Posts Tagged ‘Polizei’

Breaking News zu den Mottfeuern im Berner Jura

15. November 2022

Noch ist kein Ende in Sicht bei den Mottfeuern im Berner Jura, aber die Polizei ist intensiv dran, die Verursacher anzuzeigen, und veranstaltet zwischendurch „Mottfeuer-Patrouillen“. Es ist also wichtig, dass die Leute, die Mottfeuer sehen, diese auch melden – am besten an den nächsten Polizeiposten mit Angabe des Orts und allenfalls mit Fotos.

Solche Veränderungen passieren nicht von selbst und von einem Tag auf den andern, daher muss man hartnäckig sein.

Vielen Dank der Berner Polizei für Ihre Mottfeuer-Aktionen.

Heidis weitere Artikel über Mottfeuer

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Bauer im Berner Jura straflos trotz wiederholter Gesetzesverstösse

15. Juli 2021
Mottfeuer verursachen immer wieder Baumschäden. Foto 14.7.21
Mottfeuer verursachen immer wieder Baumschäden. Foto 14.7.21

Viel gäbe es heute zu berichten, etwa güllen direkt vor Regenwarnung Stufe 3 oder umweltschädliche Palmölplantagen (Korindo: Korean palm oil giant stripped of sustainability status, BBC 15.7.21). Unbemerkt von vielen Medien sind die Delikte, welche bei der Polizei angezeigt, aber nicht geahndet werden, z.B. im Berner Jura.

Die folgende Meldung beruht auf vertrauenswürdigen Quellen: ein Beamter und ein Beobachter. Sie kennen viele Gesetzesverstösse eines Bauern, melden diese jeweils der Polizei. Der Beamte weiss aber, dass der Bauer nicht gebüsst wurde. Grund: Der Polizeirapport war zu wenig genau!

Die Meldung an Heidi von gestern abend:

… er muss nichts bezahlen

Es ist schlimmmmmmm. Es gibt viele Fotos von den Delikten dieses Bauern mit sehr grossem Hof. Bauer X. wird immer wieder angezeigt, aber er kann sich immer drücken!???? Er macht immer wieder diese Delikte. Jetzt weiss ich auch warum … Wenn er ja nie oder nie richtig gebüsst wird!!!

  • Mein Lieblingsbauer hatte letztes Jahr sogar ein Feuer verursacht an der Hauptstrasse, so dass da die Feuerwehr und Polizei kamen … Er hatte Glück, dass kein Grossbrand entstand. Jetzt das richterliche Urteil: Er muss nichts bezahlen, nur 4’000 Franken für Feuerwehr etc.!!! Der Beamte ist sehr zornig weil wieder nix passiert ist. Es hiess „der Polizeirapport war zu wenig genau“!
  • Diverse Male Gülle auf Schnee mit Polizei – er muss nichts bezahlen!!!
  • Altmetall seit Jahren (Mülldeponie) in einem Sumpfgebiet und etwas weiter unten sogar Naturschutzgebiet – er muss nicht bezahlen!!!!
  • Der halbe Wald mit Gift behandelt – er muss nichts bezahlen!!!!
  • Diverse Feuer (holzen), die Polizei kam – er muss nichts bezahlen!!!!

Halloooo???? Das kann doch nicht sein????

Heidi meint: „Ja, das dürfte nicht sein! Sie wird das dort melden, wo man es schon weiss, bei den zuständigen kantonalen Ämtern.“

Artenschutz ist eine Schwäche der Schweiz. Heidis Mist vom 4.7.21

Berner Jura: Gesundheitsschädlicher Rauch aus Wytweiden und Wald (3). Heidis Mist vom 2.5.21

Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? Heidis Mist vom 26.11.19

15.7.21 HOME

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Vom Schaumbad zum Wiesenschaum

23. März 2015

Abwasserschlauch: Kurz zuvor lag noch Schaum auf der grünen Wiese...

Abwasserschlauch: Kurz zuvor lag noch Schaum auf der grünen Wiese…

Weltwassertag 2015: Plötzlich ist an diesem Wiesenhang eine weisse Fläche sichtbar. Lange liegt sie nicht dort, die Bauernfrau wischt das Weiss mit einem Besen weg, denn es ist nur Schaum (die Kamera kam zu spät). Ursache: Abwasser aus dem Schlauch, der dort liegt. Kurz darauf ist der Schlauch verschwunden. Geschäftiges Treiben, denn am Montag kommt jemand von der Gemeinde vorbei, das haben die Polizisten gemeldet. Die Hofdüngeranlagen seien in Ordnung, von der Gemeinde kontrolliert worden. Am Morgen und früher, besonders am Tag zuvor, floss das Abwasser noch im Bächlein: Bergstelze auf dem Weg zum Schaumbad. Wohin floss es danach?

Das Versickernlassen von Abwasser ist verboten: Gewässerschutzgesetz, Art. 6 Grundsatz, 1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

Gewässerverschmutzungen finden häufig am Wochenende oder an Feiertagen statt. Dann sind die Amtshäuser geschlossen. Polizisten dürfen nicht einfach in Gebäude eindringen und nach Ursachen suchen, dazu brauchen sie eine Ermächtigung. Jedenfalls haben sie das weissliche schäumende Gewässer gesehen. Das wird’s vermutlich dann sein. Alles schön vertuscht. Den Behörden mag’s recht sein. Die Direktzahlungen fliessen dann üppig weiter, was auch die Gemeindekassen freut.

Zu kleine Güllegruben bzw. zu viele Tiere sind die Ursachen vieler Gewässerverschmutzungen. Moralische Unterstützung für einen notorischen Gewässerverschmutzer aus einem Churer Amt: „Es kann kein Abwasser mehr in einen Bach fliessen … Er würde es NIE wagen … Die Gemeinde hat die angeordneten Massnahmen kontrolliert …“

Mehr zum Schaumbad: Diaschau Bündner Schaumbad für Vögel.

... es schäumt zu fest, der Schlauch wird entfernt.

… es schäumt zu fest, der Schlauch wird entfernt.

23.3.15 HOME

Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort

9. Dezember 2014

Wenn ein Gewässer, das betreffend Abwasser zweifelhaft ist, in Röhren verlegt wird, dann muss ein Kontrollschacht gebaut werden. Dieser verhindert, dass das Ableiten von Schmutzwasser vertuscht werden kann.

Wenn ein Gewässer, das betreffend Abwasser zweifelhaft ist, in Röhren verlegt wird, dann muss ein Kontrollschacht gebaut werden. Dieser verhindert, dass das Ableiten von Schmutzwasser vertuscht werden kann.

Ende Jahr – die Zeit der Bilanzen. Auch Heidi ist damit beschäftigt. Zum ersten Mal verursachte der mangelnde Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung Landwirtschaft im Kanton Graubünden nicht nur Telefon- und Versandspesen, sondern auch hohe Ausgaben. Diesen gegenüber stehen Null Einnahmen. Es ist nicht so wie Ein Mister mit e-Mail-Adresse Misthock@… in seinem Kommentar zur Diaschau Misthaufen im Feld 2010/2011 meint: „… Suchen Sie sich eine richtige Arbeit und hängen Sie nicht an öffentlichen Geldern! Was Sie hier veröffentlichen und erzählen ist wirklich reiner Mist! Mich interessiert auf welchem Misthaufen Ihre Dummheit entstanden ist?!“

Zusammenstellung der bisherigen Kosten

In Röhren verlegen von 44 m Wildbachschalen, damit in Zukunft allfälliges Abwasser nicht mehr in Heidis Garten sickern kann; dies nach jahrelangem Kampf für sauberes Wasser gegen den Widerstand der Gemeinde und mangels Kontrolle der Hofdüngeranlagen gemäss Gewässerschutzverordnung durch das Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG). Nach einer „Sanierung“ des betreffenden Bauernhofs auf Anstoss von Heidi durch das ALG im Jahre 2007 leitete der Bauer weiterhin systematisch mehrere Hofabwässer in das Bächlein.

Zum Beispiel: Die Gemeinde wusste spätestens seit 2006, dass der Bauer das Milchzimmerabwasser bachab liess. Nach jahrelanger Untätigkeit verweigerte die Gemeinde im Februar 2013 die Entnahme einer offiziellen Wasserprobe mit dem Hinweis, dies sei ein privates Gewässer. Heidi insistierte und erhielt zwei Pet-Flaschen zum selber-Proben-nehmen vom zweimal täglich den Bach verschmutzenden Milchzimmerabwasser. Als sie am vereinbarten Tag im Dämmerlicht eine Wasserprobe holte, schaute ihr der Bauer oben zu, wo er doch sonst um diese Zeit nie zu sehen war. Die Gemeinde hatte ihn offensichtlich informiert. Und später war das Analyseprotokoll unauffindbar.

Heidis Interventionen bei der Gemeinde bewirkten, dass das Milchzimmerabwasser nach Bautätigkeit neu wahrscheinlich verdünnt bachab fliessen „durfte“, denn fortan war regelmässig Schaum im Wasser zu sehen bis Heidi wieder handelte und zudem von der Gemeinde das Eindolen des betreffenden Gewässerabschnitts, der nicht auf ihrem Grundstück liegt, verlangte. Per Verfügung „löste“ der Gemeindevorstand „das Problem“, indem er mit einem fadenscheinigen Vorwand 65 m „Meteorwasserleitung“ – wie es im Gemeinde-Amtsjargon heisst – noch rasch offiziell privatisierte, um die Kosten nicht übernehmen zu müssen.

Kosten Rekurs gegen die Privatisierungs-Verfügung des Gemeindevorstands (auf Anraten des konsultierten Anwalts zurückgezogen 2013)  CHF 1’298.30
Baubewilligung Amt für Natur und Umwelt  CHF 500 Franken
BAB-Bewilligung Amt für Raumentwicklung  CHF 494.00
Baubewilligung Gemeinde CHF  356.80
Kosten Baugeschäft CHF  7’330.20
Eindolungskosten TOTAL CHF   9’979.30

Die Behörden sparen gerne beim Vollzug. Im Kanton Graubünden ist erstaunlicherweise das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft verantwortlich, doch die dafür nötigen Ressourcen fehlen. Darunter leiden die Lebewesen in Gewässern und die von Gewässerverschmutzungen Betroffenen. Gewisse Bauern tun und lassen was ihnen beliebt und glauben gar, im Recht zu sein, wenn sie die Umwelt massiv verschmutzen. Heidi empfiehlt weiterhin, die Polizei zu rufen, wenn Gewässer verschmutzt werden oder Bauern Gülle auf schneebedeckten, gefrorenen oder wassergesättigten Boden ausbringen, denn auf eine Meldung an ein Amt folgt nicht immer eine Handlung, siehe Winteranfang in den Bergen.

In einer konzertierten Aktion klagten drei Personen Heidi wegen Ehrverletzung, falscher Anschuldigung und Hausfriedensbruch an. Sie forderten nicht nur das Löschen der Beiträge über die eigenen Umweltverschmutzungen auf Heidis Mist, sondern verlangten auch, dass der ganze Blog vom Internet zu löschen sei. „Sie muss mit dieser Tätigkeit aufhören“, hiess es. Die Kläger konnten vor der Staatsanwaltschaft ihre Anschuldigungen nicht erhärten. Heidi hingegen erbrachte den Wahrheitsbeweis. Überdies war die Klagefrist für einige Artikel abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft sprach Heidi frei. Die ihr zugesprochene Entschädigung deckt jedoch nicht alle Kosten.

Anwaltskosten CHF  4’485.35
Entschädigung für abgelehnte Ehrverletzungsklage  CHF 3’248.65
Ungedeckte Kosten Ehrverletzungsklage  CHF 1’236.70

Gesamtkosten CHF  11’216.00

Weitere Kosten werden hier nicht erläutert. Wer soll das bezahlen? Wie hoch wären die Gesamtkosten, wenn Heidi die verschwendete Lebenszeit zum Anwaltstarif verrechnen würde?

Eine kleine Geschichte

Heidi könnte viele unerfreuliche Geschichten zum Thema erzählen, sie beschränkt sich hier auf eine schöne. Am Tag der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft war Warenmarkt. Als Heidi auf den Zug wartete, gesellte sich ein indischer Wahrsager zu ihr. Er sagte: „Heute haben Sie einen grossen Erfolg und am 15. Mai dreimal Glück.“ Zufällig ist der 15. Mai der Geburtstag von Heidis Mist und, wie sich viele Monate später herausstellte, war die Einvernahme tatsächlich ein grosser Erfolg.

Nachtrag 29.9.16: Der Vertreter der Gemeinde bestritt anlässlich einer polizeilichen Einvernahme Vorwürfe betr. Beihilfe vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat ein Strafverfahren gegen ihn und den Bauern eingestellt mit der Begründung: Gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO ist ein Strafverfahren unter anderem dann einzustellen, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Die ist dann der Fall, wenn nach der gesamten Aktenlage nicht genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist und somit ein Freispruch zu erwarten ist. Das Verfahren ist einzustellen, wenn die Möglichkeit einer Verurteilung bei Würdigung sämtlicher Umstände als unwahrscheinlich oder jedenfalls deutlich geringer als ein Freispruch erscheint (Beschluss II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. Oktober 2012/19. November 2012, SK2 12 21, E. 2b).

Nachtrag 12.10.16: Gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde Beschwerde eingereicht.

Nachtrag 23.11.16: Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe vollumfänglich zurück.

10.12.14 HOME

Winteranfang in den Bergen

16. November 2010

Schnee2_kleinEs hat den ganzen Morgen geschneit. Am 15. November beginnt für Wiesen und Weiden oberhalb von 800 m ü.M. vielerorts die offizielle Winterruhe, es dürfen also keine Hofdünger mehr ausgebracht werden. Die Pflanzen brauchen keinen Dünger, und sie können die Nährstoffe auch nicht aufnehmen. In der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV, Ziffer 3.2.1, Anhang 2.6) dürfen stickstoffhaltige Dünger (Gülle und Mist) nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Gemäss Ziffer 3.2.1., Absatz 2 der ChemRRV dürfen flüssige Dünger nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Flüssige Dünger dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist. Kluge Bauern haben jetzt eine leere Güllegrube.

Der WWF St. Gallen rief am 30. November 2009 alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Verstösse zu melden: „Güllen im Winter: kein Kavaliersdelikt. Heidi ermuntert die BündnerInnen ebenfalls dazu, Anzeige zu erstatten; z.B. anonym bei der Polizei. Möglich ist auch eine Meldung an das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, das Amt für Natur und Umwelt oder die Gemeinde. Die Wahrscheinlichkeit, dass gehandelt wird, ist grösser bei einer Polizeimeldung, denn die Churer Ämter untersuchen meist nur krasse Vergehen mit offensichtlichen Schäden. Und sie kennen keine Vegetationsruhe; die Bauern dürfen also theoretisch rund ums Jahr güllen. Auch Heidi leitet allfällige Hinweise weiter (heidismist@bluewin.ch)

  • Wann ist es geschehen (Datum, Uhrzeit)
  • Wo ist es geschehen (Gemeinde, Ortsbeschreibung)
  • Wie ist die Witterung (Temperatur, Regen, Schnee)
  • Wie ist der Boden (gefroren, nass, schneebedeckt)
  • Wenn möglich fotografieren

Obwohl im Kanton Graubünden häufig zur Unzeit gegüllt und gemistet wird, hat Heidi im „Bündner Bauer“ keine Informationen zur umweltschonenden guten landwirtschaftlichen Hofdünger-Praxis gefunden. Lediglich im Bezirks-Amtsblatt der Bezirke Landquart und Prättigau/Davos war am 12. November 2010 unter den Gemeinde-Nachrichten Schiers zu lesen: „Besonders während der Winterzeit ist das Ausbringen von Gülle und Mist auf das Notwendige zu beschränken. Diesbezügliche Bestimmungen und Vorschriften enthalten die einschlägigen Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebungen. Bei Widerhandlungen gegen die geltenden Normen können Direktzahlungen gekürzt werden. Das vom Kanton zur Verfügung gestellte Informationsmaterial (Merkblatt u.ä.) liegt bei der Gemeindeverwaltung auf.“ Was ist „das Notwendige“? Das wissen die Götter bzw. die Bauern. Immerhin, in dieser Gemeinde kann sich jeder Bauer informieren.

16.11.10   HOME

 


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