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Der Fall Bichwil: Ein Skandal!

28. September 2019

 

Naturschutzgebiet wird "unter den Augen der Behörden" zerstört. Foto 22.4.19. Die Situation hat sich seither nicht verbessert!

Naturschutzgebiet wird „unter den Augen der Behörden“ zerstört. Foto 22.4.19. Die Situation hat sich seither nicht verbessert!

Die Chegelwi(e)s in Bichwil ist ein Amphibienschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Trotzdem weiden dort seit Jahren Alpakas. Der Alpakazüchter Adrian Brändle lagert zudem im ebenen Teil allerlei Unrat und Holz. Ein Grossteil des Bodens ist jetzt unbewachsen.

Die zuständige Gemeinde Oberuzwil hat noch gar nichts unternommen, um die Zerstörung zu stoppen und das Naturschutzgebiet wiederherzustellen. Dies obwohl sie seit Jahren informiert ist, und zwar von verschiedenen Seiten. Solches Behördenverhalten ist nicht unüblich!

Auch die Bewirtschaftung des Landwirtschaftsbetriebs Chegelwis ist katastophal. Ein in einem Nachbardorf ansässiger Fachmann hat das Heidi bestätigt. Aber es geht so weiter!

Heidi hat ihren LeserInnen versprochen, das Naturschutzgebiet und die Chegelwis im Auge zu behalten, denn wo einflussreiche Leute tun und lassen was ihnen gefällt, auch Gesetzeswidriges, und die Behörden wegschauen, da braucht es Öffentlichkeit.

Das einzig Positive, was es im Fall Bichwil zu vermerken gibt, das ist: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Adrian Brändle von der Liste der Organisationen für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-Halter/innen endlich gestrichen. Trotzdem ist auf der Homepage von Brändle zur Zeit ein Kurs vom 14.9.19 ausgeschrieben: „Wir bieten einen Einsteigerkurs mit Sachkundenachweis an. Der Kurs ist vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannt.“

Hoffnung besteht: Eine Rechtsverweigerungsbeschwerde des WWF läuft.

Wieso eigentlich wurden die klaren Übertretungen von Vorschriften bisher nicht bei der Polizei angezeigt?

Zufahrt Alpakabetrieb von Adrian Brändle in Bichwil. Foto 22.4.19.

Zufahrt Alpakabetrieb von Adrian Brändle in Bichwil. Foto 22.4.19.

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein, Heidis Mist vom 1.7.19

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Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein

1. Juli 2019
Das Naturschutzgebiet in der Chegelwies Bichwil befindet sich in einem miserablen Zustand, doch die Gemeinde Oberuzwil unternimmt nichts gegen die Zerstörung und verzögert die Behandlung eines nachträglichen Baugesuches betr. Bauten für die Haltung von Alpakas und Pferden, gegen welches der WWF Einsprache erhoben hatte.

Das Naturschutzgebiet in der Chegelwies Bichwil befindet sich in einem miserablen Zustand, doch die Gemeinde Oberuzwil unternimmt nichts gegen die Zerstörung und verzögert die Behandlung eines nachträglichen Baugesuches betr. Bauten für die Haltung von Alpakas und Pferden, gegen welches der WWF Einsprache erhoben hatte.

Der WWF St. Gallen hat am 28.6.19 beim Baudepartement des Kantons St. Gallen eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Baukommission Oberuzwil und den Alpakazüchter Adrian Brändle eingereicht. Es betrifft das nachträgliche Baugesuch vom 14.8.17 für Erstellung Unterstände, Hofplatz und Pferdeausläufe auf dem Grundstück Nr. 751, Chegelwies in Bichwil. Es sei die Baukommission zu verpflichten, innert acht Wochen über das nachträgliche Baugesuch bzw. über die anbegehrte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sowie über die Verfahrensanträge gemäss der Einsprachebegründung vom 2.10.17, vom 8.6.18 und vom 1.3.19 zu entscheiden.

Im Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet werden drei Verfahrensanträge gestellt:

  • Es sei als vorsorgliche Massnahme jede Nutzung des Naturschutzgebiets Chegelwies im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren zu untersagen.
  • Es sei der Gesuchsteller als vorsorgliche Massnahme zu verpflichten, das Naturschutzgebiet Chegelwies innert zehn Tagen nach Rechtskraft des Entscheids über vorsorgliche Massnahmen auszuzäunen.
  • Es sei für den Fall des Nichtbefolgens der Verfügung über vorsorgliche Massnahmen die Bestrafung nach Art. 292 St.GB anzudrohen.

Der WWF hatte bereits mit Schreiben vom 8.6.18 verlangt, dass die Amphibienpopulation im Naturschutzgebiet mit Blick auf die Beurteilung des Bauvorhabens zeitnah durch die zuständige Fachstelle am Ort zu beurteilen sei.

Das einzige Amt, das bisher auf die Vorstösse des WWF reagiert hatte, ist das Amt für Natur-, Jagd und Fischerei (ANJF). Das ANJF liess im Dezember 2018 den Zustand des Naturschutzgebiets überprüfen. Gemäss dem Zustandsbericht vom 10. Dezember 2018 ist das Grundstück Nr. 751 stark übernutzt und befindet sich das Naturschutzgebiet in einem ausserordentlich schlechten Zustand bzw. wurde zerstört; die geschützte Hecke wurde teilweise gerodet und das Naturschutzgebiet wies nur noch wenig Vegetation auf.

Am 1.3.19 erhob der WWF Einsprache gegen die Projektänderung. Zugleich forderte er den Erlass vorsorglicher Massnahmen für das Amphibienlaichgebiet, das sich in schlechtem Zustand befindet.

Die Rechtsverzögerungsbeschwerde ist für den WWF mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Es mussten sämtliche Verfahrensschritte zusammengetragen werden und es waren Abklärungen notwendig, ob unter den vorliegenden Umständen bereits von einer hinreichenden Verletzung des Beschleunigungsgebots gesprochen werden kann. Deshalb fordert der WWF eine angemessene Entschädigung.

DANKE WWF für deine Arbeit!

Einmal mehr zeigt sich, dass die Vetternwirtschaft bestens funktioniert, der Vollzug von Gesetzen aber nicht. Naturschutzorganisationen und Private verbringen einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit solchen unnötigen, zeit- und nervenkostenden „Vollzugsaufgaben“.

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