
2005 waren in der Schweiz bereits 70% aller Amphibienarten auf der Roten Liste – das ist doppelt so viel wie im internationalen Vergleich!
Der Verein ohneGift hat sich beteiligt an der Vernehmlassung zum Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Die Präsidentin des Vereins, Fausta Borsani, berichtet darüber: „Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine neue Vorgabe für den Pestizideinsatz durch LandwirtInnen, die Direktzahlungen beziehen, zur Diskussion gestellt. Danach sollen diese einige besonders giftige Pestizide nicht mehr verwenden dürfen. Löblich, aber leider noch mangelhaft, findet der Verein ohneGift … Die BLW-Liste ist aber unvollständig, und es dürften weiterhin Pestizide verwendet werden, die nicht einmal den heute geltenden Vorschriften entsprechen, weil sie für Fische und Wasserflöhe unzulässig giftig sind.“
Auch in Zukunft besonders stark gefährdet durch Pestizide wären weitere Wasserlebewesen, Bienen, Amphibien und sogar der Mensch. Zum Beispiel der Wirkstoff Etofenprox hat gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichns des BLW u.a. die Gefahrenkennzeichnung „H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen“ und die Auflage „Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten“.
Heidis Frage: Pestizide verursachen einen wesentlichen Teil des Rückgangs der Artenvielfalt. Wie kommt es, dass die Landwirtschaft über Sein oder Nichtsein entscheiden darf?
Lesen Sie die fundierte Kritik am BLW-Vorschlag und die Stellungnahme des Vereins ohneGift an das BLW:
Vorschlag mangelhaft: gefährliche Gifte weiterhin erlaubt. Fausta Borsani, Präsidentin Verein ohneGift, 26.7.21
Eingabe der Stellungnahmen bis 18.8.21
Auszug aus den Unterlagen des BLW:
„Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. August 2021. Wir bitten Sie, für Ihre Rückmeldung die WordVorlage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu verwenden. Sie kann auf der Homepage des BLW
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/agrarpolitik/agrarpakete-aktuell.html
oder der Bundeskanzlei
https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing heruntergeladen werden.
Dies erleichtert die Auswertung der Stellungnahmen.
Die schriftlichen Stellungnahmen können dem BLW per E-Mail an gever@blw.admin.ch zugestellt werden.
Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Personen wenden:
Fabian Riesen, fabian.riesen@blw.admin.ch, 058 463 33 75
Mélina Taillard, melina.taillard@blw.admin.ch, 058 461 19 96″
Rote Liste der gefährdeten Arten der Schweiz: Amphibien. Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2005
27.7.21 HOME