
Trockenheit … ?
Die Verwendung von Herbiziden ist gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5, Ziffer 1.1) auf und an Strassen, Wegen und Plätzen verboten sowie auf Dächern, Terrassen und auf Lagerplätzen. Dies zum Schutze der Gewässer und des Grundwassers. Für den Vollzug sind in vielen Kantonen die Gemeinden zuständig, etwa in Graubünden, St. Gallen, Tessin …
Heidi hat in ihrem Artikel Pestizide oder Insekten-WG? geschrieben, dass sie am 16.6.14 Gemeindeangestellte beim Spritzen von Unkrautvertilgungsmitteln an einer entwässerten Strasse gesehen hat. Natürlich wusste sie nicht, ob die gespritzte Flüssigkeit tatsächlich ein Herbizid enthielt. Doch im Laufe der Zeit starben die Pflanzen ab, woraus Heidi schliesst, dass gesetzeswidrig Herbizide verwendet wurden. So ist denn die Gemeinde für den Vollzug von Gesetzen zuständig, welche sie selber bricht.
Herbizidverbot auf Wegen und Plätzen ist bei Gartenbesitzern weitgehend unbekannt, Medienmitteilung Bundesamt für Umwelt vom 22.10.10
Nachtrag 17.8.14: Ein Leser meldet, dass das Herbizidverbot neu auf den Packungen stehen muss (ChemRRV, Anhang 2.5, Ziffer 2): Die Aufschrift muss folgende Angaben enthalten: «Die Verwendung auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen ist verboten». Sie muss in mindestens 2 Amtssprachen abgefasst, gut sichtbar, leserlich und unverwischbar sein.
Es gibt also die Ausrede „nicht gewusst“ nicht mehr.

… oder doch nicht Trockenheit … ?

… eher nicht Trockenheit … ?

… Trockenheit hört vor Zierpflanzen auf … was soll das bedeuten … ?

… die feinen Pflänzchen an dieser Mauer sind innert eines Monats fast ganz verschwunden …

… Galium haben die Gemeindearbeiter nicht ganz getroffen …

… eindeutige Spuren von Herbizid an einem Schacht … Übrigens, es hat doch in letzter Zeit regelmässig geregnet.
13.7.14 HOME
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