Ich habe am 7. März 2010 noch mehr der gut 20 „Miststöcke“ im Gewässerschutzbereich in der Rheinebene zwischen Landquart und Maienfeld fotografiert. Sie liegen zum Teil seit 2009 dort, Mitte Mai 2010 waren sie immer noch da. 17.5.10
Ich erwachte in der letzten Nacht und hörte Regentropfen. Tagelang hat es nun immer wieder geregnet. Unwillkürlich denke ich an all die ungedeckten Miststöcke im Gewässerschutz-Bereich des Rheintals auf Bünder Schotterböden. Der April war trocken, nach dem ersten Regen Anfang Mai habe ich dieses Foto gemacht.
Gemäss der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist Zwischenlagerung auf dem Feld zulässig wenn, …
„Der Miststock vor Niederschlägen geschützt ist (Vlies).
Ausnahme: Wenn keine Mistsickersäfte abfliessen, muss der Mist nicht abgedeckt sein. Ist bei sehr trockenem Mist (Ziegen, Schafe, Pferde) evtl. auch ohne Abdeckung möglich (Eigenverantwortung Landwirt)…“.
Tatsächlich gibt es neben Kuhmist auch Pferdemist auf freiem Feld wie hier neben der Industriezone Maienfeld. Ich bin überzeugt, dass die „trockenen“ Miststöcke jetzt nach dieser Regenperiode auch nass sind und Sickersäfte unter dem Mist ungesehen ins Grundwasser tropfen. Aus den Augen aus dem Sinn.
Weisung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Kanton Graubünden, PDF
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Wer mit der Bahn von Landquart Richtung Bad Ragaz fährt sieht in der Ebene vor und nach Maienfeld viele Miststöcke auf Felder und Wiesen, ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Die meisten liegen seit Monaten dort, sind oben ausgewaschen, da und dort wächst Gras oder es spriessen Pilze. Die
Miststöcke liegen auf Schotterboden und über dem Grundwasserstrom der Rheinebene.
Wenn es regnet oder der Schnee schmilzt werden Stoffe ausgewaschen. Sie versickern im Boden und gelangen über die mächtige Schotterschicht rasch ins Grundwasser. Zum Beispiel Nitrat verunreinigt das Trinkwasser.
Mehr als 20 Miststöcke lagern auf einer Fläche von 2 km2 im Gewässerschutzbereich bei Maienfeld. Der längste misst 120 m und liegt in der Nähe einer Grundwasserfassung. Der zuständige Beamte vom Amt für Natur und Umwelt in Chur sieht keinen Handlungsbedarf.
Gemäss Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft „muss Mist auf einer dichten, mit einem Randabschluss versehenen Betonplatte gelagert werden, von der das Mistwasser in die Vor- oder Güllengrube abfliessen kann. Mist darf nicht dauernd und ungeschützt ausserhalb des befestigten Mistplatzes, d.h. im freien Feld, gelagert werden. Für kurze Zeit kann ein Zwischenlager vor dem Verteilen des Mists auf der Verwertungsfläche angelegt werden, aber nur an einem Ort, wo keine Gefahr für die Gewässer besteht (Abschwemmen oder Versickern von Mistwasser.“
Gewässerschutzkarte Kanton Graubünden
Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft
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