Posts Tagged ‘Pufferstreifen’

Die Bauern müssen den Gewässerschutz endlich ernst nehmen !

9. Februar 2023
Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide.

1.3.1 Weide. Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide. Quelle: Kontrollhandbuch AWEL

Seit 2019 gibt es im Rahmen der ÖLN-Kontrollen Punkte zum Schutz der Gewässer. Während diese in einigen Kantonen längst Bestandteil der Kontrollen sind, wurden entsprechende Kontrollen zum Beispiel im Kanton Bern erst 2022 durchgeführt. Das Ergebnis ist ernüchternd. Bei 1’300 durchgeführten Kontrollen kamen auf 65 Prozent der Betriebe Mängel zum Vorschein, das entnimmt Heidi der Bauernzeitung:

„Oftmals konnten diese mit einfachen Massnahmen behoben werden, wie Marcel von Ballmoos von der Kontrollorganisation KUL-Carea mit Sitz im bernischen Lyssach jüngst an einer Infoveranstaltung mitteilte. Diese Kontrollen gehen auch im neuen Jahr weiter. Von Ballmoos rät eindringlich, sich auf diese vorzubereiten. Bereits mit kleinem Aufwand, zum Beispiel dem Organisieren von Auffangwannen, könnten viele Mängel vermieden werden.“

Im Kanton Zürich hat der Gewässerschutz höhere Priorität. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verfasste ein Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz. In der 58-seitigen Broschüre sind die wichtigsten Punkte erklärt und die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Man findet Informationen über Güllebehälter, Mistlagerung, Freilandhaltung von Schweinen, Kälberiglus, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen Düngern usw.

Zahlreiche Seiten enthalten Fotos von Mängeln oder guten Lösungen. Ergänzt wird die wertvolle Dokumentation mit weiterführenden Links. Es lohnt sich, diese Handbuch zu konsultieren.

Gewässerschutzkontrolle: Einfach diesen Mist nicht vergessen. Simone Barth, Bauernzeitung 9.2.23

Bei 65 Prozent der Betriebe war die Kontrolle mangelhaft. Simone Barth, Bauernzeitung 7.2.23

Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz nach VKKL. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Version 1.1 vom Januar 2022

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11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz: Gewässerräume

1. Dezember 2022


ChemRRV_Pufferstreifen_Gewässer_Foto_K

Es ist höchste Zeit, wieder einmal über die Revision der Gewässerschutzgesetzgebung als Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Fischer für lebendiges Wasser zu schreiben. Nicht nur wurden bestehende Gesetze verschlechtert, sondern Neues noch immer nicht umgesetzt, so nicht nur die Revitalisierung der Gewässer, sondern auch die Ausscheidung von Gewässerräumen durch die Kantone zum Schutze der Gewässer vor Verschmutzungen und zum Hochwasserschutz. Bis Ende 2018 hätte das passieren müssen. So steht es im Gesetz. Doch zahlreiche Kantone sind noch längst nicht so weit.

Am 4.10.21 schrieb Heidi Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Also nicht nur wird der Gewässerschutz nur widerwillig vollzogen, sondern immer wieder angegriffen.

Wieso hat Heidi schon lange nicht mehr über Pufferstreifenverletzungen informiert? Das liegt an der Unübersichtlichkeit der heutigen Lage. Neue Pufferstreifenregelung hier, alte dort, Gewässerraum ausgeschieden oder nicht … Im Beitrag Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht schrieb Heidi am 7.1.21 ausführlich über dieses Chaos. Weil das so wichtig ist, hat sie die Abbildungen oben zur Erinnerung eingefügt.

Und welche Kantone beeilen sich nicht? Das darf man nicht wissen! Das Bundesamt für Umwelt, das die Umfrage bei den Kantonen organisiert hat, darf diese Daten nicht herausgeben, denn die Kantone hatten das zu Beginn der Umfrage gefordert. Man darf nicht wissen!!!! Ob das Öffentlichkeitsgesetz hier Abhilfe schaffen könnte?

Heidi meint: „Weil wichtige Probleme nicht oder nur zögerlich gelöst werden, ist es bequem: Man kann dasselbe ewig wiederholen!“

11 Jahre revidiertes Gewässerschutzgesetz. Heidis Mist 30.11.22

Gewässerräume: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes knapp verhindert! Heidis Mist 4.10.21

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

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1.12.22 HOME

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Italien soll Einsatz von Pestiziden deutlich reduzieren

24. September 2022

UN-Sonderberichterstatter rät Italien, den Einsatz von Pestiziden deutlich zu reduzieren

Am 20. September stellte der UN-Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte, Marcos Orellana, seinen Bericht über den Einsatz von Pestiziden in Italien vor. Er beglückwünscht Italien zu den Massnahmen, die es zur Verringerung des Pestizideinsatzes ergriffen hat, äussert jedoch seine grosse Besorgnis über die Ausfuhr gefährlicher Pestizide aus Italien, die nicht für die Verwendung in der Europäischen Union zugelassen sind.

Er ist auch ernsthaft besorgt über die Zunahme des Pestizideinsatzes in Regionen, in denen Prosecco angebaut wird, und insbesondere über das Vorhandensein gefährlicher Pestizide auf Kinderspielplätzen in der Nähe landwirtschaftlicher Gebiete. Er rät der Regierung, Pufferstreifen einzurichten, um gefährdete Menschen und Gebiete sowie Wasserläufe vor den ernsten Risiken und Schäden durch Pestizidabdrift zu schützen. Ausserdem fordert er Massnahmen, um die Menge der in Italien verwendeten Pestizide im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip deutlich zu reduzieren.

Pufferstreifen

Der Bericht weist auf die Bedeutung von Pufferstreifen hin, ein aktuelles Thema in der Diskussion um die neue EU-Pestizidreduktionsverordnung. 2019 wurde in Italien der Entwurf eines nationalen Aktionsplans für Pestizide vorgelegt. Dieser Plan sollte bald abgeschlossen werden, da der alte Aktionsplan 2018 auslief und die EU-Richtlinie 2009/128/EG alle fünf Jahre einen neuen Plan vorschreibt.

Der Entwurf sieht vor, dass der Einsatz von Pestiziden in landwirtschaftlichen Gebieten in der Nähe von bewohnten Gebieten oder gefährdeten Bevölkerungsgruppen in einem Abstand von weniger als 50, 40, 20, 15 oder 5 Metern verboten ist, je nach Klassifizierung des Pestizids. „Diese Spritzverbote sind unerlässlich, um gefährdete Menschen und Gebiete zu schützen, darunter Schulen, Spielplätze und Krankenhäuser, Naturschutzgebiete und archäologische Stätten. Pufferzonen sind auch wichtig, um die Verschmutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser zu verhindern“.

Pestizidfreie Städte

Der Berichterstatter begrüsst die Initiative mehrerer italienischer Gemeinden, sich dem Europäischen Netzwerk pestizidfreier Städte anzuschliessen. Das Netzwerk zielt darauf ab, den Einsatz von Pestiziden zu minimieren und sie durch bestehende nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Ziel ist es, die Gesundheit aller Menschen und die Umwelt zu schützen und die Lebensqualität zu verbessern. Interessant ist, dass der Staatsrat im Jahr 2021 in einem Urteil in Bezug auf die Stadt Conegliano, die im Prosecco-Weinanbaugebiet liegt, bestätigt hat, dass die Gemeinden berechtigt sind, den Einsatz von Pestiziden zu verbieten.

Heidis Frage: „Wann endlich werden in der Schweiz Pufferstreifen entlang von Wohnzonen, Schulen usw. gesetzlich vorgeschrieben?“

Der vollständige Bericht: Besuch in Italien – Bericht des Sonderberichterstatters über die Auswirkungen des umweltgerechten Umgangs mit und der Entsorgung von gefährlichen Stoffen und Abfällen auf die Menschenrechte. Von Sonderberichterstatter für Giftstoffe und Menschenrechte – Marcos Orellano.

Die Punkte 69 bis 74 des Berichts sind den Pestiziden gewidmet. Visit to Italy – Report of the Special Rapporteur on the implications for human rights of the environmentally sound management and disposal of hazardous substances and wastes, Marcos Orellana

Marcos A Orellana auf Twitter

Banned in Europe: How the EU exports pesticides too dangerous for use in Europe. Public Eye 10.9.20

Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards. Caroline Linhart et al. Environmental Sciences Europe 8.5.19

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen (2)

10. April 2022
Danke, NaNa, für diesen anschaulichen Cartoon.

Danke, NaNa, für diesen anschaulichen Cartoon. Ohne Makel muss alles in den Läden sein, womöglich jeder einzelne Apfel mit einem doofen Sorten-Kleber versehen. „Ich möchte aber auch 2. Klass-Äpfel zum Kochen“, meint eine Konsumentin. Heidi hat diese Sorge nicht. Die ungespritzten Äpfel aus dem Garten sind (fast) alle schön, denn es sind resistente Sorten, nur manchmal pickt ein Vogel ein Loch in einen Apfel. Das sind aber nur wenige und dafür fressen die Vögel allerlei Schädlinge.

Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen. Heidis Mist 8.4.22

Synthetische Spritzmittel Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

Pesticides are everywhere – inventory and requirements. Bio-Reporter International. 7.4.22

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Wenn Bauern „Zuckerwasser“ spritzen

8. April 2022
Gefahrenkennzeicnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Gefahrenkennzeichnung Fungizid Amarel-Folpet DF. Auch für Luftapplikation zugelassen. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Stand 8.4.22

Leserbrief von einem Bauern: Per Zufall darauf gestossen! Unter anderem sagt ein Jungbauer „es ist praktisch Zuckerwasser, was wir jetzt spritzen.“ Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Chemiker und Toxikologen kritisieren Mängel bei der Zulassung von Pestiziden. Schäden bei Menschen könnten nicht ausgeschlossen werden.

Wenn es um Pestizide geht, dann wird von Bauernseite her meist verharmlost oder auf fehlende wissenschaftliche Daten verwiesen oder faustdick gelogen wie im Rahmen der beiden Pestizid-Initiativen. Nun kommt es wieder einmal an den Tag: Pestizide in Gewässern! Das ist für Heidi weiter nicht erstaunlich, hat sie doch schon viel darüber berichtet. Und dafür gibt es viele Gründe.

67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Hervorgehoben wird in den aktuellen Medienberichten, dass das Einleiten von Pestizid-Wasser seit 28 Jahren verboten sei. Aber es ist viel schlimmer, denn schon seit 67 Jahren ist das verboten gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 16. März 1955, Art. 3. Nur haben es eben die Kantone, wie das so üblich ist, v.a. bei der Landwirtschaft nicht vollzogen! 67 Jahre lang das Gesetz nicht vollzogen!

Bei heiklen Themen, das ist immer wenn es um Landwirtschaft geht, wird gerne auf Eigenverantwortung gesetzt, obwohl man weiss, dass die meisten Leute nur die Verantwortung für sich selbst meinen, nicht aber jene für das Gemeinwesen, was auch zur „Eigenverantwortung“ gehört. Eigentlich müsste man ein klareres Wort wählen wie „Mitverantwortung“ oder „Gemeinverantwortung“.

Verwässerung Gewässerschutz

Im Rahmen der Volksinitiative der Fischer wurde der Schutz der Gewässer verschlechtbessert etwa Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante wie international üblich und bisher im Gesetz verankert, kein Gewässerraum für sehr kleine Bäche, wobei dies von Bauernseite extrem „grosszügig“ interpretiert wird. Die Festlegung der Gewässerräume hätte bis 31.12.2018 fertig sein müssen. Tatsache ist, dass viele Kantone/Gemeinden erst am Planen sind und wenn es nach Plan geht die letzten 2035 die Gewässerräume ausgeschieden haben werden. Bis dann gelten verschiedene Regelungen nebeneinander. Das Chaos ist noch grösser als üblich.

Immer noch dürfen die Bauern bis wenige Meter an die Trinkwasserfassungen Pestizide spritzen, wobei einige der besonders wassergängigen Pestizide verboten sind, aber niemand kontrolliert! Weiterhin darf per Helikopter gespritzt werden, obwohl Genauigkeit und Abdrift ein Problem sind und viele einzuhaltende Abstände vor ein paar Jahren verkleinert wurden.

Wer logisch denken kann, hat schon lange bemerkt, dass Pestizide und Dünger über Drainagen und Schächte in Bäche gelangen können. Ein Forscher schrieb vor Jahrzehnten: „Die Schweiz ist ein Land der Einlaufschächte.“ Aber wer hört schon auf Forscher? Es geht um die Freiheit des Bauernstandes. Und es gibt auch viele entwässerte Strassen; an diese darf bis 50 Zentimeter gegüllt und gespritzt werden. Wen wunderts, wenn der Regen Stoffe in die Strassenentwässerung schwemmt? Wenn aber solche Missstände wieder einmal an die Oberfläche kommen, dann sind der Bauernverband und seine Anhänger beleidigt, entsetzt, überrascht, reden von Übertreibung und schlecht machen.

Es gibt keinen sicheren Grenzwert

Auch heute, wo Kontrollen vorgeschrieben sind, ist nicht damit zu rechnen, dass alle Kantone dies tun, dass sie sanktionieren, dass sie für Ordnung sorgen. Traditionen darf man nicht kippen. Nur allfällige Gesundheitsschäden tragen auch wir, die Gewöhnlichen. Besonders das Kind im Mutterleib und Kinder sind betroffen von Giften und wie Heidi vor vielen Jahren geschrieben hat: Die Mischung macht das Gift, wobei anzufügen ist, dass wir zusätzlich vielen nichtlandwirtschaftlichen Giften ausgesetzt sind. Und es ist eine Illusion zu denken, dass es einen sicheren Grenzwert gibt. Man merkt erst viel später, wenn ein Stoff Schäden anrichtet, Schäden in der Umwelt, Schäden im Körper.

Die Schweiz „im Verzug“ …

Mit den Gewässerräumen ist es wie mit der Sanierung der Restwassermengen (im Verzug).

  • Grundwasserschutzzonen (seit 1972 im Verzug)
  • Hofplatzentwässerungen (seit 1955 im Verzug)
  • Verminderung der Stickstoff-Überschüsse (im Verzug)
  • Sanierung des Zugersees (im Verzug)
  • Luftreinhalteverordnung (im Verzug)
  • Lärmschutzverordnung (seit bald 20 Jahren im Verzug)
  • Umsetzung der Alpeninitiative (im Verzug)
  • Raumplanung (im Verzug)
  • … (im Verzug)

Synthetische Spritzmittel Gesundheitsgefahr Pestizide: Prüfen die Behörden zu lasch? Karin Bauer, DOK, SRF 7.4.22

Pestizide: Manche Bauern kennen wenig Eigenverantwortung. Urs P. Gasche, Infosperber 8.4.22

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht. Heidis Mist 7.1.21

Pesticides are everywhere – inventory and requirements. Bio-Reporter International. 7.4.22

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CH-Strategie: Biodiversität fördern und zerstören

18. Februar 2022

Agrarbericht 2021, Strukturverbesserungen. Bundesamt für Landwirtschaft. Klick für Vergrösserung.

Mit der einen Hand fördern die PolitikerInnen mit unseren Steuern die Artenvielfalt, mit der anderen zerstören sie diesen unentbehrlichen Schatz der Natur, und zwar obwohl sich die Schweiz im Rahmen der Biodiversitätskonvention verpflichtet hat, biodiversitätsschädigende Subventionen bis 2020 anzupassen oder abzuschaffen. Besonders zerstörerisch sind Verkehr, Landwirtschaft, Energieproduktion und Siedlungsentwicklung.

Allein der Bund hat im Jahr 2020 426 Millionen Franken Biodiversitätsbeiträge in Form von Direktzahlungen an die Bauern ausbezahlt und für den Bau von Wegen 32 Millionen Franken. Hinzu kommen Beiträge der Kantone, Gemeinden sowie von Privaten und NGOs. Der Ausbau von Erschliessungsstrassen schädigt – teilweise irreversibel – die betroffenen Lebensräume. Strassen erleichtern zudem den Zugang zu Gebieten, die extensiv bewirtschaftet werden – und dank besserer Zugänglichkeit intensiver bewirtschaftet werden können. Im Berggebiet, wo die Artenvielfalt (noch) höher ist als im Talgebiet, werden am meisten Güterstrassen subventioniert.

Die „Standardgüterstrassen“ in Graubünden sind breit, asphaltiert und mit Drainagen versehen. Diese Erschliessungsstrassen dienen in der Regel auch dem Tourismus und den nicht mehr landwirtschaftlich genutzten, umgenutzten Maiensässgebäuden.

Der Fall Güterstrassen Feldis

In einem Leserbrief in der Lokalzeitung pöschtli vom 17.2.22 schreibt ein Einwohner von Feldis GR: „Ist eine Melioration noch zeitgemäss?Und er stellt die Frage nach dem Nutzen der 20 Millionen Franken für ein paar Feld-, Wald- und Wiesenstrassen. Im Vergleich zum bleibenden Schaden durch den Verlust von Biodiversität sei dieser sehr, sehr klein. Zwar sind die Kosten gemäss der Interessengemeinschaft Biodiversität Feldis kleiner, d.h. geplant sind 8,4 Millionen Franken, wovon der Bund 49 Prozent übernimmt, der Kanton 36 Prozent, von den Restkosten soll die Gemeinde 1,1 Millionen Franken bezahlen, die Grundeigentümer 1,65 Millionen Franken.

Die kleine Gemeinde Feldis hatte mehrmals die Meliorationsabsichten abwenden können. Durch die Fusion mit Domleschg „konnte Feldis mit den überstimmenden Gemeindegliedern anderer Fraktionen die kantonale Meliorationshysterie nicht mehr abwenden“, heisst es weiter im pöstli-Leserbrief. So schnell wie möglich, so der Präsident der Meliorationskommission, selber Landwirt in Lantsch, sollen die Strassenpläne realisiert werden.

Strassenbau bedeute die Zerschneidung von Lebensräumen, mehr Verkehr, mehr Menschen in bislang mässig begangen Wald- und Wiesengebieten. Auch die etwa zehn landwirtschaftlichen Grossbetriebe von Scheid und weiterer Umgebung würden die artenreichen Wiesen gefährden: schwere Traktoren und Maschinen (Siloballen!), Überdüngung und intensive Bewirtschaftung.

Eine ausführliche Beschreibung dieses Projekts und der damit verbundenen Gefahren finden Sie hier: Melioration Feldis, Biodiversität Feldis.

Weitere Güterstrassen

Agrarbericht 2021, Strukturverbesserungen. Bundesamt für Landwirtschaft

Agrarbericht 2021, Strukturverbesserungen. Bundesamt für Landwirtschaft. Klick für Vergrösserung.

Besonders viele Strukturverbesserungsbeiträge fliessen Jahr für Jahr in den Kanton Graubünden. Er ist zwar gross und gebirgig, aber auch sehr aktiv im Strassenbau. Jeder Winkel muss mit breiten Strassen, Verbindungs-(Kantons-)strassen oder Güterstrassen erschlossen sein, d.h. das Ziel „dezentrale Besiedlung“ wird hier mehr als ernst genommen. Ist das Ziel noch zeitgerecht?

So ist auch die Gemeinde Schiers daran, für 9 Millionen Franken Güterstrassen zu erneuern. Die Nachbargemeinde Grüsch und Churwalden sind weitere aktuelle Beispiele, die Heidi gefunden hat. Die Patenschaft Berggemeinden unterstützt z.B. die Projekte Schiers und Grüsch.

Strassenbau ist wichtiger Wirtschaftszweig

Auszug aus dem Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2021 bis 2024:

Im Kanton Graubünden gibt es zahlreiche Bedürfnisse nach grossen Strassenbauprojekten und Umfahrungen zur Entlastung des Siedlungsgebiets vom Durchgangsverkehr. Diese Projekte verursachen im Vergleich zu üblichen Ausbauvorhaben wesentlich höhere Kosten. Angesichts des grossen Bedarfs an Umfahrungen und Grossprojekten ist der Einsatz der finanziellen Mittel auf lange Sicht darzustellen, um sachlich und politisch begründet festzulegen, wie viele dieser Bauvorhaben sich der Kanton Graubünden in Zukunft leisten kann.

Verlässliche Rahmenbedingungen

Die Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur in Bezug auf die Verfügbarkeit, den Komfort, die Sicherheit und die Umwelt nehmen stetig zu. Entsprechend erhöhen sich die Kosten für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Kantonsstrassen laufend. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und der zunehmend komplizierteren Abläufe bei Verkehrsprojekten sind langfristig verlässliche Rahmenbedingungen umso bedeutender notwendig. Mit dem vorliegenden vierten Strassenbauprogramm für die Jahre 2021 bis 2024 wird die dafür erforderliche Transparenz geschaffen.

Hier finden Sie den ausführlichen Bericht:
Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2021 bis 2024.

Und die Gewässer?

Die breiten Strassen werden in Bäche entwässert, was Überschwemmungen fördert. Pneuabrieb, Salz und weitere Schadstoffe verschmutzen das Wasser. Die vorgeschriebenen Pufferstreifen von bewirtschafteten Flächen zu Strassen betragen lediglich 50 cm. Über Drainagen und Ablaufrinnen, die an Standardstrassen erstellt werden, kann leicht Gülle oder Mistwasser ausgewaschen bzw. abgeschwemmt werden, was zur Verschmutzung der Gewässer beiträgt.

Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz. Gubler L, Ismail SA, Seidl I (2020), Swiss Academies Factsheet 15 (7). DOI: 10.5281/zenodo.3935430

Agrarbericht 2021, Biodiversitätsbeiträge

Agrarbericht 2021, Strukturverbesserungen

pöschtli, Seite 19, Lokalzeitung Thusis, 17.2.22

Interessengemeinschaft Biodiversität Feldis

Patenschaft Berggemeinden

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Grosse Pufferzonen um Naturschutzgebiete zum Schutze von Insekten nötig

7. Januar 2022

In Deutschland wurde der Rückgang der Insektenbiomasse in Naturschutzgebieten in Agrarlandschaften beobachtet. Als einer der Hauptursachen wird der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft diskutiert.

In einer deutschlandweiten Feldstudie sammelte Carsten Brühl von der Universität Koblenz-Landau mit einem Team von Wissenschaftlern aus verschiedenen Institutionen Fluginsekten in Naturschutzgebieten, die an landwirtschaftliche Flächen angrenzen. Die Proben von Mai und August 2020 wurden auf insgesamt 92 Pestizide analysiert, Insektizide, Herbizide und Fungizide. Es wurden Rückstände von 47 gebräuchlichen Pestiziden nachgewiesen, und die Insektenproben waren im Durchschnitt mit 16,7 Pestiziden kontaminiert.

Rückstände der Herbizide Metolachlor-S, Prosulfocarb und Terbuthylazin sowie der Fungizide Azoxystrobin und Fluopyram wurden an allen Standorten festgestellt. Das Neonicotinoid Thiacloprid wurde in 16 von 21 Naturschutzgebieten nachgewiesen, was höchstwahrscheinlich auf die letzte Verwendung vor einem EU-weiten Verbot zurückzuführen ist.

Grössere Pufferstreifen nötig

Um Insekten in Naturschutzgebieten zu schützen, sei es nicht nur zwingend erforderlich, den Pestizideinsatz dort zu stoppen, sondern auch den Einsatz synthetischer Pestizide vor allem in der näheren Umgebung zu reduzieren. Die Analyse unterschiedlicher Landschaftsumgebungen von 500 bis 3’500 m, die potenzielle Fluggebiete von Insekten darstellen, ergab, dass die Anzahl der nachgewiesenen Pestizide mit der landwirtschaftlichen Produktionsfläche in einem Radius von etwa 2’000 m zusammenhängt. Schutzpuffer zur Reduzierung der Pestizidbelastung von Insekten sollten daher im Bereich von mehreren 100 m und nicht von wenigen 10 m eingerichtet werden.

Das Team betont, dass die Untersuchung die Kontaminierung vermutlich unterschätze: Denn insbesondere Insektizide könnten zu einer Einschränkung der Mobilität führen, so dass geschädigte Insekten nicht mehr zu den Fallen gelangten.

Das Neonicotinoid Thiacloprid wurde auch in der Schweiz verboten. Die Ausverkaufsfrist ist am 30.9.21 abgelaufen, die Aufbrauchsfrist am 31.12.21.

Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany. Brühl, C.A., Bakanov, N., Köthe, S. et al. Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany. Sci Rep 11, 24144 (2021). https://doi.org/10.1038/s41598-021-03366-w

Selbst in Naturschutzgebieten sind Insekten mit etlichen Pestiziden kontaminiert. GEO 20.12.21

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Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht

7. Januar 2021

Lang, lang ist’s her … Die Kantone hätten die Gewässerräume gemäss Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 4.5.11 bis 31.12.18 festlegen müssen. Haben Sie das getan? Die erste Umfrage des Bundesamts für Umwelt (BAFU) Anfang 2019 war ernüchternd, wurde gar nicht ausgewertet. Die zweite zeigt, dass wir uns noch lange gedulden müssen bis alle Kantone soweit sind. Zitat aus dem BAFU-Bericht:

Die Kantone gaben in der Umfrage Auskunft über den Stand ihrer Gewässerraumfestlegung per 31.Dezember 2019 (Abb. 1):

  • Ein Kanton hat den Gewässerraum eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Drei Kantone haben die behördenverbindliche Festlegung innerhalb und ausserhalb der Bauzone abgeschlossen, schweizweit sind dies 24% aller Gemeinden.
  • 13% aller Schweizer Gemeinden haben den Gewässerraum innerhalb und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Eine grosse Anzahl Gemeinden haben das Verfahren der Gewässerraumfestlegung begonnen.

Die Kantone gaben Prognosen ab, bis wann alle Gemeinden auf Kantonsgebiet den Gewässerraum voraussichtlich eigentümerverbindlich festgelegt haben (Abb. 2):

  • Bis 2025 haben etwa 50% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Bis 2027 haben bereits etwa 70% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.

Viele Kantone haben sich gemäss Umfrage bereits Gedanken gemacht, wie die extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums umgesetzt und kontrolliert werden kann … Es liegt in der Natur der Sache, dass es diesbezüglich aber auch noch offene Fragen gibt. Gemäss etwa der Hälfte der Kantone würde eine Anpassung der Direktzahlungsverordnung (DZV) die gewässergerechte Gestaltung und Bewirtschaftung erleichtern. Dies gilt es im weiteren Prozess anhand spezifischer Fragen zu klären.

Die BPUK-Austauschplattform Gewässerraum wird fortgeführt. Sie wird auch den weiteren Umsetzungsprozess begleiten und Vollzugsfragen klären.“

Nicht nur sind viele Gemeinden/Kantone längst noch nicht soweit, dass wieder Klarheit an den Gewässern herrscht, sondern auch die Bewirtschaftung ist noch sehr, sehr unklar, wie es scheint!

Pufferstreifen: Hier die alte Regelung, dort die neue

Wer also vor einem Gewässer steht und sich frägt, ob der Pufferstreifen etwa beim Güllen oder Herbizidspritzen eingehalten wurde, kann dies weiterhin nicht beurteilen. Das alte Chaos bleibt, wobei die alte Regelung der Pufferstreifenbemessung die Gewässer wesentlich besser schützt als die neue mit der Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie – eine ungeheuerliche Verschlechterung des Gewässerschutzes. Sie betrifft ausgerechnet die kleinen und mittleren Gewässer, die ohnehin im intensiven Landwirtschaftsgebiet stark verschmutzt sind. Einmal mehr haben die Bauern gesiegt. Die international übliche Messmethode ist „ab Böschungsoberkante“ (ausser bei flacher Böschung)!

Verzicht Gewässerraum bei „sehr kleinen Gewässern“

Die GSchV sieht vor, dass für sehr kleinen Gewässern kein Gewässerraum festgelegt werden muss. Heidi hatte in der Vernehmlassungszeit zur Revision der GSchV eine Umfrage gemacht über die Auslegung des in der Verordnung verankerten Begriffs sehr kleine Gewässer. Unterschiedlicher hätten die Antworten nicht sein können! Für den Innerschweizer Bauernbund ist ein sehr kleines Gewässer übrigens ein 2 m breites, also 80% der Schweizer Gewässer!

Erster Bundesgerichtsentscheid

Es ist daher nicht erstaunlich, dass nicht nur die Gewässerräume, sondern auch die sehr kleinen Gewässer ein Fall für Juristen sind. So gibt es bereits einen Bundesgerichtsentscheid, der wie folgt beginnt:

„A.

Am 16. August 2016 beschloss die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BUD) für 18 Gemeinden der beiden Frenkentäler je einen kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum zur Ausscheidung des Gewässerraums für ausserhalb der Bauzone liegende Gewässer. Die Pläne betreffen die Einwohnergemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten, Waldenburg und Ziefen.
Innerhalb der Auflagefrist gingen insgesamt 55 Einsprachen von Privatpersonen, Gemeinden und Interessenverbänden ein. Aufgrund der eingereichten Einsprachen wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen; unter anderem wurde die Gewässerraumbreite der Vorderen Frenke im Abschnitt Bubendorf (bis Einmündung Imlisbergbächli) von 27 m auf 24.5 m reduziert und auf die Ausscheidung eines Gewässerraums des Imlisbergbächlis verzichtet, wo dieses einen diffusen Verlauf aufweist (Versickerungsbereich vor der Einmündung in die Vordere Frenke). Die unerledigten Einsprachen wies der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 2. Mai 2017 ab, soweit er darauf eintrat.
B.
Gegen den Regierungsratsbeschluss erhoben der Bauernverband beider Basel sowie verschiedene Landwirte, darunter auch A.________, Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Dieses vereinigte die Verfahren und wies die Beschwerden am 28. März 2018 ab, soweit es darauf eintrat.
…“

Nach ausführlicher Begründung kommt das Bundesgericht zum Schluss:

  1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nicht eingetreten. 

Lausanne, 13. Dezember 2019…“

Florian Altermatt von der Eawag schreibt im Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften: „Die gesetzlichen Anforderungen an den Gewässerraum sind absolute Minimalgrössen, um die Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Entlang kleiner Bäche kommt dem Raum überproportionale Bedeutung zu, da die Stoffflüsse zwischen Land und Wasser nicht von der Breite des Gewässers abhängig sind. Das zeigt eine Zusammenstellung vorhandener Studien, auf welche sich auch das Bundesgericht stützt.“

Das BAFU erklärt nun in einem Dossier, das am 25.11.20 erschienen ist: „Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen. Naturnahe Bäche und Flüsse beherbergen unzählige Tier- und Pflanzenarten. Sie sorgen für ein attraktives Landschaftsbild und dienen damit dem Tourismus ebenso wie der Naherholung. Zudem leisten sie einen Beitrag an den nachhaltigen Hochwasserschutz. Um all diese Aufgaben zu erfüllen, brauchen die Gewässer genügend Raum.“

Doch was hilft es, wo doch die Verordnung längst rechtskräftig ist und der negative Einfluss der neuen Regelung Pufferstreifen sich ausgerechnet bei Pestiziden massiv auf deren Schutz auswirkt. Das hat Heidi schon vor Jahren in der Vernehmlassungszeit ausgerechnet … nur hat’s nichts bewirkt!

In der Vernehmlassung war im erläuternden Bericht zu lesen: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Geplante Schweizerkarte der Gewässerräume längst schubladisiert

So sei denn hier noch erwähnt, dass eine gesamtschweizerische Karte der Gewässerräume ursprünglich geplant war. Diese ist aber dem „Ressourcenmangel“ zum Opfer gefallen. Also wird man weiterhin lange suchen müssen, um zu wissen, wo der Pufferstreifen an einem bestimmten Bächlein, Bach oder Fluss ist. Da die Gewässerhoheit bei den Gemeinden liegt, wird es in Zukunft auch weiterhin schwierig sein, den Vollzug durchzusetzen. Dies zugunsten der Bauern, zum Schaden von Bachflohkrebs & Co.

Der Bachflohkrebs ist das Tier des Jahres 2021. Pro Natura

Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen. Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019. Schlussbericht vom 18.6.20 von Ecoplan

Festlegung des Gewässerraums: Stand und Ausblick. Management Summary des Auswertungsberichts «Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen: Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019», Ecoplan, 2020. 

Link zum Bundesgerichtsurteil

Ausreichende Gewässerräume sind unverzichtbar. Florian Altermatt, eawag, Forum Biodiversität, Akademie der Naturwissenschaften vom 26.5.20

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen, Heidis Mist vom 27.4.18

Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche. Heidis Mist vom 19.8.16

Der Acker rückt näher an den Bach, 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, 11.6.13

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle, 29.4.17

Pufferstreifen: Schlafen die Behörden allesamt? 19.12.16

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! 27.7.16

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit! 8.1.16

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? 28.9.14

Pestizide und Dünger im Gewässerraum? 28.8.14

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung, 27.11.12

Pufferstreifen neben einem Bach mit kurzer steiler Böschung, 12.8.12

Heidis 43 Artikel zum Thema Pufferstreifen

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In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle (2)

6. Mai 2020

Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Heidi wird manchmal gefragt: „Wieso schreibst du so selten über Pufferstreifen?“ Der Grund ist der Gewässerraum. Er wurde 2011 gesetzlich verankert, die Kantone hätten die Gewässerräume bis Ende 2018 ausscheiden SOLLEN, aber die meisten sind, Stand Sommer 2019, dieser Verpflichtung nicht bzw. nur teilweise nachgekommen und die früher einmal versprochenen gesamtschweizerischen Karten liegen in astronomischer Ferne, da die Ressourcen fehlen.

Wo die Gewässerräume noch nicht ausgeschieden wurden, gilt eine Übergangsregelung. Wenn Heidi also vor einem mutmasslichen Gesetzesverstoss steht, dann weiss sie nicht, ob die alte oder die neue Regelung anwendbar ist. Die neue Regelung schützt die kleinen Gewässer weniger und ohne Karten und GPS lassen sich die Gewässerräume im Feld nicht lokalisieren. So einfach ist das! Wie machen es künftig die Bauern?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wollte Anfang 2019 eine Umfrage bei den Kantonen starten, aber man hat rasch begriffen, dass es sich gar nicht lohnt, und hat die Umfrage um ein Jahr verschoben. Hat das BAFU inzwischen etwas unternommen? Man müsste nachfragen!

Ein Teil des Problems könnte mit den beiden Pestizidinitiativen gelöst werden. Ein Fachmann meint dazu: „Pestizide sind zwar nur ein Teil der Belastung der Gewässer und die Gülle ein anderer – wo ein nachhaltiges Umdenken stattfinden sollte – aber immerhin wäre das ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturlandschaftspflege (gemäss Verfassungsauftrag an die Landwirte) und nicht, wie vielfach heute gesehen, Produktion um jeden Preis auf jedem Quadratmeter.“

Heute morgen früh wurden der folgende Artikel und das Video mit dem gleichnamigen Lied von Franz Schubert aufgerufen, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton, Gerald Moore/Klavier. Das hat Heidi veranlasst, diesen Artikel zu schreiben … eigentlich ist ja alles schon geschrieben!

Im folgenden Artikel sind auch Heidis Artikel über die Verschlechterungen des Gewässerschutzes verlinkt, die mit den neuen Regelungen verbunden sind. Die Gesetzesrevision von 2011 dient v.a. dem Hochwasserschutz und teilweise der Renaturierung.

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle. Heidis Mist vom 29.4.17

So kompliziert ist die heutige Regelung!

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist vom 28.9.14

Weitere passende Artikel:

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen. Heidis Mist vom 27.4.18

Herbizid auf Pufferstreifen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 4.5.20

Pufferstreifen-Verletzungen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 20.5.13

Heidis Artikel zum Thema Pufferstreifen.

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Siloballen: Einmal auf Pufferstreifen und einmal …?

16. Januar 2020

5 Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand im St. Galler Rheintal. Welcher Kontrolleur möchte sich deswegen mit dem Bauern überwerfen und die illegale Lagerung anzeigen? Sind ja nur ein paar Siloballen! Foto vom 19.12.19.

5 Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand im St. Galler Rheintal. Welcher Kontrolleur möchte sich deswegen mit dem Bauern überwerfen und die illegale Lagerung anzeigen? Sind ja nur ein paar Siloballen! Foto vom 19.12.19.

An Weihnachten 2012 lagen oberhalb Maienfeld am Weg Richtung Jenins ein paar Siloballen und auf dem Pufferstreifen am Waldrand war ein langer Misthaufen; er begann oben am Weg mit Aussichtsbänklein und endete bei den Siloballen. Auch war er teilweise gedeckt, aber schon ziemlich vermodert. Die Siloballen lagen in der Flucht der Hecke.

An Weihnachten 2012 lagen oberhalb Maienfeld am Weg Richtung Jenins ein paar Siloballen und auf dem Pufferstreifen am Waldrand war ein langer Misthaufen; er begann oben am Weg mit Aussichtsbänklein und endete bei den Siloballen. Auch war er teilweise gedeckt, aber schon ziemlich vermodert. Die Siloballen lagen in der Flucht der Hecke.

Jahr für Jahr lagern hier Siloballen. Am 15.1.20 sah das Siloballenlager, vom Aussichtsbänkli aus gesichtet, so aus.

Jahr für Jahr lagern hier Siloballen. Am 15.1.20 sah das Siloballenlager, vom Aussichtsbänkli aus gesichtet, so aus.

Annäherung auf dem unteren Weg Richtung Jenins.

Annäherung auf dem unteren Weg Richtung Jenins.

Vom Weg aus gesehen liegen die Siloballen in der Flucht der Hecke bzw. dort wo eigentlich eine Hecke sein sollte.

Vom Weg aus gesehen liegen die Siloballen in der Flucht der Hecke bzw. dort wo eigentlich eine Hecke sein sollte.

Heidi hat hinter die Siloballen geguckt und abgeschnittene Äste am Boden gesehen. So wird ein Pufferstreifen zur Hecke geschaffen.

Heidi hat hinter die Siloballen geguckt und abgeschnittene Äste am Boden gesehen. So wird ein Pufferstreifen zur Hecke geschaffen.

Diese Tafel steht auf der anderen Seite des Wegs!

Diese Tafel steht auf der anderen Seite des Wegs!

Zur Erinnerung: Siloballen dürfen nur auf der düngbaren Fläche gelagert werden. Auf Pufferstreifen ist das Düngen verboten.

Busse gemäss Direktzahlungsverordnung

Art 2.2.5 Pufferstreifen

c. Lagerung nicht zugelassener Materialen wie
Siloballen, Misthaufen auf Pufferstreifen
(Anh. 1 Ziff. 9)
15 Fr./m, mind. 200 Fr.,
max. 2000 Fr.

24. Dezember 2012: Mist auf Pufferstreifen, Heidis Mist 31.12.12

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.6, Art. 3 Dünger, 3.3.1 Verbote


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