
In der Gewässerschutz-Verordnung verankerte Ziele für das Grundwasser: Theorie und Praxis klaffen auseinander. Wer kümmert sich um den Vollzug? Jedenfalls nicht jene Bundesämter, die wir eigentlich dafür bezahlen, dass sie uns schützen.
Heidi schreibt häufig über Missstände in der Bündner Landwirtschaft. Vielleicht ist es wieder einmal an der Zeit, Positives aus Graubünden zu berichten. Ein Leser schrieb letzte Woche: „Offenbar gibt es neben Dir noch ein paar weitere Vernünftige in GR.“ Gemeint ist damit das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT). Hier der vollständige Text auf der Internetseite des ALT, Rubrik Lebensmittelsicherheit > Produktkontrollen:
Atrazin in Grundwasser
Im Mai 2014 liess das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit wiederholt Grundwässer auf Verunreinigungen durch Spritzmittel (Pflanzenschutzmittel) im Interkantonalen Labor Schaffhausen untersuchen. Im Durchschnitt weisen bis zu 80% der Messstellen in von Ackerbau und Siedlungen dominierten Einzugsgebieten Pflanzenschutzmittel auf.
In Graubünden wurden 22 Grundwasserpumpwerke beprobt. An elf Messstellen (50%) konnten bis zu drei Substanzen, und zwar Spuren von Triazinherbiziden, Metolachlor und 2,6-Dichlorbenzamid, dem Abbauprodukt von Dichlobenil, nachgewiesen werden. Die Konzentrationen erreichten hingegen nicht mehr als ein Zehntel des gesetzlich festgelegten Toleranzwertes für organische Pestizide und deren relevante Metabolite, Abbau- und Reaktionsprodukte.
Die Proben widerspiegeln die Ergebnisse der letzten Jahre einer insgesamt geringfügigen Belastung unserer Grundwässer. Allerdings spricht der Nachweis des Herbizids Atrazin und dessen Abbauprodukts Desethylatrazin in zehn von elf Messstellen für die unerwünschte Persistenz dieser Stoffe in der Umwelt und deren langsame aber stete Infiltration ins Grundwasser. In der Schweiz ist Atrazin deshalb seit dem Jahr 2008 nicht mehr zugelassen. Bis Ende 2011 durfte Atrazin allerdings noch eingesetzt werden. Der Wirkstoff wurde vorwiegend im Maisanbau verwendet.
Zusätzlich zu einem Verbot von Atrazin sind weitere Massnahmen zum Schutz der Grundwässer vor Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Zu diesen Massnahmen gehört beispielsweise ein Verbot für deren Ausbringung in Risikozonen wie den Grundwasserschutzzonen S2.
Atrazin in Grundwasser, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Kanton Graubünden
Dichlobenil: Einmal mehr zeigt sich, dass in der Schweiz Pestizide zugelassen sind, welche im nachbarlichen Ausland verboten sind. Wikipedia: „In Deutschland und Österreich ist kein Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff erhältlich, in der Schweiz sind dagegen zahlreiche Dichlobenil-Präparate für die Verwendung beim Anbau von Ziergehölzen und in forstlichen Pflanzgärten zugelassen.“
Atrazin ist noch immer jenes Pflanzenschutzmittel, das die Kasse der Syngenta in vielen Ländern heftig klingeln lässt. Syngenta will die kranke Cashcow weitermelken, Adi’s Agro-Blog, Mai 2012. „Die Anwendung von Atrazin ist in Deutschland und Österreich seit dem Jahr 2001 verboten. Atrazin wird jedoch in der Schweiz – vor allem im Maisanbau – weiterhin eingeschränkt verwendet.“ heisst es in einem Papier der Bodenseekonferenz (ohne Datum). Diese Meldung ist zwar überholt, aber bis vor gut drei Jahren durfte Atrazin in der Schweiz verwendet werden, d.h. drei Jahre nach dem (späten) Verkaufsverbot.
Metolachlor ist für Wasserorganismen sehr giftig (Wikipedia).
Die Schweizer Pestizid-Gesetzgebung als Vorbild? Wohl kaum!
11.5.15 HOME