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Das grosse Puff mit den Pufferstreifen

27. April 2018

Den Titel zu diesem Beitrag hat Heidi von OSTGRÜN übernommen, dem Bulletin der GRÜNEN Ostschweiz. Sie verweisen auf die alarmierenden Untersuchungsergebnisse von Pro Natura SG und dem WWF SG, welche zeigen, dass das Pestizid- und Düngeverbot auf Pufferstreifen in krasser Form missachtet wird. Pufferstreifen sollen Gewässer, Hecken und Feuchtgebiete schützen. Dank einem Vorstoss im Kantonsrat soll das nun besser werden.

In Zukunft zusätzliche Kontrollen

Meinrad Gschwend, Kantonsrat SG, Grüne.


Meinrad Gschwend,
Kantonsrat SG, Grüne.

Heute gibt es kaum Kontrollen, obwohl die Gemeinden dafür zuständig wären. Kantonsrat Meinrad Gschwend hat mit seinem parlamentarischen Vorstoss „Gefährdung des Wassers trotz Pufferstreifen“ bewirkt, dass Verwaltung und Regierung nicht darum herum kamen, endlich genau hinzuschauen.

Die St. Galler Regierung hält in ihrer Antwort fest: „Die häufige Missachtung der bundesrechtlichen Abstandsvorschriften und Pufferstreifen verlange nach zusätzlicher Kontrolle!“ Sie fordert die Gemeinden auf, ihre gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Unmissverständlich hält die Regierung fest: „Um den schädlichen Stoffzufluss in die Gewässer einzuschränken, müssen die Pufferstreifen eingehalten werden.“ Dies ist nur möglich, wenn die Kontrollen tatsächlich auch stattfinden, schreibt Gschwend. Neben mehr Kontrollen brauche es auch mehr Sensibilisierung, bei den Bauern ebenso wie bei den Behörden.

Auf allen Ebenen besser hinschauen

Gschwend findet es ganz wichtig, dass auf allen Ebenen besser hingeschaut wird; es sei auf die Einhaltung der Vorschriften zu pochen. „Verstösse sind unbedingt zu sanktionieren. Mein Vorstoss hat nicht nur den Skandal um die Pufferstreifen aufs Tapet gebracht, sondern brachte auch einen Stein ins Rollen. Ich bleibe dran, damit das Puff mit den Pufferstreifen wirklich ein Ende hat.“

Heidis Kommentar: „Auch der Bund müsste handeln und endlich die gesetzlich verankerte Oberaufsicht wahrnehmen, damit der Gewässerschutz in den Kantonen ernst genommen wird.“

Gewässerraum bringt Verschlechterung

Gemäss neuer Gewässerschutzverordnung muss bei "sehr kleinen Gewässern" kein Gewässerraum ausgeschieden werden. Die Kantone haben einen grossen Ermessensspielraum. Wird auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet, dann wirkt sich die neue Messungmethode der Pufferstreifen ab Uferlinie (statt wie bisher und international üblich ab Böschungsoberkante) massiv aus. Zudem wird der Gewässerraum bei vielen Gewässern wesentlich kleiner sein als der bisherige Pufferstreifen für Pestizide und Dünger. Theoretisch gilt auch hier zusätzlich der Pufferstreifen nach neuer Messmethode (Chemikalien-risikoreduktions-Verordnung, Anhänge 2.5 und 2.6). Weil der Pufferstreifen aber bei den meisten Gewässern breiter sein wird als der Gewässerraum, überlappen diese beiden Schutzzonen. Es ist sehr realitätsfremd, wenn die Gesetzesschreiber glauben, dass diese komplizierte Regelung in die Praxis eingehen wird. Ein nicht praktikables Gesetz - einegrosse Gefahr für die Wasserqualität!

Gemäss neuer Gewässerschutzverordnung muss bei „sehr kleinen Gewässern“ kein Gewässerraum ausgeschieden werden. Die Kantone haben einen grossen Ermessensspielraum. Wird auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet, dann wirkt sich die neue Messungmethode der Pufferstreifen ab Uferlinie (statt wie bisher und international üblich ab Böschungsoberkante) massiv aus. Zudem wird der Gewässerraum bei vielen Gewässern wesentlich kleiner sein als der bisherige Pufferstreifen für Pestizide und Dünger. Theoretisch gilt auch hier zusätzlich der Pufferstreifen nach neuer Messmethode (Chemikalien-risikoreduktions-Verordnung, Anhänge 2.5 und 2.6). Weil der Pufferstreifen aber bei den meisten Gewässern breiter sein wird als der Gewässerraum, überlappen diese beiden Schutzzonen. Es ist sehr realitätsfremd, wenn die Gesetzesschreiber glauben, dass diese komplizierte Regelung in die Praxis eingehen wird. Ein nicht praktikables Gesetz – eine grosse Gefahr für die Wasserqualität!

Gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) müssen die Kantone bis Ende 2018 Gewässerräume festlegen bzw. entscheiden, ob sie für ein bestimmtes Gewässer auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichten. Flüsse werden in Zukunft besser geschützt sein, hingegen sind die heute schon oft stark verschmutzten mittleren und kleinen Bäche, welche 80% aller Gewässer ausmachen, künftig schlechter geschützt, der Pufferstreifen ist zum Teil wesentlich kleiner. Heidi hat ausführlich darüber berichtet.

Zur Zeit ist es schwierig zu wissen, ob für ein Gewässer altes oder neues Recht gilt. Allenfalls gibt es auf kantonaler Ebene schon Karten, in welchen die Gewässerräume eingetragen sind. In absehbarer Zeit sollte eine gesamtschweizerische Übersicht erstellt werden. Ohne Karte wird es künftig schwierig sein zu wissen, wo das Pestizid- und Düngeverbot beginnt, was den Gewässerschutz zusätzlich schwächt. Für die Bauern wird die korrekte Bewirtschaftung schwierig.

Stand der Umsetzung Gewässerraum

Die Sektion Revitalisierung und Gewässerbewirtschaftung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) wird Anfang 2019 bei den Kantonen den Stand der Gewässerraum-Ausscheidung erheben. Ende Jahr werden vermutlich nur einzelne kleine Kantone mit der Festlegung ihrer Gewässerräume fertig sein. In den übrigen Kantonen, so schätzt man beim BAFU, werde es teilweise noch mindestens zwei Jahre bis zum Abschluss dauern.

Motivation der Kantone

Nachdem die Kontrolle der Hofdüngeranlagen gesetzlich vorgeschrieben war, dauerte es zum Teil mehr als 25 Jahre bis gewisse Kantone mit den Kontrollen begannen. Bei der Festlegung des Gewässerraums geht es verhältnismässig schnell, wenn auch nicht ohne Murren. Heidi meint: „Ein Hauptanteil der Motivation der Kantone entspringt der Tatsache, dass heute grösstenteils strengere Vorschriften herrschen als in Zukunft.“

Diese Verschlechterung des Gewässerschutzes wurde beim Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bundes nicht berücksichtigt. Kein Wunder, dass das BAFU jetzt die Anforderungswerte für Oberflächengewässer massiv erhöhen möchte.

Heidis 43 Artikel zum Thema Pufferstreifen

Einige Beispiele:

Der Acker rückt näher an den Bach, 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, 11.6.13

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle, 29.4.17

Pufferstreifen: Schlafen die Behörden allesamt? 19.12.16

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit! 8.1.16

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? 28.9.14

Pestizide und Dünger im Gewässerraum? 28.8.14

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung, 27.11.12

Pufferstreifen neben einem Bach mit kurzer steiler Böschung, 12.8.12

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! 27.7.16

27.4.18 HOME


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