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Auch die Biobäuerin und Ständerätin Maya Graf kennt die Umweltgesetze nicht!

9. April 2021
Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen.

Import: Durch den Zukauf von Futter und Kraftfutter überdüngen Bauern ihre Wiesen. Nachtrag 20.4.23: Den Futterwarenhändler hat das Foto gestört und er hat heute die Löschung verlangt. Juristisch ist gegen das Foto nichts einzuwenden. Damit sich jedoch die Leute von der Firma nicht ärgern (ist nicht gesund!) hat Heidi die Aufschrift überdeckt. Es handelt sich um Import aus Österreich.

Maya Graf sagte gegenüber den Medien mit Blick auf die Trinkwasserinitiative: … Ein weiteres Problem sei, dass Obst-, Gemüse- und Mastbetriebe, die intensiv produzieren und nur wenig Direktzahlungen erhalten, wegen der Initiative ganz auf die Subventionen verzichten könnten und stattdessen die Produktion weiter intensivieren. Die Folge: eine unökologischere Produktion als heute. Diese Gefahr sei real und würde Fortschritte zunichte machen.

Es scheint Heidi, dass Maya Graf, Biobäuerin und Ständerätin Grüne, die Umweltschutz-/Gewässerschutzgesetzgebung nicht kennt. Und viele Bauern und Bäuerinnen sowie ihre VertreterInnen erzählen den gleichen Unsinn, sogar Bettina Dyttrich betet in der WOZ vom 1. April 2021 nach, was man ihr diesbezüglich eingeflüstert hat – ein April-Scherz? Tatsache ist, dass trotz Ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) die Umwelt weiter verschmutzt wird und sich die Nährstoff- und Pestizidsituation in all den Jahren ÖLN nicht gebessert hat, im Gegenteil.

Das Märchen vom strengen ÖLN

Heidi hat sich über die dumme Aussage in der WOZ geärgert „dann dünge ich einfach viel mehr“. Es zeigt sich, dass auch die WOZ-Journalistin Bettina Dyttrich keine Ahnung von der Rechtslage hat. Bezüglich Düngung setzt der ÖLN nicht einmal das Gesetz um! Seit mindestens 15 Jahren ist man sich z.B. einig, dass die 5% Krippenverluste in der Suisse Bilanz ein Witz sind und abgeschafft werden müssten, doch politisch ist es unmöglich, dies zu tun. Dasselbe gilt für die 10% jährlich erlaubtes Überziehen der Nährstoffbilanz. Diese beiden Posten sind nichts anderes als eine Erlaubnis zur Überdüngung. Selbst die Berücksichtigung der Bodenvorräte, wie das die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vorschreibt, wird nicht verlangt. Auch Kontrolleure jammern bisweilen über nicht deklarierte Futterzukäufe oder Dünger.

Beim Ausstieg aus dem ÖLN gibt es nur ein reales Problem: Niemand kontrolliert diese Bauern. Das ist das Grundübel in der Schweiz, dass niemand die Einhaltung des Umweltrechts kontrolliert. Auch bezüglich Pestiziden geht der ÖLN nur wenig über das für alle geltende Recht hinaus. Und hier machen nicht einmal die Nicht-Kontrollen einen wirklichen Unterschied zu den Nicht-ÖLN-Bauern …

Der ÖLN ist eben bei Düngung und Pestiziden zum Teil nicht einmal so streng wie das Umweltrecht, d.h. schon heute bewegen sich intensiv wirtschaftende Bauern eigentlich im illegalen Bereich. Und wem wollen solche Bauern die Ware verkaufen, wo sich doch die Mehrheit der SchweizerInnen für eine ökologischere Landwirtschaft ausgesprochen haben? Werden ihnen die Grossverteiler die Produkte ohne Umweltauflagen zu denselben Preisen abkaufen wie den ÖLN-Bauern? Wohl kaum!

Heidi meint: „Die Intensivierungs-Drohung – der Ausstieg aus dem ÖLN – ist eine Seifenblase! Kennen die Bauern die Gesetze nicht oder wollen sie diese nicht kennen?“

Verkehrte Welt: Warum die Grüne Maya Graf die Trinkwasserinitiative ablehnt und der Freisinnige Christian Wasserfallen sich dafür ausspricht. Aargauer Zeitung vom 9.4.21

Vollgas ohne Geld vom Staat. Bettina Dyttrich vom 1.4.21

Agrarbericht 2019: Viele interessante Zahlen! Heidis Mist vom 7.9.20

Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe. Heidis Mist vom 16.6.19

10.4.21 HOME

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Das BLW lügt! Ökologischer Leistungsnachweis: Nährstoffe

16. Juni 2019

Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Die Gewässerschutzgesetzgebung wird oft missachtet, häufig ohne Sanktionen und Direktzahlungskürzungen.

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) ist bei Nährstoffen überhaupt nicht schärfer als das Umweltrecht. Betriebe, welche aus dem ÖLN aussteigen, können nicht wesentlich intensivieren, denn sonst verstossen sie gegen die Umweltschutzgesetzgebung.

Hier die Gesetzesgrundlagen:

  • Gewässerschutzgesetz Art. 14: Auf jedem Betrieb mit Nutztierhaltung ist eine ausgeglichene Düngerbilanz anzustreben.
  • Die Düngungsempfehlungen sind zu berücksichtigen. Grundlagen für die Düngung. Diese gelten für ALLE Betriebe.
  • Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist sogar strenger als der ÖLN. Heidis Frage: „Wie ist das möglich?“
    Die ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze Absatz 1 schreibt zusätzlich zum ÖLN vor: Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
    a) die im Boden vorhandenen Nährstoffe

ChemRRV Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Grundsätze

1 Wer Dünger verwendet, muss berücksichtigen:
a die im Boden vorhandenen Nährstoffe und den Nährstoffbedarf der Pflanzen (Düngungsempfehlungen);
b den Standort (Pflanzenbestand, Topografie und Bodenverhältnisse);
c die Witterung;
d Beschränkungen, die nach der Gewässerschutz-, der Natur- und Heimatschutz- oder der Umweltschutzgesetzgebung angeordnet oder vereinbart worden sind.
2 Wer über Hofdünger verfügt, darf Recycling- und Mineraldünger nur verwenden, wenn der Hofdünger nicht ausreicht oder sich nicht eignet, um den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken.
3 Schadstoffeinträge in landwirtschaftlich genutzte Böden sind soweit wie möglich zu vermeiden.

 

Direktzahlungsverordnung (DZV), Art. 13 Ausgeglichene Düngerbilanz

1 Die Nährstoffkreisläufe sind möglichst zu schliessen. Anhand einer Nährstoffbilanz ist zu zeigen, dass kein überschüssiger Phosphor und Stickstoff ausgebracht werden. Die Anforderungen für die Erstellung der Nährstoffbilanz sind in Anhang 1 Ziffer 2.1 festgelegt.
2 Die zulässige Phosphor- und Stickstoffmenge bemisst sich nach dem Pflanzenbedarf und dem betrieblichen Bewirtschaftungspotenzial.
3 Zur Optimierung der Düngerverteilung auf die einzelnen Parzellen müssen auf allen Parzellen mindestens alle zehn Jahre Bodenuntersuchungen nach Anhang 1 Ziffer 2.2 durchgeführt werden.

 

Unzulängliche Suisse-Bilanz

Es gilt aber auch die folgende Regelung zur viel gelobten, kaum kontrollierbaren Suisse-Bilanz:

Die Phosphor- und Stickstoffbilanz darf gesamtbetrieblich je einen Fehlerbereich von höchstens +10 % des Bedarfs der Kulturen aufweisen. Das kann sich summieren! Die Kantone können für bestimmte Gebiete und Betriebe strengere Regeln verordnen. Und wer kontrolliert das im Detail?

Heidi meint: „Dass die Kantone SOLCHES mehrheitlich unterlassen werden, zeigt der Grundton der Stellungnahme der Landwirtschaftsdirektoren (LDK) zu AP22+. Auch weiss Heidi von Kontrolleuren, dass der nicht deklarierte Zukauf von Futtermitteln mindestens in einem Kanton zugenommen hat. Die Kontrolleure wollten mehr Kompetenzen für die Überführung der Sünder, doch das zuständige Landwirtschaftsamt lehnte ab.

Landwirtschaftsdirektoren kennen Gesetze nicht

Die Kantone wollen Ziele, Ausmass und Agenda der Umsetzung der Schutzgesetzgebungen selber bestimmen. Die LDK lehnt es ab, die gesamte Schutzgesetzgebung zur Voraussetzung oder zum Bestandteil des ÖLN zu machen. Offenbar kennen die Landwirtschaftsdirektoren die Gesetzte schlecht, denn schon heute ist die Erfüllung der Vorgaben von Umweltschutz-, Tierschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung Voraussetzung für den kürzungsfreien Bezug von Direktzahlungen, siehe DZV, Art. 2.11 Zweck. Kürzungen sind halt kein Thema, das die Landwirtschaftsdirektoren interessiert!

Die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren kennen nicht einmal das Landwirtschaftsgesetz (LwG), schreiben sie doch in ihrer Stellungnahme zu AP22+: „Das Landwirtschaftsgesetz ist ein Gesetz zur Förderung der Landwirtschaft.“ Hallo Landwirtschaftsdirektoren, lest doch einmal Artikel 1 des LwG, Zweck, da steht nichts von „Förderung der Landwirtschaft“!

Hohes Nährstoffniveau Schweiz

Weiter ist die LDK der Ansicht, dass das Nährstoffniveau der Schweiz und die Tierbestände nicht „viel zu hoch“ seien; sie stellt dies als „Behauptung“ hin, räumt aber ein: „Auf der einzelbetrieblichen Ebene muss eine Nährstoffbilanz gerechnet werden. Weist sie Überschüsse auf, werden die Direktzahlungen gekürzt. Um diesen Ausgleich zu bewerkstelligen, muss Hofdünger zu- oder weggeführt werden. Dies wird mit dem Tool HOFUFLU überwacht. Dieses einleuchtende und mit relativ wenig Aufwand zu administrierende System hält sowohl die Umwelt wie auch die unternehmerische Freiheit hoch. In der Tat hat dieses System auch Mängel. So werden Mineralstoffdünger sowie Futter Zu- und Verkäufe kaum erfasst. Und eine Kontrollrechnung für die ganze Schweiz fehlt.“ Das Tool heisst übrigens „HODUFLU“ nicht „HOFUFLU“, aber das ist wirklich nur ein kleines Detail.

Voilà! Und die Direktoren meinen, dass mit der Digitalisierung das Problem gelöst sei. Doch wir zahlen mit Steuern weiterhin den Abtransport von Gülle aus der Umgebung der innerschweizer Seen, etwas Sempachersee und sind Europa-Vize-Meister bei den Ammoniakemissionen!

Wo bleibt die Ökologisierung gemäss Volkswille?

Es überrascht nicht, dass die LDK Lenkungsabgaben auf Mineralstoffdüngern, Futtermitteln und Hofdüngerabnahmeverträgen ablehnt. Und „Die Forderung, in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) den maximalen Tierbesatz von 3 auf 2 DGVE herabzusetzen und die Anzahl Nutztiere pro Betrieb und Hektare einzuschränken, lehnt die LDK kategorisch ab. Diese Forderung stammt direkt aus der TWI“ (TWI = Trinkwasserinitiative). 

Lesen Sie die LDK-Stellungnahme!

Es lohnt sich, die Stellungnahme der LDK zu lesen, denn es gibt ein paar Stellen, die schon fast zum Lachen sind: Etwa schreibt die LDK von Biodiversitätsforschung, welche durch die „BAFU-eigene Forschungsanstalt“ zu erledigen sei. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verfügt über eine eigene Forschungsanstalt (Agroscope), hingegen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nicht!

Und zu den Regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS) heisst es: „Regionale landwirtschaftliche Strategien (RLS) und Beiträge für standortangepasste Landwirtschaft bedingen einander. Das eine gibt es nicht ohne das andere. Die RLS ist auch nicht das Gefäss, wo sich der Naturschutz austoben kann.

Nicht fehlen darf: „Für die Kantone wie auch für die Landwirtschaft selbst ist die Förderung der unternehmerischen Freiheiten der Betriebe zentral. Mit den Vorschlägen zur AP22+ wird aber leider eher das Gegenteil erreicht …“ Wie sagte doch einmal ein junger Bergbauer zu Heidi: „Wir brauchen keine Direktzahlungen, wir brauchen Freiheit!“

Fake-News

Und noch ein Müsterchen. Unter „Weiteres“: Die Vorlage zielt grossenteils darauf ab, auf bevorstehende Initiativen und auf eingereichte Postulate zu antworten. Dieses reaktive statt proaktive Vorgehen zeugt von wenig Vertrauen in das aktuelle System und die bereits erreichten Fortschritte. Anstelle dieser defensiven Haltung sollte insbesondere die Kommunikation gegenüber den Konsumenten intensiviert und optimiert werden. Die Leistungen der Landwirtschaft sollen transparent kommuniziert werden. Damit hätten Initianten wohl grössere Probleme, mit fadenscheinigen Argumenten die nötige Anzahl Unterschriften zusammenzutragen.

Und wie komunizieren die Landwirtschaftsdirektoren die nachgewiesenermassen bestehenden Umweltverschmutzungen durch die Landwirtschaft? Wohl lieber nicht! Und wo ist der Fortschritt in Umweltbelangen?

Der gute Ruf der Landwirtschaft basiert in erster Linie auf dem Wirtschaften jener Bauern, die bereits unter den heutigen Rahmenbedingungen erfolgreich ökologisch produzieren. Die Grossverteiler sorgen für die entsprechende Kommunikation.

Auswirkungen durch ÖLN-Ausstieg

Wenn Bauern aus dem ÖLN aussteigen, dann dürfen sie, was die Nährstoffe anbetrifft, gar nicht intensiver wirtschaften als es der ÖLN vorsieht. Tun sie das, dann verletzen sie Umweltrecht.

In die Illegalität abtauchen?

Das BLW und seine Forschungsanstalt Agroscope, der Schweizer Bauernverband und viele weitere Organisationen gehen also davon aus, dass die Bauern tief in die Illegalität absinken werden, falls die Trinkwasserinitiative angenommen wird. Das ist offenbar für sie so in Ordnung. Halten die Bauern das Recht nur ein, wenn sie dafür zusätzlich Geld erhalten?

Aufgrund Heidis Beobachtungen im Gewässerschutz, bewegt sich ein nicht unbedeutender Teil der Bauern in der Illegalität, geschützt von Ämtern. Andere Bauern verhalten sich auch ohne Kontrollen gesetzeskonform, ihnen dankt Heidi.

Das Problem: Im ÖLN wird die Einhaltung von Umweltvorschriften nur minimal kontrolliert, ausserhalb des ÖLN gar nicht. Sanktioniert wird selten. Das gilt es in Anbetracht der verschmutzten Umwelt zu ändern!

Heidis Fazit: Wenn die Umwelt- und Heimatschutzgesetzgebung vollzogen werden, dann ist es betr. Nährstoffe ziemlich egal, ob die Bauern aus dem ÖLN aussteigen oder nicht! Also, Landwirtschafts- und Umweltdirektoren, an die Vollzugsarbeit! Das erwarte ich von euch, dafür trägt ihr von Gesetzes wegen die Verantwortung und dafür bezahle ich euch!

Vorschau: Das BLW lügt: Ökologischer Leistungsnachweis: Pestizide

Vorschau: ÖLN-Aussteiger und Produkte-Absatz

Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren vom 1.3.19 (Witzig ist: Die Stellungnahme der LDK hat die Nummer 5070. Wenn man „5070“ im mehr als 8’000-seitigen PDF sucht, dann kommt man beim Forschungsinstitut für biologischen Pfalnzenbau vorbei, denn Frick hat die Postleitzahl 5070!)

Direktzahlungsverordnung (DZV)

Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Gewässerschutzgesetz (GSchG)

Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Heidis Mist vom 5.8.16

Die täglichen Lügen, Heidis Mist vom 8.11.12

16.6.19 HOME

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