Posts Tagged ‘Tierschutzgesetz’

Antibiotika, kritische Antibiotika: Leserbrief von Max

22. Dezember 2019

Liebe Heidi

Unsere Klimaaktivisten in Ehren, aber vor lauter CO2, scheint man zu vergessen, dass wir uns gegenwärtig in einem anderen, in einem akuten medizinischen Notstand befinden, der jeden von uns jederzeit treffen und letal sein kann. Es geht um Antibiotikaresistenz, ein Thema das mich, wie Du weisst, seit einigen Jahren beschäftigt.

Heute sind leider sogar die letzten Reserveantibiotika vielfach nicht mehr wirksam. Das sind jene Antibiotika, die eigentlich für den Mensch reserviert und nicht in der Massentierhaltung angewendet werden sollten und somit die Resistenzen fördern.

Das Wohl der Tiere geht vor – wen kümmern Menschenleben? Anscheinend ist das Usanz in der radikalen Tierschützer Szene, in der Viehzucht und bei gewissen Veterinären. Für Patienten ist das schlimmster psychischer Horror, wenn dieser Missbrauch von Reserveantibiotika ihre letzte Hoffnung zerstört, die resistenten Keime zu bekämpfen.

Es macht zornig, wenn man bedenkt, dass hier und heute, im 21. Jahrhundert, wieder Beine amputiert werden müssen, wie vor der Erfindung von Penizillin, oder man muss sogar damit rechnen, nach einer banalen Operation, an einer banalen Infektion zu sterben.

Wo sind unsere ‚AntiResist‘ Proteste, damit die Politik und Pharma endlich fürschi machen, nicht Alibiübungen aufgleisen, schon wieder ein NFS Projekt, mit einigen mickrigen Millionen dotiert, wo doch sofort Milliarden investiert werden sollten und wo wirklich Grund besteht, den Notstand auszurufen.

Für den Klimawandel protestieren Tausende, Konferenzen werden abgehalten: Ein weltweites Getöse! Und was ist mit der Antibiotikaresistenz?

Versteh mich nicht falsch. Ich will nicht das Eine gegen das Andere ausspielen. Es erschreckt eben, wie wirklich erlebte (nicht ‚modellierte‘), anthropogen verursachte Unheilbarkeit, imminent tödliche Gefahren, inklusive mögliches Gift und auch resistente Keime in unserem Trinkwasser, fast nonchalant achselzuckend anscheinend als ‚risk of doing business‘ toleriert werden – mit löblichen Ausnahmen, wie die periodischen TV Programme, auch im Schweizer Fernsehen, die aufrütteln wollen und eigentlich das Volk auf die Strasse treiben sollten.

Beste Grüsse
Max

Killerkeime: Wenn Antibiotika nicht mehr wirken. ZDF

NFS AntiResist, Heiminstitution:Universität Basel

Lieber Max

Vielen Dank für deinen Brief und den Hinweis auf das neue Nationalfonds-Projekt NFS AntiResist. Du hattest mich schon im März 2013 auf das erste Antibiotika-Projekt NFP 49 aufmerksam gemacht, worauf ich den Artikel Antibiotika CH: studieren, zusammensitzen, strategieren schrieb.

Was die Entscheidungsträgern in der Schweiz gut gemacht haben, darf hier auch einmal erwähnt werden: Die Schweiz war eines der ersten Länder, welche Antibiotika im Futter als Leistungsförderer verboten haben, und zwar schon 1999, wo doch dies heute noch stark verbreitet ist, besonders in Nord- und Südamerika.

Über Antibiotika in der Landwirtschaft hat Eveline Dudda für den Landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID) ein Dossier erarbeitet. Du findest im Schweizer Bauer vom 28.11.18 ausführliche Informationen.

Es gibt auch gute Beispiele. So dürfen im Biolandbau keine Antibiotika prophylaktisch eingesetzt werden. Im konventionellen sind diese weiterhin erlaubt, neu ist lediglich, dass der Tierarzt sie verschreiben muss. Im Biolandbau ist zudem der Einsatz von Reserveantibiotika stark eingeschränkt.

Mehrere Institutionen haben im Frühling 2019 ein ausführliches Merkblatt herausgegeben zur Verminderung und Optimierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung. Vieles kann getan werden, wenn der Wille da ist. Ich hoffe, dass die oft unverbindlichen Empfehlungen beachtet werden und auch der Vollzug des Tierschutzgesetztes ernsthaft in allen Kantonen kontrolliert wird. Nicht nur beim Gewässerschutz gibt es unschöne Mängel, auch im Tierschutz!

Du siehst also, es läuft auch in der Landwirtschaft einiges, noch wesentlich mehr ist nötig!

Herzliche Grüsse

Heidi

NEUE WEISUNG ZUM EINSATZ VON ANTIBIOTIKA, Bio Suisse

Eingeschränkter Einsatz von Antibiotika, Bio Suisse per 1.1.16

Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen: Verminderung und Optimierung des  Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung, Merkblatt Agridea April 2019

Antibiotika CH: studieren, zusammensitzen, strategieren, Heidis Mist 3.3.13

Alle Artikel von Heidi mit dem Stichwort „Antibiotika“

22.12.19 HOME

Glückliche Schweine, Ziegen, Schafe…?

31. Oktober 2014
Die Grossverteiler zeigen uns Woche für Woche Bilder von paradiesischen Zuständen in der Fleischproduktion, während der Bund seinen Verpflichtungen zur Information über die Tatsachen nicht nachkommt. Foto Heidi: Coopzeitung vom 28.10.14.

Die Grossverteiler zeigen uns Woche für Woche Bilder von paradiesischen Zuständen in der Fleischproduktion, während der Bund seinen Verpflichtungen zur Information über die Tatsachen nicht nachkommt. Foto Heidi: Coopzeitung vom 28.10.14.

Der Schwarze Peter wird regelmässig herum geschoben, wenn es um das Wohl bzw. mangelnde Wohl von Nutztieren geht. Die KonsumentInnen sind schuld, die Direktzahlungen, die ProduzentInnen, die Gesetze, der Vollzug … „Gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Bevölkerung über Tierschutzfragen zu informieren. Dennoch weiss sie nachweislich wenig darüber, wie Tiere gehalten werden.“ heisst es in der Interpellation 14.3822 von Bastien Girod vom 25.9.14: Schweine-Report. Welche Konsequenzen ziehen?

Wer weiss schon, dass Schweine, Kälber und Rinder gemäss Tierschutzverordnung keinen Auslauf ins Freie haben müssen? Und Schafe und Ziegen? Sie verschwinden oft über Winter in dunklen Ställen.

Der Schweizer Schweine-Report von tier-im-fokus.ch (TIF) zeigt Missstände im Vollzug und auf Gesetzesebene. Bedenklich ist, dass sich auch ein Vorstandsmitglied von Suisseporcs nicht an das Tierschutzgesetz hält und seine Käufer erst noch betrügt, zu lesen in folgendem Leserbrief von Hansuli Huber, Schweizer Tierschutz (STS):

Suisseporcs Vorstandsmitglied verurteilt

Wenn in der Vergangenheit Tierschutzverstösse auf Schweinebetrieben aufgedeckt wurden, wiegelte die Suisseporcs-Geschäftsführung stets ab. Die Schweizer Schweineschutzvorschriften seien sehr streng und bei den Verstössen handle es sich um bedauerliche Einzelfälle.

Diese Tierschutz-Defensivtaktik des Verbandes ist nun einem Vorstandsmitglied zum Verhängnis geworden. In dessen 1’200er Maststall wurde den Tieren offenbar die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigung über Jahre hinweg verweigert, und mit der Hygiene war es nicht zum Besten gestellt. Zudem wurden die Schweine widerrechtlich zu einem höheren Preis als QM vermarktet. Missachtung des Tierwohls und Betrug an Abnehmern und Konsumenten sind keine Kavaliersdelikte.

Es ist zu hoffen, dass die Suisseporcs nun einen internen Reinigungsprozess durchführt. Wir wünschen uns eine starken Verband, der in Zukunft beim Tierschutz nicht permanent auf der Bremse steht, sondern aus eigener Einsicht und Verantwortung gegenüber den Tieren sich endlich stark macht für eine zeitgemässe, ethisch vertretbare und artgemässe Schweinehaltung in unserem Land!“

Ob Gewässerschutz oder Tierschutz, immer wieder sind es nichtstaatliche Organisationen oder Privatpersonen, welche Missstände aufdecken und Druck für Veränderungen ausüben müssen. Das wäre doch Aufgabe der Behörden, findet Heidi.

Bekannter Schweinezüchter verurteilt, Zuger Verbandsfunktionär betrog beim Schweinepreis, Zentral+ vom 31.10.14. „Er nennt sich selbst den «Schweinepapst der Zentralschweiz». Der Mann ist Käser und hält Mastschweine, denen er Molke verfüttert. Nun aber musste er sich vor dem Zuger Strafgericht wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, Betrugs und Urkundenfälschung verantworten…“

31.10.14 HOME

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Direktzahlungen auch für Nichtberechtigte?

13. Februar 2014
Alle Bauern, nicht nur die DirektzahlungsbezügerInnen, müssen die Umwelt-, Gewässerschutz- und Tierschutzgesetzgebung einhalten.

Alle Bauern, nicht nur die DirektzahlungsbezügerInnen, müssen die Umwelt-, Gewässerschutz- und Tierschutzgesetzgebung einhalten.

Oft kümmern sich die Behörden nur noch um Details. Die Grundsätze weichen in den Hintergrund. Zum Beispiel die Voraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen gemäss Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG), 3. Titel: Direktzahlungen, 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen, Artikel 70a Voraussetzungen.

1 Direktzahlungen werden ausgerichtet, wenn:
a, b, …
c.  die für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzgesetzgebung eingehalten werden;

Heidi meint: „Der Gewässerschutz ist nicht ausreichend in der Direktzahlungsverordnung verankert.“

Ein Bekannter erzählte Heidi, er habe Gülle in einem Bach gesehen. Der Bauer, darauf angesprochen, sagte: „Das geht dich nichts an!“ Der Unerschrockene liess nicht locker, ging zur Gemeinde. Dort zuckte man mit den Achseln, wollte nichts unternehmen. Es brauchte viel Überzeugungskraft bis sich ein Beamter mit der Angelegenheit befasste. Was dabei herausgekommen ist? Das wissen die Götter. Ähnliche Geschichten hat Heidi schon viele gehört … und auch selbst erlebt!

Der Fischereiverband Kanton Luzern kritisieren die Behörden seit Jahren wegen der vielen Gewässerverschmutzungen. Immer noch viel zu viele Gewässerverschmutzungen lautet der Titel der Medieninformation Fischereiverband des Kantons Luzern vom 29.1.14. Im Jahre 2013 waren es 69, davon 36 durch Gülle. „Wir erwarten endlich eine signifikante Abnahme …“ fordert der Präsident des Fischereiverbands, Franz Häfliger. Behörden und Bauernverband hoffen auf die Wirkung ihrer Informationskampagnen. Und die Staatsanwaltschaft? Sie setzt seit einem Jahr auf eine einheitliche Praxis. Dadurch seien die Strafen strenger geworden, erklärte der Oberstaatsanwalt Daniel Burri, siehe Die Diskussion über den richtigen Umgang mit Güllensündern, SRF Regional vom 5.2.14.

Wer zahlt die Schäden?

Interessanterweise stellt der Luzerner Fischereiverband auch die Geld-Frage. „Wie schwer sind die einzelnen Unfälle? Wie gross ist der Schaden? Wie lange bleibt ein Bach leblos? Solche Fragen sind aussagekräftiger als die Statistik. Dazu kommt, dass das Zerstören von Lebensräumen im und am Wasser genauso schlimm ist wie tote Fische … Der finanzielle und wirtschaftliche Schaden der Gewässerverschmutzungen müssen beziffert werden. Denn jedes Unglück betrifft Fischer, Land- und Gewässereigentümer und hat kostspielige Reparatur- und Revitalisierungsmassnahmen zur Folge …“ Die Forderung der Fischer ist klar: Taten statt Worte!

13.2.14 HOME

Die täglichen Lügen

8. November 2012
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Informationen zum mangelnden Vollzug Tierschutz, Schweizer Tierschutz STS, undatiert

Gestern abend hat Heidi sich die vielen Meldungen im elektronischen Postfach vorgenommen und ist beim 2. Tierschutzbericht 2011 des Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hängen geblieben. Zwar führte die ihn ankündigende Medieninformation vom 3.10.12 nicht direkt zum Bericht, aber wer suchet, die findet. Seite 8 hat Heidi folgenden Satz gelesen:

«Die alten Ställe, in denen das Vieh lange Wintermonate ohne viel Tageslicht und ohne frische Luft verbrachte, sind zum Glück heute nur noch Kindheitserinnerungen und das ist gut so. Die Nutztiere werden heute gut gehalten. Die Haltevorschriften entsprechen einem Vier-Sterne-Hotel mit Fitnesscenter. Aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht dem helvetischen Perfektionismus verfallen, denn die Gesellschaft möchte heute in Bezug auf das Tierwohl die Sterne vom Himmel holen, egal ob für Kühe oder für Wellensittiche. Wenn das so weiter geht, könnte den Bauern die Tierhaltung langsam verleiden.» Pierre-François Veillon, Nationalrat und Ingenieur-Agronom / Direktor eines landwirtschaftlichen Treuhandbüros.

Gut geht’s vielen Schweizer Nutztieren, aber lange nicht allen, wie das im Tierschutzbericht 2011 hingestellt wird. Etwa der Schlussbericht Auditprogramm BLK Tierschutz zeigt zum Teil gravierende Mängel beim Vollzug auf. Die alten dunklen Rindviehställe sind selten geworden, aber in verschiedenen Gebieten der Schweiz durchaus noch in Betrieb, häufig praktisch ohne oder mit seltenem Winterauslauf (Bauern kontrollieren Bauern). Als Nationalrat Pierre-Francois Veillon ein Kind war, da durfte das Rindvieh zweimal täglich zur Tränke ins Freie, während dieses Vergnügen den heutigen Bewohner dieser Ställe selten zugestanden wird, im von Heidi beobachteten Extremfall sind das mehr als 3 Monate dunkles Verlies. Schafe sind weniger privilegiert als das Rindvieh; wo sind sie im Winter, und wer beaufsichtigt sie im Sommer? Und ein Blick in das Tierschutz-Kontrollhandbuch Mastgeflügel zeigt, dass das Leben der „Poulets“ nicht mit einem Aufenthalt im Vier-Stern-Hotel zu vergleichen ist, was auch nicht zu erwarten ist in Anbetracht der Tatsache, dass ein Grossteil der heute üblichen Zuchtrassen schnellwachsend ist, also aus einem Küken in 30-40 Tagen ein Poulet wird. Kein Wunder, dass die Schlachtreifen nicht mehr so sicher auf den Beinen stehen!

Die grafisch perfekt aufgemachte Farbbroschüre mit vielen grossen Fotos liefert Informationen und vertuscht gleichzeitig Missstände. Wieso hat die Schweiz mehrheitlich tierfreundliche Ställe? Weil KAG und Schweizer Tierschutz (STS) über Jahrzehnte massiv Druck aufsetzten und die Bevölkerung über die misslichen Zustände wie Käfighaltung der Hühner informierten. Auch heute ist Druck durchaus nötig, siehe Heidis Bericht Kalbfleisch: rosarot ohne Antibiotika. Mit 84 Prozent JA-Stimmen war das Schweizer Volk 1973 für einen umfassenden Tierschutz. Acht Jahre später traten Tierschutzgesetz und -verordnung in Kraft mit langen Übergangsfristen. Doch der Vollzug liess auf sich warten, die Fristen verstrichen weitgehend ungenutzt. Warum? Zitat aus dem Schwarzbuch „Vollzugs-Notstand im Tierschutz“ des STS: „Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Kantone verantwortlich. Der Bund hat zwar die Oberaufsicht, aber die Hände sind ihm weitgehend gebunden…“ Das kommt Heidi irgendwie bekannt vor! Der damalige freiburgische Kantonstierarzt brachte es auf den Punkt: Er denke nicht daran, das Gesetz zu vollziehen. Diesen Unsinn mache er nicht mit. Glücklicherweise seien die Kantone ihre eigenen Herren. Die Tierschutzvertreter seien halt Fanatiker. Tatsächlich? Im Schwarzbuch beginnen vier Titel mit „Unwahrheit Nr.“.

Der Schutz der Tiere durch Gesetze ist heute gut, es fehlt aber teilweise am Wille, diesen durchzusetzen. Wir haben als KonsumentInnen die Möglichkeit zu denken, zu handeln, zu wählen, abzustimmen, die Zukunft zu gestalten… wenn wir wollen. Und, wenn den Bauern, wie Pierre-François Veillon befürchtet, die Tierhaltung langsam verleidet, wäre das angesichts der Milchseen und Fleischberge, der entsprechenden Exporte und des Klimas weiter nicht so schlimm. Je länger sich Heidi mit den Nutztieren befasst, desto mehr ist ihr der Konsum der aus den Fressmaschinen resultierenden Produkte verleidet.

Die Kühe im Kanton Graubünden merken wenig von der Winterauslauf-Vorschrift, Vgt, VN 09-2. In diesem Artikel gibt es auch Bilder von alten dunklen Ställen – wie sie Heidi auch kennt – und unzulänglichen Mistlagern.

8.11.12 HOME

Bauern kontrollieren Bauern

7. November 2012
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Bündner Rindviehstall mit traditioneller „Mistgrube“, wie es im Amtsjargon heisst; Heidi hat die „grube“ vergebens gesucht, Foto 7.11.12.

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Foto 13.11.12

Selbst im bauernhörigen Nationalrat hat man bemerkt, dass die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe mangelhaft ist, siehe Motion Daniel Jositsch Keine Alibi-Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben vom 14.9.11. Heidi hat schon viel über das Thema geschrieben, etwa Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern. Im Bundesamt für Landwirtschaft ist das Problem bekannt, aber auch der Druck des Schweizerischen Bauernverbands gross.

Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) Graubünden schrieb über einen Bauern und den abgebildeten Stall: „… Dieser Landwirt war es gewohnt, die Gülle erst im Herbst auszubringen; das Jungvieh hielt er in einem Nebenstall mit traditioneller Mistgrube ohne Güllekasten. Aus diesem Grund veranlasste das ALG kurz darauf, dass der Betrieb saniert wurde…“, „kurz darauf“ bezieht sich auf Heidis Gülle-Schock im November 2007. Ein neuer Rindviehstall mit Güllegrube wurde zügig gebaut, das bringt zusätzliche Direktzahlungen (BTS und RAUS). Diese Massnahme hat keinen logischen Zusammenhang mit der vollen Güllegrube Anfang Winter 2007, denn im Nebenstall versickerte die „Gülle“ von 20 Rindern einfach in den Untergrund. Der Grund für den Stallbau war bekannt: mangelnder Vollzug Tier- und Gewässerschutzgesetz. Bei der Sanierung „übersah“ man beim Hauptstall den direkten Ablauf des Mistsickersafts und des Milchzimmerabwassers in Heidis Bächlein (Im Land wo Milch und Cola fliesst) sowie das zu kleine Mistlager. Dem Abwasser des Rinderauslaufs verpasste man eine Weiche zum Umstellen „Güllegrube“ oder „Bächlein“. Praktisch! Nach fünf Jahren Arbeit hat Heidi jetzt erwirkt, dass (eventuell) wirklich saniert wird. Hartnäckig muss man sein; viele Leute haben Heidi gesagt: „Ich habe einen Missstand nach Chur gemeldet aber nie eine Antwort erhalten.“

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Schafmist vor Nebenstall am 15.1.11

Item, nach dem Umzug der Rinder vom Nebenstall in die neue Behausung belebte der Bauer den Nebenstall mit etwa gleich vielen Schafen. Anfang Dezember 2010, im zweiten „Schaf-Winter“, verschwanden die Schafe plötzlich spurlos. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Bauern Heidis Mist entdeckt. Zufall oder nicht, danach stand der Stall zwei Winter lang leer. Vom Stall heisst es: „Dort darf er keine Tiere mehr halten.“ Und welche „Untiere“ produzieren jetzt wieder Mist und brauchen längere Betreuung morgens und abends? Siehe erstes Foto vom 7. November 2012: links neuer Mist, rechts liegt noch ein kleiner Rest des vielen Mists der Schafe, zusammengesunken und überwachsen.

Auf dem zweiten Foto sieht man unten den Schafmist des Winters 2009/10 (dunkler) und oben jenen bis Dezember 2010; beide lagen monatelang ungedeckt auf dem nackten Boden bzw. „in der traditionellen Mistgrube“, Regen und Schnee ausgesetzt. Wie das letzte Foto zeigt, ist das Mistlager zu klein, und der Schnee des Auslaufs wird zusammen mit dem darauf liegenden Mist in die Wiese ob Heidis Bächlein geschoben.

Und wie sagt doch Heidi jeweils: Tier- und Gewässerschutz fallen in gewissen Kantonen durch alle Kontroll-Maschen, auch bei Bio und IP. In diesem Fall ein neuer IP-Suisse-Bauer, seit Ende August 2012!

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Das Mistlager beim Hauptstall ob Heidis Bächlein ist zu klein, Foto 28.3.12.

... 12.3.13, randloses Mistlager für Schafmist

… 12.3.13, randloses MIstlager für Schafmist

7.11.12 HOME


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