Posts Tagged ‘Ruin Aulta’

Wasser kennt keine Grenzen

20. Februar 2012
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Vorderrhein in der Rheinschlucht (Ruin Aulta). Das Wasser des Rheins beherbergt nicht nur Fische, es hat auf seiner 1300 km langen Reise einiges zu schlucken.

Grosse Mengen von Stickstoffverbindungen, Phosphor, Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle gelangen in unsere Gewässer. Fast im ganzen Einzugsgebiet des Rheins sind Teile des Grundwassers gefährdet. „2007 forderten die für den Schutz des Rheins zuständigen Ministerinnen und Minister der Rheinanliegerstaaten erneut, die Einträge von Schadstoffen und Stickstoffverbindungen vor allem aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft weiter zu vermindern, um die menschliche Gesundheit, das Ökosystem oder dessen Nutzungen nicht weiter zu gefährden“, diese Mitteilung ist zu lesen auf einer Internetseite der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), Landwirtschaft.

Die Schweiz hat sowohl das Übereinkommen zum Schutz des Rheins (SR 0.814.284) als auch jenes zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (SR 0.814.293) ratifiziert. Damit hat sie sich verpflichtet, Verschmutzungen des Rheins und des Nordostatlantiks zu verhindern und zu beheben. Der Bund ist dafür verantwortlich, dass diese Verpflichtungen erfüllt werden. Für die Umsetzung der Übereinkommen wurden zwei Kommissionen eingesetzt: IKSR und OSPAR. Der Bund ist in beiden vertreten. Was sind die Aufgaben der Kommissionen? Sie beschliessen und empfehlen Massnahmen zur Umsetzung der Übereinkommen und beurteilen deren Wirksamkeit sowie den Zustand der geschützten Gewässer. In der IKSR sind auch die Rheinanliegerkantone vertreten.

Die Schweiz erfüllt ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen wie folgt. Die nötigen Massnahmen werden in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen verankert, besonders im Gewässerschutzgesetz (GSchG) und in der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Ein Beispiel dafür ist Art. 7 des GSchG, die allgemeine Bewilligungspflicht für das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Anhang 3.1 Ziff. 3 Nr. 2 GSchV z.B. dient der Umsetzung der OSPAR-Konvention. Er verpflichtet die Kantone im Einzugsgebiet des Rheins zu planen, wie ab 2005 aus Abwasserreinigungsanlagen 2’600 Tonnen Stickstoff weniger eingeleitet werden als 1995. Verpflichtungen, die in das nationale Recht aufgenommenen werden, unterliegen den üblichen Zuständigkeitsregelungen. Für den Vollzug des Gewässerschutzrechts sind die Kantone zuständig. Der Bund übt die Aufsicht aus.

Als Heidi aus der Grossstadt in ihre Heimat zurückkehrte, hiess es: „In Graubünden fliesst kein Seifenwasser bachab!“ Dass dies Schönrederei war, hat sie in all den Jahren mit eigenen Augen gesehen. Wie schrieb doch ein Kommentator: „Es ist leider nun halt mal nicht anders möglich für die Bauern und dies schon lange bevor Sie hierher gezogen sind.“ Man mag es Heidi nicht verargen, dass ihr der Glaube an Gesetzte und deren Vollzug ein bisschen abhanden gekommen ist. Wo bleibt eine Qualitätskontrolle für Gesetzesvollzug?

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Bike-Paradies Graubünden

23. Juli 2011
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Ein höflicher Biker auf dem Wanderweg Ruin Aulta, er sagte keuchend "Danke", als Heidi ins Gebüsch auswich.

Allegra, Benvenuti, Willkommen im Bike-Paradies Graubünden! 4000 Kilometer markierte Bikewege machen Graubünden zum beliebtesten Bike-Revier im Lande – das bestätigen repräsentative Umfragen. Kein Wunder: Die Schweizer Urlaubsregion Nr. 1 bietet mit 150 Tälern, 615 Seen und über 1000 Gipfeln ein unvergleichliches Terrain für alle leidenschaftlichen Mountainbiker.“ So heisst es in einer Anzeige im Mountain Bike. Auf der Internetseite von Tourismus Graubünden ist zu lesen: „Freeride-Touren werden oft mit einer Bergbahn oder einem Shuttle in höhere Gebiete begonnen, um so Höhenmeter zu gewinnen, bevor man mit eigener Muskelkraft noch weiter hinauf zum Einstieg eines Freeride-Trails fährt.“ Besonders beliebt bei den Bergbahnen sind die Freerider, denn sie füllen das Sommerloch. Eine neue Attraktion in Klosters ist denn auch die Gotschna-Freeride-Piste. Oder vielleicht möchte ein „Flachländer“ lieber mit dem Elektro-Bike auf den Flüela fahren? Kein Problem: Die Flyer-Elektro-Bikes sind eingetroffen!

Am 14. Juli 2011 haben Regierungsrat Mario Cavigelli und der Pro-Prättigau-Präsident Hanspeter Kocher 3,6 Kilometer Veloweg im Prättigau eröffnet. Dies ist aus mehreren Gründen bemerkenswert. Attraktives bequemes Downhill für weniger geübte Biker. Aber das wohl Wichtige daran ist, dass dadurch die Prättigauerstrasse zur reinen Autostrasse wurde, was wiederum bedeutet, dass die meistbefahrene Bündner Kantonsstrasse nun eine Nationalstrasse ist, was wiederum bedeutet, dass mehr Geld aus Bern ins Bündnerland fliesst. Der lärmige, abgasige Veloweg wurde übrigens zu zwei Dritteln vom Bund bezahlt.

Heidis Rat für Biker: In Küblis auf die linke Seite der Landquart wechseln und die Strasse über die Strahlegg und Fideris unter die Räder nehmen oder umgekehrt, denn die alte Strasse hat wenig Verkehr, das Dörfchen Fideris ist sehenswert. Und wenn’s umbedingt der „Prättigauer Veloweg“ sein muss: Vorsicht Gegenverkehr, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fussgänger, einzelne enge Kurven und unübersichtliche Unterführungen. Die Prättigauerstrasse ist jetzt mit einer Verbotstafel für Velos, Fussgänger und landwirtschaftliche Fahrzeuge versehen.

Und die Bündner Bergwiesen und -weiden? Der Abfall? Die Wildtiere? In einigen Jahren wird man ein Forschungsprojekt starten zur Rettung der Alpweiden. Heute steht die Sicherheit der Touristen im Vordergrund. „Weidezäune auf Wanderwegen und Mountainbikerouten können bei nicht sachgemässer oder gar unterlassener Kennzeichnung zu schweren Unfällen führen. Im Rahmen des Projektes graubündenBIKE ist auf die diesjährige Bikesaison hin ein Warnwimpel geschaffen worden, mit welchem Alppersonal und Bauern ihre Weidezäune auch bei schlechten Sichtverhältnissen deutlich kennzeichnen können.“ (Meldung des Tiefbauamts vom 11.7.11). Was, wenn die Bauern ihre Weide nicht „sachgemäss“ markieren? Was ist sachgemäss? Die Bauern sind gefordert … später vielleicht die Juristen. Nun, dieses Wochenende findet der Swiss-Bike-Master statt.

23.7.11 HOME


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