verwendete Pestizide auf „EU-Pestizid-Blacklist“, Alexander Schiebel, Das Wunder von Mals, 27.9.16

2.10.16 HOME

Theoretisch sind Grundwasser, Bäche und Flüsse gut geschützt

29. Januar 2016

Heidi hat den Geissenpeter eingeladen. Sie möchte ihm zeigen wie gut die Gewässer eigentlich geschützt sind, auch vor Verschmutzungen aus der Landwirtschaft. Wenn nur die Vorschriften eingehalten würden!

Heidi: „Im Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist Grundsätzliches geregelt. Wenn das Grundwasser oder das Wasser in einem Bach nicht mehr naturnah ist, dann hat jemand mindestens einen Gesetzesartikel übertreten. Ein Indiz für eine durch Menschen verursachte Verschmutzung ist das Überschreiten eines Anforderungswerts an die Wasserqualität. Diese Werte – das weisst du schon – findest du im Anhang 2 der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Ich zeige dir nur diejenigen Artikel, welche die Landwirtschaft besonders betreffen.

Die zuständige Behörde muss bei Überschreitung eines Anforderungswerts das Warnsignal beachten und handeln. Das steht deutsch und deutlich in der Gewässerschutzverordnung, nämlich im Art. 47 und im Anhang 4 Ziffer 212. Tut sie das nicht, setzt sie die Sicherheit des Trinkwassers aufs Spiel und gefährdet die Lebensgemeinschaft im entsprechenden Gewässer.“

Peter: „Wenn ich das so höre, scheint mir, dass unsere Behörden ziemlich risikofreudig sind. Könnte man sie nicht einklagen, so wie das in Dänemark beim unzureichenden Klimaschutz geschehen ist?“

Heidi: „Schon möglich. Man müsste es einmal probieren: Klage gegen eine säumige Behörde. Das tönt spannend. Suche mir doch einen Sponsor, dann mach‘ ich das! Aber fangen wir jetzt mit dem gratis Nachschlagen im GSchG an, denn für eine solche Klage braucht es einen tüchtigen Anwalt und Geld!“

Peter: „Halt! Ich habe noch eine Frage: Wie wissen die Behörden, ob ein Gewässer verschmutzt ist, wo doch längst nicht alle Bäche untersucht werden?“

Heidi: „Natürlich ist auch dies ein Problem. Die Ämter müssten diesbezüglich viel mehr tun. Doch wer zahlt das? Überall wird gespart, auch bei den Behörden, ausser beim Subventionieren der Landwirtschaft!

Die Sorgfaltspflicht gemäss Art. 3 GSchG gilt für jedermann. Wenn wegen Verschmutzungen Massnahmen nötig sind, muss gemäss Art. 3a der Verursacher die Kosten dafür tragen.“

Peter: „Wie findet man den Schuldigen, wenn das Grundwasser durch Pflanzenschutzmittel oder Nitrat verschmutzt ist?“

Heidi: „Ja eben, das wäre mit Aufwand verbunden und unangenehm, also bezahlt oder leidet die Allgemeinheit. Man müsste die landwirtschaftliche Praxis hinterfragen und ändern.

Es ist gemäss Art. 6 verboten, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Solche Stoffe dürfen aber auch nicht ausserhalb eines Gewässers ausgebracht oder abgelagert werden, wenn die Gefahr besteht, dass das Gewässer verschmutzt wird. Solche Stoffe können Mistwasser von Misthaufen auf dem Feld oder Siloballensaft sein. Im Anhang 2 GSchV Absatz 11 f steht zudem, dass die Wasserqualität so beschaffen sein muss, dass Stoffe, die durch menschliche Tätigkeit ins Gewässer gelangen, die Fortpflanzung, Entwicklung und Gesundheit empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen nicht beeinträchtigen.

Das ist zwar einleuchtend, aber du weisst besser als ich, dass dieses Verbot von deinen KollegInnen häufig übertreten wird. Auch systematisch übertreten, nicht nur in Graubünden! Zwar können Unfälle passieren, aber was da so alles unter „Unfall“ läuft, das kenne ich zur Genüge.“

Peter: „Wieso steht hier nichts über das Pflanzenschutzmittel- und Düngerverbot an Bächen?“

Heidi: „Die Pufferstreifen sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt. Für Pflanzenschutzmittel im Anhang 2.5, für Dünger im Anhang 2.6. Zusätzlich gilt Art. 41c GSchV Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums. Doch Art. 41 wird laufend verwässert und torpediert, ist also umsetzungsmässig im Moment nicht besonders aktuell.

Art. 14 GSchG enthält verschiedene Vorschriften für die Nutztierhalter. Anzustreben ist etwa eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. Peter, erlaube mir die Bemerkung, dass beim Bilanzieren leicht gemogelt werden kann, z.B. kauft ein Bauer Futter oder Dünger zu, aber gibt dies in der Bilanz nicht an!

Peter: „Ich weiss! Das stört selbst gewisse Kontrolleure. Ich kenne ein zuständiges Amt, dem Wille und Mut fehlen, den Kontrolleuren strengeres Durchgreifen im Allgemeinen zu ermöglichen. Zudem ist es ihnen oft verwehrt, die Direktzahlungen zu kürzen. Aber Direktzahlungen sind schliesslich Steuergelder! Darum können sie die Bauern, welche betrügen, nicht zur Rechenschaft ziehen. Das schadet dem Ruf der Kontrolleure, unserem Ruf, der Umwelt und dem Vertrauen in den ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis).“

Heidi: „Da übertreibst du wohl gewaltig. Was kann eurem Ruf schon schaden?! Einen Teil eurer Werbung zahlen wir mit Steuergeldern und COOP und Migros helfen wacker mit. Nicht nur deshalb meide ich die Grossverteiler! Und dann wird die Bilanz systematisch überzogen: 110% sind erlaubt. Zwar gibt’s jetzt sanftes Gegensteuer für Problemgebiete und -betriebe (Anhang 1, Absatz 2.1.6 und 2.17 Direktzahlungsverordnung), aber so schnell verschwinden Traditionen in der Landwirtschaft nicht.

Vorgeschrieben ist auch die erforderliche Hofdünger-Lagerkapazität, die mindestens drei Monate betragen muss. Weil dies zu wenig ist, schreiben verschiedene Kantone für Neubauten fünf Monate vor, was auch der Empfehlung in der Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz für das Talgebiet entspricht, sechs Monate für das Berggebiet, dies wiederum entspricht der allgemeinen EU-Vorschrift.

Eine ausreichende Kapazität ist wichtig zum Schutz der Gewässer. Auch heute noch wird Gülle und Mist auf Schnee, gefrorenen oder nassen Boden ausgebracht. Entsprechende Anzeigen landen gerne in Amtsschubladen, wo sie verstauben. Das passiert besonders häufig in Kantonen, in welchen die Verantwortung für den Gewässerschutz Landwirtschaft beim Landwirtschaftsamt angesiedelt ist, wie in Graubünden, was eigentlich ein No-Go ist.“

Peter: „Fritz feierte letzte Wochen den 50. Geburtstag. Ich war eingeladen. Er sagte: ‚Ich darf meinen Mistsickersaft und das Milchzimmerabwasser in den Bach leiten. Das ist Gewohnheitsrecht!‘ Hans doppelte nach: ‚Ich mache das mit den Laufhofabwasser genauso, denn meine Güllegrube ist zu klein.‘ Stimmt das? Gilt auch Gewohnheitsrecht?“

Heidi: „So ein Unsinn! Das Wasser muss sauber bleiben. Es versickert teilweise ins Grundwasser oder dient anderen Leuten im Tiefland als Trinkwasser.

Peter:Art. 27 GSchG über die Bodenbewirtschaftung lese ich gleich selber: ‚Böden sind entsprechend dem Stand der Technik so zu bewirtschaften, dass die Gewässer nicht beeinträchtigt werden, namentlich nicht durch Abschwemmung und Auswaschung von Düngern und Pflanzenbehandlungsmitteln.‘ Tönt gut, aber was genau ist der Stand der Technik?“

Heidi: „Ehrlich gesagt, das weiss ich auch nicht. Wenn ich so uralte rauchende Gefährte von Nebenerwerbsbauern umher fahren sehe, Pestizid-Wolken oder Gülleschwaden Richtung Wald und Bächlein driften, das Regenwasser in den Fahrspuren auf Feldern liegen bleibt …

Du hast aber Art. 15 übersprungen, Erstellung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen. Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiss, hat – nur etwa drei Kantone ausgenommen – kein Kanton die Prüfung der bestehenden Anlagen abgeschlossen. Die Umsetzung der Dichtigkeitsprüfung von Hofdüngeranlagen ist in den meisten Kantonen erst in der Planungs- oder Testphase. Und es soll auch Kantone geben, wo sie noch gar nicht an die Hand genommen wurde.

Das entspricht einer voll krassen Missachtung von Art. 77. Die Kantone hätten dafür sorgen müssen, dass innert 15 Jahren nach Inkrafttreten des GSchG sämtliche Lagereinrichtungen saniert sind. 25 Jahre (!) sind jetzt verstrichen, und zahlreiche Kantone haben noch nicht einmal richtig mit Kontrollieren angefangen. So eine Schlamperei! Und das Kontrollieren ist erst der Anfang. Wie lange geht es, bis die Anlagen saniert oder stillgelegt sind?“

Peter: „Das weiss ich nicht, jedenfalls lange. Erhalten wir Bundesgelder für die Sanierung?“

Heidi: „Bundesgelder? Natürlich gab es damals auch dafür Bundesgelder, doch die Eingabefrist ist längst abgelaufen. Kluge Bauern haben in die Hofdüngeranlagen investiert: mithilfe von Steuergeldern!

Peter: „Noch eine Frage: Wenn den Kantonen das Geld fehlt, sie die Gewässer-Sanierungsmassnahmen kaum zahlen können? Was dann?“

Heidi: „Für diesen Fall hat der Bund 1999 Art. 62a, Massnahmen der Landwirtschaft, geschaffen! Das sind die sogenannten Gewässerschutzprojekte in der Landwirtschaft. Sie dienen der Sanierung von durch die Bauern verschmutzten Gewässern. Der Hauptanteil der Kosten wird vom Bund getragen, den restlichen Betrag können sich verschiedene Parteien teilen (Kantone, Gemeinden, Wasserversorger, Sponsoren).

Die Erfahrungen zeigen, dass die Wasserqualität an den meisten Projektorten tatsächlich besser geworden ist, doch nachhaltig sind die Projekte nach meiner Auffassung von Nachhaltigkeit nicht, denn ohne den regelmässigen Zustrom von Steuergeldern funktioniert der Schutz nicht. Die Projekte sind eine Symptom-, keine Ursachenbekämpfung. Standortgerechte Nutzung wäre die Lösung des Problems ohne Subventionen.

Der Bund kann die Kantone, gestützt auf Art. 64, auch beim Ermitteln der Ursachen der ungenügenden Wasserqualität unterstützen. Weitere Hilfe kann er leisten für die Aufklärung der Bevölkerung, die Ausbildung von Fachleuten, das Inventarisieren von Wasserversorungsanlagen und Grundwasservorkommen usw. Für Erfolg versprechende neuartige Anlagen ist zudem eine Risikogarantie möglich (Art. 64a).“

Peter: „Damit könnte man doch sicher mehr tun! Hier, in Art. 70, sind die Sanktionen. Das interessiert mich. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich gegen die Art. 6, 22, 35, 37, 38, 39 Abs. 2 und 44 verstösst. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Wer in anderer Weise vorsätzlich dem GSchG oder einer Einzelverfügung zuwiderhandelt, wird nach Art. 71 mit einer Busse bis zu 20’000 Franken bestraft.

Auch Gehilfenschaft ist strafbar.“

Heidi: „Das scheint mir wichtig zu sein. Besonders deshalb, weil Gemeinden gerne den Bauern beim Vertuschen von Gewässerverschmutzungen helfen.

Wenn du willst, kann ich dir das alles aufschreiben, dann kannst du nachschauen, wenn du etwas nicht mehr weisst.“

Peter: „Das wäre nicht schlecht, denn das kann ich mir nicht alles merken. Jetzt muss ich noch die Geissen holen, wird es doch langsam dunkel. Wir sehen uns am Sonntag wieder, wenn du die Grossmutter besuchst. Sie freut sich schon lange darauf.“

Heidi: „Tut mir leid, dass ich sie vernachlässigt habe, aber es war so viel los.“

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit!, Heidis Mist 6.1.16

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (5) Pflanzenschutzmittel, «le Boiron des Morges» (VD), Heidis Mist 2.10.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (4) TOTAL Bundesbeiträge bis Ende 2014, Heidis Mist 6.8.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (3) Phosphorprojekte Sempachersee & Co., Heidis Mist 30.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Gäu Solothurn, Heidis Mist 24.7.15

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (1) Heidis Mist 20.6.15

24.1.16 HOME


%d Bloggern gefällt das: