Posts Tagged ‘sehr kleine Gewässer’

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle

29. April 2017

Im Bundesamt für Umwelt wird fleissig gesammelt und publiziert: Daten über den Zustand der Umwelt. Oft erschreckende.

53% der Gefässpflanzen im Lebensraum der offenen Gewässer und Quellen stehen auf der roten Liste. Bei den Pflanzen der Uferzone sind es gar 65%. „Die Quellen gelten als gesamtschweizerisch gefährdet und die Schweiz als „Wasserschloss Europas“ hat für sie eine grosse internationale Verantwortung … Noch immer leiden viele Gewässer unter den Folgen von Eutrophierung, die heute grösstenteils aus der angrenzenden Landwirtschaft stammt. Hier sind jeweils angemessene Pufferflächen zu fordern.“ Rote Liste Gefässpflanzen, Gefährdete Arten der Schweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU 2016.

Die Eawag forschte im Auftrag des BAFU und präsentierte am 4. April 2017 die Ergebnisse einer Studie zu fünf Schweizer Bächen: „In keinem Fall wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität eingehalten. Selbst Stoffkonzentrationen, die für Gewässerorganismen als akut toxisch gelten, wurden überschritten. Biologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Lebensgemeinschaften unter den Stoffgemischen leiden.“ Anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen, Eawag.

Den Wasserpflanzen und -tieren geht es miserabel

Und was macht das zuständige Bundesamt BAFU? Es lockert per 1. Mai 2017 den Schutz der Gewässer erneut. Ist doch logisch – oder? Die Kantone müssen dann für „sehr kleine Gewässer“ keinen Gewässerraum mehr ausscheiden. Die Definition von „sehr kleinen Gewässern“ wird den Kantonen, wohl im Sinne der Rechtssicherheit und -gleichheit (!!!), überlassen. Für den Innerschweizer Bauernbund sind Bäche bis 2 m Breite „sehr klein“, also 80% der Fliessgewässer.

Der Gewässerraum wurde erst mit der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) von 2011 eingeführt. Damit die Pufferstreifen für Dünger und Pflanzenschutzmittel besser in den Gewässerraum passen, wurde dann auf Druck der Bauern auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geändert: Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt – wie international üblich – ab Böschungsoberkante. Wo auf den Gewässerraum verzichtet wird, ist die Verschmutzungsgefahr in Zukunft besonders gross.

Für die zuständige Sektionschefin Susanne Haertel „fallen die Lockerungen aber kaum ins Gewicht“, wie sie gegenüber dem Tages-Anzeiger sagte. Genauso tönte es aus den Amtsstuben anlässlich der Einführung der Messmethode ab Uferlinie. Mag sein, dass Susanne Haertel insofern recht hat, als die Pufferstreifen sowieso von vielen Bauern nicht eingehalten werden.

Widerspruch zur Vernehmlassung GSchV

Auszug aus dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung GSchV: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.“

Fazit von Heidi: Es wird viel geforscht, debattiert, geschrieben, abgewedelt und gelogen. Doch die Probleme werden nicht gelöst. Der Wille fehlt!

Für die Schweizer Flüsschen sieht die Zukunft düster aus. Den Kleingewässern geht es schlecht. Trotzdem wird ihr Schutz per Anfang Mai noch zusätzlich aufgeweicht. Fabian Renz, Bundeshausredaktor, Tages-Anzeiger vom 26.4.17.

Änderung der Gewässerschutzverordnung per 1.5.17.

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist vom 27.7.16.

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14

Weniger Schutz für unsere Bäche, Susanne Hagen, fair-fish vom 29.4.17

Die Forelle, Franz Schubert, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton,
Gerald Moore/Klavier; Text auf Wikipedia.

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Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche

19. August 2016
Der Faulbaum wird auch Wunderbaum genannt. Kann er die häufigsten Gewässer in der Schweiz schützen? Wir alle müssen ihm dabei helfen und gegen die neueste Attacke auf die Gewässerschutzverordnung protestieren.

Der Faulbaum wird auch Wunderbaum genannt. Kann er die häufigsten Gewässer in der Schweiz schützen? Wir alle müssen ihm dabei helfen und gegen die neueste Attacke auf die Gewässerschutzverordnung protestieren.

Die Bauern verlangen, verlangen, verlangen … und meist erhalten sie das, was sie verlangen, etwa keine Kürzungen bei den Direktzahlungen, obwohl der Bund fast überall sparen muss.

Jetzt verlangt der Zentralschweizer Bauernbund, dass alle Gewässer mit einer Gerinnesohle von zwei Metern Breite und kleiner zu den „sehr kleinen Gewässer“ zählen (Bauernzeitung, Ausgabe Zentralschweiz und Aargau von heute 19.8.16). Für diese müssen die Kantone gemäss Vernehmlassung Gewässerschutzverordnung (GSchV) keinen Gewässerraum ausscheiden. In der Schweiz sind 80% der Gewässer davon betroffen.

Bereits bei der letzten Revision der GSchV und der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung wurde der Gewässerschutz vermindert, indem die Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante (international üblich) eingeführt wurde. Wenn nun Behörden und Parlament einmal mehr dem Wunsch der Bauern folgen, dann sind die meisten Flüsse und Bäche massiv schlechter geschützt als vor der Volksinitiative des Schweizerischen Fischerei-Verbands „Lebendiges Wasser“. Das wäre ein grosser volkswirtschaftlicher Irrtum, den wir Steuerzahlende in Zukunft berappen müssten. Schon heute sind viele dieser Bäche und Flüsse stark verschmutzt, v.a. durch Dünger und Pestizide aus der Landwirtschaft.

Dies ist ein Aufruf an alle LeserInnen zum Handeln, Eingabeschluss Vernehmlassung 15.9.16. Hier die Adresse:

Bundesamt für Umwelt, Sektion Politische Geschäfte, 3003 Bern.
Wenn möglich elektronisch als PDF- und Word-Dokument übermitteln an
polg@bafu.admin.ch

Vernehmlassungen UVEK

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist 27.7.16

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14

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Qualität der St.Galler Bäche ist oft ungenügend

9. August 2016
Vera Leib vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen in einem sehr kleinen Gewässer. Copyright AFU.

Vera Leib vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen in einem sehr kleinen Gewässer. Copyright AFU.

Die Auswertung der mehrjährigen Messreihe des Amtes für Umwelt und Energie (AFU) zeigt erhebliche Mängel bei der Qualität der kleinen Fliessgewässer im Kanton St.Gallen. Von den 50 untersuchten Bächen erfüllen nur gerade 15 die Anforderungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung; das sind 30%. Die Ursachen und Folgen sind vielfältig. Die Gewässerbiologin Vera Leib vom AFU erläutert die Situation in einem Video.

Lebensadern „Kleine Gewässer“

Seit dem Jahr 2011 untersucht das AFU des Kantons St.Gallen routinemässig die Gewässerqualität ausgewählter kleiner Bäche. Nach fünf Jahren wurden die Ergebnisse ausgewertet. Sie bestätigen die wenig erfreuliche Situation, die schon in früheren Kampagnen festgestellt wurde.

Abwasser, Abschwemmung von Landwirtschafts- und Verkehrsflächen

Die Ursachen für die Gewässerbelastung sind vielfältig und meistens wirken mehrere Belastungsquellen auf das gleiche Gewässer ein. Einzelne Bäche waren so stark mit Bakterien bewachsen, dass sich ein sogenannter Abwasserpilz bildete. Ursache für diese Art der Belastung ist oft ungenügend gereinigtes Abwasser, das direkt in die Gewässer eingeleitet wird. Auch Abschwemmungen von Landwirtschafts- oder Verkehrsflächen belasten kleine Bäche stark.

Lebensraum für kleine Wasserlebewesen

Kleine Fliessgewässer sind wichtige Lebensräume für zahlreiche kleine Wasserlebewesen wie Köcher– oder Steinfliegenlarven und Bachflohkrebse. Auch Grosskrebse, insbesondere der Steinkrebs, und zahlreiche Fische, die hier laichen und aufwachsen, sind auf gesunde Bäche angewiesen. Im Gegensatz zu grösseren Flüssen reagieren Bäche mit ihrer geringen Wassermenge sensibler auf Verschmutzungen oder auf häufig und rasch wechselnde Wasserstände. Gleichzeitig sind intakte Seitenbäche unabdingbar für eine rasche Wiederbesiedlung durch Gewässertiere, wenn es im Hauptgewässer zu Störungen oder Ausfällen gekommen ist.

Verbesserung erfordert viel Detailarbeit

Oft ist es schwierig, die Ursachen für einen schlechten Zustand zu finden, da verschiedene Belastungsquellen in Frage kommen. Diese müssen individuell gesucht und beurteilt werden. Wo immer möglich, leitet das AFU Massnahmen ein. Um die Gewässerqualität der kleinen Fliessgewässer nachhaltig zu verbessern, sind viel Detailarbeit und Geduld gefragt.

Weitere Informationen: Qualität der St. Galler Bäche ist oft ungenügend, Vera Leib, Amtes für Umwelt und Energie AFU, 4.6.16

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