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Pestizide: Einst ein Wildwest-Geschäft – heute immer noch mangelhaft geregelt

9. März 2023
Copyright: Hans Maurer

Quelle: Umweltrecht in der Praxis URP 7/2022, Hans Maurer

Heidi findet im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen immer wieder Pestizide, die das Kind im Mutterleib schädigen oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder vermutlich Krebs erzeugen können usw. Viele Pestizide sind sehr giftig für Wasserorganismen. Heidi frägt sich dann: „Wie kommt es, dass solche Pestizide überhaupt bewilligt wurden, ja sogar für das Sprühen aus der Luft mit Helikoptern. Das Folgende schafft hier Klarheit.

Massnahmen an der Quelle nötig

„Mein Vater, Bauer in Buchs/ZH, mischte in den 1950er Jahren DDT direkt in die Kalkmilch für das Weisseln des Kuhstalls. In den ersten Jahren starben die Fliegen phänomenal, dann liess die Wirkung nach. Höhere Dosen mussten eingesetzt werden.“ Das schreibt Hans Maurer Bauernsohn, Chemiker und Rechtsanwalt im Beitrag „Schädliche Pestizide in der Umwelt: Rechtsmängel, Vollzugsmängel, Verbesserungsmöglichkeiten“, der in der Fachzeitschrift Umweltrecht in der Praxis URP 7 | 2022 erschienen ist. Er zeigt auf, was alles schief läuft … – heute noch – und das ist viel!

Maurer kennt sich in der Pestizidproblematik aus wie kaum ein anderer. Für ihn ist klar, dass Verbesserungen dringend nötig sind. Das vom Bund im Jahre 2017 eingeleitete Programm zur Risikoverringerung (Aktionsplan Pflanzenschutzmittel) bekämpfe das Problem nicht an der Quelle. Ob es die Natur und Artenvielfalt zu schützen vermag, sei zweifelhaft. Nötig seien Massnahmen, die das Zulassungssystem verbessern, vermehrte Massnahmen an der Quelle sowie eine Verhaltensänderung der KonsumentInnen.

Pestizide schädigen die Natur und Artenvielfalt. Lange Zeit waren nur ein paar natürliche «Wirkstoffe» wie Schwefel oder Arsen gegen Schadinsekten oder Pilzkrankheiten bei Pflanzen bekannt. Erst ab den 1940er Jahren wurden immer mehr «chemische» Stoffe für den Pflanzenschutz entwickelt und eingesetzt.

Veraltete Pflanzenschutzgesetzgebung

Maurer: „Rechtsstaatlich und im Lichte einer vollzugstauglichen Gesetzgebung ist die PSMV ein Lehrbeispiel, wie man es nicht machen sollte.“ 1992 trat in der EU die erste Pflanzenschutzgesetzgebung in Kraft, die von der Schweiz einschliesslich der seither erfolgten Revisionen übernommen wurde (Pflanzenschutzmittelverordnung – PSMV). Noch heute basiert die PSMV auf dem Konzept von 1992, das jedoch durch den wissenschaftlichen Fortschritt und grossen Mehreinsatz von Pestiziden überholt sei, so Maurer.

2019 und 2021 hat der Bund die PSMV mit Regeln ergänzt, die das Zulassungsverfahren schwächen. Per 1. Januar 2019 setzte das BLW durch, dass die 10-jährige Befristung für PSM aufgehoben wird. Per 1. Januar 2021 setzte das BLW zudem ein Denkverbot für Mitarbeitende durch: Danach soll bei der Wirkstoffprüfung nur noch auf die «Beurteilungsergebnisse der EFSA sowie die Erwägungen der Kommission der EU» abgestellt werden, die meist nur einige zehn Seiten umfassen.

Diese Änderung sei verfassungswidrig, weil sie dazu führt, dass die Bundesaufgaben zum Schutz der Gesundheit der Menschen (Art. 118 BV), der Umwelt (Art. 74 BV), der Gewässer (Art. 76 BV) und Natur (Art. 78 BV) nicht umgesetzt werden. Die Bestimmung widerspreche auch dem übergeordneten Gesetzesrecht, namentlich dem Vorsorgeprinzip (Art. 1 Abs. 2 Umweltschutzgesetz [USG]) und dem Gebot der Rücksichtnahme auf schützenswerte Tiere und Pflanzen bei der Schädlingsbekämpfung (Art. 18 Abs. 2 NHG), denn beide Bestimmungen stellen auf wissenschaftliche Erkenntnisse ab, nicht auf Umstände, die sich aus (veralteten oder mangelhaften) Beurteilungen der EU ergeben.

Mangelhafter Vollzug

Zum einen seien es Rechtsmängel, welche die Schädigung von Natur und Artenvielfalt zur Folge haben. Zum anderen würden die bestehenden Vorschriften mangelhaft umgesetzt. Die EU-Regeln lassen sich zudem nicht 1:1 auf die Schweiz übertragen, da die Verhältnisse (z.B. Niederschläge) anders sind. Die Vollzugsmängel gehen auf eine unvollständige Rechtsanwendung und insbesondere Missachtung des Vorsorgeprinzips zurück. Dieses verlangt, dass umweltschädliche Stoffe primär an der Quelle bekämpft werden, also durch die Streichung von zugelassenen Wirkstoffen oder den Widerruf bestehender Pflanzenschutzmittelbewilligungen.

Das Inhaltsverzeichnis

Der Beitrag ist in klarem Deutsch verfasst, also für ALLE verständlich. Er ist in folgende Kapitel aufgeteilt:

I. Historisches

1. Von der Antike bis 1930

2. Erste Regulierung bis heute (Übersicht)

II. PSMV: schwer verständlich und veraltete Konzeption

1. Eugen Hubers Alptraum

2. Heutiges Recht beruht auf Konzeption von 1992

III. Systemversagen

1. Hintergründe

2. Rechtsmängel

3. Vollzugsmängel

4. Besondere Verhältnisse in der Schweiz vernachlässigt

IV. Bedeutung des Vorsorgeprinzips im Pflanzenschutzmittelrecht

V. Verbesserungsmöglichkeiten

1. Grundsätze

2. Bisherige Massnahmen des Bundes

3. Notwendige Massnahmen zum Schutz der Biodiversität

Lesen Sie den ganzen Beitrag!

Heidi empfiehlt ihren Leserinnen und Lesern den ganzen Artikel zu lesen. Immer wieder ist man erstaunt, z.B.:

„Einer Bemerkung wert sind die Gebühren für die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln. Diese sind mit einer Maximalhöhe von CHF 2’500.– für ein PSM mit einem neuen Wirkstoff (Art. 24c Gebührenverordnung GebV BLV]; Gesamteinnahmen rund CHF 100’000.–/Jahr, Angabe für 2018) überaus tief und vermögen den Aufwand der beteiligten Behörden (BLV, BAFU, SECO, BLW, Agroscope; total 27 Vollzeitäquivalente) bei weitem nicht zu decken. Bei durchschnittlichen Kosten von CHF 150’000.–/Stelle resultiert ein Kostendeckunsgrad von mageren 2 Prozent.

Die tiefen Gebühren erklären wohl, warum auf dem Schweizer Pestizidmarkt basierend auf nur 300 Wirkstoffen geschätzt 4’000 Produkte zugelassen sind, was die Marktüberwachung durch die dafür zuständigen Kantone (Art. 80 PSMV) faktisch verunmöglicht, und warum ein aufgestauter Berg von 700 Gesuchen (Stand Juni 2022) teils seit über sechs Jahren einer behördlichen Behandlung harrt. Da die Pestizidvermarktung ein kommerzielles Geschäft bildet, ist die Gesuchsbehandlung zu Lasten der Staatskasse verfehlt. In Deutschland beträgt die Gebühr CHF 64’000.– bis 251’000.– pro Bewilligung eines PSM mit einem neuen Wirkstoff.“

Die KonsumentInnen könnten handeln!

„Es wäre im Gesamten allerdings zu kurz gegriffen, die KonsumentInnen zu vergessen. Sie haben es in der Hand, durch den Einkauf (Bio statt konventionell), Konsum (mehr pflanzliche statt tierische Produkte) und weniger Food-Waste den Einsatz von Pestiziden, auch im Ausland, stark zu verringern …

Indem der Bund die Produktion von tierischen Lebensmitteln massiv subventioniert und die Fleischwerbung unterstützt, wirkt er dem eigenen Ziel eines nachhaltigen Ernährungssystems entgegen.“

Nun aber genug copy & paste! Hier finden Sie den vollständigen Artikel; er ist ausgesprochen aufschlussreich:

Schädliche Pestizide in der Umwelt: Rechtsmängel, Vollzugsmängel, Verbesserungsmöglichkeiten. Hans Maurer, Umweltrecht in der Praxis URP 7 | 2022

Heidis Frage: „Wollen wir weiterhin so schlampige oder eher verantwortungslose Regulierungen der Pestizide akzeptieren?“

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Verbindung Covid-19 und Umwelt? Beispiel Landwirtschaft

27. September 2022
Tabelle 3. Liste der wichtigsten Coronaviren, die Tiere infizieren, welche für die Fleischproduktion gehalten werden.

Tabelle 3. Liste der wichtigsten Coronaviren, die Tiere infizieren, welche für die Fleischproduktion gehalten werden. Quelle: Khamassi Khbou et al., 202. Seite 24 des Berichts.

Die EU hat im Juli 2022 folgende Studie veröffentlicht: COVID-19 and the environment: Links, impacts and lessons learned. Zahlreiche wissenschaftliche Studien wurden einbezogen, siehe Liste der Originalpublikationen. Heidi hat die Einleitung und das Kapitel 2.2. Agriculture für Sie mithilfe von DeepL übersetzt.

Der Beitrag ist etwas lang. Doch Pandemien wurde von der Wissenschaft schon vor vielen Jahren angekündigt und – wir wissen – eine schwere hat weltweit bereits viel geschadet. Wann kommt die nächste? Die industrielle Landwirtschaft und die Massentierhaltung sind grosse Risiken, also lohnt sich ein Blick in diese EU-Studie. Lesen Sie mindestens die letzten, von Heidi fett markierten Abschnitte dieses Beitrags.

Einleitung

Seit Anfang 2020 hat die durch das Schwere Akute Respiratorische Syndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV-2), bekannt als COVID-19 (erstmals Ende 2019 entdeckt), verursachte Krankheit die Gesellschaften weltweit schonungslos getroffen und massive Auswirkungen auf das Leben der Menschen: unsere Gesundheit, unsere Aktivitäten, unseren Lebensunterhalt, unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften. Im Verlauf der Pandemie ist COVID-19 jedoch nicht die einzige Krise, mit der unsere menschlichen und planetarischen Systeme zu kämpfen haben.

Während sich die Pandemie ausbreitete, war die Welt gleichzeitig mit anderen Krisen konfrontiert: dem Verlust der biologischen Vielfalt, dem Verlust der Umweltgesundheit und dem raschen Klimawandel, der mit der Ressourcennutzung, der veränderten Flächennutzung und dem anhaltenden Ausstoss von Kohlenstoff in die Atmosphäre einhergeht. Die wachsende Weltbevölkerung und das Vordringen in Gebiete mit hoher biologischer und mikrobieller Vielfalt, oft auf der Suche nach Nahrungsmitteln, Mineralien oder für landwirtschaftliche Zwecke, haben dazu geführt, dass Lebensräume und Arten zunehmend unter Druck durch menschliche Aktivitäten geraten.

2.2 Landwirtschaft

Globales Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und zunehmender Wohlstand in vielen Ländern haben zu einer Umstellung der Ernährung geführt – einschliesslich einer erhöhten Nachfrage nach tierischen Produkten und somit zu einer Ausweitung der Landwirtschaft, um diese Bedürfnisse zu befriedigen. Veränderungen in der Tierhaltung als Folge dieser gestiegenen Nachfrage gehen häufig auf Kosten der natürlichen Ökosysteme. Landnutzungsänderungen, die ein Eindringen in Lebensräume von Wildtieren bewirken, etwa durch die Anlage von Weiden, Plantagen oder Intensivtierhaltungen in der Nähe von Waldrändern, können den Erregerfluss von Wildtieren auf den Menschen direkt oder über andere Arten, wie z. B. Nutztiere, mit denen Menschen in engem Kontakt stehen, erhöhen; und die Viehzucht wurde in einigen Gebieten mit dem Auftreten von Infektionskrankheiten in Verbindung gebracht.

Die industrielle Landwirtschaft stellt ein besonderes Risiko für die Tierhaltung dar, weil die Nutztiere anfällig für Erreger von Wildtieren sind, die auf sie übertragen werden; nach jahrzehntelanger Zucht können Teile des Genoms der Tiere sehr homogen sein, so dass ganze Herden betroffen sein können (die genetische Vielfalt der Wirte bietet Schutz vor Krankheitserregern, da einige Individuen eine natürliche Resistenz aufweisen können). Intensive Nutztierhaltung bedeutet oft, dass eine grosse Anzahl immunsupprimierter Tiere in enger Nachbarschaft zueinander nahe beieinander gehalten werden, was die Anfälligkeit für das Auftreten und die Ausbreitung von Epidemien begünstigt. Industrielle landwirtschaftliche Praktiken, sowie der Transport von Schlachttieren – manchmal über weite Entfernungen – können dazu führen, dass von Wildtieren stammende Krankheitserreger sich recht schnell über grosse räumliche Distanzen ausbreiten.

Die Rolle von Haustieren bei der Übertragung von Coronaviren auf den Menschen bleibt unklar. Allerdings, während des SARS-CoV-Ausbruchs 2002-2003, wurde das Virus vermutlich von Fledermäusen über Zwischenwirte auf den Menschen übertragen. Obwohl dieser Zwischenwirt noch nicht identifiziert wurde, wurde festgestellt, dass auch Nutztiere infiziert waren und die Krankheit beim Umgang mit Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben und bei der Fleischverarbeitung auf den Menschen übertragen wurde. Der Mensch kann SARS-CoV auch auf Tiere, einschliesslich Schweine, übertragen. In ähnlicher Weise zeigte der Erreger beim Ausbruch von 2017 des tödlichen akuten Schweinedurchfall-Syndroms, verursacht durch ein neuartiges Coronavirus – HKU2 – der in China 24’693 Ferkel in demselben Gebiet wie der SARS-Ausbruch tötete, bemerkenswerte Ähnlichkeit mit Coronavirus-Varianten, die in Abstrichen von Fledermäusen in dieser Region gefunden wurden.

Dies legt nahe, dass Fledermäuse Coronaviren auf Schweine übertragen, die dann möglicherweise Menschen infizieren könnten, die mit ihnen in Kontakt sind. Diese Studie unterstreicht die Bedeutung der Identifizierung der Coronavirus-Diversität und Verbreitung in Fledermäusen, um künftige Ausbrüche einzudämmen, die den Viehbestand, die öffentliche Gesundheit und das Wirtschaftswachstum bedrohen könnten.

Ein Merkmal von Coronaviren ist, dass sie, obwohl im Vergleich zu vielen RNA-Viren kleiner, eine relativ hohe Mutations- und Rekombinationsrate aufweisen, was bedeutet, dass sie auf andere Wirte und Arten übergehen können und anschliesssende Wirtsanpassung möglich ist. Wie bereits erwähnt, können Hufeisenfledermäuse als Reservoir für die meisten SARSr-CoVs  dienen (die Coronavirus-Typen, die zu SARS und COVID-19 beim Menschen führten). Andere Wildtierarten, wie z. B. Schuppentiere, könnten als Reservoir dienen und die Coronavirus-Stämme auf eine andere Art und Weise vermehren – diese sind jedoch weniger gut erforscht.

Rulli et al. (2021) untersuchten Hufeisenfledermäuse als Reservoir-Wirt für SARSr-CoVs, wobei die Verbreitung von Nutztieren in die Analyse einbezogen wurde. Die Wissenschaftler erforschten Schweine, aber nicht Geflügel, da das Coronavirus, das für das Syndrom der akuten Schweinediarrhöe verantwortlich ist, Schweine infiziert hat, aber es gibt bisher keine Hinweise dafür, dass diese Art von Coronaviren Vögel infizieren. SADS tauchte 2017 in China (Provinz Guangdong) auf; es wurde festgestellt, dass es genetisch dem Fledermaus-CoV HKU2 ähnlich ist. Die hohe Dichte an Schweinefarmen und Schlachthöfen in der Region Guangdong und die weite Verbreitung von Fledermausarten, erklären die artenübergreifende Übertragung.

Da Schweinefleisch ein weit verbreitetes Lebensmittel in nicht-muslimischen Ländern ist, können Schweine Zwischenwirt für das Auftreten neuer CoVs sein und somit in Zukunft ein grosses Problem für die öffentliche Gesundheit darstellen. Der enge Kontakt zwischen Menschen und Schweinen führte auch zum Ausbreitung der Schweinegrippeviren (H1N1 und H1N2) und des Nipah-Virus.

Die Zahl der Tiere, die von Menschen als Fleisch verzehrt und mit einem der vielen Coronaviren infiziert waren, ist recht umfangreich: Rinder, Büffel, Kamele, Pferde, Kaninchen, Schweine, Hühner, Delphine, Wale und Seehunde. Der europäische Viehbestand ist nicht von Coronavirus-Infektionen verschont geblieben: Bei Büffeln in Bulgarien und Italien wurde das bubalische Coronavirus festgestellt und das porcine epidemische Diarrhöe Virus bei Schweinen in Belgien und dem Vereinigten Königreich 1983 bzw. 1971. Nerzfarmen für Pelz in Dänemark, den Niederlanden und Spanien waren von COVID-19 betroffen.

Das Übergreifen von Infektionskrankheiten wie SARS, COVID-19 und SADS von Wildtieren auf Menschen erfordert wahrscheinlich die Koexistenz eines Wildtierreservoirs und des Menschen in der gleichen Umgebung – neben Zwischenwirten, insbesondere das Halten von Wildtieren als Nutztiere und Nutztieren, da sie in engerem Kontakt mit dem Menschen stehen. Ausserdem ist wahrscheinlich auch eine hohe Dichte der Wirte in den Regionen erforderlich – wie dies in Teilen Chinas der Fall ist.

Es ist möglich, dass mit dem Wachstum der menschlichen Bevölkerung und des Fleischkonsums die Gefahr der Übertragung neuartiger Viren zunimmt, wenn nicht Massnahmen ergriffen werden, um die Risiken in Hotspot-Gebieten zu verringern.

Obwohl kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Verbreitung von COVID-19 und landwirtschaftlichen Praktiken besteht, weist die Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) darauf hin, dass ein grundlegender Wandel erforderlich ist, um die Arten von Produktion und Handel zu reduzieren, die zur Verbreitung des Virus und zur Übertragung über Zwischenwirte (z. B. nicht nachhaltiges Palmöl, exotische Holzernte, Produkte, die Minenabbau erfordern, Fleisch und andere Produkte der globalisierten Viehzucht).

Steuern oder Abgaben auf den Fleischkonsum, die Tierproduktion oder andere Formen des Konsums, die mit Spillover-Risiken verbunden sind, könnten eingeführt werden.

COVID-19 and the environment: Links, impacts and lessons learned. EU Commission Juli 2022


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