Posts Tagged ‘Reben’

Von Pflanzenschutzmitteln, Alkohol und Direktzahlungen

4. Februar 2017
Diese Porzellan-Puppe war das Einzige was Martha mitnehmen konnte, als sie ein paar Jahre später zusammen mit ihrer Mutter das Haus fluchtartig für immer verlassen musste. Ihr Vater schlug jeweils unter Alkoholeinfluss zu, zertrümmerte Möbel und traf auch die Mutter. Foto 1917.

Diese Porzellan-Puppe war das Einzige was Martha mitnehmen konnte, als sie ein paar Jahre später zusammen mit ihrer Mutter das Haus fluchtartig für immer verlassen musste. Ihr Vater schlug jeweils unter Alkoholeinfluss zu, zertrümmerte Möbel und traf auch die Mutter. Foto 1917.

Alkohol ist grundsätzlich schädlich. Es gibt keinen „sicheren“ Grenzwert für den Konsum alkoholischer Getränke. Mit einer Stunde Bewegung täglich lassen sich die negativen Auswirkungen dämpfen. Allerdings kann Alkohol die Kreativität fördern und die Stimmung heben. Special Report Alcohol, New Scientist 3.12.16 (auf Anfrage erhältlich bei Heidi heidismist at bluewin.ch).

Zitat aus der Jubiläumsschrift 100 Jahre Alkoholgesetz 1887-1987: „Die schweizerische Alkoholordnung wurde 1885 bis 1887 geschaffen, um dem Elend entgegenzuwirken, das aus dem übermässigen Konsum von Kartoffelbranntwein weiter Bevölkerungskreise entstanden war…“ In seinem Roman Der Immune schreibt Hugo Loetscher: „Der Junge hatte sich anfänglich mit dem gewehrt, was ihm spontan zur Verfügung stand. Er hatte geweint, wenn der Vater betrunken nach Hause kam; er hatte gezittert, wenn dieser nur schon die Arme hob; er hatte gebettelt, gefleht und die Faust gemacht…“

Fragwürdige Förderung von „Alkohol-Pflanzen“

Einen Grund für die staatliche Förderung von Pflanzen, welche der Produktion von alkoholischen Getränken dienen, gibt es also nicht. Und doch unterstützen wir mit Steuergeldern den Rebbau, der grösstenteils der Produktion von Wein dient. Und ausgerechnet die Reben benötigen für ihr Gedeihen besonders viel Pflanzenschutzmittel (PSM): 370 Tonnen pro Jahr, v.a. Fungizide. Bis heute gibt es keine aufgeschlüsselte Statistik über die von den Landwirten verwendeten Pflanzenschutzmittel. Die ausgebrachte Menge in Tonnen sagt kaum etwas aus über die Umweltbelastung. Unter den für die Luftapplikation zugelassen PSM befinden sich zahlreiche sehr schädliche Mittel.

<a href="http://www.agrarbericht.ch/de" target="_blank">Agrarbericht 2016</a>, Bundesamt für Landwirtschaft.

Agrarbericht 2016, Bundesamt für Landwirtschaft.

Heidi ist keine Spezialistin im Berechnen von Direktzahlungen, aber folgende Beiträge dürften für den Rebbau zutreffen: Versorgungssicherheitsbeiträge/Basisbeitrag 860 Franken pro Hektare und Jahr plus Beitrag für Dauerkulturen 400 Franken; plus Hangbeitrag für Rebflächen 30 bis 50% Neigung 1’500, bei 50% Neigung 3’000 Franken oder Terrassenlagen mit mehr als 30% Neigung 5’000 Franken pro Hektare und Jahr. Direktzahlungsverordnung.
Was hat Wein mit Versorgungssicherheit zu tun? Hat der Bund zu viel Geld?

Unkontrolliertes Spritzen aus dem Helikopter

In Steillagen sei es schwierig zu spritzen, heisst es, weshalb das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel mit Helikopter in der Schweiz erlaubt ist. Terrassierte Flächen generieren hier Direktzahlungen von mehr als 6’000 Franken pro Hektare und Jahr.

Doch gespritzt wird aus dem Helikopter nicht nur in Steillagen, das weiss Heidi von Augenzeugen. Ein Leser wurde gar auf einem Campingplatz im Wallis mit Pflanzenschutzmitteln aus der Luft besprüht. Medienberichten ist zu entnehmen, dass man es mit den Pufferstreifen nicht so genau nimmt oder – im Klartext – auch Gewässer, Hecken und was da so unter dem Heli ist mitspritzt. In Zukunft sind zwar bessere Kontrollen vorgesehen, aber der Worte sind viele!

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Rahmen der Vernehmlassung zu den Helikopter-Sprühflügen eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m Distanz zu Gebäuden, öffentlichen Areale und privaten Wohnzonen zugelassenen PSM erstellt. Heidi hat sie durchleuchtet und einige Eigenschaften in einer Liste zusammengestellt, Stand 16.3.16: Pflanzenschutzmittel in der Luftapplikation 30 m/60 m.

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Massive Lockerung der Abstandsvorschriften zementiert, Heidis Mist 16.9.16.

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Reldan 22 in der Schweiz erlaubt, in Deutschland (noch) verboten

24. Juni 2014
Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

Das Insektizid Reldan 22 wird z.B. im Getreideanbau gegen das Getreidehähnchen eingesetzt. Es ist ein breit wirksames Insektizid. Einsatzgebiete: Kernobst- und Rebbau, Getreide, Raps, Gewächshauskulturen, Zierpflanzenanbau und gegen den Buchsbaumzünsler.

„Die Aufregung war groß, als Angelika Leistikow, Leiterin des NABU-Arbeitskreises Hornissenschutz, erfuhr, dass auf Grünlandflächen in der Nähe von Wipperfürth-Thier und Wipperfeld (Nordrhein-Westfalen) ein Insektizid zu Versuchszwecken ausgebracht werden sollte. Das Insektizid RELDAN 22, mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos-methyl ist derzeit in Deutschland für die normale Anwendung in der Landwirtschaft offenbar nicht zugelassen. Das soll sich jetzt ändern: Ein Forschungsinstitut aus Leverkusen sollte – im Auftrag eines global agierenden Pestizid-Unternehmens – im Oberbergischen testen, wie das Insektizid auf verschiedene Mäusearten wirkt… Laut technischem Datenblatt für RELDAN 22 führt eine Dampfphase des Giftstoffes dazu, dass auch nicht bespritzte Randflächen kontaminiert werden… Im ursprünglich geplanten Testgebiet sind die Giftversuche nach jetzigem Stand gestoppt, denn im Wasserschutzgebiet ist Giftausbringung verboten…“, NABU Oberberg ist besorgt wegen des Insektizid-Versuchs bei Wipperfürth, Oberberg-Nachrichten vom 23.6.14.

In der Schweiz ist Reldan 22 für verschiedene Kulturen zugelassen: Kernobst, Reben, Gewächshaus, Getreide, Raps, Buchsbäume, Zierpflanzen. Reldan 22 ist gemäss den Angaben im Pflanzenschutzmittelverzeichnis gefährlich für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen. Das Insektizid wirkt gegen Schädlinge wie Käfer, Läuse, Falter, Wanzen, Zikaden, Wespen, Mücken, Thripse… Heidi nimmt daher an, dass Reldan 22 sehr viele unterschiedliche Insekten tötet, nicht nur die Schädlinge, welche die Bauern vernichten möchten.

Werden die 13 Auflagen und Bemerkungen zum Produkt eingehalten? Zum Beispiel der Abstand zu Oberflächengewässern für Obstkulturen, Reben, Buchsbäume und Zierpflanzen von 50 m? Oder 20 m bei Getreide und Raps? Wie immer gibt es Ausnahmen: „… Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW„. „Wo findet man diese Weisungen?, frägt sich Heidi. Eine regelmässige amtliche Kontrolle gibt es nicht.

Für Obst- und Weinbau gilt: „… Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). “ Übrige Kulturen ohne Gewächshaus: „Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.“ Diese Forderungen sind einmal mehr praxisfremd, auch beim besten Willen der Bauern nicht korrekt umsetzbar. Schon der kleinste Windstoss stösst die gute Absicht um.

NABU Oberberg traut den Behörden nicht und ist besorgt … Heidi meint: Auch in der Schweiz muss man den Behörden genau auf die Finger schauen. Haben Sie schon einmal im Pflanzenschutzmittelverzeichnis geblättert?

Grüne sehen Kreis in der Pflicht, Bergische Landeszeitung vom 22.6.14. Danke Grünwolf für den Hinweis.

Larven des Rapsglanzkäfers

Larven des Rapsglanzkäfers

Nachtrag: Reldan 22 ist gemäss Hersteller in Deutschland für die Bekämpfung des Rapsglanzkäpfers zugelassen. Der Feldversuch sei im Hinblick auf eine Neuzulassung geplant. Heidi hat dieses Produkt aber im Deutschen Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis nicht gefunden, siehe Raps/Rapsglanzkäfer. Der Wupperverband, der die zweitgrößte Trinkwassertalsperre Deutschlands betreibt, erfuhr durch eine Anfrage der Bergischen Zeitung vom geplanten Versuch und intervenierte beim Auftraggeber der Studie, der dann den Auftrag zurück zog, Bergische Landeszeitung, Pestizid-Versuch ist gestoppt, 18.6.14.

Medieninformation des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 3.4.7, BVL wirkt an Strategie zur Bekämpfung resistenter Rapsglanzkäfer mit: „… Beide Mittel sind daher nur im Fall einer drohenden Gefahr eines starken Befalls nach einem Warndiensthinweis durch die amtlichen Dienste der Länder anzuwenden… Im Mittelpunkt steht dabei die Einhaltung der Bienenschutzverordnung, da sowohl Ultracid 40 wie Reldan 22 bienengefährlich sind. Verstöße gegen diese Verordnung können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das BVL hat ferner daran erinnert, dass gemäß dieser Verordnung ein Bestand bereits dann als blühend zu verstehen ist, wenn in diesem nur eine blühende Pflanze, egal welcher Art, aufzufinden ist.

Eine Sonderbewilligung wurde erteilt, siehe Kleine Anfrage an den Deutschen Bundestag und Antwort der Bundesregierung, Auswirkungen der Bekämpfungsmethoden des Rapsglanzkäfers auf die Bienen und die Imkerei, 28.3.7. Resistenzbildung ist ein uraltes Problem!

Nachtrag 19.7.14: Flächen für Gift-Test ein Irrtum? Bergische Landeszeitung vom 18.7.14. „Nach der Gemeinde Lindlar hat nun auch die Gemeinde Kürten bei den Aufsichtsbehörden interveniert und Aufklärung verlangt. Dabei wurde offenbar klar, dass die Flächen nahe der Großen Dhünn-Talsperre praktisch „aus Versehen“ für den Versuch vorgesehen worden sind … Das Bundesamt hatte nach Darstellung der beiden Verwaltungen in Lindlar und Kürten die Genehmigung erteilt und gemäß Gesetz dem Pflanzenschutzdienst NRW mitgeteilt. Die betroffenen Gemeinden erfuhren zunächst nichts davon: Eine Hinweispflicht gegenüber Kommunen besteht nicht.

24.6.14 HOME


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