Posts Tagged ‘Verbuschung und Problempflanzen im Sömmerungsgebiet’

Eine gute Nachricht: Alp bekämpft neu Unkraut mit Sense!

2. Juli 2022
Kreuzkräuter müssen nur auf mageren Standorten nicht beämpft werden.

Kreuzkräuter müssen nur auf mageren Standorten nicht bekämpft werden, sollten aber trotzdem vor der Blüte geschnitten werden.

Auf der Alp Buchen/Holzegg im Kanton Schwyz sah ein Wanderer Unkräuter, die mit der Sense geschnitten worden waren. Heidi weiss, dass dort früher Herbizid gespritzt wurde. Es spricht sich offenbar herum, dass die mechanische Bekämpfung funktioniert und nicht nur naturschonend ist, sondern auch eine angenehmere Arbeit. Der Anblick eines Gift spritzenden Älplers hat schon manchen Wanderer entsetzt.

Kreuzkräuter sollten immer vor dem Blühen bekämpft werden. Auch bei abgeschnittenen blühenden Kreuzkräutern reifen die Samen nach und können sich mit dem Wind verbreiten. Deshalb sollten sie, unabhängig vom Standort, vor der Blütenbildung geschnitten werden.

Die Brennnessel ist eine Futterpflanze für viele Insekten, besonders Schmetterlinge. Sie ist auch eine Heil-und Futterpflanze. Angewelkt werden die Brennnesseln vom Vieh gefressen. Sie müssen aber auf ertragsreichen Alpen gemäss Leitfaden für Kontrollierende „Verbuschung und Problempflanzen im Sömmerungsgebiet“ von Agridea ab 5% bekämpft werden, sonst gibt es Beitragskürzungen. Häufig werden jedoch „zur Sicherheit“ lieber alle Brennnesseln niedergemäht oder gespritzt.

Geschnittene Brennnessel voller Schmetterlingsraupen.

Geschnittene Brennnessel voller Schmetterlingsraupen.


Auch am Wegrand wurde mit der Sense gesäubert. Hier besteht sowieso ein Herbizidverbot.

Auch am Wegrand wurde mit der Sense gesäubert. Hier besteht sowieso ein Herbizidverbot.

Agridea: Leitfaden für Kontrollierende. Verbuschung und Problempflanzen im Sömmerungsgebiet

Jakobs- und Alpenkreuzkraut sind Futterpflanzen für viele Insekten – Wieso also bekämpfen? Heidis Mist 19.6.22

Heidis weitere Artikel über Herbizide auf Alpen

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Viele Düngersäcke auf drei Alpen

25. September 2019
2 x 21 Säcke mit Dünger vor einem Alpstall. Copyright: Janik

2 x 21 Säcke mit Dünger vor einem Alpstall. Copyright: Janik

Das schöne Wetter nutzte Janik für Wanderungen. Gerne verpflegt er sich in Berggasthäusern und redet mit Einheimischen. Was er vor einem Alpstall sah, das erstaunte ihn sehr: Dünger – so viele Düngersäcke! Er rechnete. 1 Palett à 21 Säcke à 50 kg = 1050 kg, also mehr als 2 Tonnen Dünger. Und die Weiden, so meint Janik, sahen fett aus.

Hier die Beschreibung des Inhalts. Copyright: Janik.

Hier die Beschreibung des Inhalts. Copyright: Janik.

Janik kam später bei zwei Alpen der Oberallmeindkorporation (OAK) Schwyz vorbei. Auch dort standen Palette mit Düngersäcken.

Zur OAK gehören 8’000 Hektaren produktives Alpgebiet mit
156 Alpeinheiten. Das Weidegebiet erstreckt sich von 800 bis 2’200 m ü.M. Die OAK besteht seit 1114. Ihr Slogan: „regional verankert – dem Fortschritt und der Tradition verpflichtet“. Die OAK gibt den Alpbewirtschaftern auch Herbizide ab. Fortschritt!?

Palett mit Düngersäcken auf einer Alp der OAK. Copyright: Janik.

Palett mit Düngersäcken auf einer Alp der OAK. Copyright: Janik.

Blick auf eine verunkrautete Weide dieser Alp. Copyright: Janik.

Blick auf eine verunkrautete Weide dieser Alp. Copyright: Janik.

Janik sagte zum Geissenpeter: „Es ist wirklich bedenklich, auf der einen Seite spritzen sie Herbizide, auf der anderen Seite bringen sie Dünger aus und fördern damit wieder Problempflanzen. Ja wo sind wir denn?

Zitate aus dem Agrarbericht 2018:

Nachhaltige Nutzung im Sömmerungsgebiet

Alpweiden sollen nachhaltig bewirtschaftet werden; dieses Prinzip wird folgendermassen konkretisiert:

  • Die Sömmerungsbetriebe müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden, ohne zu intensive oder zu extensive Nutzung. Naturschutzflächen sind vorschriftsgemäss zu bewirtschaften.
  • Die Düngung der Weideflächen erfolgt grundsätzlich mit alpeigenem Dünger (Mist, Gülle). Stickstoffhaltige Mineraldünger und alpfremde flüssige Dünger dürfen nicht verwendet werden. Für die Zufuhr von anderen Düngern (z. B. Phosphor oder Kalk) ist eine Bewilligung notwendig.
  • Die Tiere werden mit alpeigenem Gras gefüttert. Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen sowie für Milchtiere ist eine begrenzte Futterzufuhr möglich.
  • Die Weiden sind vor Verbuschung und Vergandung zu schützen. Problempflanzen sind zu bekämpfen. Ein Leitfaden für die Beurteilung der Flächen ist auf der Internetseite der Agridea abrufbar.

Beschriftung Düngersäcke. Copyright: Janik

Heidis Fazit: Nachhaltigkeit ist vielerorts nur ein Wort und Ausnahmebewilligungen sind immer wieder die Regel bzw. ein gerne genutztes Schlupfloch. Oder wird gar ohne Bewilligung gedüngt? Das wusste Janik nicht.

Agrarbericht 2018, Sömmerungsbetriebe, Bundesamt für Landwirtschaft (Achtung: Oft ändern beim BLW die Links in kurzer Zeit … also in einem solchen Fall eine Suchmaschine benutzen!)

Verbuschung und Problempflanzen im Sömmerungsgebiet – Leitfaden für Kontrollierende, agridea

Link zu Heidis zahlreichen Artikeln über Herbizide auf Alpen

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