Das Nitrat-Projekt Birrfeld AG macht zur Zeit Schlagzeilen, siehe Im Birrfeld braucht man bald neue Wasserquellen, SRF 10.6.15. Je nach BerichterstatterIn ist die regionale Wasserversorgung REWA schuld an der Misere, denn sie bezahle nicht mehr, oder der Kanton. Bezahlen wofür? Damit die Bauern die Flächen im Zuströmbereich der Trinkwasserfassung weniger intensiv bewirtschaften. Ziel der Massnahmen (Winterbegrünung, mehr Wiese statt Acker …) ist ein tieferer Nitratgehalt im Grundwasser als vor Projektbeginn damit das Grundwasser als Trinkwasser nutzbar ist. Im Birrfeld sind 801 Hektaren betroffen.
Verschwiegen wird, dass die REWA die Trinkwasserfassung sowieso aufgeben muss, und zwar nicht (nur) wegen des intensiven Acker- und Gemüsebaus, sondern wegen der Zivilisation: Die zur sicheren Trinkwasserversorgung nötige bakterielle Schutzzone kommt mit dem Dorfgebiet in Konflikt.
Weiter wird gerne verschwiegen, dass es sich dabei um ein so genanntes „Gewässerschutzprojekt“ gemäss Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) handelt. Seit 2002 zahlen wir Jahr für Jahr etwa 300’000 Franken „Ökologische Direktzahlungen“ für die Massnahmen zur Senkung des Nitratgehalts im Trinkwasser der betroffenen Gemeinden, siehe Agrarbericht 2014, Seite 182, Projektdauer 2002-2014. Die projektierten Gesamtkosten bis 2013 belaufen sich auf 4,2 Millionen Franken, siehe Agrarbericht 2012, Seite 181. Der Kanton Aargau will das Projekt im Rahmen von Sparmassnahmen nicht mehr weiterführen. Der Bund übernahm 75% der Kosten, Kanton und Gemeinden je die Hälfte des Rests. Zu den direkten Projektkosten kommen Verwaltungskosten beim Bund und beim Kanton hinzu.
Ende einer Erfolgsgeschichte
Betroffen von den Sparmassnahmen sind auch die Aargauer Nitratprojekte Baldingen (2004-2015, total 592’200 Franken projektierte Gesamtkosten/pGk), Wohlenschwil (2001-2013, total 703’396 Franken pGk) und Klingnau (2007-2013, 486’600 Franken pGk), siehe Agrarbericht 2012, Seite 181.
In Wohlenschwil lag der Nitratgehalt vor Projektbeginn bei 53 mg/l Nitrat. Dank der Einschränkungs-Massnahmen (auf freiwilliger Basis), für welche die Bauern bezahlt wurden, sank er innerhalb von ein paar Jahren auf 25 mg/l Nitrat, siehe Nitrat: Die Erfolgsgeschichte von Wohlenschwil, BAFU 24.6.3. Der rasche Erfolg zeigt, dass beim Einstellen der Massnahmen das Grundwasser entsprechend rasch wieder verschmutzt sein wird, nicht nur mit Nitrat, vermutlich auch mit Pestiziden.
Ein gut informierter Aargauer Fachmann erklärte Heidi, dass mit dem Ende des Geldsegens aus Bern der Nitratgehalt im Grundwasser in den vier Aargauer Nitratprojekt-Gebieten rasch wieder ansteigen werde. Es handle sich um gutes Ackerland, welches die Bauern entsprechend nutzen möchten, d.h. ohne Abgeltung bewirtschaften die Bauern die Flächen wie vor Beginn der Projekte. Die Gemeinden seien nicht in der Lage, die Kosten zum Schutz des Grundwassers allein zu tragen.
Wunsch und Wirklichkeit
„… Es ist nicht die Absicht des Bundes, die getroffenen Massnahmen nach Ablauf der Vertragsdauer als entschädigungslose Anforderung an die Bewirtschaftung der Flächen im Projektgebiet (PG) zu deklarieren. Es ist jedoch im Interesse des Bundes und der Kantone, eine dauerhafte Lösung für die Sanierung der Trinkwasserfassungen zu suchen, die auch ohne Abgeltungen weitergeführt wird, wie z.B. mit Meliorationen oder dauerhaften Betriebsumstellungen …“, siehe Projekte nach Artikel 62a GSchG, Nitratprojekte, 4.2 Dauer der Sanierungsprojekte, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Gesundheit, 11.12.13
Was haben die Aargauer Nitrat-Projekte gebracht? Weniger Nitrat im Trinkwasser während (über den Daumen gepeilt) einem Jahrzehnt.
Effizienz
„Die Effizienz einer Massnahme ergibt sich aus dem Vergleich der eingesetzten Mittel mit der damit erzielten Wirkung. Hinter der Forderung nach Effizienz steht die grundsätzliche Überlegung, dass die knappen öffentlichen Mittel haushälterisch einzusetzen sind. Dieser Grundsatz trifft im vorliegenden Fall der Projekte nach Art. 62a GSchG jedoch nur eingeschränkt zu, weil die Mittel nicht wirklich knapp sind, sondern als Teil der ökologisch begründeten Direktzahlungen quasi unbeschränkt verfügbar sind, wenn Kantone geeignete Projekte einreichen.“, siehe Evaluation von Projekten nach Art. 62a Gewässerschutzgesetz zuhanden der AG Nitrat, Dezember 2010.
Das Grundwasser hat ein grosses Problem
Niemand sieht die einzelnen Verschmutzer, und ein nationales Konzept zur Lösung des Nitrat-Problems gibt es nicht. Im Ackerbaugebiet liegt die Nitrat-Konzentration an 50% der Messstellen bei mehr als 25 mg/l, dem Anforderungswert gemäss Gewässerschutzverordnung GSchV, Kernindikator Nitrat im Grundwasser, BAFU. Es besteht dringender Handlungsbedarf, meint Heidi!
20.6.15 HOME