Posts Tagged ‘Vegetationsruhe’

Mottfeuer und Gülle in Tramelan

9. Dezember 2022

Mottfeuer auch am 8.12.22

Mottfeuer auch am 8.12.22

Am 7.12.22 rauchte es bei Tramelan wie üblich im Frühling und Herbst: Verbrennen der Äste von frisch gefällten Bäumen. Diese Mottfeuer sind gemäss Luftreinhalteverordnung verboten. Heute, am 8.12.22? Dasselbe Rauchdrama!

Güllen im Winter

Ach ja, und gegüllt wird auch, obwohl Vegetationsruhe herrscht. Als Beginn der Vegetationsruhe gilt, wenn der fünfte aufeinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von unter 5°C aufweist. Für die Berechnung des Tagesmittels werden die über 24 Stunden gemessenen Temperaturwerte gemittelt.

Sperrfristen in der EU

Grünland: Die Düngesperrfrist beginnt im Grünen Gebiet am 1. November und endet am 31. Januar. Sie lässt sich in einigen Bundesländern auf Antrag verschieben oder vorziehen. Die Schweiz kennt keine Sperrfristen, dafür wird immer wieder zur Unzeit gegüllt, dann wenn die Pflanzen nicht wachsen und den Dünger nicht aufnehmen können. Die Verunsicherung, wann gegüllt werden darf, ist gross.

Heidis weitere Beiträge über Mottfeuer

Düngeverordnung: Achtung, Sperrfrist ab 1. Oktober. agrarheute 30.9.22

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Vorweihnachtlicher Mist

23. Dezember 2020

Mistlager auf einem Feld bei Uster ZH. Foto 15.12.20

Mistlager auf einem Feld bei Uster ZH. Foto 15.12.20

Liebe Heidi

Ich habe dir ein Bild, das inhaltlich nicht so froh ist, jedoch farblich etwas Weihnächtliches hergibt. Ich habe einen Bauer gesehen wie er in der Nähe von Uster seinen Mist auf dem Feld deponiert und nicht zudeckt … wahrscheinlich für länger (auf dem hinteren Teil der Wiese liegt noch Schnee). Ist wahrscheinlich nicht legal oder? Müsste man was dagegen tun? Wer wäre bei solchen Verstössen zuständig? Ich hätte den Bauer fast angesprochen, aber war dann innerlich doch nicht freundlich genug drauf oder so.

Ich wünsche dir schöne winterliche ländliche Weihnachten.

Herzlichst

Martin (Name von der Redaktion geändert)

Lieber Martin

Danke für deine Wünsche und das Bild. Mist: Ich verweise dich auf meinen Beitrag Mist-Zwischenlager auf dem Feld mit Link zur Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft sowie auf die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6, 3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger. Der Mist darf nur wenige Tage so im Feld liegen. Wenn er länger dort bleibt, dann muss er gut gedeckt sein, siehe Heidis Anleitung zur korrekten Lagerung. Sauber gelagert (so sieht der Mist nicht aus auf deinem Bild,) und gut gedeckt darf der Mist maximal sechs Wochen dort bleiben, denn es ist eine ebene Fläche und auch kein Pufferstreifen, ob es eine Grundwasserschutzzone ist, das kann ich nicht beurteilen.

Zudem gilt gemäss ChemRRV: Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Das ist etwas schwammig, aber weil Winter ist und man nicht voraussehen kann wie das Wetter im Januar und später ist, darf der Mist möglicherweise dann nicht verteilt werden. Häufig haben die Bauern zu wenig Lagerraum für Gülle und Mist.

Ein allfälliger Hinweis auf die Klimaerwärmung taugt wenig, denn Extreme sind häufiger. Zwar sind die Temperaturen im Winterhalbjahr stärker gestiegen als im Sommerhalbjahr, aber z.B. wenn kalte Luft aus dem Norden einfliesst, dann kann dies zu einer stabilen Wetterlage führen, die wir nicht so schnell wieder los werden. Es kann dann längere Zeit Vegetationsruhe herrschen, d.h. düngen ist dann verboten. Das ist nicht voraussehbar!

Allgemein wird das Vorsorgeprinzip missachtet.

Wenn der Mist weiterhin so im Felde liegt, dann kannst du das mit Datum des Deponierens und Ortsangabe im Prinzip der Polizei melden. Zuständig ist je nach Kanton ein anderes Amt, Eigentlich müsste es das Amt für Umwelt sein, aber in einigen Kantonen, z.B. Graubünden, ist das Amt für Landwirtschaft für den Gewässerschutz Landwirtschaft zuständig, was sich in der Regel nicht positiv auf den Handlungswillen der BeamtInnen auswirkt. Du kannst es dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Gewässerschutz (AWEL) melden.

Beste Wünsche für 2021!

Heidi

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Viel Gülle am Dischmabach bei Davos

8. November 2020

Liebe Heidi

Ist das noch „normal“? Am Dischmabach. Mehr Gülle am Wasser geht kaum. Man könnte die ganze Gülle auch direkt im Bach „entsorgen“.

Grüsse aus Davos

Walter

Heidi hat die Frage vier Betroffenen weitergegeben, auf Anregung einer Leserin nehmen jetzt sechs Stellung.

Wiesenpflanzen: „Seit dem 4.11.20 schwankt die Temperatur in Davos zwischen 1 und 5°C, nur am Freitag und Samstag war sie sechs Stunden lang über 5°C. Bei uns im Dischmatal ist es kälter. Am Sonntag wird also in Davos offiziell die Vegetationsruhe beginnen. Schon im Oktober war die Durchschnittstemperatur einige Tage lang unter 5°C. Wir haben uns bereits auf den Winterschlaf eingestellt, brauchen keinen Dünger mehr.“

Wasser: „Wenn ich regnen lasse, Schnee schmilzt oder wo Grund- oder Bachwasser fliesst, nehme ich Stoffe mit, die lose herumliegen, also auch Bestandteile der Gülle wie Stickstoff, Antibiotika usw. Mag sein, dass ich auch von der Gülle am Dischmabach etwas bekomme; das weiss ich jetzt noch nicht. Leider sieht das niemand. Grundsätzlich ist mir ja egal, was ich mitschleppe. Nur die Gruppe Trinkwasser jammert dauernd über dessen Zustand. Eigentlich könnte es auch ihr gleichgültig sein, denn die Menschen verschmutzen Wasser, dann sollen sie das auch trinken!“

Wasserlebewesen: „Unsere Meinung ist gespalten. Es gibt etwa Algen, welche besonders gut gedeihen, wenn viele Nährstoffe im Wasser sind. Die meisten von uns jedoch lieben sauberes Wasser, sterben wenn sie mit Gülle geschwemmt werden. Einige unserer Bakterien werden von Antibiotika getötet, welche genau kann ich nicht sagen, das ist je nach Antibiotikum verschieden.“

Bauer: „Ich muss die Güllegrube vor dem Winter leeren, denn Heidi reklamiert, wenn ich auf Schnee gülle – das sei wegen der Gefahr der Gewässerverschmutzung verboten, schreibt sie jeweils.“

Zuständiger Beamte: „Ich habe viel zu viel zu tun, kann mich doch nicht um allfällige Gewässerprobleme kümmern!“

Umweltingenieurin: „Viele Bauern müssten eine grössere Güllegrube bauen. Vor längerer Zeit gab es einmal Subventionen für deren Bau, aber diese Gelegenheit hatten nur schlaue Bauern genutzt. In der Zwischenzeit wurden sowieso die Kühe grösser, die Zahl der Viecher auch und der Zukauf von Futter wirkt sich ebenfalls auf die Hofdüngermenge aus. Das Bundesamt für Landwirtschaft wollte (Trinkwasserinitiative im Nacken) mit der Agrarpolitik 22+ etwas Gegensteuer geben, aber die Bauern haben das abgeblockt!“

8.11.20 HOME

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Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss!

8. Dezember 2019

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Mal hier, mal dort ein Häufchen oder ein grosser Haufen auf einer Wiese oder einem abgeernteten Maisfeld. Manchmal mehr oder weniger dilettantisch gedeckt, von Verantwortlichen mit geschlossenen Augen betrachtet, von Heidi oder Heidis LeserInnen gesichtet, manchmal gar fotografiert: Mist – so ein Mist!

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Am 1. Dezember 2019 lagen diese Fotos in Heidis Postfach, nun endlich sind sie für alle sichtbar auf Heidis Mist. „Alle Jahre wieder …“, schrieb Manuel.

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Allerlei Meldungen aus verschiedenen Kantonen

Was gibt es sonst noch zu berichten? Wie üblich Siloballen auf Pufferstreifen am Waldrand oder an Hecken. Etwas ausgefallener ist der Lagerplatz von Siloballen im Seeztal. Über das Bächlein „Kleines Seezli“, das in den Walensee fliesst, führt eine kleine Brücke, welche an der Bahnlinie endet. Darauf – man staune – lagern Jahr für Jahr ein paar Siloballen. Gut sichtbar auf Google Earth; möglicherweise gibt es einen Randabschluss, der das Abfliessen von Silosaft in den Bach verhindert. In einem Auffangbecken für Hochwasser bei Klosters werden Siloballen gelagert – düngbare Fläche? Wo dürfen Siloballen gelagert werden? Auf der düngbaren Fläche, da Säfte austreten können! Weiter gesichtet wurden Tierunterkünfte auf einem Pufferstreifen am Waldrand und am anderen Ende der Schweiz grossflächiger Herbizideinsatz gegen Brombeeren unter Bäumen und auf einem Pufferstreifen am Waldrand.

Schutzzonen an Gewässern: Chaos von neuer und alter Regelung besteht weiter

Am Malanser Mühlbach in Maienfeld fehlt jedes Jahr der Pufferstreifen. Das zuständige Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) weiss dies. Im Allgemeinen ist es zur Zeit in den meisten Fällen nicht möglich zu beurteilen, ob der Pufferstreifen an Gewässern eingehalten wird oder nicht, denn viele Kantone sind noch längst nicht fertig mit dem Ausscheiden der Gewässerräume, obwohl sie diese Aufgabe bis Ende 2018 hätten erledigen müssen. Es herrscht in der Schweiz ein Chaos von neuer und alter Regelung nebeneinander. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird anfangs 2020 erneut bei den Kantonen nachfragen wie weit sie sind. Die letzte Umfrage Anfang 2019 war ernüchternd.

Und wie steht es mit der vor Jahren versprochenen gesamtschweizerischen Übersichtskarte über die Gewässerräume? In weiter Ferne! Es fehlen Geld und Personal. Also wird es wohl noch viele, viele Jahre dauern bis man die Einhaltung der Gewässerschutzvorgaben an Bächen und Flüssen beurteilen kann. Und das korrekte Bewirtschaften dieser Flächen wird für die Bauern schwieriger sein, die Rechtsunsicherheit gross, denn die Überlagerung von Gewässerraum und Pufferstreifen ist kompliziert.

Und im Moment wird viel gegüllt. Eigentlich überstehen die Pflanzen den Winter gesünder, wenn sie nicht vor der Vegetationsruhe noch zu Wachstum angetrieben werden. Aber irgendwie muss die viele Gülle ja weg!

Dann gibt es eine „nichterneuerbare“ Bewilligung für’s Güllen in einer Grundwasserschutzzone, die erneuert wurde; in diesem schwierigen Fall scheint es viel „Gemeindesumpf“ zu geben. Zahlreiche Geschichten, auch eine schöne gibt es noch zu erzählen.

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist 28.9.14

Gewässerschutzverordnung 1. Abschnitt:4  Gewässerraum und Revitalisierung der Gewässer

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6 Dünger 3.3.1 Verbote

Der Acker rückt näher an den Bach. Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist 11.6.13

Graubünden: Güllen in Notfällen

13. Januar 2014

Einfacher Wasserkreislauf wie Heidi ihn in der Unterstufe lernte. Gülle war damals noch ein kostbarer Dünger, der gezielt für das Wachstum der Pflanzen eingesetzt wurde und kaum die Gewässer verschmutzte.

Einfacher Wasserkreislauf wie Heidi ihn in der Unterstufe lernte. Gülle war damals noch ein kostbarer Dünger, der gezielt für das Wachstum der Pflanzen eingesetzt wurde und kaum die Gewässer verschmutzte.

Wer den Tierbestand der eigenen Futterbasis anpasst, genügend Lagerkapazität für die Hofdünger hat und das Ausbringen von Gülle und Mist sorgfältig plant, kann während der Vegetationsruhe ruhig schlafen, auch wenn einmal der Frühling auf sich warten lässt. Trotzdem ist ein Winter-Notfall nicht ganz auszuschliessen, etwa wenn wegen einer geborstenen Wasserleitung grosse Mengen Wasser in die Güllengrube fliessen. Was tun? In erster Linie gilt es, freie Lagerkapazität in der Nähe zu suchen, damit die Gülle umgepumpt werden kann. Günstig wäre es, wenn die Kantone Listen mit Lagermöglichkeiten führten. Der Kanton Aargau z.B. hat ein Merkblatt über die Düngerplanung und das Vorgehen bei einem Notfall erarbeitet, siehe Düngerplanung wichtig für die Wintermonate, Kanton Aargau, Abteilung Landwirtschaft.

Im Kanton Graubünden hatte das Amt für Natur und Umwelt (ANU) zusammen mit dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG)  ein Merkblatt Güllen in Notlagen erarbeitet, das gute Informationen enthielt, jedoch auch einzelne gravierende Mängel aufwies. Es ist seit mehr als drei Jahren leer bzw. enthält den Hinweis „Dieses Merkblatt wird zurzeit überarbeitet!“ Verantwortlich für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist im Kanton Graubünden erstaunlicherweise das ALG, so dass die Gefahr von Interessenkonflikten besteht. Heidi meint: „Eine gründliche Überarbeitung scheint dies zu sein! Vielleicht nach dem Leitspruch Gut Ding muss Weile haben. Oder ist ein Gordischer Knoten zu lösen?“

Schema Nährstoffverluste, Quelle Bodenseekonferenz

Schema Nährstoffverluste, Quelle Bodenseekonferenz

Im Dokument Düngepraxis der Bodenseekonferenz heisst es unter dem Titel ‚Minimierung der Umwelteinflüsse dank guter Düngepraxis‘: „… Die Erfahrungen zeigen, dass konsequente Kontrollen in Kombination mit Bussen und Sanktionen einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung einer guten landwirtschaftlichen Praxis leisten.“
In dieser Beziehung besteht Handlungsbedarf, nicht nur in Graubünden.

12.1.14 HOME

24. Dezember 2012: Güllen

27. Dezember 2012

Das schöne Wetter lockte ins Freie. Heidi spazierte durch die Bündner Herrschaft. Zum Glück hatte sie die Kamera eingepackt, denn der Ausflug war kein reines Vergnügen: Misthaufen im Feld da und dort, Siloballen und Misthaufen auf Pufferstreifen, zwei Bauern am Güllen, also Material für mehrere Artikel. Um 16 Uhr läuteten in Malans die Glocken den Weihnachtsgottesdienst ein, Kinder und Erwachsene strömten von allen Seiten zur Kirche. Zuhause angelangt, fand Heidi folgende e-Mail: „Darf man am 24. güllen?“ Heidi meint, dass die Bauern allein schon aus Rücksicht auf die überwältigende Mehrheit der SteuerzahlerInnen, die jetzt frei haben, nicht güllen sollten. Auch Silvester ist ein beliebter Bündner Gülletag, wie Heidi im Artikel Silvester ist Gülletag berichtet hatte; damals war es kalt.

In der EU ist das Güllen im Winter, also auch an Weihnachten verboten, es gibt Sperrfristen für das Düngen. Desgleichen im Fürstentum Liechtenstein, wo die Sperrfrist für Lagen unter 800 m ü.M. vom 15. Dezember bis 15. Februar dauert, für Lagen über 800 m ü.M. vom 15. November bis 15. März, d.h. es ist auch im Fürstentum Liechtenstein verboten, an Weihnachten zu güllen. Die Schweiz hingegen setzt diesbezüglich auf Vielfalt der Regelungen und Eigenverantwortung der LandwirtInnen. Jeder Kanton (bzw. dessen Landwirtschaftsamt) kann selber entscheiden, ob er Sperrfristen will oder nicht.

Unmittelbar vor Weihnachten haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft die neue Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft herausgegeben, welche die Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft von 1994 ersetzt. Heidi hat darin nachgeschlagen. Stickstoffhaltige Dünger (wie Gülle und Mist) dürfen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV) weiterhin nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Explizit erwähnt ist das Ausbringverbot auf brachliegende Felder bis zwei Wochen vor der voraussichtlichen Ansaat bzw. dem Anpflanzen der Folgekultur, ein Verbot, das häufig übertreten wird, siehe Heidis Diaschau Nach der Maisernte Gülle für die Stoppeln! Zudem ist das Ausbringen von flüssigen Düngern auf wassergesättigten, gefrorenen, schneebedeckten oder ausgetrockneten Boden nach wie vor ein massiver Verstoss gegen die ChemRRV.

Was spricht für Sperrfristen?
Heidi liest in der neuen Vollzugshilfe, Seite 18: „… In den meisten Regionen der Schweiz kann somit davon ausgegangen werden, dass zumindest in den Monaten Dezember und Januar grundsätzlich Vegetationsruhe herrscht, d. h. dass die Pflanzen den Stickstoff nicht in genügendem Mass aufnehmen können. Da dies aber nicht überall der Fall ist, kann gesamtschweizerisch kein allgemeingültiger Zeitraum der Vegetationsruhe definiert werden…“ Wegen der wenigen Ausnahmen nimmt man die grosse Gefahr der Umweltverschmutzung durch Düngen im Winter in Kauf:

  • Gewässer- oder Grundwasserverschmutzung mit Stickstoff, Phoshor, Schwermetallen, Pflanzenschutzmittel-Rückständen, Tierarzneimitteln und Krankheitserregern durch Abschwemmung oder Versickern
  • Lachgas-Emissionen aus wassergesättigten Böden, gedüngten Ackerflächen oder bei einem Kälteeinbruch nach dem Düngen. Lachgas ist ein Treibhausgas dessen Treibhauswirksamkeit 298-mal so gross ist wie die von CO2; es trägt somit zur Klimaerwärmung bei. Zudem ist Lachgas an der Zerstörung der Ozonschicht beteiligt.

Was spricht gegen Sperrfristen?
Der Druck der Bauernschaft, der stärker ist als Worte der Vernunft. Der Schweizerische Bauernverband hat es im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17 klar gesagt: Wir wollen produzieren, die Ökologie interessiert uns nicht. Wie stellt sich der SBV landwirtschaftliche Produktion OHNE Ökologie vor? Die Schweizer Behörden werden sich also weiterhin auf Kosten der SteuerzahlerInnen um Winter-Gülle-Fälle und Winter-Mist-Fälle kümmern müssen, wobei beim geringsten Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Wegen der mangelnden Verankerung des Gewässerschutzes in der Direktzahlungsverordnung sind die finanziellen Konsequenzen eines Vergehens klein im Verhältnis zum Geldsegen aus Bern. Klarheit fehlt allgemein beim Festlegen von Landwirtschaftsregeln. Die Vorschriften sind meist vage, Ausnahmen gibt es viele, so dass man sich nach dem Lesen verwirrt fragt: „Ist das jetzt verboten oder erlaubt?“

Können die Bauern die Umweltgefahr im Winter richtig einschätzen?
Das folgende Beispiel lässt grosse Zweifel aufkommen.  „Die Spitze des Zürcher Bauernverbandes staunte an einem Anlass Mitte Januar nicht schlecht: Rund um den Strickhof in Winterthur, dem kantonalen Ausbildungszentrum für Landwirte, lag grosszügig Mist auf den Feldern – es wurde heftig diskutiert, und sogar die Polizei überprüfte den Frevel…“ Politohr, Sonntagszeitung vom 12. Februar 2012. Selbst „Vorbilder“ irren sich bisweilen gewaltig. Weitere Beiträge zum Thema auf Heidis Mist:

Im Januar hat der Weinbauer Zeit

Sorglos güllen im Sommer und Winter

Das Grönland-Eis schmilzt immer schneller; 97 Prozent der Eisdecke sind von der Schmelze betroffen.

Das Grönland-Eis schmilzt immer schneller; 97 Prozent der Eisdecke sind von der Schmelze betroffen.

Am 28.12.12 eingetroffen: Neueste Zahlen zur Schmelze der Grönland-Eis-Decke von James Hansen, dem Klimaforscher der ersten Stunde. Weil das Eis immer rascher schmilzt, stellt sich die Frage: Ist die Abnahme exponentiell? Ausführliche Informationen auf Jims Homepage, Dec. 26, 2012, Update of Greenland Ice Sheet Mass Loss

31.12.12 HOME

Genügend Lagerkapazität für Gülle und Mist?

5. Januar 2011

 

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Malans: Mist vom Stall direkt aufs Feld

Gemäss dem am 1. November 1992 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz müssen jetzt alle Bauernbetriebe über genügend Lagerkapazität für Hofdünger verfügen. In 9 von 17 Kantonen war dies schon vor 10 Jahren der Fall, dazu gehört auch der Kanton Graubünden, wenigstens theoretisch, Lagervolumen von Güllebehältern / Zwischenbereicht 2001. Die vorgeschriebene Mindestlagerdauer beträgt drei Monate für tiefe Lagen, für höhere Lagen bis sieben Monate. Diese Vorschrift bezweckt, dass Gewässer und Grundwasser nicht mit schädlichen Stoffen wie Nitrat und Phosphor verschmutzt werden.

Rücksichtslose Bauern misten jetzt oder kippen den Mist vom Stall direkt aufs Feld, alle Jahre wieder. Bei gefrorenem Boden sitzen sie in der warmen Traktorkabine, z.B. jetzt in der Bündner Herrschaft. Und auch das Landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof verteilt den Mist auf den gefrorenen Boden. Darunter fliesst das Grundwasser, Trinkwasser für viele. Was kümmert das die Malanser, Jeninser, Maienfelder? Sie haben sauberes Trinkwasser von den Bergen, etwa Jenins zu 100%, der Nitratgehalt beträgt lediglich 0,5 mg/l. Der Nitratgehalt im Grundwasser hingegen liegt zum Teil über dem Maximalwert von 25 mg/l gemäss Gewässerschutz-Verordnung (GSchV), siehe Grundwasser: wichtigste Trinkwasserquelle auch Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne?

5.1.11    HOME

Winteranfang in den Bergen

16. November 2010

Schnee2_kleinEs hat den ganzen Morgen geschneit. Am 15. November beginnt für Wiesen und Weiden oberhalb von 800 m ü.M. vielerorts die offizielle Winterruhe, es dürfen also keine Hofdünger mehr ausgebracht werden. Die Pflanzen brauchen keinen Dünger, und sie können die Nährstoffe auch nicht aufnehmen. In der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV, Ziffer 3.2.1, Anhang 2.6) dürfen stickstoffhaltige Dünger (Gülle und Mist) nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Gemäss Ziffer 3.2.1., Absatz 2 der ChemRRV dürfen flüssige Dünger nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Flüssige Dünger dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist. Kluge Bauern haben jetzt eine leere Güllegrube.

Der WWF St. Gallen rief am 30. November 2009 alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Verstösse zu melden: „Güllen im Winter: kein Kavaliersdelikt. Heidi ermuntert die BündnerInnen ebenfalls dazu, Anzeige zu erstatten; z.B. anonym bei der Polizei. Möglich ist auch eine Meldung an das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, das Amt für Natur und Umwelt oder die Gemeinde. Die Wahrscheinlichkeit, dass gehandelt wird, ist grösser bei einer Polizeimeldung, denn die Churer Ämter untersuchen meist nur krasse Vergehen mit offensichtlichen Schäden. Und sie kennen keine Vegetationsruhe; die Bauern dürfen also theoretisch rund ums Jahr güllen. Auch Heidi leitet allfällige Hinweise weiter (heidismist@bluewin.ch)

  • Wann ist es geschehen (Datum, Uhrzeit)
  • Wo ist es geschehen (Gemeinde, Ortsbeschreibung)
  • Wie ist die Witterung (Temperatur, Regen, Schnee)
  • Wie ist der Boden (gefroren, nass, schneebedeckt)
  • Wenn möglich fotografieren

Obwohl im Kanton Graubünden häufig zur Unzeit gegüllt und gemistet wird, hat Heidi im „Bündner Bauer“ keine Informationen zur umweltschonenden guten landwirtschaftlichen Hofdünger-Praxis gefunden. Lediglich im Bezirks-Amtsblatt der Bezirke Landquart und Prättigau/Davos war am 12. November 2010 unter den Gemeinde-Nachrichten Schiers zu lesen: „Besonders während der Winterzeit ist das Ausbringen von Gülle und Mist auf das Notwendige zu beschränken. Diesbezügliche Bestimmungen und Vorschriften enthalten die einschlägigen Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebungen. Bei Widerhandlungen gegen die geltenden Normen können Direktzahlungen gekürzt werden. Das vom Kanton zur Verfügung gestellte Informationsmaterial (Merkblatt u.ä.) liegt bei der Gemeindeverwaltung auf.“ Was ist „das Notwendige“? Das wissen die Götter bzw. die Bauern. Immerhin, in dieser Gemeinde kann sich jeder Bauer informieren.

16.11.10   HOME

 

Im Januar hat der Weinbauer Zeit

1. Juni 2010

Maienfeld_T2_klein

Maienfeld: Gülle auf gefrorenen Boden

Am 4. Januar 2010 war ich in Maienfeld quer feldein unterwegs, weil der Boden steinhart gefroren war. Plötzlich sah ich diesen Bauern mit Güllenfass in Aktion. Meine Finger waren steif vor Kälte, so habe ich offenbar die Schärfe nicht richtig einstellte. Unentwegt fuhr er zwischen Bauernhof und Wiese hin und her. Der Winzer hat im Januar Zeit zum Güllen, die Umwelt interessiert ihn nicht. Und alle haben sowieso zuviel Gülle.

Temperatur Nacht/Tag vom 4. Januar 2010:  -5/-2. Lokalprognose für die nächsten Tage in Maienfeld: -6/-2, -5/-2, -4/-1, -5/-2, -7/-4. Also immer unter dem Gefrierpunkt.

Maienfeld_T3_klein

4. Januar 2010: Gülletag

Am 14. und 15. Januar 2010, in der Vegetationsruhe, wurde wiederum gegüllt: in Maienfeld und Malans. Es war der kälteste Januar seit mehr als 20 Jahren. Die Vegetationsruhe ist diejenige Zeit des Jahres, in der die Pflanzen inaktiv sind, d.h. keinerlei Wachstum, Blühaktivität oder Fruchtbildung zeigen. Als Beginn der Vegetationsruhe wird derjenige Abschnitt des Jahres bezeichnet, in welchem die Tagesmittel -Temperaturen unter 5° Celsius liegen. Überschreitet die Temperatur über mehrere aufeinander folgende Tage hinweg 5° Celsius, setzt die Wachstumszeit ein. Eigentlich ist es nicht nötig zu sagen, dass diese Güllerei gesetzeswidrig war.

1.6.10  HOME


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