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Bündner Behörden helfen Bauern beim Gesetzesbruch

31. März 2016
Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Eigenartige Quelle: Hier im Boden befanden sich zwei Jahrzehnte lang Röhren, welche den Mistsickersaft in den Bach leiteten.

Gewässerschutz-„Fortschritt“ im Kanton Graubünden: Versickernlassen von Hofabwasser statt Direkteinleitung in den Bach. Das besonders Dumme im aktuellen Fall ist nur, dass dies oben an einem drainierten, angeblich „rutschgefährdeten“ Hang geschieht. Der Leiter des Bauamts der Gemeinde Schiers schrieb am 14.12.13 im Rahmen der Baubewilligung für das Eindolen von 44 m Gewässer zum Schutze der Gesundheit vor Hofabwässern, welche via Bach in Heidis Gemüsegarten sickerten:

„Sie sagen aus, dass die seitlichen Entwässerungen infolge Verstopfung kein Wasser mehr führen bzw. nach Ihren Beobachtungen noch nie Wasser geführt haben. Dies mag zutreffen und liegt am unzureichenden Unterhalt der Leitungen durch die Grundeigentümer der durch diese Leitungen entwässerten Grundstücke. Es besteht jedoch durchaus die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass bei zunehmender Vernässung der angesprochenen Grundstücke die Leitungen wieder gereinigt oder instand gestellt werden. Es wäre daher fatal, wenn diese nicht in die nachfolgende Ableitung angeschlossen wären … Dieses Vorgehen entspricht somit der gängigen Praxis und den Regeln der Baukunst…“

Heidi meint: „Es ist schon möglich, dass der Hang künftig wieder vernässt, denn bereits ein Jahr zuvor, im November 2012, liess der Bauer oben am Hang unter seiner Mistplatte einen Sickerkoffer zum Versickernlassen des Mistsickersafts erstellen. Früher floss dieser zwei Jahrzehnte lang zusammen mit Dachabwasser in den Bach. Niemanden hat’s gestört, ausser Heidi natürlich.“ Heidis Interpretation dieser Bauauflage: Man braucht die Drainagen als Alibi für künftige Verschmutzungen. Noch gravierender ist, dass die Behörden (angeblich Amt für Landwirtschaft und Geoinformation ALG) das Versickernlassen bewilligt haben. Die Bauarbeiten überwachte der Brunnenmeister der Gemeinde Schiers. Er stellte Heidi in Aussicht, dass unter der Sickerstelle noch eine Mauer erstellt würde. Doch die Mauer kam nie, hätte auch nichts genützt.

„Unglücklicherweise“ hielt der Mistsickersaft-Versickerungskoffer nicht, was man sich von ihm versprochen hatte. Vor drei Wochen war er verstopft. Zugefroren? Das Sickerwasser floss wie aus einer Quelle über die Wiese. Ein brauner Fleck. Welche Erklärung sehen die Behörden dafür vor? Unfall? Wie üblich in solchen Fällen?

Hilfe kam schon bald von der Gemeinde: Besser versickern lassen! Doch zuerst musste noch der Mist, der neben der Mistplatte lag, aus dem Weg geräumt und auf die Wiesen verteilt werden, relativ viel Mist. Dann kamen Gemeindearbeiter für die Vorbereitungsarbeiten und schon am Osterdienstag, 29.3.16, behob die Gemeinde die „Unzulänglichkeit“ indem sie auf der anderen Seite der Mistplatte und beim Laufhof (!) einen grossen Sickerkoffer erstellte: Abtransport von Erde, vier Sickerrohre, mehrere Lastwagen mit Schotter, ein Schacht und Beton. Jetzt können beliebige Hofabwässer unbemerkt in den Untergrund geleitet werden, wenn der Bauer will bzw. seine Güllegrube voll ist. Ein Verfahren wegen jahrzehntelanger Gewässerverschmutzung mit Milchzimmerabwasser ist noch nicht abgeschlossen, eine Anzeige wurde schubladisiert, eine andere verharmlost, weiteren nicht nachgegangen, und die erste hat Heidi aus Nachbarschaftsgründen gar nicht gemacht, leider!

Der neue Sickerkoffer bewirkt, dass die Bachverbauung mit Riffelblech-Metallschalen unterhalb Heidis Haus überflüssig wird, denn das Schaumbilden ist mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Thema mehr. Also könnte die Gemeinde Schiers wieder naturfreundlichere Betonschalen einsetzen. Jetzt wird unterirdisch entsorgt. Da braucht es auch keine erfundene „unterschwellige Gewässerprobe“ mehr. Und sollte künftig weiter unten eine Quelle oder ein Bach verschmutzt sein, dann ist der Verursacher „unbekannt“.

Man hatte ja den Bündner Bauern empfohlen, überschüssige Gülle, Milchzimmerabwasser, Mistsickersaft usw. bachab zu leiten bzw. Laufhofabwasser versickern zu lassen, zum Teil ist dies heute noch der Fall. Heidi meint: „Das ist Anstiftung zum Gesetzesbruch.“ und somit strafbar.

Nachtrag 29.9.16: Der Vertreter der Gemeinde bestritt anlässlich der polizeilichen Einvernahme Vorwürfe betr. Beihilfe vollumfänglich. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt mit der Begründung: Gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO ist ein Strafverfahren unter anderem dann einzustellen, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt. Die ist dann der Fall, wenn nach der gesamten Aktenlage nicht genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben ist und somit ein Freispruch zu erwarten ist. Das Verfahren ist einzustellen, wenn die Möglichkeit einer Verurteilung bei Würdigung sämtlicher Umstände als unwahrscheinlich oder jedenfalls deutlich geringer als ein Freispruch erscheint (Beschluss II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. Oktober 2012/19. November 2012, SK2 12 21, E. 2b).

Die Ermittlungen zum Versickernlassen von Hofabwässern sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall zur Beurteilung dem hiefür zuständigen Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden abgetreten.

Nachtrag 12.10.16: Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde eingereicht.

Nachtrag 1.11.16: Gemeindearbeiter baggerten am 31.10.16 und 1.11.16 viele Stunden für den Bauern und lieferten einen Camion Schotter. Was wird gemacht? Wer soll das bezahlen? Wo es doch mehrere Baugeschäfte am Ort gibt.

Amtlich bewilligtes Versickernlassen ... doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Amtlich bewilligtes Versickernlassen … doch die Natur spielte den Leuten einen Streich: Sickerkoffer zugefroren!

Neue Wildbachschalen aus Metall: vollkrass! Heidis Mist 7.10.15. Übrigens gibt es längst vier sehr unterschiedlich Begründungen für diese Bachverbauung, eine stammt von Heidi, die drei anderen von der Gemeinde, je nach Zielpublikum.

Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort, Heidis Mist 10.12.14.

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre...

Die Gemeinde Schiers bringt Sickerrohre…

... und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

… und mehrere Lastwagenladungen Schotter. (Distanzeinstellung klappte nicht beim Fotografieren!)

Bei weiteren Schotterladungen war's dann scharf.

Bei weiteren Schotterladungen gelang dann die Foto.

 

31.3.16 HOME

Mistlagerung: Bündner Weisung verleitet zu gewässergefährdendem Handeln

29. November 2015
Gut "gewaschener" Mist: Er lag monatelang in der Rohan-Schanze bei Landquart. Schon wächst Gras drüber und Pilze gedeihen. Foto 3.5.15

Gut „gewaschener“ Mist: Er lag monatelang in der Rohan-Schanze bei Landquart. Schon wächst Gras drüber und Pilze gedeihen. Foto 3.5.15

Gestern war der Kauf-Nix-Tag. Es scheint so, dass einige Leute tatsächlich nicht einkaufen gingen und stattdessen Heidis Mist lasen, denn normalerweise ist der Samstag ein flauer Internet-Tag. Nicht so gestern! Gefragt waren auffallend viele Artikel über Mistlagerung.

Im Kanton Graubünden ist das Landwirtschaftsamt (ALG) für den Vollzug des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft zuständig. Im März 2011 schrieb das ALG: „… Wir sind intensiv daran, die Weisungen zu überarbeiten…“ Doch bis heute keine Spur von Veränderung. Auf der Homepage des ALG ist immer noch die alte, nicht gesetzeskonforme Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft, welche 2003 zusammen mit dem Amt für Natur und Umwelt ausgearbeitet worden war. Man sagt: „Die Berner sind so langsam, damit die Bündner auch nachkommen.“

Heidi empfiehlt weiterhin den Bündner Bauern, den Mist legal zu lagern, d.h. auf einer dichten Mistplatte mit Rand und Abfluss des Mistsickersafts in eine dichte Güllegrube. Vielleicht könnte ja einmal jemand auf die Idee kommen, einen Bauern wegen illegaler Mistlagerung anzuzeigen, etwa die Polizei, welche das eigentlich von Gesetzes wegen tun müsste. Mistlagerung auf dem Feld gefährdet das Grundwasser (Versickern) und Bäche (Abschwemmen).

Mist-Lektüre am 1. Adventssonntag? Heidi hat einen Alternativvorschlag, denn heute früh um zwei Uhr eingetroffen ist der Artikel von St. Moonlight Mooni klärt auf: Rotes Gewand, das Coca-Cola NICHT erfand! Sie erzählt die Geschichte vom Nikolaus bzw. wie daraus der Weihnachtsmann entstanden ist. Besonders gefallen hat Heidi der Schluss: „… Und die Moral von der Geschichte: Nicht alles glauben, sondern mal selbst denken/nachforschen!…“

Übrigens NZZ vom 27.11.15: Schweizer Aludosen für Red Bull, Der britische Konzern Rexam eröffnet trotz der Frankenstärke sein erstes Produktionswerk in der Schweiz; Rexam stellt auch Coca– und Pepsi-Cola-Dosen her; demnächst wahrscheinlich Fusion mit dem Amerikanischen Konkurrenten Ball. Heidi meint: „Einmal mehr bauen auf billigem Land im St. Galler Rheintal nahe der Grenze, (Fruchtfolgefläche?), günstige Lage für Steuern und billige Arbeitskräfte (Grenzgänger).“

Wittnauer Steichüzli-Moscht

Wittnauer Steichüzli-Moscht

Auch hier hat Heidi eine Alternative bereit. Nein, nicht Shorley! Schweizer Hochstamm Süssmost heiss mit Zimt.

29.11.15 HOME

Vom Schaumbad zum Wiesenschaum

23. März 2015
Abwasserschlauch: Kurz zuvor lag noch Schaum auf der grünen Wiese...

Abwasserschlauch: Kurz zuvor lag noch Schaum auf der grünen Wiese…

Weltwassertag 2015: Plötzlich ist an diesem Wiesenhang eine weisse Fläche sichtbar. Lange liegt sie nicht dort, die Bauernfrau wischt das Weiss mit einem Besen weg, denn es ist nur Schaum (die Kamera kam zu spät). Ursache: Abwasser aus dem Schlauch, der dort liegt. Kurz darauf ist der Schlauch verschwunden. Geschäftiges Treiben, denn am Montag kommt jemand von der Gemeinde vorbei, das haben die Polizisten gemeldet. Die Hofdüngeranlagen seien in Ordnung, von der Gemeinde kontrolliert worden. Am Morgen und früher, besonders am Tag zuvor, floss das Abwasser noch im Bächlein: Bergstelze auf dem Weg zum Schaumbad. Wohin floss es danach?

Das Versickernlassen von Abwasser ist verboten: Gewässerschutzgesetz, Art. 6 Grundsatz, 1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

Gewässerverschmutzungen finden häufig am Wochenende oder an Feiertagen statt. Dann sind die Amtshäuser geschlossen. Polizisten dürfen nicht einfach in Gebäude eindringen und nach Ursachen suchen, dazu brauchen sie eine Ermächtigung. Jedenfalls haben sie das weissliche schäumende Gewässer gesehen. Das wird’s vermutlich dann sein. Alles schön vertuscht. Den Behörden mag’s recht sein. Die Direktzahlungen fliessen dann üppig weiter, was auch die Gemeindekassen freut.

Zu kleine Güllegruben bzw. zu viele Tiere sind die Ursachen vieler Gewässerverschmutzungen. Moralische Unterstützung für einen notorischen Gewässerverschmutzer aus einem Churer Amt: „Es kann kein Abwasser mehr in einen Bach fliessen … Er würde es NIE wagen … Die Gemeinde hat die angeordneten Massnahmen kontrolliert …“

Mehr zum Schaumbad: Diaschau Bündner Schaumbad für Vögel.

... es schäumt zu fest, der Schlauch wird entfernt.

… es schäumt zu fest, der Schlauch wird entfernt.

23.3.15 HOME

24. Dezember 2012: Güllen

27. Dezember 2012

Das schöne Wetter lockte ins Freie. Heidi spazierte durch die Bündner Herrschaft. Zum Glück hatte sie die Kamera eingepackt, denn der Ausflug war kein reines Vergnügen: Misthaufen im Feld da und dort, Siloballen und Misthaufen auf Pufferstreifen, zwei Bauern am Güllen, also Material für mehrere Artikel. Um 16 Uhr läuteten in Malans die Glocken den Weihnachtsgottesdienst ein, Kinder und Erwachsene strömten von allen Seiten zur Kirche. Zuhause angelangt, fand Heidi folgende e-Mail: „Darf man am 24. güllen?“ Heidi meint, dass die Bauern allein schon aus Rücksicht auf die überwältigende Mehrheit der SteuerzahlerInnen, die jetzt frei haben, nicht güllen sollten. Auch Silvester ist ein beliebter Bündner Gülletag, wie Heidi im Artikel Silvester ist Gülletag berichtet hatte; damals war es kalt.

In der EU ist das Güllen im Winter, also auch an Weihnachten verboten, es gibt Sperrfristen für das Düngen. Desgleichen im Fürstentum Liechtenstein, wo die Sperrfrist für Lagen unter 800 m ü.M. vom 15. Dezember bis 15. Februar dauert, für Lagen über 800 m ü.M. vom 15. November bis 15. März, d.h. es ist auch im Fürstentum Liechtenstein verboten, an Weihnachten zu güllen. Die Schweiz hingegen setzt diesbezüglich auf Vielfalt der Regelungen und Eigenverantwortung der LandwirtInnen. Jeder Kanton (bzw. dessen Landwirtschaftsamt) kann selber entscheiden, ob er Sperrfristen will oder nicht.

Unmittelbar vor Weihnachten haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft die neue Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft herausgegeben, welche die Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft von 1994 ersetzt. Heidi hat darin nachgeschlagen. Stickstoffhaltige Dünger (wie Gülle und Mist) dürfen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV) weiterhin nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Explizit erwähnt ist das Ausbringverbot auf brachliegende Felder bis zwei Wochen vor der voraussichtlichen Ansaat bzw. dem Anpflanzen der Folgekultur, ein Verbot, das häufig übertreten wird, siehe Heidis Diaschau Nach der Maisernte Gülle für die Stoppeln! Zudem ist das Ausbringen von flüssigen Düngern auf wassergesättigten, gefrorenen, schneebedeckten oder ausgetrockneten Boden nach wie vor ein massiver Verstoss gegen die ChemRRV.

Was spricht für Sperrfristen?
Heidi liest in der neuen Vollzugshilfe, Seite 18: „… In den meisten Regionen der Schweiz kann somit davon ausgegangen werden, dass zumindest in den Monaten Dezember und Januar grundsätzlich Vegetationsruhe herrscht, d. h. dass die Pflanzen den Stickstoff nicht in genügendem Mass aufnehmen können. Da dies aber nicht überall der Fall ist, kann gesamtschweizerisch kein allgemeingültiger Zeitraum der Vegetationsruhe definiert werden…“ Wegen der wenigen Ausnahmen nimmt man die grosse Gefahr der Umweltverschmutzung durch Düngen im Winter in Kauf:

  • Gewässer- oder Grundwasserverschmutzung mit Stickstoff, Phoshor, Schwermetallen, Pflanzenschutzmittel-Rückständen, Tierarzneimitteln und Krankheitserregern durch Abschwemmung oder Versickern
  • Lachgas-Emissionen aus wassergesättigten Böden, gedüngten Ackerflächen oder bei einem Kälteeinbruch nach dem Düngen. Lachgas ist ein Treibhausgas dessen Treibhauswirksamkeit 298-mal so gross ist wie die von CO2; es trägt somit zur Klimaerwärmung bei. Zudem ist Lachgas an der Zerstörung der Ozonschicht beteiligt.

Was spricht gegen Sperrfristen?
Der Druck der Bauernschaft, der stärker ist als Worte der Vernunft. Der Schweizerische Bauernverband hat es im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17 klar gesagt: Wir wollen produzieren, die Ökologie interessiert uns nicht. Wie stellt sich der SBV landwirtschaftliche Produktion OHNE Ökologie vor? Die Schweizer Behörden werden sich also weiterhin auf Kosten der SteuerzahlerInnen um Winter-Gülle-Fälle und Winter-Mist-Fälle kümmern müssen, wobei beim geringsten Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Wegen der mangelnden Verankerung des Gewässerschutzes in der Direktzahlungsverordnung sind die finanziellen Konsequenzen eines Vergehens klein im Verhältnis zum Geldsegen aus Bern. Klarheit fehlt allgemein beim Festlegen von Landwirtschaftsregeln. Die Vorschriften sind meist vage, Ausnahmen gibt es viele, so dass man sich nach dem Lesen verwirrt fragt: „Ist das jetzt verboten oder erlaubt?“

Können die Bauern die Umweltgefahr im Winter richtig einschätzen?
Das folgende Beispiel lässt grosse Zweifel aufkommen.  „Die Spitze des Zürcher Bauernverbandes staunte an einem Anlass Mitte Januar nicht schlecht: Rund um den Strickhof in Winterthur, dem kantonalen Ausbildungszentrum für Landwirte, lag grosszügig Mist auf den Feldern – es wurde heftig diskutiert, und sogar die Polizei überprüfte den Frevel…“ Politohr, Sonntagszeitung vom 12. Februar 2012. Selbst „Vorbilder“ irren sich bisweilen gewaltig. Weitere Beiträge zum Thema auf Heidis Mist:

Im Januar hat der Weinbauer Zeit

Sorglos güllen im Sommer und Winter

Das Grönland-Eis schmilzt immer schneller; 97 Prozent der Eisdecke sind von der Schmelze betroffen.

Das Grönland-Eis schmilzt immer schneller; 97 Prozent der Eisdecke sind von der Schmelze betroffen.

Am 28.12.12 eingetroffen: Neueste Zahlen zur Schmelze der Grönland-Eis-Decke von James Hansen, dem Klimaforscher der ersten Stunde. Weil das Eis immer rascher schmilzt, stellt sich die Frage: Ist die Abnahme exponentiell? Ausführliche Informationen auf Jims Homepage, Dec. 26, 2012, Update of Greenland Ice Sheet Mass Loss

31.12.12 HOME


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