Posts Tagged ‘Ufergehölze’

Kein Pufferstreifen an Wohnzonen

16. Juni 2016
Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Pufferstreifen für Pflanzenschutzmittel (PSM) und Dünger sind zum Schutze der Artenvielfalt und des Wassers vorgeschrieben, und zwar entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Waldrändern und oberirdischen Gewässern. Solche naturnahen Lebensräume sind reich an Nützlingen. Marienkäfer überwintern z.B. in der Streuschicht am Waldrand. Untersuchungen zeigen, dass die Förderung von Nützlingen den Ertrag von Ackerkulturen erhöhen kann, weshalb Forschungsinstitutionen 2014 zusammen mit dem Schweizer Bauernverband eine Plattform „Blühende Lebensräume“ geschaffen haben, siehe Agrarforschung Heft 6, Juni 2016.

Regelung Wohnzonen

Heidi wundert sich schon lange, ob es auch Einschränkungen gegenüber Wohnzonen, Spielplätzen usw. gibt, denn sie sieht da und dort einen Acker, der direkt an einen Hausgarten grenzt. Der Abstand ist kaum 50 cm und die Kultur jeweils offensichtlich bis zum Feldrand mit PSM behandelt und gedüngt. Heidis Nachfragen haben ergeben, dass kein Pufferstreifen zu Wohnzonen vorgeschrieben ist. Dies obwohl im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft zahlreiche PSM folgende Hinweise enthalten: „Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen“, „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ oder „Kann vermutlich Krebs erzeugen“.

Für Abstandsforderungen zum Schutze vor schädlichen Belastungen des Nachbargrundstücks durch Abdrift oder Abschwemmung kommt also einzig Art. 684 des Zivilgesetzbuches, das Nachbarrecht, in Frage – ein schwieriger Weg, wenn der Bauer nicht einsichtig ist.

Ausnahme: Helikopter-Sprühflüge

Die einzige konkrete Regelung besteht für Helikopter-Sprühflüge: 60 m. Das  Bundesamt für Umwelt hat das Reglement für PSM-Luftapplikation überarbeitet; es wird im Laufe des Sommers in Kraft treten. Vorgesehen ist für einen Grossteil der zugelassenen PSM ein zur bisherigen Regelung verkleinerter Abstand von nur 30 m zu Wohnzonen. Unter diesen PSM befinden sich auch sehr schädliche. Heidi meint: „Ein schlechtes Omen für den Pestizid-Aktionsplan, welcher demnächst in Vernehmlassung geht.“

Neuauflage Merkblatt Pufferstreifen

Die dritte Auflage des Merkblatts „Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften“ ist erschienen und kann bei Agridea bezogen werden, Download pdf gratis, Druckversion 5 Franken.

Französische Gemeinde schützt die EinwohnerInnen

Die französische Gemeinde Saint Jean führt einen Pufferstreifen zu Wohnzonen von 50 m ein, La commune de Saint-Jean (Haute Garonne) repousse les pesticides à 50 mètres des habitations, France 3, Midi-Pyrénées, 21.5.16

Deutschland: Pestizidaktionsplan ist ein Papiertiger

Deutschland hat bereits Erfahrung mit einem Pestizid-Aktionsplan. Eine Allianz aus Umwelt-, Imker- und Verbraucherverbänden informierte gestern in einer Medieninformation über den mangelnden Erfolg. Trotz der massiven Belastung von Gewässern, des alarmierenden Rückgangs der Artenvielfalt sowie der Zerstörung und Kontaminierung von Lebensräumen und Lebensmitteln durch Herbizide, Fungizide und Insektizide enthalte der Pestizid-Plan der Bundesregierung keine wirksamen Massnahmen, um Menschen, Natur und Umwelt zu schützen, bemängeln die Verbände. Der Inlandabsatz von Pestiziden sei von 2001 bis 2014 um einen Drittel gestiegen.

„Der Nationale Aktionsplan hinterlässt in der landwirtschaftlichen Praxis bisher keinerlei Spuren und unterbietet damit unsere ohnehin schon geringen Erwartungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Bienen wird mit viel Papier, aber ohne praxisrelevante Massnahmen nicht zu erreichen sein“, so Walter Haefeker, Präsident des Verbandes Deutscher Berufsimker. Zwei Drittel aller Vögel der Agrarlandschaft stehen auf der Liste der bestandsbedrohten Tierarten“, sagte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte.

Keine Abkehr von der Pestizid-Abhängigkeit
Traurige Halbzeitbilanz des Pestizid-Aktionsplans der Bundesregierung, Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, PAN Germany, Greenpeace e.V., DBIB, DNR und NABU.

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Pufferstreifen neben Hecken: Ausnahmen

16. Oktober 2012
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Buntbrachen sind heikle Kulturen. Wenn in der Nähe invasive Problempflanzen – wie die Kanadische Goldrute – wachsen, dann besteht die Gefahr, dass diese einwandern.

Wer Direktzahlungen bezieht darf entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen keinen Acker anlegen.  Die Kantone haben es in der Hand, diese Regelung für Spezialfälle zu lockern z.B. entlang von Autobahnen, National- und Kantonsstrassen, Eisenbahnlinien, Bauzonen sowie für parallel verlaufende Hecken, die weniger als 40 Meter voneinander entfernt sind. Auf dem Pufferstreifen sind aber nur die folgenden Kulturen gemäss Direktzahlungsverordnung erlaubt: Ackerschonstreifen, Buntbrachen, Rotationsbrachen oder Ackersäume. Das Verbot für Dünger und Pflanzenschutzmittel gilt auch hier (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung). Besonders zu beachten ist diese Regelung, wenn eine Brache mit Glyphosat totgespritzt wird. Wo Neophyten in der Nähe vorkommen, können diese in Bunt- und Rotationsbrachen ein Problem werden. Die Kanadische Goldrute sowie das giftige Jakobskreuzkraut waren früher in Samenmischungen für die Begrünung von Autobahnen enthalten, weshalb sie heute noch an zahlreichen Böschungen und extensiven Randstreifen dominiert.

Weitere Informationen in Anlage, Pflege und Aufheben von Bunt- und Rotationsbrachen: Tipps und Lösungen zu häufig gestellten Fragen, 7.10.08, BeraterInnengruppe für den ökologischen Ausgleich, Arbeitsgruppe Ackerbau, sowie Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften, Agridea.

Nachtrag: Ein Leser möchte Einblick haben in die von den Kantonen bewilligten Spezialfälle. Wie bei vielen kantonalen Regelungen ist ein Überblick schwierig. Heidi vermutet, dass die meisten Kantone gar keine Bewilligungen erteilen, sondern die Bauern einfach gewähren lassen.

16.10.12 HOME

Hecken, Feld- und Ufergehölze schonen

8. Dezember 2010

Der Gemeindevorstand von Igis hat zum zweiten Mal im Bezirks-Amtsblatt auf die Bedeutung der Hecken, Feld- und Ufergehölze aufmerksam gemacht und dazu aufgerufen, ihnen Sorge zu tragen. Weil solche Publikationsorgane rasch im Altpapier landen, veröffentlicht Heidi diesen Text, damit er jederzeit greifbar ist:

„Hecken, Feld- und Ufergehölze bilden einen wichtigen Teil unserer Kulturlandschaft. Die Bedeutung für Natur und Landschaft als Lebensraum vieler Pflanzen und Tiere – und auch als Windschutz sowie der positive Einfluss dieser Biotope auf das Mikroklima – ist gross. Beratung und Aufsicht betreffend Unterhalt und Pflege erfolgt durch das kantonale Amt für Natur und Umwelt.

Gestützt auf das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz sowie auf das kantonale Waldgesetz und die entsprechende Verordnung bedarf die Entfernung oder wesentliche Beeinträchtigung von Hecken, sofern diese nicht zum Waldareal gehören, der Bewilligung durch das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement. Gemäss Artikel 7 der Direktzahlungsverordnung Landwirtschaft ist entlang von Oberflächengewässern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen und Waldrändern ein extensiver Grün- oder Streueflächenstreifen von mindestens 3 Metern Breite anzulegen.

Wir bitten alle Grundeigentümer und Pächter, zu den – noch spärlich vorhandenen – Hecken Sorge zu tragen. Insbesondere soll auf dem Stock oder in dessen Nähe kein Feuer entfacht werden. Besten Dank!

Igis, 3.12.2010 Der Gemeindevorstand“

Siehe auch Gut gemistete Rohan-Schanze und Wenn Gülle schäumt

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