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Hohe Ammoniak-Belastung in der Ostschweiz

6. Juli 2022
Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt

Die Ammoniak-Belastung der Luft ist nicht nur im Kanton Appenzell Ausserrhoden hoch, wie Heidi gestern 5.7.22 berichtet hat, sondern auch in der Ostschweiz allgemein. Der Bericht Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, eine Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt gibt auch darüber ausführlich Auskunft. Heidi zitiert im Folgenden nur kleine Teile aus dem Kapitel II. Kanton Zürich, Seite 33:

„Die Ostschweizer Kantone (darunter der Kanton Zürich) und das Fürstentum Liechtenstein messen die Ammoniakimmissionen seit 2000 mit Passivsammlern (OSTLUFT 2021a: 2). Im Kanton Zürich sind zudem acht aktive Messpunkte eingerichtet (Ibid.: 34).

«Die Belastung der Luft mit Ammoniak (NH3) [in der Ostschweiz] bewegt sich seit 20 Jahren auf hohem Niveau ohne einheitliche Tendenz» (OSTLUFT 2021b). An den meisten Messstandorten des Ostschweizer Messnetzes liegt der Jahresmittelwert von Ammoniak in der Nähe oder über dem kritischen Wert (Critical Level) von 3 μg/m3, der für höhere Pflanzen (Gräser und Wälder) gilt. Er liegt deutlich über dem kritischen Wert (Critical Level) von 1 μg/m3, der für Moose und Flechten festgelegt wurde. In Gebieten mit hoher Viehdichte liegen die Werte deutlich über den Werten aus den Gebieten mit höherem Anteil an Acker und Gemüsebau (Ibid.). «Seit Messbeginn von 2001 wird […] der Critical Load für Wald andauernd überschritten, ohne eine klare Verbesserungstendenz» (OSTLUFT 2020). Die Zürcher Messstellen zeigen zwar im Schnitt deutlich tiefere Werte als die Thurgauer Messstellen, aber auch im Kanton Zürich weisen zwei von acht Messstellen Überschreitungen der Critical Levels für höhere Pflanzen auf und alle Messstellen Überschreitungen der Critical Levels für Moose und Flechten.“

Ammoniak-Belastung und Kosten für Massnahmen

Kanton Zürich

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 30

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 30

Die effektiven Gesamtkosten des Ammoniak-Programms für Bund und Kanton beliefen sich auf CHF 17281293. Das Programm hat das Ziel nicht erreicht, nur 41%!

Kanton St. Gallen

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 56

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 56. Der Kanton St. Gallen hat seine Ammoniakemissionen nicht geschätzt.

Bisher kein Ressourcenprogramm. Aufgrund eines Postulats wird dieser Schritt in Betracht gezogen.

Kanton Thurgau

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 51

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 51

Der Kanton Thurgau verabschiedete 2020 einen Massnahmenplan Ammoniak aus der Landwirtschaft 20212030 (gemäss Art. 44a USG und Art. 3134 LRV). Dieser Plan enthält Reduktionsziele für Ammoniakemissionen, jedoch keine Umsetzungsfrist. Die Gesamtkosten des Massnahmenplans für den Bund, den Kanton und die Thurgauer Landwirtschaft belaufen sich bis 2030 auf CHF 26900000 bis CHF 32100000.

Kanton Appenzell Innerrhoden

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 63

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 63

Zur Zeit gibt es weder ein Reduktionsziel noch einen Massnahmenplan. Von 2010 bis 2015 profitierte der Kanton Appenzell Innerrhoden von einem Ressourcenprogramm (gemäss Art. 77a und 77b LwG). Die effektive Gesamtkosten des Ressourcenprojekt zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Innerrhoden beliefen sich für den Bund auf CHF 2037851. Die kantonalen Kosten werden nicht ausgewiesen. Die Wirkung des Projekts wurde weder gemessen noch geschätzt.

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 59

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, Seite 59

Die effektiven Gesamtkosten des Ressourcenprojekts zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Ausserrhoden für den Kanton und den Bund beliefen sich auf CHF 3194314.

Heidi meint: „Messen, forschen, archivieren und v.a. finanzieren … aber es fehlen die zielführenden Handlungen zu einem befriedigenden Ergebnis. Und wäre es nicht Aufgabe der Behörden, solche Missstände zu dokumentieren und zu beheben?“

Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen. Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, 6.5.22

OSTLUFT-Jahresbericht 2019

OSTLUFT-Jahresbericht 2020

Ressourcenprojekt zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Irene Mühlemann 2016

Wer ist schuld an der Gülle in der Sitter? Heidis Mist 4.7.22

Teilrevision der Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft zum Umgang mit Gülle. Bundesamt für Landwirtschaft, Stand 29.11.21

Heidis Artikel mit dem Stichwort Ammoniak

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Ammoniakemissionen im Kanton Appenzell Ausserrhoden – kein Grund zur Freude!

5. Juli 2022
Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärtinnen und Ärzte für Umwelt

Quelle: Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen, Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt

Die Schuld für die Verschmutzung der Sitter (Fluss in der Ostschweiz) mit Gülle schiebt der Kanton Appenzell teilweise dem Bund zu. Wie sieht es mit den Ammoniakemissionen aus? In einer am 6.5.22 veröffentlichten Studie der Umweltorganisationen WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt wurden die Daten des Kantons AI zusammengetragen. Zusammenfassend heisst es:

  • Die AmmoniakImmissionsmessungen zeigen, dass die Grenzwerte (Critical Levels & Loads) für sensible Ökosysteme teils überschritten werden;
  • die Entwicklung der Immissionen zeigt keine einheitliche Tendenz;
  • die Ammoniakemissionen (Stand: 2015) müssen noch um ca. 36% (240 t NH3N/a) reduziert werden, damit der Kantonsbeitrag zur Einhaltung der Critical Loads (Umweltziele Landwirtschaft) auf nationaler Ebene geleistet wird;
  • der Kanton hat sich zum Ziel gesetzt, die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung um ca. 9% zu reduzieren (ggb. Referenzjahr 2008), er hat aber keine Umsetzungsfrist gesetzt;
  • der Rückgang der Ammoniakemissionen (9% Emissionsreduktion in 6 Jahren) folgt dem Rückgang des Nutztierbestands, wobei die Emissionen etwas schneller zurückzugehen scheinen wahrscheinlich aufgrund der Massnahmen des Ressourcenprojekts.

Von 2010 bis 2015 profitierte der Kanton Appenzell Ausserrhoden von einem Ressourcenprogramm (gemäss Art. 77a und 77b LwG) für die Umsetzung der Massnahme LW1 («Entwicklung eines Ressourcenprojektes Ammoniak») des MassnahmenplanLuftreinhaltung Aktualisierung 2008. Die effektiven Gesamtkosten des Ressourcenprojekts zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Ausserrhoden für den Kanton und den Bund beliefen sich auf CHF 3194314 (Mühlebach 2016: 6).

Wir zahlen also laufend mit Steuergeldern Massnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung, aber es geht nur sehr, sehr langsam voran. Offensichtlich braucht es wesentlich mehr! Und wer bezahlt?

Wer ist schuld an der Gülle in der Sitter? Heidis Mist 4.7.22

Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen. Studie von WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt, 6.5.22

Ressourcenprojekt zur Verminderung der Ammoniakverluste im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Irene Mühlemann 2016

Heidis Artikel mit dem Stichwort Ammoniak

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Ammoniakemissionen konstant hoch

1. Juni 2022

Lange Studien lesen, das lieben nicht alle. Heidi hat daher wieder einmal einen Blick in die im Auftrag der Umweltverbände erarbeitete Studie “Ammoniak die Situation in ausgewählten Kantonen” geworfen und zwei Abbildungen für Sie ausgewählt. Nichts Neues, eigentlich! Die eine zeigt, dass die Ammoniakemissionen seit der Jahrtausendwende konstant hoch sind, die andere, dass die Emissionen im Vergleich mit anderen europäischen Ländern hoch sind.

Quelle: Ammoniak -_Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen.

Quelle: Studie „Ammoniak – Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen.“ WWF, Pro Natura, BirdLife, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz Mai 2022

Quelle: Ammoniak -_Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen.

Quelle: Ammoniak -_Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen.

Heidis Frage: „Wann wird der Nutztierbestand endlich gesenkt?“

Ammoniak -_Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen. WWF, Pro Natura, BirdLife, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz Mai 2022

Ammoniak-Emissionen, Ammoniak-Emissionen … eine neue Studie! Heidis Mist 17.5.22

Heidis Artikel mit Stichwort Ammoniak

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Ammoniak-Emissionen, Ammoniak-Emissionen … eine neue Studie!

17. Mai 2022

Die Schweiz ist, je nach Quelle, an erster oder zweiter Stelle der Ammoniak-Verursacher in Europa mit den entsprechenden Schäden.

Die Schweiz ist, je nach Quelle, an erster oder zweiter Stelle der Ammoniak-Verursacher in Europa mit den entsprechenden Schäden.


Zu viele Tiere, zu viel Fleisch, zu viel Exkremente!

Zu viele Tiere, zu viel Fleisch, zu viel Exkremente!


Die Auswirkungen sind enorm!

Die Auswirkungen sind enorm!


In der Agrarpolitik sind die Nutztiere eine Heilige Kuh.

In der Agrarpolitik sind die Nutztiere eine Heilige Kuh.

 

Nicht einmal der Vollzug der Gesetze funktioniert!

Nicht einmal der Vollzug der Gesetze funktioniert!

Wer auf Heidis Mist „Ammoniak“ sucht, findet 39 Beiträge und mehrere Cartoons von NaNa. Zuerst das Schöne: Cartoons von NaNa, anschliessend die gemeinsame Medienmitteilung WWF, Pro Natura, BirdLife und Ärztinnen und Ärzte für Umwelt von heute:

StickstoffÜberschüsse: Bund soll zukunftsgerichtete Betriebe unterstützen

Stickstoffverluste schädigen die Biodiversität, die Luft und das Wasser und damit unsere Lebensgrundlage. Zudem wirken sie sich negativ auf das Klima und die Gesundheit von Menschen und Tieren aus. Die heute im Auftrag der Umweltverbände veröffentlichte Studie “Ammoniak die Situation in ausgewählten Kantonen” zeigt, wie wichtig entschlossenes Handeln ist. Eine standortangepasste Landwirtschaft kann die AmmoniakEmissionen wirksam senken. Dafür muss die Agrarpolitik kohärent ausgestaltet und zukunftsgerichtete Betriebe müssen gezielt unterstützt werden.

  • Die AmmoniakEmissionen verharren auf einer Höhe, welche für die Umwelt untragbar ist. Das zeigt die im Auftrag der Umweltverbände erstellte AmmoniakStudie. Sie untersucht die AmmoniakSituation in neun Kantonen, in denen die Tierproduktion besonders intensiv ist (ZH, LU, BE, ZG, FR, TG, SG, AR, AI). Obwohl das Problem in den meisten untersuchten Kantonen erkannt und teilweise teure Massnahmenpläne erarbeitet wurden, werden die kantonalen und nationalen Reduktionsziele in keinem der untersuchten Kantone (auch nur annähernd) erreicht.
  • Um die AmmoniakEmissionen wirksam zu verringern, müssen die Kantone ihre Rolle als Vollzugsorgane konsequenter wahrnehmen. Es gilt ausserdem die Produktion und den Konsum von pflanzlichen Proteinen zu fördern. Der Bund soll einen Unterstützungsfond für Landwirtschaftsbetriebe schaffen, welche aus der Tierhaltung aussteigen oder ihre Viehdichte reduzieren und vermehrt auf die Produktion pflanzenbasierter Kalorien für die menschliche Ernährung setzen. Zudem müssen staatliche Subventionen abgeschafft oder umgestaltet werden, welche direkt oder indirekt StickstoffÜberschüsse fördern, z.B. Abschaffung der Absatzförderung für Fleisch, Milchprodukte und Eier.

Zitate:

Kurt Eichenberger, Projektleiter interkantonaler AmmoniakVergleich, WWF Schweiz:

«Der Bericht zeigt, dass fast alle Kantone in der Reduktion von Ammoniak kaum Fortschritte machen, dies trotz vom Bund bezahlten, teuren Ressourcenprogrammen. Bund und Kantone sollten das Problem an der Wurzel packen und Betriebe unterstützen, die von Viehhaltung auf Pflanzenproduktion umstellen wollen.»

Marcel Liner, Verantwortlicher Agrarpolitik, Pro Natura:

«Wir begrüssen, dass der Bundesrat die Dringlichkeit erkannt und im April ernsthafte Reduktionsziele bei den DüngerÜberschüssen festgelegt hat. Diese sollen nun in den Kantonen mit griffigen Massnahmen umgesetzt werden.»

Patrik Peyer, Projektleiter Landwirtschaft, BirdLife Schweiz:

«Die Düngewirkung des Ammoniaks hat eine schleichende und zerstörerische Auswirkung auf den Wald und andere Lebensräume, die für Menschen und Tiere lebensnotwendig sind. Das Ammoniak schadet damit der Biodiversität und ist mitverantwortlich für das massive Insektensterben.»

Martin Forter, Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz AefU:

«Ammoniak verursacht unter anderem Asthma und andere Lungenkrankheiten.»

Die Zeit ist reif für griffige Massnahmen

Die Umweltorganisationen begrüssen, dass der Bund die äusserst schädlichen AmmoniakEmissionen nun ernsthaft reduzieren will. Diese Ziele sind zu erreichen, wenn wir eine standortangepasste und ressourceneffiziente Landwirtschaft setzen, wie sie in Artikel 104a der Bundesverfassung eigentlich schon seit Herbst 2017 verlangt wird.

Voraussetzung dafür ist, dass wir die Agrarpolitik kohärent ausgestalten. Subventionen, welche direkt oder indirekt StickstoffÜberschüsse sowie emissionen verursachen, müssen beseitigt werden. Das Schweizer Grasland lässt sich sinnvoll nutzen. Dies aber nur mit so vielen Tieren, wie mit dem regional vorhandenen Futter auch ernährt werden können. Unsere Äcker sollten wir effizienter nutzen, und zwar für die direkte Produktion von menschlichen Nahrungsmitteln. So erhöhen wir auch die Ernährungssicherheit.

Unser Fleisch soll vorwiegend von Wiederkäuern stammen, die graslandbasiert gehalten und gefüttert wurden ohne Importfutter. Zudem gilt es zukunftsgerichtete Betriebe zu unterstützen. Dazu könnte der Bund einen Unterstützungsfond für Landwirtschaftsbetriebe schaffen, welche aus der Tierhaltung aussteigen oder die Viehdichte reduzieren und vermehrt auf die Produktion pflanzenbasierter Kalorien für die menschliche Ernährung setzen.

Steuermillionen versanden

In den letzten Jahren sind auf Ebene Bund und Kantone Hunderte Millionen an Steuerfranken in technische Massnahmen zur Behebung und Vermeidung von Umweltschäden aus den hohen Tierbeständen geflossen. So etwa in die Finanzierung des SchleppschlauchEinsatzes, Finanzhilfen für die Anpassung von Ställen oder der Abdeckung von Güllelagern. Diese Massnahmen hatten durchaus positive Effekte wie das Beispiel des Kantons Zug zeigt. Doch zugleich wurden diese Anstrengungen zunichte gemacht durch agrarpolitische Fehlanreize wie zum Beispiel die Absatzförderung von Milch, Fleisch und Käse oder Zollerleichterungen für Importkraftfutter etc. Diese Fehlanreize wirken sich ammoniakfördernd aus es erstaunt deshalb wenig, dass es bei der Reduktion seit Jahren keine nennenswerten Fortschritte mehr gibt. Dabei ist zu betonen, dass es sich bei dieser Aufgabe um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die nicht alleine der Landwirtschaft angelastet werden darf. Es braucht also Massnahmen, die auch beim Handel und beim Konsum ansetzen.

Glossar

Stickstoff: Stickstoff ist ein unentbehrlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Der Einsatz mineralischer und organischer Stickstoffdünger zur Steigerung von Erträgen ist gängige Praxis in der Landwirtschaft. Entscheidend ist der sorgsame, bedarfsgerechte und standortangepasste Einsatz. Denn Stickstoffverluste in Form von Ammoniak führen zu Emissionen, welche Klima, Luftqualität und die Biodiversität beeinträchtigen. Stickstoffverluste in Form von Nitrat belasten das Grundwasser und damit unser Trinkwasser.

Ammoniak: Ammoniak entsteht vor allem in der Tierhaltung. Dies weil Gülle und Mist Harnstoff und Eiweiss enthalten, die in Ammoniak umgewandelt werden. Hauptquelle ist die Rinderhaltung, insbesondere Milchvieh, aber auch Mastrinder. Besonders viel Ammoniak entweicht bei der Ausbringung von Gülle, Festmist und Gärresten in die Luft. Über die Luft wird Ammoniak in empfindliche Ökosysteme eingetragen, wo es eine eutrophierende und versauernde Wirkung hat und die Artenvielfalt schädigt.

Ammoniak -_Die Situation in ausgewählten Schweizer Kantonen. WWF, Pro Natura, BirdLife, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz Mai 2022

Stickstoffreduktion: Weitergehende Massnahmen verlangt. Echo der Zeit, 16.5.22

Heidis Artikel mit Stichwort Ammoniak

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Schweizer Bauern und Artenvielfalt – ein schwieriges Thema

22. April 2022
Der Schweizer Bauernverband ist grundsätzlich für Freiheit, auch Freiheit, die Umwelt mit Pestiziden und Düngern zu verschmutzen.

Der Schweizer Bauernverband ist grundsätzlich für Freiheit, auch Freiheit, die Umwelt mit Pestiziden und Düngern zu verschmutzen.

Selten hat Heidi so viele Edelweiss-Hemden, -Blusen, -Kravatten … in Aktion gesehen wie im letzten Jahr vor der Abstimmung über die Pestizid-Initiativen. Dabei gibt es auf vielen Alpen viele Blacken, jedoch kaum noch Alpenblumen. Das Edelweiss hat auf und hinter Felsen überlebt. Mit Herbiziden versucht man sogar die Blacken loszuwerden, wo doch der Boden zu viel Dünger enthält und ein solches Unterfangen zum Scheitern verurteilt ist.

Im Vorfeld der Abstimmung wurde gelogen, betrogen und gedroht was das Zeug hält. Unter den 2x NEIN Bauern waren auch viele Bio-Bauern, auch prominente Tierschützer, denn Tiere schützen heisst nicht unbedingt auch die Umwelt schützen, kann sogar Umweltverschmutzung bedeuten.

Trotz Gegenvoranschlag 40% für Pestizid-Initiativen

Markus Ritter, der unermüdliche Biobauer, Politiker, Präsident des Schweizer Bauernverbands (SBV) und Kämpfer für bäuerliche Freiheiten, hat mit viel Elan im Parlament einen Vorstoss durchgebracht, der die Pestizid-Initiativen zu Fall bringen sollte … und der Vorstoss hat es auch getan. Immerhin stimmten trotzdem 40% für die Pestizid-Initiativen, was aufgrund der Diffamierungen, Fake News und Angstmacherei betreffend steigende Preise, Hungersnot usw. durchaus erstaunlich ist. Ein zwar etwas lauer Vorschlag des Bundesrats, aber immerhin besser als nichts.

Nun liegen die neuen Regelungen vor. Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz sind teilweise zufrieden weil der Bundesrat sich an seine Versprechungen gehalten habe. Immerhin! Das ist nicht selbstverständlich!

Auslandabhängigkeit

Der SBV hingegen findet den vor einem Jahr erkämpften „Gegenvorschlag“ des Bundes, der nun zementiert ist, unverständlich. Der Krieg in der Ukraine ist für ihn ein guter Vorwand, wiederum Angst vor Preissteigerungen und steigenden Importen zu schüren, indem er die Förderung der Biodiversität auf Ackerflächen ablehnt, auch kritisiert er die Reduktion von Stickstoff und Phosphor.

Nie zur Sprache kommt beim SBV die Überversorgung mit tierischen Lebensmitteln, der Export von Käse, Milch- und Fleischprodukten. Mit der Anpassung der Landwirtschaft an eine vernünftige Ernährung wären zahlreiche Probleme gelöst. Es bliebe aber die riesige Import-Abhängigkeit der Schweizer Landwirtschaft bei den Produktionsmitteln wie Dünger, Kraftfutter, Saat- und Pflanzgut, Pestiziden usw.

Nitrat im Grundwasser

Nicht gelöst wird im Moment die Überdüngung des Grundwassers mit Nitrat, obwohl seit Jahrzehnten bekannt! Die Bauern überziehen die Nährstoffbilanz nicht „nur“ um 10%, was dummerweise immer noch erlaubt ist, sondern um mehr. Über diese Studie hatte das Bundesamt für Landwirtschaft im Agrarbericht 2021 informiert.

Beschleunigung Vollzug Gewässerschutz

Im erläuternden Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) steht unter Punkt 5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden:

„Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Kantone bei der Erfassung und Kontrolle der Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzmittel-Spritzgeräte, der jährlichen Meldung der Ergebnisse der Gewässerbeobachtung an das BAFU sowie bei der Planung und Umsetzung der definitiven Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und des Vollzugs der erforderlichen Schutzbestimmungen.

All diese Aufgaben müssen die Kantone aber bereits nach geltendem Recht wahrnehmen. Es handelt sich lediglich um eine Beschleunigung des Vollzugs von Aufgaben, welche den Kantonen mehrheitlich seit 1972 obliegen. Für die jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Befüll- und Waschplätze auf Landwirtschaftsbetrieben kann das bestehende Informationssystem Acontrol verwendet werden, in welchem bereits heute die Ergebnisse der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben festgehalten werden. Ein Zusatzaufwand entsteht dadurch, dass neu auch für nicht landwirtschaftliche Betriebe diese Daten erfasst und gemeldet werden müssen.

Für Gemeinden bzw. Wasserversorgungen, die bis anhin noch nicht über rechtskräftige Grundwasserschutzzonen verfügen oder die erforderlichen Nutzungseinschränkungen und Schutzmassnahmen noch nicht vollumfänglich vollziehen, entsteht ebenfalls ein Mehraufwand. Diesen Aufwand hätten sie aber bereits gemäss geltendem Recht geleistet haben müssen. Je besser das Gewässerschutzrecht bis anhin durch die Kantone, Gemeinden und Wasserversorger vollzogen wurde, umso geringer fällt dementsprechend der Aufwand für die Umsetzung der Vorlage aus.“

Voilà! Vieles zum Schutze des Wassers ist eigentlich bereits in Gesetzen und Verordnungen niedergeschrieben nur hapert es beim Vollzug durch die Kantone. Also nicht jammern, sondern endlich handeln. Wir müssen weiterhin Druck aufsetzen für besseren Vollzug und auch für bessere Gesetze, denn alles ist noch nicht gut.

Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich … Heidis Mist 28.1.22

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Erläuternder Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV), SR 814.201). Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Umwelt BAFU 13.4.22

Agrarpolitik: Bundesrat hält sein Versprechen. Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz 13.4.22

SBV-News Nr. 15, Notiz­ der Woche. Schweizer Bauernverband (SBV)

Le débat sur les pesticides repart… mais à l’envers. Tribune de Genève 15.4.22

Bauern sind gegen bundesrätliche Nachhaltigkeits-Vorschläge. SRF Heute Morgen 22.4.22

22.4.22 HOME

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Swissmilk und ihre Märchen

14. Dezember 2021
Nicht das erste Mal: Falschinformation von Swissmilk & Co.

Nicht das erste Mal: Falschinformation von Swissmilk & Co.

Wenn es an Argumenten fehlt, dann wird in die Märchen-Trick-Kiste gegriffen oder im Klartext in die Lügen-Kiste. In der Werbung für Milch heisst es dann etwa, dass Milch die Knochen stark macht und gut für die Gelenke ist.

Aus dem Newsletter von Vision Landwirtschaft vom 13.12.21:

„Aktuell ist bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) eine Beschwerde von Pro Natura pendent. Bei Pro Natura ist die neuste Lovely-Kampagne der Schweizer Milchproduzenten mit Botschaften wie «Lovely fördert die Biodiversität» schlecht angekommen. Die Werbung ist irreführend, denn die Milchproduktion auf dem heutigen Produktionsniveau führt nachweislich zu einer grossflächigen Überdüngung von naturnahen Lebensräumen. Da der Schweizer Milchviehbestand schon heute weit mehr Futter braucht, als Wiesen und Weiden hergeben, kann die Werbung für mehr Milch nur das Gegenteil von dem bringen, was sie verspricht: nämlich mehr Kraftfutterproduktion (Futtergetreide) auf den inländischen Äckern, hohe zusätzliche Kraftfutterimporte und damit mehr Gülle und Ammoniak und damit weniger Biodiversität.

Die Schweizer Milchproduzentenorganisation (Swissmilk) hat nun Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Anschliessend ist die SLK am Zug. Der Entscheid der SLK wird für Februar 2022 erwartet. Man lässt sich also viel Zeit, länger als viele Werbekampagnen dauern.

Nach Swissmilk fällt auch Proviande mit irreführender Werbung auf. Dieser Newsletter beleuchtet die rechtliche Situation, die Beschwerdemöglichkeit bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) und die neusten Entscheide der SLK im Zusammenhang mit Landwirtschaftsprodukten. Eine Beschwerde zur Proviande-Werbung soll zeigen, ob auf diesem Weg dem verbreiteten Greenwashing Grenzen gesetzt werden können. Als problematisch stellt sich heraus, dass die SLK für die Beurteilung Monate benötigt – länger als viele Werbekampagnen dauern.“

Lesen Sie hier weiter: Greenwash bei Produzentenorganisationen. Newsletter Vision Landiwrtschaft vom 13.12.21

14.12.21 HOME

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Bundesrat muss Palmölverordnung überarbeiten

6. April 2021

Offensichtlich nimmt der Bundesrat das Volk nicht ernst: Handel vor Nachhaltigkeit!

MEDIENMITTEILUNG DER PALMÖL-KOALITION[1] vom 1.4.21

Bundesrat muss Palmölverordnung überarbeiten

Das Stimmvolk hat sich mit 51.6% nur ganz knapp für das Freihandelsabkommen mit Indonesien ausgesprochen. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die versprochenen Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Palmöl-Koalition fordert daher eine Überarbeitung der vom Bund präsentierten Palmölverordnung.

(BERN) Mit der Abstimmung über das Freihandelsabkommen mit Indonesien ist die Debatte über die bedenklichen Palmölimporte nicht vorbei. Im Gegenteil: in einer Verordnung müssen nun die versprochenen Nachhaltigkeitsanforderungen im Detail geregelt werden. Der Bundesrat hat dazu seinen Vorschlag in Vernehmlassung gegeben.

Bei genauerer Betrachtung wird schnell klar, dass diese Verordnung ungenügend ist. So werden schwache Labels anerkannt, die zwar auf dem Papier gut klingen, in der Umsetzung und Kontrolle jedoch grosse Mängel aufweisen. Ebenfalls bleibt unklar, was mit fehlbaren Importeuren geschieht, denn ein wirksames Sanktionssystem ist nicht vorgesehen. Eine solche minimalistische Umsetzung widerspricht dem Versprechen des Bundesrates, mit welchem er die Stimmbevölkerung von seinem Freihandelsabkommen überzeugt hat.

Die Palmöl-Koalition fordert insbesondere folgende drei Anpassungen:

  • Vor Inkrafttreten der Verordnung muss eine zweite Benchmarking-Studie vorliegen, die neben den Kriterien auch die Umsetzung und Wirksamkeit der Labels bewertet.
  • Die Liste der in der Verordnung vorgeschlagenen Standards muss auf «POIG» und «RSPO 2018 Identity Preserved» reduziert werden. «RSPO 2013», «RSPO 2018 Segregated» und «ISCC» sind zwingend zu streichen.
  • Das Kontroll- und Sanktionssystem muss in der Verordnung präzisiert werden, damit es die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien sicherstellen kann.

Weitere, spezifischere Forderungen stellen die in der Palmöl-Koalition vertretenen Organisationen in ihren jeweiligen Stellungnahmen.

Damit importiertes Palmöl dem Anspruch auf nachhaltige Produktion tatsächlich genügt, sind die erwähnten Korrekturen unabdingbar. Setzt der Bund aber die Verordnung in ihrer jetzigen, minimalistischen Fassung in Kraft, verliert er in Sachen Nachhaltigkeit jegliche Glaubwürdigkeit, und künftige Freihandelsabkommen dürften es an der Urne schwer haben. Daher zählt die Koalition auf die Kooperation des SECO.

[1] Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana, Alliance Sud, Brot für Alle, Bruno Manser Fonds, Fédération Romande des Consommateurs, Green Boots, PanEco, Pro Natura, Public Eye, Schweizer Bauernverband, Schweizerische Getreideproduzentenverband, Soldiar Suisse, Uniterre

Heidis 80 weitere Artikel über Palmöl

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Es ist Sommer – die Grillen zirpen! Oder nicht?

16. Mai 2020

Aus dem Leben der Grillen. Copyright: Sandra

Aus dem Leben der Grillen. Copyright: Sandra

Hoi Heidi

Fällt Dir auch auf, dass überall, wo gemäht und gegüllt wurde, die Grillen verschwunden sind und mit ihnen das wunderschöne Konzert.

Über 50% weg oder getötet …

Und das hat nichts mit der Temperatur zu tun, denn bei den ungemähten Wiesen war das Zirpen heute noch munter zu hören.

Wann verschwindet diese grässliche Gülle endlich von den Feldern?

Liebe Grüsse

Sandra

Liebe Sandra

Die Gülle wird nicht so schnell verschwinden. Es ist aber klar, dass in der Schweiz der Tierbestand massiv gesenkt werden muss, denn Überdüngung führt zur Verschmutzung von Gewässern – denke nur an das Grundwasser – und die Ammoniak-Emissionen sind die zweithöchsten in Europa gemäss Agrarbericht 2016. Sie schaden dem Wald, den Mooren, den Naturschutzgebieten und nicht zuletzt unserer Gesundheit. Zudem ist auch der hohe Fleischkonsum nicht gesund.

Mit dem Rückgang der Tierzahlen fällt zwar weniger Gülle an, aber es wird dann kaum extensiver bewirtschaftet werden, ausser es gibt Auflagen, die kontrolliert werden. Was geschieht mit den frei werdenden Flächen? Kaum neuer Lebensraum für Grillen.

Die Grillen leben in einer selbstgebauten Höhle im Boden und sind somit, wie du richtig beobachtet hast, stark vom Ausbringen von Gülle betroffen. In Deutschland sind die Grillen auf der roten List als „gefährdet“ eingestuft.

Pro Natura kürte die Feldgrille (Gryllus campestris) zum Tier des Jahres 2014 und schrieb: „Pro Natura macht 2014 die Bühne frei für die scheuen Meistergeiger und wirbt so für mehr artenreiche Blumenwiesen in der Schweiz.“

Die Feldgrille liebt warme, trockene Standorte bis 1’800 m ü.M. Sonnige Hänge wurden aber seit 1950 vielerorts überbaut, die Trockenwiesen verschwanden und mit ihnen die Grillen. Ein wesentlicher Grund für den Verlust solcher Wiesen ist aber die Intensivierung der Landwirtschaft und die Verbuschung von Steilhängen. Blütenreiche Lebensräume bieten unzähligen Tierarten Lebensraum. Oft gibt es nur noch kleine Inseln. Dies ist problematisch für das Überleben der Tiere.

Seit 1900 sind 95% der Trockenwiesen und -weiden in der Schweiz verschwunden. Um dem anhaltenden Rückgang dieses Lebensraums entgegenzuwirken, hat der Bundesrat die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) in ein Inventar nach Artikel 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) aufgenommen. In dieser Karte Trockenwiesen und -weiden kannst du nachschauen, ob es in deiner Nähe geschützte Flächen gibt. Grillen kommen aber auch an anderen Orten vor.

Wir müssen also dafür sorgen, dass die Artenvielfalt nicht noch mehr schwindet, und uns für eine bessere Agrarpolitik einsetzen, denn diese kommt nicht „von selbst“. Da müssen wir wacker Druck ansetzen!

Ich finde es schön, dass du Augen für die kleinen Lebewesen hast, denn auch diese sind wichtig … und was wäre ein Sommer ohne Grillenkonzert?

Herzliche Grüsse

Heidi

Tier des Jahres 2014: Die Feldgrille. Pro Natura

Feldgrille, Wikipedia

Gryllus campestris, Orthoptera

Trockenwiesen und -weiden. Medieninformation Bundesamt für Umwelt vom 29.9.17

Ammoniakemissionen: Ammoniak verändert sensible Ökosysteme. Agrarbericht 2016, Bundesamt für Landwirtschaft

16.5.20 HOME

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SO: Trinkwasserquelle oder Güllesenke? Das ist die Frage!

1. Januar 2020

Kartenausschnitt 1981: Es war einmal eine Wiese in Wisen SO an der Grenze zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland.

Kartenausschnitt 1981: Es war einmal eine Wiese in Wisen SO an der Grenze zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland.

Liebe Leserin, lieber Leser

Bitte nicht erschrecken – der erste Arikel 2020 ist lang. Der Fall Wisen SO zeigt exemplarisch wie immer wieder der Schutz von Gewässern ver- und behindert wird beim Durchsetzen von Eigeninteressen einzelner Personen.

Die Gewässerschutzgesetzgebung und das Raumplanungsgesetz zum Bauen ausserhalb der Bauzone werden umgangen, die zuständigen kantonalen Behörden kennen die lokalen Verhältnisse oft nicht, waren noch nie am Ort des Geschehens, wissen nicht, ob Auflagen wie der Abbruch einer alten Baute verwirklicht wurden, sehen nicht Gebäude, welche ohne Baubewilligung aufgestellt wurden. Wie beim Gewässerschutz, so auch beim Bauen schauen Behörden gerne weg und überlassen den Vollzug „bösen“ Nachbarn oder dem Nimmerleinstag. Noch weiter von der Realität entfernt sind Richter. So wird geschummelt und gelogen.

Schauen wir uns also nach einem kleinen Abstecher ins Parlament und das Grundwasser im Kanton Solothurn den Fall Wisen an.

Versorgungsproblem Trinkwasser?

Der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri macht sich Sorgen um das Trinkwasser. Er reichte am 26.9.19 die Interpellation 19.4249 ein: „Haben wir in Ackerbaugebieten bald ein Versorgungsproblem beim Trinkwasser?“

Fluri (Wikipedia) ist seit 1993 Stadtpräsident von Solothurn und somit von Amtes wegen Präsident der Regio Energie Solothurn, welche im Raume Solothurn erste Anlaufstelle für Energie, Wasser, Energieeffizienz und Gebäudetechnik ist. Seine Regio Energie Solothurn betreibt seit Jahrzehnten eine Ihrer Wasserfassungen ohne Schutzzone. Das aber stört Fluri offenbar nicht. Fluri ist zudem Bezirksvertreter und juristischer Berater von Pro Natura Solothurn.

Kanton Solothurn: Nitrat im Grundwasser

Der Kanton Solothurn hat Probleme mit der Qualität des Grundwassers. Das Nitrat-Pionierprojekt Gäu ist das grösste Projekt gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) Art. 62a. Es läuft seit dem Jahre 2000, d.h. seit 20 Jahren. Wir zahlen mit Bundessteuern den grössten Teil der Kosten für Massnahmen; 2018 allein waren es 829’690 Franken.

Das Problem im Gäu ist, dass das Grundwasser vorwiegend durch Versickern von Regenwasser entsteht; es wird nicht durch Zufluss von weniger belastetem Wasser verdünnt. Verdünnung ist ein Zauberwort, nicht nur in der Landwirtschaft!

Dieses Projekt wird seit 2017 vier Jahre lang von 18 Forschenden aus fünf Institutionen wissenschaftlich begleitet (NitroGäu), denn man möchte wissen, ob es effizient und wirksam ist. Der Projektbeirat umfasst 12 Personen. Finanziert wird das grosse Projekt vom Bundesamt für Landwirtschaft und dem Amt für Umwelt, Solothurn. Erste Resultate zur Nitratauswaschung im Gemüsebau bestätigen das erhebliche Nitratauswaschungspotenzial unter bzw. nach Gemüsekulturen im Freiland.

Und schon gibt es weitere Probleme: Der Nitratgehalt des Grundwassers steigt in Schnottwil, was die Behörden beunruhigt. Ein zweites Nitrat-Projekt ist geplant.

Wisen SO: Bauen und güllen in der Grundwasserschutzzone

Derweil lässt der Kanton Solothurn in Wisen in einer Grundwasserschutzzone S2 (bzw. SIIB, Erklärung folgt später) das Ausbringen von Gülle zu. Mitten in der Schutzzone befindet sich ein Bauernhof. Heidi nimmt Sie, liebe LeserInnen, auf eine Zeitreise durch Karten mit und zitiert aus einem Bundesgerichtsentscheid.

Kartenausschnitt 1982: Ein Bauernhof wurde auf der freien Wiese gebaut. Legende: rosa = Karstgebiet, gelb = Schutthang.

Kartenausschnitt 1982: Ein Bauernhof wurde auf der freien Wiese gebaut. Legende: rosa = Karstgebiet.

Anfang 1980er Jahre wurde an der Grenze zum Karstgebiet, das sich vom Hauenstein zum Wisenberg erstreckt, ein Bauernhof für rund 25 Kühe und 10 Tränkekälber gebaut.

Kartenausschnitt 2006: Der Bauernhof wurde vergrössert.

Kartenausschnitt 2006: Der Bauernhof wurde vergrössert.

Vor einiger Zeit schloss sich der Bauer mit Betrieben im angrenzenden Baselland zusammen und baute massiv aus. Neue Gebäude tauchen in der Karte von 2006 auf. Sie liegen zum Teil im Karstgebiet.

Kartenausschnitt 2012: Ein grosses Silo wurde gebaut und die Strasse verbreitert.

Kartenausschnitt 2012: Ein grosses Silo wurde gebaut und die Strasse verbreitert.

Neueste Karte: 3 kleine und 3 grosse Silos sind eingezeichnet sowie eine neue Remise. Legende: rosa = Karstgebiet, gelb = Schutthang.

Neueste Karte: 3 kleine und 3 grosse Silos sind eingezeichnet sowie eine neue Remise. Legende: rosa = Karstgebiet.

In der neuesten Karte sieht man zusätzlich zu drei kleinen Silos drei grosse und eine neue Remise.

So sieht der Bauernhof heute aus.

So sieht der Bauernhof heute aus.

Der Viehbestand umfasst heute 91 Red Holstein Milchkühe und 10 Stück Aufzuchtvieh. Die neuen Gebäude sind entsprechend gross und die Dächer mit Fotovoltaik bestückt. 36 Hektaren Wiese und Maisfelder gehören zum Betrieb des Meisterlandwirts, der auch Bürgerrat und Stv. Landw. Erhebungsverantwortlicher der Gemeinde Wisen SO ist.

Der Tierbesatz beträgt rund 2,6 Düngergrossvieheinheiten pro Hektare (DGVE), d.h. liegt nur wenig unter der absoluten Obergrenze von 3 DGVE gemäss Gewässerschutzgesetz.

Grundwasserschutzzonen: dunkelblau = S2, hellblau = S3

Grundwasserschutzzonen: dunkelblau = S2, hellblau = S3

Das Erstaunliche ist, dass diese massive Vergrösserung des Betriebes in der Grundwasserschutzzone bewilligt wurde, obwohl in der S2 das Erstellen von Bauten und Anlagen mit sehr wenigen Ausnahmen verboten ist. Auch die Erlaubnis zum Güllen ist nicht nachvollziehbar. Zwar sieht die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Ausnahmen vor, aber der Kanton Solothurn spricht keine solchen Bewilligungen aus, wie das Amt für Umwelt Heidi versicherte.

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Anhang 2.6, Art. 3.3.1, Ziff. 2:

2 Flüssige Hof- und Recyclingdünger dürfen in den Zonen S2 und Sh von Grundwasserschutzzonen nicht verwendet werden.

Art. 3.3.2 Ausnahmen, Ziff. 1:

1 Die kantonale Behörde kann in Abweichung vom Verbot nach Ziffer 3.3.1 Absatz 2 gestatten, dass flüssige Hof- und Recyclingdünger in der Zone S2 von Grundwasserschutzzonen pro Vegetationsperiode bis dreimal in angemessenen Abständen in einer Menge von höchstens 20 m3 pro ha ausgebracht werden dürfen, wenn aufgrund der Bodenbeschaffenheit gewährleistet ist, dass keine pathogenen Mikroorganismen in die Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage gelangen.

Heikler Gewässerschutz im Karstgebiet

Karstgebiete sind blau eingefärbt. Quelle: R. Tiez, BAFU

Karstgebiete sind blau eingefärbt. Quelle: R. Tiez, BAFU

25% der Schweizer Oberfläche sind Karstgebiete. Sie liefern das Trinkwasser für 20% der Haushalte. In der Nordwestschweiz ist der Anteil von Karstwasser am Trinkwasser relativ hoch.

Der Untergrund von Karstgebieten ist mehr oder weniger stark zerklüftet. Das Niederschlagswasser fliesst je nach Situation sehr schnell in die Tiefe bzw. ins Grundwasser, in die Quellen oder Bäche. Quelle: R. Tiez, BAFU

Der Untergrund von Karstgebieten ist mehr oder weniger stark zerklüftet. Das Niederschlagswasser fliesst je nach Situation sehr schnell in die Tiefe bzw. ins Grundwasser, in die Quellen oder Bäche. Quelle: R. Tiez, BAFU

Vulnerabilität: Der schwarze Pfeil zeigt an sich die Betriebsgebäude befinden.

Vulnerabilität: Der schwarze Pfeil zeigt wo sich die Betriebsgebäude befinden.

Legende zu Vulnerabilität

Legende zu Vulnerabilität

Karstgebiete sind besonders heikel, was den Austrag von flüssigen Düngern betrifft. Stark heterogene Karst- oder Kluft-Grundwasserleiter müssen gemäss Gewässerschutzverordnung seit 2016 zusätzlich zu den Zonen S1 und S2 durch die Zonen Sh und Sm geschützt werden. In solchen Gebieten hat die Zone S2 lediglich eine Ausdehnung von mindestens 100 Metern, und es wird keine Zone S3 ausgeschieden. Dafür wird der grösste Teil des Einzugsgebiets der Fassung durch die Zone Sh geschützt, wenn die Vulnerabilität des Grundwasserleiters hoch ist (h = hoch), beziehungswiese durch die Zone Sm bei mittlerer Vulnerabilität (m = mittel).

Grundwasserschutzzonen Karstgebiet, Bundesamt für Umwelt.

Grundwasserschutzzonen Karstgebiet, Bundesamt für Umwelt.

Die Vulnerabilität wird aufgrund der Beschaffenheit der Überdeckung (Boden und Deckschicht) und des Karst- oder Kluftsystems sowie der Versickerungsverhältnisse bestimmt. Je grösser die Vulnerabilität, desto strenger die Schutzbestimmungen.

Der Wisner Bauernhof liegt mitten in der Grundwasserschutzzone S2. In diesem Gebiet ist die Vulnerabilität (Verschmutzungsgefahr) mehrheitlich hoch bis sehr hoch. Trotzdem erteilten die Behörden die Bewilligung für eine massive Vergrösserung des Betriebs und das Güllen in der Schutzzone.

Wie ist es zu dieser absurden Situation gekommen?

Anfang 2012 bewilligten die kantonalen Behörden den Bau eines grossen Silos und einer Remise. Dagegen wurde Einsprache erhoben. Die Bauten waren jedoch nur die logische Folge der vorangegangenen Betriebsvergrösserung: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wirklich?

Gemäss Bundesgerichtsurteil vom 26.11.12 wurde 1986, also ein paar Jahre nach dem Bau der ersten Gebäude, eine Schutzzone SIIB der Tunnelquelle erlassen, die in Läufelfingen im angrenzenden Kanton Basel-Landschaft liegt und der Trinkwasserversorgung Oberes Homburgertal dient. Das Schutzreglement wurde aber nicht der neuen Gewässerschutzverordnung vom 28.10.98 (GSchV; SR 814.201)  angepasst, d.h. die Zone SIIB wurde nicht in eine neurechtliche Grundwasserschutzzone S2 umgewandelt, in welcher nicht gegüllt werden darf. Deshalb ist gemäss Bundesgerichtsentscheid das alte Reglement immer noch gültig. Die kantonalen Behörden sahen dies zwar anders, aber erliessen dann eine für 2013 bis 2014 befristete, nicht erneuerbare Bewilligung für das Güllen in der besagten Grundwasserschutzzone.

In der Wegleitung Grundwasserschutz des Bundesamts für Umwelt steht unter Punkt 4.3 Vorgehen bei Schutzzonen mit nicht zonenkonformen Nutzungen, 4.3.1 Grundsätzliches: „Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 gilt für alle Schutzzonen, also auch für diejenigen, die vor dem 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt wurden. Nach gängiger Praxis sind auch für die altrechtlichen Schutzzonen wenigstens die Mindestanforderungen einzuhalten. Das heisst, dass z.B. auch in sogenannten «Schutzzonen mit beschränkter Wirkung», welche das Bauen auf bestimmten Parzellen in der Schutzzone S2 zuliessen, im Prinzip ein Bauverbot zu errichten ist. Die Gewässerschutzverordnung gibt also Anlass, die Situation innerhalb der Schutzzonen zu überprüfen.“

Offensichtlich hat man diese Anpassung nicht vorgenommen. Zuständig für die Quelle ist zwar die Wasserversorgung, aber der Kanton hat die Verantwortung für den Gewässerschutz und ist zudem zuständig für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Behörden haben beide Augen fest zugedrückt und die Tier- und Gebäudeaufstockung in der Schutzzone in zwei Etappen bewilligt.

„Nicht erneuerbare“ Gülle-Bewilligung wurde erneuert!

Weitere Verzögerungen beim Ausscheiden einer neuen Grundwasserschutzzone kamen in den letzten Jahren hinzu. Also erneuerten die kantonalen Behörden die „nicht erneuerbare“ Bewilligung im Interesse eines einzelnen Bauern, zulasten der Öffentlichkeit. Sie gilt noch heute.

Gegüllt werden darf jedoch nur bis in den Frühsommer hinein. In der Güllezeit wird diese Trinkwasserquelle einfach abgestellt. Dank der mehrstufigen Aufbereitung ist gemäss Amt für Umwelt die Trinkwassersicherheit gewährleistet, auch wenn der Grundwasserschutz nicht in allen Belangen optimal sei.

Umzonung von SIIB in S3?

Aktuell untersucht die Wasserversorgung, die für die Ausscheidung der Schutzzonen zuständig ist, ob sie auf diese Quelle verzichten kann.

Gemäss einem Gutachten könnte ein grosser Teil der heutigen SIIB Schutzzone dereinst in die S3 Zone umgezont werde. Das würde bedeuten, dass der Bauer ohne Einschränkung güllen darf. Halt! Das natürlich nicht, aber er müsste lediglich die „normalen“ Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung einhalten.

Ein Blick auf den Bauernhof im Zelgli in Wisen lässt vermuten, dass man diese Umzonung erzwingen möchte.

„Undichte“ Silos wieder in Betrieb

Am 19.1.12 erteilte die Bau- und Umweltkommission der Einwohnergemeinde Wisen die Bewilligung für den Bau einer neuen Remise, eines neuen Silos sowie einer Fotovoltaikanlage auf den Dächern der neuen Remise und einer bestehenden Scheune. Im Bundesgerichtsurteil vom 26.11.12 ist zu lesen: „Da das neue Silo an die Stelle von drei alten, undichten Silos tritt, handelt es sich um eine Ersatzbaute, welche die Gefahr einer Gewässerverschmutzung verringert.“

Nach etwa drei Jahren nahm der Bauer die drei alten Silos wieder in Betrieb. Da staunt Heidi! Sind nun die alten Silos tatsächlich undicht? Dann müssten die Behörden sofort eingreifen. Aber, so vermutet Heidi, das war nur ein Vorwand zur Durchsetzung des Bauvorhabens.

Heute: 3 kleine und 3 grosse Silos

Auf den offiziellen Schweizer Karten und Luftbildern sind heute drei kleine und drei grosse Silos zu sehen. Alle sechs stehen nicht nur in der Landschaft, sie werden genutzt.

Bau von Siloanlagen in S2 verboten

Es ist klar wieso man versucht die S2 loszuwerden: Es ist verboten, in der S2 Einrichtungen für die Lagerung von Raufuttersilage zu erstellen.

Remise für Siloballen und Maschinen

Lesen wir nochmals im Bundesgerichtsentscheid: „Die neue Remise dient nach der ergänzenden Vernehmlassung des Bau- und Justizdepartements vom 3. September 2012 dazu, Maschinen und Siloballen künftig nicht mehr im Freien, sondern im Trockenen unterbringen zu können. Mit Blick auf den Gewässerschutz wird damit ebenfalls eine deutliche Verbesserung erzielt.“

Google Earth sowie die Schweizer Karten zeigen Siloballen im Freien. Auch werden Tiere im Karstgebiet auf der Strasse mit dem Inhalt von Siloballen gefüttert. Heidi frägt sich: „Wo ist da die Verbesserung?“ Bundesgerichtsentscheid: „Das umstrittene Bauvorhaben dient somit nicht einer Betriebsvergrösserung, sondern der Verbesserung der Produktionsbedingungen, namentlich auch mit Blick auf den Gewässerschutz.“

Nicht nur die Vergrösserung des Betriebs, auch der Neubau von weiteren Anlagen in einer Quellschutzzone waren bewilligt worden. Und kontrolliert wird nicht. Jetzt karrt der Bauer Futter zu und Gülle weg.

Freiwilliger Verzicht auf Quelle?

Auf eine Quelle einfach verzichten, wo zahlreiche Trinkwasserversorger in verschiedenen Kantonen wegen der Grenzwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Abbauprodukten Wasserfassungen schliessen müssen? Roman Wiget, Geschäftsführer der Seeländischen Wasserversorgung, sagte am 22.12.19 zur Sonntagszeitung, dass ab Januar 2020 nur noch eine der sechs Fassungen brauchbar sei. Im Winter könne man «mit diesem einen Brunnen das Einzugsgebiet noch knapp versorgen». Was die Trinkwasserversorgung aber im Sommer mache, wenn das Wasser knapp werde, sei nicht klar. Wiget: «Das Verbot des Pestizids Chlorothalonil löst bei den Trinkwasserversorgungen im ganzen Mittelland ein Erdbeben aus. Die Situation ist dramatisch.»

Viele machen sich Sorgen um die Zukunft ihrer Trinkwasserversorgung, auch aufgrund der Klimaerwärmung, welche zahlreichen Trinkwasserversorgern grosse Probleme bereitet. Doch hier an der Grenze zwischen den Kantonen Solothurn und Baselland überlegt man sich den Verzicht auf eine – so ist zu hoffen – gute Quelle nur weil man dem Bauern, der in der Schutzzone seinen Hof gebaut hat, entgegenkommen will.

Gründe für Verzögerungen

Mit der Grundwasserschutzzone werden die Tunnelquellen im Hauensteintunnel des basellandschaftlichen Zweckverbandes Wasserversorgung Oberes Homburgertal geschützt. Die Quellen, die nutzniessende Wasserversorgung und der weitaus grösste Teil des Einzugsgebietes und somit der Schutzzone liegen im Kanton Basel-Landschaft, nur ein kleiner Teil der Schutzzone befindet sich im Kanton Solothurn in Wisen. Das Interesse des Kantons Solothurn am Quellschutz dürfte also klein sein.

Es gibt mehrere Gründe für die Verzögerungen der letzten Jahre.

  • Die hydrogeologischen Grundlagen für eine neue Schutzzone nach geltender Gewässerschutzverordnung lieben erst im Kanton Solothurn vor, nicht aber im Kanton Baselland.
  • Die Anpassung des Grundwasserschutzes in Karstgebieten wurde vom Bund schon lange angekündigt, aber erst 2016 in der Gewässerschutzverordnung verankert. Die Vollzugsinstrumente des Bundes sind noch nicht verfügbar.
  • Für die Ausscheidung von Schutzzonen ist die Wasserversorgung zuständig. Diese hat zusammen mit dem Kanton Baselland die erforderlichen Aufträge ausgelöst, die geologischen Studien konnten aber wegen den Verzögerungen beim Bund noch nicht abgeschlossen werden.

Behörden konzentrieren sich auf „grosse“ Probleme

Die Arbeit des Amts für Umwelt konzentriert sich auf jene Gebiete, wo das meiste Trinkwasser produziert wird und wo sich regionale Fassungen befinden, d.h. die Nitrat- und Pestizid-Problemgebiete im Mittelland (Gäu). Gewässerschutzprojekte bedeuten „viel Arbeit für die zuständige Behörde“.

Zeit und Geld sind beschränkt. Deshalb gibt es trotz erheblicher Verschmutzung des Grundwasser nur wenige „Gewässerschutzprojekte gemäss GSchG Art. 62a.

Heidi meint

„Das Güllen in der Grundwasserschutzzone im Karstgebiet Wisen SO muss sofort verboten werden, egal wie lange es noch dauert bis neue Zonen rechtskräftig sind, denn solche Vorhaben dauern oft lange, da auch mit Einsprachen zu rechnen ist, wenn es eine gute Lösung sein soll. Und man müsste als Übergangslösung die Verpflichtungen gemäss der neuen Zone S2 gemäss Gewässerschutzverordnung von 1998 vorschreiben.

Es wäre gut, wenn sich der Solothurner Nationalrat Fluri in seinem Kanton vermehrt für den Grundwasserschutz einsetzen würde und sich auch um das Wisner Quellwasser kümmerte, das den Nachbarn im Kanton Baselland nützt.“

Viele kleien Probleme summieren sich!

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Karstlehrpfad im Laufental

Im Laufental bei Basel ist in der Region Kaltbrunnental und Brislachallmet vom lokalen Höhlenforscher-Verein ein «Karstlehrpfad» realisiert worden. Der Lehrpfad führt von Zwingen nach Grellingen. Ähnlich einem Naturlehrpfad bringt dieser dem interessierten Besucher und Wanderer die ortsbezogenen Themen Karst, Höhlen, Höhlenbewohner (Mensch und Tier), Archäologie und den Schutz der Karstlandschaft näher.

Karstlehrpfad Kaltbrunnental-Brislachallmet

Was bringt das Nitratprojekt Gäu-Olten? Wissenschaft soll Antworten liefern, Solothurner Zeitung 28.10.18

Gewässerschutzprojekte: Sind sie nachhaltig? (2) Heidis Mist 24.7.15

Grundwasserschutz: Zu früh für Schlussfolgerungen. Gebiet Gäu SO, Bauernzeitung 8.9.19

Gewässerschutz-Beiträge, Abgeschlossene und laufende Projekte sowie Herausforderungen. Agrarbericht 2019 Bundesamt für Landwirtschaft

Anstieg der Nitratwerte beunruhigt Schnottwil, SRF 2.12.19

Gewässerschutzgesetz Art. 14 Betriebe mit Nutztierhaltung

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.6 Dünger, 3.3 Verbote und Ausnahmen

Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz, Seite 35.BAFU 6.5.12

Bevölkerung zahlt für Pestizidsünden. Sonntagszeitung 22.12.19

Gewässerschutzkarten

10. Fachtagung ChloroNet vom 23.11.17, R. Tiez: Untersuchung und Beurteilung von belasteten Standorten auf Karst- Grundwasser

Insektensterben: Das Dornröschen schläft

11. November 2017

Hinweis für ausländische LeserInnen: Die Bundesrätin Doris Leuthard ist für den Umweltschutz zuständig. Sie hat Papst Franziskus in einer Privataudienz im Frühling einen Rosenstock 'Doris' geschenkt.

Hinweis für ausländische LeserInnen: Die Bundesrätin Doris Leuthard ist für den Umweltschutz zuständig. Sie hat Papst Franziskus in einer Privataudienz im Frühling einen Rosenstock ‚Doris‘ geschenkt.

Brief von NaNa:

Frankfurter Allgemeine: 75 Prozent weniger Insekten. „Wir befinden uns mitten in einem Albtraum“

… Bei Erhebungen in 63 deutschen Schutzgebieten zwischen 1989 und 2016 ist ein Rückgang von 76 Prozent (im Hochsommer bis zu 82 Prozent) der Fluginsekten-Biomasse festgestellt worden. Die Verluste betreffen offenbar die meisten Arten, von Schmetterlingen, Bienen und Wespen bis zu Motten und anderen flugfähigen Arten, die praktisch ausnahmslos als Bestäuber von Wild- und Nutzpflanzen oder zumindest als  Beutetiere für Vögel wichtig sind. Etwa 80 Prozent der Wildpflanzen sind abhängig von Insektenbestäubung, und 60 Prozent der Vögel in der heimischen Natur ernährt sich hauptsächlich von Insekten …

75 Prozent weniger Insekten, Joachim Müller-Jung, Frankfurter Allgemeine vom 18.10.17

Echo der Zeit: Insektenrückgang auch in der Schweiz

… Lokführer mussten früher die Scheiben nach jeder Fahrt putzen. Das ist zwar ein starkes Indiz für den Rückgang der Insekten, langjährige Datenreihen zur mengenmässigen Abnahme aller Insekten gibt es nicht in der Schweiz … Die meisten Schweizer Insektenforscher zeigen sich nicht überrascht über diesen massiven Rückgang …

Insektenrückgang auch in der Schweiz, Echo der Zeit vom 4.9.17

PPS: Insektensterben – Das Ausmass der Katastrophe wurde nun wissenschaftlich nachgewiesen

Das Papiliorama in Kerzers spricht seit Jahren immer wieder davon: die Insektenpopulationen sind in den letzten drei Jahrzehnten regelrecht zusammengebrochen. Viele von uns haben dies in den letzten Jahren schon selber beobachtet; keine um Lampen kreisende Nachtfalter mehr, keine Tagfalter mehr über den Wiesen. Ausser einigen wenigen Exemplaren der häufigsten Arten. Mit den Insekten verschwinden – wegen fehlender Nahrung – auch die Vogelpopulationen und die Amphibien. Es wird Zeit für die Schweiz, einen Paradigmenwechsel zu vollziehen und den Gebrauch von Pestiziden zu stoppen …

Insektensterben – Das Ausmass der Katastrophe wurde nun wissenschaftlich nachgewiesen, PPS vom 23.10.17

Blick: Schweizer Politiker schweigen das Problem tot

… Und die Politik? Tut nichts. Der Bundesrat missachtet gemäss Pro Natura sogar die gesetzlichen Vorgaben zum Pestizidgebrauch. Kein Politiker lehnt sich aus dem Fenster und sagt, was er sagen müsste: Es geht so keine Minute weiter, unsere Landwirtschaft vergiftet systematisch unsere Nahrungmittelgrund­lage und unser Trinkwasser. Es gibt keine Ausreden mehr: Wir müssen selber einschreiten. Und zwar dreifach: als Konsument, als Gärtner und als Bürger …

Ihr Verschwinden wäre katastrophal – Retten Sie die Insekten! Silvia Tschui, Blick vom 6.11.17

Nostalgie Duftrose 'Doris Leuthard'

Nostalgie Duftrose ‚Doris Leuthard‘

Heidis Weckruf an Bundespräsidentin Doris Leuthard

Frau Bundespräsidentin, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Sie, der Bundesrat und das Parlament müssen handeln, und zwar sofort und ohne Rücksicht auf das Jammern von Industrie und Bauern, denn es geht um „Zukunft“.

11.11.17 HOME


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