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Pestizide: Unser Bundesrat liebt die Wassertierchen nicht!

3. September 2020

Fausta Borsani vom Verein ohneGift schrieb heute einen Bericht über die Absicht des Bundesrates, den Gewässerschutz einmal mehr zu schwächen. Es ist wichtig, dass möglichst viele dagegen protestieren, denn die Leidtragenden sind wiederum die Wasserlebewesen, denen es in vielen Bächen und Flüssen heute schon sehr schlecht geht.

Der Bundesrat will weiterhin auch Pestizide zulassen, die Wasserlebewesen töten. Die scheinheilige Begründung: Die Populationen würden sich schon wieder erholen. Unsere kaputten und vergifteten Gewässer sind kein Zufall!

Artikel 6 des Gewässerschutzgesetz sagt es klar: Stoffe, die Gewässer verunreinigen könnten, dürfen nicht in die Umwelt – etwa auf dem Acker – ausgebracht werden. Trotzdem wendet das Bundesamt für Landwirtschaft, zuständig für die Zulassung der Pestizide, seit Jahr und Tag eigenmächtig die sogenannten «RAC-Werte» an (Abkürzung für Regulatory Acceptable Concentration).

Scheinheilige Werte

Lesen Sie weiter unter Wasserleben: Opfer der Intensiv-Landwirtschaft und protestieren Sie gegen diese Attacke des Bundesrats auf den Gewässerschutz.

19.475 Parlamentarische Initiative. Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren 19.08.2020 – Stellungnahme des Bundesrates (BBl 2020 6785)

Zitat, Seite 6791: „Die im Rahmen der Gewässerschutzgesetzgebung angewandten Grenzwerte sind strenger als die bei der Zulassung verwendeten Werte. Während die Gewässerschutzgesetzgebung keine nachteiligen Einwirkungen zulässt, tolerieren die Zulassungsbestimmungen Nebenwirkungen auf Algen und wirbellose Tiere, solange sich deren Populationen erholen können. Artikel 9 Absatz. 5 E-GSchG kann somit zum Entzug von Zulassungen von Pestizidprodukten oder der Genehmigung von Wirkstoffen führen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion haben, wenn keine wirksamen Alternativen zum Schutz der Kulturen zur Verfügung stehen. Der Bundesrat beantragt, dementsprechend in Artikel 9 Absatz 5 E-GSchG dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, von einem Zulassungs- bzw. Genehmigungsentzug abzusehen, falls ein solcher die Inlandversorgung durch wichtige landwirtschaftliche Kulturen stark beeinträchtigen würde. Diese Ausnahmen sollen regelmässig überprüft und aufgehoben werden, wenn neue Schutzmassnahmen für die Kulturen zur Verfügung stehen. Der in Artikel 9 Absatz 5 vorgesehene Widerruf einer Wirkstoffgenehmigung erfolgt im Fall von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene. Im Fall von Biozidprodukten wird die Genehmigung eines Wirkstoffs auf Ebene der EU erteilt oder entzogen. Die Schweiz ist über das MRA an diese Entscheide gebunden. Der Bundesrat beantragt, dies in Absatz 5 zu präzisieren. Um die Ziele des Gewässerschutzes zu erreichen, können Zulassungen von Biozidprodukten angepasst oder entzogen werden.“

19.475 Parlamentarische Initiative. Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren

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