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Alternativen zum Pestizideinsatz auf der Alp

1. März 2023
FiBL-Film Problempflanzen auf der Alp ohne Herbizide regulieren. Mit einem Klick auf das Bild kommen Sie zum Film.

FiBL-Film Problempflanzen auf der Alp ohne Herbizide regulieren. Ein Klick auf das Bild führt Sie zum Film.

Schon ist es wieder Zeit, Tiere für die Sömmerung anzumelden. Weil es nur wenige Bio-Alpen gibt, werden viele Bio-Tiere ihren Sommer auf einer konventionellen Alp verbringen. Dort werden aber meist Unkrautbekämpfungsmittel eingesetzt; diese sind im Biolandbau verboten. Dass es auch ohne Herbizide geht, das beweisen immer mehr Älpler. Wo Touristen vorbeikommen ist das Spritzen einzelnen Alpbewirtschaftern peinlich. Doch es gibt keine Anzeichen dafür, dass diese Art der Bekämpfung unerwünschter Pflanzen verboten oder mit kleineren Sömmerungsbeiträgen bestraft wird.

Käthi und Gerold Gwerder berichten im FiBL-Film Problempflanzen auf der Alp ohne Herbizide regulierenn  wie sie auf der Alp „Wasserberg“ Problemunkräuter ohne Herbizide unter Kontrolle halten und was Käthi Gwerder vom Giftspritzen auf der Alp hält.

FiBL-Film Problempflanzen auf der Alp ohne Herbizide regulieren.

FiBL-Film Problempflanzen auf der Alp ohne Herbizide regulieren.

Gerold Gwerder zeigt auf der Alp wie sie die unerwünschten Pflanzen bekämpfen: Ausreissen, Ausstechen, Mähen, Mulchen ...

Gerold Gwerder zeigt auf der Alp Wasserberg wie sie die unerwünschten Pflanzen bekämpfen: mit Ausreissen, Ausstechen, Mähen, Mulchen …

Demeter hat eine gute Seite zu Alternativen zum Pestizideinsatz auf der Alp zusammengestellt. Dort sind wichtige Informationen zusammengefasst und Links führen zu weiteren Informationen zum Thema: Alternativen zum Pestizideinsatz auf der Alp, demeter. Darin ist z.B. zu lesen: „Der Herbizideinsatz im Sömmerungsgebiet kann gravierende Folgen haben: Werden weisser Germer & Co mit kaliumsalzhaltigen Herbiziden behandelt, verlieren die Giftpflanzen ihre abweisende Wirkung, sie schmecken salzig. Das macht sie für die Sömmerungs- und Wildtiere attraktiv, aber auch unerkennbar, so dass sie sie fressen, was schon bei kleinen Mengen tödlich sein kann.“

Im Bio Aktuell schrieb Franz Josef Steiner vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) ausführlich über die Alpwirtschaft und die Unkrautbekämpfung: Alpwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie auf PaturaALPINA, einem Portal von Agridea, FiBL, Alpe, Agroscope und der AGFF.

Überlegen Sie sich doch, welchen Beitrag Sie zu herbizidfreien Alpen beitragen können! Zum Beispiel Teilnahme an der Vernehmlassung landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023, Sömmerungsbeiträge zur Offenhaltung und Pflege der Weiden im Sömmerungsgebiet. Hier könnte man fordern, dass die Alpen ohne Herbizide bewirtschaftet werden müssen.

Eröffnung der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 vom 24.1.23

Heidis zahlreichen Beiträge über Herbizide auf Alpen

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In der Schweiz gelten strengere Richtlinien! Wirklich? Das Alp-Kuh-Wunder Bella

7. Oktober 2020
Die Bio-Milchkuh Bella auf einer konventionellen Alp.

Die Bio-Milchkuh Bella auf einer konventionellen Alp.

Bella ist eine Bio-Milchkuh. Den grössten Teil des Jahres lebt sie im Tal in einem Bio-Knospe-Betrieb. Weil es nur wenige Bio-zertifizierte Alpen gibt, verbringt sie den Sommer auf einer Alp zusammen mit Stella, ihrer Freundin aus einem konventionellen Betrieb.

Aus der Milch von Bella, Stella und ihren KollegInnen aus verschiedenartigen Betrieben bereiten die ÄlplerInnen konventionellen Alpkäse. Wenn Stella zurück auf dem Heimbetrieb ist, gibt sie weiterhin konventionelle Milch, nicht so Bella: Ab dem ersten Tag ist ihre Milch „Bio“. Oh Wunder!

Max und Moritz, zwei Söhne von Bella, grasten im Sommer ebenfalls auf einer konventionellen Alp. Moritz, der Ungeschickte, verletzte sich eine Woche vor Alpabfahrt am Klauen. Weil Moritz gesund und sowieso praktisch schlachtreif war, stellte der Tierarzt ein Zeugnis aus, womit Moritz in den nächsten Schlachthof gebracht werden konnte. Der Bio-Bauer Meier erhielt aber für das Fleisch nur den tieferen Preis für „konventionelles“ Fleisch ausbezahlt.

Zwei Tage nach Alpabfahrt führte Meier den schlachtreifen Max zum Viehanhänger und fuhr mit ihm zum Metzger. Sonderegger zahlte ihm den höheren Preis für Bio-Fleisch und freute sich auf die entsprechend höhere Marge, die er beim Bio-Fleisch erwirtschaftet. Seine umweltbewusste Kundschaft bevorzugt das Bio-Fleisch.

Gemäss Bio-Verordnung Art. 15b behalten Bio-Tiere ihren Status, wenn die Sömmerung auf Betrieben erfolgt, welche die Anforderungen nach den Artikeln 26 bis 34 der Direktzahlungsverordnung einhalten.

Es gibt weder beim Bundesamt für Landwirtschaft, noch bei Bio Suisse und bio.inspecta eine Liste der Bio-Alpen. Daher kann es aufwändig sein herauszufinden, ob ein Alpkäse, der als „Bio“ angeboten wird, auch tatsächlich „Bio“ ist.

Alpbewirtschaftung gemäss Direktzahlungsverordnung:
„sachgerecht und umweltschonend“

So steht es in der Direktzahlungsverordnung:

Art. 26 Grundsatz

Die Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden.

Heidi hat schon mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass „umweltschonend“ beim Bundesamt für Landwirtschaft heisst: Es darf nach Art. 30 gedüngt und gemäss Art. 31 Futter zugeführt werden. Auch sind Pestizide erlaubt; Herbizide werden oft eingesetzt, da die Unkräuter für den abzugsfreien Bezug der neuen Sömmerungsbeiträge bekämpft werden müssen, die Vorgaben sind in Art. 32 zu finden.

Wesentlich strengere Richtlinien in der EU

VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2008 DER KOMMISSION vom 5. September 2008
mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Artikel 17
Gleichzeitige Haltung ökologischer/biologischer und nichtökologischer/nichtbiologischer Tiere

(3) Ökologische/biologische Tiere können auf Gemeinschaftsflächen gehalten werden, sofern

a) die Flächen zumindest in den letzten drei Jahren nicht mit Erzeugnissen behandelt wurden, die für die ökologische/biologische Produktion nicht zugelassen sind;

b) nichtökologische/nichtbiologische Tiere, die die betreffenden Flächen nutzen, aus einem Haltungssystem stammen, das den Systemen gemäß Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 oder Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 gleichwertig ist;

c) die Erzeugnisse der ökologischen/biologischen Tiere nicht als ökologische/biologische Erzeugnisse angesehen werden, solange die betreffenden Tiere auf diesen Flächen gehalten werden, es sei denn, es kann eine adäquate Trennung dieser Tiere von den nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren nachgewiesen werden.

(5) Unternehmer führen Buch über die Anwendung der
Vorschriften dieses Artikels.

Almbewirtschaftung in Österreich

„Die Almbewirtschaftung erfolgt über weite Bereiche ökologisch, die Richtlinien sind sehr streng. Die Futterbasis muss aus Gräsern und Kräutern der Almweiden bestehen. Getreide und almfremdes Heu darf nur in geringem Masse verfüttert werden. Auch dürfen auf Almen in Österreich generell keine Herbizide oder Insektizide ausgebracht, keine Gülle oder Jauche vom Tal auf die Alm gebracht werden. Auch Kunstdünger ist auf der Alm verboten, hier gilt die Bio-Richtlinie.“ Quelle: Vielfalt in absoluten Höhenlagen, Kurier vom 21.9.15.

Heidi meint: „Der Vergleich mit der EU zeigt, dass in der EU eine Übergangsfrist von konventioneller zu ökologischer/biologischer Produktion für Gemeinschaftsflächen von drei Jahren gefordert wird – in der Schweiz hingegen beträgt sie NULL.

Es wäre wohl an der Zeit, die Alpen wirklich umweltschonend und naturnah zu bewirtschaften! Biodiversität ist in aller Munde, aber es fehlen griffige Massnahmen.

Heidis 33 Artikel über Herbizide auf Alpen

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So wird aus einer mageren Alpweide eine Unkrautweide

17. August 2017
Schöne Aussicht ... und ... Bauern laden Heu um. Wer findet sie auf diesem Bild?

Schöne Aussicht … und … Bauern laden Heu um. Wer findet sie auf diesem Bild?

Heidi meint: „Das einzig Positive an den Helikopter-Pestizidsprühflügen ist, dass die Sesemanns jetzt ihre Ferien häufiger in Graubünden verbringen und nicht mehr ins Wallis fahren.“ Im Moment logieren sie in Maienfeld. Heidi und Peter haben die Feriengäste für einen Alpausflug abgeholt.

Heidi konnte ihnen (wie 2016) auch dieses Jahr beim Vorbeifahren mit der SBB den seit eh und je fehlenden Pufferstreifen am Malanser Mühlbach zeigen und den etwas grösser gewordenen, aber immer noch viel zu kleinen, am Kleinen Seezli.

Überraschung im Ausflugsrestaurant

Rechtzeitig für eine Verschnaufpause mit Kaffee und Gipfeli erreichten sie das Ausflugsrestaurant. Klara war begeistert von der Aussicht, machte ein paar Fotos und zeigte sie Peter.

Peter: „Interessant! Hier unten siehst du Bauern beim Umladen von Heu für die Alp, denn mit dem schweren Gefährt können sie nicht hinauffahren.“

Umladen von Heu vom grossen auf die kleinen Transporter.

Umladen von Heu vom grossen auf die kleinen Transporter.

Klara: „Heu?“

Peter: „Ja! Die Alpbesitzer sind reich und Alpkäse ist beliebt, daher haben sie eine Käserei gebaut. Doch die Qualität des Weidefutters ist schlecht, nur für Rinder knapp genügend. Daher braucht es auch gutes Futter aus dem Tal oder zugekauftes.“

Und los gehts!

Und los gehts!

Am Bergrestaurant vorbei ... Touristen fotografieren ... unzählige Samenständer von Blacken auf den Weiden ...

Am Bergrestaurant vorbei … Touristen fotografieren … unzählige Samenständer von Blacken auf den Weiden …

... Abgeladen wird bei schönstem Wetter und flatternder Fahne.

… Abgeladen wird bei schönstem Wetter und flatternder Fahne.

Fräulein Rottenmeier: „Das ist doch ein ökologischer Blödsinn! Die sollen ihren Käse unten herstellen. Nur schon die Energie, die es für den Transport braucht! Und was macht der lärmige Helikopter, der dauernd zur Bergspitze fliegt?“

Heidi: “Die Bergsteiger von heute sind anspruchsvoll, wollen essen und trinken wie im Restaurant. Diese Hütte wird zweimal jährlich versorgt. Wir haben Pech!“

Herr Sesemann: „Und was geschieht mit den zusätzlichen Nährstoffen? Werden Gülle und Mist ins Tal transportiert?“

Peter: „Nein, die Dünger bleiben oben, werden auf die kargen Flächen bzw. steinigen Stellen ausgebracht. Sehen Sie dort die Blacken! Sie sind ein Zeichen für Überdüngung; auch können mit dem Heu Unkrautsamen auf die Weiden gelangen und dort keimen. Wir werden noch mehr verunkrautete Weiden sehen.

In dieser Gegend versickert das Wasser leicht; ob die Gülle Quellen verschmutzt, das weiss ich nicht.“

Blacken wachsen auf der kargen steinigen Weide.

Blacken wachsen auf der kargen steinigen Weide.

"Unsauberes" Spritzen ganzer Flächen mit Herbizid, noch gibt es Streifen mit Brennnesseln. Dort wo Brennnesseln waren, wachsen jetzt v.a. Blacken.

„Unsauberes“ Spritzen ganzer Flächen mit Herbizid, noch gibt es Streifen mit Brennnesseln. Dort wo Brennnesseln waren, wachsen jetzt v.a. Blacken.

Heidi: „Ja und die Unkräuter werden zum Teil grossflächig mit Herbiziden besprüht, auch Brennnesseln. Besonders von drainierten Flächen ist Abschwemmung möglich. Ob Herbizide mit dem Wasser in Quellen gelangen? Weil Tiere gerne welke Pflanzen fressen, sind diese oft bald weg. Auch Giftpflanzen werden so eher gefressen. Das kann für Tiere tödlich sein!“

Fräulein Rottenmeier: „Und die Gemsen? Fressen diese die Herbizid-Pflanzen auch?“

Peter: „Das interessiert die Älpler nicht, höchstens die Jäger und Wildhüter, aber diese merken das doch nicht!“

Was sagt das Gesetz?

Direktzahlungsverordnung

Art. 26 Grundsatz

Die Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden.

 Art. 31 Zufuhr von Futter

1 Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen dürfen höchstens 50 kg Dürrfutter oder 140 kg Silage pro Normalstoss (NST) und Sömmerungsperiode zugeführt werden.

2 Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe ist zusätzlich die Zufuhr von 100 kg Dürrfutter und 100 kg Kraftfutter pro NST und Sömmerungsperiode zulässig.

3 Schweinen darf Kraftfutter nur als Ergänzung der alpeigenen Milchnebenprodukte verfüttert werden.

4 Für jede Futterzufuhr sind der Zeitpunkt der Zufuhr sowie die Art, Menge und Herkunft des Futters in einem Journal festzuhalten.

Heidi meint: „Die Bewirtschaftung ist weder sachgerecht noch umweltschonend. Für die Futterzufuhr muss zwar ein Formular ausgefüllt werden, das ist in der Regel jedoch nicht kontrollierbar.“

Höhere Alpungsbeiträge schaden der Biodiversität, Heidis Mist 15.7.16

Herbizide auf Alpen, alle Artikel zum Thema

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