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Neu: 4’700-facher Anforderungswert im Bach für ein mobiles Pestizid

9. Februar 2018

Bentazon wird als Kontaktherbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter verwendet. Die Pflanzen nehmen es über Blatt und Spross auf. Bentazon hemmt die Photosynthese. Im Boden wird das Herbizid zwar rasch abgebaut, aber es ist sehr mobil und gefährdet somit das Grundwasser (Wikipedia). Vorsorglich verbot das Bundesamt für Landwirtschaft daher die Anwendung von Bentazon in der Grundwasserschutzzone S2, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in den Grundwasserschutzzonen S2 bzw. S2 und Sh.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat jetzt für Oberflächengewässer einen neuen Anforderungswert in die Vernehmlassung geschickt. Er ist 4’700-fach höher als der bisherige allgemeine Wert von 0,1 µg/l, nämlich 470 µg/l bzw. 270 µg/l für chronische Belastung. Dies ist erstaunlich! Oberflächengewässer werden als Trinkwasser genutzt; für Trinkwasser gilt ein Anforderungswert von 0,1 µg/l, und zwar auch für Bentazon.

Das Oekotoxzentrum hat Bentazon im Detail evaluiert und sieht für das Leben in den Gewässern und im Hinblick auf eine Anreicherung keine Gefahr, weshalb der hohe Anforderungswert gerechtfertigt sei.

Neuer Anforderungswert im Widerspruch mit der Gewässerschutzgesetzgebung

In der Gewässerschutzverordnung (GSchV) sind die ökologischen Ziele für oberirdische Gewässer formuliert: Die Wasserqualität soll so beschaffen sein, dass Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen, im Gewässer nur in nahe bei Null liegenden Konzentrationen vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen. Bentazon kommt natürlicherweise nicht in Gewässern vor.

Oberflächengewässer sind im steten Austausch mit dem Grundwasser, weshalb Substanzen wie Pestizide leicht ins Grundwasser gelangen können, besonders wenn sie so mobil sind wie Bentazon. Auch für das Grundwasser, unsere wichtigste Trinkwasserquelle, gilt ein Anforderungswert von 0,1 µg/l.

Im Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist das Reinheitsgebot verankert. Art. 6 Grundsatz schreibt Folgendes vor:

  1. Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.
  2. Es ist auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht.

Der vorgeschlagene Anforderungswert ist im Widerspruch mit den in der GSchV festgesetzten Zielen und den Geboten des GSchG.

Bentazon in Österreich verboten

In Österreich ist das umstrittene Herbizid verboten. Das Lebensministerium stützt sich auf die Einschätzung zahlreicher Experten, welche auf Probleme im Zusammenhang mit einer möglichen Grundwasserkontamination aufmerksam machen, und zwar auch bei korrekter Anwendung. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde seitens der dafür zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit, entschieden, die Zulassung des letzten noch zugelassenen Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Bentazon (Handelsbezeichnung „Artett“), von Amts wegen aufzuheben.

Bentazon in der EU

In der EU macht man sich Sorgen über die Verschmutzung des Grund- und Trinkwassers mit dem mobilen Bentazon, dessen Bewilligung am 30.6.18 abläuft. Zwar möchte die EU-Kommission diese bis 2032 verlängern, doch das EU-Parlament lehnte die Wiederzulassung von Bentazon ab, obwohl die EFSA die Substanz als unbedenklich eingestuft hatte.

Die Europaabgeordneten warnen dagegen vor Bentazon im Grundwasser, wo es im Vereinigten Königreich am häufigsten nachgewiesen wurde. Zudem führen die Abgeordneten mögliche Risiken auf die Embryonalentwicklung bei Ratten an. Vor der Wiederzulassung müssten diese Bedenken geklärt werden.

Aktuelle Klassifikation in der EU Pestizid-Datenbank:

  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken (H302)
  • kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317)
  • verursacht schwere Augenreizung (H319)
  • schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412)

Im Oktober 2014 senkte die EU den Bentazon-Grenzwert für einige Lebensmittel.

EU-Parlament lehnt Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs Bentazon ab, Österr. Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz, 23.11.16

Erfolg: wassergefährdendes Pestizid „Bentazon“ nach jahrelangen Bemühungen aus dem Verkehr gezogen! OÖ. Umweltlandesrat will strengere Zulassungsverfahren und eine drastische Verringerung der derzeit hunderten verschiedenen Pestizide

9.2.18 HOME

Toleranz des Gesetzgebers bewirkt anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen

4. April 2017
Pestizidmix: Marion Junghans vom Oekotoxzentrum fasst zusammen: «Der laufend ändernde Mix vieler Stoffe in problematischen Konzentrationen und die lang anhaltend hohen Risiken lassen den Organismen in vielen Fällen keine Erholungszeit.»

Pestizidmix: Marion Junghans vom Oekotoxzentrum fasst zusammen: «Der laufend ändernde Mix vieler Stoffe in problematischen Konzentrationen und die lang anhaltend hohen Risiken lassen den Organismen in vielen Fällen keine Erholungszeit.»

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass ein Grossteil der Bäche im Schweizer Mittelland und im Wallis stark mit Pestiziden belastet ist. Der Gesetzgeber kapituliert vor seinen eigenen Gesetzen, denn die vorgegebenen Anforderungswerte werden kaum je eingehalten. Heute, 4.4.17, hat die Eawag dazu neue Resultate veröffentlicht. Die Situation ist offenbar noch dramatischer als bisher angenommen.

Dies schreibt der Verein Sauberes Wasser für alle in der Medieninformation von heute. Weiter heisst es: 128 verschiedene Wirkstoffe aus Acker-, Gemüse-, Obst- und Rebbau wurden in den Proben der Gewässer nachgewiesen, 61 Herbizide, 45 Fungizide und 22 Insektizide. In keinem der untersuchten Bäche wurde die Anforderung der Gewässerschutzverordnung (≤0,1 μg/L) eingehalten. Von einzelnen Substanzen wurden Konzentrationen bis 40 μg/L festgestellt. Kurzzeitige Spitzen dürften noch höher liegen, denn alle Proben wurden mindestens über einen halben Tag gemittelt. Solche Konzentrationen schädigen die Wasserorganismen akut.

Kapitulation vor dem Gesetz, getarnt als Aktionsplan

Mit einem Aktionsplan verspricht der Bundesrat, die Probleme des exzessiven Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft anzugehen. Doch was die Bundesämter in ihrem Entwurf vorgeschlagen haben, wird nach ihren eigenen Angaben nicht einmal die Einhaltung der Umwelt­gesetzgebung sicherstellen. Weiterhin werden dadurch massive Überschreitungen der An­for­derungs­werte toleriert werden. Konkret bedeutet das: bis 2026 sollen diese Gesetzes­überschreitungen lediglich halbiert werden.

Der Bund weiss offenbar selber, dass sein Aktionsplan viel zu wenig griffige Massnahmen enthält, so dass damit nicht einmal das bestehende Umweltgesetz eingehalten werden kann. Mit dieser Kapitulation vor dem Gesetz zeigt sich die unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber Natur, Menschen und Tieren.

Wir subventionieren unsere eigene Wasserverschmutzung

Die konventionelle Landwirtschaft, die an keine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen werden kann, wird mit Milliarden von Subventionen unterstützt und gefährdet mit ihrem exzessiven Gebrauch von Pestiziden die Gewässer und somit auch die Trinkwasserqualität. Die Schweizer Bevölkerung subventioniert ihre eigene Wasserverschmutzung und gefährdet damit ihre Gesundheit! So darf es nicht weitergehen.

Die «Initiative-für-sauberes-Trinkwasser» löst nicht nur das Pestizid-Problem

Es braucht Druck aus der Öffentlichkeit, damit sich die Politik endlich bewegt. Die am 22.3.17 lancierte Trinkwasserinitiative kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Sie ist ein unumgänglicher Schritt zum Schutze unseres Trinkwassers und der Nahrungsmittel vor Pestiziden und Antibiotika. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, muss bis 21.9.18 mit 100‘000 Unterschriften eingefordert werden.

Weitere Verwässerung Gewässerschutz

Heidi meint: nicht nur werden die Gesetzte nicht eingehalten, sondern sie werden laufend verwässert. Neuestes Beispiel: Die Kantone dürfen ab 1.5.17 frei entscheiden, was sie unter „sehr kleinen Gewässern“ verstehen und ob sie für diese einen Gewässerraum ausscheiden wollen oder nicht. Zur Erinnerung: Der Innerschweizer Bauernbund zählt Gewässer bis 2 m Breite zu den „sehr kleinen“, siehe Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche, Heidis Mist vom 19.8.16.

«Petri-Heil» Mitinitiant der Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“

„… Die vom «Petri-Heil» mitinitiierte Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» ist nötiger denn je, denn durch aktives Lobbying wird vom «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von synthetischen Pestiziden» nicht viel zu erwarten sein. Zu gross das milliardenschwere Geschäft mit den Vernichtungsmitteln, die Jahr für Jahr in unsere Umwelt gepumpt werden und die auch nicht aufhören zu wirken, wenn sie in unsere Gewässersysteme gelangt sind! … Toxischer Pestizidcocktail in unsern Gewässern! «Petri-Heil» vom 4.4.17.

Links

Dank hoher Toleranz des Gesetzgebers: Pestizidgetränkte Schweizer Bäche, Rückfragen/Kontakt zur Medieninformation Verein Sauberes Wasser vom 4.4.17: Verein Sauberes Wasser für alle, c/o Franziska Herren, Oeleweg 8, 4537 Wiedlisbach, T  032 636 14 16, N 079 829 09 19, Info@sauberes-wasser-für-alle.ch

www.initiative-für-sauberes-trinkwasser.ch

Anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen, Medieninformation Eawag vom 4.4.17.

Hohe PSM-Belastung in Schweizer Bächen, Fachartikel Aqua & Gas[pdf, 3.9 MB]

Hohe Ökotoxikologische Risiken in Bächen, Fachartikel Aqua & Gas[pdf, 3.6 MB]

Kritik am Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bundes, Heidis Mist, 2.10.16.

Fluopyram: sicher keine Gefahr für Mensch und Umwelt? Heidis Mist, 21.10.15.

Manifest Future 3.0

4.4.17 HOME

 

Neue Massstäbe für eine bessere Wasserqualität in Europa

2. März 2017
Bei Forschungsexpeditionen wie hier an der Donau werden tausende Proben zusammengetragen und später analysiert. Foto: UFZ / André Künzelmann

Bei Forschungsexpeditionen wie hier an der Donau werden tausende Proben zusammengetragen und später analysiert.
Foto: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ / André Künzelmann

 

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll bis zum Jahr 2019 überarbeitet werden. Wichtiger Input kommt auch aus der Wissenschaft. In einer Studie unter Federführung des Helmholz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) hat ein internationales Forscherteam Empfehlungen formuliert, die die Überwachung, Bewertung und das Management von Schadstoffen verbessern sollen. Die Eawag in Dübendorf ist am Projekt beteiligt.

Ziel der WRRL ist es, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser spätestens bis zum Jahr 2027 einen „guten Zustand“ erreicht haben: Die Gewässer sollen möglichst nur geringfügig durch Schadstoffe belastet sein und Pflanzen und Tieren einen naturnahen Lebensraum bieten. Das Besondere an der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist, dass die Gewässer länderübergreifend – bei Flüssen von der Quelle bis zur Mündung – betrachtet werden. „Das ist in dieser Form weltweit einmalig. Von vielen Ländern wird die Europäische Wasserrahmenrichtlinie deshalb als Vorbild angesehen“, sagt Umweltchemiker Werner Brack vom UFZ.

Von dem Erreichen des Ziels ist Europa jedoch noch weit entfernt. Konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Oberflächengewässern sowie zur Reduzierung des Eintrags von Nähr- und Schadstoffen, müssten vielerorts wesentlich konsequenter als bislang umgesetzt werden. „Aber auch das Regelwerk selbst hat Schwächen und soll deshalb bis 2019 überarbeitet werden“, sagt Werner Brack. Unter seiner Leitung haben Wissenschaftler des europäischen Forschungsprojekts  SOLUTIONS sowie des Europäischen Forschungsnetzwerks NORMAN diese Schwächen genauer unter die Lupe genommen und leiten daraus Empfehlungen für ein verbessertes Schadstoff-Monitoring und Gewässermanagement ab.

Überwachung verbessern

Wie erreichen wir, dass Europas Gewässer möglichst nur geringfügig durch Schadstoffe belastet werden und Pflanzen und Tieren einen naturnahen Lebensraum bieten? Foto: UFZ / André Künzelmann

Wie erreichen wir, dass Europas Gewässer möglichst nur geringfügig durch Schadstoffe belastet werden und Pflanzen und Tieren einen naturnahen Lebensraum bieten?
Foto: UFZ / André Künzelmann

Derzeit sind in der Wasserrahmenrichtlinie 45 Schadstoffe, sogenannte prioritäre Schadstoffe, gelistet. Sie dürfen in einem Gewässer mit guter Wasserqualität nicht oder nur in geringem Masse vorkommen. Demgegenüber stehen allerdings mehr als 100’000 verschiedene chemische Substanzen, die wir täglich benutzen und die in unsere Umwelt und Gewässer gelangen. Die meisten Substanzen werden bei der Bewertung der Gewässerqualität nach der derzeitigen EU-Wasserrahmenrichtlinie also gar nicht berücksichtigt. „Das auf einzelne Schadstoffe orientierte Monitoring ist teuer, ignoriert den größten Teil der Schadstoffe und läuft den eigentlichen Problemen hinterher. Denn die meisten prioritären Schadstoffe sind längst vom Markt und durch andere sehr ähnlich wirkende chemische Substanzen ersetzt“, kritisiert Brack.

Ausserdem beschränkt sich die Wasserrahmenrichtlinie bislang nur auf die Prüfung von Einzelstoffen. Schadstoffe wirken in der Umwelt aber nicht einzeln, sondern zusammen und können sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. „Nicht das Vorkommen eines Schadstoffes ist ausschlaggebend, sondern seine Wirkung im Gewässer“, sagt Brack. Deshalb empfehlen die Wissenschaftler, die Überwachung der Gewässerqualität von der chemischen Analytik einzelner Schadstoffe wo immer möglich auf effektbasierte Methoden – wie etwa biologische Wirkungstests – umzustellen. So würden alle Stoffe mit derselben Wirkung erfasst, auch Stoffgemische. Und teure chemische Analytik wäre nur noch erforderlich, falls bestimmte Wirkschwellen überschritten werden.

Bewertung verbessern

Überarbeitungsbedarf sehen die Forscher auch bei der Bewertung der Gewässerqualität. Bislang ist immer die schlechteste Teilkomponente massgeblich dafür, ob ein Gewässer in einen guten chemischen oder ökologischen Zustand eingestuft wird – selbst wenn diese wie im Falle von Schadstoffen aus Verbrennungsprozessen durch das Gewässermanagement kaum zu beeinflussen ist. Das führt dazu, dass viele Gewässer auch bei signifikanten Verbesserungen wesentlicher Komponenten die Bewirtschaftungsziele nicht erreichen können. Brack: „Die derzeitige Regelung gibt zu wenig Anreize, Probleme zu beheben und führt in vielen Fällen zu Untätigkeit.

Wir schlagen deshalb vor, dass Massnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität künftig durch eine differenziertere Bewertung belohnt werden.“ Das schliesst auch die Schaffung von Anreizen für gutes Monitoring ein. Denn derzeit scheitern viele Mitgliedsländer bereits daran, Schadstoffe regelmässig zu messen und zu analysieren, deren Überwachung eigentlich vorgeschrieben ist. Und sie werden dafür noch belohnt, denn je weniger sie messen, je seltener sie messen, je schlechter die Analytik ist, desto geringer ist das abgeleitete Risiko und damit der Handlungsbedarf für Reduzierungsmassnahmen. Die Wissenschaftler schlagen für die neue Wasserrahmenrichtlinie deshalb eine umgekehrte Beweisführung vor: Dort, wo durch unzureichendes Monitoring keine Daten erhoben werden, könnten für die Gewässerbewertung Modellwerte herangezogen werden. So müssten die „Säumigen“ dann mit Messungen nachweisen, dass der tatsächliche Gewässerzustand besser ist als der Vorhergesagte.

Management verbessern

Alleiniges Messen und Bewerten der Gewässerqualität reicht aber nicht aus, um den Zustand eines Gewässers zu verbessern – dem Monitoring müssen entsprechende Massnahmen folgen. „In unserer aktuellen Studie geben wir Empfehlungen für ein stärker lösungsorientiertes Gewässermanagement, bei dem Überwachung, Bewertung und mögliche Massnahmen von Anfang an viel enger miteinander verzahnt sein sollten, als dies heute der Fall ist“, sagt Brack.

So stellen beispielsweise Kläranlagenabläufe eine wichtige und vergleichsweise vorhersagbare Quelle von Belastungen in Bächen und Flüssen dar, die zur Überschreitung von Wirkschwellen führen können. Die Autoren schlagen vor, in einem ersten Schritt zu prüfen, inwieweit eine gefundene Schadwirkung des Flusswassers dem entspricht, was aufgrund des Abwasseranteils und des Reinigungsgrades zu erwarten ist. Dann ist eine verbesserte Abwasserbehandlung in der Kläranlage das Mittel der Wahl, um Qualitätsziele zu erreichen.

Für den Fall, dass beobachtete Schadwirkungen die Erwartungen übersteigen, empfehlen die Autoren verschiedene Ansätze, um spezifische Schadstoffe und ihre Quellen zu identifizieren und möglichst vor dem Erreichen der Kläranlage zu eliminieren. Dabei sollte der Schwerpunkt darauf liegen, mögliche Alternativen zur Verbesserung der Qualität zu untersuchen, anstatt bei der Festlegung des Gewässerstatus zu verharren.

Pufferstreifen: Mehrere Fliegen auf einen Streich!

„Dies hilft auch, Lösungsansätze zu finden, mit denen man mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen kann“, meint Brack. „So können ausreichend breite und mit Büschen bestandene Randstreifen nicht nur dazu beitragen, den Eintrag an Pflanzenschutzmitteln ins Gewässer zu reduzieren, sondern auch dabei helfen, eine Überdüngung oder zu hohe Temperaturen im Gewässer zu vermeiden. Und sie bieten obendrein ein wertvolles Habitat für viele Tiere und Pflanzen.“

Wie Untersuchungen im EU-Projekt SOLUTIONS zeigen, erfordert die Verbesserung der Wasserqualität in manchen Fällen auch eine Harmonisierung der vielen Regelwerke zur Umweltqualität und Chemikaliensicherheit auf europäischer und nationaler Ebene mit der Wasserrahmenrichtlinie. Die Wissenschaftler hoffen, dass sie mit ihren Forschungsergebnissen aus SOLUTIONS und NORMAN weitere Lösungsansätze für die Überarbeitung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie liefern – und dadurch einer nachhaltigeren Wassernutzung in Europa den Weg bereiten können.

SOLUTIONS

Das EU-Projekt SOLUTIONS vereinigt 39 Partner aus weltweit 17 Ländern. Es wird bis zum Jahr 2018 mit insgesamt zwölf Millionen Euro von der Europäischen Union gefördert. Ziel ist es, Werkzeuge und Modelle zu entwickeln, um den Chemikaliencocktail in Gewässern hinsichtlich seines Risikos zu bewerten. SOLUTIONS entwickelt Methoden, um vorrangig zu behandelnde Stoffe zu erkennen und schlägt Lösungen zu deren Verminderung vor.

Schweizer Partner von SOLUTIONS ist die Abteilung Umweltchemie der Eawag in Dübendorf.

NORMAN

Das europäische Forschungsnetzwerk NORMAN fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Forscherteams verschiedener Länder hinsichtlich der Überwachung von bisher nicht regulierten Stoffen in der Umwelt.

Prof. Juliane Hollende von der Eawag in Dübendorf ist Mitglied des Lenkungsausschusses.

Publikation

Werner Brack , Valeria Dulio,Marlene Ågerstrand, Ian Allan, Rolf Altenburger, Markus Brinkmann, Dirk Bunke, Robert M. Burgess, Ian Cousins, Beate I. Escher, Félix J. Hernández, L. Mark Hewitt, Klára Hilscherová, Juliane Hollender, Henner Hollert, Robert Kase, Bernd Klauer, Claudia Lindim, David López Herráez, Cécil Miège, John Munthe, Simon O’Toole, Leo Posthuma, Heinz Rüdel, Ralf B. Schäfer, Manfred Sengl, Foppe Smedes, Dik van de Meent, Paul J. van den Brink, Jos van Gils, Annemarie P. van Wezel, A. Dick Vethaak, Etienne Vermeirssen, Peter C. von der Ohe, Branislav Vrana (2017) Towards the review of the European Union Water Framework Directive: Recommendations for more efficient assessment and management of chemical contamination in European surface water resources. Science of the Total Environment. DOI 10.1016/j.scitotenv.2016.10.104 http://dx.doi.org/10.1016/j.scitotenv.2016.10.104

Weitere Informationen

Die Wasserrahmenrichtlinie – Deutschlands Gewässer 2015: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-wasserrahmenrichtlinie-deutschlands-gewaesser

SOLUTIONS-Film: www.youtube.com/UFZde

Quelle: Medieninformation des Helmholtz-Zentrums für Umwelt Forschung vom 27.2.17.

2.3.17 HOME

 

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit!

6. Januar 2016
An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

An kleinen Bächen sind die Pufferstreifen und das Einhalten der Sicherheitsabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darum so wichtig, weil hier die Artenvielfalt mangels Verdünnung besonders stark leidet. Copyright: Universität Koblenz-Landau (Medieninformation Insektizidbelastung in Gewässern ist weltweit höher als erwartet, 14.04.15 https://www.uni-koblenz-landau.de/de/aktuell/archiv-2015/studie-insektizidbelastung)

Der Geissenpeter besuchte Heidi und den Alpöhi, brachte einen Käse und gute Laune mit. Bei Alpenkräuter-Tee und Kuchen diskutierten sie viel und heftig, etwa über verschmutzte Gewässer, Pflanzenschutzmittel (PSM), Nitrat und Sinn von Gesetzen sowie den Gesetzesvollzug. Was Heidi eigentlich wolle, fragte Peter. Sie schaltete den Computer ein, klickte auf den Link zur Gewässerschutzverordnung (GSchV) und scrollte zum Anhang 1. Was auf dem Bildschirm stand, war für Peter völlig neu, denn Gesetze interessieren ihn nicht sonderlich.

Peter: Das Ziel ist also offenbar, die ganzen Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in und an den Gewässern zu schützen. Man will die natürlichen Gewässerfunktionen erhalten. Und die Trink- und Brauchwasserversorgung soll gesichert sein. Ja, das Vorsorgeprinzip! Die Grossmutter sagt auch immer: Vorbeugen ist besser als heilen!“ So fasste Peter das Gelesene zusammen.

Heidi: „Ja, deshalb soll etwa das Grundwasser prinzipiell keine langlebigen künstlichen Substanzen enthalten, auch keine Pestizide oder deren Abbauprodukte. Du siehst also, die Ökosysteme als Ganzes sind, mindestens theoretisch, gut geschützt, auch jene, die vom Grundwasser abhängen. Es gilt daher, nicht nur ein paar Rote Liste-Arten zu schonen, sondern die vernetzten Lebensgemeinschaften.

Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder vorgesehen ist, haben die Gesetzesschreiber folgenden Satz verfasst: ‚Die Wasserqualität muss so beschaffen sein, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung einhält.‘

Überhaupt: Die Vorsorge ist in verschiedenen Gesetzen gut verankert, doch gelebt wird zu häufig nicht danach. Schade!“

Peter: „Im Anhang 2 GSchV sind Anforderungswerte für verschiedene Stoffe aufgeführt. Was bedeutet Anforderungswert, wo doch alle von Grenzwerten reden?“

Heidi: „Ein Anforderungswert ist quasi ein Warnsignal; er liegt tiefer als ein Grenzwert, wird auch anders begründet; ein Anforderungswert bietet Raum zum Handeln. Das Überschreiten des Werts ist Auslöser für Abwehr- und Sanierungsmassnahmen bzw. müsste es sein. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Überschreiten des Anforderungswerts das Grundwasser oder das Wasser im Bach verunreinigt ist. Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, muss saniert werden.“

Peter: „Wie macht man das? Und wie lange dauert es?“

Heidi: „Ich kann darauf keine konkrete Antwort geben, denn das hängt von der Art und dem Ausmass der Verunreinigung ab. Auch die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen spielt eine Rolle. Und natürlich die Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt durch den kritischen Stoff oder die Stoffe im Grundwasser. Oft ist es ja eine Mischung. Es kann Jahrzehnte dauern, bis das einmal verschmutzte Grundwasser wieder sauber ist, wenn überhaupt.“

m Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Im Eschelisbach TG untersucht das Oekotoxzentrum Eawag/EPFL u.a. den Bachflohkrebs. Wo es ihm gut geht, d.h. verschiedene Entwicklungsstadien vorhanden sind, da gedeihen auch die Fische. Im Bild oben zwei Jugendstadien. Copyright: Ludwig Tent, Lebendige Bäche und Flüsse, https://osmerus.wordpress.com/ Danke für Hinweis und Veröffentlichungsrecht!

Peter: „Das leuchtet mir einigermassen ein. Aber wie kommt es, dass Anforderungswerte um das 20- bis 90fache überschritten werden, wie im Eschelisbach bei Güttingen (TG)? Das Bundesamt für Landwirtschaft sagt, dass dies ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ sei. Das irritiert mich. Hier im Anhang 1 der GSchV, Ökologische Ziele für oberirdische Gewässer, lese ich

‚Die Wasserqualität soll so beschaffen sein, dass:
b) im Wasser, in den Schwebstoffen und in den Sedimenten keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sind;
c) andere Stoffe, die Gewässer verunreinigen können und die durch menschliche Tätigkeit ins Wasser gelangen können, im Gewässer nur in nahe bei Null liegenden Konzentrationen vorhanden sind, wenn sie dort natürlicherweise nicht vorkommen.‘

Da liegen doch Welten zwischen Gesetz und Wirklichkeit! Wie kommt das, was meinst du? Zum Glück bin ich zur Zeit bloss Geisshirt, und – dir zuliebe – bekämpfe ich seit letztem Sommer die Unkräuter nicht mehr mit Chemie.“

Heidi: „Ich weiss, du gibst dir Mühe. Doch heute ist die Anwendung von PSM für viele so selbstverständlich, dass das ewige Spritzen kaum hinterfragt wird, d.h. durch alle Böden verteidigt wird*, und zwar auch dann, wenn es andere wirksame Methoden gäbe.

Klipp und klar ist in der Gewässerschutzverordnung verankert, dass gehandelt werden muss, wenn ein Anforderungswert überschritten wird, z.B. 0,1 µg/l je Wirkstoff PSM, und zwar völlig unabhängig davon, ob ’sicher kein Risiko für Mensch und Umwelt‘ besteht. Der Eschelisbach erfüllt die Anforderungen an ein Gewässer nicht im Entferntesten.

Bemerkenswert ist, dass dieser Missstand nicht durch Behörden, sondern durch das Schweizer Fernsehen öffentlich gemacht wurde. Wie viele „Eschelisbäche“ gibt es?“

Alpöhi: „Mich stört, dass die Gewässer in den Obstbau-, Weinbau- und Ackerbaugebieten nicht gezielt und systematisch untersucht werden; es würde mich gar nicht überraschen, wenn sie sogar noch stärker verschmutzt wären, als wir annehmen. Risiko? Peter, du weisst doch ganz genau, welchen riesigen Einfluss eure InteressenvertreterInnen auf Behörden und Parlament haben! Aber wenigstens dann, wenn ein Anforderungswert überschritten ist, müsste doch die zuständige kantonale Behörde gemäss Art. 47 der GSchV handeln. Das kann dir Heidi besser erklären.“

Heidi:Die kantonale Behörde muss (müsste!!!):

  • Die Art, das Ausmass und die Ursache der Verunreinigung ermitteln und bewerten.
  • Sodann muss sie prüfen, welche Massnahmen technisch und betrieblich möglich sind, z.B. müsste sie den Zuströmbereich ausscheiden, innerhalb desselbigen den Pestizideinsatz einschränken und, falls nötig, die im Übermass vorhandenen Wirkstoffe verbieten, grössere Gewässerabstände vorschreiben und abklären, ob Drainagen oder andere direkte Verbindungen zwischen behandelten Flächen und dem betroffenen Gewässer bestehen.
  • Die Behörde muss zudem die Wirksamkeit der Massnahmen ermitteln und die geeigneten Massnahmen zum Beheben der Ursachen der Verunreinigungen anordnen.

Du siehst, es gibt viel Arbeit für die BeamtInnen, wenn sie das Problem ernst nehmen. Und es ist ein grosses Problem! Handlungsbedarf besteht auch beim Grundwasser, denn Rückstände von Pestiziden, d.h. von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und -Abbauprodukten, treten landesweit an 20% der Messstellen in Konzentrationen von über 0,1 µg/l auf. In intensiv ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen einzelner oder mehrerer Substanzen sogar an 70% der Messstellen über diesem Wert.

Nicht viel besser sieht es beim Nitrat aus. Der Anforderungswert von 25 mg/l wird landesweit an bis zu 25% der beprobten Messstellen deutlich überschritten. In überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten liegen die Konzentrationen an bis zu 60% der Messstellen über diesem Wert.

Wird das Warnsignal von den zuständigen Behörden wahrgenommen? Wird gehandelt? Das frage ich mich immer wieder. Wahrscheinlich wartet man in den meisten Fällen ab. Worauf? Auf ein Wunder?“

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Grundwasser bildet sich vor allem durch Versickern von Niederschlagswasser. Grafik: Claus J. Lienau, München, © Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt; einmaliges Nutzungsrecht für diese Veröffentlichung erteilt durch LfU.

Alpöhi: „Behörden sind oft überlastet. Während sie nichts unternehmen, gelangen aus verschmutzten Bächen und durch Versickern von Niederschlägen weiterhin Schadstoffe ins Grundwasser. Ein weiteres Problem ist die Speisung des Grundwassers. Der Wasserverbrauch pro Kopf sinkt zwar, aber die Einwohnerzahl steigt, und es braucht immer mehr Wasser zum Bewässern usw. Wenn es mit dem Siedlungs- und Strassenbau so weitergeht, dann fliesst immer noch mehr Wasser oberirdisch ab, statt unsere Grundwasserreserven zu speisen.

Wir haben eben früher in der Schule noch gelernt, wie Grundwasser entsteht; das wurde wohl aus den Lehrplänen gestrichen. Und wie es mit den Niederschlägen in Zukunft aussehen wird, das wissen wir nicht. Sicher aber müssen wir dem Grundwasser schon heute Sorge tragen!“

Heidi: „Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine gute Dokumentation zusammengestellt über Wasser, Wasserforscher.de, mit separaten Seiten für Schüler und Lehrer. Darin gibt’s ein Kapitel Wie entsteht Grundwasser. Anschaulich beschrieben und bebildert. Das musst du dir einmal anschauen, Peter!“

Peter: „In der landwirtschaftlichen Schule lernten wir den Wasserkreislauf, aber das habe ich längst vergessen, und, ehrlich gesagt, das interessierte mich damals nicht.

Langsam brummt mir der Kopf vor lauter Paragraphen! Ihr könnt mir ein anderes Mal weitererzählen. Ich habe sowieso der Grossmutter versprochen, ihr heute noch etwas vorzulesen. Und danach möchte ich Bulle und Bär anschauen, Der Bulle von Tölz.“

Nachdenklich schaut Heidi dem Peter nach. Was hatte ihr Herr Sesemann kürzlich geschrieben? „Wir haben schon lange einen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, aber genützt hat er bisher nicht viel.“

Derweil übt die Schweizer Armee für das WEF. Es dröhnt am Himmel. Je nach Wetter wird man die Spuren von Drohnen sehen.

Biomonitoring mit Gammarus pulex im landwirtschaftlich intensiv belasteten Eschelisbach, Thurgau, Oekotoxzentrum Eawag-EPFL, Zentrum für angewandte Ökotoxikologie in der Schweiz. Gammarus pulex ist der Bachflohkrebs.

Zustand des Grundwassers, Bundesamt für Umwelt BAFU

* Erklärung der Redewendung durch alle Böden und ihrer Herkunft für NichtschweizerInnen siehe Kommentar zu Durch alle Böden — Neue (alte) Schweizer Lieblingsredewendungen, Blogwiese, 18.2.8

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