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Keine Direktzahlungen für Bauern, die hochgiftige Pestizide einsetzen!

27. Juli 2021
2005 waren in der Schweiz 70% aller Amphibienarten auf der Roten Liste – das ist doppelt so viel wie im internationalen Vergleich!

2005 waren in der Schweiz bereits 70% aller Amphibienarten auf der Roten Liste – das ist doppelt so viel wie im internationalen Vergleich!

Der Verein ohneGift hat sich beteiligt an der Vernehmlassung zum Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Die Präsidentin des Vereins, Fausta Borsani, berichtet darüber: „Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine neue Vorgabe für den Pestizideinsatz durch LandwirtInnen, die Direktzahlungen beziehen, zur Diskussion gestellt. Danach sollen diese einige besonders giftige Pestizide nicht mehr verwenden dürfen. Löblich, aber leider noch mangelhaft, findet der Verein ohneGift … Die BLW-Liste ist aber unvollständig, und es dürften weiterhin Pestizide verwendet werden, die nicht einmal den heute geltenden Vorschriften entsprechen, weil sie für Fische und Wasserflöhe unzulässig giftig sind.“

Auch in Zukunft besonders stark gefährdet durch Pestizide wären weitere Wasserlebewesen, Bienen, Amphibien und sogar der Mensch. Zum Beispiel der Wirkstoff Etofenprox hat gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichns des BLW u.a. die Gefahrenkennzeichnung „H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen“ und die Auflage „Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten“.

Heidis Frage: Pestizide verursachen einen wesentlichen Teil des Rückgangs der Artenvielfalt. Wie kommt es, dass die Landwirtschaft über Sein oder Nichtsein entscheiden darf?

Lesen Sie die fundierte Kritik am BLW-Vorschlag und die Stellungnahme des Vereins ohneGift an das BLW:

Vorschlag mangelhaft: gefährliche Gifte weiterhin erlaubt. Fausta Borsani, Präsidentin Verein ohneGift, 26.7.21

Eingabe der Stellungnahmen bis 18.8.21

Auszug aus den Unterlagen des BLW:

Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. August 2021. Wir bitten Sie, für Ihre Rückmeldung die WordVorlage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zu verwenden. Sie kann auf der Homepage des BLW
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/agrarpolitik/agrarpakete-aktuell.html

oder der Bundeskanzlei
https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing heruntergeladen werden.
Dies erleichtert die Auswertung der Stellungnahmen.
Die schriftlichen Stellungnahmen können dem BLW per E-Mail an
gever@blw.admin.ch zugestellt werden.
Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Personen wenden:

Fabian Riesen, fabian.riesen@blw.admin.ch, 058 463 33 75
Mélina Taillard,
melina.taillard@blw.admin.ch, 058 461 19 96″

Rote Liste der gefährdeten Arten der Schweiz: Amphibien. Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2005

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Pestizide: Unser Bundesrat liebt die Wassertierchen nicht!

3. September 2020

Fausta Borsani vom Verein ohneGift schrieb heute einen Bericht über die Absicht des Bundesrates, den Gewässerschutz einmal mehr zu schwächen. Es ist wichtig, dass möglichst viele dagegen protestieren, denn die Leidtragenden sind wiederum die Wasserlebewesen, denen es in vielen Bächen und Flüssen heute schon sehr schlecht geht.

Der Bundesrat will weiterhin auch Pestizide zulassen, die Wasserlebewesen töten. Die scheinheilige Begründung: Die Populationen würden sich schon wieder erholen. Unsere kaputten und vergifteten Gewässer sind kein Zufall!

Artikel 6 des Gewässerschutzgesetz sagt es klar: Stoffe, die Gewässer verunreinigen könnten, dürfen nicht in die Umwelt – etwa auf dem Acker – ausgebracht werden. Trotzdem wendet das Bundesamt für Landwirtschaft, zuständig für die Zulassung der Pestizide, seit Jahr und Tag eigenmächtig die sogenannten «RAC-Werte» an (Abkürzung für Regulatory Acceptable Concentration).

Scheinheilige Werte

Lesen Sie weiter unter Wasserleben: Opfer der Intensiv-Landwirtschaft und protestieren Sie gegen diese Attacke des Bundesrats auf den Gewässerschutz.

19.475 Parlamentarische Initiative. Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren 19.08.2020 – Stellungnahme des Bundesrates (BBl 2020 6785)

Zitat, Seite 6791: „Die im Rahmen der Gewässerschutzgesetzgebung angewandten Grenzwerte sind strenger als die bei der Zulassung verwendeten Werte. Während die Gewässerschutzgesetzgebung keine nachteiligen Einwirkungen zulässt, tolerieren die Zulassungsbestimmungen Nebenwirkungen auf Algen und wirbellose Tiere, solange sich deren Populationen erholen können. Artikel 9 Absatz. 5 E-GSchG kann somit zum Entzug von Zulassungen von Pestizidprodukten oder der Genehmigung von Wirkstoffen führen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion haben, wenn keine wirksamen Alternativen zum Schutz der Kulturen zur Verfügung stehen. Der Bundesrat beantragt, dementsprechend in Artikel 9 Absatz 5 E-GSchG dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, von einem Zulassungs- bzw. Genehmigungsentzug abzusehen, falls ein solcher die Inlandversorgung durch wichtige landwirtschaftliche Kulturen stark beeinträchtigen würde. Diese Ausnahmen sollen regelmässig überprüft und aufgehoben werden, wenn neue Schutzmassnahmen für die Kulturen zur Verfügung stehen. Der in Artikel 9 Absatz 5 vorgesehene Widerruf einer Wirkstoffgenehmigung erfolgt im Fall von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene. Im Fall von Biozidprodukten wird die Genehmigung eines Wirkstoffs auf Ebene der EU erteilt oder entzogen. Die Schweiz ist über das MRA an diese Entscheide gebunden. Der Bundesrat beantragt, dies in Absatz 5 zu präzisieren. Um die Ziele des Gewässerschutzes zu erreichen, können Zulassungen von Biozidprodukten angepasst oder entzogen werden.“

19.475 Parlamentarische Initiative. Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren

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