
BAFU: Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser. Abgerufen am 10.10.22
Heidi ist erstaunt, dass sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) plötzlich besorgt über den Zustand des Grundwassers zeigt. Bereits am 30.6.22 verschickte sie offenbar eine Medieninformation Grundwasserschutz: Angesichts der Vollzugsdefizite erwartet die GPK-N aktiveres Eingreifen des Bundesrates. Und im 10vor10 SRF vom 4.10.22 Bundesrat will besserer Schutz des Grundwassers werden die Pestizide, die (fehlenden) Schutzzonen, das Vollzugsdefizit bei den Kantonen und die mangelnde Oberaufsicht des BAFUs … angesprochen.
Die Überschreitungen der Nitrat-Werte, besonders im Mittelland, sind seit Jahrzehnten bekannt, die Konzentration von Pestiziden und ihrer Abbauprodukte kennt man auch schon lange. Doch Chlorothalonil hat mit den vielen Höchstwertüberschreitungen die Diskussionen über die Pestizidverschmutzungen erst recht entfacht.
Heidi hat das Alp-Orakel gefragt: „Was meinst du, was hat die GPK dazu bewegt, plötzlich mehr Grundwasserschutz zu fordern?“
Alp-Orakel:
Chlorothalonil: Entscheid Bundesverwaltungsgericht
Syngenta hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eingeklagt, da dieses Chlorothalonil als „wahrscheinlich krebserregend“ und seine Metaboliten als „toxikologisch relevant“ eingestuft hatte, analog zur EU. In einem Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht vorläufig dem BLV untersagt, die Abbauprodukte öffentlich als „relevant“ zu bezeichnen. Was zu grosser Verunsicherung bei den Trinkwasserversorgern geführt hat: „Muss ich jetzt sanieren oder nicht?“
Viele Trinkwasserversorger haben ein ernsthaftes Problem mit Höchstwertüberschreitungen. Diese sind zum Teil massiv. Werden die Abbauprodukte vom Bundesverwaltungsgericht als „relevant“ bezeichnet, dann müssen die Trinkwasserversorger tief in die Tasche greifen, damit ihr Trinkwasser innert nützlicher Frist wieder rechtskonform wird. Es steht also viel Geld auf dem Spiel. Einige Trinkwasserversorger haben bereits gehandelt, viele aber warten zu. Dies verärgert die Kunden, denn es ist ihnen nicht einfach egal, ob sie Wasser trinken oder Wasser mit Chlorothalonil und seinen Metaboliten drin.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Akten beisammen. Der Entscheid wird demnächst erwartet, sicher noch dieses Jahr. Aufgrund der wissenschaftlichen Publikationen zu Chlorothalonil & Co. wage ich, dein Alp-Orakel, eine Prognose: Die Metaboliten werden als „relevant“ eingestuft werden. Sauberes Trinkwasser ist wichtig, daher MUSS es so kommen. Ich bin aber NUR ein Orakel und kann mich täuschen. Ich meine aber, dass es so nicht weitergehen kann. Schlimmstenfalls müsste das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Ich vermute, dass die GPK auch ein „relevant“ für die Chlorothalonil-Metaboliten befürchtet und daher energisch für mehr Trinkwasserschutz wirbt – ENDLICH!
Vernachlässigte Zuströmbereiche
Die GPK pocht auf den Grundwasserschutzzonen, die längst überall hätten ausgeschieden werden sollen, d.h. ab 1972. Damit lenkt sie von einem weiteren Problem ab, nämlich den Zuströmbereichen, die zwar einmal definiert wurden im Art. 29 der Gewässerschutzverordnung, aber jetzt ist das Parlament daran, etwas anderes zu basteln. Das folgende Vorgehen ist durchaus üblich: Man stellte fest, dass die alte Regelung nicht umgesetzt wird, also versucht man eine neue Regelung. Das ist kein sauberes Handeln, denn man müsste zumindest abklären wieso die Regelung NICHT funktioniert. Im Moment findet ein Hickhack im Parlament statt. Die 20.3625 Motion: Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche von Roberto Zanetti vom 16.6.20 wurde vom Bundesrat am 2.9.20 zur Ablehnung empfohlen, aber dann vom Stände- und Nationalrat mit kleinen Änderungen gutgeheissen.
Bis zu einer definitiven Regelung wird es noch Jahre dauern und der Vollzug wird weitere Jahre beanspruchen. Diese Prognose kann ich, dein Alp-Orakel, mit grosser Sicherheit aussprechen.
Vorschläge GPK
Ich, dein Alp-Orakel, wage noch eine weitere Aussage: Es wird für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen viel länger dauern als von der GPK gefordert.