Posts Tagged ‘Tourismus’

Ein Balkon nur, aber ein kleines Wildblumen-Paradies

6. Juni 2022
Auch unscheinbare sandige Flächen können biodivers sein. Hier zwei Fanggruben des Ameisenlöwen. Eine Feuerwanze ist in der rechten Grube gelandet. Kann sie sich retten? Kaum!

Auch unscheinbare sandige Flächen können biodivers sein. Hier zwei Fanggruben des Ameisenlöwen vor Heidis Haus. Eine Feuerwanze ist in der rechten Grube gelandet. Kann sie sich retten? Kaum!

Am Telefon schwärmte Patricia von ihrem Balkon: „Ich habe nur Wildblumen! Was mir noch fehlt, das sind blühende Pflanzen im Frühling. Aber das werde ich für nächstes Jahr vorsehen. Es ist einfach schön den Insekten, Schmetterlingen zuzuschauen!“

Zwei Tage darauf ein Mail von Ilona: „Ich habe soeben Bilder gesehen von so schrecklichen Steingärten. Da ist mir in den Sinn gekommen, dass das vielleicht zusammen hängt mit kleinbürgerlichen Konzepten: Einen Garten muss man regelmässig pflegen, rasenmähen, vertikulieren, jäten, Laub rechen, entmoosen usw. usw. Ich habe auch Bekannte , die geben ihr Haus deswegen auf. Man muss einen Garten gar nicht gross pflegen, der wächst und erneuert sich von selbst. Und wie schön ist das!!! Erspart mir Ferien in Graubünden.“

Wenn es um Artenvielfalt geht, dann ist (war?) kein Verlass auf die Subventionspolitik des Bundes. Das soll sich nun ändern, aber es wird dauern. Und ein wesentlicher Teil der Bauern wird gewaltig dagegen kämpfen. Es gibt aber schon Bauern, welche ohne „Anreize“ der Natur begeistert Raum bieten und sie schonen.

Medieninformation des Bundesrates vom 3.6.22

Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine prioritäre Aufgabe, denn von der Artenvielfalt hängt die Versorgung mit sauberem Trinkwasser, Sauerstoff oder auch Lebensmitteln ab. Gewisse Subventionen und finanzielle Anreize können die Biodiversität jedoch teilweise schädigen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Wirkung von acht Instrumenten in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität vertieft zu untersuchen.

Der Bund finanziert zahlreiche Massnahmen, um den Biodiversitätsschwund aufzuhalten. Gewisse Subventionen haben jedoch einen gegenteiligen Effekt und schädigen die Umwelt direkt oder indirekt. Mit dem Beitritt zur Biodiversitätskonvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen abzuschaffen oder umzugestalten.

Der Bundesrat hat dieses Ziel in der Strategie Biodiversität Schweiz festgeschrieben und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Wirkung von Bundessubventionen und weiteren Anreizen mit Folgen für die Biodiversität zu evaluieren. An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 nahm er die Vorstudie dazu zur Kenntnis.

Untersuchte Beiträge und Finanzhilfen

In der Vorstudie werden acht Instrumente identifiziert, die vertieft untersucht werden sollten. Zwei davon liegen im Zuständigkeitsbereich des UVEK und betreffen den Wald: die Programmvereinbarung Wald und die forstlichen Investitionskredite.

Die anderen sechs Instrumente liegen im Verantwortungsbereich des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dabei geht es um Kontingente und Zölle für bestimmte Fleischprodukte, um Versorgungssicherheitsbeiträge und um Strukturverbesserungsbeiträge in der Landwirtschaft sowie um die Absatzförderung bei Milch, Fleisch und Eiern. Hinzu kommen die Darlehen für touristische oder industrielle Infrastrukturen, die im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) gewährt werden, und die Rückerstattung der Mineralölsteuer für schwere Fahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus eingesetzt werden.

Die beiden betroffenen Eidgenössischen Departemente werden den Reformbedarf analysieren und bis Ende 2024 dem Bundesrat mögliche Vorschläge unterbreiten.

Untersuchung zur Wirkung verschiedener Bundessubventionen auf die Biodiversität. Medieninformation des Bundesrates vom 3.6.22

Der Ameisenlöwe: So kämpfen seine Opfer ums Überleben! Video ARD, youtube

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Schweizer Nationalpark: Vom totalen Schutz zu den Interessen von Wasserkraft, Forstwirtschaft, Jagd oder Tourismus

26. April 2022
Wandern im Schweizer Nationalpark.

Der Schweizer Nationalpark – nur Idylle?

Jemand schrieb Heidi: „Habe die Petition bereits unterschrieben. Für mich ist es schon ein Unding, dass überhaupt ein Kraftwerk im Nationalpark vorhanden ist und dann noch das Zollfreigebiet Livigno, welches massenhaft Motorverkehr durch den Nationalpark generiert und das auch nur wegen des Tunnels für das Kraftwerk. Ganz so eine Oase, wie er geschildert wird, ist der Nationalpark nicht, was nicht so überrascht, wenn man seine Entstehungsgeschichte und all die „faulen“ Kompromisse dazu kennt. Gut nachzulesen in «Wildnis schaffen» von ETH-Historiker Dr. Patrick Kupper.“

Das war der Anlass für Heidi, den folgenden Beitrag zu schreiben.

Vision: ohne menschlichen Einfluss

Naturforscher hatten die Idee eines Parks, der vor jedem menschlichen Einfluss geschützt weden sollte. Eine treibende Kraft war auch Prof. Carl Schröter, der an der Vorgängerorganisation der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) lehrte und forschte. Er beschäftigte sich unter anderem mit Problemen der Land- und Forstwirtschaft zusammen mit Friedrich Gottfried Stebler, dem Gründer der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt in Zürich. Er berichtete in der Neuen Zürcher Zeitung vom 2.11.1906 über die erste Sitzung der Naturschutzkommission und bemerkte über die Val S-charl das Folgende:

„Dieses Tal würde sich vortrefflich zu einem schweizerischen Nationalpark eignen, wo keine Axt und kein Schuss erklingen dürfte; es hat reiche Arven-, Lärchen- und Fichtenwälder, wilde Legföhrenbestände, eine schöne Alpenflora und, wenn man ein Stück des anstossenden Ofengebietes dazu nähme, ausgedehnte Bestände der hochstämmigen Bergföhre, in denen noch der Bär haust …“ Wildnis sollte wiederhergestellt werden.

Im «Bundesbeschluss betreffend einen Schweizerischen Nationalpark Unterengadin», den das eidgenössische Parlament im März 1914 guthiess, steht:

„Art. 1. Auf dem vertraglich näher bezeichneten Gebiete der Gemeinde Zernez wird ein schweizerischer Nationalpark errichtet, in dem die gesamte Tier- und Pflanzenwelt ganz ihrer freien natürlichen Entwicklung überlassen und vor jedem nicht im Zwecke des Nationalparkes liegenden menschlichen Einflüsse geschützt wird.

Der Nationalpark wird der wissenschaftlichen Beobachtung unterstellt.“

Der Mensch und seine Interessen

Im Laufe der Jahrzehnte gaben die strengen Bestimmungen und Beschränkungen immer wieder Anlass zu Diskussionen. Dem Anspruch des totalen Naturschutzes standen andere Interessen gegenüber, etwa Wasserkraft, Forstwirtschaft, Jagd oder Tourismus.

Manche Abstriche an der anfänglichen strikten Schutzidee mussten hingenommen werden. Der Mensch konnte nicht aus dem Park verbannt werden. Der Nationalpark musste sich ein Stück weit dem Wandel der Zeiten anpassen, durfte aber auch die ursprünglichen Grundsätze nicht aufgeben.

Dies war «ein schwieriger Balanceakt, der nicht immer gleich gut gelang», schreibt der Historiker Patrick Kupper in seinem Buch „Wildnis schaffen“. Es hätte wohl geholfen, die Grenze zwischen dem Park und seinem Umland nicht so scharf zu ziehen und den Nationalpark «als das anzuerkennen, was er im Grunde war: eine künstlich kreierte und aufrechterhaltene Wildnis».

Errichtung der Spöltalsperre

Robert Hainard schrieb in seinem Buch „Naturschutzgebiete der Schweiz“:

„Das hervorstechendste Ereignis der Geschichte des Parkes seit seiner Gründung ist zweifellos die Errichtung der Spöltalsperre, die 1962 begonnen und 1970 fertiggestellt wurde. Die Talsperre befindet sich zwar am Punt dell Gall, oberhalb des Parkes und das Kraftwerk unterhalb, aber das Verschwinden (eines grossen Teils) des Hauptbaches des Gebietes (sowie einiger anderer, die ebenfalls gefasst wurden) bedeutet eine wesentliche Verletzung der Unversehrtheit unseres grossen Gesamtschutzgebietes.

Ich will hier nicht auf die komplizierte Geschichte des Projektes eingehen, die abwechselnde Empörung und Resignation und den Schlusskampf, in den ich eng verwickelt war. Er endete am 6. und 7. Dezember 1958 mit der Abstimmung über den Antrag zum Schutz des Parkes und der Volksabstimmung über das Spöl-Abkommen (500 993 Ja für die Ratifizierung des Abkommens mit Italien und 165 556 Nein).

Wie es das tragische Geschick oft will, musste die Entscheidung 10 oder 20 Jahre vor dem Reifwerden des Problemes getroffen werden. Es ist wohl nicht allzu verwegen zu behaupten, dass das Ergebnis heute anders wäre.“

Die unerträglichen Forderungen des Fortschritts

Der Künstler und Naturforscher Robert Hainard hatte sich beim geplanten Spöl-Wasserkraftwerk im Schweizerischen Nationalpark auf die Seite der Gegner geschlagen. „Es wird ein Zeitpunkt kommen, an dem die Forderungen des Fortschritts für jeden unerträglich sein werden“, sagte er damals. Hainard war nicht gegen den technologischen Fortschritt (er fuhr mit einem 2 CV), aber er verachtete diejenigen, die „nach und nach unsere letzten wilden Ecken, ästhetische und wissenschaftliche Werte, Quellen der Freude und des moralischen Fortschritts, in wunderbar geradlinige und von allem Leben gesäuberte Kulturen und Kanäle verwandelten.“

Unfall 2013 im Vorzeigeprojekt

Mit dem Restwasser wird versucht, das Leben im Bach unterhalb der Staumauer zu gewährleisten. Doch dann fielen Messinstrumente aus. Die Engadiner Kraftwerke (EKW) merkten nicht, dass das Restwasser im Spöl versiegte. Parkwächter schlugen Alarm, worauf die EKW am Grunde der Staumauer Wasser abliessen. Dabei floss eine unkontrollierbare Menge Schlamm den Bach hinunter, bedeckte das Bachbett auf einer Länge von sechs Kilometern und Tausende Fische und andere Lebewesen verendeten. Fünf bis zehn Jahre werde es gehen, bis sich die Tierwelt wieder erhole, schätzte ein Wasserfachmann der Eawag, dem Wasserforschungsinstitut der ETH.

PCB-Teilsanierung genügt nicht

Bereits am 18.3.21 schrieben Pro Natura Graubünden, WWF Graubünden und Aqua Viva in einer gemeinsamen Medienmitteilung:

„Im Jahr 2016 sind bei Unterhaltsarbeiten an den Anlagen der Engadiner Kraftwerke AG (EKW) hochgiftige PCB in den Fluss Spöl im Schweizerischen Nationalpark gelangt. Dabei wurde dieser auf seiner gesamten Fliessstrecke bis zum Ausgleichsbecken Ova Spin verunreinigt. Algen, Moose, Fische und die Bachsedimente bis in eine Tiefe von 50 cm sind heute stark mit PCB belastet, das Wasser teilweise ebenfalls. Im vergangenen Herbst wurde im Nationalpark ein toter Uhu mit einer exorbitant hohen PCB-Belastung gefunden, was zeigt, dass das Gift bereits in die Nahrungskette der Wildtiere gelangt ist.“

Die drei Organisationen fordern eine möglichst vollständige Sanierung der PCB-Belastung sowohl im Spöl als auch in den Kraftwerksanlagen und legen Beschwerde ein gegen die Sanierungsverfügung des Kantons.

Petition unterschreiben!

Das Unglück ist geschehen, nun gilt es den Schaden sofort und gründlich zu sanieren, trotz Rechtsstreit betreffend Übernahme der Kosten.

Haben Sie die Petition an Bundesrätin Simonetta Sommaruga noch nicht unterschrieben? Hier geht’s zum Online-Formular, Name und E-Mail genügt!

Petition Keine halben Sachen im Schweizer Nationalpark! Saniert endlich den Spöl!

Les combats de Robert Hainard, écologiste avant l’heure. Le temps 28.12.20

Bilder Robert Hainard

Bundesbeschluss betreffend die Errichtung eines schweizerischen Nationalparkes im Unter-Engadin. Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 3.4.14

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Nutzbarmachung der Wasserkraft des Spöl. Abgeschlossen am 27. Mai 1957

Medieninformation ETHZ vom 14.3.12: «Wildnis schaffen – eine transnationale Geschichte des Schweizerischen Nationalparks», Patrick Kupper, Haupt-Verlag, 2012. ISBN 978-3-258-07719-2

Naturschutzgebiete der Schweiz. Robert Hainard, AVANTI-Verlag

Umweltgift PCB bedroht die Artenvielfalt im Nationalpark. Medienmitteilung Pro Natura Graubünden, WWF Graubünden und Aqua Viva 18.3.21

Künstlich fluten. Tagblatt 13.4.13

Petition „Keine halben Sachen im Schweizer Nationalpark! Saniert endlich den Spöl!“ Heidis Mist 20.4.22

Petition „Keine halben Sachen im Schweizer Nationalpark! Saniert endlich den Spöl!“ (2) Heidis Mist 21.4.22

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Schweizer Wasser: Versuch einer Krimi-Buchbesprechung

21. September 2021
schreibknecht.ch, die Homepage von Bernhard Schmutz

schreibknecht.ch, die Homepage von Bernhard Schmutz

Schweizer Wasser handelt von Geld und Macht. Der Krimi ist in der „heilen Bergwelt“ angesiedelt, wo Landwirtschaft und Tourismus eng verwoben sind. Im Zentrum sind zwei Ereignisse, ein Projekt und eine Gruppe:

  • Tod einer Schülerin nach einer Magen-Darm-Grippe im Klassenlager.
  • Gäste einer Promi-Hochzeit landen mit ähnlichen Symptomen im Spital, besonders schwer erkrankt die Braut
  • das ökologisch fragwürdige Honeymoon-Projekt auf der Bussalp
  • die Interessengemeinschaft Groupe Lac Démon

„Honeymoon wird Grindelwald noch einzigartiger machen. Ein echter USP! Arbeitsplätze erhalten. Aufträge für das regionale Gewerbe generieren. Wer Ja zu Grindelwald sagt, muss Ja zu Honeymoon sagen!“, beendet Luke seine Brandrede.

Als das Projekt im Congress Center vorgestellt wird, wagt es Lisa, kritische Fragen zu stellen, etwa: „Im Leitbild der Gemeinde heisst es: Der Tourismus steht im Einklang mit Natur, Umwelt und Landschaft. Wie schaffen Sie diesen Spagat, wenn plötzlich Privatverkehr zugelassen ist? Abgesehen davon ist das Ganze doch reine Wasserverschwendung. In den letzten zehn Jahren hatten wir in der Schweiz mindestens vier zu trockene Sommer. Von Wasserknappheit können auch Alpgebiete betroffen sein.“

Dann erkranken TeilnehmerInnen eines Klassenlagers an einer Magen-Darm-Grippe. Eine Schülerin stirbt. Rasch wird die Schuld der Lagerköchin Lisa in die Schuhe geschoben: verdorbene Lebensmittel. Das kann sie nicht auf sich sitzen lassen, denn sie achtet minitiös auf Hygiene. Lisa beginnt, nach den möglichen Ursachen zu suchen, unbequeme Fragen zu stellen und hält Selbstgespräche.

Wim, ein Klassenkollege von Luke, ist beeindruckt von Lisas Mut, als Einzige kritische Fragen zu stellen, und nimmt mit ihr Kontakt auf. Daraus ergibt sich eine Zusammenarbeit bei der Suche nach der Ursache, die den Tod der Schülerin herbeiführte.

Kurz danach heiratet eine ehemalige Serviceangestellte der Bussalp, die den zweiten Platz in einer Castingshow belegt hatte, ihren Produzenten. Heirat bei schönstem Wetter auf der Bussalp. Doch am nächsten Morgen … So stand es in der Berner Oberländer Zeitung: „Grindelwald. Kein Happy End für den neuen Star am Schlagerhimmel Jasmin Meier, kurz JM (25) und ihrem Produzenten, Rudi Hohlen (45). Nach dem Ja-Wort und einer berauschenden Party endet die Hochzeitsnacht im Spital. Verantwortlich dafür ist nicht etwa die Libido des Paares, sondern ein mysteriöser Virus.“

Zu den Detektiven Lisa und Wim gesellt sich die Beamtin Anna Berger, obwohl der Leiter der Fachstelle für Umweltkriminalität vorerst gar keine Freude an ihrem Alleingang hatte … Nach der Aufklärung des Falls hat das TRIOmvirat konkrete Zukunftspläne. Diese haben mit ihrer Erfahrung im Fall Grindelwald zu tun, dass Ämter und Polizei nicht immer so genau und vor allem hartnäckig genug hinschauen. Aus Mangel an personellen Ressourcen oder anderen Gründen, darüber möchten die drei nicht spekulieren.

Nun aber Schluss mit Details! Lesen Sie Schweizer Wasser von Anfang bis Schluss. Sie erfahren dann auch wie Lisa gedroht wird, Drohungen in die Tat umgesetzt werden und was es sich mit der Groupe Lac Démon auf sich hat.

Nach dem Lesen eines Zeitungsartikels in der Berner Oberländer Zeitung, fasst Wim auf der letzten Seite (278) zusammen: „So könnte es gewesen sein. Mit anderen Worten: Nur die Jungfrau kennt als stille Zeugin die ganze Wahrheit. Weil der Mönch darf bei Honeymoon nicht hinsehen und der Eiger hat genug zu tun mit seiner Nordwand.“

Danach folgt eine unerwarteter froher Schlusspunkt.

Der spannende Krimi handelt auch von Gülle und Mist, von Pestiziden, von sauberem Wasser und somit kommt auch die Trinkwasserinitiative in der Geschichte vor … Mit viel Witz erzählt Bernhard Schmutz die schmutzige Geschichte.

Schweizer Wasser, Bernhard Schmutz, ISBN 978-3-8392-0079-7, auch als E-Book erhältlich, Gmeiner Verlag

schreibknecht.ch

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Zum Beispiel: Wasser in Südfrankreich

16. Juli 2021

Das Wasser muss besser geschützt werden, auch in der Schweiz.

Das Wasser muss besser geschützt werden, auch in der Schweiz.

Liebe Heidi

Bin gerade zurück aus Südfrankreich, wo ich einen Mann kennen gelernt habe, der in der Wasserversorgung tätig ist und alles durch diese Brille sieht.

Er sagt, die Situation sei katastrophal, alles verseucht mit Mikroplastik, hormonaktiven Substanzen und Toxinen und es werde immer schlimmer und man wisse nicht, wie dem Herr werden. Komme dazu Wasserknappheit, die mit dem Wachstum von Wirtschaft und Tourismus schlimmer wird.

Der Mann ist absolut pessimistisch bezüglich der gesamten Umweltsituation. Als Beamter muss er überleben. Er hat mir sein Herz ausgeschüttet. Traurig!

Beste Grüsse

A.K.

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Frühling im Jura: 1 Feuer, 2 Feuer, 3 Feuer … viele Feuer

8. April 2020

Alle Jahre wieder: Rauchende Holzstapel im Jura. Manchmal werden Baumstämme angezündet; als dann einmal Schnee kam, qualmte es einige Wochen lang. Copyright: Hans T.

Alle Jahre wieder: Rauchende Holzstapel im Jura. Manchmal werden Baumstämme angezündet; als dann einmal Schnee kam, qualmte es einige Wochen lang. Copyright: Hans T.

Was steht in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) über Feuer im Freien? Wie so oft ist Art. 26b Verbrennen ausserhalb von Anlagen ein schwammiger, lässt viel Interpretationsspielraum zu. Je nach Kanton wird Art. 26b sehr unterschiedlich interpretiert:

1 Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen ausserhalb von Anlagen verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.

2 Die Behörde kann im Einzelfall das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen bewilligen, wenn ein überwiegendes Interesse besteht und keine übermässigen Immissionen entstehen.

3 Sie kann das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen ausserhalb von Anlagen für bestimmte Gebiete oder Zeiten einschränken oder verbieten, wenn übermässige Immissionen zu erwarten sind.

Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden schreibt unter Feuern im Freien: „Abfälle aus Wald, Feld und Garten (nachfolgend Grünabfälle genannt) sind grundsätzlich einer ökologischen Verwertung zuzuführen. Ein Verbrennen von Grünabfällen im Freien ist aus gesundheitlichen, ökologischen und Sicherheitsgründen nicht sinnvoll. Deshalb muss das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen und natürlichen Grünabfällen gestützt auf Art. 26b der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in der Regel bewilligt werden. Ohne Bewilligung erlaubt sind Grill-, Lager- und Brauchtumsfeuer, sofern sie mit naturbelassenem und trockenem Holz betrieben werden. Erlaubt ist auch das Verbrennen von Grünabfällen, die so trocken sind, dass beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht (Art. 26b Abs. 1 LRV). Da dies in den meisten Fällen kaum möglich ist, wird die Einholung einer Bewilligung empfohlen.“

Das ANU Graubünden zeigte einmal einen Förster an, weil er beim Verbrennen von Ästen im Wald erwischt wurde. Daher sieht man hierzuland wenig Feuer im Freien, was einem Tourismuskanton gut ansteht. Es ist sehr unangenehm und zudem gesundheitsschädlich, wenn man „geräuchert“ wird, etwa auf einer Wanderung.

Brennendes Holz im Jura. Copyright: Hans T.

Brennendes Holz im Jura. Copyright: Hans T.

Aktuell besteht in Graubünden ein allgemeines Feuerverbot. Das ANU schreibt dazu: „Aufgrund des ausserordentlichen prophylaktischen Feuerverbots zur Entlastung der Blaulichtorganisationen werden bis auf weiteres keine Verbrennungsgesuche bearbeitet (Regierungsmitteilung). Die Gesuche können weiterhin eingereicht werden. Der Entscheid wird jedoch erst mitgeteilt, wenn das Feuerverbot aufgehoben wurde.“ Zum Beispiel werden Obstbäume, welche wegen des Feuerbrands gefällt werden müssen, im Freien verbrannt.

Copyright: Hans T.

Copyright: Hans T.

8.4.20 HOME

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Das Rätsel zum Sonntag: Der unbeschriftete Herbizid-Kanister

22. Juli 2018

Symbolbild

Symbolbild

Es war einmal eine Tourismus-Gemeinde im Berggebiet. Sie pflegte ihre Wanderwege mit einem „Mittel“. „Chemisch“ darf man ja nicht mehr, hiess es vor einem guten Jahr spontan auf Anfrage. Aber den Namen des Mittels konnte die verantwortliche Person nicht nennen. „Können Sie sich erkundigen?“, fragte Heidi.

Doch die Personen, welche die Arbeiten ausführen, wussten nicht, was sie spitzen. Also nannte die Verantwortliche Heidi die Bezugsquelle, eine Gärtnerei: „Vielleicht könnten Sie da mal nachfragen“, bemerkte sie. Das tat Heidi. Der Chef war persönlich am Telefon, musste nicht lange überlegen oder gar nachschauen: „Die Gemeinde bezieht NUR Glyphosat von uns.“ Voilà!

Nun stellt sich die Frage nach der Beschriftung der Kanister, denn diese ist in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) streng geregelt. Gemäss Art. 54 Verpackung und Aufmachung müssen auf jeder Verpackung eines Pflanzenschutzmittels die Angaben nach Anhang 11 deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein.

Angaben auf der Verpackung von Pflanzenschutzmitteln:

Auf der Verpackung eines Pflanzenschutzmittels müssen die folgenden Angaben deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:

  1. Handelsname des Pflanzenschutzmittels;
  2. Name und Adresse der Inhaberin der Bewilligung oder der Verkaufserlaubnis, die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels sowie, falls nicht identisch, Name und Adresse der Personen, die für die Endverpackung und die Endkennzeichnung des Pflanzenschutzmittels verantwortlich sind;
  3. Name jedes Wirkstoffs, mit klarer Angabe der chemischen Form; der Wirkstoff muss mit dem in Anhang 1 genannten Namen oder, sofern er dort nicht aufgeführt ist, mit seiner bei der Internationalen Normenorganisation gebräuchlichen allgemeinen Bezeichnungen (ISO Common Name) angegeben werden; liegt diese Bezeichnung nicht …
  4. … bis Punkt 21.

Heidis Rätsel

Wie kommt eine Schweizer Gemeinde zu unbeschrifteten Herbizid-Kanistern?

  1. Ab- und Auflösen der Etiketten bei Wassereinbruch im Werkareal?
  2. Entfernen der Etiketten durch das Spritzpersonal?
  3. Spritzen der Wanderwege bei Regen?
  4. Ablösen der Etiketten durch Touristen als Souvenir?
  5. Hersteller vergisst Etikette aufzukleben?

Mehr als ein Jahr danach geht die Geschichte ganz plötzlich weiter … Fortsetzung folgt!

Im Kommentar zu diesem Beitrag „Es geht auch anders“ wurde ein „Zettel“ erwähnt. Hier ist er:

22.7.18 HOME

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Grüsse aus dem Berner Oberland (2)

6. Mai 2018

Wo ist die gesetzlich vorgeschriebene Mistplatte mit Randabschluss?

Wo ist die gesetzlich vorgeschriebene Mistplatte mit Randabschluss?

Das rezeptfreie chemisch Nötige hat die Landi an Lager. Für Gröberes sorgt der Veterinär aus der mitgebrachten Apotheke, incl. eigentlich für Menschen bestimmte Reserven-Antibiotika, natürlich.

Das rezeptfreie chemisch Nötige hat die Landi an Lager. Für Gröberes sorgt der Veterinär aus der mitgebrachten Apotheke, incl. eigentlich für Menschen bestimmte Reserven-Antibiotika, natürlich.

Liebe Heidi,

Natur pur bei unseren Bauern, aber immer mit dem anscheinend unverzichtbaren Chemiechäschtli, mit oder ohne Bio, bei der lokalen Landi. Von Mitteln zur Vernichtung von ungeniessbarem Unkraut auf der Alp bis zu Desinfektionsmitteln für Euter usw.

Zusammen mit Mist und Gülle, Milchwirtschaftsfäkalien, in freier Natur, ein potenter Cocktail, dessen Rückstände sicher irgendwann, irgendwie im Frischwasser vom schönen Alpenbächli landen und das der vorsichtige Wanderer, trotz Unbedenklichkeits-Limiten, die ja nicht täglich angeschrieben werden, vielleicht nicht einfach so trinken sollte.

Soviel ich weiss, fehlen in unseren Feriendestinationen in den Alpen entsprechende, gut sichtbare Warnungen und Informationen. Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen: Aber man sollte doch daran denken, dass es zum Beispiel einem amerikanischen Anwalt übel werden könnte, nachdem er diese kontaminierte Alpenbrühe genossen hat, in den Schweizer Alpen, und dass dann die Prozesse folgen könnten. Nicht gerade VW Skandal aber Ähnliches in Miniformat ist durchaus denkbar und genügt, das Image nachhaltig zu lädieren via Sensationsmedien.

Ich verstehe auch, dass die Bauern, ob Bio oder klassisch, heutzutage nicht mehr ohne ‚Chemie‘ auskommen können, so wenig wie wir Menschen, vom desinfizierenden Merfen bis zur Chemotherapie (es sei denn man ist im Prinzip dagegen – ich nicht).

Nur sollte man ehrlich sein, den Konsumenten ‚reinen‘ Wein einschenken, nicht verklärtes ‚Heidi‘-Land (!) verkaufen. Dazu gehören laufende, unabhängige Prozesskontrollen, Analysen, regelmässig publizierte Resultate, auch Warnungen, wo Vorsicht geboten, dafür weniger massenhaft ‚Zertifizierungen‘, missverstandene Labels, mit vielleicht ein oder zwei Stichproben pro Jahr, die ein Natur-Paradies vorgaukeln.

Schönes Wochenende wünscht

Berner Oberländer Feriengast

Saublumen'pracht' im schönen Pays d'Enhaut und Oberland.

Saublumen’pracht‘ im schönen Pays d’Enhaut und Oberland.

Lieber Feriengast

Danke für diese Bilder und die Warnung zur Vorsicht. Dein Brief zeigt mir einmal mehr, dass es allenthalben an Vollzug mangelt.

Und auf Alpen werden etwa Herbizide auf entwässerte Flachmoore gespritzt, auch ganzflächig mit (oder ohne?) Bewilligung; ich habe solche Flächen selber gesehen. Das widerspricht der Sorgfaltspflicht gemäss Art. 3 des Gewässerschutzgesetzes. Ein Wunder, wenn da nicht Chemieabwasser in einem munteren Bächlein landet. Und die Direktzahlungen fliessen trotzdem.

Mit der prophylaktischen Antibiotika-Verabreichung und den Reserve-Antibiotika sollte endlich Schluss sein. Aber wie willst du die „Lebewesen“ z.B. in den grossen Hühnermastställen gesund halten? Bei Kurzmast von 31 Tagen sind das 30 „Tiere“ pro m², siehe Tierschutz-Kontrollhandbuch Mastgeflügel des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Alternative: Die Landschaft mit vielen kleinen Ställen überbauen? Wohl kaum. Also weniger Pouletfleisch, Eier usw. konsumieren!

Warntafeln schützen die Wildtiere nicht vor allfälligem Konsum von verschmutztem Wasser. Leider werden Probleme meist nur sektoriell angegangen – wenn überhaupt – also werden sie in der Regel nicht gelöst, nur verschoben. Oder hat jemand schon gemerkt, dass die herzigen Mutterkuh-(sprich Fleischkuh-)Herden zum Bruderkalb-Problem führen, analog dem Bruderhähnchen-Problem in der Eierproduktion? Die männlichen Tiere sind dort überflüssig. Ein solcher Trend ist auch bei den Kälbern der Hochleistungsmilchkühe sichtbar. In Deutschland macht man sich deswegen Sorgen … in Australien wurde 2013 mit versteckter Kamera gefilmt: Hidden camera dairy calf investigation, Video 2:59.

Herzliche Grüsse

Heidi

Fragen und Antworten zum Kalbfleischmarkt, Schweizer Kälbermäster-Verband (SKMV)

Tötung von Jungtieren: Warum männliche Kälber in SH nur ein Abfallprodukt sind,  shz vom 9.5.16

6.5.18 HOME

Rummelplatz Berg: Wie weiter? (2)

19. Oktober 2017

"Berghaus" oberhalb Lain GR. Eine breite Zufahrt ermöglicht schweissfreien Aufstieg ins "Naturparadies". Ein Sitzplatz mit prächtiger Aussicht. Der Rasenmäher steht hinter dem Haus. Im nahen Wald lagern "Unkrautschollen", eine Zierpflanze blüht beim Wassertank ... immerhin noch ein kleiner Gemüsegarten.

„Berghaus“ oberhalb Lain GR. Eine breite Zufahrt ermöglicht schweissfreien Aufstieg ins „Naturparadies“. Ein Sitzplatz mit prächtiger Aussicht. Der Rasenmäher steht hinter dem Haus. Im nahen Wald lagern „Unkrautschollen“, eine Zierpflanze blüht beim Wassertank … immerhin noch ein kleiner Gemüsegarten.

Noch blühen hier Bergblumen, auf dem Wiesenweg fliehen Heugümper massenhaft vor den Schuhen der Wanderer, Schmetterlinge laben sich an den letzten Blüten.

In der Umgebung vieler Tourismusorte wird die Natur unaufhaltsam zerstört: Für Bahnen, Ski- und Bike-Pisten, Zufahrtsstrassen, Vergnügungspärke, Hotels, Eventstätten usw. Aktuell soll auf der Rigi ein regelrechtes Disneyland entstehen. Wer diesem Irrsinn Einhalt gebieten will, unterschreibe die Petition Nein! zu Rigi-Disney-World.

Rummelplatz Berg: Wie weiter? Heidis Mist vom 15.7.13

19.10.17 HOME

Postulat: Prüfung eines Pestizid-Verbots im Sömmerungsgebiet

27. September 2017

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Die Nationalrätin Maya Graf hat am 21.9.17 das Postulat 17.3703 Prüfung eines Pestizid-Verbots im Sömmerungsgebiet eingereicht. Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot von Pestizid-Einsatz im Sömmerungsgebiet zu prüfen. Zuständig ist das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Postulat 17.3703

Das Sömmerungsgebiet wird mit der Agrarpolitik (AP) 2014-17 zu Recht massiv stärker gefördert als vorher. Als Gegenleistung kann der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide erwartet werden. Auch die meisten Leute und vor allem auch die Touristen gehen davon aus, dass im Sömmerungsgebiet keinerlei Pestizide zum Einsatz kommen, und schätzen die „unberührte Natur“.

Tatsächlich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sömmerungsgebiet heute rechtlich bereits eingeschränkt. Es dürfen einzig bestimmte Herbizide zur Einzelstockbehandlung eingesetzt werden. Zur Flächenbehandlung dürfen sie nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle und im Rahmen eines Sanierungsplans eingesetzt werden.

In der Praxis ist aber immer mehr zu beobachten, dass von Laien und Fachleuten regelmässig und flächig Herbizide ausgebracht werden. Die grösste Alpbesitzerin in der Schweiz (mit 42 Alpen in der lnnerschweiz) gibt ihren Pächtern und Bewirtschaftern die Herbizide sogar gratis ab. Viele Weide- und Wildtiere fressen behandelte Pflanzen, weil sie offenbar mit dem Dörren einen attraktiven Geschmack entwickeln. Eine Umfrage bei mehreren Kantonen ergibt allerdings, dass die zuständigen Behörden kaum Bewilligungen erteilen.

In dieser Situation fordere ich eine klare rechtliche Regelung, wie sie auch der Tourismus-Konkurrent Österreich bereits kennt, nämlich ein generelles Verbot des Einsatzes von Herbiziden im Sömmerungsgebiet. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, entlastet Mensch, Tier und Natur und gibt ein positives Signal für den Tourismus. Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot von Pestizid-Einsatz im Sömmerungsgebiet zu prüfen und die entsprechenden Verordnungen zu überarbeiten.

Postulat 17.3703 Prüfung eines Pestizid-Verbots im Sömmerungsgebiet, Maya Graf, Nationalrätin, 21.9.17.

Heidi hat schon 19 Artikel zum Thema geschrieben. Hier der Link zur Serie Herbizide auf Alpen.

27.9.17 HOME

Pestizidtirol-Plakat löst Diskussionen aus

25. August 2017

Das Münchner Umweltinstitut: "Unsere Provokation ist gelungen." Copyright: Umweltinstitut München e.V.

Das Münchner Umweltinstitut: „Unsere Provokation ist gelungen.“ Copyright: Umweltinstitut München e.V.

Nur zwei Tage hing das Pestizidtirol-Plakat des Umweltinstituts München am Karlsplatz. Dann war es weg. Ein technischer Fehler? Nein! Die Plakatierfirma hatte eine rechtliche Androhung erhalten. Das Umweltinstitut druckte nun 1’000 Plakate mit einer neuen Version im A3-Format. Diese sind zusammen mit Informationen zur Provokation hier erhältlich: Wirbel um Pestizidtirol-Plakat, Umweltinstitut München.

Besonders hohe Wellen schlug das Plakat im Südtirol. Der Partschiner Biobauer Sigmund Kripp fordert die Wein- und Obstwirtschaft auf, den KonsumentInnen endlich reinen Wein einzuschenken. Und Landesrat Arnold Schuler solle ein Signal setzen – und auch auf Bio umstellen.

Heidi empfiehlt ihren LeserInnen, das Interview der Neuen Südtiroler Tageszeitung mit Kripp zu lesen, denn der Bauer bringt vieles zur Sprache, was auch für die Schweiz gilt. Ein paar Zitate:

„… Man kann nicht immer nur mit Strahlebildern kommunizieren und die Sprüher einfach weglassen. Wir sind jetzt so weit, dass Kunden sagen, sie wollen keine Äpfel mehr aus Südtirol …

So schlimm ist es bereits?

Wir haben sieben Millionen Gäste pro Jahr, die schauen sich an, was vor ihrem Hotel passiert. Wenn ich eine Weinprobe mache, dann werde ich vom Kunden gefragt: Was spritzen Sie? In Südtirol wird darüber nicht geredet. Es ist ähnlich wie mit dem Sex und der Katholischen Kirche: Alle machen es, niemand redet darüber.

Welche ist die Pestizid-Wahrheit?

Diese Wahrheit steht im Spritzbuch. Wer sich an die Agrios-Regeln hält, ist in Ordnung. Aber nicht alles, was gesetzlich möglich ist, tut uns gut. Die Produzenten verstecken hinter dem gesetzlich Möglichen, hinter der Legitimität. Wir Südtiroler Obst- und Weinbauern sind top nach rein produktionswirtschaftlichen Kriterien, aber wir produzieren chemisch-synthetisch …

Das machen andere auch …

Das stimmt, aber die stehen ja auch in der Kritik, etwa die Anbauer am Bodensee. Wir arbeiten chemisch-synthetisch seit dem Zweiten Weltkrieg. Die große Frage ist, warum die Landesregierung nicht früher Bio als positiv angesehen hat …

Welche Qualitätsunterschiede gibt es bei Bio und im konventionellen Anbau?

Das mit der Qualität ist auch so eine Sache. Viele glauben, man könnte einfach aufhören zu spritzen. Das ist leider nicht möglich, weil wir Schädlinge haben, die nicht aus Europa kommen, sondern die wir mit der Handelsschifffahrt nach Europa importiert haben. Mehltau, Apfelschorf, Feuerbrand, Peronospora … Gegen Peronospora hat man 1856 zu spritzen begonnen. Einen Vorwurf muss man an die Laimburg machen: Warum haben wir in Südtirol nicht früher mit Resistenzzüchtungen begonnen?

Bitte lesen Sie hier weiter: „… wie mit dem Sex“, Die Neue Südtiroler Tageszeitung vom 20.8.17.

25.8.17 HOME

 


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