Posts Tagged ‘Umweltdepartement Kanton Schwyz’

Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln auf Vorplätzen umweltschädigend

17. August 2020

Soeben hat Heidi einen Leserbrief erhalten mit dem folgenden Anhang: Medieninformation Umweltdepartement Kanton Schwyz vom 18.6.20. Gerne gibt sie diese Informationen weiter, denn das Problem und dessen Lösung ist sehr gut beschrieben. Und man kann es nicht genügend oft kundtun!

(AfU/i) Obschon alternative Bekämpfungsmethoden existieren, ist der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln (Herbiziden) im Unterhalt von Liegenschaften immer noch gang und gäbe. Werden Unkrautvertilgungsmittel unsachgemäss oder am falschen Ort eingesetzt, verunreinigen sie jedoch das Grundwasser und die Gewässer.

Wachsen Pflanzen für unser Empfinden am falschen Ort, können sie den Liegenschaftsunterhalt erschweren oder sie stören unseren Ordnungssinn. Zur Bekämpfung werden oftmals Unkrautvertilgungsmittel, auch Herbizide genannt, eingesetzt. Im Allgemeinen sind die aktiven Wirkstoffe dieser Produkte Gifte, die auch Mensch und Umwelt schädigen können.

Unkrautbekämpfung ist auch ohne Herbizide möglich

Es empfiehlt sich, unerwünschte Pflanzen möglichst im Jungstadium, in jedem Fall vor der Blütezeit, zu bekämpfen, damit keine Samen gebildet werden. Regelmässiges Wischen und Kratzen mit Besen, Fugenkratzer oder -bürste verhindert die Ansammlung von Samen- und Erdmaterial. Kochendes Wasser, Abflamm- oder Infrarotgeräte sowie Wasserdampf können auf Flächen eingesetzt werden, auf welchen eine mechanische Behandlung schwierig ist. Der Wasserhochdruckreiniger ermöglicht den Unterhalt von versiegelten Flächen. Dass die alternativen Methoden selbst im grösseren Massstab praxistauglich sind, zeigt die Stadt Bern, welche mittlerweile weitgehend auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet.

Sorgfaltspflicht bei der Anwendung

Grundsätzlich gestattet ist die Anwendung von Herbiziden auf Rasenflächen und Gartenbeeten, weil hier eine Humusschicht vorhanden ist. Natürlich gewachsener Boden hält Herbizide zurück und die darin lebenden Bodenlebewesen können die Wirkstoffe abbauen. Allerdings soll auch hier der Einsatz nur dann erfolgen, wenn eine Bekämpfung tatsächlich notwendig ist und alternative Bekämpfungsmethoden nicht möglich sind. Bei langfristiger Anwendung wird die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigt. Auch kann das Unkraut eine Resistenz gegen das eingesetzte Herbizid entwickeln. Die Gebrauchsanweisung sowie die Angaben auf der Verpackung und im Sicherheitsdatenblatt sind dabei genau zu beachten und strikte einzuhalten.

Anwendung von Herbiziden auf Strassen, Wegen und Plätzen ist verboten

Seit über 25 Jahren ist die Anwendung von Herbiziden auf und an Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern verboten. Dies gilt, weil auf den Flächen eine Humusschicht fehlt, welche die Herbizide zurückhält und keine Bodenlebewesen vorhanden sind, welche die Giftstoffe abbauen können. Die ausgebrachten Herbizide versickern dadurch fast ungehindert ins Grundwasser oder werden über die Kanalisation in unsere Seen, Flüsse und Bäche abgeschwemmt. Gemäss einer Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) aus dem Jahr 2018 zum Stand der Umsetzung des Herbizidverbotes auf und an Strassen, Wegen und Plätzen setzt mehr als die Hälfte der Befragten Herbizide im Unterhalt ein, zum Teil auch auf Flächen, auf welchen die Anwendung verboten wäre. Knapp die Hälfte der befragten Privaten haben noch nie etwas vom Anwendungsverbot gehört.

Empfehlung

Herbizide gefährden die Umwelt und sollten deshalb äusserst sorgfältig und sparsam ausgebracht werden. Das Amt für Umweltschutz empfiehlt, nur so viel Herbizid wie wirklich nötig ist, zu kaufen. Optimal für Mensch und Umwelt bleibt jedoch der Verzicht auf Herbizide, auch auf dafür zugelassenen Flächen und eine tolerante Einstellung gegenüber der natürlichen Pflanzenvielfalt.

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Wägitaler Aa: Wo bleibt das Restwasser?

22. Juni 2014
Kein Wasser in der Wägitaler Aa. Ohne Wasser kein Leben.

Kein Wasser in der Wägitaler Aa. Ohne Wasser kein Leben.

Wird einem Bach oder Fluss Wasser entnommen, muss seit 1992 Restwasser im Gewässer bleiben. So staunte Heidi nicht schlecht, als sie am 15.6.14 vor der Wägitaler Aa stand: Viele Steine, kein Wasser. Da und dort ein Tümpel in welchem das Wasser stand, nicht floss. Eine Ausnahmesitutation oder systematisches Fehlen von oberirdischem Wasser? Heidis Nachforschungen haben ergeben, dass dieser Anblick nicht aussergewöhnlich ist.

Das mit Steuergeldern revitalisierte Lachner Aahorn ist ohne sichbares Wasser. So können sich Flora und Fauna nicht entwickeln.

Das mit Steuergeldern revitalisierte Lachner Aahorn ist ohne sichbares Wasser. So können sich Flora und Fauna nicht entwickeln.

Am 27.10.10 hatte das Umweltdepartement des Kantons Schwyz eine Medieninformation verschickt, Projekt Lachner Aahorn abgeschlossen: „Der Turm steht, der Steg und die Informationstafeln sind montiert und die Revitalisierung des Deltas ist abgeschlossen. Nach 11 Monaten Bauzeit wurde das Projekt Lachner Aahorn feierlich eröffnet…“. Wenn’s ums Feiern geht, sind alle gerne dabei, wenn es jedoch gilt, Gesetzte durchzusetzen, dann ist plötzlich niemand mehr aktiv, in diesem Fall weder beim Kanton Schwyz noch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU). Keine befriedigende Antwort auf kritische Fragen, dies die Erfahrung des Schwyzer Umweltrats, in welchem alle im Kanton SZ aktiven Umweltorganisationen vereint sind wie Pro Natura, WWF… Der Umweltrat kämpft schon lange für Restwassermengen und gegen die extremen Schwankungen des Wasserstand, den Schwall- und Sunkbetrieb der AG Kraftwerk Wägital; Das Kraftwerk Wägital, Nextroom, Aldo Rota, Prof. Dr. sc. techn., dipl. Werkstoffing. ETH/SIA. Die Wägitaler Aa sei saniert, so heisst es von Amtsseite, doch die Karten werden nicht offengelegen. Was Heidi gesehen hat, das ist kein sanierter Fluss. Falschinformation ist eine weit verbreitete Taktik.

Wenn das Wasser kommt, dann ist dies nicht nur eine Gefahr für den Menschen, sondern v.a. für die Tiere und Pflanzen, die nicht flüchten können.

Wenn das Wasser kommt, dann ist dies nicht nur eine Gefahr für den Menschen, sondern v.a. für die Tiere und Pflanzen, die nicht flüchten können.

Unter dem mangelnden Vollzug der Kantone und der unzulänglichen Oberaufsicht des BAFU leidet die Umwelt. Was tun? Hartnäckig und energisch den Gesetzesbrechern ihre Aufgaben auf den Tisch legen. Im vorliegenden Fall zahlten wir mit Steuergeldern (Kanton und Bund) eine Flussdelta-Revitalisierung, doch es ist kein Wasser im Fluss! Nun gilt es, das Selbstverständliche beim Kanton Schwyz einzufordern: Das Einhalten der Gesetze durch die Wägitaler Kraftwerke! Immer wieder müssen sich Umweltorganisationen und Private um Missstände kümmern. Das wäre eigentlich Aufgabe der Ämter, meint Heidi.

Danke, lieber Leser, für die Korrektur. Wägital schreibt sich mit einem „g“!

Nachtrag 2.8.15: Manchmal führt die Wägitaler Aa reichlich Restwasser, aber z.B. heute sah man fast nur Steine im Flussbett.

22.6.14 HOME


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