
Ein Bio-Bauer in Malans GR baute vor einigen Jahren einen Stall auf freiem Feld, ohne Mistlager. Er ist nicht der Einzige! Jahr für Jahr liegt daher Mist mehrere Monate lang lausig gedeckt im Feld, der Witterung ausgesetzt, das Grundwasser gefährdend. Seit 2010 fotografiert Heidi seine Misthaufen. Diesen Mist hat der Bauer Mitte Dezember 2015 hierher transportiert. Er liegt also bereits seit gut zwei Monaten da, zur Hälfte im Gewässerschutzbereich Ao, d.h. im Uferbereich der Landquart, zur Hälfte im Gewässerschutzbereich Au.
Seit 2009 fotografiert Heidi Jahr für Jahr illegal gelagerte Misthaufen, v.a. im Kanton Graubünden. Demnächst wird sie eine Diaschau Misthaufen im Feld 2015/16 veröffentlichen. Mist muss auf einer dichten Betonplatte mit Randabschluss gelagert werden; das Sickerwasser ist in eine Güllegrube zu leiten. Es ist grundsätzlich verboten, Mist einfach so auf dem Feld zu lagern, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld.
Für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist im Kanton Graubünden das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation zuständig. Es kennt all diese Missstände sehr wohl, aber handeln? Nein, das scheint nicht seine Stärke zu sein.
200 Bündner Bauern erhalten seit 2014 jedes Jahr mehr als 150’000 Schweizer Franken an Direktzahlungen, gesamtschweizerisch sind es 1’300 Bauern. Heidi erwartet nicht nur deshalb, dass die Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten wird: Dies ist nämlich Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Bislang warten wir Steuerzahlenden aber vergeblich darauf, dass die Gesetze befolgt werden.

Gewässerschutzkarte Amt für Umwelt Graubünden, „Landquart, Ganda (Postautohaltestelle)“ in Suchmaske eingeben. http://map.geo.gr.ch/gr_webmaps/wsgi/theme/Gewaesserschutzkarte
21.2.16 HOME