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Maienfeld: Rapsanbau in der Grundwasserschutzzone S2

18. Mai 2016
Foto 1: Rapsfeld in der Grundwasserschutzzone S2. Leider war der Raps am 16.5.16 schon verblüht!

Foto 1: Rapsfeld in der Grundwasserschutzzone S2. Leider war der Raps am 16.5.16 schon verblüht!

FFoto 2: Das Grundwasser fliesst vom Rapsfeld zum Vertikalbrunnen.

Foto 2: Das Grundwasser fliesst vom Rapsfeld zum Vertikalbrunnen.

Vertikalbrunnen und Grundwasserschutzzonen beim Industriegebiet Maienfeld GR. Die S2 entspricht etwa der Grösse des Rapsfeldes. <a href="http://map.geo.gr.ch/gr_webmaps/wsgi/theme/Gewaesserschutzkarte" target="_blank">Interaktive Karte zum Gewässerschutz</a>, Amt für Natur und Umwelt Graubünden

Vertikalbrunnen und Grundwasserschutzzonen beim Industriegebiet Maienfeld GR. Die S2 entspricht etwa der Grösse des Rapsfeldes. Interaktive Karte zum Gewässerschutz, Amt für Natur und Umwelt Graubünden

 

Eigentlich ist es logisch, dass Bauern in der Grundwasserschutzzone S2 einen Acker anlegen statt eine Wiese zu pflegen, denn in der S2 ist das Güllen verboten, nicht aber das Ackern, Düngen und Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Vor 17 Jahren gab es kurz ein Verbot für PSM, dieses haben die Bauern aber sofort zu Fall gebracht. So darf man, mit wenigen Ausnahmen, alle Pflanzenschutzmittel bis unmittelbar an die Trinkwasserfassung spritzen. Erstaunlich? Oder eher unglaublich! Was nützen Grundwasserschutzzonen?

Wo der Staat das Vorsorgeprinzip nicht ehrt, müssen Einzelne eingreifen. Kluge Trinkwasserversorger kaufen den Bauern das Land in den Schutzzonen ab und verpachten es mit den nötigen Restriktionen wie „allgemeines Verbot von PSM“. Doch in Heidis Heimat (und an vielen Orten) lässt man die Bauern machen wie es ihnen beliebt. Wenn das Grundwasser zu stark verschmutzt ist, dann fliessen ja Steuergelder. Oder die Trinkwasserversorger müssen auf unsere Kosten das Wasser reinigen oder neue Fassungen mit sauberem Wasser erschliessen, wenigstens solange es solche noch gibt.

Der Pflanzenschutzmittelgehalt des Trinkwassers wird in Maienfeld nicht untersucht. Der Nitratgehalt beträgt zwar „nur“ 15 mg/l (Toleranzwert 40 mg/l), doch der Zufluss von sauberem „Bergwasser“ ist hier gross, d.h. Verschmutzungen werden stark verdünnt. Heidi meint: „Man darf die Analysenwerte nicht isoliert betrachten, sondern muss das Umfeld einbeziehen. Information zum Trinkwasser 2015 der Wasserversorgung Maienfeld, Wasseruntersuchung Stadt Maienfeld 12.4.16, Labor Christian Böhm, Chur. Wasseruntersuchungen Labor Böhm.

Der Grundwasserspiegel liegt durchschnittlich 5,5 m unter dem Acker, bei Maximalstand 3 m. Ein heftiger Gewitterregen … und schon sind Schadstoffe im Grundwasser! Maienfeld bezog 2015 nur 0,2% des Trinkwassers aus dem Grundwasser, der Rest kam aus der unbelasteten Falknis- und der Hofquelle. Vermutlich ist daher das Interesse an sauberem Grundwasser klein.

Heidi hat keine Ahnung, welche Strategie der Bauer in Maienfeld im Hinblick auf eine gute Ernte verfolgt. Syngenta zeigt den Bauern wie’s geht:

Syngenta: Live Ticker Raps

„Erfahren Sie hier Wissenswertes über den Rapsanbau! Live von unserem Versuchsfeld in Dielsdorf/ZH.“ Heidi hat die Informationen in einer Tabelle zusammengefasst sowie die entsprechenden Gefahrensymbole integriert. Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW).

Brasan Trio darf nicht in der S2 gespritzt werden, siehe Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in der Grundwasserschutzzone S2. Doch kontrolliert wird das praktisch nirgends. Und wie geht es den Lebewesen im Grundwasser, denen man versprochen hat, dass man sie (zu unserem Wohl) schützt? Gewässerschutzverordnung, Ökologische Ziele für Gewässer.

*Pflanzenschutzmittelverzeichnis BLW, Stand 18.5.16

 

27.8.15 Düngung Colzador 6/13/25/2
28.8.15 Unkrautbekämpfung *Brasan Trio GHS07_VorsichtKGHS09_WasserKGHS08_GesundheitK

 

28.8.15 Rapssaat SY Carlo
SY Alister
3.9.15 Schneckenkontrolle *Limax Plus
21.9.15 Rapserdfloh,
Larven der
Rapsblattwespe
*Karate Zeon GHS07_VorsichtKGHS09_WasserK
2.10.15 Phoma-Bekämpfung *Magnello  
2.10.15 Ausfallgetreide,
Quecke
*Fusilade Max (mit Magnello mischbar)
22.2.16 Düngung Ammonsalpeter
19.3.16 Wachstumsregulierung *Toprex GHS09_WasserKGHS08_GesundheitK
19.3.16 Stängelrüssler Insektizid
22.3.16 Düngung Ammonsalpeter
1.4.16 Rapsglanzkäfer *Plenum WG GHS08_GesundheitK
6.4.16 Rapsglanzkäfer 2. Behandlung
mit *Pyrinex
GHS07_VorsichtKGHS09_WasserK
20.4.16 erstmals Bienen
sehr aktiv.
.

Gemäss Pflanzenschutzstrategien Syngenta folgt:

Beginn Blüte Rapskrebs *Amistar Xtra (oder Filan) GHS07_VorsichtKGHS09_WasserKGHS08_GesundheitK

Heidi fordert immer wieder ein allgemeines Pestizid-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2, siehe folgende Artikel:
Wer hat das Recht, unser Trinkwasser zu verschmutzen?
Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2
Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität
Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid?

18.5.16 HOME

Reldan 22 in der Schweiz erlaubt, in Deutschland (noch) verboten

24. Juni 2014
Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

„Die Aufregung war groß, als Angelika Leistikow, Leiterin des NABU-Arbeitskreises Hornissenschutz, erfuhr, dass auf Grünlandflächen in der Nähe von Wipperfürth-Thier und Wipperfeld (Nordrhein-Westfalen) ein Insektizid zu Versuchszwecken ausgebracht werden sollte. Das Insektizid RELDAN 22, mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos-methyl ist derzeit in Deutschland für die normale Anwendung in der Landwirtschaft offenbar nicht zugelassen. Das soll sich jetzt ändern: Ein Forschungsinstitut aus Leverkusen sollte – im Auftrag eines global agierenden Pestizid-Unternehmens – im Oberbergischen testen, wie das Insektizid auf verschiedene Mäusearten wirkt… Laut technischem Datenblatt für RELDAN 22 führt eine Dampfphase des Giftstoffes dazu, dass auch nicht bespritzte Randflächen kontaminiert werden… Im ursprünglich geplanten Testgebiet sind die Giftversuche nach jetzigem Stand gestoppt, denn im Wasserschutzgebiet ist Giftausbringung verboten…“, NABU Oberberg ist besorgt wegen des Insektizid-Versuchs bei Wipperfürth, Oberberg-Nachrichten vom 23.6.14.

In der Schweiz ist Reldan 22 für verschiedene Kulturen zugelassen: Kernobst, Reben, Gewächshaus, Getreide, Raps, Buchsbäume, Zierpflanzen. Reldan 22 ist gemäss den Angaben im Pflanzenschutzmittelverzeichnis gefährlich für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen. Das Insektizid wirkt gegen Schädlinge wie Käfer, Läuse, Falter, Wanzen, Zikaden, Wespen, Mücken, Thripse… Heidi nimmt daher an, dass Reldan 22 sehr viele unterschiedliche Insekten tötet, nicht nur die Schädlinge, welche die Bauern vernichten möchten.

Werden die 13 Auflagen und Bemerkungen zum Produkt eingehalten? Zum Beispiel der Abstand zu Oberflächengewässern für Obstkulturen, Reben, Buchsbäume und Zierpflanzen von 50 m? Oder 20 m bei Getreide und Raps? Wie immer gibt es Ausnahmen: „… Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW„. „Wo findet man diese Weisungen?, frägt sich Heidi. Eine regelmässige amtliche Kontrolle gibt es nicht.

Für Obst- und Weinbau gilt: „… Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). “ Übrige Kulturen ohne Gewächshaus: „Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.“ Diese Forderungen sind einmal mehr praxisfremd, auch beim besten Willen der Bauern nicht korrekt umsetzbar. Schon der kleinste Windstoss stösst die gute Absicht um.

NABU Oberberg traut den Behörden nicht und ist besorgt … Heidi meint: Auch in der Schweiz muss man den Behörden genau auf die Finger schauen. Haben Sie schon einmal im Pflanzenschutzmittelverzeichnis geblättert?

Grüne sehen Kreis in der Pflicht, Bergische Landeszeitung vom 22.6.14. Danke Grünwolf für den Hinweis.

Larven des Rapsglanzkäfers

Larven des Rapsglanzkäfers

Nachtrag: Reldan 22 ist gemäss Hersteller in Deutschland für die Bekämpfung des Rapsglanzkäpfers zugelassen. Der Feldversuch sei im Hinblick auf eine Neuzulassung geplant. Heidi hat dieses Produkt aber im Deutschen Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis nicht gefunden, siehe Raps/Rapsglanzkäfer. Der Wupperverband, der die zweitgrößte Trinkwassertalsperre Deutschlands betreibt, erfuhr durch eine Anfrage der Bergischen Zeitung vom geplanten Versuch und intervenierte beim Auftraggeber der Studie, der dann den Auftrag zurück zog, Bergische Landeszeitung, Pestizid-Versuch ist gestoppt, 18.6.14.

Medieninformation des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 3.4.7, BVL wirkt an Strategie zur Bekämpfung resistenter Rapsglanzkäfer mit: „… Beide Mittel sind daher nur im Fall einer drohenden Gefahr eines starken Befalls nach einem Warndiensthinweis durch die amtlichen Dienste der Länder anzuwenden… Im Mittelpunkt steht dabei die Einhaltung der Bienenschutzverordnung, da sowohl Ultracid 40 wie Reldan 22 bienengefährlich sind. Verstöße gegen diese Verordnung können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das BVL hat ferner daran erinnert, dass gemäß dieser Verordnung ein Bestand bereits dann als blühend zu verstehen ist, wenn in diesem nur eine blühende Pflanze, egal welcher Art, aufzufinden ist.

Eine Sonderbewilligung wurde erteilt, siehe Kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag und Antwort der Bundesregierung, Auswirkungen der Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers auf die Bienen und die Imkerei, 28.3.7. Resistenzbildung ist ein uraltes Problem!

Nachtrag 19.7.14: Flächen für Gift-Test ein Irrtum? Bergische Landeszeitung vom 18.7.14. „Nach der Gemeinde Lindlar hat nun auch die Gemeinde Kürten bei den Aufsichtsbehörden interveniert und Aufklärung verlangt. Dabei wurde offenbar klar, dass die Flächen nahe der Großen Dhünn-Talsperre praktisch „aus Versehen“ für den Versuch vorgesehen worden sind … Das Bundesamt hatte nach Darstellung der beiden Verwaltungen in Lindlar und Kürten die Genehmigung erteilt und gemäß Gesetz dem Pflanzenschutzdienst NRW mitgeteilt. Die betroffenen Gemeinden erfuhren zunächst nichts davon: Eine Hinweispflicht gegenüber Kommunen besteht nicht.

24.6.14 HOME


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