Posts Tagged ‘Solidago canadensis’

Pufferstreifen neben Hecken: Ausnahmen

16. Oktober 2012
DSC04249BundbracheHecke40mK

Buntbrachen sind heikle Kulturen. Wenn in der Nähe invasive Problempflanzen – wie die Kanadische Goldrute – wachsen, dann besteht die Gefahr, dass diese einwandern.

Wer Direktzahlungen bezieht darf entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen keinen Acker anlegen.  Die Kantone haben es in der Hand, diese Regelung für Spezialfälle zu lockern z.B. entlang von Autobahnen, National- und Kantonsstrassen, Eisenbahnlinien, Bauzonen sowie für parallel verlaufende Hecken, die weniger als 40 Meter voneinander entfernt sind. Auf dem Pufferstreifen sind aber nur die folgenden Kulturen gemäss Direktzahlungsverordnung erlaubt: Ackerschonstreifen, Buntbrachen, Rotationsbrachen oder Ackersäume. Das Verbot für Dünger und Pflanzenschutzmittel gilt auch hier (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung). Besonders zu beachten ist diese Regelung, wenn eine Brache mit Glyphosat totgespritzt wird. Wo Neophyten in der Nähe vorkommen, können diese in Bunt- und Rotationsbrachen ein Problem werden. Die Kanadische Goldrute sowie das giftige Jakobskreuzkraut waren früher in Samenmischungen für die Begrünung von Autobahnen enthalten, weshalb sie heute noch an zahlreichen Böschungen und extensiven Randstreifen dominiert.

Weitere Informationen in Anlage, Pflege und Aufheben von Bunt- und Rotationsbrachen: Tipps und Lösungen zu häufig gestellten Fragen, 7.10.08, BeraterInnengruppe für den ökologischen Ausgleich, Arbeitsgruppe Ackerbau, sowie Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften, Agridea.

Nachtrag: Ein Leser möchte Einblick haben in die von den Kantonen bewilligten Spezialfälle. Wie bei vielen kantonalen Regelungen ist ein Überblick schwierig. Heidi vermutet, dass die meisten Kantone gar keine Bewilligungen erteilen, sondern die Bauern einfach gewähren lassen.

16.10.12 HOME


%d Bloggern gefällt das: