Super – könnte man meinen – endlich ein viel niedriger Anforderungswert für Chlorpyrifos in Oberflächengewässern! Doch soll man ein Pestizid explizit in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) verankern, das in der Umwelt und somit auch in unserem Essen nun wirklich nichts zu suchen hat?
USA vor der Ära Trump wollte Verbot
Das amerikanische Umweltamt (EPA) verbot das Insektizid Chlorpyrifos vor 17 Jahren für den Gebrauch im Haus. Aufgrund einer Neubewertung für die Anwendung in der Landwirtschaft im Jahre 2015 empfahl das EPA ein allgemeines Verbot für dieses neurotoxische Mittel, das u.a. die Entwicklung des Gehirns von Kindern im Mutterleib schädigt. Doch soweit sollte es nicht kommen, denn Präsident Trump setzte den industriefreundlichen Scott Pruitt als EPA-Chef ein.
Die Gefahr für den Menschen ist aber nicht die einzige. Das EPA untersuchte auch die ökologischen Risiken und erstellte eine Liste der von Chlorpyrifos geschädigten Pflanzen, Vögel, Fische, Säugetiere und andere nicht Zielorganismen. Die Liste ist lang. Sie umfasst 1’778 Arten.
Aufnahme in die Stockholm Konvention?
Chlorpyrifos ist langlebig, reichert sich in Lebewesen an und die Abdriftgefahr ist hoch. Es ist daher nicht erstaunlich, dass es sogar in der Arktis vorkommt. Die Europäische Lebensmittelagentur EFSA bewertete Chlorpyrofos 2012 neu mit dem Fazit: erheblich giftiger als ursprünglich angenommen. Die EFSA forderte daher eine strengere internationale Regulierung und die Aufnahme in die Stockholm Konvention. Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe ist eine Übereinkunft über völkerrechtlich bindende Verbots- und Beschränkungsmassnahmen für bestimmte langlebige organische Schadstoffe.
In der Schweiz für viele Kulturen bewilligt
Kartoffeln, Erdbeeren, Himbeeren, Reben, Karotten, Radies, Zwiebeln usw. dürfen mit Chlorpyrifos behandelt werden. Für die meisten Kulturen gilt ein Abstand zu Gewässern von 50 m. Wieso für Raps nur ein solcher von 20 m gefordert wird, das leuchtet Heidi nicht ein. Weil die Bauern das so wollen? Zudem: „Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.“
Nicht nur für Gewässerorganismen ist das Insektizid gefährlich, sondern auch für Bienen. „Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.“ Wie soll dies in der Praxis realisiert werden, wo doch die Abdriftgefahr so hoch ist und daher ein Abstand zu Gewässern von 50 m eingehalten werden muss?
Chlorpyrifos-Granulat ist für sehr viele Kulturen gegen Bodenschädlinge zugelassen Unter „Auflagen und Bermerkungen heisst es: „Im Hausgarten: Beim Ausbringen des Mittels und in den folgenden 48 Stunden bei erneutem Kontakt mit den behandelten Kulturen mindestens Schutzhandschuhe, langärmliges Hemd und lange Hose tragen.“ Wie sieht das wohl in der Praxis aus? Und halten sich Haus- und Wildtiere daran?
BAFU schlägt neuen Anforderungswert vor
Bis zum 13.3.18 läuft die Vernehmlassung der Gewässerschutzverordnung mit den neuen Anforderungswerten für Oberflächengewässer, welche das Bundesamt für Umwelt (BAFU) vorschlägt. Chlorpyrifos gehört zu den wenigen Pestiziden, bei denen der Anforderungswert nicht erhöht, sondern gesenkt wird, und zwar von 0,1 µg/l auf 0,0044 µg/l bzw. 0,00046 µg/l für chronische Belastung. Auch hier sehr genaue Werte, welche wissenschaftliche Präzision vortäuschen.
Chlorpyrifos verbieten!
Was soll ein so giftiges Pestizid in der Umwelt und auf unseren Lebensmitteln? Heidi meint: „Man muss es verbieten!“

Quelle: BAFU:
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/chemikalien/schadstoffglossar/chlorpyrifos.html
What We Know About Chlorpyrifos, The Pesticide The EPA Thinks Is Bad But Won’t Ban, Emily Willingham, Forbes, 31.3.17
Umweltgruppen fordern von der US Umweltbehörde sofortige Schritte zum Verbot von Chlorpyrifos, PAN Germany vom 6.4.17
Pestizide mit gefährlichen Nebenwirkungen, 20 minuten vom 20.6.17
Skandal um Insektizid Chlorpyrifos: Fast jedes neugeborene Baby in den USA hat es inzwischen im Blut, RT DEUTSCH 3.11.17
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13.2.18 HOME