Posts Tagged ‘Umweltrecht’

Bundesverfassung ade?

9. Oktober 2022

Die Sicherung der Stromversorgung verlange rasche Massnahmen, findet die Bundesversammlung. Diese widersprächen der Verfassung, sagt der Zürcher Staatsrechtsprofessor Alain Griffel. Er befürchtet einen Schaden für die demokratische Kultur weit über die aktuelle Vorlage hinaus.

Staatsrecht: «Das ist eine Destabilisierung. Interview von Bettina Dyttrich mit Alain Griffel, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich. WOZ, Die Wochenzeitung Nr. 40 vom 6.10.22

Und das Schweizer Volk? Trippelt hinter den Politikern her wie eine Herde Schafe oder wie die Lemminge.

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 2 4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.

Heidi ist besorgt: „Wer ergreift das Referendum gegen den Angriff auf die Verfassung bzw. das Umweltrecht? Wird man demnächst auch die Gewässerschutzgesetzgebung mit fadenscheinigen Argumenten aufhebeln?“

Mit Phosphor verschmutzte Seen, z.B. Zugersee

25. September 2022

Am 19.7.21 berichtete Heidi über die verschmutzten Flüsse in Grossbritannien Es stinkt: Landwirtschaft und Abwasser verschmutzen ALLE Flüsse in Grossbritannien. Heute früh eine Meldung in The Guardian: Chicken farm giant linked to River Wye decline was sued over water blight in US. Der Hühnerfarm-Riese Cargill, der mit der Abnahme der Qualität des Flusses Wye in Verbindung gebracht wird, wurde in den USA wegen Wasserverschmutzung verklagt, und zwar wegen des gleichen Verschmutzungsproblems, mit dem er jetzt im Vereinigten Königreich in Verbindung gebracht wird. Es wird behauptet, dass grosse Mengen an Dung von Hühnerfarmen in den Fluss Wye gespült werden und das Wasser mit einem übermässigen Phosphatgehalt verseuchen. Phosphor fördert das Wachstum von Algenblüten.

Das erinnert Heidi an die verschmutzten Seen in der Innerschweiz, die seit Jahrzehnten mit Phosphor überdüngt sind wegen der hohen Tierbestände: Schweine und Rindvieh. Sie werden zum Teil ebenso lange auf Kosten der Steuerzahlenden belüftet, was keine wirklich nachhaltige Massnahme ist.

Zugersee: Jahrzehntelanger Bauernwiderstand gegen die Sanierung

SRF berichtete am 14.9.22: Hohe Phosphorbelastung Zu viel Gülle im Zugersee – Kanton nimmt Bauern in die Pflicht. Der Titel tönt zwar zielorientiert, aber die Geschichte ist lange, lange lange… viel zu lange! Weiter heisst es: „Der Zugersee ist überdüngt. Das ist schlecht für den See und tödlich für die Fische. Jetzt greift der Kanton Zug durch. Von den grossen Schweizer Seen ist der Zugersee der nährstoffreichste…  Das Problem ist schon lange bekannt, doch griffige Lösungen fehlten. Bis jetzt: Vor Kurzem hat der Kanton Zug mitgeteilt, was zu tun ist. Bauern, die ihre Felder rund um den Zugersee haben, erhalten strengere Vorschriften, wie viel Gülle sie ausbringen dürfen.“ Die Bauern reagieren genervt. „… Auch mit den neuen Regeln für die Bauern dauert es noch lange, bis der Zugersee wieder gesund ist. «Das ist ein Generationenprojekt», so Michael Vogel vom Amt für Umwelt. Als Zeithorizont nennt er das Jahr 2070.“

Es gab griffige Lösungen!!!!

Heidi weiss, dass die folgende Aussage nicht stimmt: „doch griffige Lösungen fehlten“.

  • Der Zuströmbereich hätte seit 1999 bezeichnet werden müssen.
  • 2016 lag ein Sanierungskonzept vor, an dem eine Mitarbeiterin des Amts für Umwelt ein ganzes Jahr gearbeitet hatte.
  • Flugs wurde das Konzept von Bauernseite gekippt.
  • 2016 hatte der Kanton einen Zuströmbereich bezeichnet; dieser wurde kurz darauf aufgehoben, auf Druck der politisch mächtigen Bauernschaft.
  • Danach wurde dem Zuger Bauernverband der AUFTRAG erteilt, ein (schmerzloses) Projekt (ausserhalb des Bundesrechts) zu erarbeiten.
  • Weitere fünf Jahre vergingen bis man im Kanton Zug erkannte, dass ein solches Projekt nicht möglich ist.
  • Auch merkte man im Kanton Zug, dass der Kanton längst hätte dafür sorgen müssen, die notwendigen Massnahmen zur Sanierung des Zugersees zu ergreifen gemäss Art. 47 der Gewässerschutzverordnung, der da lautet:
    Art. 47 Vorgehen bei verunreinigten Gewässern
    1
     Stellt die Behörde fest, dass ein Gewässer die Anforderungen an die Wasserqualität nach Anhang 2 nicht erfüllt oder dass die besondere Nutzung des Gewässers nicht gewährleistet ist, so:
    a. ermittelt und bewertet sie die Art und das Ausmass der Verunreinigung;
    b. ermittelt sie die Ursachen der Verunreinigung;
    c. beurteilt sie die Wirksamkeit der möglichen Massnahmen;d. sorgt sie dafür, dass gestützt auf die entsprechenden Vorschriften die erfor­derlichen Massnahmen getroffen werden.
    2 Sind mehrere Quellen an der Verunreinigung beteiligt, so sind die bei den Verur­sachern erforderlichen Massnahmen aufeinander abzustimmen.
  • Seit 2008 hätte die Düngungs-Einschränkung nach Direktzahlungsverordnung (DZV) umgesetzt werden müssen, wenn der Kanton nicht auf Amtsverweigerung gemacht hätte. Die Bauern hätten also – wenn es rechtmässig zugegangen wäre – seit 15 Jahren die P-Düngung gemäss DZV-Vorschrift auf 80% einschränken müssen. Sie haben somit vom Kanton 15 Jahre lang ein Geschenk erhalten, das dem Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) widerspricht. Und weil das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Kanton Luzern bis heute seine eigene DZV, Anhang 1 Ziffer 2.1.6 nicht korrekt anwendet, gilt die Düngungseinschränkung bis 2026 nur auf 90% und nicht auf 80%. Erst ab 2026 will das BLW die DZV gemäss dem effektiven Wortlaut anwenden. Also noch einmal ein Zusatzgeschenk.
  • Und wenn Anhang 2.6 Ziffer 3.1 Absatz 1 Buchstabe a der Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) effektiv umsetzen würde (Berücksichtigung der im Boden vorhandenen Nährstoffe bei der Düngung), dann müsste auf mit P überversorgten Böden sogar die P-Düngung auf Null gesenkt werden. Also noch ein Zusatzgeschenk an die Verursacher von überdüngten Böden bzw. Seen.
  • Stattdessen durften die Bauern im Einzugsgebiet des Zugersees während 25 Jahren (seit Einführung der DZV) ganz offiziell selbst auf überversorgten Böden jedes Jahr bis zu 110% des P-Bedarfs düngen gemäss dem erlaubten 10%-Fehlerbereich, der selbstverständlich nur gegen oben gilt. Jahr für Jahr Fortsetzung der Überdüngung während 25 Jahren erlaubt, so dass offiziell mit „ökologischem Leistungsnachweis“ seit 1997 die P-Überversorgung dieser Böden um bis zu 250% eines jährlichen P-Bedarfs weiter ansteigen durfte. Geschenk über Geschenk… von den Behörden.

Nach 25 Jahren Nicht-Vollzug des Umweltrechts …

… finden die Bauern die Massnahmen eine Zumutung. Dies obwohl das Umweltrecht jetzt nur teilweise zum Vollzug kommt. Was sagen wir betroffene Steuerzahlende dazu?

Sierra Leone: Der Fall Socfin

13. Dezember 2021
Die Studie über Socfin in Sierra Leone wird von diesen Organisationen unterstützt

Die Studie über Socfin in Sierra Leone wird von diesen Organisationen unterstützt

Den LeserInnen von Heidis Mist ist der Weltkonzern Socfin, mit steuertechnischer Niederlassung in der Schweiz, bekannt vom Fall São Tomé e Príncipe, siehe Links am Schluss dieses Beitrags.

Am 10.12.21 veröffentlichte die sierra-leonische Organisation Sierra Leone Network for the Right to Food (Silnorf) gemeinsam mit Brot für alle und zahlreichen weiteren Partnerorganisationen drei Fallstudien (Addax, Socfin, Feronia) mit politischen Forderungen, die sich an Regierungen in Europa und Afrika sowie an Institutionen der Entwicklungsfinanzierung richten. Darin fordern sie die Schaffung von öffentlichen und rechenschaftspflichtigen Finanzierungsmechanismen, die die Menschen darin unterstützen, Ernährungssouveränität aufzubauen, das Menschenrecht auf Nahrung zu verwirklichen, Ökosysteme zu schützen und wiederherzustellen sowie den Klimanotstand zu bekämpfen.

Drei Zitate aus der Fallstudie The Case of Socfin in Sierra Leone, übersetzt von Heidi mithilfe von DeepL.

Land Grabbing in Africa

Die Nachfrage nach Land und natürlichen Ressourcen hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten aufgrund der Lebensmittelpreiskrise von 2008 und der daraus resultierenden Landspekulationen deutlich erhöht. Dies führte zu einem Anstieg von grossflächigen Landkäufen (LSLAs), die auch als Land Grabbing bezeichnet werden. Seit dem Jahr 2000 wurden über 25 Millionen Hektar Landgeschäfte auf dem gesamten afrikanischen Kontinent getätigt.

Während die LSLAs grösstenteils von privaten Akteuren durchgeführt werden, wird der Landerwerb von den Regierungen gefördert und finanziell unterstützt. Dies gilt auch für die Regierungen des Globalen Südens, die Hindernisse für Landtransfers abbauen, sowie Regierungen im Globalen Norden, von denen viele diese Landgeschäfte über ihre öffentlichen Entwicklungsbanken finanzieren. Die Kurzinformationsserie befasst sich mit dem komplexen Geflecht von Geldgebern, nämlich private Beteiligungsfonds und europäische Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, die entweder indirekt oder direkt zahlreiche Landerwerbsprojekte in Afrika finanziert haben. Diese LSLAs gehen mit Menschenrechtsverletzungen und Konflikten einher, wobei die lokalen Gemeinschaften die Last des entstandenen Schadens tragen.

Der Fall von Socfin in Sierra Leone

Der gross angelegte Landerwerb durch Socfin Agricultural Company in Sahn Malen, Sierra Leone, ist die Ursache für schwerwiegende Land- und Sozialkonflikte und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in den betroffenen Gemeinden. Von Anfang an prangerten die Gemeinschaften die Landpachtvereinbarung an und insistierten, dass sie ohne ihre aktive, freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) abgeschlossen worden war.

Zugleich war die Entschädigung für das gepachtete Land unzureichend, und die Grenzen der familieneigenen Ländereien wurden nicht abgesteckt. Seitdem sind mehrere Probleme aufgetaucht, sie reichen von den Rechten auf Land, Nahrung, Wasser und einer gesunden Umwelt bis hin zu den Rechten der Arbeiter, den Rechten der Frauen, den Rechten älterer Menschen und dem Recht auf Bildung. Hinzu kommen schwerwiegende Verletzungen und Missbräuche der bürgerlichen und politischen Rechte, einschliesslich der Rechte auf friedliche Versammlung und Vereinigung, körperliche Unversehrtheit und eindeutige Fälle von Kriminalisierung von Menschen, welche Menschenrechte verteidigen.

Konkrete Empfehlungen für den Fall Socfin

An die Europäische Union:

  1. Verabschiedung verbindlicher Menschenrechts- und Umweltvorschriften für EU-Unternehmen für ihr Handeln im Ausland, mit starken Durchsetzungsmechanismen und spezifischen  Verpflichtungen hinsichtlich angemessener Konsultationen, freier, vorheriger und informierter Zustimmung und gerechter Entschädigung.
  2. Gewährleistung des Zugangs zur Justiz und zu wirksamen Rechtsmitteln.
  3. Ergreifen der erforderlichen Massnahmen zur Regulierung der SOCFIN und um sicherzustellen, dass die Aktivitäten der SOCFIN in Sierra Leone nicht aufheben oder beeinträchtigen: den Genuss  der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, einschliesslich administrativer, gesetzgeberischer, ermittlender, gerichtlicher und anderer Massnahmen, wie die Überwachung durch Organisationen betreffend Einhaltung des nationalen Rechts und der Menschenrechtsstandards durch SOCFIN und die Erarbeitung von Berichten zuhanden der zuständigen nationalen und europäischen Institutionen.

Lesen Sie hier weiter: Large-scale Land Acquisition in Africa: Impacts, Conflicts and Human Rights Violations

Investitionen für Menschen, nicht für Grossplantagen. Brot für Alle 10.12.21

São Tomé und Príncipe: durch Plantagen bedrohte endemische Arten. Heidis Mist 15.1.21

São Tomé e Príncipe: So findet man Bio-Knospe-Palmöl! (2) Heidis Mist 14.1.21

São Tomé e Príncipe: So findet man Bio-Knospe-Palmöl! Heidis Mist 13.1.21

Kennen Sie São Tomé e Príncipe? Paradies-Opfer für Palmöl. Heidis Mist 15.12.20

Socfin: Verluste im Süden, Gewinne in der Schweiz. Heidis Mist 21.10.21

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13.12.21 HOME

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