Posts Tagged ‘Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften’

Kein Pufferstreifen an Wohnzonen

16. Juni 2016
Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Pufferstreifen für Pflanzenschutzmittel (PSM) und Dünger sind zum Schutze der Artenvielfalt und des Wassers vorgeschrieben, und zwar entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Waldrändern und oberirdischen Gewässern. Solche naturnahen Lebensräume sind reich an Nützlingen. Marienkäfer überwintern z.B. in der Streuschicht am Waldrand. Untersuchungen zeigen, dass die Förderung von Nützlingen den Ertrag von Ackerkulturen erhöhen kann, weshalb Forschungsinstitutionen 2014 zusammen mit dem Schweizer Bauernverband eine Plattform „Blühende Lebensräume“ geschaffen haben, siehe Agrarforschung Heft 6, Juni 2016.

Regelung Wohnzonen

Heidi wundert sich schon lange, ob es auch Einschränkungen gegenüber Wohnzonen, Spielplätzen usw. gibt, denn sie sieht da und dort einen Acker, der direkt an einen Hausgarten grenzt. Der Abstand ist kaum 50 cm und die Kultur jeweils offensichtlich bis zum Feldrand mit PSM behandelt und gedüngt. Heidis Nachfragen haben ergeben, dass kein Pufferstreifen zu Wohnzonen vorgeschrieben ist. Dies obwohl im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft zahlreiche PSM folgende Hinweise enthalten: „Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen“, „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ oder „Kann vermutlich Krebs erzeugen“.

Für Abstandsforderungen zum Schutze vor schädlichen Belastungen des Nachbargrundstücks durch Abdrift oder Abschwemmung kommt also einzig Art. 684 des Zivilgesetzbuches, das Nachbarrecht, in Frage – ein schwieriger Weg, wenn der Bauer nicht einsichtig ist.

Ausnahme: Helikopter-Sprühflüge

Die einzige konkrete Regelung besteht für Helikopter-Sprühflüge: 60 m. Das  Bundesamt für Umwelt hat das Reglement für PSM-Luftapplikation überarbeitet; es wird im Laufe des Sommers in Kraft treten. Vorgesehen ist für einen Grossteil der zugelassenen PSM ein zur bisherigen Regelung verkleinerter Abstand von nur 30 m zu Wohnzonen. Unter diesen PSM befinden sich auch sehr schädliche. Heidi meint: „Ein schlechtes Omen für den Pestizid-Aktionsplan, welcher demnächst in Vernehmlassung geht.“

Neuauflage Merkblatt Pufferstreifen

Die dritte Auflage des Merkblatts „Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften“ ist erschienen und kann bei Agridea bezogen werden, Download pdf gratis, Druckversion 5 Franken.

Französische Gemeinde schützt die EinwohnerInnen

Die französische Gemeinde Saint Jean führt einen Pufferstreifen zu Wohnzonen von 50 m ein, La commune de Saint-Jean (Haute Garonne) repousse les pesticides à 50 mètres des habitations, France 3, Midi-Pyrénées, 21.5.16

Deutschland: Pestizidaktionsplan ist ein Papiertiger

Deutschland hat bereits Erfahrung mit einem Pestizid-Aktionsplan. Eine Allianz aus Umwelt-, Imker- und Verbraucherverbänden informierte gestern in einer Medieninformation über den mangelnden Erfolg. Trotz der massiven Belastung von Gewässern, des alarmierenden Rückgangs der Artenvielfalt sowie der Zerstörung und Kontaminierung von Lebensräumen und Lebensmitteln durch Herbizide, Fungizide und Insektizide enthalte der Pestizid-Plan der Bundesregierung keine wirksamen Massnahmen, um Menschen, Natur und Umwelt zu schützen, bemängeln die Verbände. Der Inlandabsatz von Pestiziden sei von 2001 bis 2014 um einen Drittel gestiegen.

„Der Nationale Aktionsplan hinterlässt in der landwirtschaftlichen Praxis bisher keinerlei Spuren und unterbietet damit unsere ohnehin schon geringen Erwartungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Bienen wird mit viel Papier, aber ohne praxisrelevante Massnahmen nicht zu erreichen sein“, so Walter Haefeker, Präsident des Verbandes Deutscher Berufsimker. Zwei Drittel aller Vögel der Agrarlandschaft stehen auf der Liste der bestandsbedrohten Tierarten“, sagte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte.

Keine Abkehr von der Pestizid-Abhängigkeit
Traurige Halbzeitbilanz des Pestizid-Aktionsplans der Bundesregierung, Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, PAN Germany, Greenpeace e.V., DBIB, DNR und NABU.

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Vom Wert einer guten Gesetzgebung

7. Mai 2014

Beim Lesen der NZZ vom 8.2.13 war Heidi der Artikel Qualität der Gesetzgebung im Sinkflug von Alain Griffel, Staats- und Verwaltungsrechts-Professor an der Universität Zürich, aufgefallen, denn das unsorgfältige Hauruck-Schreiben von Gesetzen stört auch sie. Das Echo war gross. Ein Buch mit dem Titel Vom Wert einer guten Gesetzgebung ist entstanden. René Zeller hat es in der NZZ vom 22.4.14 unter dem Titel Die Aktivisten von Bundesbern vorgestellt. „Gesetzesflut, stetige Beschleunigung der Gesetzgebungsmaschinerie, kaum noch zu bewältigende Vernehmlassungen: Mit diesen Themen befassen sich Medien und Politik immer wieder. Doch über die Qualität der Gesetzgebung findet merkwürdigerweise keine Diskussion statt. Dass sie sich in einer markanten Abwärtsbewegung befindet, bleibt in der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend unbemerkt.“, heisst es im Klappentext.

Leider hat sich keiner der 16 Autoren mit der Landwirtschaftsgesetzgebung befasst oder etwa mit den für die Landwirtschaft relevanten Vorschriften für das Festlegen und Bewirtschaften des Gewässerraums. Doch darüber wird Heidi noch berichten. Trotzdem ist das Buch aufschlussreich und wegweisend.

„Rechtsetzung ist schlecht, wenn man sie nicht versteht, wenn man sie nicht kennt, wenn man sie nicht findet…“ schreibt Martin Wyss, Professor an der Universität Bern, stellvertretender Fachbereichsleiter beim Bundesamt für Justiz und Präsident der Schweizerische Gesellschaft für Gesetzgebung, und weiter: „Bis heute hat noch kein Gesetz mit seiner puren Existenz in der Rechtsordnung irgendetwas gefördert … es sind stets die Vollzugsmassnahmen der zuständigen Organe, welche die gesetzlichen Absichten erfüllen und verwirklichen, nicht der Erlass selber…“ Es gibt noch viel zu tun!

Zum Beispiel Pufferstreifen. In ihrem Artikel Vielfalt der Gesetze und Weisungen hat Heidi darauf hingewiesen wie schwierig es ist, Informationen zu finden und kritisiert, dass das Merkblatt Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften bei Agridea für Fr. 5.- gekauft werden müsse, obwohl es Bestandteil der Direktzahlungsverordnung ist. Seit dem 1.1.14 verweist auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung auf dieses Merkblatt (Anhang 2.5 Pflanzenschutzmittel 1.1 e; Anhang 2.6 Dünger 3.3.1). Gesetze, welche nur mit Verweis auf eine Publikation veröffentlicht werden, können beim zuständigen Bundesamt eingesehen werden. Zwar fällt das Agridea-Merkblatt nicht unter diese Kategorie, aber aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips müssten das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Umwelt diese Vorschriften eigentlich gratis abgeben, meint Heidi. Was, wenn wirklich alle Bauern das wissen möchten!

Nachtrag: Martina Rösch von Agridea meldet in einem Kommentar, dass das Merkblatt jetzt gratis heruntergeladen werden kann. Hier die Adresse: Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften

7.5.14 HOME

Nach dem Pestizid-Cocktail die Beruhigungspille

30. März 2014
Die Beruhigungspille: Trotz hoher Belastung der Flüsse mit Pestiziden sei das Essen von Fischenn unbedenklich, sagt ein Kantonschemiker.

Die Beruhigungspille: Trotz hoher Belastung der Flüsse mit Pestiziden sei das Essen von Fischen unbedenklich, sagt ein Kantonschemiker.

Die Sprache der EAWAG-Forschenden ist – für eine Bundesanstalt – erfreulich klar, pflegen doch viele offizielle Stellen den Verschleierungs-Jargon: Pestizidcocktail in Schweizer Flüssen, Medieninformation EAWAG, Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs, 5.3.14.

Ein Fischer, aufgeschreckt durch diese schlechte Nachricht in seiner Zeitung, fragte die Redaktion: „Sind die Forellen unter diesen Umständen überhaupt noch bedenkenlos geniessbar?“ Die Antwort des Kantonschemikers: „Moderne Pflanzenschutzmittel sind rasch abbaubar und reichern sich in Fischen kaum an.“ Er verwies auf andere Probleme wie Tierarzneimitteln in Zuchtfischen, Schwermetalle, Dioxine, PCB usw., Pestizidcocktail in den Flüssen soll Fischen und Fischessern nicht schaden, Solothurner Zeitung vom 26.3.14.

Also beruhigt weiterschlafen, wo die Sommerzeit uns soeben eine Stunde gestohlen hat? Nein, denn die neuen Bestimmungen betreffend Gewässerraum bringen den Acker und somit die Pestizide näher an die mittleren und kleinen Bäche, jene Bäche also, die in der Schweiz vorherrschen. Zum Beispiel wurde die Messmethode von Pufferstreifen an Gewässern per 1.1.14 so geändert, dass die Masse besser in den „Pestizid-freien Gewässerraum“ passen. Und auch dort, wo ausdrücklich kein Gewässerraum ausgeschieden wird, schrumpft der Pufferstreifen – quasi als Geschenk für die Bauern – beachtlich. Nachfolgend die bauernfreundliche Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.5, Pflanzenschutzmittel, 1.1 Verbote und Einschränkungen:

1 Pflanzenschutzmittel dürfen nicht verwendet werden:
….. Punkt e

„in oberirdischen Gewässern und in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von oberirdischen Gewässern, wobei der Streifen bei Fliessgewässern, für die ein Gewässerraum nach Artikel 41a GSchV2 festgelegt wurde oder bei denen nach Artikel 41a Absatz 5 GSchV ausdrücklich auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichtet wurde, ab der Uferlinie und bei den übrigen Fliessgewässern sowie bei stehenden Gewässern ab der Böschungsoberkante gemäss Pufferstreifenmerkblatt «Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften», KIP/PIOCH 2009,3 gemessen wird;“

Alles klar? Passt dies in die neue Agrarpolitik, welche, wie es heisst, ökologisch sein soll? Selbst wenn tatsächlich die Flussfische bedenkenlos konsumiert werden können, was ist mit der übrigen Bach-Flora und -Fauna? Darf man sie bedenkenlos den Pestizid-Bädern aussetzen, die direkt nach einer Sprühaktion (evtl. mit Wind und anschliessendem Regen) noch konzentrierter sein können, als das von der EAWAG entnommene Probenwasser? Ist dies die „neue Biodiversitätsstrategie“? Das Recht des Stärkeren? Heidi meint: „Das darf nicht sein!“  Es gibt noch weitere Probleme mit Gewässerraum und Pestiziden, Heidi bleibt dran!

Noch etwas: Wie stellen sich die Gesetzesschreiber den Vollzug der neuen Pufferstreifen-Regelung vor, wo doch die alte, wesentlich einfachere, vielerorts nicht vollzogen wurde? Akzeptiert man weiterhin den Nicht-Vollzug?

Nachtrag: Fast hätte Heidi die DirektzahlungsempfängerInnen vergessen, das sind etwa 94% der Bauern, für sie gilt weiterhin ein 6 m breiter Pestizid-Pufferstreifen, siehe Direktzahlungsverordnung. Wenn also das Grünland zwischen Bach und Acker keine 6 m breit ist, was Heidi häufig sieht, dann ist dies meist eine widerrechtlich Situation. Nur schaut niemand hin, ausser Heidi natürlich.

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist, 11.6.13

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist, 29.5.13

Heidis Artikel-Serie über Pufferstreifen

Wer mehr über den zerstörerischen Menschen und seine Tätigkeit lesen will, dem sei George Monbiot empfohlen. Im neuesten Artikel schreibt er zwar über die Ausrottung grosser Tiere, aber betreffend Konsequenzen menschlichen Handelns ist kaum ein Unterschied zwischen den grossen Tieren und den kleinen Wassertierchen, siehe
Destroyer of Worlds, George Monbiot, Guardian 25th March 2014

„New research suggests there was no state of grace: for two million years humankind has been the natural world’s nemesis.
You want to know who we are? Really? You think you do, but you will regret it. This article, if you have any love for the world, will inject you with a venom – a soul-scraping sadness – without an obvious antidote…“

 30.3.14 HOME


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