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Unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide gefordert (2)

22. Juni 2019

Am 2.10.17 berichtete Heidi darüber, dass die Allianz Pestizidreduktion eine unabhängige Zulassungsstelle für Pestizide fordert, sowie über die am 29.10.17 eingereichte Interpellationen von Nationalrätin Tiana Moser, welche das Zulassungsverfahren kritisch hinterfragt.

Immer wieder müssen Pestizide vom Markt genommen werden, weil sie „unerwartete“ Schäden anrichten, ins Grundwasser bzw. ins Trinkwasser gelangen und Oberflächengewässer stark veschmutzen. Aktuelles Beispiel ist Chlorpyrifos. Über dieses Pestizid hat Heidi mehrmals geschrieben, siehe Artikel über Chlorpyrifos.

Gestern berichtete 10vor10 über harsche Kritik am Zulassungsverfahren und die Überprüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG. Kantonschemiker und Umweltorganisationen werfen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Intransparenz und Abhängigkeit vor. Grosse Wellen warf die Untätigkeit der Behörden im Fall der Wasserverschmutzung durch Chlorothanolil.

Heidi ist es zudem völlig unverständlich wie eine Zulassungbehörde z.B. die Verwendung von Pestiziden zulässt, welche einen Abstand zu Gewässern von 100 m erfordern, nur schon 20 m sind enorm, deuten auf grosse Gefährdung des Wasserlebens hin. Oft werden Abstände im Rahmen der gezielten Überprüfung (GÜ) vergrössert.

Wir schützen, was wir lieben

Also, wenn der Geissenpeter eine Dauerkultur neben einem Gewässer hat und der erforderliche Abstand zu Gewässern seines bevorzugten Pestizids bei der Überprüfung erhöht wird, was macht er im Sinne von „Wir schützen, was wir lieben?“ Wird er nur noch einen Teil der Anlage schützen?

Der Versuch, Tötungsmittel zu entwicklen, die nur bestimmte Lebewesen ausrotten, erweist sich in der Praxis als undurchführbar. Walter Haefeker, Präsident der European Professional Beekepers Association, sagt: „Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff, dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden.“ Quelle: Das Wunder von Mals, Web Video Group des Alexander Schiebel.

Heidi kennt die Zulassungsdossiers nicht, vermutet aber, dass eine grosse Zahl der zugelassenen Stoffe für Fauna, Flora und Mensch schädlich sind. Sie liest daher immer wieder im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW. Dort findet man viele Daten zur Toxizität. Weil diese mehrheitlich von den Herstellern stammen, sind die Gefahren nicht übertrieben angegeben, wohl eher zurückhaltend.

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • usw.

Harsche Kritik Bund lässt Zulassungsbehörde für Pestizide durchleuchten, Remi Bütler und Stephan Weber, 10vor10, SRF vom 21.6.19

Unabhängige Zulassungsstelle gefordert, Heidis Mist vom 2.10.17

22.6.19 HOME

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