Posts Tagged ‘UFA-REVUE’

Das Gewässerschutzgesetz und die Bauern

9. Dezember 2020
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 So steht es im Gewässerschutzgesetz (GSchG), Art. 6 Grundsatz:

1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

Aus der Tabelle oben (UFA-REVUE 12/2020) liest Heidi, dass Versickernlassen, in diesem Fall Pestizide, weiterhin toloriert wird, und es steht zu Beginn des Artikels folgender Text:

„Ein wesentlicher Teil der Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel (PSM) wird durch punktuelle Einträge auf dem Hof verursacht. Bei einem vorschriftsgemässen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und einer gewässerschutzkonformen Infrastruktur lassen sich diese Einträge vollständig eliminieren. Bund und Kantone bieten finanzielle Unterstützung an.“

Das Versickernlassen von Pestiziden ist gemäss Gewässerschutzgesetz klar verboten, trotzdem praktizieren es die Bauern schon lange und dürfen es offensichtlich auch weiterhin, bzw. entsorgen Reinigungswasser & Co. über die Kanalisation (mit oder ohne Anschluss an eine Abwasserreinigungsanlage).

Nun bekommen die Bauern im Rahmen des Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sogar Geld, damit sie die Gewässerschutzgesetzgebung besser einhalten.

Kantone vollziehen GSchG/GSchV nur zögerlich

Heidi meint: Es dürfte noch lange dauern bis alle Spritz-Bauern die nötigen Infrastrukturen gebaut haben. Zwar werden die Schwächen anlässlich einer Betriebskontrolle neu durch 12 Gewässerschutzkontrollpunkte aufgedeckt, aber bis alle Betriebe kontrolliert sind und bis zur Umsetzung ist erfahrungsgemäss ein langer Weg.

Dies umso mehr, als viele Kantone die vorgeschriebene periodische Kontrolle der Anlagen und Einrichtungen gemäss Art. 15 GSchG (seit 30 Jahren) bzw. Art. 28 der Gewässerschutzverordnung (seit 2014) nicht oder nur zögerlich veranlassten.

Umfrage BAFU Kontrolle Hofdüngeranlagen

Eine Umfrage des Bafu zeigte den Stand der Kontrollen 1.1.16. Sie war beschränkt auf die Kontrolle der Dichtheit der Lageranlagen und die Entwässerung des Betriebs. Mit der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) wurde vereinbart, dass der Name der Kantone nicht kommuniziert wird.

Abschluss der Kontrollen sind geplant bis 2026:

  • Erst 3 Kantone hatten eine erste Kontrollrunde abgeschlossen.
  • 7 Kantone hatten umfangreiche Kontrollen nach Art. 28 GSchV begonnen, welche sie zwischen 2016 und 2018 abschliessen wollten.
  • 12 weitere Kantone führen/führten gewisse Kontrollen (Stichprobenkontrollen) durch oder planten sie. 1 Kanton plante umfangreiche Kontrollen nach Art. 28 GSchV.

Damit eine gewisse Dynamik in die Kontrollen kommt, wurde 2017 an einem Erfahrungsaustausch mit den Kantonen u.a. entschieden, die Kontrollliste Gewässerschutz gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) zu erarbeiten. Die Synergien bestehen darin, dass z.B. auf Betrieben, wo die Kontrolleure visuell Mängel in der Aussenwand der Behälter oder in der Entwässerung feststellen, die Kontrollen der Dichtheit und der Entwässerung prioritär durchgeführt werden können. Ebenfalls soll die Kontrolle der Lagerung von Mist auf dem Hof und im Feld anhand der VKKL-Kontrolle Gewässerschutz durchgeführt werden.

Das BAFU unterstützt die Arbeiten in Zusammenhang mit der Grundkontrolle nach VKKL weiterhin, so dass hoffentlich möglichst viele Kantone 2020 mit den ersten Kontrollen beginnen werden, hiess es im August 2019.

Da fragt jemand Heidi: „Ist das alles bloss ein Ablenkmanöver?“

Klarheit bei der Spülung. UFA-REVUE 12/2020

9.12.20 HOME

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Gülle: Dünger oder Gewässerverschmutzerin?

2. März 2015
Copyright: Reto

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Der Umgang mit Gülle erfordert einiges an Fachwissen, damit die Gülle ein wertvoller Dünger ist und nicht etwa die Gewässer oder das Grundwasser verschmutzt. Besonders im Frühling, wenn die Böden nach der Schneeschmelze noch nass sind, ist Vorsicht angebracht. Heidi hat folgenden Brief erhalten:

Liebes Heidi

Wir spazierten mit dem Hund, da sah ich im Bach Schaum. Das Wasser war bräunlich. Ich kann mir nicht vorstellen, woher der Dreck kommt. Ein Gülle- oder Abwassereinleitung? Eine frisch begüllte Wiese war nicht zu sehen … Du kannst die Fotos verwenden.

Freundliche Grüsse Reto.

Danke, Reto! Wertvolle Informationen zum aktuellen Thema: Gülle ausbringen bei Schnee und Frost, UFA-Revue Newsticker vom 2.3.15

Hier noch zwei negative Beispiele:

Schaffhausen, Gülle verschmutzt Gewässer: „In Schleitheim SH wurde am Donnerstag ein Bach durch widerrechtliches Ausbringen von Gülle verschmutzt. Der Landwirt wurde verzeigt, die Auswirkungen auf die Umwelt werden untersucht.“ Schweizer Bauer vom 2.3.15

Bern, 1000 Fische sterben wegen Gülle: „Vergangenen Montag ging die Meldung bei der Kantonspolizei Bern ein, wonach bei einem Landwirtschaftsbetrieb in Bütschwil (Gemeinde Schüpfen BE) Jauche ausgetreten sei.“ Schweizer Bauer vom 24.2.15

Copyright Reto

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2.3.15 HOME

Gilt ein Gesetz auch für Bauern?

27. Februar 2015

Grundwasser

„Jetzt bin ich wieder einmal stolz auf meinen Kanton!“ Mit diesen Worten stürmte der Geissenpeter zur Tür herein, „wo du doch dauernd Schlechtes über meine Heimat schreibst. Was würde Johanna Spyri denken?“ Heidi richtete den Timer für das Brot im Ofen, denn Peters Benehmen kündigte ein langes Gespräch an.

„Ich habe endlich die Beilage Hofdünger der UFA-Revue vom Dezember 2014 gelesen. Im Artikel Richtig planen – bessere Wirkung von Gaël Monnerat steht beim Untertitel Vorgehen (siehe Seite 51) «… Der Vollzug obliegt den Kantonen: Sie organisieren die Kontrollen und bewilligen Notausträge bei ungünstigen Wetter- und Bodenverhältnissen. Die Bewilligungspraxis unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, so ist entweder die Gemeinde, der Bezirk oder der Kanton zuständig… Die zuständigen Stellen entlassen den Landwirt, wenn es zu einer Gewässerverschmutzung kommt, jedoch nicht aus seiner Verantwortung. Werden Quellen oder Wasserläufe verschmutzt, ist der Bauer für die entstandenen Schäden verantwortlich. » Und wenn das Grundwasser verschmutzt wird?“

Peter fuhr fort: „Siehst du, nicht einmal die UFA-Revue ist richtig informiert! Die Behörden im Kanton Graubünden haben schon längst erkannt, dass sie keine Bewilligungen für gesetzeswidriges Handeln ausstellen dürfen. Zwar brauchte es deine Erläuterung des Sachverhalts, aber – immerhin – sie haben es eingesehen. Und die ewig gestrigen Unterländer? Sie wissen heute noch nicht, dass ein Gesetz ein Gesetz ist. Du hast doch schon darüber geschrieben? Bitte, bitte bring einen Link zu den entsprechenden Artikeln an!“

Heidi weiss: „Wenn ein Bauer z.B. Gülle auf Schnee ausbringt und angezeigt wird, dann muss er mit einer Busse und Kürzung der Direktzahlungen rechnen, und zwar auch dann, wenn kein Gewässer sichtbar verschmutzt wird. Etwa das Versickern ins Grundwasser sieht niemand! Die Vorschriften über das Ausbringen von Düngern in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Anhang 2.6, Ziffer 3.2.1) gelten nicht nur für Bauern, sondern wurden extra der Bauern wegen verfasst, um das Risiko von Grundwasser- und Gewässerverschmutzungen zu senken.“

Peter ergänzte: „Wo genügend Lagerraum für Gülle und Mist vorhanden ist und das Hofdünger-Management stimmt, da gibt es auch kaum echte Notfälle.“

Gerne erfüllt Heidi den Wunsch des Geissenpeters. Im Moment erhält sie sowieso viele Anfragen zum Thema:
Gülle im Bach – was tun?
Wann ist es im Kanton Luzern im Winter erlaubt zu güllen?
Gülle im Winter auf Schnee erlaubt?
Darf man bei Regen Gülle fahren?
Darf man Mist auf Schnee ausbringen?

Das Märchen von der Gülle-auf-Schnee-Bewilligung

Gülle-Schock Mitte Februar 2008

4. Newsletter Grundwasserschutz: Januar 2014: Jedes Jahr im Winter stellen sich Landwirte, Fischereiaufseher, Behörden, Bürgerinnen und Bürger dieselbe Frage aufs Neue: Darf jetzt Gülle ausgebracht werden oder nicht? BAFU 16.12.13

Gülleanwendung im Winterhalbjahr, BAFU, Abteilung Wasser, im Dezember 2013

27.2.15 HOME

Vernetzte Landschaften nützen der Landwirtschaft

21. November 2013
Eine Wildbiene fliegt auf eine Kirschblüte zu. Foto Christof Schüepp, Universität Bern

Eine Wildbiene fliegt auf eine Kirschblüte zu. Foto Christof Schüepp, Universität Bern

„Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung und Schädlingskontrolle kommen allen zugute“, sagt Professor Martin Entling. „Sie erhalten die Biodiversität und sichern die Erträge der Landwirtschaft.“ In der Agrarlandschaft ist der Rückgang der Artenvielfalt am grössten. Seit 2007 untersuchen Wissenschaftler der Universität Koblenz-Landau, von Agroscope Reckenholz-Tänikon ART und der Universität Bern im Projekt FRAGMENT die Auswirkungen des Verlusts und der Zerstückelung von Lebensräumen, dies mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds. Im Rahmen des EU-Projekts QUESSA soll der Beitrag naturnaher Lebensräume zur Ertragssteigerung und Kostensenkung quantifiziert werden. An diesem interdisziplinären Projekt arbeiten 14 Institutionen aus 8 europäischen Ländern.

Heidi meint: „Wichtig ist auch, dass die Pufferstreifen an Hecken, Wandränder usw. eingehalten werden!“

Nützlinge nutzen Vernetzung: Versuch mit Kirschbäumen auf dreissig Betrieben, Medieninformation Agroscope Reckenholz-Tänikon, 13.11.13

Vernetzte Landschaften nützen Natur und Landwirtschaft, Medieninformation der Universität Koblenz-Landau, 20.11.13

Wildbienen sind die fleissigen Überfliegerinnen, Uniaktuell, Universität Bern, 1.3.13

Disentangling multiple drivers of pollination in a landscape-scale experiment, Universität Bern, Agroscope Rechenholz-Tänikon, Universität Koblenz-Landau, Proceedings of the Royal Society, Biological Sciences

21.11.13 HOME

Grüsse vom Osterspaziergang

1. April 2013
... zur Erinnerung: Das Lagern von Siloballen ist auf Pufferstreifen verboten, d.h. 3 m Abstand von Gewässern, Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen einhalten!

… zur Erinnerung: Das Lagern von Siloballen ist auf Pufferstreifen verboten, d.h. 3 m Abstand von Gewässern, Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen einhalten! Das Problem ist, dass in vielen Kantonen die Gemeinden zuständig sind; mit anderen Worten: Vergehen werden kaum geahndet. Das ist KEIN Aprilscherz.

Matthias Diener hat zusammen mit dem Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Informationsdiensts, Markus Rediger, ein Merkblatt Siloballen schön in die Landschaft lagern verfasst, mit Foto-Wettbewerb. Es ist in der UFA-Revue 4 2013, Seiten 51 bis 54, erschienen.

1.3.13 HOME


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