Posts Tagged ‘Spritzgeräte’

Heidis Beeren-Pestizid-Spiel für Schlechtwettertage

25. Mai 2022
Ein interessantes Dokument!

Ein interessantes Dokument!

Beeren im Hausgarten sind eine Freude und können ohne Pflanzenschutzmittel produziert werden. Reif geerntet und ohne Transport sofort auf den Tisch! Für den Handel zu produzieren ist nicht ganz so einfach, denn es sind meist riesige Monokulturen und die Beeren müssen den Transport und die Verkaufszeit im Laden überstehen. Allfällige Schäden wirken sich auf den Gewinn aus.

Im Profi-Beerenanbau werden viele Pestizide eingesetzt. Einen Einblick in diese „Wissenschaft“ geben nachfolgende Dokumente.

  • Pflanzenschutzmittelstrategien Beeren 2020 (kein neueres vorhanden), Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung, Kanton Luzern.
    Dieses Dokument gibt einen guten Überblick wann gespritzt werden soll/kann, inkl. Wartefristen.
  • Pflanzenschutzmittelliste für die in den Beerenkulturen bewilligten Herbizide, Fungizide, Insektizide und Akarizide, Agroscope Transfer | Nr. 419 / 2022
    Agroscope informiert in diesem Dokument eingangs über die nicht mehr bewilligten Pestizide, bietet Entscheidungshilfen für die Anti-Resistenz-Strategie, informiert über eine Studie betr. Pflanzenschutzmittel mit hohem Risiko, über Applikationstechnik, Konzentration und Wasservolumen mit Beispielen sowie den Einsatz und die Einstellung von Spritzgeräten. Dann folgen viele Seiten mit Tabellen für einzelne Kulturen. Interessant sind immer wieder die Wartefristen.

Heidis Beeren-Pestizid-Spiel

Bringen Sie eine Tabelle auf den Bildschirm (muss allenfalls kopiert und dann gedreht werden), wählen Sie ein Pestizid aus, suchen Sie es im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und studieren Sie die Auflagen, Bemerkungen und Gefahrenkennzeichnung.

Zum Beispiel das Fungizid Dagonis für Erdbeeren:

Dagonis, abgerufen von Heidi am 25.5.22, Achtung bei jeder Revision des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ändert der Link! Heidi war Dagonis bisher nicht bekannt. Sie hat es zufällig ausgewählt.

Wartefrist: 1 Tag (Strategiepapier Kanton LU gibt 1 Woche an)

Anwendung: Stadium 11-81 (BBCH), 81 = Beginn der Fruchtreife

Gefahrenkennzeichnung:

  • Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium „Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte“, 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  • Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  • Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
  • SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus den Wirkstoffgruppen FRAC Nr. 3 (DeMethylation Inhibitors, DMI = Sterolsynthesehemmer, SSH) oder FRAC Nr.7 (Succinate Dehydrogenase Inhibitors, SDHI).

Gefahrenkennzeichnungen:

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H362Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
  • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

Also „Wartefrist 1 Tag“, „Kann vermutlich Krebs erzeugen“, „Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen“. „Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung“ sind sehr, sehr viele Pestizide. Solche Einträge machen Heidi nachdenklich und sie stellt sich die Frage: „Nehmen die Behörden die Verantwortung, die ihnen obliegt, wahr? Handeln Sie in unserem Interesse oder eher im Sinne des Gewinns der Pestizidproduzenten?

Nun wählen Sie ein weiteres Pestizid aus und suchen es im Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Klar, manchmal sind es harmlose Produkte, aber viele sind für Mensch und Umwelt schädlich, selbst bei ordnungsgemässer Anwendung. Kontrollen sind fast inexistent. Einmal mehr sei darauf hingewiesen, dass auch problematische Pestizide für die Luftapplikation zugelassen sind.

Viele Stunden hat Heidi mit dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis verbracht, doch sie kommt nie aus dem Staunen heraus.

Pestizide in Früchten und Gemüsen: Regierungen kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach. Heidis Mist 24.5.22

Oh je, wir zahlen gewässerschutzkonforme Waschplätze!

22. September 2021
In vielen kleinen Gewässern in den Ackerbaugebieten ist die Anzahl und Konzentration von Pestiziden hoch.

In vielen kleinen Gewässern in den Ackerbaugebieten ist die Anzahl und Konzentration von Pestiziden hoch.

Unter dem Zwischentitel Schutz der Gewässer informiert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in seiner Medieninformation Aktionsplan Pflanzenschutzmittel wird konsequent umgesetzt vom 21.9.21:

„Mehrere Massnahmen verbessern den Schutz der Gewässer. Mit gezielten Förderprogrammen werden Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, gewässerschutzkonforme Waschplätze zu bauen. So wird verhindert, dass Pflanzenschutzmittel bei der Reinigung der Geräte in Bäche oder die Kanalisation gelangen. Mit dem Bau von rund 200 solcher Waschplätze hat sich im letzten Jahr die Anzahl unterstützter Waschplätze verdreifacht. Ausserdem wurden alleine im letzten Jahr knapp 1000 Spritzgeräte mit einer automatischen Innenreinigung aufgerüstet.“

Das BLW gibt also offiziell zu, dass die Feldspritzen bisher nicht gewässerschutzkonform gereinigt wurden, oft einfach auf dem Hofplatz gespült mit Ablauf in ein Gewässer. Weil die Hofentwässerung praktisch in der ganzen Schweiz nicht kontrolliert wird/wurde (!), das auch in Zukunft eher Wunschdenken ist, denn Plan, obwohl seit vielen Jahrzehnten vorgeschrieben, darf die Bauernschaft in grosser Zahl ungestraft der Gewässerschutzgesetzgebung zuwiderhandeln.

So sei denn wieder einmal wenigstens auf zwei Artikel des Gewässerschutzgesetzes hingewiesen – es gibt viele andere, die nicht eingehalten werden:

Art 3 Gewässerschutzgesetz: Sorgfaltspflicht

Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.

Art 6 Gewässerschutzgesetz: Grundsatz

1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittel­bar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

2 Es ist auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Was­sers entsteht.

Ähnlich ist die Situation bei den Nährstoffen, bei der Kontrolle der Hofdüngeranlagen, Nichtdeklaration von Zukäufen, Gülleaustrag … Nur ein Beispiel: Wie lange zahlen wir noch den Abtransport von Gülle aus Region Sempachersee, wo mehr Tiere leben als vor Beginn der Sanierung vor Jahrzehnten?

All diese Massnahmen zahlen wir mit unseren Steuern und tragen die Folgen der Verschmutzung, etwa unseres Trinkwassers oder der Luft (Ammoniakemissionen). Freiwillig werden viele Umweltschutzgesetze nicht eingehalten, besonders in der Landwirtschaft. Wann werden diese Kosten endlich in die Preisgestaltung der Lebensmittel einfliessen?

Heidi und der Alpöhi meinen: „Nicht glaubwürdig ist die Aussage, die immer wieder gemacht wird, dass die Reinigung der Geräte die Hauptursache für die Verschmutzung der Gewässer mit Pestiziden sei. Dieses Vergehen ist offensichtlich, andere Eintragspfade lassen sich nur mit hohem Aufwand, wenn überhaupt, beweisen. So lassen sich drastischere Massnahmen als der Bau von Waschplätzen vorläufig vermeiden, herausschieben.“

22.9.21 HOME

Datenschutzerklärung


%d Bloggern gefällt das: