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Heidelbeeren aus Chile, Fleisch-Aktionen …

15. Januar 2022
Heidelbeeren aus Chile: klimaschädlicher Transport

Heidelbeeren aus Chile: klima- und umweltschädlicher Transport. Transporte werden regelmässig in Ökobilanzen verniedlicht.

Liebe Heidi

Auch ich staune immer wieder über Angebote unserer „ökologischen“ Grossverteiler, habe ein paar Fotos für dich gemacht, vielleicht kannst du sie brauchen.

Das Angebot von Frischprodukten aus aller Welt hat stark zugenommen, Fleischaktionen sind schon lange Standard und Beschriftungen sind immer wieder zum Lachen, etwa bei COOP Erdnüsse „Hergestellt in der Schweiz“!

Es gibt so viele Möglichkeiten, saisonale Produkte aus der Region zu kochen, alte und neue Kochbücher zeigen wie. Und, was heisst schon aus der Region. Ein Gemüsebauer bei Lausanne erzählte mir einmal, er habe zu viel Kopfsalat gehabt. COOP oder Migros – ich weiss es nicht mehr sicher – war so nett und hat ihn (billig) gekauft. Der Kopfsalat wurde nach Kerzers transportiert, dort „verarbeitet“ und nach Lausanne zurück transportiert als „regionales Produkt“. Etwa ein Drittel hätte nicht dem Standard entsprochen und als Mischsalat im Beutel verkauft werden müssen, wofür er einen wesentlich tieferen Preis bezahlt erhalten hatte als vereinbart für ganze Köpfe.

Die Versuchung ist gross, Exotisches und Aktionslebensmittel zu kaufen, wenn diese so anmächelig am Eingang liegen oder der Preis stark reduziert wurde.

Freundliche Grüsse

Hanspeter

Auch COOP verkauft Heidelbeeren aus Chile, und zwar in seiner Qualité & Prix Linie.

Auch COOP verkauft Heidelbeeren aus Chile, und zwar in seiner Qualité & Prix Linie.

COOP Heidelbeeren, 500 g CHF 4.20

COOP Heidelbeeren, 500 g CHF 4.20

Lieber Hanspeter

Vielen Dank für deinen Brief und die Fotos.

Früchte von weither sind nicht nur ein Klima- und Umweltproblem, sie können auch Pestizid-belastet sein, auch mit solchen, die bei uns nicht mehr zugelassen sind weil sie sehr schädlich sind. Über den Heidelbeer-Boom und Chemie-Cocktails auf Import-Heidelbeeren hat Roger Müller am 19.5.20 im Kassensturz berichtet. Jede zweite Heidelbeere in der «Kassensturz»-Analyse war mit Pestiziden belastet, eine Probe gar mit sechs Chemikalien.

Heidi isst lieber frisch geröstete Erdnüsse. Diese sind bis 28.6.22 datiert!

Ich esse lieber frisch geröstete Erdnüsse, etwa vom Marronistand bei der Pestalozziwiese an der Zürcher Bahnhofstrasse. Diese Bio-Erdnüsse sind per 28.6.22 datiert!

Die „in der Schweiz hergestellten Erdnüsse“ sind ein Kuriosum … hier merken die meisten KonsumentInnen, dass die Ware aus Ägypten stammt.

Die Fleischaktionsfotos hänge ich einfach mit Kommentar an.

Herzliche Grüsse

Heidi

Im Schweizer Poulet steckt viel Importfutter. Die Ställe würden besser in die Industriezone passen als in die freie Landschaft. Völlig absurd ist die Produktion im Berggebiet, wo Futter hinaufgekarrt werden muss und der Kot entweder zur Überdüngung beiträgt oder abtransportiert werden muss.

Im Schweizer Poulet steckt viel Importfutter. Die Ställe würden besser in die Industriezone passen als in die freie Landschaft. Völlig absurd ist die Produktion im Berggebiet, wo Futter hinaufgekarrt werden muss und der Kot entweder zur Überdüngung beiträgt oder abtransportiert wird. Auch die Küken müssen hinauf zum Pouletstall und bereits nach 35 Tagen (konventionelle) bzw. 60 (Bio) für die Schlachtung ins Tal hinunter zu einem der wenigen Poulet-Schlachthöfe.

Trotz wiederkehrender Absatzprobleme wird viel Schweinefleisch produziert, besonders viel rund um die Innerschweizer Seen. Damit die seenahen Flächen entlastet werden, zahlen wir den Abtransport der überschüssigen Gülle.

Trotz wiederkehrender Absatzprobleme wird viel Schweinefleisch produziert, mit viel Importfutter, besonders viele Tiere hat es rund um die Innerschweizer Seen. Zum Schutze der Seen zahlen wir mit den Steuern den Abtransport von Gülle.

Mit dem Kleber "Love food - reduce waste" macht man uns die Ware schmackhaft. Jeder ein Verschwender, der das nicht kauft. Das schlechte Gewissen mobilisieren!

Mit dem Kleber „Love food – reduce waste“ macht man uns die Ware schmackhaft. Jeder ein Verschwender, der das nicht kauft. Das schlechte Gewissen mobilisieren!

Heidelbeer-Boom – Chemie-Cocktail auf Import-Früchten. Roger Müller, SRF Kassensturz 19.5.20

15.1.22 HOME

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Deutschland: Breites Bündnis fordert Ausstieg aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden!

26. August 2021
Breites Bündnis OFFENER BRIEF

Breites Bündnis OFFENER BRIEF

OFFENER BRIEF
An die WahlkandidatInnen aller demokratischen Fraktionen zur Deutschen Bundestagswahl 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ausbringen chemisch-synthetischer Pestizide wurde am 07.03.2019 vom Europäischen Gerichtshof als Emission in die Umwelt eingestuft. Chemisch-synthetische Pestizide können nicht nur Bienen töten und Menschen schädigen, sondern auch viele andere Insekten und Wassertiere vernichten, das Bodenleben beeinträchtigen, das Trinkwasser und die auf dem Acker angebauten Lebensmittel belasten. Sie unterbrechen Nahrungsketten und führen so auch zum Rückgang von Vögeln und anderen Wirbeltieren. Kurz: chemisch-synthetische Pestizide tragen erheblich zum Verlust der Biodiversität bei.

Hinzu kommt, dass der Klimawandel die bisherige Form der Landwirtschaft durch Extremwetterereignisse vor immer größere Herausforderungen stellt. Es ist daher umso wichtiger, die Bodengesundheit, eine intakte Tier-, Pflanzen-, Pilz- und Mikrobenwelt, saubere Atemluft und die Versorgung der Menschen mit giftfreier Nahrung zu sichern. Auf dem Weg zu einer sozial-ökologischen und klimafreundlichen Transformation der Landwirtschaft und des Ernährungssystems ist der Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden unerlässlich.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern Sie daher heute auf: Setzen Sie sich in der kommenden Legislaturperiode ein für eine Beschlussfassung auf EU-Ebene zum schrittweisen Ausstieg aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden bis zum Jahr 2035 sowie für ein Verbot der für Gesundheit und Umwelt besorgniserregendsten Pestizide in den nächsten fünf Jahren!

Konkrete Schritte auf diesem Weg sind aus unserer Sicht:

1. Verbesserung des Pestizid-Zulassungsverfahrens!

Es steht fest, dass sich in allen Regionen Deutschlands Pestizid-Cocktails in der Luft befinden, die bis in Nationalparks, Innenstädte und Bio-Äcker wehen. Bei einer Studie wurden insgesamt über 130 Ackergifte in allen Regionen Deutschlands gefunden; ein Drittel der gefundenen Wirkstoffe ist hierzulande gar nicht (mehr) zugelassen. (Kruse-Plaß, M., Schlechtriemen, U., Wosniok, W. (2020): Pestizid-Belastung der Luft – Eine deutschlandweite Studie zur Ermittlung der Belastung der Luft mit Hilfe von technischen Sammlern, Bienenbrot, Filtern aus Be- und Entlüftungsanlagen und Luftgüte-Rindenmonitoring hinsichtlich des Vorkommens von Pestizid-Wirkstoffen, insbesondere Glyphosat. Auftraggeber: Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e. V. und Umweltinstitut München e. V. » Abrufbar unter: https://www.enkeltauglich.bio/studie R). Der Transport von Pestiziden über die Luft wird in der Wirkstoff-Genehmigung und in der Mittel-Zulassung jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.

Für eine Verbesserung des Zulassungsverfahren unterstützen wir grundsätzlich die Forderungen der „Citizens for Science in Pesticide Regulation“ (Citizens for Science in Pesticide Regulation (2018): Ensuring a higher level of protection from pesticides in Europe.» Abrufbar unter: https://citizens4pesticidereform.eu/wp-content/uploads/2018/12/White-Paper_Dec2018.pdf). In unserem offenen Brief möchten wir in besonderem Maß auf die Probleme des Ferntransports und die Schadwirkung von Pestiziden auf Mensch und Umwelt aufmerksam machen. Wir fordern daher, dass

1.1 das Verhalten aller Pestizid-Wirkstoffe und Mittel unter realen Praxisbedingungen im Bereich von 20m bis 1.000km ab der potenziellen Quelle als Ferntransport untersucht und bei der
Zulassung berücksichtigt wird.

1.2 bereits zugelassene chemisch-synthetische Pestizid-Wirkstoffe und Mittel hinsichtlich Abdrift und Ferntransport bis 2024 neu geprüft werden, und Wirkstoffe, die weiter als 20m vom Ausbringungsort entfernt nachgewiesen werden, ihre Zulassung verlieren.

1.3 auch neue Wirkstoffe bei ihrer Erst-Zulassung auf die Möglichkeit des Ferntransports unter realistischen Bedingungen geprüft und ggf. von der Zulassung ausgeschlossen werden.

1.4 unabhängige wissenschaftliche Studien im Zulassungsverfahren eine bessere Berücksichtigung erfahren, insbesondere im Bereich der Schadwirkung von Pestiziden auf die Umwelt, d.h. Studien zum Zusammenhang des Rückgangs der Artenvielfalt, zum Insektensterben insbesondere in Schutzgebieten und die Beeinträchtigung von Ökosystemen sowie die Erforschung der gesundheitlichen Gefahren durch das Auftreten mehrerer Wirkstoffe an einem Ort (»Cocktail«-Wirkung).

1.5 dort, wo es eine ungenügende Datenlage gibt, umfangreiche Untersuchungen zur Schadwirkung von Pestiziden vorgenommen werden, vor allem im Bereich der gesundheitlichen Gefahren durch die Inhalation chemisch-synthetischer Pestizide über die Atemluft. Solange diese Daten nicht vorliegen, muss das Vorsorgeprinzip gelten und Pestizide, deren Verbleib auf den Äckern nicht erwiesen ist, verboten werden.

2. Sofortige Anwendungsbeschränkung

Besondere Priorität bei der Überprüfung der Wirkstoffe hinsichtlich des Ferntransportes (1.2) haben die Pestizide Glyphosat, Pendimethalin, Prosulfocarb und Terbuthylazin, da sie in der Studie Pestizid-Belastung der Luft (2020) (Kruse-Plaß, M., Schlechtriemen, U., Wosniok, W. (2020): Pestizid-Belastung der Luft – Eine deutschlandweite Studie zur Ermittlung der Belastung der Luft mit Hilfe von technischen Sammlern, Bienenbrot, Filtern aus Be- und Entlüftungsanlagen und Luftgüte-Rindenmonitoring hinsichtlich des Vorkommens von Pestizid-Wirkstoffen, insbesondere Glyphosat. Auftraggeber: Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e. V. und Umweltinstitut München e. V. » Abrufbar unter: https://www.enkeltauglich.bio/studie) am häufigsten und weit entfernt von den Ursprungs-Äckern gefunden wurden. Solange eine Überprüfung dieser Mittel läuft, dürfen diese Stoffe nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden.

Wir fordern, dass Sie sich auf nationaler und auf EU-Ebene für eine sofortige Überprüfung dieser Wirkstoffe und Mittel, die diese Wirkstoffe enthalten, einsetzen und bis zur Neubewertung der Stoffe strenge Risikominderungsmaßnahmen einleiten.

3. Durchführung eines jährlichen, umfassenden Pestizidmonitorings ab 2022!

Die Forschungslage zu Abdrift und Ferntransport von Pestiziden in Deutschland und Europa ist ungenügend. Ein umfassendes Monitoring ist daher notwendig, dessen Ergebnisse ggf. nachträglich Eingang in das Zulassungsverfahren finden. Beim Pestizid-Monitoring ist entscheidend,

  • Luft, Böden, Vegetation und Wasser auf Pestizid-Rückstände zu untersuchen.
  • ausreichend viele Standorte in das Monitoring einzubinden, darunter solche in unterschiedlichen Naturschutzgebieten, Landschaftsräumen, in konventioneller und ökologischer Landwirtschaft sowie in bewohnten Gebieten unterschiedlicher Bebauungsdichte.
  • die Einrichtung eines öffentlich einsehbaren Registers, wann, wo und welche Pestizide von Landwirt*innen ausgebracht werden. Von staatlicher Seite muss im Rahmen des Registers eine kultur- und gebietsbezogene Auswertung der Eintragungen erfolgen.

4. Einführung einer Pestizid-Abgabe in 2022!

Der Einsatz von Pestiziden führt zu hohen Folgekosten für die Gesellschaft und für von Kontaminationen betroffene Bio-Landwirt*innen. Eine risikobasierte Pestizid-Abgabe wirkt – in der Übergangsphase bis zum endgültigen Ausstieg aus der Anwendung chemisch-synthetischer Pestizide – als Internalisierung der gesellschaftlichen Kosten und als wirtschaftliches Lenkungsinstrument. Der Umbau hin zu einer ökologischen Landwirtschaft soll durch die Pestizid-Abgabe gefördert werden – als Maßnahme, um den europäischen Green Deal zu erreichen. Die Landwirt*innen können durch die Erlöse auf dem Weg zu einer enkeltauglichen Landwirtschaft ohne chemisch-synthetische Pestizide unterstützt werden. Außerdem ist durch die Abgabe ein Schadensersatz für betroffene Bio-Landwirt*innen für unverschuldete Pestizid-Kontaminationen möglich (Koexistenzrecht des BioLandbaus). Daher fordern wir eine Pestizid-Abgabe

  • nach dem Modell der Studie der Helmholtz-Gesellschaft (2021)4; dazu gehört u.a. eine gekoppelte Abgabe an die maximal zulässige Aufwandmenge je Hektar und Jahr.
  • Die Abgabe-Erlöse sollen eingesetzt werden sowohl für den ökologischen Umbau der Landwirtschaft als auch für die Entschädigung von Bio-Landwirt*innen, deren Ernte von chemischsynthetischen Pestiziden aus Abdrift und Ferntransport verunreinigt wurden.

Wir fordern Sie auf, als künftige Abgeordnete des Deutschen Bundestages, sich national als auch auf EU-Ebene

für den schrittweisen Ausstieg aus der Anwendung chemischsynthetischer Pestizide einzusetzen. Die europäische Farm-to-ForkStrategie und die Biodiversitätsstrategie 2030 möchten den Einsatz und das Risiko von Pestiziden um 50 Prozent bis 2030 verringern. Unsere Forderungen können wesentlich dazu beitragen, dieses Ziel national und auf EU-Ebene zu erreichen.

Warum wir?

Die Organisatoren des offenen Briefes, das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft, sind ein Zusammenschluss von namhaften BioUnternehmen, von denen viele zu den Pionieren des ökologischen Landbaus zählen, sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für eine Agrarwende einsetzen.

Gemeinsam mit Trinkwasser-Verbänden, Umwelt- und Naturschutz-Organisationen, weiteren Bio-Verbänden, Bürgerinitiativen und Wissenschaftlern aus dem Bereich Medizin, Ökologie sowie der Landwirtschaft wollen wir dazu beitragen, die Lebensgrundlagen der kommenden Generationen zu erhalten und sie dort, wo sie bereits
beschädigt sind, wieder aufzubauen.

Für nähere Informationen und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit enkeltauglichen Grüßen

Unterzeichner*innen des Offenen Briefes (alphabetisch)

Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. (Initiatoren)

Aktion Agrar – Landwende jetzt e.V.
Allos Hof-Manufaktur GmbH
anstiftung
Arche Naturprodukte GmbH
Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) e.V.
Aurelia Stiftung
basic Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel
Bingenheimer Saatgut AG
BIO COMPANY SE
BIOGARTEN Handels GmbH
Biokreis e.V.
Bioladen Löwenzahn
Bioladen Ringelblume
Biomare GmbH
BioMarkt LA VIDA GmbH
Biomarkt NB
Biomarkt Prinz Kappeln
BioPlanète Ölmühle Moog GmbH
Bio-Stiftung CH
Biovegan GmbH
bioverlag GmbH
Bohlsener Mühle GmbH & Co. KG
Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.
Bürgerinitiative Landwende e.V.
Chiemgauer Naturfleisch GmbH
ClimateRun
Deckers Biohof
Demeter e.V.
Deutsche Umwelthilfe
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Deutscher Berufs- und Erwerbs Imkerbund
Dominik Eulberg (Umwelt-Biologe & DJ)
Dr. Franz Ehrnsperger (DBU-Preisträger)
Dr. Hanns Moshammer (Umwelthygiene, Medizinische Universität Wien)
Dr. med. Ludwig Brügmann
Dr. Wilfried Knief (Dipl. Biol., Ornithologe)
EBI Bienen und Bauern retten
ebl-naturkost GmbH & Co. KG
EgeSun GmbH
EPOS Bio Partner Süd GmbH
European Professional Beekeepers Association
EVG Landwege eG
Fairy-Box UG
Fattoria La Vialla
FINC-Foundation gGmbH
Gemüse Rapp e. K.
GLS Gemeinschaftsbank eG
Grünland der Bioladen
Heinrich Heimfrisch GmbH
Herrmannsdorfer Landwerkstätten Glonn GmbH & Co. KG
Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im
Rheineinzugsgebiet (IAWR)
Isana NaturFeinkost GmbH & Co. Produktions- und Handels KG
Junge Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (junge AöL)

Kartoffelkombinat – der Verein e.V.
Klatschmohn Naturkost GmbH
Klimarat Freie Waldorfschule Wahlwies
Kräuterschlössl GmbH
Landkorb GmbH & Co. KG
Lebensgarten – mein Bioladen in Soest GmbH
Mauracher Bio-Hofbäckerei GmbH
Meta Mate UG
Michael Succow
Stiftung
Minderleinsmühle GmbH & Co. KG
natur pur – Naturkost Herborn
NaturFreunde Deutschlands
Naturgut GmbH
Naturkost Elkershausen GmbH
Naturkostladen Sonnenblume
Neumarkter Lammsbräu Gebr. Ehrnsperger KG
Nürnberger Bio Originale
oekobonus eG
Ökoland GmbH
Öma Beer GmbH Allgäu
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany)
Peter Riegel Weinimport GmbH
Prof. em. Dr. Michael Succow (DBU-Preisträger und Preisträger des Right
Livelihood Award)
Purvegan GmbH
Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e. V.
Rapunzel Naturkost GmbH
Save Our Seeds (SOS)
Schweisfurth Stiftung
Senebuà
Sodasan Wasch- und Reinigungsmittel GmbH
Sonnentor Kräuterhandels GmbH
Spielberger GmbH
St. Leonhards Quelle GmbH & Co. KG
SuperBioMarkt AG
Trinkwasserschutz Oberpfälzer Jura
Umweltinstitut München e.V.
Verband Ökokiste e. V.
Verein zur Förderung einer enkeltauglichen Umwelt in Österreich
Voelkel GmbH
Wassergut Canitz GmbH
Women in Europe for a Common Future (WECF) e.V.

OFFENER BRIEF
An die WahlkandidatInnen aller demokratischen Fraktionen zur Deutschen Bundestagswahl 2021

26.8.21 HOME

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In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle (2)

24. Mai 2021

Es braucht mehr als an kleinen Schräubchen drehen!

Wir wissen es seit langer, langer, langer Zeit, dass viele Bäche und besonders Bächlein in der Schweiz stark verschmutzt sind: Pestizide und Stickstoff. Aber der Schweizer Weg ist jener der kleinen Schrittchen, jedes Jahrzehnt ein kleines, kleines Schrittchen mit kaum messbarer Verbesserung! Und wir zahlen, zahlen, zahlen … Irgendwann hat die Geduld ein Ende!

Über den Chrümmlisbach hat Heidi schon vor längerer Zeit berichtet, aber in den 1’303 Beiträgen, grösstenteils über Missstände, findet sie diesen Beitrag nicht. Die Sonntagszeitung informierte am 23.5.21, dass trotz Einsatz von 62 Millionen Franken im Chrümmlisbach, das ist einer der beiden im Pilotprojekt überwachten Bäche, nach vier Jahren praktisch alle wichtigen Messparameter unverändert hoch sind.

Wenn wenigstens der Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung funktionieren würde!

Ideen für dringend nötige Veränderungen gibt es viele, z.B. gerade als Kommentar zum vorangehenden Artikel eingetroffen: Kultur-Landwirtschaft von Andreas Beers. Dann selbstverständlich die Pestizidinitiativen über die wir am 13.6.21 abstimmen. Wenn die Politik versagt, dann müssen wir das Heft in die Hand nehmen!

Berner Pflanzenschutzprojekt Amt für Landwirtschaft und Natur veröffentlicht Gewässermonitoring-Daten, 20.5.21

Berner Pflanzenschutzprojekt

Belastung durch Landwirtschaft Pestizide im Berner Chrümmlisbach. SRF vom 2.4.19

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle. Heidis Mist vom 29.4.17

Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche. Heidis Mist vom 19.8.16

Nach dem Pestizid-Cocktail die Beruhigungspille. Heidis Mist vom 30.3.14

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist, 11.6.13

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist, 29.5.13

Heidis Artikel-Serie über Pufferstreifen

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Pestizid-Abdrift: Im Regen stehen gelassen

4. Oktober 2020

Liebe Leserin, lieber Leser

NaNa hat für Sie Lesestoff zusammengetragen. Vielleicht hat der Wind Sie auch in die Stube zurückgetrieben, wo Sie jetzt diese interessanten Berichte in Ruhe lesen können. Nicht alle sind neu, aber man muss vieles immer wieder sagen bis es ankommt!

Empfehlung 1)

Pesticides: ces riverains à bout de souffle, Le Nouvelliste vom 21.9.20

ENQUETE. Pour la première fois en Suisse, nous avons collecté des dizaines de témoignages de riverains disant souffrir de symptômes d’intoxication aux pesticides. Nos résultats sont reconnus par un pneumologue et trois toxicologues.

Empfehlung 2)

Die Walliser Tageszeitung «Le Novelliste» hat Dutzende von Zeugenaussagen von AnwohnerInnen gesammelt, die unter Symptomen einer Pestizidvergiftung leiden, insbesondere unter Atembeschwerden. Die Erfahrungen werden von ÄrztInnen bestätigt.

Empfehlung 3)

Vom Winde verweht Pestizide aus dem Südtirol im Val Müstair nachgewiesen, SRF vom 3.10.20

Der Wind trägt Pflanzenschutzmittel aus dem Südtiroler Obstbau bis ins bündnerische Val Müstair, dies zeigt eine gemeinsame Messkampagne des Kantons Graubünden und des Naturparks Val Müstair.

Empfehlung 4)

Pestizide: Franzosen wollen grossen Abstand zu Wohnzonen, Heidis Mist vom 1.9.19:

Und in der Schweiz?

Bis anhin hielt man die Verfrachtung von Pestiziden über die Luft für ein kleinräumiges Problem. Doch immer mehr zeigt sich, dass ein Teil der Wirkstoffe über Kilometer in der Luft verdriftet werden kann.

Empfehlung 6)

Pestizide: Schädlich für Anwohner? Mitteldeutscher Rundfunk vom 5.12.19

Wenige Meter Abstand müssen zwischen Feldern, auf denen Pestizide gesprüht werden, und Nachbarn eingehalten werden (Bemerkung: Das gilt für Deutschland, nicht aber für die Schweiz). Dabei streuen die giftigen Stoffe offenbar viel weiter. Das trifft auch die Gesundheit der Anwohner.

Wenn Bauern Pestizide auf ihre Felder spritzen, dann empfehlen einige Hersteller Schutzkleidung für die Landwirte – jedoch nicht für Menschen oder Tiere, die direkt neben dem Acker leben. Dabei legt eine aktuelle Studie nahe, dass diese Unkraut- und Insektenvernichter sogar sehr weit streuen.

Empfehlung 7)

Heidi empfiehlt Ihnen auch, das Kapitel „Abdrift (Pflanzenschutz)“ auf Wikipedia zu lesen. Es gibt viele Informationen, u.a. ist zu lesen: „Verzicht auf Flugzeugbehandlungen – Durch die enorme Flughöhe und Geschwindigkeit sind Sprühflugzeuge äusserst kritisch zu sehen.“

Diese Einschätzung teilen offenbar die zuständigen Schweizer Behörden nicht, ist doch bei uns sogar das Spritzen mit sehr giftigen Pestiziden aus dem Helikopter erlaubt.

4.10.20 HOME

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Thiacloprid: Schläft die Schweiz? Oder will sie nicht?

18. November 2019

Thiacloprid schädigt die Bienen.

Thiacloprid schädigt die Bienen.

Wer im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) blättert, dem stehen bisweilen die Haare zu Berge ob all der schädlichen Wirkungen von Pestiziden, welche hier aufgeführt werden. Hinzu kommt, dass sicher nicht alle negativen Folgen der Anwendung bekannt sind, v.a. die Wechselwirkungen zwischen Pestiziden sind vielfältig und liegen im Dunkeln. Und viele Produkte werden gegen viele Schädlinge eingesetzt, sind also breit wirksam. Kein Wunder, dass auch zahlreiche Nicht-Schädlinge getroffen werden und unsere Gesundheit leiden kann.

Schweiz: Pestizid-Zulassung zeitlich unbeschränkt

Zu den besonders tödlichen Stoffen gehört das Neonicotinoid Thiacloprid. Fausta Borsani vom Verein ohneGift hat dieses Pestizid unter die Lupe genommen. Sie weist in ihrem aufschlussreichen Artikel auch darauf hin, dass in der Schweiz, im Gegensatz zur EU, Pestizide zeitlich unbeschränkt zugelassen werden. In der EU müssen sie wenigstens alle 10 Jahre neu beurteilt werden. Diesen Vorwurf weist das BLW jeweils zurück mit Verweis auf die Gezielte Überprüfung (GÜ): „Mit dem Programm zur gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln sollen die Anwendungsvorschriften von bereits bewilligten Mitteln vor dem Hintergrund neuer risikorelevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert werden.“ Heidi hat z.B. über die Anpassungen 2016 berichtet: 88 neue Vorschriften bzw. Verbote! Sie zitiert dazu wieder einmal Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association: «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.»

Irreführung der Verbraucher durch Bayer

Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland kritisierte 2014 die Verbraucherinformationen des Herstellers über die Bienenungefährlichkeit von Mitteln mit diesem Wirkstoff. Bayer erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, die den BUND zwang, bestimmte Seiten aus dem Internet zu entfernen. Am 11. März 2015 entschied das Landgericht Düsseldorf, der BUND dürfe weiterhin behaupten, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizidprodukte für Bienen gefährlich seien und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck „nicht bienengefährlich“ um eine Irreführung von Verbrauchern handele. Quelle: Wikipedia.

EU verbietet Thiacloprid

Fausta Borsani schreibt: „Thiacloprid ist nun in der EU bald verboten: Die Mitgliedsstaaten beschlossen im Oktober 2019 auf Vorschlag der EU-Kommission, die bis April 2020 geltende Genehmigung nicht zu verlängern. Thiacloprid ist damit der vierte Wirkstoff aus der Gruppe der Neonicotinoide, der EU-weit vom Markt verschwindet.“

… die Schweiz?

Unter dem Titel „Die Schweiz schläft“ beschreibt Borsani die Situation in der Schweiz. Heidi meint: „Die Schweiz schläft nicht, „das Volk“ ist pestizid-hellwach, nur die Behörden wollen nicht!“

Lesen Sie den vollständigen Artikel:

EU verbietet das Neonicotinoid «Thiacloprid» – und die Schweiz? Fausta Borsani, ohneGift 17.11.19

Heidis Link-Listen

Heidi hat endlich ihre Linklisten bereinigt. Besonders bei den Behörden gibt es immer wieder Änderungen. Etwa der Bundesgerichtsentscheid betr. Güllen im Winter wurde verschoben.

Neu aufgenommen hat Heidi unter Blogroll (Seiten, die sie regelmässig liest) Gegengift und ohneGift. Weiterhin unterwegs für eine umweltschonende Landwirtschaft sind Franziska Herren & Co. sowie die Leute von Leben ohne Gift. Die Links zu den zwei Pestizid-Volksinitiativen finden Sie weiterhin unter „Aktuell“.

EU verbietet das Neonicotinoid «Thiacloprid» – und die Schweiz? ohneGift 17.11.19

Brüssel: Neonikotinoid Thiacloprid wird ab Mai 2020 verboten. Topagrar 28.10.19

Pestizid Thiacloprid schädigt Föten. Deutschland will Verbot. taz 23.5.19

GÜ – Neue Anwendungsvorschriften für 88 Pflanzenschutzmittel. Heidis Mist 3.2.16

Was haben Paraquat, Schweizerhalle und Lachs im Rhein miteinander zu tun?

13. Juli 2015

Ludwig Tent: "Bäche und kleine Flüsse sind auch heute trotz der Erfolge der Abwasserreinigung noch weit von einem guten Zustand entfernt. Häufig genug sind die Anforderungen des standorttypischen Lebensraums nicht erfüllt. Dabei kommt gerade den kleinen Gewässerläufen, den “Kinderstuben” der größeren, eine besondere Bedeutung zu, da sie bis zu 80% der Fließstrecken im Einzugsgebiet inne haben." Copyright Ludwig Tent.

Ludwig Tent: „Bäche und kleine Flüsse sind auch heute trotz der Erfolge der Abwasserreinigung noch weit von einem guten Zustand entfernt. Häufig genug sind die Anforderungen des standorttypischen Lebensraums nicht erfüllt. Dabei kommt gerade den kleinen Gewässerläufen, den “Kinderstuben” der größeren, eine besondere Bedeutung zu, da sie bis zu 80% der Fließstrecken im Einzugsgebiet inne haben.“ Copyright Ludwig Tent.

Die Forschungsanstalt Wädenswil lehnte ein Gesuch der Maag AG (heute Syngenta) um Zulassung von Paraquat für die Schweiz in den 1980er Jahren aus toxikologischen und ökotoxikologischen Gründen ab. Nach dem Unfall von Schweizerhalle zog die Maag AG den Einspruch gegen diese Entscheidung zurück, siehe Paraquat Zulassung (Wikipedia). „… und mit Schweizerhalle begann das internationale vorweg laufende Gewässerschutzprojekt am Rhein Lachs 2000 (Wikipedia). Ohne das verheerende Sandoz wäre wohl im Gewässerschutz weiter klein oder gar nicht gewurschtelt worden…“, schreibt Ludwig Tent in einem Brief an Heidi; Tent ist frisch verrenteter ehemaliger Leiter der Abteilung Technischer Umweltschutz/Wohnraumschutz im Hamburger Bezirksamt Wandsbek, Dozent am Institut für Abwasserwirtschaft und Gewässerschutz der Technischen Universität Hamburg-Harburg und Blogger Osmerus‘ Blog. Mit der Edmund Siemers-Stiftung verbreitet er das Wissen über Bäche und kleine Flüsse.

„Rekordjahr 2015: Über 150 aufsteigende Lachse in Iffezheim beobachtet – Fischaufstieg bis in die Schweiz weiterhin wichtiges IKSR-Thema“, heisst der Titel der Pressemitteilung der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins vom 2.7.15.

Eine stabile Wildlachspopulation im Rhein und seinen Zuflüssen ist das Ziel des Folgeprogramms Lachs 2020. Geschichte und Informationen zum Lachs in der Schweiz beim Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die IKSR hat ihre Visionen zu Lachs 2020 formuliert. Die dritte lautet: „Besatz mit Lachsen wird Selbstläufer. Pro Jahr werden etwa ein bis zwei Millionen junge Lachse im Einzugsgebiet des Rheins ausgesetzt. Ein Teil davon stammt von den erwachsenen Rückkehrern selbst ab.“

Ende gut, alles gut? NEIN!

Schon im Jahre 1997 hatte Ludwig Tent an einer internationalen Tagung in einer Diskussion darauf hingewiesen, dass nun – 3 Jahre vor „2000“ – zwar allerhand teure (ganz klar: nötige!) Durchgängigkeiten für Fische an etlichen Rhein-Wasserkraftwerken hergestellt waren, ABER der Zielort der Wanderer, das Laichbett/die Kinderstube überhaupt nicht! „Ihr müsst erst mal Forelle 2010 ankurbeln, bevor euer Lachs 2000 nachhaltig wirken kann!“ Tent, ein Mann der Tat, startete mitten in der Hansestadt Hamburg Forelle 2010 – Restrukturieren von Grossstadtbächen mit engagierten Bürgern. Jetzt, 18 Jahre nach seinem Spruch, wird Hamburg endlich soweit kommen, die Durchgängigkeit zwischen dem Stadtfluss Alster und der Elbe herzustellen.

Alles über lebendige Bäche und Renaturierung in Osmerus‘ Blog und im aus dem Dänischen übersetzten Buch Lebendige Bäche und Flüsse (Madsen & Tent, 2000).

Heidi meint: „Es muss nicht immer zuerst eine Katastrophe passieren bevor unsere Behörden handeln! Das gilt auch z.B. für Glyphosat, Pestizid-Cocktails in Schweizer Flüssen und Nitrat im Grundwasser.“

Fotomontage virtuelles (Jux-)Ortsschild Hamburg-Wandsbek. Copyright Ludwig Tent

Fotomontage virtuelles (Jux-)Ortsschild Hamburg-Wandsbek. Copyright Ludwig Tent

Nachtrag: Den jungen Lachsen auf der Spur, Moderne Methoden eröffnen neue Möglichkeiten, das Verhalten von Wanderfischen zu ergründen, von Lukas Denzler, NZZ vom 15.7.15.

13.7.15 HOME

Direktzahlungskürzung für Pufferstreifen-Verletzung? Das war einmal!

2. November 2014

Der Pufferstreifen zwischen Bergbach und Maisfeld müsste 6 m breit sein.

Der Pufferstreifen zwischen Bergbach und Maisfeld müsste 6 m breit sein.

Über Biodiversität wird viel geredet, doch es mangelt am Schutz, siehe Medienmitteilung Schutz der Biodiversität nicht auf Kurs des Forums Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften vom 3.10.14. Zwar sind Biodiversität und Gewässerschutz in der Landwirtschaft auch ein grosses Anliegen unserer Bundesrätin Doris Leuthard, doch sie lässt es zu, dass der Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, v.a. Pestizide, verschlechtert wird, siehe „Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist vom 25.5.14, und dass es am Vollzug und der Oberkontrolle der Pufferstreifen-Regelung gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und Direktzahlungsverordnung mangelt (Verbot von Pestiziden und Dünger).

Pro Natura und Heidi haben unabhängig voneinander festgestellt, dass Pufferstreifen häufig verletzt werden:
Heidis Artikel über Pufferstreifen
Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifenverletzung, Heidis Mist, 27.11.12

Aufgrund einer eigenen Studie in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausser- und Innerrhoden hat Pro Natura die Höhe der theoretisch pro Jahr fälligen Bussen gemäss Kürzungsrichtlinien der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz berechnet. Mittlere bis schwere Verstösse auf 57 Prozent der kontrollierten 15’474 Laufmeter Pufferstreifen, was einem potentiellen Bussenvolumen von 95’000 Franken entspricht. Hochgerechnet auf die Kantone SG, AR und AI sind das 4’000’000 Franken zu viel ausbezahlte Direktzahlungs-Steuergelder. Wie viel schweizweit?

Wie hat Bundesbern das Problem gelöst?* siehe Nachtrag!

Heidi hat in der im Juni 2014 überarbeiteten Direktzahlungsverordnung geblättert. Die einfache Möglichkeit zur Kürzung der Direktzahlungen bei Pufferstreifen-Verletzungen hat das Bundesamt für Landwirtschaft kurzerhand gestrichen. Dies obwohl die Biodiversität laufend abnimmt und Gewässerverschmutzungen häufig sind: Pestizidcocktail in Schweizer Flüssen, Medieninformation EAWAG, Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs, 5.3.14.

Wer glaubt da noch an den Willen der Behörden, die Probleme zu lösen? Heidi jedenfalls nicht! Es gibt die Pufferstreifen-Kürzungen nur noch im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) für die nationalen, regionalen und lokalen Schutzobjekte gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz, wobei nur die Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung für die ÖLN-Kontrolle „relevant“ sind, wie das so schön unverbindlich im Ökologischer Leistungsnachweis unter 9.7 heisst, siehe Seite 61 der Direktzahlungsverordnung.

Gemäss Art. 105 Kürzung und Verweigerung der Beiträge können die Kantone (wenn sie wollen) die Direktzahlungen kürzen bei Widerhandlungen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung, aber nur, wenn die Nichteinhaltung mit einem rechtskräftigen Entscheid festgestellt wurde, d.h. es geschieht wenig bis nichts, siehe Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne, Heidis Mist vom 28.10.10.

Zur Erinnerung: Pufferstreifen sind wichtig. Sie schützen Wasser, Wald, Hecken usw. vor Verschmutzungen und bieten vielen Tieren Unterschlupf; bei extensiver Bewirtschaftung wachsen dort auch selten gewordene Pflanzen.

Biodiversität: Setzen wir auf das falsche Pferd? Heidis Mist 19.7.14

*Nachtrag vom 3.11.14: Der Hinweis auf die Kürzungen aufgrund von Pufferstreifenverletzungen an Waldränder, Hecken, Gewässern usw. ist in der Direktzahlungsverordnung 2014 nicht mehr vorhanden, doch die Kürzungen gibt es weiterhin, siehe Es gibt sie noch, die Direktzahlungskürzungen für Pufferstreifen-Verletzungen.

2.11.14 HOME


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