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Mit Phosphor verschmutzte Seen, z.B. Zugersee

25. September 2022

Am 19.7.21 berichtete Heidi über die verschmutzten Flüsse in Grossbritannien Es stinkt: Landwirtschaft und Abwasser verschmutzen ALLE Flüsse in Grossbritannien. Heute früh eine Meldung in The Guardian: Chicken farm giant linked to River Wye decline was sued over water blight in US. Der Hühnerfarm-Riese Cargill, der mit der Abnahme der Qualität des Flusses Wye in Verbindung gebracht wird, wurde in den USA wegen Wasserverschmutzung verklagt, und zwar wegen des gleichen Verschmutzungsproblems, mit dem er jetzt im Vereinigten Königreich in Verbindung gebracht wird. Es wird behauptet, dass grosse Mengen an Dung von Hühnerfarmen in den Fluss Wye gespült werden und das Wasser mit einem übermässigen Phosphatgehalt verseuchen. Phosphor fördert das Wachstum von Algenblüten.

Das erinnert Heidi an die verschmutzten Seen in der Innerschweiz, die seit Jahrzehnten mit Phosphor überdüngt sind wegen der hohen Tierbestände: Schweine und Rindvieh. Sie werden zum Teil ebenso lange auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet, was keine wirklich nachhaltige Massnahme ist.

Zugersee: Jahrzehntelanger Bauernwiderstand gegen die Sanierung

SRF berichtete am 14.9.22: Hohe Phosphorbelastung Zu viel Gülle im Zugersee – Kanton nimmt Bauern in die Pflicht. Der Titel tönt zwar zielorientiert, aber die Geschichte ist lange, lange lange… viel zu lange! Weiter heisst es: „Der Zugersee ist überdüngt. Das ist schlecht für den See und tödlich für die Fische. Jetzt greift der Kanton Zug durch. Von den grossen Schweizer Seen ist der Zugersee der nährstoffreichste…  Das Problem ist schon lange bekannt, doch griffige Lösungen fehlten. Bis jetzt: Vor Kurzem hat der Kanton Zug mitgeteilt, was zu tun ist. Bauern, die ihre Felder rund um den Zugersee haben, erhalten strengere Vorschriften, wie viel Gülle sie ausbringen dürfen.“ Die Bauern reagieren genervt. „… Auch mit den neuen Regeln für die Bauern dauert es noch lange, bis der Zugersee wieder gesund ist. «Das ist ein Generationenprojekt», so Michael Vogel vom Amt für Umwelt. Als Zeithorizont nennt er das Jahr 2070.“

Es gab griffige Lösungen!!!!

Heidi weiss, dass die folgende Aussage nicht stimmt: „doch griffige Lösungen fehlten“.

  • Der Zuströmbereich hätte seit 1999 bezeichnet werden müssen.
  • 2016 lag ein Sanierungskonzept vor, an dem eine Mitarbeiterin des Amts für Umwelt ein ganzes Jahr gearbeitet hatte.
  • Flugs wurde das Konzept von Bauernseite gekippt.
  • 2016 hatte der Kanton einen Zuströmbereich bezeichnet; dieser wurde kurz darauf aufgehoben, auf Druck der politisch mächtigen Bauernschaft.
  • Danach wurde dem Zuger Bauernverband der AUFTRAG erteilt, ein (schmerzloses) Projekt (ausserhalb des Bundesrechts) zu erarbeiten.
  • Weitere fünf Jahre vergingen bis man im Kanton Zug erkannte, dass ein solches Projekt nicht möglich ist.
  • Auch merkte man im Kanton Zug, dass der Kanton längst hätte dafür sorgen müssen, die notwendigen Massnahmen zur Sanierung des Zugersees zu ergreifen gemäss Art. 47 der Gewässerschutzverordnung, der da lautet:
    Art. 47 Vorgehen bei verunreinigten Gewässern
    1
     Stellt die Behörde fest, dass ein Gewässer die Anforderungen an die Wasserqualität nach Anhang 2 nicht erfüllt oder dass die besondere Nutzung des Gewässers nicht gewährleistet ist, so:
    a. ermittelt und bewertet sie die Art und das Ausmass der Verunreinigung;
    b. ermittelt sie die Ursachen der Verunreinigung;
    c. beurteilt sie die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen;d. sorgt sie dafür, dass gestützt auf die entsprechenden Vorschriften die erfor­derlichen Massnahmen getroffen werden.
    2 Sind mehrere Quellen an der Verunreinigung beteiligt, so sind die bei den Verur­sachern erforderlichen Massnahmen aufeinander abzustimmen.
  • Seit 2008 hätte die Düngungs-Einschränkung nach Direktzahlungsverordnung (DZV) umgesetzt werden müssen, wenn der Kanton nicht auf Amtsverweigerung gemacht hätte. Die Bauern hätten also – wenn es rechtmässig zugegangen wäre – seit 15 Jahren die P-Düngung gemäss DZV-Vorschrift auf 80% einschränken müssen. Sie haben somit vom Kanton 15 Jahre lang ein Geschenk erhalten, das dem Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) widerspricht. Und weil das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Kanton Luzern bis heute seine eigene DZV, Anhang 1 Ziffer 2.1.6 nicht korrekt anwendet, gilt die Düngungseinschränkung bis 2026 nur auf 90% und nicht auf 80%. Erst ab 2026 will das BLW die DZV gemäss dem effektiven Wortlaut anwenden. Also noch einmal ein Zusatzgeschenk.
  • Und wenn Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Absatz 1 Buchstabe a der Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) effektiv umsetzen würde (Berücksichtigung der im Boden vorhandenen Nährstoffe bei der Düngung), dann müsste auf mit P überversorgten Böden sogar die P-Düngung auf Null gesenkt werden. Also noch ein Zusatzgeschenk an die Verursacher von überdüngten Böden bzw. Seen.
  • Stattdessen durften die Bauern im Einzugsgebiet des Zugersees während 25 Jahren (seit Einführung der DZV) ganz offiziell selbst auf überversorgten Böden jedes Jahr bis zu 110% des P-Bedarfs düngen gemäss dem erlaubten 10%-Fehlerbereich, der selbstverständlich nur gegen oben gilt. Jahr für Jahr Fortsetzung der Überdüngung während 25 Jahren erlaubt, so dass offiziell mit „ökologischem Leistungsnachweis“ seit 1997 die P-Überversorgung dieser Böden um bis zu 250% eines jährlichen P-Bedarfs weiter ansteigen durfte. Geschenk über Geschenk… von den Behörden.

Nach 25 Jahren Nicht-Vollzug des Umweltrechts …

… finden die Bauern die Massnahmen eine Zumutung. Dies obwohl das Umweltrecht jetzt nur teilweise zum Vollzug kommt. Was sagen wir betroffene Steuerzahlende dazu?

Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich …

28. Januar 2022
In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

Einst wurde der Ökologische Leistungsausweis (ÖLN) geschaffen. Dieser sollte sicherstellen, dass die Schweizer Bauern ökologisch wirtschaften; er ist Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Wer immer Kritik an den tatsächlichen Verhältnissen äussert, der/die hält zur Antwort: Die meisten Bauern erfüllen den ÖLN und halten sich an die Gesetze. Nur hapert es schon bei den Gesetzen und erst recht bei deren Vollzug durch die Kantone. Wir wissen es längst: Die landwirtschaftlichen Umweltziele werden nicht erreicht.

Löchrige Suisse-Bilanz

Seit die Suisse-Bilanz geschaffen wurde, weiss man, dass sie einem Emmentaler gleicht, viele Löcher hat. Kontrolleure wissen z.B., dass Futter oder Mineraldünger zugekauft werden, ohne dass Bauern diese deklarieren, aber sie haben keine Möglichkeit, dies zu beweisen. Und wenn zweimal monatlich der Futtermittellieferant zum Bergbauern hochfährt, dann ist vermutlich mehr Futter – sprich Dünger – auf dem Betrieb, als die Umwelt erträgt.

Freipass für regelmässige Überschüsse

Hinzu kommt, dass die Suisse-Bilanz den Bauern einen Fehlerbereich von 10% zugesteht. Wenn die Bilanz einmal um 10% überzogen wird, dann wird dies toleriert, denn im nächsten Jahr liegt die Bilanz vielleicht 10% unter dem Soll, durchschnittlich aber bei 100%. Ein Fehlerbereich ist eigentlich: plus oder minus 10%. So mindestens hatten die Fachleute diese Regelung ursprünglich gedacht.

In Wirklichkeit sind viele Böden überdüngt, Bäche, Flüsse und Grundwasser leiden unter den Nährstofflasten, welche man nicht wegreden kann. Und man weiss, dass beschissen wird, massiv beschissen wird!

Das BLW will es wissen

Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat im Jahr 2020 im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) die einzelbetriebliche Methodik der Suisse-Bilanz verwendet, um eine nationale Nährstoffbilanz für den gesamten Schweizer Landwirtschaftssektor zu berechnen. Damit wurde geprüft, ob die Stickstoff- und Phosphorbilanzen aus gesamtsektoraler Sicht eingehalten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass der nationale Stickstoffsaldo die erlaubte Grenze von 110% des Pflanzenbedarfs bei fast allen berechneten Szenarien überschreitet. Dies ist ein Indiz dafür, dass in der Praxis nicht alle Nährstoffmengen korrekt deklariert werden.

Abschaffung 10%-Fehlerbereich

Das BLW möchte den 10%-Fehlerbereich, der von den Bauern als Freipass zu Überschüssen missbraucht wird, schon seit Jahren abschaffen. Im Agrarbericht 2021 schreibt es:

„Die Projektergebnisse unterstreichen die Wichtigkeit einer zukünftig griffigen Mitteilungspflicht beim Einsatz von Mineraldünger und Kraftfutter, aber auch bei der Zu- und Wegfuhr von Grundfutter. Diese Pflicht würde dazu beitragen, dass die effektiven Nährstoffmengen präzise erfasst werden und Saldo-Werte von über 110 % nicht mehr auftreten.

Die Studie zeigt weiter, dass mit einer zusätzlichen Reduktion des Spielraums bei den «ausgewählten Suisse Bilanz-Parametern» und/oder einer «Streichung der 10%-Toleranz» ein zusätzlicher, grosser Beitrag zur Reduktion der N- und P-Düngung und damit auch der Nährstoffüberschüsse geleistet werden kann. Die damit einhergehende Verknappung des Nährstoffangebots würde u.a. auch eine Substitution von importiertem Mineraldünger mit einheimischen Hofdünger bewirken und folglich zu einem effizienteren Umgang mit den Nährstoffen führen.“

Den vollständigen Bericht finden Sie hier:Stickstoffsaldo einer sektoralen Suisse Bilanz, Agrarbericht 2021

Heidis Frage: „Kommen wir mit Selbstdeklaration ans Ziel?“

Parlamentarische Initiative. BLW

19.4480 Interpellatio: Wie ambitioniert ist der bundesrätliche Stickstoff-Absenkpfad tatsächlich? Kathrin Bärtschy

Stickstoff in der Schweizer Landwirtschaft – Ziele und Massnahmen nicht umweltrechtskonform. Vision Landwirtschaft. Vision Landwirtschaft

Der ÖLN ist eine durchzogene Erfolgsgeschichte. Vision Landwirtschaft

Absenkpfade Nährstoff- und Pestizidemissionen. Agrarallianz

Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen begrüssen konkrete Zielvorgabe der Pestizid- und Nährstoffreduktion, Pro Natura 18.8.21

28.1.22 HOME

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Was sagt ‚Die Stimme des Wassers‘ zum Massnahmenplan für sauberes Wasser?

21. August 2021
Biotope leiden unter dem Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.

Biotope leiden unter dem Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.

Am 28. April hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum „Massnahmeplan für sauberes Wasser“ eröffnet. Der Massnahmenplan enthält ein Paket von Landwirtschaftsverordungen im Zusammenhang mit der Parlementarischen Initiative 19.475 „Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“. Die vorgestellten Massnahmen sollen den Schutz von Oberflächengewässern, Biotopen, Grund- und Trinkwasser vor Verunreinigung durch Pestizide gewährleisten.

Das Konsultationsverfahren dauerte bis 18.8.21. Die Stimme des Wasser, 4aqua, ist ein Zusammenschluss von Fachleuten und WissenschaftlerInnen. Diese Organisation hat beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Stellungnahme eingereicht. 4aqua vertritt die Ansicht, dass die Umweltbelastungen durch Pestizide und Nährstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft dringend anzugehen sind, um eine möglichst nachhaltige, energieeffiziente und naturnahe Trinkwassergewinnung zu ermöglichen und die Resilienz, Funktionalität und Artenvielfalt unserer Gewässer wiederzuerlangen. Deshalb würdigt und begrüsst 4aqua das vorliegende Massnahmenpaket auf Verordnungsstufe.

Zusätzliche Schritte sind nötig

Die Massnahmen gehen in die richtige Richtung. Es braucht jedoch zusätzliche Schritte, denn der Klimawandel wird die Belastungen und Defizite unserer Gewässer und Trinkwasserressourcen weiter verschärfen.

  • 4aqua begrüsst die Absenkpfade zu Pestiziden und Nährstoffen. Dass der Bundesrat nun auch bei den Nährstoffen einen verbindlichen Absenkpfad vorsieht, ist für die Gewässerqualität eminent wichtig. Die Absenkpfade für Pestizide und Nährstoffe führen jedoch nicht in der notwendigen Frist zur Einhaltung der Umweltziele Landwirtschaft (UZL) und gehen folglich zu wenig weit. 4aqua fordert, dass die Absenkpfade auch nach 2027 bzw. 2030 fortgeführt werden. Ausserdem sind – für den Fall, dass die gesetzten Ziele verfehlt werden – verpflichtende und zielführende Korrekturmechanismen festzulegen.
  • Lenkungsabgaben auf Pflanzenschutzmittel und Stickstoff: Es gibt weder aus ökologischer noch aus wirtschaftlicher Sicht einen plausiblen Grund, der gegen Lenkungsabgaben spricht.
  • Strengere Vorgaben bei der Pestizidzulassung und -überprüfung. Mittelfristig müssen zum Schutz des Trinkwassers gänzlich pestizidfreie und nährstoffausgeglichene Zuströmbereiche erreicht werden.
  • 4aqua begrüsst die Liste mit den im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht mehr zugelassenen Pestiziden. Allerdings muss die Risikobeurteilung breiter gefasst werden und auch die Risiken für Boden, Luft, den Menschen und weitere Lebewesen (beispielsweise Amphibien und Bienen) umfassen. 4aqua fordert, dass die Liste und die zugelassenen Wirkstoffe alle 4 Jahre aufgrund neuer Erkenntnisse und Monitoringdaten neu bewertet werden. Weiter wird gefordert, dass nicht mehr bewilligte oder verbotene Stoffe innert 3 Monaten nicht mehr auf den Betrieben gelagert werden und der Bund die Rücknahme der Produkte sicherstellt.
  • Die durch den Bund vorgeschlagenen Sonderbewilligungen für Pestizide, deren Wirkstoffe auf der Verbotsliste stehen, lehnt 4aqua kategorisch ab, da sie die Systemumstellungen und Reduktionsbemühungen unterwandern. Vielmehr ist endlich sicherzustellen, dass die in der Direktzahlungsverordnung vorgesehenen präventiven Massnahmen und das Schadschwellenprinzip umgesetzt und überwacht werden.
  • 4aqua begrüsst die Einführung zentraler Informationssysteme zum Nährstoffmanagement und Pestizideinsatz. Die erhobenen Daten müssen aber auch den für die Überwachung der Trinkwasserversorgung resp. des Gewässerschutzes zuständigen Kantonsbehörden zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig mit dem vorliegenden Verordnungspaket sind Inkonsistenzen und Widersprüche zu eliminieren: Dazu gehören die Aufhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Pflanzenschutzmitteln sowie die Reduktion der Pestizid-Einträge in Biodiversitätsförderflächen (BFF), Bioparzellen, Schutzgebiete, Waldränder, Gewässer und dergleichen.

Das PDF der Stellungnahme an das BLW finden Sie hier:

4aqua-Stellungnahme zum „Massnahmenplan Sauberes Wasser“.

19.475 Parlamentarische Initiative „Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren“, Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ständerat vom 29.8.19

Bundesrat lanciert einen Massnahmenplan für sauberes Wasser. Medieninformation vom 28.4.21

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Auch die Biobäuerin und Ständerätin Maya Graf kennt die Umweltgesetze nicht!

9. April 2021
Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen.

Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen. Nachtrag 20.4.23: Den Futterwarenhändler hat das Foto gestört und er hat heute die Löschung verlangt. Juristisch ist gegen das Foto nichts einzuwenden. Damit sich jedoch die Leute von der Firma nicht ärgern (ist nicht gesund!) hat Heidi die Aufschrift überdeckt. Es handelt sich um Import aus Österreich.

Maya Graf sagte gegenüber den Medien mit Blick auf die Trinkwasserinitiative: … Ein weiteres Problem sei, dass Obst-, Gemüse- und Mastbetriebe, die intensiv produzieren und nur wenig Direktzahlungen erhalten, wegen der Initiative ganz auf die Subventionen verzichten könnten und stattdessen die Produktion weiter intensivieren. Die Folge: eine unökologischere Produktion als heute. Diese Gefahr sei real und würde Fortschritte zunichte machen.

Es scheint Heidi, dass Maya Graf, Biobäuerin und Ständerätin Grüne, die Umweltschutz-/Gewässerschutzgesetzgebung nicht kennt. Und viele Bauern und Bäuerinnen sowie ihre VertreterInnen erzählen den gleichen Unsinn, sogar Bettina Dyttrich betet in der WOZ vom 1. April 2021 nach, was man ihr diesbezüglich eingeflüstert hat – ein April-Scherz? Tatsache ist, dass trotz Ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) die Umwelt weiter verschmutzt wird und sich die Nährstoff- und Pestizidsituation in all den Jahren ÖLN nicht gebessert hat, im Gegenteil.

Das Märchen vom strengen ÖLN

Heidi hat sich über die dumme Aussage in der WOZ geärgert „dann dünge ich einfach viel mehr“. Es zeigt sich, dass auch die WOZ-Journalistin Bettina Dyttrich keine Ahnung von der Rechtslage hat. Bezüglich Düngung setzt der ÖLN nicht einmal das Gesetz um! Seit mindestens 15 Jahren ist man sich z.B. einig, dass die 5% Krippenverluste in der Suisse Bilanz ein Witz sind und abgeschafft werden müssten, doch politisch ist es unmöglich, dies zu tun. Dasselbe gilt für die 10% jährlich erlaubtes Überziehen der Nährstoffbilanz. Diese beiden Posten sind nichts anderes als eine Erlaubnis zur Überdüngung. Selbst die Berücksichtigung der Bodenvorräte, wie das die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vorschreibt, wird nicht verlangt. Auch Kontrolleure jammern bisweilen über nicht deklarierte Futterzukäufe oder Dünger.

Beim Ausstieg aus dem ÖLN gibt es nur ein reales Problem: Niemand kontrolliert diese Bauern. Das ist das Grundübel in der Schweiz, dass niemand die Einhaltung des Umweltrechts kontrolliert. Auch bezüglich Pestiziden geht der ÖLN nur wenig über das für alle geltende Recht hinaus. Und hier machen nicht einmal die Nicht-Kontrollen einen wirklichen Unterschied zu den Nicht-ÖLN-Bauern …

Der ÖLN ist eben bei Düngung und Pestiziden zum Teil nicht einmal so streng wie das Umweltrecht, d.h. schon heute bewegen sich intensiv wirtschaftende Bauern eigentlich im illegalen Bereich. Und wem wollen solche Bauern die Ware verkaufen, wo sich doch die Mehrheit der SchweizerInnen für eine ökologischere Landwirtschaft ausgesprochen haben? Werden ihnen die Grossverteiler die Produkte ohne Umweltauflagen zu denselben Preisen abkaufen wie den ÖLN-Bauern? Wohl kaum!

Heidi meint: „Die Intensivierungs-Drohung – der Ausstieg aus dem ÖLN – ist eine Seifenblase! Kennen die Bauern die Gesetze nicht oder wollen sie diese nicht kennen?“

Verkehrte Welt: Warum die Grüne Maya Graf die Trinkwasserinitiative ablehnt und der Freisinnige Christian Wasserfallen sich dafür ausspricht. Aargauer Zeitung vom 9.4.21

Vollgas ohne Geld vom Staat. Bettina Dyttrich vom 1.4.21

Agrarbericht 2019: Viele interessante Zahlen! Heidis Mist vom 7.9.20

Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe. Heidis Mist vom 16.6.19

10.4.21 HOME

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Agrarbericht 2019: Viele interessante Zahlen!

8. September 2020

In der neuen Bündner <a href="&quot;https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/910.150&quot;" target="&quot;_blank&quot;" rel="&quot;noopener&quot;">Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft</a> (KGSchVL) steht in Art. 9 das Folgende: "Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld in den Gewässerschutzbereichen üB und Au/Ao ist für längstens acht Wochen zulässig. Während der Vegetationsruhe, bei Gefährdung der Gewässer und in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3 ist sie untersagt." Ein Misthaufen im Gewässerschutzbereich Ao neben der Landquart in Malans, fotografiert am 3.9.20. Wie lange liegt er schon? Wie lange wird er hier noch liegen?<br /> In der neuen Bündner <a href="https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/910.150" target="_blank" rel="noopener">Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft</a> (KGSchVL) steht in Art. 9 das Folgende: "Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld in den Gewässerschutzbereichen üB und Au/Ao ist für längstens acht Wochen zulässig. Während der Vegetationsruhe, bei Gefährdung der Gewässer und in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3 ist sie untersagt

In der neuen Bündner Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) steht in Art. 9 das Folgende: „Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld in den Gewässerschutzbereichen üB und Au/Ao ist für längstens acht Wochen zulässig. Während der Vegetationsruhe, bei Gefährdung der Gewässer und in den Grundwasserschutzzonen S2 und S3 ist sie untersagt.“ Ein Misthaufen im Gewässerschutzbereich Ao neben der Landquart in Malans, fotografiert am 3.9.20. Wie lange liegt er schon? Wie lange wird er hier noch liegen?

Es lohnt sich immer einen Blick in den Agrarbericht des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu werfen, denn es gibt regelmässig auch Informationen zum Einfluss der Landwirtschaft auf die Umwelt.

Die wichtigsten Agrarumweltindikatoren

Direkt-Download

Direkt-Download, Excel-Tabelle

Das BLW schreibt: „Das Gesamtbild zeigt deutliche Rückgänge der Emissionen, der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse (Input minus Output) und des Energieverbrauchs zwischen 1990 und 2000. Abgesehen von Energieverbrauch und -produktion, die beide zunahmen, stagnieren die Agrarumweltleistungen seit Beginn der 2000er-Jahre.“

Einträge von Stickstoff in die Gewässer

Obwohl das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das BLW 2008 Umweltziele für die Landwirtschaft festgelegt hatten, änderte sich diesbezüglich nur wenig. So heisst es im Statusbericht 2016, Seite 67 betreffend Teilziel 2 Einträge von Stickstoff in die Gewässer: „Der hohe Stickstoffüberschuss der Schweizer Landwirtschaft ist der Hauptgrund dafür, dass das Umweltziel nicht erreicht wird … Mit der Agrarpolitik 2014–2017 werden Anreize gesetzt, um diese Entwicklung zu stoppen … Die Agrarpolitik 2014–2017 hat im Bereich Stickstoff zum Ziel, bis 2017 gegenüber 2007/09 die Stickstoffeffizienz von 29 auf 33% zu erhöhen und die Stickstoffbilanzüberschüsse von 112000 Tonnen Stickstoff auf 95000 Tonnen zu senken.“ Das sind 15 Prozent! Trotz zusätzlicher „Anreize“, d.h. Steuergelder, kein Fortschritt. Das Ziel wurde weit verfehlt!

Mogelpackung „Ökologischer Leistungsnachweis“

Interessant wird es, wenn man in der Grafik schaut, was sich seit der Einführung des Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) 1997, ausser dem gestiegenen Energieverbrauch, noch verändert hat. Die Ammoniak-Emissionen haben leicht abgenommen; das festgesetzte Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent wird, wenn wir weitermachen wie bisher, in diesem Jahrhundert nicht erreicht. Einzig beim Phosphor hat der Überschuss auch nach 1997 einigermassen klar abgenommen. Aber sonst erfolgten praktisch alle Verbesserungen vor der Einführung des ÖLN. Daraus schliesst Heidi, dass der ÖLN eine riesige Mogelpackung ist, die nur dazu dient, dass man die Subventionen nicht mehr WTO-widrige bezeichnen kann.

„Ökologischer Leistungsnachweis“ tönt gut, tönt nach Optimum, was perfid ist, denn, was soll man da noch verbessern, wenn alles top ist? Er enthält aber nur mehr oder weniger das, was vorher schon war. Seit 20 Jahren gab es also wenig Fortschritt.

Neue Ziele lösen die Problem nicht!

Nun redet man von neuen Zielen und neuen Zahlen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat sogar die Agrarpolitik 22+ blockiert. Aber wo bleiben die dringend nötigen Veränderungen wie die Reduktion der Tierbestände? Die Reduktion der Futtermittelimporte? Eine standortgerechte Nutzung?

PolitikerInnen schweben in den Wolken und wollen von dort die Realität nicht sehen! Sie schlucken Geld und versprechen das Blaue vom Himmel, während das BLW Jahr für Jahr einigermassen klaren Wein einschenkt. Es gibt nicht die Ausrede „Wir haben es nicht gewusst.“

Heidi meint: Es ist höchste Zeit, die grossen Probleme anzupacken, und zwar energisch!

Umweltziele Landwirtschaft, Statusbericht 2016

Agrarumweltindikatoren (AUI). Agrarbericht 2019. Bundesamt für Landwirtschaft

Agrarbericht 2019. Bundesamt für Landwirtschaft

Bündner Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL), gültig ab 1.1.20

7.9.20 HOME

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Pestizide: Alles unter Kontrolle

4. September 2019

NaNa: Where Have All the Flowers Gone ist ein Antikriegslied, 1955 von Pete Seeger geschrieben. Es wurde von Max Colpet unter dem Titel Sag mir wo die Blumen sind ins Deutsche übertragen. NaNas Version:

Sag mir wo die Pestizide sind, wo sind sie geblieben?
Sag mir wo die Pestizide sind, was ist geschehen?
Sag mir wo die Pestizide sind, Bauern spritzten sie geschwind!
Wer wird das BLW verstehen?
Wer wird das BLW verstehen?

30.8.19 Beobachter – Die Stunde der Schönschwätzer:

Andreas Bosshard, Vision Landwirtschaft, Zitate aus dem Beobachter-Artikel: „«In der Schweiz sind Pestizide verhältnismässig günstiger als anderswo. Die Hemmschwelle ist kleiner, lieber etwas zu viel als zu wenig Pestizide einzusetzen».

Es sei tatsächlich schwierig, den Pestizidverbrauch international zu vergleichen. Das hänge mit der miserablen Datenlage zusammen. «Sie ist in der Schweiz viel schlechter als in den meisten EU-Staaten, wir sind hier auf einem Drittweltniveau.»

So weiss niemand, wie viel Pestizide die Schweizer Bauern wirklich spritzen. Zwar melden knapp 300 Bauern ihre Verbrauchsdaten dem Bund freiwillig; er rechnet daraus den landesweiten Pestizidverbrauch für den Anbau von Weizen, Äpfeln oder Kartoffeln hoch. Doch mit dieser Methode können die Behörden nur ungefähr die Hälfte des Schweizer Pestizidabsatzes erklären. Rund 1000 Tonnen verkaufte Mittel verschwinden jedes Jahr auf den Feldern, ohne dass sie in der Statistik auftauchen. Das bestätigt die eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope.

Die Daten sind zudem lückenhaft und zeigen möglicherweise einen viel zu tiefen Verbrauch. Zum Gemüse­anbau fehlen die Angaben ganz – dort werden besonders viele Pestizide eingesetzt.

Bei Weinreben basiert die ­landesweite Hochrechnung auf nur 15 Meldungen. Darunter ist kein einziger Winzer aus dem Wallis, obwohl dort Pestizide oft grossflächig per Helikopter versprüht werden. Das Bundesamt für Land­wirt­schaft will nun mehr Bauern dazu bringen, ihren Verbrauch zu melden, damit man repräsentative Aussagen für alle Kulturen machen kann.“

Wieso keine Aufzeichnungspflicht und Kontrolle?

Wer spritzt was wo? Ökologischer Leistungsnachweis: Fast alles muss dokumentiert und beziffert werden, nur der Pestizidverbrauch nicht??? Mit Ressourceneffizienzbeiträgen will man nun die sanfte Tour fahren. So gibt es für Teilverzicht auf Herbizide im Obst- und Rebbau 200 Franken pro Hektare und Jahr, für Vollverzicht 600 Franken. Bei einem Vollverzicht auf Fungizide erhalten die Bauern 200 bzw. 300 Franken pro Hektare und Jahr.

Jede Apotheke muss den Inhalt des Giftschranks und Abgaben streng unter Kontrolle halten. Die Bauern geniessen Freiheit.

Helikoptersprühflüge: Heidis 10 Artikel über Helikoptersprühflüge

Marlene Dietrich – Sag mir, wo die Blumen sind, youtube

4.9.19 HOME

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Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe

16. Juni 2019

Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) ist bei Nährstoffen überhaupt nicht schärfer als das Umweltrecht. Betriebe, welche aus dem ÖLN aussteigen, können nicht wesentlich intensivieren, denn sonst verstossen sie gegen die Umweltschutzgesetzgebung.

Hier die Gesetzesgrundlagen:

  • Gewässerschutzgesetz Art. 14: Auf jedem Betrieb mit Nutztierhaltung ist eine ausgeglichene Düngerbilanz anzustreben.
  • Die Düngungsempfehlungen sind zu berücksichtigen. Grundlagen für die Düngung. Diese gelten für ALLE Betriebe.
  • Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist sogar strenger als der ÖLN. Heidis Frage: „Wie ist das möglich?“
    Die ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze Absatz 1 schreibt zusätzlich zum ÖLN vor: Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
    a) die im Boden vorhandenen Nährstoffe

ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze

1 Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
a die im Boden vorhandenen Nährstoffe und den Nährstoffbedarf der Pflanzen (Düngungsempfehlungen);
b den Standort (Pflanzenbestand, Topografie und Bodenverhältnisse);
c die Witterung;
d Beschränkungen, die nach der Gewässerschutz-, der Natur- und Heimatschutz- oder der Umweltschutzgesetzgebung angeordnet oder vereinbart worden sind.
2 Wer über Hofdünger verfügt, darf Recycling- und Mineraldünger nur verwenden, wenn der Hofdünger nicht ausreicht oder sich nicht eignet, um den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken.
3 Schadstoffeinträge in landwirtschaftlich genutzte Böden sind soweit wie möglich zu vermeiden.

 

Direktzahlungsverordnung (DZV), Art. 13 Ausgeglichene Düngerbilanz

1 Die Nährstoffkreisläufe sind möglichst zu schliessen. Anhand einer Nährstoffbilanz ist zu zeigen, dass kein überschüssiger Phosphor und Stickstoff ausgebracht werden. Die Anforderungen für die Erstellung der Nährstoffbilanz sind in Anhang 1 Ziffer 2.1 festgelegt.
2 Die zulässige Phosphor- und Stickstoffmenge bemisst sich nach dem Pflanzenbedarf und dem betrieblichen Bewirtschaftungspotenzial.
3 Zur Optimierung der Düngerverteilung auf die einzelnen Parzellen müssen auf allen Parzellen mindestens alle zehn Jahre Bodenuntersuchungen nach Anhang 1 Ziffer 2.2 durchgeführt werden.

 

Unzulängliche Suisse-Bilanz

Es gilt aber auch die folgende Regelung zur viel gelobten, kaum kontrollierbaren Suisse-Bilanz:

Die Phosphor- und Stickstoffbilanz darf gesamtbetrieblich je einen Fehlerbereich von höchstens +10 % des Bedarfs der Kulturen aufweisen. Das kann sich summieren! Die Kantone können für bestimmte Gebiete und Betriebe strengere Regeln verordnen. Und wer kontrolliert das im Detail?

Heidi meint: „Dass die Kantone SOLCHES mehrheitlich unterlassen werden, zeigt der Grundton der Stellungnahme der Landwirtschaftsdirektoren (LDK) zu AP22+. Auch weiss Heidi von Kontrolleuren, dass der nicht deklarierte Zukauf von Futtermitteln mindestens in einem Kanton zugenommen hat. Die Kontrolleure wollten mehr Kompetenzen für die Überführung der Sünder, doch das zuständige Landwirtschaftsamt lehnte ab.

Landwirtschaftsdirektoren kennen Gesetze nicht

Die Kantone wollen Ziele, Ausmass und Agenda der Umsetzung der Schutzgesetzgebungen selber bestimmen. Die LDK lehnt es ab, die gesamte Schutzgesetzgebung zur Voraussetzung oder zum Bestandteil des ÖLN zu machen. Offenbar kennen die Landwirtschaftsdirektoren die Gesetzte schlecht, denn schon heute ist die Erfüllung der Vorgaben von Umweltschutz-, Tierschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung Voraussetzung für den kürzungsfreien Bezug von Direktzahlungen, siehe DZV, Art. 2.11 Zweck. Kürzungen sind halt kein Thema, das die Landwirtschaftsdirektoren interessiert!

Die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren kennen nicht einmal das Landwirtschaftsgesetz (LwG), schreiben sie doch in ihrer Stellungnahme zu AP22+: „Das Landwirtschaftsgesetz ist ein Gesetz zur Förderung der Landwirtschaft.“ Hallo Landwirtschaftsdirektoren, lest doch einmal Artikel 1 des LwG, Zweck, da steht nichts von „Förderung der Landwirtschaft“!

Hohes Nährstoffniveau Schweiz

Weiter ist die LDK der Ansicht, dass das Nährstoffniveau der Schweiz und die Tierbestände nicht „viel zu hoch“ seien; sie stellt dies als „Behauptung“ hin, räumt aber ein: „Auf der einzelbetrieblichen Ebene muss eine Nährstoffbilanz gerechnet werden. Weist sie Überschüsse auf, werden die Direktzahlungen gekürzt. Um diesen Ausgleich zu bewerkstelligen, muss Hofdünger zu- oder weggeführt werden. Dies wird mit dem Tool HOFUFLU überwacht. Dieses einleuchtende und mit relativ wenig Aufwand zu administrierende System hält sowohl die Umwelt wie auch die unternehmerische Freiheit hoch. In der Tat hat dieses System auch Mängel. So werden Mineralstoffdünger sowie Futter Zu- und Verkäufe kaum erfasst. Und eine Kontrollrechnung für die ganze Schweiz fehlt.“ Das Tool heisst übrigens „HODUFLU“ nicht „HOFUFLU“, aber das ist wirklich nur ein kleines Detail.

Voilà! Und die Direktoren meinen, dass mit der Digitalisierung das Problem gelöst sei. Doch wir zahlen mit Steuern weiterhin den Abtransport von Gülle aus der Umgebung der innerschweizer Seen, etwas Sempachersee und sind Europa-Vize-Meister bei den Ammoniakemissionen!

Wo bleibt die Ökologisierung gemäss Volkswille?

Es überrascht nicht, dass die LDK Lenkungsabgaben auf Mineralstoffdüngern, Futtermitteln und Hofdüngerabnahmeverträgen ablehnt. Und „Die Forderung, in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) den maximalen Tierbesatz von 3 auf 2 DGVE herabzusetzen und die Anzahl Nutztiere pro Betrieb und Hektare einzuschränken, lehnt die LDK kategorisch ab. Diese Forderung stammt direkt aus der TWI“ (TWI = Trinkwasserinitiative). 

Lesen Sie die LDK-Stellungnahme!

Es lohnt sich, die Stellungnahme der LDK zu lesen, denn es gibt ein paar Stellen, die schon fast zum Lachen sind: Etwa schreibt die LDK von Biodiversitätsforschung, welche durch die „BAFU-eigene Forschungsanstalt“ zu erledigen sei. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verfügt über eine eigene Forschungsanstalt (Agroscope), hingegen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nicht!

Und zu den Regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS) heisst es: „Regionale landwirtschaftliche Strategien (RLS) und Beiträge für standortangepasste Landwirtschaft bedingen einander. Das eine gibt es nicht ohne das andere. Die RLS ist auch nicht das Gefäss, wo sich der Naturschutz austoben kann.

Nicht fehlen darf: „Für die Kantone wie auch für die Landwirtschaft selbst ist die Förderung der unternehmerischen Freiheiten der Betriebe zentral. Mit den Vorschlägen zur AP22+ wird aber leider eher das Gegenteil erreicht …“ Wie sagte doch einmal ein junger Bergbauer zu Heidi: „Wir brauchen keine Direktzahlungen, wir brauchen Freiheit!“

Fake-News

Und noch ein Müsterchen. Unter „Weiteres“: Die Vorlage zielt grossenteils darauf ab, auf bevorstehende Initiativen und auf eingereichte Postulate zu antworten. Dieses reaktive statt proaktive Vorgehen zeugt von wenig Vertrauen in das aktuelle System und die bereits erreichten Fortschritte. Anstelle dieser defensiven Haltung sollte insbesondere die Kommunikation gegenüber den Konsumenten intensiviert und optimiert werden. Die Leistungen der Landwirtschaft sollen transparent kommuniziert werden. Damit hätten Initianten wohl grössere Probleme, mit fadenscheinigen Argumenten die nötige Anzahl Unterschriften zusammenzutragen.

Und wie komunizieren die Landwirtschaftsdirektoren die nachgewiesenermassen bestehenden Umweltverschmutzungen durch die Landwirtschaft? Wohl lieber nicht! Und wo ist der Fortschritt in Umweltbelangen?

Der gute Ruf der Landwirtschaft basiert in erster Linie auf dem Wirtschaften jener Bauern, die bereits unter den heutigen Rahmenbedingungen erfolgreich ökologisch produzieren. Die Grossverteiler sorgen für die entsprechende Kommunikation.

Auswirkungen durch ÖLN-Ausstieg

Wenn Bauern aus dem ÖLN aussteigen, dann dürfen sie, was die Nährstoffe anbetrifft, gar nicht intensiver wirtschaften als es der ÖLN vorsieht. Tun sie das, dann verletzen sie Umweltrecht.

In die Illegalität abtauchen?

Das BLW und seine Forschungsanstalt Agroscope, der Schweizer Bauernverband und viele weitere Organisationen gehen also davon aus, dass die Bauern tief in die Illegalität absinken werden, falls die Trinkwasserinitiative angenommen wird. Das ist offenbar für sie so in Ordnung. Halten die Bauern das Recht nur ein, wenn sie dafür zusätzlich Geld erhalten?

Aufgrund Heidis Beobachtungen im Gewässerschutz, bewegt sich ein nicht unbedeutender Teil der Bauern in der Illegalität, geschützt von Ämtern. Andere Bauern verhalten sich auch ohne Kontrollen gesetzeskonform, ihnen dankt Heidi.

Das Problem: Im ÖLN wird die Einhaltung von Umweltvorschriften nur minimal kontrolliert, ausserhalb des ÖLN gar nicht. Sanktioniert wird selten. Das gilt es in Anbetracht der verschmutzten Umwelt zu ändern!

Heidis Fazit: Wenn die Umwelt- und Heimatschutzgesetzgebung vollzogen werden, dann ist es betr. Nährstoffe ziemlich egal, ob die Bauern aus dem ÖLN aussteigen oder nicht! Also, Landwirtschafts- und Umweltdirektoren, an die Vollzugsarbeit! Das erwarte ich von euch, dafür trägt ihr von Gesetzes wegen die Verantwortung und dafür bezahle ich euch!

Vorschau: Das BLW lügt: Ökologischer Leistungsnachweis: Pestizide

Vorschau: ÖLN-Aussteiger und Produkte-Absatz

Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren vom 1.3.19 (Witzig ist: Die Stellungnahme der LDK hat die Nummer 5070. Wenn man „5070“ im mehr als 8’000-seitigen PDF sucht, dann kommt man beim Forschungsinstitut für biologischen Pfalnzenbau vorbei, denn Frick hat die Postleitzahl 5070!)

Direktzahlungsverordnung (DZV)

Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Gewässerschutzgesetz (GSchG)

Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Heidis Mist vom 5.8.16

Die täglichen Lügen, Heidis Mist vom 8.11.12

16.6.19 HOME

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Die Bauern haben Angst … Wir schützen, was wir lieben (2)

25. Februar 2019

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 4.2.19 die Verkaufsstatistik von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz für 2008 bis 2017 veröffentlicht. Gerechnet wird in Tonnen, obwohl diese Art von Statistik seit Jahrzehnten kritisiert wird. Im Tagesanzeiger vom 23.2.19 hat Stefan Häni das Thema aufgenommen – höchste Zeit für Heidi, den angefangenen Artikel fertigzuschreiben!

Das BLW stellt für die Gesamtverkaufsmenge seit 2013 einen Abwärtstrend fest, besonders bei Herbiziden. Die Glyphosat-Verkäufe haben gegenüber 2008 um 45% abgenommen. Auch die Menge der Pestizide, die ausschliesslich in der konventionellen Landwirtschaft angewendet werden dürfen, ist rückläufig. Dagegen nimmt die Menge der Pestizide zu, die sowohl in der biologischen als auch in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden können.

Die Gründe für diesen Trend dürften vielfältig sein. Daher ist es nicht möglich, daraus konkrete Schlüsse zu ziehen:

  • Die Verkaufszahlen stammen von den Firmen, die Pestizide verkaufen. Eine Prüfung der Angaben ist nicht möglich.
  • Eine Pestizid-Verkaufsstatistik in Tonnen sagt nichts, aber auch gar nichts aus über die Umwelt- und Gesundheitsbelastung.
  • Die Bauern sind durch die vielen Medienberichte über negative Auswirkungen sensibilisiert, z.B. Glyphosat.
  • Die Bauern machen sich Sorgen um ihre Gesundheit sowie jene der Familie und der Angestellten.
  • Die Bauern halten sich vermehrt an die Vorgaben des Ökologischen Leistungsnachweises. Sie müssen/müssten sie einhalten, wenn sie Direktzahlungen erhalten wollen. Das betrifft fast alle Bauern.
  • Die Bauern probieren weniger schädliche Bio-Mittel aus.
  • Die Bauern beachten vermehrt die Pufferstreifen, welche sie eigentlich schon lange einhalten müssten.
  • Die Bauern fühlen sich beobachtet, fahren daher nicht mehr so gerne mit der Spritze aufs Feld, besonders dann, wenn sie einen Schutzanzug tragen müssen/müssten.
  • Es gibt mehr Bio-Bauern. Sie beweisen, dass es anders auch geht.
  • Die Witterung war zumindest im 2018 günstig für das Weglassen von Spritzungen nach Spritzplan.
  • Angst vor dem Erfolg der Pestizid- und Trinkwasserinitiative.
  • Angst vor Image-Einbusse.
  • Mag sein, dass auch der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundes eine gewisse Wirkung zeigt.
  • Verunsicherung über die Belastung/Zerstörung der Produktionsgrundlagen durch Gifte.
  • Auch die Bauern lieben Bienen.

Es wird interessant sein zu sehen wie sich die Zahlen in den nächsten Jahren entwickeln, besonders dann, wenn im BLW endlich an einer aussagekräftigeren Statistik gebastelt wird.

Neuer Internet-Auftritt der Initiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide"

Neuer Internet-Auftritt der Initiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“

Soeben angelaufen ist die Kampagne der Initiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“: #LebenstattGift.

Verkaufsstatistik von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz, Medienmitteilung des Bundesamts für Landwirtschaft vom 4.2.19

Bauern kaufen weniger Pestizide – wie schädlich sie sind, bleibt offen, Stefan Häne, Tagesanzeiger vom 23.2.19

Volksentscheid ohne saubere Grundlage, Stefan Häne, Tagesanzeiger vom 22.2.19

Die Bauern haben Angst … Wir schützen, was wir lieben, Heidis Mist vom 25.1.19

Die Bauern haben Angst … 0-Parzellen, Heidis Mist vom 20.1.19

25.2.19 HOME

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Gewässerschutz: Cloud-Tigerli basteln!

8. Januar 2018

Oberengadiner Misthaufen auf Wiese in Cinuos-chel-Brail, fotografiert am 22.2.17. Copyright: Céline. Siehe auch <a href="https://map.search.ch/Cinuos-chel-Brail,staziun-Haltestelle?pos=797916,168522&amp;z=4096" target="_blank" rel="noopener">Karte map.search</a>.

Oberengadiner Misthaufen auf Wiese in Cinuos-chel-Brail, fotografiert am 22.2.17. Copyright: Céline. Siehe auch Karte map.search.

Alle drängen in die Cloud, auch die Behörden (Cloud Computing-Strategie Schweiz, Ziel: für Behörden Cloud erschliessen und Risiken minimieren). Nun kann z.B. ein Bundesamt Fehler in einem in der kalifornischen Cloud erstellten Dokument nicht mehr korrigieren, wenn es zurück in der Heimat ist. Heidis Frage: „In welcher Cloud sind unsere Gesetze und Verordnungen abgelegt?“ Manchmal wäre es gut, wenn der Bundesrat keine Änderungen anbringen könnte.

Pestizide: Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte

Über Papier-Tiger im Gewässerschutz schrieb Beatrix Mühlethaler am 13.12.17 im Infosperber: „Pestizide theoretisch letzte Wahl, real überall. Schweizer Bauern erhalten Direktzahlungen für naturverträglichen Pflanzenschutz. In Realität aber vergiften sie die Natur:

«Beim Schutz der Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Verunkrautung sind primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden.» So steht es in der Direktzahlungsverordnung des Bundes. Demnach dürften die Bauern zur Pestizidspritze erst greifen, wenn ein Schaden droht. Diese Bestimmungen gelten für alle Bauern, die Direktzahlungen beanspruchen. Und das sind über 95 Prozent der Betriebe in der Schweiz. Als Entgelt für die Leistungsentschädigung könnte die Bevölkerung somit erwarten, dass Bauern hierzulande mit Pestiziden keine Umweltschäden anrichten.“

Nährstoffe: Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte

 

Am 2.11.17 verteilte der Bauer den Mist, welchen Céline schon am 22.2.17 fotografiert hatte. Er lag also mehr als acht Monate auf der Wiese, statt maximal sechs Wochen wie vorgeschrieben. Am 27.12.17 war am selben Ort wieder ein Häufchen, schneebedeckt. Wohin versickern Stoffe wie Nitrat? Alle haben es gesehen, niemand hat reklamiert. Nicht weit weg lag ein grösserer Misthaufen ebenfalls monatelang auf der Wiese neben dem Bauernhof.

Am 2.11.17 verteilte der Bauer den Mist, welchen Céline schon am 22.2.17 fotografiert hatte. Er lag also mehr als acht Monate auf der Wiese, statt maximal sechs Wochen wie vorgeschrieben. Am 27.12.17 war am selben Ort wieder ein Häufchen, schneebedeckt. Wohin versickern Stoffe wie Nitrat? Alle haben es gesehen, niemand hat reklamiert. Nicht weit weg lag ein grösserer Misthaufen ebenfalls monatelang auf der Wiese neben dem Bauernhof.

Ähnlich wie bei den Pestiziden sieht es bei den Nährstoffen aus. Die Eawag schrieb am 11.12.17 in ihrem Newsletter: „Die Zusammensetzung der Blaualgen in den Seen am Alpenrand wird seit fast 100 Jahren immer gleichförmiger. Profiteure der Klimaerwärmung und des zeitweiligen Nährstoffüberangebots sind dabei vor allem Arten, die sich sehr schnell an Veränderungen anpassen können und potentiell giftig sind.“ Was sagt der Aktionsplan Biodiversität dazu?

Das ist nur ein Beispiel von vielen. Der Sempachersee wird seit Jahrzehnten auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet bzw. Gülle wird abtransportiert: 30 Jahre Sempachersee-Sanierung, Heidis Mist vom 28.12.13.

Selbst Kontrolleure beklagen die Lage: Frisieren von Nährstoffbilanzen, Pufferstreifen-Verletzungen, Ableitung von Abwässern in Gewässer, gesetzeswidrige Lagerung von Hofdünger usw. Heidis LeserInnen wissen, dass ihre veröffentlichten Beispiele keine Ausnahmen sind, wie gewisse Bauernvertreter es gerne sehen, sondern in einigen Kantonen häufig oder gar die Regel. Auch bei den rekordverdächtigen Ammoniak-Emissionen tut sich (ausser Forschung und Information) wenig.

Direktzahlungen werden regelmässig auch an Nichtberechtigte ausbezahlte. Hier könnte der Bund viel Geld sparen.

Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern, Heidis Mist vom 14.6.11

Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte? Heidis Mist vom 13.2.14

… und viele Artikel mehr! Siehe auch Heidis Wünsche.

Der Bund hat die Oberaufsicht

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Foto vom 6.4.16. Copyright: Céline

Lange liegt der Mist schon auf der Wiese, der Witterung ausgesetzt. Vlies schützt nur beschränkt vor dem Versickern von Stoffen. Google Street View zeigt schon im September 2014 am gleichen Ort einen Misthaufen.

Lange liegt der Mist schon auf der Wiese, der Witterung ausgesetzt. Vlies schützt nur beschränkt vor dem Versickern von Stoffen. Google Street View zeigt schon im September 2014 am gleichen Ort einen Misthaufen.

In Artikel 46 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) heisst es unter Punkt 1: „Der Bund beaufsichtigt den Vollzug dieses Gesetzes“. Wer ist der Bund? Wer immer es ist, er übt sich in vornehmer Zurückhaltung, denn die Kantone mögen es nicht, wenn „der Bund“ an ihrer „Selbständigkeit“ knabbert, auch wenn die Schäden auf Kosten des Volkes und der Umwelt hoch sind. Heidi meint: „Das muss sich ändern! Gesetze, Anforderungswerte und Vollzugshilfen allein bewirken keinen Vollzug.“

Besserer Vollzug durch neue Pestizid-Anforderungswerte für oberirdische Gewässer?

Statt den Kantonen ins Gewissen zu reden, schickt das BAFU höhere (auch tiefere) Anforderungswerte für Pestizide in Oberflächengewässern in die Vernehmlassung (GSchV). Dies in der Hoffnung auf einen besseren Gesetzesvollzug. Das ist naiv! Das ist ein Cloud-Tigerli. 27 Jahre alt ist das Gewässerschutzgesetz, noch heute funktioniert der Vollzug Landwirtschaft in vielen Kantonen unzureichend oder gar nicht. Die Kantone haben kein Geld, die Kantonschemiker klagen über Stellenabbau, der Kanton Waadt hat kein Geld für weitere Sanierungsprojekte gemäss GSchG Art. 62a und er ist nicht der einzige.

Häufig werden Vollzugsaufgaben den Gemeinden delegiert, welche oft weder den Willen, die Ressourcen noch das Fachwissen für den Vollzug haben. Welches Verkehrschaos hätten wir, wenn im Strassenverkehr die Einhaltung der Gesetze nicht regelmässig kontrolliert und Vergehen sanktioniert würden? Hier wie dort gibt es Tote.

Wo ist der wissenschaftliche Beweis?

Bei den neuen Anforderungswerten dürfte es sich grösstenteils um die „Herleitung“ aus Publikationen handeln, also nicht um „wissenschaftliche Beweise“ wie das gerne kommuniziert wird. Echte wissenschaftliche Nachweise sind schwierig und kostspielig. Im Dokument zur Einführung der neuen Anforderungswerte heisst es klipp und klar:

„… Wichtige Kriterien zur Auswahl der finalen Kandidaten waren zum einen eine prognostizierte Relevanz – so wurden z.B. Substanzen nicht ausgewählt, die in der Schweiz nicht mehr zugelassen sind – und zum anderen, dass sich die ausgewählten Stoffe ohne teure und aufwendige Spezialmethoden von den kantonalen Laboren messen lassen, da die Überwachung der Gewässerqualität Aufgabe der Kantone ist.“

Die Beurteilung von Pestiziden basiert zu einem Teil auf den Unterlagen des Zulassungsverfahren, d.h. auf Dokumenten der Industrie, im Weiteren auf Forschungsarbeiten zahlreicher Institutionen sowie den EU-Daten. Heidi unterstützt die Forderung nach einer unabhängigen Zulassungsinstanz. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist nicht unabhängig.

Umweltqualitätskriterie: Herleitung von numerischen Anforderungen für die Gewässerschutzverordnung

Anreicherung in der Nahrungskette?

Für Wasserlebewesen sind die neuen Werte angeblich sicher. Und für die Vögel, die das Wasser trinken oder fischen, Frösche verspeisen, für Wildtiere aller Art? Akkumulieren sich gewisse Pestizide in den Sedimenten? Versickern sie ins Grundwasser? Anreicherung in der Nahrungskette? Hier hört die „Weisheit“ bzw. Wissenschaft auf. Stichproben des WWF haben hohe Werte in Fischen gezeigt: Pestizide in Schweizer Fischen gefunden, Tagesanzeiger vom 17.12.17.

Vorsorgeprinzip: Lernen aus der Vergangenheit

Es zeigt sich immer wieder, dass nicht mehr zugelassene Pestizide verwendet werden (auch Bauern kaufen ennet der Grenze ein oder sie legen vor dem Verkaufsverbot noch ein grosses Lager an) oder es tauchen längst verbotene Substanzen plötzlich „völlig unerwartet“ im Grundwasser auf. Daher sollte das Vorsorgeprinzip beachtet werden.

Es wäre zu teuer, all die Wirkstoffe und Formulierungen zu untersuchen, geschweige denn die Mischungen. Also muss man in erster Linie ansetzen bei den Vorschriften wie „Anwendung gemäss neuester Technik“, Kontrolle, Verbote usw. Etwa risikobasierende Kontrollen der Pufferstreifen zur „Spritz- oder Güllezeit“, was landwirtschaftliche Kontrolleure bereits vergeblich gefordert haben, denn es stört diese Landwirte, dass ihre Kollegen die Gesetze so unverfroren missachten „dürfen“. Protokollführung über jede einzelne Anwendung mit Angabe der behandelten Fläche sollte eingeführt werden sowie Einführung eines Registers für Pestizidverkäufe.

Änderung des Direktzahlungssystems nötig

Das Gewässerschutzgesetz enthält gute Artikel zum Schutz der Umwelt:

  •  Art. 3 Sorgfaltspflicht: Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.
  • Art. 3a Verursacherprinzip: Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
  • Reinheitsgebot: Die Gewässerschutzgesetzgebung verbietet jede Verunreinigung im Sinn von Art. 4 Bst. d des Gewässerschutzgesetzes (GSchG), die nicht ausdrücklich erlaubt ist. Eine Verunreinigung des Wassers liegt vor bei einer nachteiligen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderung des Wassers. Als „nachteilig“ zu qualifizieren ist jede messbare Mehrbelastung gegenüber dem Ausgangszustand, d.h. unabhängig vom ursprünglichen Reinheitsgrad des Wassers. Kommentar zum Gewässerschutzgesetz.

Statt die Bauern dafür zu bezahlen, dass sie die Gewässer weniger verschmutzen, müsste man sie zur Rechenschaft ziehen für Verschmutzungen, wobei die Überführung von Tätern bei Pestizidbelastungen von Gewässern nicht einfach ist; beim Grundwasser noch schwieriger. Aber wieso versucht man es nicht?

Ganz ohne Umweltverschmutzung kann Landwirtschaft wohl nicht betrieben werden, aber die heutige hohe Belastung von Luft, Boden und Wasser lässt sich sehr wohl durch gute landwirtschaftliche Praxis massiv vermindern. Ein erstrebenswertes Ziel ist eine Landwirtschaft frei von Pestiziden.

Unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide. Offener Brief der Allianz Pestizidreduktion an Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann vom 27.9.17

Lösung Grenzwert-Überschreitungen: Grenzwert erhöhen! Heidis Mist vom 9.12.17

Die perfiden Spielchen mit den Grenzwerten, Heidis Mist vom 10.12.17

Cypermethrin oder der Glaube der Ämter an ihre Anforderungswerte, Heidis Mist vom 14.12.17

Neue Anforderungswerte für oberirdische Gewässer: Cartoon von NaNa, Heidis Mist vom 21.12.17

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Schöne Pufferstreifen in Dänemark!

19. Juni 2017

„In Dänemark sind die Pufferstreifen durchwegs schön“, schreibt ein Schweizer Tourist. Er hat einige fotografiert und Heidi geschickt. Im Hintergrund das Wassermobil. Er und seine Frau werden damit ab Ende Juli in der Schweiz unterwegs sein und Unterschriften für die Trinkwasser-Initiative sammeln.

Vorschrift in der Schweiz für Direktzahlungsempfänger: 50 cm Grasstreifen entlang von Wegen und Strassen gemäss Ökologischem Leistungsnachweis.

Zwei besonders hässliche Schweizer Pufferstreifen. Kontrolliert wird ja nicht!

19.6.17 HOME


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