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Ein Balkon nur, aber ein kleines Wildblumen-Paradies

6. Juni 2022
Auch unscheinbare sandige Flächen können biodivers sein. Hier zwei Fanggruben des Ameisenlöwen. Eine Feuerwanze ist in der rechten Grube gelandet. Kann sie sich retten? Kaum!

Auch unscheinbare sandige Flächen können biodivers sein. Hier zwei Fanggruben des Ameisenlöwen vor Heidis Haus. Eine Feuerwanze ist in der rechten Grube gelandet. Kann sie sich retten? Kaum!

Am Telefon schwärmte Patricia von ihrem Balkon: „Ich habe nur Wildblumen! Was mir noch fehlt, das sind blühende Pflanzen im Frühling. Aber das werde ich für nächstes Jahr vorsehen. Es ist einfach schön den Insekten, Schmetterlingen zuzuschauen!“

Zwei Tage darauf ein Mail von Ilona: „Ich habe soeben Bilder gesehen von so schrecklichen Steingärten. Da ist mir in den Sinn gekommen, dass das vielleicht zusammen hängt mit kleinbürgerlichen Konzepten: Einen Garten muss man regelmässig pflegen, rasenmähen, vertikulieren, jäten, Laub rechen, entmoosen usw. usw. Ich habe auch Bekannte , die geben ihr Haus deswegen auf. Man muss einen Garten gar nicht gross pflegen, der wächst und erneuert sich von selbst. Und wie schön ist das!!! Erspart mir Ferien in Graubünden.“

Wenn es um Artenvielfalt geht, dann ist (war?) kein Verlass auf die Subventionspolitik des Bundes. Das soll sich nun ändern, aber es wird dauern. Und ein wesentlicher Teil der Bauern wird gewaltig dagegen kämpfen. Es gibt aber schon Bauern, welche ohne „Anreize“ der Natur begeistert Raum bieten und sie schonen.

Medieninformation des Bundesrates vom 3.6.22

Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine prioritäre Aufgabe, denn von der Artenvielfalt hängt die Versorgung mit sauberem Trinkwasser, Sauerstoff oder auch Lebensmitteln ab. Gewisse Subventionen und finanzielle Anreize können die Biodiversität jedoch teilweise schädigen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Wirkung von acht Instrumenten in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität vertieft zu untersuchen.

Der Bund finanziert zahlreiche Massnahmen, um den Biodiversitätsschwund aufzuhalten. Gewisse Subventionen haben jedoch einen gegenteiligen Effekt und schädigen die Umwelt direkt oder indirekt. Mit dem Beitritt zur Biodiversitätskonvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen abzuschaffen oder umzugestalten.

Der Bundesrat hat dieses Ziel in der Strategie Biodiversität Schweiz festgeschrieben und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Wirkung von Bundessubventionen und weiteren Anreizen mit Folgen für die Biodiversität zu evaluieren. An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 nahm er die Vorstudie dazu zur Kenntnis.

Untersuchte Beiträge und Finanzhilfen

In der Vorstudie werden acht Instrumente identifiziert, die vertieft untersucht werden sollten. Zwei davon liegen im Zuständigkeitsbereich des UVEK und betreffen den Wald: die Programmvereinbarung Wald und die forstlichen Investitionskredite.

Die anderen sechs Instrumente liegen im Verantwortungsbereich des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dabei geht es um Kontingente und Zölle für bestimmte Fleischprodukte, um Versorgungssicherheitsbeiträge und um Strukturverbesserungsbeiträge in der Landwirtschaft sowie um die Absatzförderung bei Milch, Fleisch und Eiern. Hinzu kommen die Darlehen für touristische oder industrielle Infrastrukturen, die im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) gewährt werden, und die Rückerstattung der Mineralölsteuer für schwere Fahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus eingesetzt werden.

Die beiden betroffenen Eidgenössischen Departemente werden den Reformbedarf analysieren und bis Ende 2024 dem Bundesrat mögliche Vorschläge unterbreiten.

Untersuchung zur Wirkung verschiedener Bundessubventionen auf die Biodiversität. Medieninformation des Bundesrates vom 3.6.22

Der Ameisenlöwe: So kämpfen seine Opfer ums Überleben! Video ARD, youtube

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Geldsegen für „Flächenbauern“

7. März 2022
Am 5.3.21 brannten bei Tramelan im Berner Jura mindestens zwei Feuer.

Am 5.3.22 brannten bei Tramelan im Berner Jura mindestens zwei Feuer. Copyright: Mario T.

Gestern 6.3.22 schickte Heidi Leuten, die regelmässig von Mottfeuern betroffen sind, ein paar Informationen zum Geldsegen für die Bauern im Berner Jura bzw. zu den Flächenbeiträgen, welche die Bauern gemäss Direktzahlungsverordnung einfach so erhalten als sogenannte „Versorgungssicherheitsbeiträge“.

Der erste Artikel ist schon alt. Die NZZ hat ihn am 26.2.11 veröffentlicht. Werfen wir trotzdem einen kurzen Blick hinein:

Geldsegen vom Bund für Grossbauern

Es sind vorab Betriebe im Jura, die Hunderttausende Franken an Direktzahlungen erhalten. Doch nicht nur diese wehren sich gegen die Neuordnung des Direktzahlungssystems.

Bildlegende: Wytweiden mit Freibergerpferden im Berner Jura: Die Pflege der einzigartigen Landschaft lohnt sich für die Bauern dank Direktzahlungen des Bundes.

Erst ist es nur ein Gerücht: Im Berner Jura soll ein einzelner Bauernbetrieb mehr als 200 000 Franken pro Jahr an Direktzahlungen des Bundes erhalten. Die Nachfrage bei der zuständigen Direktion zeigt: Ja, es gibt Betriebe, die auf über 200 000 Franken kommen; es sind deren acht im Kanton. Einer erhält sogar mehr als 300 000 Franken. Und zum Schluss bringt die offizielle Anfrage beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zutage: Der Spitzenreiter in der Schweiz erhält sogar knapp eine halbe Million Franken an Direktzahlungen; mehrere Betriebe kommen auf über 400 000 Franken pro Jahr. Allerdings handelt es sich dabei um Betriebsgemeinschaften mehrerer Bauern.

… Da sind die allgemeinen Direktzahlungen, die 80 Prozent aller Zahlungen ausmachen …“

Inzwischen hat sich einiges geändert, etwa wurde die Abstufung der Flächenbeiträge nach Betriebsgrösse „abgeschafft“, dann auf hohem Niveau wieder eingeführt. Dies ist die aktuelle Regelung, Stand 7.3.22:

2 Versorgungssicherheitsbeiträge

2.1 Basisbeitrag

2.1.1 Der Basisbeitrag beträgt 900 Franken pro Hektare und Jahr.
2.1.2 Für die Dauergrünflächen, die als Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a, b, c, d oder g bewirtschaftet werden, beträgt der Basisbeitrag 450 Franken pro Hektare und Jahr.
2.1.3 Abstufung:
Fläche Kürzung des Beitragssatzes
bis 60 ha     0 %
über 60−80 ha   20 %
über 80−100 ha   40 %
über 100−120 ha   60 %
über 120−140 ha   80 %
über 140 ha 100 %
2.1.4 Bei Betriebsgemeinschaften werden die Grenzen für die Abstufung nach Ziffer 2.1.3 multipliziert mit der Anzahl der beteiligten Betriebe.

Hier der Brief von Mario, der regelmässig von Mottfeuern betroffen ist, die gesundheitsschädigende Luft immer wieder einatmen muss.

Hallo Heidi

Das muss unbedingt in die Medien!!!!
Viele Bürger haben keine Ahnung!!!!
Sie denken sogar immer, dass man den armen Bauern helfen muss ……
Das wäre super, wenn das mehr Bürger wüssten, was da abgeht!

Das muss man ändern können!!!
Jetzt verstehe ich. Darum bekriegen die sich um jeden Milimeter Land.

Liebe Grüsse

Mario

Geldsegen vom Bund für Grossbauern. Stefan Bühler, NZZ 26.2.11

Direktzahlungsverordnung: Versorgungssicherheitsbeiträge

Heidis weitere Artikel über Mottfeuer

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Von Pflanzenschutzmitteln, Alkohol und Direktzahlungen

4. Februar 2017
Diese Porzellan-Puppe war das Einzige was Martha mitnehmen konnte, als sie ein paar Jahre später zusammen mit ihrer Mutter das Haus fluchtartig für immer verlassen musste. Ihr Vater schlug jeweils unter Alkoholeinfluss zu, zertrümmerte Möbel und traf auch die Mutter. Foto 1917.

Diese Porzellan-Puppe war das Einzige was Martha mitnehmen konnte, als sie ein paar Jahre später zusammen mit ihrer Mutter das Haus fluchtartig für immer verlassen musste. Ihr Vater schlug jeweils unter Alkoholeinfluss zu, zertrümmerte Möbel und traf auch die Mutter. Foto 1917.

Alkohol ist grundsätzlich schädlich. Es gibt keinen „sicheren“ Grenzwert für den Konsum alkoholischer Getränke. Mit einer Stunde Bewegung täglich lassen sich die negativen Auswirkungen dämpfen. Allerdings kann Alkohol die Kreativität fördern und die Stimmung heben. Special Report Alcohol, New Scientist 3.12.16 (auf Anfrage erhältlich bei Heidi heidismist at bluewin.ch).

Zitat aus der Jubiläumsschrift 100 Jahre Alkoholgesetz 1887-1987: „Die schweizerische Alkoholordnung wurde 1885 bis 1887 geschaffen, um dem Elend entgegenzuwirken, das aus dem übermässigen Konsum von Kartoffelbranntwein weiter Bevölkerungskreise entstanden war…“ In seinem Roman Der Immune schreibt Hugo Loetscher: „Der Junge hatte sich anfänglich mit dem gewehrt, was ihm spontan zur Verfügung stand. Er hatte geweint, wenn der Vater betrunken nach Hause kam; er hatte gezittert, wenn dieser nur schon die Arme hob; er hatte gebettelt, gefleht und die Faust gemacht…“

Fragwürdige Förderung von „Alkohol-Pflanzen“

Einen Grund für die staatliche Förderung von Pflanzen, welche der Produktion von alkoholischen Getränken dienen, gibt es also nicht. Und doch unterstützen wir mit Steuergeldern den Rebbau, der grösstenteils der Produktion von Wein dient. Und ausgerechnet die Reben benötigen für ihr Gedeihen besonders viel Pflanzenschutzmittel (PSM): 370 Tonnen pro Jahr, v.a. Fungizide. Bis heute gibt es keine aufgeschlüsselte Statistik über die von den Landwirten verwendeten Pflanzenschutzmittel. Die ausgebrachte Menge in Tonnen sagt kaum etwas aus über die Umweltbelastung. Unter den für die Luftapplikation zugelassen PSM befinden sich zahlreiche sehr schädliche Mittel.

<a href="http://www.agrarbericht.ch/de" target="_blank">Agrarbericht 2016</a>, Bundesamt für Landwirtschaft.

Agrarbericht 2016, Bundesamt für Landwirtschaft.

Heidi ist keine Spezialistin im Berechnen von Direktzahlungen, aber folgende Beiträge dürften für den Rebbau zutreffen: Versorgungssicherheitsbeiträge/Basisbeitrag 860 Franken pro Hektare und Jahr plus Beitrag für Dauerkulturen 400 Franken; plus Hangbeitrag für Rebflächen 30 bis 50% Neigung 1’500, bei 50% Neigung 3’000 Franken oder Terrassenlagen mit mehr als 30% Neigung 5’000 Franken pro Hektare und Jahr. Direktzahlungsverordnung.
Was hat Wein mit Versorgungssicherheit zu tun? Hat der Bund zu viel Geld?

Unkontrolliertes Spritzen aus dem Helikopter

In Steillagen sei es schwierig zu spritzen, heisst es, weshalb das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel mit Helikopter in der Schweiz erlaubt ist. Terrassierte Flächen generieren hier Direktzahlungen von mehr als 6’000 Franken pro Hektare und Jahr.

Doch gespritzt wird aus dem Helikopter nicht nur in Steillagen, das weiss Heidi von Augenzeugen. Ein Leser wurde gar auf einem Campingplatz im Wallis mit Pflanzenschutzmitteln aus der Luft besprüht. Medienberichten ist zu entnehmen, dass man es mit den Pufferstreifen nicht so genau nimmt oder – im Klartext – auch Gewässer, Hecken und was da so unter dem Heli ist mitspritzt. In Zukunft sind zwar bessere Kontrollen vorgesehen, aber der Worte sind viele!

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Rahmen der Vernehmlassung zu den Helikopter-Sprühflügen eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m Distanz zu Gebäuden, öffentlichen Areale und privaten Wohnzonen zugelassenen PSM erstellt. Heidi hat sie durchleuchtet und einige Eigenschaften in einer Liste zusammengestellt, Stand 16.3.16: Pflanzenschutzmittel in der Luftapplikation 30 m/60 m.

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Massive Lockerung der Abstandsvorschriften zementiert, Heidis Mist 16.9.16.

4.2.17 HOME


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