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Nuoler Ried: Gülle auf wassergesättigten Boden!

24. August 2021
Es ist verboten, Gülle auf wassergesättigten Boden auszubringen.

Es ist verboten, Gülle auf wassergesättigten Boden auszubringen.

Spaziergänger berichten: „Wir waren heute Abend (23.8.21) wieder einmal im Nuoler Ried SZ unterwegs. In den Wiesen hatte es zum Teil grosse Pfützen. Das hat einen Landwirt nicht davon abgehalten, mit seiner Gülle vorzufahren. Den Kiesweg hat er auch noch erwischt. Ich habe es dem Kanton und der Gemeinde gemeldet. Bin gespannt, ob sie reagieren.“

Das Nuoler Ried ist ein Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet.

Heidi vermutet, dass Gülle mit dem Regensickerwasser ins Grundwasser fliesst. So sei denn hier wieder einmal die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zitiert, Anhang 2.6 Dünger, 3.2. Einschränkungen:

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Dieses Gesetz wird oft missachtet. Solche Verstösse werden selten bestraft und wenn, dann ist die Busse unverhältnismässig klein.  Missachtung der Gewässerschutzgesetzgebung müsste auch mit einer Kürzung der Direktzahlungen bestraft werden; das ist aber eher Theorie als Realität.

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zitiert, Anhang 2.6 Dünger, 3.2. Einschränkungen: 3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

Gülle wurde grossflächig ausgebracht.

Gülle wurde grossflächig ausgebracht, zum Teil bis an oder sogar über den Weg, was auch verboten ist.

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Gülle, Gülle, Gülle. Die Gefahr der Grundwasserverschmutzung ist gross.

24.8.21 HOME

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Heidis alte Forderung wird neu von Kantonschemikern unterstützt

17. November 2019

„Einige Spritzmittel sind für die Umwelt besonders gefährlich. Der Bund möchte deren Grenzwert senken. Experten sind für komplette Verbote.“ steht in der Sonntagszeitung von heute 17.11.19. Dasselbe hat Heidi schon vor 1 Jahr, 8 Monaten und 16 Tagen gefordert! Und noch mehr …

Zu den neuen Anforderungswerten für Oberflächengewässer (Gewässerschutzverordnung GSchV) gab’s das folgende Bild:

Heidi findet ihren Vorschlag vom 1.3.18 immer noch gut, nämlich:

Das Vorsorgeprinzip muss hochgehalten und das Ziel der GSchV respektiert werden. Weil Oberflächengewässer Menschen und Tieren als Trinkwasserquelle dienen, zur Bewässerung von Kulturpflanzen verwendet werden und sie das Grundwasser speisen, soll für alle Pestizide der allgemeine Anforderungswert von 0,1 µg/l gelten. Zusätzlich ist ein Summenwert von 0,5 µg/l einzuführen. Höchst schädliche Pestizide wie Chlorpyrifos und Cypermethrin sind aus dem Verkehr zu nehmen statt neue Anforderungswerte von 0,0044 bzw. 0,00044 µg/l festzuschreiben, denn – so meint Heidi – sie bewirken kaum etwas.

Unglaublich wie viel über Pestizide mit Steuergeldern geforscht wird. Basis der in der Vernehmlassung GSchV vorgeschlagenen Werte sind riesige Datensammlungen mit bis zu 70 Seiten Tabellen, Einschätzungen, Literaturhinweisen usw.

Heidi meint: Besser würde man dieses Geld in die Forschung für umweltschonenden Anbau investieren.

Mehr dazu:

Neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer: Rechnen mit Heidi, Heidis Mist 1.3.18

Kantonschemiker fordern Verbot gefährlicher Pestizide, Sonntagszeitung 16.11.19

Ein Dorf im Himalaya macht es vor: Verbot von Einwegplastik

2. Oktober 2019
Thupden Lachungpa: "Wenn wir über die vielen Touristen reden, dann reden wir auch über die riesigen Plastikmengen, Einwegplastik." Copyright: BBC Video by Vikas Pandey and Anshul Verma.

Thupden Lachungpa: „Wenn wir über die vielen Touristen reden, dann reden wir auch über die riesigen Plastikmengen, Einwegplastik.“ Copyright: BBC Video by Vikas Pandey and Anshul Verma.

Plastikflaschen, Plastikverpackungen, Plastikgegenstände: Man sieht sie bei uns überall herumliegen, auch in im Wasser, im Wald, auf Wiesen. Dieser Abfall muss häufig auf Kosten der Öffentlichkeit entsorgt werden. Wir alle zahlen mit. Doch von Verboten will unsere Politik nichts wissen; man setzt auf Eigenverantwortung, obwohl diese nicht funktioniert.

Anders sieht es das Dorf Lachung in Sikkim, Himalaya. Es hat nicht nur Einwegplastik verboten, sondern kontrolliert auch, z.B. Autofahrer. Konfiszierte Flaschen werden etwa als Pflanztöpfe weiterverwendet.

Das Ziel von Lachung ist, ganz von Plastik wegzukommen. Dafür brauche es die Mitarbeit ALLER auf dieser Erde. Lachung ruft uns auf, ebenfalls zu handeln, denn „die kommenden Generationen verdienen eine saubere Umwelt. Und wir haben nur einen Planeten zum Leben. Schützen wir ihn!“.

The Himalayan village that confiscates single-use plastics, BBC 2.10.19

Indiens holprige Anfänge in Richtung Bio-Landwirtschaft, Infosperber vom 6.6.19

2.10.19 HOME

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